Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
20 Sep 25
0€
01 Aug 2025
Aufruf zu Einschreibungen
20 Sep 2025
Letzter Termin
1
Monat
10 Nov 2025
Benachrichtigungsdatum
01 Dez 2025
05 Dez 2025
Festival Start: 01 Dezember 2025 Festival Ende: 05 Dezember 2025
Das Labor für visuelle Anthropologie „Fiorenzo Serra“ - der operative Hauptsitz des Cagliari Cultural Services Center der Humanitarian Society in Sassari - Cineteca Sarda (im Folgenden „Cineteca“ genannt), das dem Institut für Geschichte, Human- und Erziehungswissenschaften der Universität von
Sassari (im Folgenden „Abteilung“ genannt) schreibt im Rahmen des Projekts zur Verbesserung der Figur des Filmemachers und Ethnologen Fiorenzo Serra den Wettbewerb für ethnografische Filmproduktionen mit dem Namen Fiorenzo Serra Film Festival für das Jahr 2025 aus.
Das Thema dieser achten Ausgabe des Wettbewerbs für die Sektion „Fiorenzo Serra“ lautet „MASKEN, JENSEITS DES MENSCHLICHEN, RITEN UND ETHNOGRAFISCHEN TRADITIONEN“
AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON BEITRÄGEN FÜR DAS FIORENZO SERRA FILM FESTIVAL 2025
ARTIKEL 1 - ZIELE
Das Labor für visuelle Anthropologie „Fiorenzo Serra“ - der operative Hauptsitz des Cagliari Cultural Services Center der Humanitarian Society in Sassari - Cineteca Sarda (im Folgenden „Cineteca“ genannt), das dem Institut für Geschichte, Human- und Erziehungswissenschaften der Universität von
Sassari (im Folgenden „Abteilung“ genannt) schreibt im Rahmen des Projekts zur Verbesserung der Figur des Filmemachers und Ethnologen Fiorenzo Serra den Wettbewerb für ethnografische Filmproduktionen mit dem Namen Fiorenzo Serra Film Festival für das Jahr 2025 aus.
Der Begriff „Filmproduktion“ (im Folgenden als „Film“ bezeichnet) umfasst alle audiovisuellen Werke, Dokumentarfilme, die mit analogen oder digitalen Technologien produziert wurden.
Der Wettbewerb zielt darauf ab, die Produktion von Filmen zu fördern, die durch audiovisuelle Medien zum Verständnis ethnografischer und kultureller Realitäten beitragen.
Es zielt auch darauf ab, sowohl nationale als auch internationale audiovisuelle Produktionen im Zusammenhang mit ethnografischem, archäologischem, historischem, sprachlich-kulturellem und ökologischem Erbe wissenschaftlich und systematisch zu schützen und zu verbessern.
Darüber hinaus zielt der Wettbewerb darauf ab, in der theoretischen und methodischen Debatte der demo-ethno-anthropologischen Disziplinen die entscheidende Rolle der visuellen Anthropologie zu verdeutlichen und die Erstellung audiovisueller Dokumentationen über die Identität und die kulturellen Besonderheiten Sardiniens sowie verschiedene nationale und internationale soziale Realitäten zu unterstützen.
ARTIKEL 2 — THEMA UND FRIST
Der Wettbewerb ist in drei Abschnitte unterteilt. Der Hauptteil, benannt nach Fiorenzo Serra, ist thematisch.
Der zweite Abschnitt ist dem Filmemacher Antonio Simon Mossa gewidmet und richtet sich an Dokumentarfilme, die zwar keinen engen Bezug zum Hauptthema haben, aber einen besonderen ethnologischen Wert haben.
Der dritte Abschnitt ist Antonio Bisaccia gewidmet, dem Schriftsteller und Filmkritiker, der sich mit den Beziehungen zwischen Kino, Kunst und neuen Kommunikationstechnologien befasste. Er war Direktor der Mario Sironi Academy of Fine Arts in Sassari und Professor für „Theorie und Methode der Massenmedien“ an der Albertina Academy of Fine Arts in Turin.
An den drei Sektionen können Filmproduktionen teilnehmen, die sich mit Aspekten der sardischen, nationalen und internationalen ethnografischen und historisch-kulturellen Realitäten befassen.
