Einsendungs-Frist
05 Mai 25
2.34€
Cerdanya Film Festival
20 Nov 2024
Aufruf zu Einschreibungen
10 Dez 2024
Frühe Frist
15 Apr 2025
Standard-Frist
21 Apr 2025
Späte Frist
05 Mai 2025
Verlängerte Frist
5
Monate
15 Jul 2025
Benachrichtigungsdatum
01 Aug 2025
15 Aug 2025
Festival Start: 01 August 2025 Festival Ende: 15 August 2025
Das Cerdanya Film Festival, Festival Internacional de Cinema de Cerdanya, ist ein Festival, das sich auf die Genres Dokumentar-, Fiktion- und Animationsfilm sowie Kurz- und Spielfilme spezialisiert hat und aus wettbewerbsfähigen internationalen Sektionen, nicht wettbewerbsorientierten Sektionen und parallelen Aktivitäten besteht. Alle Filme, die Teil der verschiedenen Sektionen sind, werden von den Festivalprogrammierern ausgewählt.
Das Cerdanya Film Festival qualifiziert sich für die Premios Goya — Spanische Filmakademie 2024 in der Kategorie Bester spanischer Kurzfilm, sowohl in der Kategorie Spielfilm als auch in der Kategorie Dokumentarfilm.
Die 16. Ausgabe des Cerdanya Film Festivals findet vom 1. bis 15. August 2025 statt.
16. CERDANYA FILM FESTIVAL
REGELN UND VORSCHRIFTEN FÜR DIE EINREICHUNG - AUSGABE 2025
Das Cerdanya Film Festival, Cerdanya International Film Festival, ist ein Filmfestival, an dem die Genres Dokumentarfilm, Fiktion und Animation, Kurz- und Spielfilme teilnehmen. Es besteht aus Sektionen im internationalen Wettbewerb, nicht wettbewerbsorientierten Sektionen und parallelen Aktivitäten. Alle Filme, aus denen sich die verschiedenen Sektionen zusammensetzen, werden vom Programmausschuss des Festivals ausgewählt.
Das Cerdanya Film Festival wurde von der Spanischen Akademie der Filmkünste und Wissenschaften als Kooperationswettbewerb in der Kurzfilm-Vorauswahl in den Kategorien Fiktion und Dokumentarfilm für die Goya Awards — Premios Goya — ausgezeichnet.
Die 16. Ausgabe des Cerdanya Film Festivals findet vom 1. bis 15. August 2025 in Puigcerdà (Girona) statt.
Die folgenden Regeln regeln die Kandidatur von Filmen für die offiziellen Wettbewerbssektionen Kurzfilme, Spielfilme, Dokumentarfilme und Pyrenäen.
1. SEKTIONEN UND PREISE
OFFIZIELLE SEKTION KURZFILME
Die Sektion Kurzfilme vereint eine Auswahl der besten Kurzfilme der jüngsten internationalen Szene von weniger als 59 Minuten, die nach dem 1. Januar 2023 gedreht wurden und in der Region Cerdanya nicht kommerziell veröffentlicht wurden. Die Filme dieser Sektion konkurrieren um die folgenden Preise:
• Bester spanischer Kurzfilm (weniger als 30 Minuten) mit einem Geldpreis von 2.000€ und einem Festivalpreis. Dieser Preis ist mit einer automatischen Vorauswahl in der Kategorie „Bester Kurzfilm“ für die Goya Awards der Academy of Cinematographic Arts and Sciences of España verbunden.
• Bester internationaler Kurzfilm - Publikumspreis mit einem Geldpreis von 1.000€ und einem Festivalpreis.
• Preis für den besten Animationskurzfilm (weniger als 30 Minuten) mit einem Stiftungspreis in Höhe von 1.000€ und einem Festivalpreis. Dieser Preis qualifiziert sich auch für die Vorauswahl der Premios Goya — Spanische Filmakademie 2025.
• Curtmiratges Award für den besten Fiktion- oder Animationskurzfilm eines jungen Regisseurs (unter 30 Jahren), ein Festivalpreis.
