Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
15 Aug 25
0€
05 Aug 2025
Aufruf zu Einschreibungen
15 Aug 2025
Letzter Termin
5
Tage
15 Sep 2025
Benachrichtigungsdatum
23 Okt 2025
02 Nov 2025
Festival Start: 23 Oktober 2025 Festival Ende: 02 November 2025
40. FILMFESTIVAL MOSTRA DE VALÈNCIA-CINEMA DEL MEDITERRANI
PRÄSENTATION
La Mostra de València-Cinema del Mediterrani ist ein internationales Filmfestival, das vom Stadtrat von Valencia (Ajuntament de València) in Spanien gefördert wird. Es zielt darauf ab, das Kino aus dem Mittelmeerraum als geografischen und kulturellen Bezugspunkt zu zeigen und zu fördern. Es ist von der FIAPF als spezialisiertes Festival akkreditiert.
ZWECK
Zweck dieser Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen ist es, die Registrierung für Filme zu ermöglichen, die in der offiziellen Sektion und der Sektion La Cabina der 40. Mostra de València—Cinema del Mediterrani, die vom 23. Oktober bis 2. November 2025 in der Stadt València stattfinden wird, teilnehmen werden. Die Kandidaten müssen die in dieser Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen festgelegten Anforderungen und Regeln erfüllen.
Weitere Informationen: mostradevalencia@palauvalencia.com
POTENZIELLE KANDIDATEN
1.- Spiel- und Sachfilme, die in einem der Länder des Festivals produziert oder koproduziert wurden (*), können in den offiziellen Bereich aufgenommen werden, sofern sie ab dem 1. Januar 2024 gedreht wurden und noch nicht in öffentlichen Kinos, auf DVD-, Video-, Fernseh- oder Video-on-Demand-Plattformen in Spanien uraufgeführt wurden und vor oder während der 40. Mostra de València an keinem spanischen Filmfestival teilgenommen haben — Cinema del Mediterrani. Mit anderen Worten, sie müssen ihre spanische Premiere auf dem Festival garantieren.
Aus allen eingereichten Filmen wählen die Organisatoren diejenigen aus, die in der offiziellen Sektion am Wettbewerb teilnehmen werden. Das Ergebnis dieser Auswahl ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
An der offiziellen Sektion der 40. Mostra de València—Cinema del Mediterrani können nur Filme teilnehmen, die von Produktionsfirmen eingereicht wurden, die von keiner der Disqualifikationsklauseln für die Erlangung des Begünstigtenstatus gemäß Artikel 13 des Allgemeinen Subventionsgesetzes 38/2003 vom 17. November und der Zusatzbestimmung 2 der Allgemeinen Subventionsverordnung des Stadtrats von Valencia und ihrer öffentlichen Einrichtungen betroffen sind.
2.- Mittellange Spiel-, Sachbuch- und Animationsfilme (mit einer Dauer zwischen 30 und 59 Minuten), die in einem der Länder des Festivals produziert oder koproduziert wurden (*), können in die Sektion La Cabina aufgenommen werden, sofern sie ab dem 1. Januar 2024 produziert wurden und noch nicht in öffentlichen Kinos, auf DVD, Video, Fernsehen oder Video-on-Demand-Plattformen in Spanien uraufgeführt wurden und an keinem spanischen Film teilgenommen haben Filmfestival vor oder während der 40. Mostra de València—Cinema del Mediterrani. Mit anderen Worten, sie müssen ihre spanische Premiere auf dem Festival garantieren.
Aus allen eingereichten Filmen wählen die Organisatoren diejenigen aus, die am Wettbewerb in der Sektion La Cabina teilnehmen werden. Das Ergebnis dieser Auswahl ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
An der Sektion La Cabina der 40. Mostra de València—Cinema del Mediterrani können nur Filme teilnehmen, die von Produktionsfirmen eingereicht wurden, für die keine der in Artikel 13 des Allgemeinen Subventionsgesetzes 38/2003 vom 17. November und der Zusatzbestimmung 2 der Allgemeinen Subventionsverordnung des Stadtrats von Valencia und ihrer öffentlichen Einrichtungen festgelegten Disqualifikationsklauseln gelten.
