Standard-Gebühr
5€
-8%
4.6€
Einsendungs-Frist
04 Okt 26
0.4€
Valencia International Artificial Intelligence Film Festival 2nd Edition
22 Mai 2026
Aufruf zu Einschreibungen
04 Okt 2026
Letzter Termin
4
Monate
12 Okt 2026
Benachrichtigungsdatum
26 Okt 2026
30 Okt 2026
Festival Start: 26 Oktober 2026 Festival Ende: 30 Oktober 2026
Das Valencia International Artificial Intelligence Film Festival (FESTIAV) ist eine wegweisende kulturelle Veranstaltung, die sich ausschließlich audiovisuellen Werken widmet, die mit künstlicher Intelligenz erstellt wurden. Sie werden als Instrument im Dienste der Kreativität verstanden und respektieren stets das geistige Eigentum und die Urheberschaft der verschiedenen Sektoren. Das Festival stammt aus der valencianischen Gemeinschaft und wurde mit einer globalen Berufung ins Leben gerufen: ein internationaler Bezugspunkt für die Konvergenz zwischen Technologie, Kreativität und neuen digitalen Erzählungen zu werden. Seine Mission ist es, künstlerische Innovationen zu fördern, die kritische Analyse der Rolle der KI in der bildenden Kunst zu fördern und Valencia als kreatives Zentrum zu positionieren, das mit den wichtigsten audiovisuellen Experimentierzentren der Welt verbunden ist.
In seiner zweiten Ausgabe zeigt FESTIAV 20 Kurzfilme — Fiktion, Historie, Komödie, Valencianer und mit KI generierter Horror — sowie ein professionelles Programm, das aus Präsentationen und Diskussionsrunden mit internationalen Experten, einem Fachgespräch über kreative Prozesse mit KI und einer Netzwerksitzung besteht, an der Kreative, Produzenten und Agenten aus der Branche, sowohl vor Ort als auch aus anderen Ländern, zusammenkommen werden. Eine professionelle und unabhängige Jury wird für die Bewertung der Arbeiten und die Vergabe von Geldpreisen für die herausragendsten Vorschläge verantwortlich sein.
FESTIAV ist bestrebt, sich als Plattform mit globaler Reichweite zu konsolidieren, auf der Filmemacher, Technologen, Digitalkünstler, Forscher und Studenten aus verschiedenen Teilen der Welt Kontakte knüpfen, Wissen austauschen und die Möglichkeiten des Kinos entdecken können, das durch künstliche Intelligenz geschaffen wird. Von Valencia bis in die ganze Welt fördert das Festival lokale Talente und integriert sie in eine wachsende internationale Szene.
Wir warten auf dich in Valencia! Valencianische Gemeinschaft.
Geldpreise: 2,250€
Unter den ausgewählten Arbeiten werden nach dem abschließenden Urteil der Jury fünf Preise verliehen:
• Von KI generierter Kurzfilm für den besten fiktionalen Kurzfilm — 1.000€ (brutto)
• Bester historischer Kurzfilm, generiert von KI — 500€ (brutto)
• Bester von KI generierter Comedy-Kurzfilm — 250€ (brutto)
• Bester von KI generierter Horror-Kurzfilm — 250€ (brutto)
• Bester von KI generierter Kurzfilm auf Valencianisch — 250€ (brutto)
GESAMTPREISE: 2.250€
FESTIVAL 2026
Das KI-Filmfestival Nummer eins
REGELN FÜR DIE TEILNAHME
OFFIZIELLE AUSWAHL · 2. Ausgabe
Valencia, Spanien · 26.—30. Oktober 2026
ARTIKEL 1 — VERANSTALTER
Dieses Festival wird von GALAXIA TELEVIÓN, S.L., einem spanischen Unternehmen mit der Steuernummer B46372843, mit Sitz in der Calle Ciudad de Éibar, Nr. 4, 46988, Paterna (Valencia, Spanien), organisiert. Zu Kommunikationszwecken kann die Organisation telefonisch unter +34 961 322 413 oder per E-Mail unter info@festiav.com kontaktiert werden.
GALAXIA TELEVISIÓN, S.L. ist verantwortlich für die Verwaltung, Koordination und Durchführung des Festivals sowie für die korrekte Anwendung und Interpretation dieser Regeln.
ARTIKEL 2 — ZWECK UND ZIELE
Diese Teilnahmebedingungen (im Folgenden „die Regeln“) regeln die Bedingungen für die Einreichung, Auswahl, Vorführung und Vergabe von Preisen für audiovisuelle Werke, die beim Internationalen Festival für künstliche Intelligenz in Valencia (im Folgenden „das Festival“ oder „FESTIAV“) eingereicht wurden, sowie die Rechte und Pflichten der Teilnehmer und der Organisation.
