Uluslararası Gordion Arkeofilm Festivali ()

International Gordion Archeofilm Festival



Fristen

26 Apr 2024
Aufruf zu Einschreibungen

09 Aug 2024
Festival geschlossen

29 Aug 2024
Benachrichtigungsdatum

03 Okt 2024
06 Okt 2024

Adresse

Yenimahalle Gordion caddesi No:29,  06900, Polatlı, Ankara, Turkey


Festival Beschreibung
Archäologie und Kulturerbe
Kurzfilmfestival >5' 30'<
Spielfilmfestival >15' 1000'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2020
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  >5' 30'<
 Spielfilme  >15' 1000'<
 Jede Sprache
 Untertitel 
English
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Photo of Uluslararası Gordion Arkeofilm Festivali
Photo of Uluslararası Gordion Arkeofilm Festivali
Photo of Uluslararası Gordion Arkeofilm Festivali
Photo of Uluslararası Gordion Arkeofilm Festivali

English
German ML


Festival Start: 03 Oktober 2024      Festival Ende: 06 Oktober 2024

INTERNATIONALES ARCHÄOFILMFEST GORDION
Heute stehen wir vor Ihnen, um Sie einzuladen, Teil einer Geschichte zu werden, die aus den Tiefen der Geschichte stammt. Das Gordion Archeofilm Festival zum Thema Archäologie und Kulturerbe von Gordion ist nicht nur ein Filmfestival, es ist eine Entdeckungsreise. Dieses Festival bietet die Gelegenheit, die staubigen Seiten der Vergangenheit zu durchblättern und die wertvollsten Geschichten der Menschheitsgeschichte auf die Leinwand zu bringen.
Gordion ist nicht nur als der Ort bekannt, an dem Alexander der Große den legendären Knoten geschlossen hat, sondern auch als Stadt mit einem reichen kulturellen und archäologischen Erbe. Unser Festival möchte dieses Erbe mit einem weltweiten Publikum teilen. Ihre Werke sind entscheidend, um die Geschichte von Gordion zu erzählen und ihre Magie am Leben zu erhalten.

Eine Geschichte kann Zeit und Raum überschreiten. Ihre Filme nehmen die Zuschauer mit auf eine Reise durch die alten Straßen von Gordion und bieten ihnen ein lebendiges Erlebnis der Geschichte. Dieses Festival bietet die Gelegenheit, nicht nur den künstlerischen Wert Ihrer Werke hervorzuheben, sondern auch ihre pädagogischen und inspirierenden Aspekte.

Das Gordion Archeofilm Festival spielt eine wichtige Rolle bei der Erhaltung und Förderung des kulturellen Erbes. Ihre Teilnahme wird dazu beitragen, dieses Erbe an zukünftige Generationen weiterzugeben und den kulturellen Dialog aufrechtzuerhalten. Ihre Filme werden die Geschichte von Gordion auf die Weltbühne bringen und die Bewahrung dieses einzigartigen Erbes unterstützen.

Das Festival bietet nicht nur die Möglichkeit, Ihre Werke auf einer internationalen Plattform zu präsentieren, sondern auch die Möglichkeit, sich mit anderen Filmemachern und Archäologen zu vernetzen. Darüber hinaus bieten Ihnen die während des Festivals organisierten Workshops und Podiumsdiskussionen die Möglichkeit, eingehende Dialoge über Ihre Werke zu führen.

Durch die Teilnahme am Gordion Archeofilm Festival sind Sie nicht nur Teil eines Filmfestivals, sondern machen auch einen wichtigen Schritt zur Förderung und Erhaltung des kulturellen Erbes. Wir laden Sie ein, die einzigartige Geschichte von Gordion mit der Welt zu teilen und Teil dieser bezaubernden Reise zu sein.

INTERNATIONALES ARCHÄOFILMFESTIVAL GORDION

TECHNISCHE DATEN

Beim Gordion Archeofilm Festival wird es Wettbewerbe in zwei Kategorien geben.

Wettbewerb für Dokumentarfilme zu Archäologie und kulturellem Erbe

Dokumentarfilme zu Archäologie, Anthropologie und kulturellem Erbe können sich für den Wettbewerb bewerben.
Studierender Filmwettbewerb für Archäologie und Kulturerbe

Studentenfilme zu Archäologie, Anthropologie und kulturellem Erbe können sich für den Wettbewerb bewerben.

Wettbewerbskalender

Die Bewerbung für den Wettbewerb beginnt am 26. April 2024
09. August 2024 Bewerbungsschluss

Bekanntgabe der Filme der Finalisten am 29. August 2024
03. Oktober 2024 Beginn und Eröffnung des Festivals

Zeremonie
04. Oktober 2024 Filmvorführungen
05. Oktober 2024 Filmvorführungen
06. Oktober 2024 Preisverleihung und Abschlussfeier


Teilnahmebedingungen

1-Dokumentarfilme, die nach Januar 2020 produziert wurden, können am Wettbewerb teilnehmen.