(*) IM RAHMEN DES FESTIVALS ENTHALTENE LÄNDER: Albanien, Algerien, Bosnien und Herzegowina, Zypern, Kroatien, Ägypten, Slowenien, Spanien, Frankreich, Griechenland, Israel, Italien, Libanon, Libyen, Malta, Marokko, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, Palästina, Portugal, Serbien, Syrien, Tunesien, Türkei, Westsahara.
ANMELDUNG
Die Registrierung für die Teilnahme an der offiziellen Sektion muss online über die Festhome-Plattform abgeschlossen werden, und zwar ab dem Tag nach der Veröffentlichung des Auszugs aus der Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen im Amtsblatt der Provinz (BOP) über die National Submissions Database und bis zum 15. August 2025.
Bitte beachten Sie für den Registrierungsprozess, dass Filme in ihrer Originalversion mit englischen Untertiteln zum Ansehen eingereicht werden müssen, mit Ausnahme von Filmen, die ursprünglich auf Spanisch, Valencianisch, Katalanisch oder Englisch produziert wurden und für die keine zusätzlichen Untertitel erforderlich sind.
Jeder Film muss einzeln registriert werden.
Die Registrierung bedeutet keine Teilnahme an der offiziellen Sektion oder La Cabina, es sei denn, der Film besteht das Auswahlverfahren.
EINGELADENE FILME
Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, Filme über alternative Auswahlkanäle direkt zur Teilnahme an den Wettbewerbssektionen einzuladen, und zwar im Wege einer formellen Einladung, die zu einem beliebigen Zeitpunkt vor der Feier des Festivals erfolgen kann. Eingeladene Filme müssen die Einladung formell annehmen, indem sie einen entsprechenden Antrag einreichen.
ANFORDERUNGEN AN DIE AUSGEWÄHLTEN FILME
Die Filme, die für die Teilnahme an den Wettbewerbssektionen ausgewählt wurden, müssen im 35-mm-Format oder im Format Digital Cinema Package (DCP) gezeigt werden. Filme, die nicht die für eine ordnungsgemäße öffentliche Vorführung erforderlichen technischen Anforderungen erfüllen, werden abgelehnt.
Die Produzenten und/oder Verleiher der ausgewählten Filme müssen den Organisatoren vor der Feier des Festivals die folgenden Materialien zusenden:
-Eine Kopie des Films in seiner Originalversion im 35 mm-, DCP- oder BluRay-Format. Die Kopien bleiben bis zur endgültigen geplanten Vorführung des Films im Rahmen des Festivals im Besitz der Organisatoren.
-Eine separate Untertiteldatei (.srt) in englischer Sprache für Filme, deren Originalversion nicht auf Spanisch, Valencianisch, Katalanisch oder Englisch ist.
-Eine Liste der Dialoge in der Originalsprache des Films und auch in Englisch für Filme, deren Originalversion nicht auf Spanisch, Valencianisch, Katalanisch oder Englisch ist.
Werbematerial:
-Ein Trailer des Films im Full-HD-Format.
-Drei hochauflösende Standbilder aus dem Film im digitalen Format (300 dpi).
-Ein hochauflösendes digitales Poster des Films (300 dpi).
VERPFLICHTUNGEN FÜR DIE AUSGEWÄHLTEN FILME
Die Auswahl der Filme für die offizielle Sektion des 40. Filmfestivals Mostra de València-Cinema del Mediterrani bleibt bis zur offiziellen Ankündigung durch die Organisatoren vertraulich, unabhängig von der Kommunikation zwischen den interessierten Parteien.
Sobald ein Film registriert und ausgewählt wurde (und die Einladung vom Registranten bestätigt wurde), kann er nicht zurückgezogen werden und muss die geforderten Voraussetzungen bis zum Ende seiner Teilnahme am Festival einhalten.
Die Macher der teilnehmenden Filme geben den Organisatoren ihre Erlaubnis, die zur Verfügung gestellten Materialien zur Werbung für das Festival zu verwenden.
Die Unternehmen, die die teilnehmenden Filme produzieren und vertreiben, genehmigen die Verwendung eines oder mehrerer Fragmente ihrer Arbeit zur Verbreitung und Information in den Medien.