Das Festival ist international ausgerichtet und steht erwachsenen Autoren und audiovisuellen Künstlern jeder Nationalität offen, die Werke einreichen, die ganz oder teilweise mit Technologien der künstlichen Intelligenz erstellt wurden, gemäß den in diesen Regeln festgelegten Anforderungen.
Diese Regeln gelten während des gesamten Festivalprozesses, vom Eingang der Werke bis zur Bekanntgabe der Preise und dem Abschluss der aktuellen Ausgabe, unbeschadet aller Änderungen oder Klarstellungen, die die Organisation gegebenenfalls vornehmen kann, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung sicherzustellen, sofern diese die Teilnehmer nicht beeinträchtigen.
ARTIKEL 3 — DAS FESTIVAL
Das Festival ist eine wegweisende kulturelle Veranstaltung, die sich ausschließlich audiovisuellen Werken widmet, die mit künstlicher Intelligenz erzeugt wurden. Sie werden als Instrument im Dienste der Kreativität verstanden, wobei stets die geistigen Eigentumsrechte und die Urheberschaft verschiedener Sektoren respektiert werden.
In seiner zweiten Ausgabe erweitert FESTIAV sein Programm um fünf Wettbewerbskategorien in der Official Selection (Fiction AI, Comedy AI, Horror AI, Valencianische KI und Historische KI), das Kreativlabor FESTIAV LAB und den FESTIAV Summit mit führenden Rednern an fünf Tagen.
Diese Regeln gelten nur für die offizielle Auswahl.
FESTIAV LAB hat seine eigenen separaten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unter www.festiav.com/lab verfügbar sind.
ARTIKEL 4 — WICHTIGE DATEN
Beginn der Einreichungsfrist: 22. Mai 2026.
Einsendeschluss: 4. Oktober 2026 um 23:59 Uhr (GMT+1). Jede Einreichung, die nach Ablauf dieser Frist eingeht, wird automatisch abgelehnt.
Benachrichtigung über ausgewählte Werke: ab dem 12. Oktober 2026 über die offiziellen Kanäle des Festivals und direkte Kommunikation an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse.
Frist für die Einreichung der endgültigen Datei zur Vorführung: 20. Oktober 2026 um 23:59 Uhr (GMT+1).
ARTIKEL 5 — KATEGORIEN UND FÖRDERFÄHIGE WERKE
5.1 Offizielle Auswahlkategorien
Das Festival richtet fünf offizielle Wettbewerbskategorien ein, die auf dem vorherrschenden Genre des KI-generierten Werks basieren:
•Fiktion, KI
•Komödien-KI
•Horror-KI
•Valencianische KI — neue Kategorie 2026: Werke, deren Hauptsprache Valencianisch ist.
•Historische KI — neue Kategorie 2026: historische oder historische Werke, die mit KI erstellt wurden.
Jeder Teilnehmer — ob Einzelperson, juristische Person oder kreatives Kollektiv — kann ein Werk pro Kategorie einreichen, maximal fünf Werke, wenn er in allen Kategorien teilnimmt (dasselbe Werk kann in mehr als einer Kategorie eingereicht werden). Im Fall von Kollektiven erklärt die Person, die die Registrierung ausfüllt, unter ihrer alleinigen Verantwortung, dass sie vom Rest des Teams über ausreichende Vollmachten verfügt, um sie zu vertreten und die in diesen Regeln vorgesehenen Rechte zu übertragen.
5.2 Teilnahmeberechtigte Werke
Kurzfilme, die ganz oder teilweise mit Modellen künstlicher Intelligenz erstellt wurden, werden für den Wettbewerb zugelassen, sofern der Einsatz solcher Instrumente ein wesentlicher Bestandteil des visuellen, akustischen oder erzählerischen Schaffensprozesses darstellt. Zu den akzeptierten Modellen gehören unter anderem: Text-zu-Video, Video-zu-Video, Text-zu-Audio, Bild-zu-Video und Kombinationen davon.
Folgendes wird NICHT akzeptiert:
•Funktioniert für Werbe-, Werbe- oder Unternehmenszwecke.
•Musikvideos, Teaser oder andere Stücke ohne ausreichende erzählerische Substanz.
•Schulprojekte oder akademische Arbeiten, die von Bildungseinrichtungen betreut werden.
•Werke, die Grundrechte verletzen, jegliche Form von Diskriminierung fördern oder gegen die Grundsätze der Freiheit, Gleichheit und Achtung der Menschenwürde verstoßen.
