Short Cut Festival (4)



Fristen

06 Jun 2025
Aufruf zu Einschreibungen

26 Apr 2026
Letzter Termin

6
Monate

26 Jun 2026
Benachrichtigungsdatum

05 Jun 2026
06 Jun 2026

Adresse

28 Rue de la Ripardière,  85000, La Roche-Sur-Yon, Pays de la Loire, France


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival >1' 6'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Online und physischer Standort
 Juni 2025
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  >1' 6'<
 AI Tools 
 Jede Sprache
 Untertitel 
French
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Photo of Short Cut Festival
Photo of Short Cut Festival
Photo of Short Cut Festival
Photo of Short Cut Festival

French
English
German ML


Festival Start: 05 Juni 2026      Festival Ende: 06 Juni 2026

Short Cut ist ein Kurzfilmfestival, das jungen Filmemachern im Alter von 10 bis 21 Jahren gewidmet ist. Die Veranstaltung feiert die Kreativität und die einzigartige Perspektive der neuen Generation von Geschichtenerzählern.

In seiner vierten Ausgabe kehrt das Festival mit dem Thema „Hab ein schönes Wochenende“ zurück und gibt den Teilnehmern die volle Freiheit, diese Idee zu interpretieren und kreativ zu gestalten.

Die ausgewählten Filme werden im Kino Le Concorde in La Roche-sur-Yon auf der großen Leinwand gezeigt und bieten jungen Talenten die Möglichkeit, ihre Arbeiten in einem echten Kino zu sehen.

Short Cut ist eine einzigartige Gelegenheit für die Filmemacher von morgen, sich auszudrücken, frei zu kreieren und ihre Vision der Welt durch das Kino zu teilen.

REGELN DES WETTBEWERBS

Der Verein „Ripardière Productions“, der sich für die Förderung des Filmemachens in seiner Region einsetzt, organisiert ein Amateurfilmfestival für junge Menschen im Alter von 10 bis 21 Jahren.

Ziele

— Förderung junger Menschen, Amateurfilme zu drehen, indem Preise im Rahmen eines Wettbewerbs verliehen und ihre Werke öffentlich auf der großen Leinwand gezeigt werden.

— Förderung der Vorführung von Filmen in einem Kino.

— Förderung von Treffen zwischen Amateurfilmemachern und der Öffentlichkeit.

Artikel 1 — Teilnahmeberechtigung

Der Wettbewerb steht jungen Amateurfilmern (Einzelpersonen oder Gruppen, die Filme außerhalb kommerzieller Kreise und ohne Genehmigung der CNC drehen) der folgenden beiden Alterskategorien offen:

• 10 bis 15 Jahre alt
• 16 bis 21 Jahre alt

Artikel 2 — Zulassungsvoraussetzungen für den Wettbewerb

— Das Festival steht Filmen aller Genres (Fiktion, Reportage, Dokumentarfilm, Animation usw.) offen, sofern sie das Thema der Ausgabe respektieren.

— Das Thema wird jedes Jahr vom Organisationskomitee festgelegt. Es darf nicht anekdotisch sein; es sollte im Mittelpunkt des Filmkonzepts stehen.

— Der Film darf nicht länger als 6 Minuten sein (einschließlich Abspann).

— Der Filmemacher muss sicherstellen, dass er alle Audio- und Bildrechte (originale oder lizenzfreie Musik und Bilder) besitzt, und auf Anfrage entsprechende Nachweise vorlegen können.

— Filme müssen im Format H264 — MP4 eingereicht werden.

— Filme müssen über Festhome gesendet werden.
.

Ripardière Productions steht für weitere Informationen zu den Zulassungskriterien zur Verfügung, behält sich jedoch das Recht vor, Filme abzulehnen, die die angegebenen Bedingungen nicht erfüllen.

Artikel 3 — Auszeichnungen

Der Wettbewerb umfasst vier Preise pro Alterskategorie:

10—15 Jahre

— Preis der Jury
— Bestes Drehbuch
— Beste Regie
— Publikumspreis

16—21 Jahre

— Preis der Jury
— Bestes Drehbuch
— Beste Regie
— Publikumspreis

Ein Filmemacher oder ein Team kann mehrere Filme einreichen.
Ein einzelner Film kann jedoch nicht mehrfach ausgezeichnet werden.

Jeder Preis wird dem Filmemacher oder dem Filmemacherteam gemeinsam verliehen, wenn die Produktion im Rahmen einer Schule, eines außerschulischen oder eines Vereins gedreht wurde.

Die Jury kann auch beschließen, weitere Sonderpreise zu vergeben.

Artikel 4 — Registrierung

Um die Registrierung zu bestätigen, muss das Anmeldeformular beim Versand des Films über Festhome beigefügt werden.

Sobald ein Film eingereicht wurde, wird er von den Organisatoren des Festivals angesehen, um sicherzustellen, dass er den Regeln entspricht. Die Organisation überprüft auch das Anmeldeformular und sendet eine Bestätigungs-E-Mail, in der der Erhalt des Films bestätigt wird (dies kann mehrere Tage dauern).

