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06 Sep 2024
Aufruf zu Einschreibungen
10 Nov 2024
Festival geschlossen
Benachrichtigungsdatum
30 Jan 2025
03 Feb 2025
Festival Start: 30 Januar 2025 Festival Ende: 03 Februar 2025
Liberation Docfest Bangladesh ist ein Festival, das dem Dokumentarfilm gewidmet ist und den Kampf für Befreiung und Menschenrechte von Menschen in verschiedenen Teilen der Welt und seine zeitgenössische Bedeutung hervorheben möchte. Es versucht, neue Formen der Betrachtung des menschlichen Leidens und des Kampfes für Gerechtigkeit in globaler Perspektive aufrechtzuerhalten.
Nur Filme, die online registriert wurden, können für die Auswahl berücksichtigt werden.
Es gibt vier Abschnitte im Festival.
a. Internationaler Wettbewerb (max. 60 min)
b. Nationaler Wettbewerb (max. 60 min) und
c. Preis der Jugendjury
d. Kino der Welt (außer Konkurrenz)
Der Einreicher muss sicherstellen, dass bei der Einreichung die richtige Kategorie ausgewählt ist.
Dokumentarfilme, die in den vergangenen Jahren zur Prüfung eingereicht wurden, sind nicht förderfähig.
Filme, die vor dem 1. Januar 2021 fertiggestellt wurden, können für beide Sektionen des Festivals nicht berücksichtigt werden.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Antragstellers, den gesamten Inhalt des Films von allen tatsächlichen oder potenziellen rechtlichen Ansprüchen und Problemen zu befreien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche, die auf Theorien der Verleumdung, Verleumdung, Verletzung der Privatsphäre, Verletzung von Publizitätsrechten, Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen, Verletzung von Vertrauen, Verletzung vertraulicher Beziehungen und Verletzung eines ausdrücklichen oder stillschweigenden Vertrags („Ansprüche Dritter“). Die Festivalbehörde lehnt ausdrücklich jegliche Verantwortung für jegliche unbefugte Aufnahme von Inhalten oder Materialien in oder im Zusammenhang mit dem eingereichten Film ab, die die Grundlage für Ansprüche Dritter sind oder sein könnten, die auf einer der oben genannten Rechtstheorien oder anderen beruhen oder sein könnten . Die Festivalbehörde behält sich das Recht vor, Filme zu disqualifizieren, die Gegenstand von Ansprüchen Dritter sind oder werden könnten.
Für den Fall, dass Ansprüche Dritter von einer natürlichen oder juristischen Person geltend gemacht werden, stellt der Antragsteller das Festival und jeden seiner Vertreter und verbundenen Unternehmen vollständig von jeglicher Haftung im Zusammenhang damit sowie von allen Gebühren und Ausgaben frei und verteidigt.
Nach Abschluss des Festivalauswahlverfahrens wird die Festivalbehörde versuchen, den Antragsteller über die auf dem Einreichungsformular angegebenen Kontaktinformationen zu kontaktieren, um den Antragsteller über den Annahmestatus des Films zu informieren. Die Festivalbehörde lehnt jegliche Verantwortung für ein Versäumnis ab, den Antragsteller über die auf dem Einreichungsformular angegebenen Kontaktinformationen zu kontaktieren, und haftet nicht dafür. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Antragstellers, sicherzustellen, dass die auf dem Einreichungsformular angegebenen Kontaktinformationen während des gesamten Einreichungszeitraums (20. August 2021 — 10. Januar 2022) korrekt sind.
Die Entscheidung der Festivalbehörde über die Auswahl der Filme gilt als endgültig und bindend für alle und wird nicht Gegenstand von Diskussionen sein. Sobald der Film eingereicht und für die Endvorführung ausgewählt wurde, darf er unter keinen Umständen zurückgezogen werden. Die Teilnahme am Festival setzt die Akzeptanz der Festivalregeln und -bestimmungen voraus.
Das Liberation DocFest Bangladesh ist nicht verpflichtet, dem Antragsteller oder einem anderen Vertreter des eingereichten Films Kommentare oder Feedback zu dem eingereichten Film zu geben.
Engagement
• Teilnahme und Teilnahme setzen die bedingungslose Akzeptanz der Bestimmungen voraus.
• Nach Annahme der Einladung von LDF kann ein Film nicht mehr aus dem Programm genommen werden. Die Annahme der Einladung bedeutet, dass der Filmemacher, Produzent, Verleiher und andere am Film beteiligte Personen oder Parteien der Teilnahme am Festival zustimmen.
• Alle Kosten, die durch die Kündigung oder Änderung unserer ursprünglichen Vereinbarung entstehen, gehen zu Lasten des Filmemachers.
• Ausnahmen von diesen Vorschriften oder Entscheidungen in Fällen, die in diesen Artikeln nicht behandelt werden, können vom Direktor von LDF getroffen werden.
B) REGELN FÜR DIE EINREICHUNG VON FILMEN:
Für die Teilnahme am Filmfestival wird keine Teilnahmegebühr erhoben. Filme können von jeder Organisation/Agentur/Produzent/Distributor/Regisseur eingereicht werden, die das Urheberrecht des Films besitzen. Es gibt keine Beschränkung der Anzahl der Einträge.
Für jeden Film muss ein Anmeldeformular ausgefüllt werden.
Um für das Festival berücksichtigt zu werden, muss der Antragsteller das Festival-Einreichungsformular ausfüllen. Die Festivalbehörde behält sich das Recht vor, Filme zu disqualifizieren, die nicht über den genannten Kanal eingereicht wurden.
Das Einreichungsformular sollte wie gewünscht ordnungsgemäß ausgefüllt werden. Andernfalls akzeptiert die Festivalbehörde das Antragsformular nicht.
Die Vorschaukopie des Films sollte als Weblink in das Einreichungsformular aufgenommen werden. Die Vorschaukopie kann mit „Nur Vorschau“ mit einem Wasserzeichen versehen sein.
Nachdem der Film ausgewählt wurde, benachrichtigt die Festivalbehörde den Antragsteller per Post. Der Weblink der endgültigen Kopie des Films (die Einzelheiten des endgültigen Exemplars sind unten aufgeführt) muss vom Antragsteller so bald wie möglich unter der offiziellen Postanschrift des Festivals bereitgestellt werden.
Wenn der Film nicht ausgewählt ist, wird dem Antragsteller keine Benachrichtigungsmail der Festivalbehörde zugesandt.
Filme können nur mit den folgenden Angaben gezeigt werden:
• Dateiformat — MP4, MOV
• Seitenverhältnis — 16:9,
• Bildauflösung — 1080* 720 oder 1920* 1080.
Bewerber, die Filme einreichen, müssen fest codierte englische Untertitel auf dem Bildschirm enthalten, unabhängig von der Sprache des Films. Keine individuelle Datei für Untertitel, mit dem Film wird akzeptiert. Die Festivalbehörde behält sich das Recht vor, Filme, die diesen Kriterien nicht entsprechen, zu disqualifizieren.
Die Festivalbehörden haben das Recht, selektive Filme in verschiedenen Städten Bangladeschs (als Reisefestival) auf nichtkommerzieller Basis sowohl online (GEO-blockiert für Bangladesch) als auch vor Ort zu zeigen.
Für Werbe-/Werbezwecke können Ausschnitte aus jedem Film, der im Festival eingetragen ist, im nationalen/internationalen Fernseh/Lokalen Netzwerk/Internet, Social Medias usw. gezeigt werden.