•Werke, die vor dem 1. Januar 2025 produziert wurden.
5.3 Formale Anforderungen
a) Format und Technik:
•Horizontales Format (16:9). Vertikale und quadratische Formate werden nicht akzeptiert.
•Mindestauflösung: 1920 × 1080 (1080p). 4K wird akzeptiert und bewertet.
•Minimale Bildrate: 24 Bilder pro Sekunde.
•Audioqualität, die für öffentliche Vorführungen geeignet ist.
b) Dauer:
•Höchstdauer: 15 Minuten, einschließlich Titel und Abspann.
•Es ist keine Mindestdauer festgelegt, obwohl eine Mindestdauer von 3 Minuten empfohlen wird, um eine ausreichende inhaltliche Darstellung zu gewährleisten.
c) Sprache und Untertitel:
•Die Originalversion kann in jeder Sprache präsentiert werden, mit Ausnahme von Werken, die in der Kategorie Valencianische KI eingereicht wurden.
•Untertitel in Spanisch oder Englisch sind verpflichtend, wenn die Originalsprache keine dieser beiden Sprachen ist. Für die Valencianische KI-Kategorie sind keine Untertitel erforderlich.
5.4 Transparenz bei KI-Tools
Die Teilnehmer müssen im Anmeldeformular die Software und die Modelle der künstlichen Intelligenz angeben, die bei der visuellen, akustischen oder narrativen Erstellung des Werks verwendet wurden. Diese Informationen werden ausschließlich zur Klassifizierung, technischen Transparenz und internen Festivalstatistiken verwendet.
5.5 Urheberschaft
Für die Zwecke dieser Regeln sind Autoren natürliche Personen, die am Prozess der Erstellung und Leitung des Werks unter Verwendung von Tools der künstlichen Intelligenz beteiligt waren. Die Registrierung stellt eine Erklärung der Verantwortung dar, dass die Teilnehmer die vollen Eigentümer der Rechte sind, die für die Einreichung beim Festival erforderlich sind.
ARTIKEL 6 — TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
6.1 Persönliche Anforderungen
Jede Person ab 18 Jahren kann am Festival teilnehmen, ebenso wie juristische Personen oder kreative Kollektive, die die in diesen Regeln festgelegten Bedingungen erfüllen. Die Registrierung beinhaltet eine Erklärung der Verantwortung, dass die Person, die sich anmeldet, volljährig ist und über die volle Rechtsfähigkeit verfügt, am Festival teilzunehmen.
Im Falle der Teilnahme durch eine Gruppe oder ein Kollektiv erklärt und garantiert die Person, die die Registrierung ausfüllt, dass sie als bevollmächtigter Vertreter der anderen Mitglieder auftritt und dass sie über alle Rechte und Befugnisse verfügt, die erforderlich sind, um im Namen des Teams zu handeln und diese Regeln zu akzeptieren. Anmeldungen von Minderjährigen oder von Erwachsenen im Namen von Minderjährigen werden nicht akzeptiert. Die Organisation kann einen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder gleichwertiges Dokument) verlangen.
6.2 Garantien der Originalität und des Eigentums an Rechten
Die Teilnehmer garantieren ausdrücklich, dass:
• Sie besitzen alle geistigen Eigentumsrechte, die für die Einreichung, Reproduktion, öffentliche Kommunikation und Ausstellung der Werke im Rahmen des Festivals erforderlich sind.
•Das Werk ist frei von Belastungen, Ansprüchen Dritter oder Einschränkungen, die sich auf die Teilnahme oder Ausstellung auswirken könnten.
•Das Werk wurde nicht mit Tools für künstliche Intelligenz geschaffen, die nach dem EU-Gesetz über künstliche Intelligenz verboten sind (Verordnung EU 2024/1689, veröffentlicht im Amtsblatt vom 12. Juli 2024), noch mit Modellen, die gegen geltende Vorschriften in Bezug auf Daten, Urheberrechte oder andere Rechte verstoßen.
•Das Werk entspricht den geltenden Gesetzen zu geistigem Eigentum, Bildrechten, Datenschutz, Werbung, Jugendschutz und allen anderen geltenden Vorschriften.
•Das Werk verstößt nicht gegen die Grundsätze der Menschenwürde, Gleichheit, Pluralität, Gerechtigkeit und Demokratie und enthält keine diskriminierenden, anstößigen oder grundrechtsverletzenden Inhalte.
