Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
12 Mär 25
0€
ADACAM International Diversity Film Festival
27 Nov 2024
Aufruf zu Einschreibungen
12 Mär 2025
Letzter Termin
2
Monate
01 Apr 2025
Benachrichtigungsdatum
07 Apr 2025
13 Apr 2025
Festival Start: 07 April 2025 Festival Ende: 13 April 2025
Die Brain Damage Association for Adults and Minors ruft zur dritten Ausgabe des Internationalen Filmfestivals für Vielfalt „ADACAM“ auf, um das Unsichtbare weiterhin sichtbar zu machen und eine integrativere Gesellschaft zu erreichen, die sich auf junge Menschen, aber auch auf Filmemacher, Berufstätige, Studierende und Menschen mit sozialen Belangen konzentriert.
REGELN FÜR DIE PRÄSENTATION VON KURZFILMEN IM WETTBEWERB
III INTERNATIONALES FILMFESTIVAL FÜR VIELFALT „ADACAM“
Vom 7. bis 13. April 2025
1. ANRUFEN
Die Brain Damage Adults and Minors Association vergibt im Rahmen der dritten Ausgabe des Internationalen Filmfestivals für Vielfalt „ADACAM“ die internationalen Preise für den besten fiktionalen Kurzfilm, den besten professionellen Kurzfilm, den besten Kurzfilm mit geringem Budget, den besten Kurzfilm für die Filmschule, den besten Kurzfilm für die Grundschulbildung und den besten Kurzfilm für die Sekundarstufe.
2. BEDINGUNGEN FÜR DIE REGISTRIERUNG
a) Audiovisuelle Produktionen im Kurzfilmformat können für den Wettbewerb eingereicht werden. Pre-Edits und Werbemontagen, Teilmontagen aus Spielfilmen, Fernsehfolgen einschließlich Serienpilotserien oder Montagen daraus sind von dieser Ausschreibung ausdrücklich ausgeschlossen.
b) Kurzfilme des Fiktion-, Dokumentar- oder Animationsgenres werden zum Wettbewerb zugelassen.
c) Die vorgestellten Werke müssen nach dem 1. Januar 2023 produziert worden sein.
d) Die Kurzfilme im Wettbewerb dürfen einschließlich der Credits eine Länge von 20 Minuten nicht überschreiten.
e) Pro Autor oder Autoren können mehr als ein Kurzfilm eingereicht werden, der nicht unveröffentlicht ist und in anderen Wettbewerben ausgezeichnet worden sein kann. Jeder für den Wettbewerb eingereichte Kurzfilm muss unabhängig und mit einer eigenen Registrierungsanfrage eingereicht werden.
f) Die im Wettbewerb teilnehmenden Kurzfilme werden ein Thema mit sozialem Inhalt behandeln und sich eindeutig für die Förderung von Inklusion, Vielfalt und Werten einsetzen.
g) Die für das Festival eingereichten Kurzfilme müssen in jedem Fall in ihrer Originalversion mit spanischen Untertiteln präsentiert werden.
h) Werke, die technisch keine korrekte Projektion garantieren, werden abgelehnt.
i) Die Werke müssen im HD-Format (Auflösung 1920 x 1080), in einer im HD64 komprimierten MOV-Datei oder im HD64-MP4-Format eingereicht werden, beide im Format 16:9, vorzugsweise mit 25 Bildern pro Sekunde oder standardmäßig mit 24 Bildern pro Minute.
3. ANMELDEFORMULAR
a) Die Registrierung muss zwischen 00:00 Uhr am 23. September 2024 und 00:00 Uhr am 12. März 2025 über die Festivalmanagement-Plattform Festhome erfolgen.
b) Die Anmeldegebühr ist kostenlos.
c) Die Festivalleitung behält sich das Recht vor, Kurzfilme zuzulassen, die nach Ablauf der Frist eingereicht wurden.
d) Bei der Registrierung des Kurzfilms auf der entsprechenden Plattform muss dieser beigefügt werden
unbedingt die folgenden Informationen:
• Zusammenfassung des Kurzfilms (maximal 300 Zeichen, einschließlich Leerzeichen).
• Technisches Datenblatt des Films.
• Foto des Kurzfilmplakats im digitalen Format (300 dpi, mit einer Mindesthöhe von 15 cm, im JPG-Format).