Das Thema dieser achten Ausgabe des Wettbewerbs für die Sektion „Fiorenzo Serra“ lautet
„MASKEN, JENSEITS DES MENSCHLICHEN, DER RITEN UND DER ETHNOGRAPHISCHEN TRADITIONEN“
Masken sind ebenso alte wie bedeutungsreiche Symbole, sie stehen für Identität, Transformation, sie sind Mittler zwischen dem Sichtbaren und dem Unsichtbaren. Das Tragen einer Maske ist niemals nur ein äußerer Akt: Es ist ein Überschreiten von Schwellen, eine Überwindung der Grenze zwischen dem Menschen und dem Anderen als einem selbst.
Im Mittelpunkt ethnografischer Traditionen ist die Maske eine lebendige Präsenz in Übergangsriten, jahreszeitlichen Zyklen, Fruchtbarkeitszeremonien und Ahnenkulten. Sie verkörpert Geister, Tiere, Gottheiten und Archetypen und vermittelt ein Bild von einer Welt, in der Identität nicht fest, sondern veränderbar und fließend ist und im Dialog mit natürlichen und übernatürlichen Kräften steht.
Die Anthropologie interpretiert diese Formen als visuelle Texte, die Geschichten von Menschen, kollektiven Erinnerungen und Weltanschauungen erzählen. Eine Einladung, „über das Menschliche hinaus“ zu schauen und die Grenzen von Identität und Realität in Frage zu stellen.
Nur Filme, in denen das oben genannte Thema erörtert wird, können an dem nach Fiorenzo Serra benannten Hauptteil teilnehmen.
Die Hauptpreise (siehe Artikel 3) werden
wird an die Filme verliehen, die sich am besten mit dem Thema des Wettbewerbs befassen. Die Jury wird daher aufgefordert, die thematische Relevanz, die kommunikative und regietechnische Effizienz, die sich in der erzählerischen und ästhetischen Dimension des Films zum Ausdruck bringen, und jedes andere Element, das sie für angemessen hält, zu bewerten
bei der Ermittlung der Gewinner zu berücksichtigen.
An den beiden Abschnitten, die Antonio Simon Mossa und Antonio Bisaccia gewidmet sind, können ento-anthropologische Filme ohne thematische Gassen teilnehmen. Die Jury, die für die Vergabe des Antonio Simon Mossa gewidmeten Preises verantwortlich ist, wird die filmische Qualität der ausgewählten Filme bewerten. Die Jury, die für die Vergabe des Antonio Bisaccia gewidmeten Preises verantwortlich ist, wird den innovativen Charakter der ausgewählten Filme unter filmischen sprachlichen Gesichtspunkten bewerten.
Die Frist für die Einreichung von Filmen und der erforderlichen Unterlagen (siehe Artikel 5) ist der 20. SEPTEMBER 2025 um 23:59 Uhr. Es werden nur Dateien akzeptiert, die über Online-Computersysteme eingereicht wurden.
ARTIKEL 3 - AUSZEICHNUNGEN
Die Preise werden wie folgt verteilt:
HAUPTPREIS VON FIORENZO SERRA:
Erster Platz in der Kategorie Spielfilm: 2000€
Erster Platz in der Kategorie Kurzfilm bis 30 Minuten: 1000€
ANTONIO SIMON MOSSA SONDERKATEGORIE:
Erster Platz in der Kategorie Spielfilm: 1000€
Erster Platz in der Kategorie Kurzfilm bis 30 Minuten: 500€
SONDERKATEGORIE ANTONIO BISACCIA:
Erster Platz in der Kategorie Kurzfilm bis 30 Minuten: 500€
ARTIKEL 4 - TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1) Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos und steht allen offen, unabhängig von Alter und Nationalität. Jeder Autor oder jede Autorengruppe kann mehrere Filme einreichen, aber nur einer kann mit einem Preis ausgezeichnet werden.
2) Der Wettbewerb steht allen audiovisuellen Produkten offen, ob professionell oder nicht professionell, veröffentlicht oder unveröffentlicht, die irgendwo auf der Welt gedreht wurden, ohne Einschränkungen des Produktionsjahres, sofern sie sich auf das in Artikel 2 festgelegte Thema beziehen.
3) Filme können in jedem Format oder Medium produziert werden, es werden jedoch nur Filme mit einer Auflösung von mindestens 1080p berücksichtigt. Die Einreichung von Filmen für den Wettbewerb muss über Online-Computersysteme erfolgen.
4) Wenn der Film für die Endphase ausgewählt wurde, muss er im DCP-Format (Digital Cinema Package) eingereicht werden.
