Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
22 Dez 24
0€
20 Mai 2024
Aufruf zu Einschreibungen
22 Dez 2024
Festival geschlossen
13 Mär 2025
Benachrichtigungsdatum
14 Mär 2025
23 Mär 2025
Festival Start: 14 März 2025 Festival Ende: 23 März 2025
1. ZIELE
Die Ziele des Festival de Malaga sind die Verbreitung und Förderung spanischer Filme und ihres allgemeinen kulturellen Bereichs. In diesem Sinne ist das Festival auch eine Plattform für lateinamerikanische Filmproduktionen. Zu seinen Aufgaben gehört die Ausrichtung einer Veranstaltung für die verschiedenen professionellen Bereiche spanischer Filme (darunter Filme, die in Spanien und ganz Lateinamerika, einschließlich Brasilien, produziert wurden), um deren Entwicklung voranzutreiben und den internationalen Verkauf zu fördern.
In Übereinstimmung mit diesen Zielen wird die 28. Ausgabe des Festival de Málaga vom 14. bis 23. März 2025 stattfinden.
2. ABSCHNITTE
WETTBEWERB FÜR SPIELFILME, ZONAZIN UND DOKUMENTARFILME
Spiel- oder Animationsfilme oder Dokumentarfilme aus Spanien oder lateinamerikanischen Ländern, die nach dem 1. Januar 2024 produziert wurden und nicht regelmäßig in öffentlichen Kinos, Video-, Fernseh- oder audiovisuellen Veranstaltungen in Spanien oder auf VOD-Plattformen (Video on Demand) kommerziell veröffentlicht wurden.
WETTBEWERB FÜR KURZFILME
Kurzfilme dürfen nicht länger als 30 Minuten dauern.
- SPANISCHE FIKTION- ODER ANIMATIONSKURZFILME
Spanische Kurzfilme oder animierte Kurzfilme, die nach dem 1. Januar 2024 produziert wurden und in Spanien nicht kommerziell in öffentlichen Kinos, Video-, Fernseh- oder VOD-Plattformen (Video on Demand) veröffentlicht wurden.
Die Auswahlkommission wählt die Sektion aus, an der die ausgewählten Kurzfilme teilnehmen sollen: OFFIZIELLER KURZFILM-WETTBEWERB (FIKTION oder ANIMAZINE) oder OFFIZIELLER KURZFILM-WETTBEWERB MALAGA (nur für Kurzfilme, die von Unternehmen mit Sitz in der Provinz Malaga produziert wurden und/oder von Regisseuren inszeniert wurden, die in der Provinz Malaga geboren sind oder derzeit dort leben).
- WETTBEWERB FÜR DOKUMENTARFILME UND KURZFILME
Kurzfilme mit spanischer oder lateinamerikanischer Produktion und/oder Thema, die nach dem 1. Januar 2024 produziert wurden und in Spanien nicht kommerziell in öffentlichen Kinos, Video oder Fernsehen veröffentlicht wurden.
DOKUMENTARFILME (LANGFILME UND KURZFILME) CINEMA COCINA WETTBEWERB
Das Festival de Malaga entwickelt die Sektion CINEMA COCINA, die sich auf die Beziehung zwischen Kino und Gastronomie konzentriert. Dieser Abschnitt behandelt die Aspekte, die sich mit den täglichen Aktivitäten, der Forschung, der Förderung und der Verbreitung befassen, die von Fachleuten in diesem Sektor durchgeführt werden, einschließlich der Lebensmittelindustrie, der Gastronomie und der damit verbundenen Personen aus beruflicher Sicht (handwerkliche Hersteller von Geschirr oder Glaswaren, Architekten, die ein Restaurantprojekt entwickeln usw.) und kultureller (Bildhauer, Maler, Fotografen, Verleger usw.). Der Dokumentarfilm sollte in ihren Arbeitsräumen (Restaurants, Obstgärten, Weingüter, Werkstätten usw.), an Orten stattfinden, die mit den von ihnen ausgeübten Funktionen verbunden sind (kulturelle Veranstaltungen, Wettbewerbe, Schulungen an Schulen usw.) oder an Orten, die in irgendeiner Weise direkten Einfluss auf ihre berufliche Entwicklung haben.
Filme müssen spanischer Nationalität oder aus lateinamerikanischen Ländern sein, die nach dem 1. Januar 2024 entstanden sind und nicht in Kinos, Video-, Fernseh-, audiovisuellen Veranstaltungen in Spanien oder auf VOD-Plattformen (Video on Demand) kommerziell veröffentlicht wurden. Kurzfilme dürfen nicht länger als 30 Minuten dauern.