OFFIZIELLE SEKTION FÜR SPIELFILME
Die Sektion Spielfilme vereint eine Auswahl der besten Spiel- und Animationsfilme jeglicher Herkunft und mit einer Länge von mehr als 60 Minuten, die nach dem 1. Januar 2023 gedreht wurden und in der Region Cerdanya nicht kommerziell veröffentlicht wurden. Die Filme in dieser Sektion konkurrieren um die folgenden Preise:
• Bester Spielfilm oder Animationsfilm - Publikumspreis mit einem Geldpreis von 1.000€ und einem Festivalpreis.
• Mirada Social Award für den besten Fiktion- oder Animationsspielfilm, der sich mit einem sozialen Thema befasst, bestehend aus einem Festivalpreis.
OFFIZIELLER DOKUMENTARFILM
Die Sektion Dokumentarfilme vereint eine Auswahl von Dokumentarfilmen beliebiger Länge, die nach dem 1. Januar 2023 gedreht wurden und in der Region Cerdanya noch nicht kommerziell veröffentlicht wurden. Sie können sich auf folgende Themen konzentrieren: Gesellschaft, Solidarität, Welt, Kunst, Biographie, Musik, Fusion, Geschichte, Natur, Wissenschaft, Landschaft, Entdeckung, Reisen, Tourismus, Sport und Ethnografie. Die Filme in dieser Sektion konkurrieren um die folgenden Preise:
• Bester spanischer Dokumentar-Kurzfilm (weniger als 30 Minuten) mit einem Geldpreis von 1.000€ und einem Festivalpreis. Dieser Preis ist mit einer automatischen Vorauswahl in der Kategorie „Bester dokumentarischer Kurzfilm“ für die Goya Awards der Academy of Cinematographic Arts and Sciences of España verbunden.
• Bester internationaler Dokumentarfilm mit einem Geldpreis von 1.000€ und einem Festivalpreis.
• Memory Award für den besten Dokumentarfilm, der Aspekte des historischen Gedächtnisses verbreitet, bestehend aus einem Festivalpreis.
ABSCHNITT PYRENÄEN — NATÜRLICHE UMWELT
Die Sektion Pirineus vereint eine Auswahl von Filmen beliebiger Länge, die nach dem 1. Januar 2023 gedreht wurden und in der Region Cerdanya noch nicht kommerziell veröffentlicht wurden. Sie können sich auf Aspekte konzentrieren, die mit den Bergen, ländlichen Gebieten, Winter- oder Abenteuersportarten und/oder den Pyrenäen zusammenhängen. Dieser Abschnitt ergänzt die anderen drei. Die Filme in diesem Bereich konkurrieren um die folgenden Preise:
• Bester Bergfilm mit einem Geldpreis von 1.000€ und einem Festivalpreis.
ANDERE Auszeichnungen
Die Filme der Sektionen konkurrieren auch um die übrigen Festivalpreise, die von der Jury verliehen werden und aus einem Festivalpreis bestehen. Dies sind: Bester Film auf Katalanisch, beste Regie, bestes Originaldrehbuch, Nachwuchstalent, bestes Sounddesign, beste Bearbeitung, beste Fotografie und beste Leistung. Die Organisation behält sich das Recht vor, in Filmen so viele Erwähnungen vorzunehmen, wie es die Festivaljury für angemessen hält. Die Festivalleitung behält sich das Recht vor, ausnahmsweise Filme zu programmieren, die diese Anforderungen nicht erfüllen, immer außer Konkurrenz.
2. VERGÜTUNG FÜR FILME, STIPENDIEN UND ABRECHNUNG
Das Festival legt für alle im Wettbewerb ausgewählten Filme eine Vergütung in Form von Vorführrechten nach folgender Skala fest:
Kurzfilme (<59'): 50€ inklusive Steuern
Dokumentarfilme (beliebiger Länge): 50€ inklusive Steuern
Spiel- und Animationsfilme (>60 Minuten): 250€ inklusive Steuern
Die Organisation wird den Autoren oder Interpreten der auf dem Festival ausgewählten Filme ein Stipendium in Höhe von 150€ pro teilnehmendem Team zur Verfügung stellen, damit sie ihren Film dem Publikum präsentieren können. Der Betrag wird nach dem Besuch des Festivals ausgezahlt.