6.3 Verantwortung für Inhalt und Rechtmäßigkeit
Der Teilnehmer trägt gegenüber der Organisation und Dritten die alleinige und ausschließliche Verantwortung für: den Inhalt der eingereichten Arbeit, die Rechtmäßigkeit ihrer Erstellung, das Eigentum an Nutzungsrechten und die Richtigkeit der im Anmeldeformular angegebenen Informationen. Die Organisation ist von jeglicher Haftung befreit, die sich aus Ansprüchen Dritter ergibt, die sich aus der Ausstellung oder dem Vertrieb der Werke im Rahmen des Festivals ergeben könnten.
6.4 Pflicht zur Zusammenarbeit
Der Teilnehmer verpflichtet sich, der Organisation alle Informationen oder Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Überprüfung der Einhaltung dieser Regeln erforderlich sind, darunter gegebenenfalls Identitätsnachweise, Rechteübertragungen, Genehmigungen Dritter oder jedes andere Element, das die Legitimität der Arbeit gewährleistet.
6.5 Ausschlussrecht
Die Organisation behält sich das Recht vor, vom
Festival jedes Werk oder jeder Teilnehmer, der:
•Verstößt gegen diese Regeln oder liefert falsche oder ungenaue Informationen.
•Der Besitz von Rechten kann nicht ausreichend nachgewiesen werden.
•Nimmt auf betrügerische Weise teil oder widerspricht dem Geist des Festivals.
•Reicht Werke ein, die beleidigend, diskriminierend oder gegen Grundrechte verstoßen können.
•Verwendet Tools für künstliche Intelligenz und verstößt damit gegen geltende europäische Vorschriften.
Der Ausschluss berechtigt nicht zu einem Anspruch auf Entschädigung oder Kostenerstattung.
ARTIKEL 7 — REGISTRIERUNGSPROZESS
7.1 Registrierungsplattform
Werke müssen ausschließlich über die Festhome-Plattform eingereicht werden, und zwar über das offizielle Festivalformular, das unter folgender Adresse verfügbar ist:
https://festhome.com/festival/festival-internacional-de-cine-de-inteligencia-artificial-de-valencia-festiav
Anmeldungen, die auf andere Weise oder außerhalb der
7.2 Registrierungszeitraum
Die Anmeldefrist läuft vom 22. Mai 2026 bis zum 4. Oktober 2026 um 23:59 Uhr (GMT+1). Jede Registrierung, die außerhalb dieses Zeitraums eingeht, wird automatisch abgelehnt.
7.3 Erforderliche Materialien
Damit eine Registrierung als gültig angesehen wird, muss der Teilnehmer das Festhome-Formular vollständig ausfüllen und mindestens die folgenden Materialien beifügen:
•Eine digitale Kopie des Kurzfilms in ausreichender Qualität für die Ansicht durch das Auswahlkomitee.
•Offizielles Poster für das Werk.
•Zwei (2) repräsentative Standbilder aus dem Kurzfilm.
•Ein Foto des Regisseurs.
•Eine detaillierte Liste der Werkzeuge und Modelle der künstlichen Intelligenz, die bei der Produktion des Werks verwendet wurden.
Der Teilnehmer garantiert, dass alle eingereichten Materialien wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell sind.
7.4 Bestätigung der Registrierung
Werke gelten als offiziell registriert, wenn der Teilnehmer die von Festhome ausgestellte Bestätigungs-E-Mail erhält. Die Organisation ist nicht verantwortlich für Probleme, die sich aus Fehlfunktionen der Plattform, Fehlern in der angegebenen E-Mail-Adresse oder Spam-Filtern ergeben, die den Erhalt dieser Bestätigung verhindern.
7.5 Anmeldegebühr
Die Anmeldegebühr für das Festival beträgt 5€ und wird je nach dem von der Organisation festgelegten Zeitpunkt der Registrierung auf maximal 20€ erhöht.
7.6 Annahme der Bedingungen
Die Einreichung des Anmeldeformulars setzt die vollständige und bedingungslose Annahme dieser Regeln sowie die Genehmigung der öffentlichen Ausstellung des Werks auf dem Festival, die Genehmigung der werblichen Verwendung von Auszügen aus dem Werk gemäß Artikel 9.5 und die Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der in Artikel 12 festgelegten Datenschutzrichtlinie voraus.
7.7 Widerruf nicht zulässig
Sobald ein Werk ausgewählt und der Teilnehmer entsprechend benachrichtigt wurde, kann das Werk nicht durch einseitige Entscheidung des Teilnehmers vom Festival zurückgezogen werden.
