Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
15 Jul 26
0€
15 Mär 2026
Aufruf zu Einschreibungen
15 Jul 2026
Letzter Termin
15 Aug 2026
Benachrichtigungsdatum
25 Sep 2026
04 Okt 2026
Festival Start: 25 September 2026 Festival Ende: 04 Oktober 2026
Das Ourense Film Festival (OUFF) präsentiert jährlich eine Auswahl der innovativsten und herausragendsten Filme und audiovisuellen Produktionen in Galicien, Europa, Lateinamerika und dem Rest der Welt. Das OUFF erhält jedes Jahr Werke aus hundert Ländern, deren gemeinsamer Nenner ihre sozial bewussten Themen und ihre innovativen Formen sind.
OFFIZIELLE REGELN DER INTERNATIONALEN SEKTION
1. Zielsetzung
Das Ourense International Film Festival (OUFF) soll als interkulturelles Forum für die Verteidigung, Förderung und Verständigung des weltweiten Qualitätskinos dienen.
2. Termine
Die 31. Ausgabe von OUFF findet vom 25. September bis 4. Oktober 2025 statt.
3. Austragungsort
Filmfestival von Ourense (OUFF)
Kulturzentrum Marcos Valcárcel
Straße Progreso, 30
32003 Ourense (Spanien)
Telefon: + 34 988 317 896
www.ouff.org
ouff@depourense.es
4. Abschnitt
Offizieller Wettbewerb für Spiel- und Kurzfilme.
5. Teilnehmer
Teilnehmen können natürliche oder juristische Personen (Hersteller, Händler usw.), die die gesetzlichen Rechte an den zum Wettbewerb eingereichten Werken besitzen.
6. Anforderungen an den Film
a) Muss 2025 oder 2026 produziert werden.
b) Es kann sich um Fiktion, Animation oder Dokumentarfilm handeln.
c) Darf vor dem 5. Oktober 2025 in Spanien nicht in öffentlichen Theatern (außer auf Festivals), im Fernsehen, auf DVD oder Video kommerziell ausgestellt oder veröffentlicht worden sein. Sie sollten in Spanien auch nicht im Internet frei zugänglich sein.
d) Spielfilme müssen eine Laufzeit von über 60 Minuten haben, Kurzfilme weniger als 15 Minuten.
7. Wie kann man teilnehmen
Die Registrierung von Filmen für die Teilnahme am offiziellen Teil des Festivals ist kostenlos und muss online über Festhome oder Click For Festivals erfolgen. a) Die Frist für Filmeinreichungen ist der 15. Juli 2026. b) Die Festivalleitung behält sich das Recht vor, Filme auszuwählen, die nach Ablauf der Frist eingereicht wurden.
8. Auswahl
Ein von der Organisation ernanntes Komitee wird für die Einladung der Filme verantwortlich sein, die in den offiziellen Sektionen des Festivals antreten werden.
9. Pflichten der ausgewählten Teilnehmer
Teilnehmer, deren Filme für die Wettbewerbssektionen ausgewählt wurden, müssen die folgenden Bestimmungen einhalten:
a) Vollständige Akzeptanz dieser Regeln.
b) Gewährung von Rechten für die öffentliche Vorführung ihrer Filme während des Festivals an verschiedenen Orten in der Stadt.
c) Genehmigung zur Offenlegung von Materialien aus den registrierten Filmen (Standbilder, Poster, Pressematerial, Drehbuchauszüge usw.). Die Teilnehmer genehmigen die Verbreitung von bis zu zwei Minuten Filmmaterial aus diesen Filmen in allen Medien.
d) Akzeptanz, dass sie im Falle eines Gewinns eines Geldpreises zumindest in den gedruckten Informations- und Werbematerialien (Pressebüchern, Plakaten usw.) auf diesen hinweisen.
e) Bereitstellung aller angeforderten Materialien (Poster, Pressebuch, Fotos, Dialogliste usw.).
f) Stellen Sie die Screening-Kopie bereit (vorzugsweise im DCP-Format).
g) Für Kurzfilme in anderen Sprachen als Spanisch müssen Untertitel in Spanisch oder Galizisch bereitgestellt werden.
h) Der Film darf vor seiner Vorführung im OUFF weder aus dem Programm genommen noch in Spanien kommerziell präsentiert werden.
i) Die Kopie muss bis zum 10. September 2025 im Besitz des Festivals sein.
