Festival Internacional de Cine de Huesca (51)

Huesca International Film Festival



Fristen

19 Jan 2023
Aufruf zu Einschreibungen

09 Feb 2023
Festival geschlossen

23 Mär 2023
Benachrichtigungsdatum

09 Jun 2023
17 Jun 2023

Adresse

C/ del Parque 1, 2º,  22002, Huesca, Aragón, Spain


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival 40'<


Qualifier festival logo Qualifizierendes Festival GOYA Qualifier festival logo Qualifizierendes Festival
Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2022
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  40'<
 Jede Sprache
 Untertitel 
Spanish English
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Photo of Festival Internacional de Cine de Huesca
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Photo of Festival Internacional de Cine de Huesca
Photo of Festival Internacional de Cine de Huesca

Spanish
English
German ML


Festival Start: 09 Juni 2023      Festival Ende: 17 Juni 2023

Die Hollywood Academy unterstützt das Huesca International Film Festival, indem es in die engere Wahl für die Oscar-Verleihung in der Kategorie Bester Kurzspielfilm kommt. Auch die spanische Akademie der Filmkunst und Wissenschaften würdigt es für die Goya Awards.

http://www.oscars.org/sites/default/files/88aa_shorts_festival_list.pdf

51. Ausgabe des Internationalen Filmfestivals von Huesca

I. ZWECK

1. Ziel des Internationalen Filmfestivals von Huesca ist es, die Kinokultur durch Kurzfilme zu fördern und innovative Vorschläge in diesem Bereich auszutauschen.


II. ORGANISATION

2. Das Festival wird von der Fundación Festival Internacional de Cine de Huesca organisiert.

3. Die 51. Ausgabe des Huesca International Film Festival findet vom 9. bis 17. Juni 2023 statt und beinhaltet die folgenden Wettbewerbe:

· IBEROAMERIKANISCH (SPANIEN, LATEINAMERIKA UND PORTUGAL)
· INTERNATIONAL (REST DER LÄNDER)
· DOKUMENTARFILM (ALLE LÄNDER)

Alle drei Wettbewerbe wetteifern um die verschiedenen Danzante-Auszeichnungen. Diese Auszeichnungen sind in Punkt VIII aufgeführt und qualifizieren für die Goya-Auszeichnungen der Spanischen Akademie der Filmkunst und der Oscars.

Um sich zu registrieren, müssen die Teilnehmer das Hauptproduktionsland als Referenz für die Werke angeben. Eine falsche Registrierung kann zur Disqualifikation führen.

III. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

4. Das Festival steht Spiel-, Dokumentar-, Animations- und experimentellen Kurzfilmen offen. Zwar gibt es keine thematischen Einschränkungen, touristisch orientierte Filme oder werbliche Kurzfilme sowie Fernsehserien sind jedoch ausgeschlossen.

5. Autoren können so viele Kurzfilme einreichen, wie sie möchten. Die Anmeldegebühr für jeden Kurzfilm beträgt 2,5 Euro (die Kosten für die Festhome-Plattform nicht enthalten).

6. Alle Arbeiten, die nach dem 1. Januar 2022 produziert wurden und in früheren Ausgaben des Festivals nicht registriert wurden, können eingereicht werden.

7. Die Filme werden in ihrer Originalsprache präsentiert. Wenn die Originalversion der Filme nicht Spanisch oder Englisch ist, müssen sie registriert und in Spanisch oder Englisch untertitelt werden.

8. Die maximale Dauer wird 30 Minuten nicht überschreiten, mit Ausnahme von kurzen Dokumentarfilmen, die bis zu 40 Minuten dauern können.

9. Spielfilme und Animationskurzfilme aus den Ländern der iberoamerikanischen Gemeinschaft werden für den Iberoamerikanischen Kurzfilmwettbewerb angemeldet. Die Gewinner dieses Wettbewerbs nehmen dann zusammen mit allen Gewinnern, die vom Auswahlausschuss für würdig befunden wurden, am internationalen Wettbewerb teil.

10. Ein buntes und qualifiziertes Komitee wird die Auswahl (den Prozess) der Kurzfilme beaufsichtigen, die an den drei Wettbewerben teilnehmen werden. Die Ergebnisse der zuvor genannten Auswahl werden der auf dem Anmeldeformular angegebenen Person mitgeteilt.