ARTIKEL 8 — AUSWAHLAUSSCHUSS UND JURY
8.1 Auswahlausschuss
Das Festival wird über einen von der Organisation ernannten Auswahlausschuss verfügen, der sich aus Fachleuten der audiovisuellen Industrie und technischen Profilen zusammensetzt, die im Bereich der KI-gestützten Kreation tätig sind. Der Auswahlausschuss ist verantwortlich für: (a) die Bewertung aller eingereichten Werke, die den formalen Anforderungen dieser Regeln entsprechen; (b) nach eigenem Ermessen zu bestimmen, welche Werke Teil der offiziellen Auswahl sein werden; und (c) jedes Werk der entsprechenden Kategorie zuzuordnen, wenn die vom Teilnehmer vorgenommene Klassifizierung zweifelhaft, unvollständig oder ungenau ist.
Die Entscheidung des Auswahlausschusses ist endgültig und kann von den Teilnehmern nicht angefochten werden. Der Ausschuss kann Kategorien für ungültig erklären oder Werke ausschließen, die nicht den vom Festival geforderten technischen oder künstlerischen Standards entsprechen.
8.2 Veröffentlichung ausgewählter Werke
Autoren von Werken, die Teil der offiziellen Auswahl sind, werden ab dem 12. Oktober 2026 über die offiziellen Kanäle des Festivals und direkt an die im Anmeldeformular angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt.
8.3 Festivaljury
Das Festival wird über eine professionelle, unabhängige und angesehene Jury verfügen, der mindestens 3 Spezialisten für Kino, digitale Erzählungen, Technologie und künstliche Intelligenz angehören. Kein Jurymitglied darf eine familiäre Beziehung bis zum zweiten Grad der Blutsverwandtschaft oder Affinität oder ein direktes Arbeitsverhältnis zu einem Festivalteilnehmer haben. Im Falle eines Interessenkonflikts muss sich das betroffene Mitglied von der Bewertung des betreffenden Projekts zurückziehen und die Organisation entsprechend informieren.
Die Jury ist verantwortlich für: (a) die Besichtigung und Bewertung der ausgewählten Werke; (b) die Beratung und Entscheidung über die in diesen Regeln festgelegten Preise; und (c) die Vergabe besonderer Erwähnungen oder anderer Anerkennungen, sofern sie als angemessen erachtet wird, ohne finanzielle Entschädigung, sofern von der Organisation nicht anders angegeben.
8.4 Bewertungskriterien
Die Jury und der Auswahlausschuss werden unter anderem die folgenden gewichteten Kriterien berücksichtigen:
KriteriumBeschreibungGewicht
Erzählerische und künstlerische Qualität Dramatische Kohärenz, Tempo, Struktur und Ausdrucksfähigkeit des Werks. 25%
Kreativer und ethischer Einsatz von KIOriginalität, Innovation und sinnvoller und verantwortungsvoller Umgang mit KI-Tools. 30%
Audiovisuelle InnovationUnverwechselbarer Ansatz in visueller, akustischer oder narrativer Sprache. 25%
Ästhetische Kohärenz Einheitlichkeit von Ton, Bearbeitungsrhythmus und Kohärenz zwischen Form und Inhalt. 20%
Sollte die Jury der Auffassung sein, dass keines der Werke die erforderliche Mindestqualität erreicht, kann der entsprechende Preis für nichtig erklärt werden.
8.5 Unabhängigkeit und Vertraulichkeit
Die Beratungen des Auswahlausschusses und der Jury sind vertraulich, werden nicht veröffentlicht und dürfen von den Teilnehmern nicht angefochten, hinterfragt oder mit einem Rechtfertigungsverlangen verbunden werden.
ARTIKEL 9 — VORFÜHRUNG VON WERKEN
9.1 Ausstellung im Rahmen des Festivals
Ausgewählte Werke werden am 28. und 29. Oktober 2026 in öffentlichen Veranstaltungen an den offiziellen Veranstaltungsorten des Festivals (ABC Park, Valencia) gezeigt. Die Preisverleihung findet am 30. Oktober 2026 in La Harinera (Valencia) sowie an jedem weiteren Ort statt, den die Organisation aus technischen oder logistischen Gründen bestimmt, immer im Rahmen der aktuellen Ausgabe. Die Organisation behält sich das Recht vor, den offiziellen Veranstaltungsort zu ändern, was über die Kommunikationskanäle von FESTIAV bekannt gegeben wird.
9.2 Öffentlicher und nichtkommerzieller Charakter
Die Vorführungen ausgewählter Werke sind rein kultureller und nichtkommerzieller Natur, und ihre Ausstellung wird den Teilnehmern keine wirtschaftlichen Rechte einräumen, da es sich um eine nichtkommerzielle Kunstveranstaltung handelt.