Die Einreichungsfrist wird auf dem Anmeldeformular angegeben.

Wenn die Organisatoren feststellen, dass der Film nicht den Regeln entspricht oder technische Probleme aufweist, können sie ihn entweder vom Festival ausschließen oder den Filmemacher (über die Kontakt-E-Mail) einladen, eine neue Version erneut zu senden. Der Filmemacher oder das Team haben ab dem Datum der E-Mail eine Woche Zeit, um die korrigierte Version zu senden, unabhängig vom ursprünglichen Einreichungsdatum.

Sobald ein Film validiert ist, werden keine weiteren Änderungen mehr akzeptiert, einschließlich der Informationen auf dem Anmeldeformular. Diese Daten werden unverändert in allen Kommunikationsmaterialien (Website, Presse, soziale Medien, Werbeartikel usw.) verwendet.

Artikel 5 — Alter

Um Fairness zu gewährleisten, ordnet die Organisation jeden Film einer Kategorie zu, die auf dem Alter des Regisseurs (oder des ältesten Teammitglieds) basiert.

Es wird das Alter des Regisseurs am Tag der Einreichung berücksichtigt.

Artikel 6 — Jury

Eine Jury, deren Mitglieder vom Organisationskomitee des Festivals ausgewählt werden, wird sich die Filme ansehen und die Gewinner benennen.

Die Liste der Jurymitglieder wird vor dem Festival bekannt gegeben.

Artikel 7 — Auswahl

Um ausgewählt zu werden, muss ein Film für alle Zuschauer geeignet sein und keine Szenen enthalten, die jungen Zuschauern schaden könnten.

Die Jury behält sich das Recht vor, Filme abzulehnen, die nicht den Werten und dem Geist des Festivals entsprechen. In diesem Fall wird der Filmemacher umgehend benachrichtigt.

Wenn mehr als 20 Filme eingereicht werden, trifft das Organisationskomitee eine Vorauswahl, sodass nur 20 Filme behalten werden, die von der Jury bewertet werden. Die Filmemacher werden darüber informiert, ob ihr Film in die Vorauswahl kommt. Nur diese Filme kommen für Jurypreise in Frage, aber alle eingereichten Filme, die die Zulassungskriterien erfüllen, kommen weiterhin für den Publikumspreis in Frage.

Artikel 8 — Urheberrecht, Autorenrechte und Vertrieb

Der Autor behält das volle geistige Eigentum an seinem Film, ermächtigt das Festival und seine öffentlichen Partner jedoch, den Film und seine Bilder für Bildungs- oder Werbezwecke zu verwenden:

— Jeder Film kann ganz oder teilweise in allen Medien oder Netzwerken ohne Vergütung oder Zeitbegrenzung ausgestrahlt werden.

— Während der Preisverleihung werden die eingereichten Filme zu Werbezwecken vollständig auf der speziellen Website des Festivals zu sehen sein.

— Filme können zu kulturellen, wissenschaftlichen oder pädagogischen Zwecken gezeigt werden.

— Filme können auch für Theatervorführungen vorgeschlagen werden.

— Filmemacher können alle erhaltenen Auszeichnungen in ihren eigenen Mitteilungen frei angeben.

Artikel 9 — Preisverleihung und Filmvorführungen

Die Preisverleihung und die Filmvorführungen finden im Rahmen einer Abendveranstaltung an einem Veranstaltungsort statt, der mit dem Organisationskomitee des Festivals zusammenarbeitet.

Die Organisation übernimmt keine Reise- oder Übernachtungskosten für die Teilnehmer.

Da das Kino nur über begrenzte Sitzplätze verfügt, liegt es in der Verantwortung der einzelnen Teams, ihre Plätze zu reservieren. Selbst preisgekrönten Teams wird der Eintritt nicht garantiert, wenn der Veranstaltungsort voll ist und keine Reservierung vorgenommen wurde.

Artikel 10 — Personenbezogene Daten

Die von den Teilnehmern bereitgestellten Informationen können für festivalbezogene Zwecke verwendet werden.

Gemäß den europäischen Datenschutzgesetzen (einschließlich der am 25. Mai 2018 geltenden EU-Verordnung) haben die Teilnehmer das Recht, auf ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen, diese zu ändern oder zu löschen.

Die bereitgestellten Informationen werden nicht verkauft oder für kommerzielle Zwecke verwendet.

Artikel 11 — Ausnahmen und Streitfälle

Das Organisationskomitee allein ist befugt, alle Angelegenheiten zu lösen, die nicht unter diese Regeln fallen, und Ausnahmen zu gewähren.

Die Teilnahme am Festival setzt die uneingeschränkte und vorbehaltlose Annahme dieser Regeln voraus.

Alle Streitigkeiten über ihre Auslegung oder Anwendung werden den zuständigen Gerichten vorgelegt.

Artikel 12 — Kündigung

Das Organisationskomitee behält sich das Recht vor, das Festival abzusagen oder zu verschieben, falls ein schwerwiegendes Problem auftritt, auf das es keinen Einfluss hat.


  

 
  

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