MOSAICO: INTERNATIONALER PANORAMA-WETTBEWERB (Filme, die direkt vom Festival ausgewählt wurden)
Auswahl internationaler Spielfilme, die nach dem 1. Januar 2024 gedreht wurden und in Spanien unveröffentlicht wurden und von der Kritik gefeiert und/oder auf anderen internationalen Festivals ausgezeichnet wurden.
PANTALLA TV COMPETITION (Fernsehserie, die direkt vom Festival ausgewählt wurde)
Auswahl spanischer Fernsehserien, die nach dem 1. Januar 2024 produziert wurden und in Spanien nicht uraufgeführt wurden.
3. EINREICHUNG ALLGEMEINER REGELN
Die Einreichung für die 28. Ausgabe des Festival de Malaga kann nur über die FESTHOME-Website (www.festhome.com) vor den folgenden Terminen erfolgen:
15. November 2024
• Dokumentarfilme in voller Länge
• Kurzfilme, animierte oder dokumentarische Kurzfilme
• Cinema Cocina (Langfilme und Kurzfilme)
22. Dezember 2024
• Spielfilme in voller Länge
Um sich korrekt zu registrieren, müssen Sie zunächst ein Profil auf Festhome erstellen, den Film auf dieser Plattform registrieren und den Film schließlich beim Festival de Málaga einreichen. Lediglich den Film laden auf
Die Festhome-Plattform bedeutet nicht, dass sie beim Festival de Málaga registriert wurde. Dies geschieht erst, wenn Sie alle oben aufgeführten Anforderungen erfüllt haben. (Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die häufig gestellten Fragen auf unserer Website)
Filme, die diesen Anweisungen nicht entsprechen, werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
ANFORDERUNGEN AN AUSGEWÄHLTE FILME
Die Einladung zu jedem vom Festival de Malaga ausgewählten Film wird zwischen dem Festival und den Produzenten oder Vertretern des eingeladenen Films streng vertraulich behandelt, bis das Festival beschließt, diesbezüglich eine offizielle Ankündigung zu machen.
Sobald ein Film vom Festival für einen seiner Sektionen ausgewählt wurde und der Rechteinhaber die Auswahl akzeptiert hat, kann er nicht mehr zurückgezogen werden. Darüber hinaus dürfen die ausgewählten Filme nicht an anderen spanischen Festivals oder ähnlichen Veranstaltungen teilnehmen, gezeigt oder eingereicht werden, bevor sie in Malaga gezeigt werden.
Dieses letztgenannte Verbot gilt in keiner Sektion für Kurzfilme.
Ebenso verpflichtet sich diese Produktions- und Vertriebsgesellschaft, dass Vertreter des technischen und/oder künstlerischen Teams der ausgewählten audiovisuellen Medien an ihrer offiziellen Vorführung auf dem Festival de Malaga teilnehmen. In diesem Fall ist das Festival befugt, es aus der entsprechenden offiziellen Auswahl zu streichen, falls diese Verpflichtung nicht erfüllt wird.
Die Registrierung eines Films für die Teilnahme an der 28. Ausgabe des Festival de Malaga setzt die vollständige Annahme und Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen und möglicher Anhänge voraus.
PROGRAMMIER- UND VORFÜHRRECHTE
Während der gesamten Dauer des Festivals darf kein Film, der in einer der Sektionen eingereicht wurde, mehr als insgesamt 5 Vorführungen gezeigt werden, einschließlich der Vorführung (en), die Journalisten vorbehalten sind. In diesem Zusammenhang übertragen die Produktionsfirmen die Rechte für die öffentliche Vorführung ihrer Filme für die Dauer des Festivals kostenlos und ausgenommen
ab Zahlung der Ausstellungsgebühren. Für weitere Vorführungen muss das Festival zuvor eine schriftliche Genehmigung des Produzenten oder alternativ seines ernannten Vertreters einholen.
Die Person, die für das Anmeldeformular für den Film verantwortlich ist, erklärt hiermit, über die Rechte zur Vervielfältigung, Ausstellung und Verbreitung des Films für die kommerzielle Nutzung zu verfügen, um am Festival de Malaga teilnehmen zu können.
Malaga Procultura lehnt jegliche Haftung für die Falschheit, Ungenauigkeit oder Ungenauigkeit dieser Daten ab.