IV. REGISTRIERUNGEN

Nichtdokumentarische Kurzfilme müssen für den entsprechenden Wettbewerb (Iberoamerikanisch oder international) angemeldet werden, wobei das Hauptproduktionsland der Werke als Referenz dient. Dokumentarkurzfilme müssen unabhängig von ihrem Produktionsland für den Dokumentarkurzfilmwettbewerb angemeldet werden. Eine falsche Registrierung kann zur Disqualifikation führen.

11. Alle registrierten Kurzfilme müssen den folgenden Regeln entsprechen:

· Die Einreichungsfrist endet am Donnerstag, den 9. Februar 2023. Die Frist endet um 23:59 Uhr am 9. Februar 2023 mitteleuropäischer Zeit MEZ (UTC+1).

· Die Registrierung erfolgt online über die Plattform „Festhome“ unter www.festhome.com, indem alle obligatorischen Abschnitte ausgefüllt werden. Der Teilnehmer ist für alle mit dieser Plattform verbundenen Gebühren sowie für die Anmeldegebühr für das Festival verantwortlich.

· Der Teilnehmer erstellt ein Konto auf dieser Plattform und lädt die Videodatei mit eingebetteten Untertiteln in Englisch oder Spanisch hoch, falls es sich um Werke handelt, deren Originalversion nicht Spanisch oder Englisch ist.

· Teilnehmer, die aufgrund ihrer geografischen Lage und der Konflikte im Land Probleme haben könnten, sich online zu registrieren, können sich für die Teilnahme am Kurzfilmwettbewerb bewerben, indem sie eine E-Mail an peliculas@huesca-filmfestival.com senden

V. AUSGEWÄHLTE KURZFILME: VERSAND UND VORFÜHRKOPIEN

12. Die ausgewählten Kurzfilme müssen in einer Masterkopie ohne Untertitel gesendet werden und eine Untertiteldatei im SRT-Format für jede der angeforderten Sprachen angehängt werden: Englisch (verpflichtend) und Spanisch (erforderlich). Das Versäumnis, das angeforderte Material nach Benachrichtigung innerhalb der festgelegten Frist zu senden, kann ein Grund für die Disqualifikation sein.

13. Die ausgewählten Personen müssen eine Datei mit einem EPK (Electronic Press Kit) an peliculas@huesca-filmfestival.com senden (sofern sie das Material nicht zuvor auf Festhome hochgeladen haben). Die Datei sollte enthalten:
· Drei Bilder oder Fotos, die für den Kurzfilm repräsentativ sind, und ein Foto des Regisseurs. Das bevorzugte Format ist eine digitale Datei, 300 dpi, JPEG oder Tiff mit einer ungefähren Größe von 10×15 cm.
· Biofilmographie des Regisseurs in maximal 600 Zeichen

Sie sollten auch das Anmeldeformular ausfüllen und es innerhalb der gewünschten Zeit absenden. Wenn das Formular nicht ordnungsgemäß ausgefüllt und innerhalb der festgelegten Fristen gesendet wird, kann dies dazu führen, dass der Kurzfilm von der Endauswahl ausgeschlossen wird.

14. Die Teilnehmer ermächtigen die Organisation des Festivals, Fragmente der ausgewählten Werke für ihre Ausstrahlung in allen Medien zu verwenden, um das Festival zu bewerben. Darüber hinaus kann das Festival Fotos der Kurzfilme und Regisseure in der Presse und anderen Medien sowie für die Erstellung des Festivalkatalogs verwenden. Die Zusendung des EPK setzt die Annahme all dieser Bedingungen voraus.

15. Das Festival muss die ausgewählten Kurzfilme in ihrem Ausstellungsformat vor dem 31. März 2023 erhalten haben. Die Dateien werden über den speziellen Server gesendet, den das Festival den Autoren zu diesem Zweck zur Verfügung stellt. Das Versanddatum muss per E-Mail mitgeteilt werden: peliculas@huesca-filmfestival.com. Die Nichteinhaltung dieser Anforderung führt zum Ausschluss der Arbeit.