Bei Produktionsfilmen außerhalb Spaniens werden die Rechnungen ohne Mehrwertsteuer ausgestellt und die Zahlung der Steuern liegt in der Verantwortung des Emittenten. Die Produktionsfirmen sind verpflichtet, der Festivalorganisation die entsprechenden Rechnungen zur Verfügung zu stellen, um die Zahlung dieser Beträge, die im Laufe des Monats Dezember 2024 erfolgen wird, abzuwickeln. Ohne die obligatorische Rechnung erfolgt keine Zahlung. Nachmittag des laufenden Jahres. Ebenso werden die Beträge an denjenigen gezahlt, der den Film für das Festival eingereicht hat. Er ist derjenige, der rechtlich befugt ist, daran teilzunehmen, und vorausgesetzt, dass alle Beteiligten (Verleiher, Produzent, Regisseur...) von dieser Teilnahme Kenntnis haben.
3. REGISTRIERUNGS- UND AUSWAHLVERFAHREN
FRISTEN UND BENACHRICHTIGUNGEN
Anmeldeschluss: 15. April 2025
Benachrichtigung: Alle Teilnehmer werden vor dem 15. Mai 2024 über die Auswahlabsicht informiert
Bestätigung der Auswahl: Vor dem 15. Juni 2025
Versand von Materialien und Screening-Kopien: Vor dem 20. Juni 2025
Endgültige Auswahl: Die endgültige Auswahl und die Screening-Zeiten werden vor dem 1. Juli 2025 bekannt gegeben
Die Organisation wird die Bewerber vorzugsweise per E-Mail über die ausgewählten Filme informieren und diese vorrangig auf der Festival-Website veröffentlichen.
REGISTRIERUNGEN
Die akzeptierten Verfahren für die Präsentation eines Films auf dem Festival sind: über die Plattform www.Festhome.com und die Plattform oder per Post.
Registrierung auf der Festhome-Plattform, die ein technisches Datenblatt, Werbematerial und einen Online-Link enthält. Der Teilnehmer muss sicherstellen, dass das Passwort auf YouTube, Vimeo oder anderen nicht abläuft oder sich ändert, bis das Festival endet.
Die Registrierung per Post oder per Hand muss das Anmeldeformular, ein technisches Datenblatt, Werbematerial und ein physisches Medium mit dem Film enthalten. Der Antrag ist zu richten an: Cerdanya Film Festival — Fundación Cerdanya Cinema, av. Cataluña 17 Bajos, 17520 Puigcerdà (Girona).
Die folgenden Anmeldegebühren für das Festival werden festgelegt:
15€ für Kurzfilme aus Fiktion und Animation.
15€ für Dokumentarfilme (beliebiger Länge).
30€ für Spiel- und Animationsfilme.
Diese Anmeldegebühren sind nicht erstattungsfähig und es gibt keine Ausnahmen. Die Nichtzahlung der Gebühr bedeutet, dass Sie sich nicht für das Festival registrieren.
Unveröffentlichte Filme, die beim Cerdanya Film Festival Premiere feiern möchten, wobei internationale oder nationale Premieren in Betracht gezogen werden, müssen dies ausdrücklich mitteilen: info (a) cerdanyafilmfestival.cat
Das Festival akzeptiert die Einreichung von Filmen mit nicht endgültigen Änderungen (Rohschnitte/unendgültige Version), damit die Programmierer diese berücksichtigen können. Zum Zeitpunkt der Registrierung muss eindeutig mitgeteilt/schriftlich mitgeteilt werden, dass es sich um eine nicht endgültige Montage des Films handelt. Die Organisation wird den Teilnehmer und/oder die Person, die sich registriert hat, direkt kontaktieren, um gegebenenfalls eine endgültige und/oder endgültige Version des Films anzufordern.
Der Teilnehmer garantiert, dass der vorgestellte Film originell ist und keinen Verträgen, Abtretungen oder Lizenzen an Urheberrechte oder geistiges Eigentum oder andere Rechte, mit Ausnahme der Rechte des Autors, an Dritte unterliegt.
Es werden nur rechtzeitig eingehende Anmeldungen akzeptiert und unerfüllte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Filme, die an den offiziellen Sektionen teilnehmen, werden von den Festivalprogrammierern ausgewählt. Ihre Entscheidung ist endgültig.