Ebenso erklärt der Unterzeichner ausdrücklich, über alle Lizenzen, Genehmigungen und Verwaltungsgenehmigungen zu verfügen, die für die friedliche Teilnahme am Festival erforderlich sind, und verpflichtet sich, alle Verwaltungsformalitäten einzuhalten, die in den geltenden Vorschriften vorgeschrieben sind.
Málaga Procultura erkennt die Person, die dieses Formular unterschreibt, als alleinigen Vertreter bei der Aushandlung aller Aspekte im Zusammenhang mit der Teilnahme des Films an der Veranstaltung an und als alleiniger Verantwortlicher, im Gegensatz zu anderen Unternehmen oder Einzelpersonen, die an der Produktion des Films beteiligt waren.
VERSIONEN
Alle Vorführkopien der Filme, die für die verschiedenen Bereiche des Festivals ausgewählt wurden, müssen in ihrer Originalversion eingereicht werden. Filme, deren Originalsprache nicht Spanisch ist (entweder ganz oder teilweise), müssen mit spanischen Untertiteln eingereicht werden.
Ebenso müssen ausgewählte Filme, deren Originalfassung auf Spanisch ist, englische Untertitel haben, um ihre internationale Verbreitung zu fördern.
Die Nichteinhaltung dieser Bedingung kann zum Ausschluss aus dem ausgewählten audiovisuellen Programm führen.
FORMATE DER VORFÜHRUNGEN
Die Vorführkopie der ausgewählten Filme muss zusammen mit einer Sicherheitskopie im DCP (Digital Cinema Package) eingereicht werden.
DCP-Vorführkopien müssen den DCI-Standards entsprechen und werden vom Festival de Malaga bis zum Abschluss der letzten geplanten Vorführung des Festivals aufbewahrt. Darüber hinaus muss das Unternehmen, das den ausgewählten Film registriert hat, bescheinigen, dass die Kopie ordnungsgemäß funktioniert (Audio-/Videosynchronisation, Farbe usw.), nachdem sie sie vor dem Versand getestet hat. Außerdem muss das Unternehmen der technischen Abteilung die erforderlichen KDMs zur Verfügung stellen (mit einer Mindestverfügbarkeit 48 Stunden vor der Vorführung und 24 Stunden danach) und die Kosten für die Erstellung der KDMs und gegebenenfalls die Verwaltung neuer KDMs (oder DKDM) übernehmen.
Das Festival behält sich das Recht vor, Kopien, die aufgrund der erforderlichen technischen Überprüfungen nicht für die Vorführung als geeignet erachtet werden, nicht anzunehmen, den Vertretern des Films diesbezüglich einen technischen Bericht vorzulegen und eine neue Kopie anzufordern.
VERBREITUNG VON KOPIEN
Ausgewählte Filme müssen das DCP vor dem 31. Januar 2025 einreichen. Wählen Sie eine der folgenden Methoden aus:
• Physischer Versand des DCP zusammen mit einer digitalen Datei, die als Sicherungskopie verwendet werden kann.
Die Zahlung der Versandkosten (Transport- und Versicherungspolice), die sich aus dem Versand einer Kopie jedes Films, der in einer der Festivalsektionen ausgewählt wurde, vom Versandort zum Kopierlager des Festivals ergeben, geht zu Lasten der Produktionsfirmen.
Für teilnehmende Filme müssen die Produktionsfirmen dem Festival vor dem 31. Januar 2025 Vorführkopien zur Verfügung stellen und die Organisatoren über das Versanddatum der Kopien und die verwendeten Transportmittel informieren.
Alle Kopien der teilnehmenden Filme müssen die Informationen enthalten, die für die Rückgabe erforderlich sind. Alle Kopien werden innerhalb einer Frist von fünfzehn Tagen nach Ende des Festivals zurückgegeben.
Die Transportkosten für die Rückgabe der Kopien der Filme gehen zu Lasten des Festivals.
Die vom Festival abgeschlossene Versicherungspolice deckt die Risiken von Feuer, Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung der Kopie für den Zeitraum von der Ankunft am Festival bis zur Rückgabe an die angegebene Absenderadresse ab. Die Frist für die Einreichung von Ansprüchen in Bezug auf eine Kopie beträgt drei Monate ab dem Datum der Rückgabe.