j) Gewähren Sie das ganze Jahr über ein kostenloses Exemplar der ausgezeichneten Werke (nach dem kommerziellen Vorführfenster) für bis zu fünf gemeinnützige Kulturvorführungen in Ourense.
k) Rechtliche Vertreter der Werke verpflichten sich, die offizielle Auswahl oder die Gewinner erst dann öffentlich bekannt zu geben, wenn das Festival dies tut. Verstöße können zur Disqualifikation führen, wobei das ausgeschlossene Werk durch den ersten Film auf der internen Reserveliste für die Vorauswahl ersetzt wird.
l) Die Person oder Organisation, die den ausgewählten Film einreicht, verpflichtet sich, Vertreter des technischen oder künstlerischen Teams am Festival teilnehmen zu lassen.
10. Vorführung
a) Die Vorführungen von Spielfilmen finden im DCP-Format (entspricht den DCI-Standards) oder in einem anderen vom Festival festgelegten Format statt. Kurzfilme werden im digitalen Format als MP4- und H264-Dateien gezeigt.
b) Filmverleiher müssen auf eigene Kosten KDMs für die Server des Festivals bereitstellen.
c) Während des Festivals behält sich die Organisation das Recht vor, die ausgewählten Filme bis zu dreimal in Kinos und zugehörigen Räumen zu zeigen. Der Zeitplan wird von der Organisation festgelegt.
d) Die Filme müssen bis zum Abschluss der Veranstaltung im Besitz des Festivals bleiben. e) Die Gewinnerfilme werden am Tag nach der Abschlussfeier in einer Sondervorführung gezeigt.
11. Geschworene
a) Alle offiziellen Sektionspreise (mit Ausnahme des Publikumspreises für den besten Spielfilm) werden von einer Jury vergeben, die sich aus Fachleuten aus den Bereichen Film, audiovisuelle Medien, Medien und Kultur zusammensetzt.
b) Die Jury kann keinen Preis für nichtig erklären oder ihn ex aequo vergeben.
c) Die Jury kann besondere Erwähnungen (ohne Geldpreise) vergeben.
d) Die Entscheidungen der Jury sind endgültig.
12. Offizielle Auszeichnungen der Sektion
- Calpurnia für den besten Film — Trophäe im Wert von mehr als 10.000€
- Carlos Velo Award für die beste Regie - Trophäe im Wert von mehr als 3.000€
- Sonderpreis der Jury - Trophäe im Wert von mehr als 3.000€
- Preis für das beste Drehbuch - Trophäe über 2.500€
- Preis für die beste Leistung - Trophäe über 2.500€
- Preis für den besten Kurzfilm - 2.000€ + „Eloy Devaneiro“ -Trophäe
13. Parallele Auszeichnungen
- Preis für den besten Debütfilm - Trophäe über 3.000€
- Publikumspreis - Trophäe über 3.000€
- CIMA-Preis für die beste Regisseurin — Trophäe
* Der Publikumspreis wird an den Spielfilm verliehen, der bei den Publikumsstimmen die höchste gewichtete Punktzahl erzielt hat.
* Der CIMA Award wird von der Association of Women Filmemachers and Audiovisual Media (CIMA) verliehen.
* Der Preis für den besten Debütfilm wird vom Organisationskomitee des Festivals verliehen.
14. Verteilung der Geldpreise
In den offiziellen Sektionen gehen Geldpreise an den Verleiher oder Produzenten des Films, mit Ausnahme der Preise für die beste Regie, das beste Drehbuch und die beste Leistung, die an die einzelnen Gewinner gehen. Steuern und andere Ausgaben werden vom Preisbetrag abgezogen.
15. Gewinner: Teilnahme an der Abschlussgala
Die Gewinner müssen an der Abschlussgala teilnehmen, um ihre Preise entgegenzunehmen. Eine Abwesenheit ohne triftigen Grund führt zum Verlust des Geldpreises und der Trophäe.
16. Endgültige Auflösung
Alle Zweifel an der Auslegung dieser Regeln oder Konflikte, die sich aus ihrer Anwendung ergeben, liegen in der alleinigen Verantwortung der Festivalorganisation. Die spanische Version dieser Regeln hat im Streitfall Vorrang.
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
15 Jul 26
Keine Gebühr
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15 Jul 26
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15 Jul 26
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