2-Mitglieder der Vorauswahlkommission und der Auswahlkommission, die an der Festivalorganisation beteiligt sind, sowie deren Verwandte ersten Grades können sich nicht für den Wettbewerb bewerben.

3-Jeder, der zum Zeitpunkt der Bewerbung über 18 Jahre alt ist, kann am Wettbewerb teilnehmen. In der Kategorie Studentenfilme besteht weiterhin die Anforderung, ein Student an formaler Bildung zu sein.

4-Die Teilnahme ist kostenlos.

5-Die Teilnehmer sollten in der Bewerbung angeben, in welcher Kategorie und Branche sie teilnehmen werden.

6-Teilnehmer können mit mehr als einem Werk in separater oder derselben Kategorie am Wettbewerb teilnehmen.

7-Bewerbungen für Werke werden vom Regisseur oder Produzenten gestellt. Wenn die Arbeit von mehr als einer Person geleitet wird, muss der Antragsteller die schriftliche Genehmigung der anderen einholen und sie dem Antrag hinzufügen. In diesem Fall wird der Preis an die Person verliehen, die sich beworben hat. Das Festivalkomitee, das Festivalsekretariat und die Auswahlkommission sind nicht verantwortlich für Probleme, die sich aus der Weitergabe des Preises ergeben können.

8-Produktionen, die in technischen Formaten gedreht wurden, die für die Fernsehübertragung geeignet sind (Full HD und 4K mit den Erweiterungen MXF, MOV, MP4 usw.), können am Wettbewerb teilnehmen.

9-Dauer der Arbeiten für die Teilnahme am Wettbewerb; mindestens 15 und höchstens 100 Minuten im Wettbewerb für Dokumentarfilme über Archäologie und Kulturerbe. Beim Studentenfilmwettbewerb für Archäologie und Kulturerbe beträgt die Höchstdauer 30 Minuten.

10-Werbefilme, die zu kommerziellen oder touristischen Zwecken gedreht wurden, gelten nicht als Dokumentarfilme.

Dokumentarfilme mit 11 Folgen, die als Serie vorbereitet wurden, können sich nicht für den Wettbewerb bewerben.

12-Filme, die am Wettbewerb teilnehmen, müssen englische Untertitel haben.

13-Es ist obligatorisch, SRT-Dateien für die Filme der Finalisten zu senden.

Bewerbungen

Wettbewerber; Sie können sich unter http://www.gordionfilmfest.org direkt für den Wettbewerb bewerben. Es kann auf den Link www.festhome.com hochgeladen werden

Voraussetzungen für die Bewerbung

1-Lebenslauf des Direktors (Türkisch und Englisch) und Foto (300 dpi)

2-Türkische und englische Zusammenfassungen der Filme, die im Inland teilnehmen werden, und englische Zusammenfassungen der Filme, die aus dem Ausland teilnehmen werden.

3-Mindestens fünf Bilder aus dem Film (in hoher Auflösung)

4-Poster des Films (300 dpi) (kann nach der Vorauswahl hochgeladen werden, falls es noch nicht fertig ist)

5-Maximal einminütiger Trailer des Films

6-Das Wettbewerbssekretariat kann bei Bedarf Dokumente/Informationen über den Regisseur und die Arbeit anfordern.

7-Dokumente, die bei der Bewerbung angefordert wurden, werden nicht an ihre Eigentümer zurückgesandt. Es wird im Festivalarchiv aufbewahrt.

Bewertung

Filme, die die Kriterien nicht erfüllen, werden von der Vorjury nicht bewertet.

1-Mitglieder der Vorjury und der Hauptjury; Dies wird vom Festivalkomitee und dem Festivalsekretariat festgelegt.

2-Vorjury und Hauptjury; Sie besteht aus Experten auf ihrem Gebiet wie Regisseuren, Mitarbeitern der Kinoindustrie, Kritikern, Produzenten, Schauspielern, Künstlern, Wissenschaftlern sowie Mitgliedern von Organisationen und Archäologen, die mit dem Kino zu tun haben. Diejenigen, die über ausreichende Qualifikationen des Festivalkomitees verfügen, können vorläufige Jurymitglieder und Jurymitglieder werden.

3-Die Vorjury legt dem Auswahlausschuss maximal 7 Dokumentarfilme vor, die die Kriterien erfüllen und in jeder Kategorie bewertet werden. Jury; Sie bestimmt die Gewinner unter den Filmen, die es in jeder Kategorie ins Finale schaffen.

4-Die Entscheidungen der Vorjury und der Hauptjury sind endgültig.

5-Vorläufige Bewertungsergebnisse werden auf http://www.gordionfilmfest.org veröffentlicht. Darüber hinaus werden die Ergebnisse direkt oder telefonisch an die E-Mail-Adressen der Autoren weitergeleitet, die die vorläufige Eliminierung bestanden haben.

6-Filme, die die Vorrunde bestehen und Finalisten werden, können unter keinen Umständen vom Wettbewerb zurückgezogen werden.