• Digitales Senden des DCP an ein FTP, das für eine solche Nutzung durch das Festival aktiviert ist. In diesem Fall muss das DCP unkomprimiert gehostet werden und akzeptiert keine ZIP- oder RAR-Dateien vor dem 31. Januar 2025. Zusätzlich zum DCP muss eine digitale Datei als Backup in H.264, nicht größer als 50 GB, mit Untertiteln (SRT) in Englisch und Spanisch und mit einer Mindestauflösung von Full HD gehostet werden.
Die Organisation wird diese Dateien am Ende der Ausgabe vernichten.
Sobald die Abteilung für Kopierverwaltung über diese Methode zum Senden der Dateien informiert wurde (immer vor dem 10. Februar), werden die FTP-Zugangsdaten zur Verfügung gestellt.
Falls während des Festivals eine technische Besichtigung im Auditorium erforderlich ist, kann diese vor dem 17. Februar per E-Mail angefordert werden: gestiondecopias@malagaprocultura.com. Nach diesem Datum können keine technischen Besichtigungen mehr angefordert werden.
4. JURYS UND AUSZEICHNUNGEN
JURYS
Der Vorstand des Festivals, dessen Entscheidungen nicht angefochten werden können und auch nicht begründet werden müssen, benennt die Jurys für die verschiedenen Wettbewerbssektionen.
Personen, die an der Produktion, dem Vertrieb oder einer anderen Art der Verwertung oder Teilnahme an den für den Wettbewerb ausgewählten Filmen interessiert sind, dürfen den Jurys der verschiedenen Sektionen des Wettbewerbs nicht angehören.
Die Jurys der verschiedenen Kategorien können neben den offiziellen Preisen bis zu zwei besondere Auszeichnungen für jede Kategorie vergeben.
Keine Auszeichnung für eine Kategorie wird für nichtig erklärt, und es wird kein Preis, der mit einem Geldpreis verbunden ist, ex aequo vergeben. Bei Auszeichnungen, die keinen Geldpreis beinhalten, können die Jurys der verschiedenen Kategorien maximal zwei Ex-aequo-Auszeichnungen vergeben.
Die Auszeichnungen für alle Kategorien können nicht für nichtig erklärt werden, und Auszeichnungen, die mit einem Geldpreis verbunden sind, können nicht ex aequo vergeben werden. Bei Auszeichnungen ohne Geldpreis können die Jurys der verschiedenen Kategorien maximal zwei Preise ex aequo vergeben.
Die Jurys der verschiedenen Wettbewerbssektionen verpflichten sich, ihre Überlegungen zur Auswahl der Filme, für die sie voraussichtlich stimmen werden, nicht öffentlich darzulegen.
Der Vorstand des Festival de Malaga kann an den Beratungen und Bekanntmachungen der verschiedenen Jurys teilnehmen und hat das Recht, teilzunehmen, aber nicht abzustimmen.
AUSZAHLUNG DER PREISE
In allen Kategorien, mit Ausnahme der Kategorie MOSAICO INTERNATIONAL PANORAMA (in der die Zahlung an die Vertriebsgesellschaft in Spanien geht), wird der Geldpreis der Preise an den Produzenten ausgezahlt, sofern eine Bescheinigung vorgelegt wird, aus der hervorgeht, dass der Film nach seiner Vorführung auf dem Festival de Malaga im Jahr 2025 auf einem anderen Festival oder einer audiovisuellen Veranstaltung gezeigt wurde, oder gegebenenfalls, dass der Film in kommerziellen Kinos gezeigt wurde. In diesem Zertifikat wird angegeben, dass das Unternehmensimage (Logo und Name) des Festival de Malaga zu Beginn des Films erscheint, zusammen mit einem ausdrücklichen Hinweis auf den erhaltenen Preis.
Diese Ausstellungspflicht gilt nicht für die Sektionen Malaga Short Films, Cinema Cocina und Mosaico International Panorama.
Für den Fall, dass sich mehrere Produzenten an der Finanzierung eines Films beteiligen, werden die Geldpreise an die Produktionsfirma ausgezahlt, die den größten Anteil an der Finanzierung hat (die als Vertreter der Produktionspartnerschaft fungiert), sofern zu diesem Zweck die Genehmigung der anderen Produktionsfirmen vorliegt.
Die Geldpreise der Auszeichnungen unterliegen den Einbehaltungen, die in den zum Zeitpunkt der Zahlung durch die Festivalorganisation geltenden Gesetzen festgelegt sind, und gelten in jedem Fall als im Geldpreis dieser Preise enthalten.