16. Die Masterkopien der ausgewählten Kurzfilme müssen in Prores 422 oder einem ähnlichen Format OHNE eingebettete Untertitel gesendet werden. Untertitel werden nur im SRT-Format akzeptiert. Jede Ausnahme von den oben genannten Fällen muss von unserer technischen Abteilung für jeden Sonderfall geprüft werden. Die genauen technischen Spezifikationen werden zum Zeitpunkt der Anfrage für diese Materialien mitgeteilt.

Das Festival behält sich das Recht vor, zusätzliche Projektionskopien in anderen Formaten anzufordern, um seinen technischen Anforderungen gerecht zu werden.

17. Die ausgewählten Kurzfilme werden für ihre letzte Vorführung neu kodiert, wobei Untertitel in Englisch und Spanisch hinzugefügt werden, um im DCP-Format gezeigt zu werden.

18. Das Festival zahlt den Autoren oder den für die ausgewählten Werke Verantwortlichen keinen Betrag für ihre Ausstellung während des Festivals.

19. Die ausgewählten Kurzfilme werden Teil des Archivs der Fundación Festival Internacional de Cine de Huesca. Sie können privat zu Bildungs- oder Forschungszwecken konsultiert werden.

20. Falls erforderlich, trägt das Festival die Kosten für die Rücksendung nicht ausgezeichneter Exemplare.

21. Alle Arbeiten, die nicht die notwendigen technischen Garantien für eine ordnungsgemäße öffentliche Projektion bieten, können abgelehnt werden.

VI. JURY

22. Die Jurys des jeweiligen Wettbewerbs entscheiden über die Vergabe der Preise und Trophäen unter allen Kurzfilmen, die für den offiziellen Teil der drei Wettbewerbe ausgewählt wurden.

23. Ihre Entscheidung wird unanfechtbar sein. Die Mitglieder der Jury verpflichten sich, ihre Entscheidungen bis zum Ende der offiziellen Preisverleihung und der Abschlussfeier des Festivals geheim zu halten.

VII. Auszeichnungen

IBEROAMERIKANISCHER KURZFILMWETTBEWERB
Es findet während des Festivals statt und es werden die folgenden offiziellen Auszeichnungen verliehen:

• 1. Preis · IBERO-AMERICAN DANZANTE AWARD
5.000€ und eine Trophäe. Es qualifiziert sich automatisch für die Teilnahme an der Kategorie Kurzfilme der Oscar Academy Awards für das entsprechende Jahr.

• 2. Preis · CACHO PALLERO IBERO-AMERICAN DANZANTE
2.000€ und ein Diplom.

• ALBERTO SÁNCHEZ DEBÜTFILM IBEROAMERIKANISCHER TÄNZER
1.000€ und ein Zertifikat. Unter Debütfilm verstehen wir die 1. oder 2. Produktion. Verliehen von der Jugendjury.


INTERNATIONALER KURZFILMWETTBEWERB
Es findet während des Festivals statt und es werden die folgenden offiziellen Auszeichnungen verliehen:

• 1. Preis · INTERNATIONAL DANZANTE AWARD
5.000€ und eine Trophäe. Es qualifiziert sich automatisch für die Teilnahme an der Kategorie Kurzfilme der Oscar Academy Awards für das entsprechende Jahr.

• JINETE IBÉRICO, INTERNATIONALER ANIMATIONSFILM DANZANTE
2.000€ und eine Trophäe. Verliehen vom Instituto de Estudios Altoaragoneses.

• DEBÜTFILM INTERNATIONAL DANZANTE
1.000€ und eine Trophäe. Verliehen von der Fundación Anselmo Pié Sopena. Wir verstehen Debütfilm als 1. oder 2. Produktion. Verliehen von der Jugendjury.

• ERWÄHNUNG DER MENSCHENRECHTE VON FRANCISCO GARCÍA DE PASO
Eine Urkunde für den Kurzfilm, der die Verteidigung der Menschenrechte am besten hervorhebt.