5) Ausländische Filme müssen ausschließlich in Italienisch oder alternativ in Englisch untertitelt werden und müssen von der entsprechenden SRT-Datei begleitet werden.
6) Filme, für die keine vollen Rechte zur Teilnahme am Wettbewerb und zur öffentlichen Vorführung bestehen, können nicht eingereicht werden.
7) Kurzfilme sind definiert als Filme mit einer maximalen Dauer von 30 Minuten, einschließlich Abspann. Spielfilme sind Filme, die länger als 30 Minuten dauern, einschließlich Abspann.
8) Werbespots, rein musikalische Dokumentarfilme und redaktionelle Videos mit werblichem oder kommerziellem Charakter oder solche, die Menschenrechte und Menschenwürde verletzen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
9) Die Person, die das Teilnahmeformular für den Wettbewerb unterschreibt, übernimmt die volle Verantwortung für jeden möglichen Missbrauch des Films, einschließlich möglicher Verstöße der Produktionsfirma oder anderer Parteien aufgrund des Inhalts des Werks.
10) Die Teilnehmer tragen die Kosten für den Versand von Materialien.
11) Die Organisatoren sind nicht verantwortlich für Zahlungen an diejenigen, die Filme persönlich oder im Namen der Produktions- oder Vertriebsfirma für den Wettbewerb einreichen.
12) Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die vollständige Annahme dieser Verordnung voraus.
ARTIKEL 5 - TEILNAHMEVERFAHREN
Die Registrierung kann auf der Website: festhome.com abgeschlossen werden, indem Sie nach „Fiorenzo Serra Film Festival“ suchen. Das Anmeldeformular und die Ausschreibung des Wettbewerbs sind auch auf den Websites verfügbar: www.lacinetecasarda.it; www.uniss.it Die digitale Kopie kann über Computersysteme an die E-Mail info@fiorenzoserrafilmfestival.it gesendet werden. In jedem Fall muss der Versand mit allen erforderlichen Materialien und der vollständigen Dokumentation in allen Teilen abgeschlossen sein.
Die Dokumentation sollte Folgendes enthalten:
1. Das unterschriebene Anmeldeformular im Original;
2. Der Film im digitalen Format mit einer Mindestauflösung von 1080p oder höher;
3. Untertiteltrack in Italienisch oder Englisch im SRT-Format;
4. Ein Trailer oder Filmausschnitte zur Bewerbung des Wettbewerbs;
5. Filmzusammenfassung in Italienisch und Englisch (maximal 1000 Zeichen) in Word;
6. Biographie und Filmografie des Autors oder der Autoren in Italienisch und Englisch (maximal 1000 Zeichen) in Word oder PDF;
7. Technische Details des Films, einschließlich Besetzung und Abspann, in italienischer und englischer Sprache,
und eine Liste der im Soundtrack verwendeten Musiktitel;
8. Mindestens drei Szenenfotos: JPEG, PNG, TIFF oder Bitmap;
9. Ein oder mehrere Fotos des Autors oder der Autoren: JPEG, PNG, TIFF oder Bitmap;
Darüber hinaus wird empfohlen, Informationsmaterial über den Film und seine Autoren einzureichen (z. B. eine Pressemappe). Diese Informationen werden für die Kommunikation mit der Presse verwendet, um für den Wettbewerb zu werben. Für Fragen oder Klarstellungen
wenden Sie sich bitte an das Festivalsekretariat unter der folgenden Adresse: info@fiorenzoserrafilmfestival.it.
ARTIKEL 6 — VERANTWORTUNG
Mit der Unterzeichnung des Teilnahmeformulars erklärt der Autor Folgendes: a) Das eingereichte Werk verstößt nicht gegen geltende Gesetze und Vorschriften oder gegen Rechte Dritter;
b) sie besitzen alle Rechte, die für die Nutzung des Werkes und der Musik erforderlich sind (mit entsprechenden Unterlagen); c) sie stellen die Organisation von allen Verlusten, Schäden, Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben jeglicher Art frei, die sich aus dem Inhalt ihrer Arbeit und ihrer öffentlichen Vorführung ergeben könnten; d) sie verzichten unwiderruflich auf jegliche Ansprüche und Klagen gegen die Organisatoren des Wettbewerbs (Società Umanitaria-Cineteca Sarda und Institut für Geschichte, Humanwissenschaften von die Universität von Sassari), die Jurymitglieder und alle Personen, die in irgendeiner Funktion am Wettbewerb beteiligt sind,
und entbinden sie von jeglicher diesbezüglichen Haftung.