VERPFLICHTUNGEN VON PREISGEKRÖNTEN FILMEN
Die Produktionsfirmen müssen dem Festival de Malaga eine Kopie (digitale Datei, Download-Link) der preisgekrönten Filme, einschließlich der schriftlichen Referenz des erhaltenen Preises, als Voraussetzung für die Zahlung der in diesen Reglementen vorgesehenen Preise zusenden.
Die Produktions- und/oder Vertriebsfirmen von preisgekrönten Spiel-, Kurz- und Dokumentarfilmen müssen am Anfang jeder einzelnen Kopie des Films, den sie zur Vorführung in kommerziellen Kinos, auf anderen Filmveranstaltungen, im Fernsehen oder auf VOD-Plattformen (Video on Demand) vertreiben, sowie in allen gedruckten Informations- und Werbematerialien (Pressebücher, Poster usw.) einen schriftlichen Hinweis auf diesen Preis hinzufügen. Diese Referenz besteht aus einem Text mit dem verliehenen Preis zusammen mit dem Unternehmensimage (Logo und Name) des Festival de Malaga, der zusammen mit den Nutzungsbedingungen von der Festivalorganisation zur Verfügung gestellt wird.
Die Festivalorganisation behält sich das Recht vor, eine Kopie der preisgekrönten Filme für gemeinnützige kulturelle Vorführungen in ihre Archive aufzunehmen. Um diese zusätzlichen Vorführungen durchführen zu können, muss das Festival zuvor eine schriftliche Genehmigung der Produzenten der Filme einholen.
BILDKOMPENSATION
Die Teilnahme an einer der Sektionen des Festival de Malaga ermöglicht es den Produktions- und Vertriebsfirmen, in der Überschrift der Filme das Logo des Festivals mit der Angabe 28. Ausgabe anzubringen. Das Logo und der Hinweis können auch in allen Veröffentlichungen in schriftlichen Medien enthalten sein.
Für die korrekte Aufnahme des Logos, das in keinem Fall verändert oder angepasst werden darf, lesen Sie bitte das Stilhandbuch des Festivals auf www.festivaldemalaga.com oder wenden Sie sich im Zweifelsfall an die Organisation.
Ebenso setzen Geldpreise, die Filmen gewährt werden, die korrekte Einhaltung der im Abschnitt „Verpflichtungen von preisgekrönten Filmen“ genannten Entschädigungen für das öffentliche Image voraus, die erfüllt werden müssen, damit diese Zahlungen vom Festival de Malaga validiert werden können.
KATALOG UND DOKUMENTATION
Sobald die Teilnahme eines audiovisuellen Films am Festival bestätigt wurde, wird ausschließlich für jeden Film ein Online-Formular versandt, das mit den für die Programmierung erforderlichen Inhalten ausgefüllt werden muss.
Die vom Festival angeforderten Unterlagen für den offiziellen Katalog, den Programmführer und die Website (Zusammenfassung, Filmografie, künstlerische und technische Referenzen, Fotos des Regisseurs, Trailer usw.) stammen aus dem Online-Anmeldeformular, das vor dem 31. Januar für alle Kategorien ausgefüllt werden muss.
PRESSE- UND WERBEMATERIAL
Die Abteilung für Veröffentlichungen des Festivals setzt sich mit den jeweiligen Produktions- und/oder Vertriebsfirmen der ausgewählten Filme in Verbindung, um das gesamte Material zu spezifizieren, das der Presse und den akkreditierten Stellen im „Presseraum“ der Website zur Verfügung steht.
Die Produktions- und/oder Vertriebsfirmen der ausgewählten Spiel-, Kurz- und Dokumentarfilme genehmigen nach Annahme ihrer Teilnahme die Verwendung eines oder mehrerer Fragmente ihres Titels zur Verbreitung als Informationsmaterial in allen Medien.
ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN
Diese Teilnahmebestimmungen können vor der 28. Ausgabe des Festival de Malaga durch eine beliebige Anzahl von Anhängen ergänzt oder geändert werden, die die Organisatoren für angemessen halten.
Das Recht, diese Regeln auszulegen, liegt ausschließlich beim Vorstand des Festivals.
5. KONTAKT
FESTIVAL DE MALAGA
DEPARTAMENTO DE INSCRIPCIONES
Teatro Cervantes
C/ Ramos Marín S/N. 29012. Malaga (Spanien)
TEL. (+34) 952 224 109
inscripciones@festivaldemalaga.com
www.festivaldemalaga.com
www.malagaprocultura.com
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
22 Dez 24