Einsendungs-Frist
31 Dez 26
0.18€
01 Mai 2026
Aufruf zu Einschreibungen
30 Jun 2026
Frühe Frist
31 Aug 2026
Standard-Frist
31 Okt 2026
Späte Frist
31 Dez 2026
Verlängerte Frist
7
Monate
15 Jan 2027
Benachrichtigungsdatum
01 Apr 2027
30 Apr 2027
Festival Start: 01 April 2027 Festival Ende: 30 April 2027
Das Moinho Cine Fest ist ein internationales Filmfestival unter der Regie des Filmemachers André Almeida Rodrigues und Träger des EFFE-Labels 2026—2027, einer Initiative der European Festivals Association, die von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament unterstützt wird. Das Festival widmet sich der Förderung des zeitgenössischen Filmschaffens auf nationaler und internationaler Ebene, darunter Filme, Videotanz und Musikvideos.
Geldpreise: 1,100€
AUSZEICHNUNGEN
Álvaro Martins - Bester Film: 300 EUR + Trophäe + Zertifikat
Bester nationaler Film: 200 EUR + Trophäe + Zertifikat
Bester internationaler Film: 200 EUR + Trophäe + Zertifikat
Bester Kurzfilm: 100 EUR + Zertifikat
Bester Mikrofilm: 100 EUR + Zertifikat
Bester Nanofilm: 100 EUR + Zertifikat
M — Bestes Musikvideo oder Videodance: 100 EUR + Zertifikat
GEBÜHREN FÜR DIE VORFÜHRUNG
In Wettbewerbssitzungen zahlt die Festivalleitung eine Vorführgebühr von 0,05 EUR pro Sekunde, ohne die Dauer des Vor- und Nachspanns.
Höchstbeträge pro Werk:
Kurz: 120,00 EUR
Mikro: 15,00 EUR
Nano: 3,00 EUR
PRÄAMBEL
Das Moinho Cine Fest ist ein internationales Filmfestival unter der Regie des Filmemachers André Almeida Rodrigues und Träger des EFFE-Labels 2026—2027, einer Initiative der European Festivals Association, die von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament unterstützt wird. Das Festival widmet sich der Förderung des zeitgenössischen Filmschaffens auf nationaler und internationaler Ebene, darunter Filme, Videotanz und Musikvideos.
ARTIKEL 1 — Ziel
Das Moinho Cine Fest hat sich zum Ziel gesetzt, die zeitgenössische Produktion von Filmen, Musikvideos und Videotanzwerken durch die Vergabe von Geldpreisen und die Zahlung von Vorführgebühren zu feiern und zu fördern. Das Festival versucht auch, das Publikum zu unterhalten, zu bereichern und aufzuklären, indem es neue Perspektiven auf die Welt fördert und die künstlerische und kulturelle Vielfalt fördert.
ARTIKEL 2 — Termine
Die 9. Ausgabe des Moinho Cine Fest findet im April 2027 in der Gemeinde Matosinhos in Portugal statt. Die genauen Daten und der Veranstaltungsort werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
ARTIKEL 3 — Abschnitte
Beiträge werden in den folgenden Kategorien akzeptiert:
•Kurzfilm: Wettbewerb für portugiesische und internationale Kurzfilme, Musikvideos und/oder Videotanzwerke mit einer Dauer zwischen 05:01 und 40:00 (mm:ss), produziert ab 2025
•Micro: Wettbewerb für portugiesische und internationale Mikrofilme, Musikvideos und/oder Videotanzwerke mit einer Dauer zwischen 01:01 und 05:00 Uhr (mm:ss), produziert ab 2025.
•Nano: Wettbewerb für portugiesische und internationale Nanofilme, Musikvideos und/oder Videotanzwerke mit einer Dauer von bis zu 01:00 Uhr (mm:ss), produziert ab 2025.
ARTIKEL 4 — Teilnahmebedingungen
1. Filme, die ab 2025 produziert wurden.
2. Filmemacher jeden Alters und jeder Nationalität können teilnehmen.
3. Werke aller Genres werden akzeptiert.
4. Werke, die mit künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden, werden akzeptiert.
5. Verleumderische, bedrohliche, pornografische, rassistische, ethnisch anstößige Werke oder Werke, die gegen portugiesisches Recht verstoßen, werden nicht akzeptiert.
6. Die Anzahl der eingereichten Arbeiten pro Teilnehmer ist unbegrenzt.
7. Es gibt keine Richtlinien zur Erstaufführung; Werke, die bereits online veröffentlicht wurden, werden akzeptiert.
8. In Wettbewerbssektionen werden Werke, die von Personen inszeniert oder produziert wurden, die mit der Leitung des Festivals in Verbindung stehen, nicht akzeptiert.
9. Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, den Bereich, in dem ihre Arbeit konkurriert, korrekt anzugeben.
ARTIKEL 5 — Untertitelung
1. Für Werke, die in portugiesischer Sprache gesprochen werden oder Text in portugiesischer Sprache enthalten, sind keine englischen Untertitel erforderlich.
2. Werke, die gesprochen werden oder Text in einer anderen Sprache enthalten, müssen englische Untertitel enthalten.
3. Die Festivalleitung wird die konkurrierenden Werke mündlich oder mit Text in anderen Sprachen ins Portugiesische übersetzen und untertiteln
ARTIKEL 6 — Jury
1. Die Jury wird aus drei Persönlichkeiten bestehen, die von der Festivalleitung eingeladen wurden.
2. Personen mit direktem Interesse an der Produktion und/oder Verwertung der konkurrierenden Filme dürfen der Jury nicht angehören.
3. Die Zusammensetzung der Jury wird auf der Website und in den sozialen Medien bekannt gegeben.
ARTIKEL 7 — Bewertungskriterien
1. Die Werke werden nach Kriterien wie Originalität, künstlerischer Qualität, technischer Qualität und thematischer Relevanz bewertet.
2. Andere Kriterien, die als relevant erachtet werden, können ebenfalls berücksichtigt werden.
3. Die Entscheidungen über die offizielle Auswahl und die Preisträger sind endgültig und können nicht angefochten werden.
ARTIKEL 8 — Auszeichnungen
1. Die Jury vergibt folgende Preise:
•Álvaro Martins — Bester Film: 300 EUR + Trophäe + Zertifikat
•Bester nationaler Film: 200 EUR + Trophäe + Zertifikat
•Bester internationaler Film: 200 EUR + Trophäe + Zertifikat
•Bester Kurzfilm: 100 EUR + Zertifikat
•Bester Mikrofilm: 100 EUR + Zertifikat
•Bester Nanofilm: 100 EUR + Zertifikat
•M — Bestes Musikvideo oder Videodance: 100 EUR + Zertifikat
2. Die Jury kann Filmen, die nicht ausgezeichnet wurden, lobende Erwähnungen verleihen, wenn dies gerechtfertigt ist.
3. Es werden keine Ex-aequo-Auszeichnungen verliehen.
4. Der Preis für den besten portugiesischen Film wird an in Portugal produzierte Werke verliehen.
5. Bezahlung:
•Preise werden per Banküberweisung oder auf Konten von Wise, Revolut oder PayPal ausgezahlt. Für jede dieser Methoden können Gebühren anfallen.
•In Ländern, in denen keine dieser Zahlungsmethoden verwendet werden kann, kann der Preis nicht ausgezahlt werden.
• Die Zahlung erfolgt innerhalb von 31 Tagen nach Ende des Festivals auf der Grundlage der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen.
ARTIKEL 9 — Gebühren für die Vorführung
1. In Wettbewerbsteilen zahlt die Festivalleitung eine Vorführgebühr von 0,05 EUR pro Sekunde, ohne die Dauer des Vor- und Abspanns.
2. Wird eine Gebührenbefreiung gewährt, wird die entsprechende Einreichungsgebühr von der Screening-Gebühr abgezogen.
3. Höchstbeträge pro Werk:
•Kurz: 120,00 EUR
•Mikro: 15,00 EUR
•Nano: 3,00 EUR
4. Bezahlung:
•Die Prüfungsgebühren werden per Banküberweisung oder auf Konten von Wise, Revolut oder PayPal bezahlt. Für jede dieser Methoden können Gebühren anfallen.
•In Ländern, in denen keine dieser Zahlungsmethoden verwendet werden kann, können die Screening-Gebühren nicht bezahlt werden.
• Die Zahlung erfolgt innerhalb von 31 Tagen nach Ende des Festivals auf der Grundlage der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen.
ARTIKEL 10 — Einreichung
1. Einreichungen für Wettbewerbsabteilungen erfolgen über Festhome.
2. Die Einreichungsfrist läuft vom 1. Mai bis 31. Dezember 2026 (PST).
3. Einreichungsgebühren pro Monat:
•Mai und Juni: Short 5 EUR, Micro 3 EUR, Nano 1 EUR
•Juli und August: Short 7 EUR, Micro 5 EUR, Nano 1 EUR
•September und Oktober: Short 9 EUR, Micro 7 EUR, Nano 2 EUR
•November und Dezember: Short 11 EUR, Micro 9 EUR, Nano 2 EUR
4. Rabatte:
• 8% für Festhome-Mitglieder.