Die Filme müssen in ihrer Originalversion präsentiert werden und Untertitel in katalanischer und spanischer Sprache haben. Wenn der Film in einer anderen Sprache als Katalanisch oder Spanisch gedreht wird, übernimmt das Festival die Kosten für Übersetzung und Untertitelung, hat jedoch keinen Anspruch auf eine Vergütung für die Vorführrechte. Untertitel müssen in SRT geliefert werden.
Während des Registrierungs- und/oder Auswahlprozesses und aufgrund des Engagements des Festivals für Parität und die Unterstützung der Präsenz von Frauen in der Filmproduktion werden wir darum bitten, das Geschlecht der an den Projekten teilnehmenden Personen anzugeben, um Statistiken mit zuverlässigen und realen Daten zu erstellen, anhand derer wir den Grad der Beteiligung von Frauen im audiovisuellen Bereich ermitteln können.
ANFORDERUNGEN DER AUSGEWÄHLTEN FILME
Der Unterzeichner des Antrags erklärt ausdrücklich, über alle Lizenzen, Rechte, Genehmigungen und Verwaltungsgenehmigungen für die Teilnahme des audiovisuellen Werks am Festival zu verfügen, und verpflichtet sich, alle Verwaltungsformalitäten zu beachten und zu erledigen, die gemäß den geltenden Vorschriften vorgeschrieben sind. Die Organisation erkennt den Unterzeichner des Registrierungsantrags als einzigen Gesprächspartner an, der alle Aspekte im Zusammenhang mit der Teilnahme des audiovisuellen Werks am Festival aushandelt, und als einzige Person, die für andere Unternehmen oder Personen verantwortlich ist, die möglicherweise an der Produktion des Films beteiligt waren.
Die Einladung zu jedem der vom Festivalauswahlausschuss ausgewählten Filme wird zwischen seiner Leitung und den Produzenten oder Vertretern des eingeladenen Films streng vertraulich behandelt, bis das Festival beschließt, ihn offiziell bekannt zu geben.
Die ausgewählten Filme dürfen in keinem Fall von der Person oder dem Produzenten, die den Film für das Festival eingereicht haben, einseitig vom Wettbewerb zurückgezogen werden, sobald die Auswahl vom Festival benachrichtigt und von der einzigen antragstellenden Partei akzeptiert wurde, und sie müssen die Anforderungen der Sektion erfüllen, an der sie teilnehmen, bis zu ihrer Präsentation auf dem Cerdanya Film Festival.
BENACHRICHTIGUNGSKANÄLE
Die Organisation informiert die Antragsteller vorzugsweise per E-Mail über die ausgewählten Filme und veröffentlicht sie auf der Website des Festivals.
FORMATE
Filme, die in allen Sektionen ausgewählt wurden, müssen eine Vorführkopie im DCP-Format enthalten. Projektionskopien im Digital Cinema Package (DCP) müssen den DCI-Vorschriften entsprechen und bleiben bis zum Abschluss der letzten im Rahmen des Festivals geplanten Vorführung im Besitz des Festivals. Darüber hinaus muss das Unternehmen, das den ausgewählten Film eingereicht hat, die ordnungsgemäße Funktion der Kopie (Audio-/Videosynchronisation, Farbe usw.) bestätigen und sie testen, bevor sie an den Wettbewerb gesendet wird. Dieses Unternehmen stellt der technischen Abteilung gegebenenfalls auch die erforderlichen KDM zur Verfügung (mit einem verfügbaren Mindestfenster von 72 Stunden vor Beginn des Festivals und 24 Stunden nach Ende) und übernimmt die Kosten für deren Generierung sowie gegebenenfalls die Verwaltung neuer KDMs (oder DKDMs).
Das Festival behält sich das Recht vor, Kopien, die nach den erforderlichen technischen Prüfungen nicht den angemessenen Ausstellungsbedingungen für die Vorführung entsprechen, den Vertretern des Films einen technischen Bericht vorzulegen und eine neue Kopie anzufordern, nicht anzunehmen.