9.3 Temporäre und eingeschränkte Ausstellungslizenz
Durch die Registrierung und Annahme dieser Regeln gewähren die Teilnehmer kostenlos, nicht exklusiv und auf den Umfang des Festivals beschränkt, das Recht, das Werk zu reproduzieren, öffentlich zu kommunizieren und zugänglich zu machen, und zwar ausschließlich zu folgenden Zwecken: (a) seiner Vorführung während des Festivals; (b) seiner Aufnahme in das offizielle Programm; (c) seiner Verbreitung im Rahmen von Aktivitäten im Zusammenhang mit der aktuellen Ausgabe; und (d) seiner Verwendung in zukünftigen Ausgaben von FESTIAV, ausschließlich zu Werbezwecken und institutionelle Zwecke des Festivals selbst. Nach dem Festival bedarf jede weitere Nutzung der vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung der Rechteinhaber.
9.4 Gewinnerwerke
Die Organisation darf mit vorheriger Genehmigung des Rechteinhabers des Werks eine digitale Kopie der ausgezeichneten Werke ausschließlich für interne Archive, Zwecke der Kulturerhaltung, für die Erstellung des Jahresberichts des Festivals und für nichtkommerzielle institutionelle Vorführungen aufbewahren. Eine kommerzielle Verwertung oder Übertragung von Rechten an Dritte darf unter keinen Umständen ohne die ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers des Werks erfolgen.
9.5 Auszüge für die Festivalwerbung
Die Teilnehmer ermächtigen die Organisation, Auszüge von bis zu 5 Sekunden aus ihrer Arbeit sowie das zur Verfügung gestellte Poster und Standbilder für Werbezwecke des Festivals in allen analogen oder digitalen Medien, einschließlich sozialen Medien, Pressemitteilungen und offiziellen audiovisuellen Materialien, zu verwenden. Diese Genehmigung ist auf die Verbreitung beschränkt, die in direktem Zusammenhang mit der aktuellen Ausgabe des Festivals steht.
9.6 Technisches Lieferformat
Ausgewählte Werke müssen als Videodatei mit den folgenden technischen Spezifikationen eingereicht werden:
•Codec: H.264 oder H.265.
•Mindestauflösung: 1920 × 1080 (1080p).
•Dateiformat: .mp4 oder .mov.
•Maximale Dateigröße: 10 GB.
•Audio: Stereo, mindestens 44,1 kHz, kein Clipping.
Die Frist für die Einreichung der endgültigen Datei fällt mit dem 15. Oktober 2026 um 23:59 Uhr (GMT+1) zusammen.
9.7 Technische Qualitätsgarantie
Der Teilnehmer garantiert, dass sich das eingereichte Werk in einem für die Ausstellung angemessenen technischen Zustand befindet. Die Organisation ist nicht verantwortlich für Überprüfungsfehler, die sich aus der Qualität, der Kodierung oder dem Format der eingereichten Datei ergeben.
9.8 Keine Substitutionen
Sobald die endgültige Datei zur Überprüfung eingereicht wurde, werden keine neuen Versionen oder Änderungen mehr akzeptiert, außer mit ausdrücklicher Genehmigung der Organisation aus ausreichend begründeten Gründen.
ARTIKEL 10 — Preise
10.1 Offizielle Preise
Unter den Arbeiten, die Teil der offiziellen Auswahl sind, vergibt die Jury die folgenden Preise, wobei alle Beträge brutto angegeben sind:
Sektion KategoriePreis (brutto)
Bester Kurzfilm — Fiktion AI1.000 €Offizielle Auswahl
Bester Kurzfilm — Historische KI ✦ Neu 20265,00 €Offizielle Auswahl
Bester Kurzfilm — Komödie AI250 €Offizielle Auswahl
Bester Kurzfilm — Horror AI250 €Offizielle Auswahl
Bester Kurzfilm — Valencianisch AI250 €Offizielle Auswahl
INSGESAMT 2.250€ —
Die Organisation behält sich das Recht vor, zusätzliche Preise, ob gesponsert oder anderer Art, hinzuzufügen, sofern sich dies nicht negativ auf die Teilnehmer auswirkt.
10.2 Art der Preise
Die Preise sind persönlich und nicht übertragbar, dürfen nicht an Dritte abgetreten und nicht gegen einen anderen Preis oder einen entsprechenden Geldbetrag eingetauscht werden.