• Weitere 10% für Festhome Pro-Mitglieder.
• Die Anfrage muss per E-Mail an moinhocinefest@gmail.com gestellt werden
• 100% gemäß Artikel 11 — Gebührenbefreiung.
5. Einreichungsgebühren sind nicht erstattungsfähig.
ARTIKEL 11 — Gebührenbefreiung
1. Anfragen müssen per E-Mail an moinhocinefest@gmail.com unter Angabe der Arbeit, des Grundes und der Plattform gestellt werden, auf der Sie die Einreichung abschließen möchten.
2. Die Festivalleitung behält sich das Recht vor, die Anfrage anzunehmen oder abzulehnen.
3. Wenn der Antrag angenommen und das Werk ausgewählt wird, wird die zum Zeitpunkt der Einreichung geltende Einreichungsgebühr von der Screening-Gebühr abgezogen.
4. Die Einreichungsgebühr wird nur dann nicht abgezogen, wenn der Film erneut eingereicht wird und bereits in einer früheren Ausgabe eine Einreichungsgebühr gezahlt wurde.
5. Die Gebührenbefreiung kann nicht auf Shortfilmdepot beantragt werden.
ARTIKEL 12 — Wiedervorlage
1. Wiedereinreichungen von Werken, die in früheren Ausgaben eingereicht wurden, werden akzeptiert, sofern sie nicht ausgewählt wurden und den geltenden Vorschriften entsprechen.
2. Werke, die in früheren Ausgaben ausgewählt wurden, werden nicht akzeptiert.
ARTIKEL 13 — Auswahl
1. Die Auswahl der Werke liegt in der Verantwortung der Festivalleitung.
2. Die Ergebnisse werden bis zum 15. Januar 2027 per E-Mail, Website und in sozialen Medien veröffentlicht.
3. Alle ausgewählten Werke erhalten ein Teilnahmezertifikat.
ARTIKEL 14 — Vorführkopie
1. Die Screening-Kopie muss im H.264- oder Apple ProRes-Codec zusammen mit einer Zusammenfassung und einem Standbild gesendet werden.
2. Werden diese Materialien nicht bis zum 31. Januar 2027 zur Verfügung gestellt, erfolgt der automatische Ausschluss, sofern keine außergewöhnlichen und ausreichend begründeten Gründe vorgelegt werden.
3. Die Festivalleitung kann in ausreichend begründeten Fällen andere Formate akzeptieren.
ARTIKEL 15 — Urheberrecht
1. Jeder Teilnehmer garantiert, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt und dass das Werk keine Rechte Dritter verletzt.
2. Gegebenenfalls garantiert der Teilnehmer, dass er die Genehmigung der gefilmten Personen hat.
ARTIKEL 16 — Datenschutz und Datenpolitik
1. Die von den Teilnehmern bereitgestellten Daten werden ausschließlich für die Einreichung, Auswahl, Programmierung, Kommunikation und Ausstellung im Rahmen des Moinho Cine Fest verwendet.
2. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für den Betrieb des Festivals erforderlich.
3. Die Teilnehmer genehmigen die Verwendung ihres Namens, ihrer Biographie, ihrer Bilder und Werbematerialien des Werks für die Festivalwerbung und deren nichtkommerzielle Erweiterungen.
4. Die Teilnehmer können die Aktualisierung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten per E-Mail beantragen, es sei denn, die Aufbewahrung ist gesetzlich vorgeschrieben oder für die historischen Aufzeichnungen des Festivals erforderlich.
5. Die Festivalleitung verpflichtet sich, alle Daten gemäß den geltenden portugiesischen und europäischen Datenschutzgesetzen zu behandeln.
ARTIKEL 17 — Widerrufsbelehrung
1. Die Rücknahme eines beim Moinho Cine Fest eingereichten Werks folgt den Rücknahmebedingungen, die von der Plattform festgelegt wurden, auf der das Werk eingereicht wurde.
2. Nach der offiziellen Auswahl ist ein Rücktritt nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, vorbehaltlich der Entscheidung der Festivalleitung.
3. Der Widerruf beinhaltet keine Rückerstattung von Einreichungsgebühren, gewährten Verzichtserklärungen oder damit verbundener Beträge.