VERSAND VON MATERIALIEN UND PROJEKTIONSKOPIEN
Die ausgewählten Personen müssen dem Festival vor dem in diesen Regeln festgelegten Datum eine Kopie des Films zusenden und können dabei eine der folgenden Optionen wählen:
1) Physischer Versand des DCP zusammen mit einer digitalen Datei als Backup
Die Zahlung der Versandkosten (Transport- und Versicherungspolice), die durch den Versand der Kopie jedes Films, der für die Teilnahme an einem der Abschnitte des Festivals ausgewählt wurde, vom Ausstellungsort bis zum Kopienlager entstehen, liegt in der Verantwortung der produzierenden Unternehmen.
Bei den teilnehmenden Filmen müssen die Produktionsfirmen die Vorführkopien vor dem in diesen Regeln festgelegten verbindlichen Datum an das Festival liefern und sind verpflichtet, der Organisation das Ausstellungsdatum der Kopie und das verwendete Transportmittel mitzuteilen.
Auf allen Kopien der teilnehmenden audiovisuellen Medien müssen die Informationen für ihre Rückgabe angegeben werden. Diese Rückerstattungen erfolgen innerhalb von maximal einem Monat ab dem Enddatum des Festivals. Die Zahlung der durch diese Rückgabe verursachten Transportkosten wird vom Festival getragen.
Die vom Festival abgeschlossene Versicherung deckt die Risiken von Feuer, Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung der Kopie für den Zeitraum zwischen der Ankunft am Festival und der Rückgabe an die angegebene Absenderadresse ab. Die maximale Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen in Bezug auf eine Kopie beträgt fünfzehn Tage ab dem Datum der Rückgabe.
2) Digitaler Versand des DCP über eine Plattform, die vom Festival für diese Nutzung aktiviert wurde
In diesem Fall muss das DCP vor dem in diesen Datenbanken angegebenen Datum unkomprimiert gehostet werden. ZIP- oder RAR-Dateien werden nicht akzeptiert. Zusätzlich zum DCP ist es auch erforderlich, eine digitale Datei (MOV oder MP4) als Backup in H264 zu hosten, die 15 GB nicht überschreitet und mit Untertiteln (SRT) und einer Mindestauflösung von HD-Blatt ausgestattet ist. Die Organisation wird diese Dateien vernichten, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Sobald diese Art der Übermittlung an die Abteilung für Kopierverwaltung erfolgt ist (immer vor Ablauf der angegebenen Frist), werden die Zugangsdaten zur Plattform sowie alle Informationen zum Herunterladen bereitgestellt, sofern dieser aktiviert ist.
AUSSTELLUNGSRÄUME
Die ausgewählten Filme werden während der Festivaldaten im Casino Ceretà in Puigcerdà und in anderen von der Organisation festgelegten Räumen persönlich gezeigt. Die Organisation behält sich das Recht vor, die Sessions zu verfolgen. Ausnahmsweise können sich die teilnehmenden Filme auch dafür entscheiden, in geoblocktem Streaming und für einen begrenzten Zeitraum über den Online-Kanal des Festivals und unter den mit dem Dienstanbieter vereinbarten Bedingungen gezeigt zu werden, stets freiwillig und nach Unterzeichnung des verbindlichen Vertrags.
4. JURY, PREISE, VERPFLICHTUNGEN UND ENTSCHÄDIGUNGEN
JURY
Die Festivalleitung ernennt die Jurys der verschiedenen Sektionen des Wettbewerbs, deren Entscheidungen endgültig sind und nicht begründet werden müssen. Personen, die Interesse an der Produktion, dem Vertrieb oder jeder anderen Art der Verwertung oder Beteiligung an den für den Wettbewerb ausgewählten audiovisuellen Medien haben, dürfen nicht Teil der Jurys der verschiedenen Wettbewerbssektionen sein.
Die Jurys der verschiedenen Kategorien können maximal drei Preise pro Film vergeben und neben den offiziellen Preisen auch besondere Erwähnungen vergeben, wobei für jeden Film maximal zwei Auszeichnungen vergeben werden können.
Sektionen. Preise in allen Kategorien dürfen weder für nichtig erklärt werden, noch dürfen Preise, die mit einem finanziellen Preis verbunden sind, ex aequo vergeben werden. Bei Preisen ohne finanzielle Vergabe sind die Jurys
der verschiedenen Kategorien können maximal zwei Preise ex aequo vergeben.