PFLICHTEN DER GEWINNERFILME
Die Produktions- und/oder Vertriebsfirmen der Filme, die auf der 40. Mostra de València—Cinema del Mediterrani einen Preis mit wirtschaftlicher Ausstattung gewonnen haben, verpflichten sich, zu Beginn aller Kopien des Films, die für öffentliche Vorführungen, andere Filmfestivals, DVD, BluRay, Fernsehen oder Video-on-Demand-Plattformen verteilt werden, sowie in allen gedruckten Werbe- und Informationsmaterialien einen schriftlichen Hinweis auf den verliehenen Preis aufzunehmen. Diese Erwähnung muss einen schriftlichen Text enthalten, in dem der erhaltene Preis und das Unternehmensimage der Mostra de València—Cinema del Mediterrani angegeben sind. Beide werden von den Organisatoren zusammen mit den entsprechenden Nutzungsrichtlinien zur Verfügung gestellt. Um die Preise mit wirtschaftlicher Ausstattung erhalten zu können, müssen die Produktionsfirmen der Gewinnerfilme über ihre steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen sowie über das städtische Finanzamt auf dem Laufenden sein. Zu diesem Zweck und vor der Auszahlung des Preises müssen sie eine Verantwortungserklärung einreichen, in der der Stadtrat von Valencia ermächtigt wird, diese spezifischen Anforderungen zu überprüfen.
JURY
Um die Preise für die ausgewählten Filme zu vergeben, ernennen die Organisatoren die Jurymitglieder für jede der Wettbewerbssektionen, die sich aus drei bis fünf renommierten Fachleuten aus den Bereichen Kino und Kultur zusammensetzen werden. Ihre Profile werden vor Beginn des Festivals auf der Website www.lamostradevalencia.com veröffentlicht. Personen, die Interesse an der Produktion, Ausstellung oder einer anderen Art der Verwertung oder Teilnahme an den für den Wettbewerb ausgewählten Filmen haben, dürfen nicht Teil der Jury sein.
Die Entscheidungen der Jury sind endgültig. Ein Preis mit finanzieller Ausstattung kann nicht für nichtig erklärt oder ex aequo (gemeinsam) vergeben werden, mit Ausnahme der Subvention, die der Verteilung der Goldenen Palme und des La Cabina Award entspricht, die den Bestimmungen von Punkt 6 dieser Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen entsprechen müssen.
ANNAHME DER BESTIMMUNGEN DIESER AUSSCHREIBUNG UND IHRER REGELN
Die Teilnahme an der 40. Mostra de València—Cinema del Mediterrani setzt die vollständige Annahme und Einhaltung dieser Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen und ihrer Regeln voraus, für deren Auslegung die Organisatoren verantwortlich sind.
VERÖFFENTLICHUNG DER AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON BEITRÄGEN
Der vollständige Aufruf zur Einreichung von Beiträgen für die 40. Mostra de València—Cinema del Mediterrani wird in der National Submissions Database und auf Festhome a veröffentlicht
Plattform, unbeschadet jeder zusätzlichen Verbreitung, die die Organisatoren vornehmen können, wenn sie dies für angemessen halten.
DATENSCHUTZ
Die von den Teilnehmern zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß dem Organgesetz 3/2018 vom 5. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten und die Garantie digitaler Rechte gesammelt und verarbeitet. Die Teilnehmer können ihre Rechte auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Widerspruch ausüben, indem sie einen schriftlichen Antrag stellen.
GEHT IN BERUFUNG
Gegen diesen Beschluss, mit dem das Verwaltungsverfahren abgeschlossen wird, können interessierte Parteien gemäß den Artikeln 123 und 124 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober 2015 über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen innerhalb eines Monats bei der Stelle, die den Beschluss erlassen hat, einen fakultativen Rechtsbehelf zur erneuten Prüfung einreichen. Alternativ können sie gemäß dem Gesetz 29/1998 vom 13. Juli zur Regelung der streitigen Verwaltungsgerichtsbarkeit innerhalb von zwei Monaten bei den streitigen Verwaltungsgerichten Beschwerde einlegen.
Weitere Informationen: mostradevalencia@palauvalencia.com
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
15 Aug 25
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
15 Aug 25
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
15 Aug 25
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
15 Aug 25