ARTIKEL 18 — Gäste
1. Die Festivalleitung kann Filmemacher und Werke lokaler Verbände zu Vorführungen außerhalb des Wettbewerbs einladen.
2. Für eingeladene Werke werden keine Vorführgebühren erhoben.
3. Das Urheberrecht liegt weiterhin in der Verantwortung der Autoren.
4. Filmemacher, die an Wettbewerben teilnehmen, sind zur Teilnahme eingeladen, aber alle Reisekosten liegen in ihrer Verantwortung.
ARTIKEL 19 — Verlängerungen
Preisgekrönte Werke können ohne Zahlung von Vorführgebühren in nichtkommerzielle Vorführungen oder Verlängerungen aufgenommen werden, für die das Festival beworben wird.
ARTIKEL 20 — Nichtkommerzielle Vorführrechte
1. Die Auswahl eines Werks für das Moinho Cine Fest setzt die Genehmigung für dessen Vorführung während des Festivals und in nichtkommerziellen Verlängerungen voraus.
2. Diese Genehmigung beinhaltet keine Übertragung von kommerziellen Rechten, Fernsehübertragungsrechten, Vertriebsrechten oder Verwertung außerhalb des Festivals und seiner nichtkommerziellen Erweiterungen.
3. Das Werk wird ohne ausdrückliche Genehmigung des Rechteinhabers weder in kommerziellen Kontexten gezeigt noch Dritten zur Verwertung zur Verfügung gestellt.
4. Die Teilnahme am Festival bedeutet keine Übertragung von geistigen Eigentumsrechten, die vollständig bei den Autoren oder Rechteinhabern verbleiben.
ARTIKEL 21 — Technische Verantwortung
1. Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass alle eingereichten Dateien vollständig und funktionsfähig sind und den technischen Anforderungen des Festivals entsprechen.
2. Das Festival ist nicht verantwortlich für externe technische Ausfälle, einschließlich Internetprobleme, Server, Einreichungsplattformen oder Softwareinkompatibilitäten.
3. Wenn während der Vorführung technische Probleme auftreten, die nicht auf das Festival zurückzuführen sind, kann das Festival nicht verantwortlich gemacht werden.
ARTIKEL 22 — Kommunikationspolitik
1. Die gesamte offizielle Kommunikation zwischen dem Festival und den Teilnehmern erfolgt per E-Mail unter Verwendung der Kontaktdaten auf der Plattform, auf der die Arbeit eingereicht wurde.
2. Das Festival ist nicht verantwortlich für Nachrichten, die aufgrund von Spam-Filtern, vollen Posteingängen oder falschen Adressen der Teilnehmer nicht eingehen.
3. Relevante Informationen zu Auswahl, Programm und Verfahren werden ausschließlich per E-Mail und/oder über die offizielle Website und die sozialen Medien des Festivals übermittelt.
ARTIKEL 23 — Disqualifikationskriterien
1. Die Angabe falscher oder falscher Informationen bei der Einreichung führt zur sofortigen Disqualifikation.
2. Die Nichteinhaltung der vom Festival festgelegten Fristen kann zum Ausschluss führen.
3. Das Einreichen beschädigter, unlesbarer oder nicht konformer Dateien kann zur Disqualifikation führen, wenn ein Austausch innerhalb der Frist nicht möglich ist.
4. Eine nachgewiesene Verletzung des Urheberrechts oder die Verwendung nicht autorisierter Materialien führt zur Disqualifikation.
5. Die Nichteinhaltung der in diesen Vorschriften festgelegten Zulassungsbedingungen stellt einen Ausschlussgrund dar.
ARTIKEL 24 — Annahme
Die Teilnahme am Moinho Cine Fest setzt die vollständige Akzeptanz dieser Bestimmungen voraus.
ARTIKEL 25 — Die Programmplanung ändert die Politik
1. Die Festivalleitung behält sich das Recht vor, Termine, Veranstaltungsort, Sessions, Format oder Programmreihenfolge aus technischen, logistischen oder Gründen höherer Gewalt zu ändern.
2. Wann immer möglich, werden alle Änderungen im Voraus über die Website, die sozialen Medien oder per E-Mail mitgeteilt.
3. Programmänderungen berechtigen die Teilnehmer weder zu einer finanziellen Entschädigung noch zu irgendeiner Form von Entschädigung.
ARTIKEL 26 — Ausgelassene Fälle
Die Festivalleitung behält sich das Recht vor, über Situationen zu entscheiden, die nicht abgedeckt sind, und Änderungen der Vorschriften vorzunehmen, indem sie diese den Betroffenen rechtzeitig mitteilt.
Einsendungs-Frist
31 Dez 26
Einsendungs-Frist
31 Dez 26
Einsendungs-Frist
31 Dez 26
Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.