Die Organisation behält sich das Recht vor, neue Preise einzuführen und Preise durch Preise von gleichem oder höherem Wert zu ersetzen, wenn ein berechtigter Grund vorliegt. In jedem Fall wird diese Entscheidung immer ordnungsgemäß mitgeteilt. Preise können nicht gegen andere Preise eingetauscht werden. Der finanzielle Preis steht unter dem Vorbehalt der Teilnahme des Direktors an der Preisverleihung sowie der Einhaltung der übrigen verbindlichen Verpflichtungen. Trophäen können nur persönlich abgeholt werden.
Die Jurys der verschiedenen Wettbewerbssektionen verpflichten sich, ihre Überlegungen zur Auswahl der Filme, für die sie ein Urteil fällen müssen, nicht öffentlich zu äußern. Die Festivalleitung kann an den Beratungen und Mitteilungen der verschiedenen Jurys teilnehmen, zwar mit Stimme, aber ohne Stimme.
AUSZAHLUNG DER PREISE
Die finanzielle Zuweisung der Preise an das Unternehmen oder die Produktionsfirma erfolgt nach Vorlage einer Bescheinigung über die Vorführung in kommerziellen Kinos oder die Akkreditierung der Ausstellung des Films im Rahmen eines anderen Wettbewerbs oder einer audiovisuellen Veranstaltung, die im Jahr 2024 stattfindet, immer nach der Vorführung auf dem Cerdanya Film Festival sowie gegebenenfalls im Fernsehen oder auf Plattformen. In diesem Dokument wird angegeben, dass zu Beginn des Dokuments das Unternehmensimage (Logo und Name) des Cerdanya Film Festivals erscheint, und es wird ausdrücklich auf die erhaltene Auszeichnung hingewiesen. Geldpreise unterliegen den geltenden Einkommenssteuergesetzen für spanische Produktionen und basieren auf internationalen Doppelbesteuerungsabkommen für ausländische Filme, wobei letztere für die Zahlung der entsprechenden Steuern verantwortlich sind.
VERPFLICHTUNGEN DER PREISGEKRÖNTEN FILME
Die Produktionsfirmen müssen dem Festival als Voraussetzung für die Zahlung der in diesen Regeln vorgesehenen Preise eine Kopie (in digitaler Datei über einen Download-Link) der preisgekrönten audiovisuellen Materialien zusenden, die die schriftliche Referenz des erhaltenen Preises enthalten.
Unternehmen, die preisgekrönte Spiel-, Kurz- und Dokumentarfilme produzieren und/oder vertreiben, müssen zu Beginn jeder Kopie, die sie zur Ausstellung in Theatern, anderen Filmwettbewerben, im Fernsehen oder auf VOD-Plattformen vertreiben, einen schriftlichen Hinweis auf die Preisverleihung angeben. (Video on Demand) sowie in allen gedruckten Informations- und Werbematerialien (Pressebuch, Poster usw.) seit der Preisverleihung. Diese Referenz besteht aus einem Text mit dem verliehenen Preis sowie dem Unternehmensimage (Logo und Name) des Cerdanya Film Festivals, das Ihnen zusammen mit den Nutzungsbedingungen von der Organisation zur Verfügung gestellt wird.
BILDKOMPENSATIONEN
Die bloße Teilnahme am Cerdanya Film Festival in jeder seiner Sektionen ermöglicht es den Produktions- und Vertriebsfirmen, das Festivallogo in die Kopfzeile der vorgestellten Filme einzufügen und dabei die entsprechende Jahresgebühr anzugeben. Dieses Logo und die Legende können auch in allen Veröffentlichungen in der Printpresse enthalten sein und diese Teilnahme ausdrücklich in den verschiedenen audiovisuellen Medien erwähnen, in denen vor dem Festival oder während seiner Feier Werbung für den Film gemacht wird. Informationen zum korrekten Einfügen des Logos, das in keinem Fall verändert oder angepasst werden kann, finden Sie im Stilhandbuch des Festivals auf der Website des Festivals. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die Organisation.
Ebenso setzen die Geldpreise für audiovisuelle Medien die korrekte Einhaltung der im vorherigen Abschnitt dargelegten Überlegungen zur Außendarstellung voraus, die erfüllt werden müssen, damit das Festival diese Zahlungen validieren kann.