4. AUSWAHLVERFAHREN FÜR KURZFILME.
Sobald die Frist für den Eingang der Beiträge abgelaufen ist, werden die Werke vom Organisationskomitee des Festivals geprüft, um die Werke für den Wettbewerb vorzuwählen. Die von diesem Ausschuss getroffenen Entscheidungen werden ab dem 24. März 2025 auf der Website und in den wichtigsten sozialen Netzwerken veröffentlicht.
Die Festivalorganisation wird die Mitglieder der Jury aus anerkannten Fachleuten im filmischen und kulturellen Umfeld ernennen. Die Entscheidungen der Jury über die Finalisten für jede Preiskategorie werden den Interessierten persönlich mitgeteilt und auf der Website und in sozialen Netzwerken veröffentlicht.
Die Entscheidungen sowohl des Organisationskomitees des Festivals als auch der Mitglieder der Jury sind endgültig.
Das Organisationskomitee des Festivals wird nach eigenem Ermessen alle Eventualitäten lösen, die nicht in diesen Regeln festgelegt sind.
5. Preise
• Bester Kurzfilm im Wert von 500 Euro und einer Auszeichnung.
• Bester Kurzfilm mit geringem Budget im Wert von 500 Euro und einer Auszeichnung.
• Bester Kurzfilm für Sonderpädagogik und Berufszentren im Wert von 500 Euro und einer Auszeichnung.
• Bester Kurzfilm für den Grundschulunterricht im Wert von 500 Euro und einer Auszeichnung.
• Bester Kurzfilm im Sekundarbereich, im Wert von 500 Euro und mit einem Preis ausgezeichnet.
• Bester Kurzfilm einer Filmhochschule einschließlich Universitäten, ausgezeichnet mit 500 Euro und
Auszeichnung.
• Bester dokumentarischer Kurzfilm, dotiert mit 500 Euro und einem Preis.
• Öffentlich, dotiert mit 300 Euro und einem Preis.
Geldpreise unterliegen den Steuereinbehaltungen und den für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewinner müssen in ihrem eigenen Namen oder in der Vertretung, mit der sie handeln, die für Buchhaltungszwecke erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Die Gewinner der Preisverleihung müssen unentschuldbar an der Preisverleihung des Festivals teilnehmen, es sei denn, es liegt ordnungsgemäß anerkannter höherer Gewalt vor.
Die Preisträger verpflichten sich zu Beginn der
Kurzfilm, eine ausdrückliche Erwähnung des Preises, der auf dem ADACAM International Film Festival for Diversity verliehen wurde. Das Unternehmensimage dieser Erwähnung wird vom Organisationskomitee in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
6. NUTZUNG DER WERKE
ADACAM behält sich das Recht vor, alle in der dritten Ausgabe des ADACAM International Film Festival for Diversity ausgewählten oder ausgezeichneten Werke oder Fragmente davon unter Angabe des Autors oder der Autoren zu reproduzieren.
ADACAM kann die ausgewählten Kurzfilme ab dem Ende der Ausgabe, in der der Kurzfilm ausgewählt wurde, zwei Jahre lang für Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Festival verwenden, z. B. für geschlossene Vorführungen in Bildungszentren.
Die Teilnehmer ermächtigen ADACAM, Rahmen, Fotos und Auszüge aus den Filmen, maximal drei Minuten, für die Verbreitung auf beliebigen Werbemedien, einschließlich Fernsehen und Internet, zu verwenden, um für dieses Festival zu werben und zu verbreiten.
Ebenso die natürlichen Personen, die an der Gala und den vom Festival organisierten Veranstaltungen teilnehmen.
Die ausgewählten und ausgezeichneten Werke werden Teil der Filmbibliothek des Internationalen Filmfestivals für Vielfalt.
7. ANNAHME DER BEDINGUNGEN.
Die Teilnahme an der dritten Ausgabe des ADACAM International Film Festival for Diversity setzt die Annahme aller Abschnitte dieser Regeln sowie die Lösung aller Probleme durch die Organisation voraus, die nicht in diesen Regeln enthalten sind.
Diese Grundlagen können aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs der
Organisation, die den interessierten Parteien im Voraus mitgeteilt wird.
Adresse: Carrer Concepción Arenal, Nr. 13, 46520 Port de Sagunt, Valencia
Tel.: 962670653
E-Mail: ficdadacam@gmail.com
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