Bekanntgabe der Ergebnisse

•Die Gewinnerfilme werden bei der Preisverleihung am Sonntag, den 6. Oktober 2024, bekannt gegeben.

•Die Autoren der Werke, die es ins Finale schaffen, müssen an der Preisverleihung teilnehmen. Wenn er nicht teilnimmt, ist er verpflichtet, einen Vertreter des Filmproduktionsteams zu entsenden.
Auszeichnungen

•Gewinner des Wettbewerbs für Dokumentarfilme über Archäologie und Kulturerbe
50.000 TL Preis und Preisstatuette

•Gewinner des Studentenfilmwettbewerbs für Archäologie und Kulturerbe
Preis und Preisstatuette im Wert von 25.000 TL
Institutionen und Organisationen, die zum Festival beitragen, können auf Anfrage Sonderpreise vergeben.

Das gewonnene Preisgeld wird von der Gordion Foundation innerhalb von 3 (drei) Monaten ab dem Datum des Festivals ausgezahlt, wobei die gesetzlichen Abzüge vorgenommen werden, nachdem die erforderlichen Dokumente ausgefüllt wurden.

Allgemeine Bedingungen

1-Fracht-, Zoll-, Fracht- und Versicherungskosten, die sich aus der Teilnahme am Wettbewerb ergeben, gehen zu Lasten des Teilnehmers.

2-Die in den Spezifikationen angegebenen Prämien werden von der Gordion Foundation an die persönlichen Bankkonto-/IBAN-Nummern der Begünstigten gesendet, die diese schriftlich benachrichtigen. Wenn die Begünstigten ihre persönliche Bankkonto-/IBAN-Nummer und die von der Aufsichtsbehörde angeforderten Dokumente und Informationen nicht einreichen, verfällt die Prämiengebühr am Ende eines (eines) Jahres ab dem Datum der Benachrichtigung über das Ergebnis. Im Falle einer Verjährungsfrist kann der Rechteinhaber keine Prämien, Lizenzgebühren oder ähnliches geltend machen.

3-Durch die Teilnahme am Wettbewerb gelten alle in dieser Spezifikation genannten Vorschriften und Bedingungen als akzeptiert. Die Befugnis, über alle Angelegenheiten zu entscheiden, die nicht in dieser Spezifikation enthalten sind, liegt beim Festivalkomitee. Das Festivalkomitee behält sich das Recht vor, Änderungen an allen in dieser Spezifikation genannten Angelegenheiten vorzunehmen.

Urheber- (Nutzungs-) Rechte

1-Produktionen werden dem Publikum und der Auswahlkommission in Sälen präsentiert, die vom Festivalkomitee als angemessen erachtet werden und dem Programm entsprechen.

2-Für Vorführungen während des Festivals ist keine gesonderte Genehmigung der Produzenten der Filme erforderlich.

3-Während der Vorführungen können die Eigentümer der Werke dem Festivalvorstand oder den Hallenbeamten keine Änderungen im Saal oder im Programm vorschlagen.

4-Die Richtigkeit aller im Antragsdokument angegebenen Informationen ist für die Person verbindlich, die es unterschreibt. Jegliche rechtliche Haftung, die sich aus diesen Informationen ergeben kann, liegt beim Unterzeichner.

5-Nicht originale Texte, Bilder, Musik usw. in den für den Wettbewerb eingereichten Arbeiten. Alle Ansprüche Dritter wegen Urheberrechtsverletzung, die sich aus deren Nutzung ergeben, liegen in der Verantwortung des Antragstellers.

7-Für Filme, die sich für den Wettbewerb bewerben, werden keine Teilnahme- oder Vorführgebühren gezahlt.

8 Abschnitte der Filme, die Preise gewonnen haben und im Wettbewerb gezeigt wurden, können in Filmen und Trailern verwendet werden, die für das Festival werben.

Autorität

1-Auch wenn die Produktionen, die sich für den Wettbewerb bewerben, nicht für den Wettbewerb ausgewählt wurden, können sie mit Genehmigung des Filmproduzenten vom Festivalsekretariat in das spezielle Vorführprogramm aufgenommen werden.

2-Die Teams der am Festival teilnehmenden Filme werden in der vom Festivalsekretariat festgelegten Anzahl und an den vom Festivalsekretariat festgelegten Terminen zum Festival eingeladen.

3-Das Festivalkomitee hat das Recht, Filme, die nicht über die erforderlichen technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Vorführung verfügen, vom Vorführprogramm auszuschließen.

4-Die Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten, die in dieser Verordnung nicht ausdrücklich festgelegt sind, liegt beim Festivalausschuss.

5-Es wird davon ausgegangen, dass Produzenten, Regisseure, Schauspieler und andere Personen, die durch die Teilnahme an den Wettbewerben zum Film beitragen, diese Regeln akzeptiert haben. Es liegt in der Verantwortung des rechtmäßigen Eigentümers des antragstellenden Films, die Personen, die zur Produktion dieser Verordnung beigetragen haben, zu informieren.


  

 
  

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