5. ANDERE ANFORDERUNGEN UND GENEHMIGUNGEN
KATALOG, MATERIALIEN UND DOKUMENTATION
Sobald die Teilnahme eines audiovisuellen Materials am Festival bestätigt wurde, wird ein spezielles Online-Formular gesendet, das mit den Inhalten ausgefüllt werden muss, die für die Programmierung als wesentlich erachtet werden. Die für die Erstellung des Programmleitfadens, der sozialen Netzwerke und der Website erforderlichen Informationen (Zusammenfassung, Biofilmografie, künstlerisches und technisches Blatt, Fotos des Regisseurs, Standbilder und Poster des Films, Trailer und anderes audiovisuelles Material) stammen ausschließlich aus diesem Formular.
PRESSE- UND WERBEMATERIAL
Die Presseabteilung des Festivals wird sich mit den jeweiligen Produktions- und/oder Vertriebsfirmen der ausgewählten audiovisuellen Medien in Verbindung setzen, um die im Auswahlformular enthaltenen Materialien zu überwachen und zu koordinieren, zu denen die Medien und die akkreditierten Personen über den „Media Room“ Zugang haben. Presse“
des Webs. Die Produktions- und/oder Vertriebsfirmen der ausgewählten Spiel-, Kurzfilme und Dokumentarfilme genehmigen, indem sie ihre Teilnahme akzeptieren, die Verwendung eines oder mehrerer Fragmente des Titels zur Verbreitung als Informationsmaterial in beliebigen Medien.
ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN
Die Teilnehmer stellen die Festivalorganisation von jeglicher Verantwortung frei, die sich aus Plagiaten oder Verstößen gegen geltende Gesetze ergibt. Die Filme werden von einer Person präsentiert, die die Rechte an ihnen besitzt oder sie vertritt. Die Person, die Filme für den Wettbewerb einreicht, ist für die Zahlung der durch ihre Werke generierten Urheberrechte verantwortlich.
Die Gewinner verpflichten sich, dafür zu sorgen, dass der erhaltene Preis in späteren Ausstrahlungen des Films erwähnt wird. Darüber hinaus ermächtigen sie die Organisation, Auszüge (weniger als 1 Minuten) und Fotos für die Werbung und Werbung für das Festival in allen physischen und digitalen Medien, einschließlich der sozialen Netzwerke der Organisation und verwandter Einrichtungen, zu verwenden.
Alle eingegangenen Filme werden in den Fonds für videografische Dokumentation des Cerdanya Film Festivals aufgenommen, der unter keinen Umständen Kopien an seine Autoren zurückgibt. Mit der Registrierung für den Wettbewerb ermächtigen die ausgewählten Teilnehmer die Organisation, ihre Filme während des Festivals sowie am Tag von „The Shortest Day“ und während der Reisesitzungen des Festivals insgesamt dreimal zu reproduzieren. Ohne Zustimmung des Eigentümers wird kein Film mehr als dreimal gezeigt.
Alle Entscheidungen des Festivals und der Jury sind endgültig. Die Registrierung und Teilnahme eines Films am Wettbewerb setzen die vollständige Akzeptanz der Regeln voraus. Eventuell auftretende Fragen, die in diesen Grundlagen nicht gelöst werden können, werden von der Leitung der Festivalorganisation gelöst.
Diese Teilnahmegrundlagen können von der Festivalleitung vor Beginn des Wettbewerbs und nach vorheriger Mitteilung an die interessierten Parteien durch weitere Anlagen, die sie für angemessen hält, ergänzt oder geändert werden. Die Interpretation liegt in der alleinigen Verantwortung der Festivalleitung.
6. KONTAKT
CERDANYA CINEMA FOUNDATION — CERDANYA FILM FESTIVAL
Avinguda Catalunya 17, 17520 Puigcerdà (Girona)
E-Mail: info (a) cerdanyafilmfestival.cat
Internet: www.cerdanyafilmfestival.cat
Instagram: @cerdanyafilmfest
Einsendungs-Frist
05 Mai 25
Einsendungs-Frist
05 Mai 25
Einsendungs-Frist
05 Mai 25
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05 Mai 25
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05 Mai 25
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05 Mai 25
Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.