10.3 Entscheidung der Jury
Die Entscheidung der Jury ist endgültig und wird während der Preisverleihung und der Abschlusszeremonie bekannt gegeben, die am Freitag, den 30. Oktober 2026, in La Harinera, Valencia, stattfinden wird. Die Organisation kann jeden Preis für nichtig erklären, wenn die eingereichten Arbeiten nicht den Mindestqualitätsanforderungen entsprechen oder diesen Regeln nicht entsprechen.
10.4 Teilnahme an der Zeremonie
Die Teilnahme von mindestens einem Vertreter jedes ausgezeichneten Werks an der Preisverleihung wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Reise-, Unterbringungs-, Verpflegungs- und andere Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Preisverleihung liegen in der alleinigen Verantwortung der Teilnehmer. Die Organisation übernimmt keine Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Zeremonie oder der Teilnahme am Festival.
10.5 Zahlung des Preises
Um den Preisbetrag zu erhalten, muss der Gewinner die für die Zahlungsabwicklung erforderlichen persönlichen und steuerlichen Daten angeben und gegebenenfalls das Annahmeschreiben für den Preis innerhalb von maximal 7 Arbeitstagen nach der Benachrichtigung unterschreiben. Wenn der Gewinner die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorlegt, wird davon ausgegangen, dass er auf den Preis verzichtet hat.
Die Organisation wendet alle gesetzlich geltenden Steuerabzüge an und stellt dem Gewinner die entsprechende Quellensteuerbescheinigung aus. Der Gewinner ist nicht verpflichtet, eine Rechnung auszustellen, es sei denn, er nimmt im Rahmen einer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit am Festival teil und erklärt dies ausdrücklich.
Die Preise unterliegen den zu diesem Zeitpunkt in Spanien gesetzlich geltenden Steuern und Einbehaltungen
Zahlung (Einkommensteuer, Gesetz 35/2006). Jede Steuerpflicht, die dem Gewinner obliegt
liegt in der Verantwortung des Gewinners, mit Ausnahme von Einbehaltungen, für die die Organisation rechtlich verantwortlich ist
erforderlich, um sich zu bewerben. Die Organisation kann vom Gewinner eine Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz beantragen
wenn dies für die korrekte Anwendung von Steuervorschriften oder Doppelbesteuerungsabkommen erforderlich ist.
ARTIKEL 11 — ENTSCHÄDIGUNG
11.1 Haftung für Ansprüche Dritter
Die Teilnehmer sind allein verantwortlich für alle Ansprüche, Beschwerden, Klagen oder Verfahren, die gegen die Organisation erhoben werden können aufgrund: der Ausstellung des Werks im Rahmen des Festivals; der Vervielfältigung oder öffentlichen Wiedergabe des Werks gemäß den in diesen Regeln vorgesehenen Genehmigungen; dem Inhalt des Werks, einschließlich audiovisueller, musikalischer, grafischer, literarischer oder künstlich generierter Elemente; der unbefugten Verwendung von geistigen Eigentumsrechten, Bildrechten oder verwandten Rechten Dritter; oder der Verstoß des Teilnehmers gegen eine geltende Vorschriften oder die im Rahmen dieser Regeln gewährten Garantien.
11.2 Verpflichtung, die Organisation schadlos zu halten
Die Teilnehmer verpflichten sich, GALAXIA TELEVISIÓN, S.L., das Festival, die Mitglieder des Auswahlausschusses und der Jury sowie alle mitarbeitenden Unternehmen von direkten Schäden, Verbindlichkeiten, Strafen, Kosten, Verlusten, Entschädigungen und Ausgaben (einschließlich angemessener Honorare) schadlos zu halten, die sich aus Ansprüchen Dritter ergeben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit den eingereichten Arbeiten oder der Verletzung dieser Regeln stehen.
11.3 Maßnahmen der Organisation in Bezug auf Ansprüche
Falls die Organisation Ansprüche Dritter erhält, kann sie: (a) vom Teilnehmer die Unterlagen, Genehmigungen oder Lizenzen anfordern, die erforderlich sind, um die Rechtmäßigkeit des Werks nachzuweisen; (b) das Werk vom Festival ausschließen, wenn nach vernünftigem Ermessen Hinweise auf eine Rechtsverletzung oder ein offensichtliches Risiko vorliegen; und (c) die rechtlichen Maßnahmen ergreifen, die sie zum Schutz ihrer Rechte und Interessen für angemessen hält.
ARTIKEL 12 — SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
In Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (DSGVO) und dem Organgesetz 3/2018 über den Schutz personenbezogener Daten und die Garantie digitaler Rechte (LOPDGDD):
Datenverantwortlicher: GALAXIA TELEVISIÓN, S.L., Steuernummer B46372843, Calle Ciudad de Éibar, Nr. 4, 46988, Paterna (Valencia, Spanien). E-Mail: info@galaxiastudios.es.