ARTIKEL 7 — VORAUSWAHL UND JURY
Der Wettbewerb besteht aus drei Phasen.
1. Phase: Die bis zum Einsendeschluss eingegangenen Arbeiten werden von einer Kommission, die sich aus den Organisatoren des Wettbewerbs zusammensetzt, einer Vorauswahl unterzogen: dem Labor
„Fiorenzo Serra“ und Cineteca. Filme, die mehr als sieben Tage nach Ablauf der Wettbewerbsfrist eingereicht wurden (siehe Artikel 2), und Filme, die ohne die erforderlichen, vollständigen und korrekten Unterlagen eingereicht wurden (siehe Artikel 4 und 5), unterliegen keiner Vorauswahl. Die Autoren der Werke werden in der Endphase per E-Mail über die Auswahl informiert.
2. Phase: Die für die Endphase ausgewählten Filme werden von einer von den Wettbewerbsveranstaltern ernannten Jury bewertet. Die Preise werden auf der Grundlage des Urteils der Jury vergeben, die allein für die Bestimmung der Gewinner zuständig ist.
3. Phase: Öffentliche Veranstaltung mit Vorführung der Wettbewerbsfilme oder einer zusätzlichen Auswahl derselben, die mit der öffentlichen Preisverleihung endet (siehe Artikel 8).
Die Organisationskommission des Fiorenzo Serra Film Festivals ist (nach eigenem Ermessen) für die Auswahl der jeder Sektion zugewiesenen Filme und für die Ernennung der Mitglieder der drei operativen Jurys allein verantwortlich.
Die Jury besteht aus Mitgliedern mit folgenden Merkmalen: Experten für demoethno-anthropologische Disziplinen, Kinoexperten, Kulturschaffende und mindestens einem vom „Laboratorio di Antropologia Fiorenzo Serra“ ernannten Vertreter. Die drei Jurys, die in völliger Urteilsfreiheit arbeiten, wählen aus den internen Mitgliedern jeder Sektion einen „Jurypräsidenten“.
Die Gewinner des Wettbewerbs werden 15 Tage vor der Preisverleihung informiert, um die Organisation zu ermöglichen und ihre Anwesenheit bei der Preisverleihung zu garantieren.
Die Gewinner sind zur Vertraulichkeit der Preisverleihung verpflichtet, die nur am Tag der Preisverleihung veröffentlicht werden sollte. Jede vorzeitige Veröffentlichung der Informationen durch den Gewinner führt zur Annullierung und Nichtanerkennung des Preisbetrags.
ARTIKEL 8 - ÖFFENTLICHE VERANSTALTUNG
Die von der Jury im Rahmen des Wettbewerbs ausgewählten und bewerteten Filme werden der Öffentlichkeit im Rahmen einer Veranstaltung vorgestellt, die am Ende der Wettbewerbsphase bis zum 31. Dezember 2025 stattfindet und mit der Preisverleihung der Gewinner der drei Sektionen endet. Die organisierenden Veranstalter des Festivals sind allein verantwortlich für alle organisatorischen Entscheidungen in Bezug auf die Veranstaltung, und jede Entscheidung steht außer Frage.
ARTIKEL 9 - SCHIEDSVERFAHREN UND SCHLUSSKLAUSEL
Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den in dieser Verordnung geregelten Angelegenheiten werden einem Schiedspanel unterbreitet, das sich aus drei Mitgliedern wie folgt zusammensetzt:
a) ein Mitglied, das im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Direktor der „Società Umanitaria - Cineteca Sarda“ und dem Direktor der Abteilung zum Vorsitzenden des Schiedspanels ernannt wird;
b) eine Person, die vom Teilnehmer ernannt wird;
c) eine Person, die von den Parteien gemäß den Buchstaben a) und b) einvernehmlich oder, falls keine Einigung erzielt wurde, vom Präsidenten des Gerichtshofs von Sassari ernannt wird. Für alle Fragen, die nicht behandelt wurden
In dieser Verordnung behalten sich die Organisatoren des Wettbewerbs das Recht vor, endgültige Entscheidungen zu treffen. Diese Verordnung ist in italienischer und englischer Sprache verfasst. Bei Auslegungsproblemen ist nur die italienische Version gültig.
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
20 Sep 25
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
20 Sep 25