Zweck: Verwaltung der Registrierung für FESTIAV und der Durchführung des Festivals. Die Daten werden für die Dauer der Festivalausgabe und für die geltenden gesetzlichen Verjährungsfristen aufbewahrt. Die Identität der Gewinner wird gemäß den Gesetzen zur Transparenz und zum geistigen Eigentum auf der Festival-Website gespeichert.
Rechtsgrundlage: Erfüllung des Teilnahmevertrags (Art. 6.1.b DSGVO).
Empfänger: Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben, oder an Mitglieder der Jury und des Auswahlausschusses, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Die Identität der Finalisten und Gewinner wird gemäß den Transparenzgesetzen auf der Website veröffentlicht.
Rechte: Die Teilnehmer können ihre Rechte auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Einschränkung und Übertragbarkeit ausüben, indem sie sich schriftlich an info@galaxiastudios.es wenden.
Die Teilnahme setzt die ausdrückliche Genehmigung der Organisation voraus, den Namen, das Bild und die Urheberschaft der Teilnehmer in den Kommunikations- und Werbematerialien des Festivals zu verwenden. Teilnehmer, die nicht möchten, dass ihr Bild in den Mitteilungen erscheint, müssen dies der Organisation vor Beginn des Festivals schriftlich mitteilen.
ARTIKEL 13 — ÄNDERUNG UND ANNULLIERUNG
Die Organisation, der Auswahlausschuss und die Jury können diese Regeln auslegen und alle hier nicht vorgesehenen Angelegenheiten lösen, sofern die gewählte Lösung die Teilnehmer nicht übermäßig schädigt und den kulturellen Zweck des Festivals respektiert. Jegliche Änderungen werden unter www.festiav.com mit der größtmöglichen Vorankündigung öffentlich bekannt gegeben.
Die Organisation behält sich das Recht vor, das Festival oder einen seiner Abschnitte aus ordnungsgemäß begründeten Gründen höherer Gewalt abzusagen, ohne dass den Teilnehmern dadurch ein Recht auf eine Entschädigung entsteht, die über die Rückerstattung der gezahlten Gebühren hinausgeht (da der Eintritt kostenlos ist, gilt dieses Szenario nur unter nachgewiesenen Ausnahmefällen).
ARTIKEL 14 — GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND
Diese Regeln unterliegen spanischem Recht und werden entsprechend ausgelegt, unabhängig vom Herkunftsland der Teilnehmer. Insbesondere gilt Folgendes:
•Königliches Gesetzesdekret 1/1996 vom 12. April zur Genehmigung des überarbeiteten Textes des Gesetzes über geistiges Eigentum.
•Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 (EU-Gesetz über künstliche Intelligenz).
•Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (DSGVO).
•Gesetz 35/2006 vom 28. November über die Einkommensteuer.
Für die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung oder Anwendung dieser Regeln ergeben, unterwerfen sich die Organisation und die Teilnehmer unter ausdrücklichem Verzicht auf jegliche andere Gerichtsbarkeit, die für sie gelten könnte, der Gerichtsbarkeit der Gerichte der Stadt Valencia (Spanien), unbeschadet der Rechte, die Verbraucher in Bezug auf die obligatorische Gerichtsbarkeit gemäß den geltenden Vorschriften haben können.
Nichts in diesen Regeln darf gegen die unveräußerlichen Rechte der Teilnehmer in ihrer Eigenschaft als Verbraucher oder Nutzer ausgelegt werden, sofern dies gesetzlich festgelegt ist.
KONTAKT
Webseite: www.festiav.com
E-Mail: info@festiav.com
Einreichungen: https://festhome.com/festival/festival-internacional-de-cine-de-inteligencia-artificial-de-valencia-festiav
Soziale Medien: @festiav (Instagram · X/Twitter · TikTok · YouTube)
© FESTIAV 2026 · Alle Rechte vorbehalten · Version 2.0 · April 2026
Standard-Gebühr
5€
-8%
4.6€
Einsendungs-Frist
04 Okt 26
Standard-Gebühr
5€
-8%
4.6€
Einsendungs-Frist
04 Okt 26
Standard-Gebühr
5€
-8%
4.6€
Einsendungs-Frist
04 Okt 26
Standard-Gebühr
5€
-8%
4.6€
Einsendungs-Frist
04 Okt 26
Standard-Gebühr
5€
-8%
4.6€
Einsendungs-Frist
04 Okt 26
Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.