• DER DREHBUCHPREIS

Die Fundación Anselmo Pié Sopena und die Asociación de Libreros de Huesca (Verband der Buchhändler von Huesca) vergeben diesen Script Special Award unter Berücksichtigung der folgenden Überlegungen:
- Alle Werke, die im internationalen und iberoamerikanischen Wettbewerb ausgewählt wurden, werden teilnehmen.
- Die Jury wählt mindestens 3 Finalisten aus und eine vom Verband ernannte Sonderjury entscheidet über den Gewinner.
- Der Preis besteht aus 500€ und einem Diplom.

WETTBEWERB FÜR DOKUMENTARISCHE KURZFILME
Es findet während des Festivals statt und es werden die folgenden offiziellen Auszeichnungen verliehen:

• 1. Preis · DOCUMENTARY DANZANTE AWARD
5.000€ und eine Trophäe. Es wird automatisch für die Kategorie Dokumentarkurzfilme der Oscar Academy Awards für das entsprechende Jahr qualifiziert.
• JOSÉ MANUEL PORQUET IBEROAMERIKANISCHER DOKUMENTARFILM DANZANTE
2.000€ und ein Zertifikat. Für den besten Kurzdokumentarfilm, der in einem iberoamerikanischen Land produziert wurde: Wenn der 1. Danzante Documentary Award zufällig an ein Werk iberoamerikanischer Produktion verliehen würde, würde dieser Preis laut Jury an das zweitbeste iberoamerikanische Werk verliehen.


DER PUBLIKUMSPREIS

Aragón Televisión wird den „Publikumspreis“ unter Berücksichtigung der folgenden Überlegungen vergeben:
- Alle ausgewählten Werke werden gegeneinander antreten.
- Es wird durch die Abstimmung des Publikums vergeben.
- Der Preis besteht aus dem Kauf der Übertragungsrechte durch Aragón Televisión im Wert von 900€ sowie der Werbung und Ausstrahlung, wobei die Zustimmung der Autoren eingeholt wird.

IX. ÜBER DIE Auszeichnungen

26. Keine der in den Wettbewerben aufgeführten Auszeichnungen kann für ungültig erklärt oder an zwei Teilnehmer vergeben werden.

27. Alle Preise werden an Filmregisseure verliehen, mit Ausnahme des Drehbuchpreises, und an Filme, die von Akademien, Schulen oder Institutionen produziert wurden, die sich dem Kinematografieunterricht widmen. Der Script Award wird an den oder die Drehbuchautoren verliehen.

X. BESONDERE ÜBERLEGUNGEN

28. Nach dem Festival können Kurzfilme, die in Kultur- und Bildungsprogrammen ausgezeichnet wurden oder besondere Erwähnungen erhalten haben, auf gemeinnütziger Basis ausgestrahlt werden, sofern der Autor vorher um seine Zustimmung gebeten wird.

29. Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass die Rechte Dritter im Zusammenhang mit der Produktion des registrierten Films nicht verletzt werden.

30. Jede Anmeldung zu einem der Wettbewerbe setzt die Annahme dieser Regeln einschließlich des beigefügten Anhangs I voraus.

31. Das Huesca International Film Festival entscheidet in seinem unanfechtbaren Urteil über alle Eventualitäten, die nicht in diesen Bestimmungen aufgeführt sind.

32. Diese Vorschriften werden in Spanisch und Englisch veröffentlicht. Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Sprachdolmetschung ist der Referenztext die spanische Version.


Huesca, 15. Januar 2023


ANHANG I. Online-FESTIVAL

OFFIZIELLER Online-WETTBEWERB

Der offizielle Wettbewerb findet sowohl offline als auch online statt.
Die Online-Sessions finden auf indihome.tv (Festhome-Plattform) statt, auf die Nutzer an den Terminen des Festivals vom 9. bis 17. Juni 2023 zugreifen können. Alle Filme werden mit der Indiehome-Plattformverschlüsselung geschützt. Das Festival garantiert, dass die Online-Premiere auch in die Qualifikation für die Oscar- und Goya-Auszeichnungen aufgenommen wird.

Der Kurzfilmer hat das Recht, die Online-Projektion seines Films in dem Land/den Ländern, die er/sie in Betracht zieht, außerhalb Spaniens zu beschränken. Er/sie wird auch in der Lage sein, die Anzahl der zulässigen Reproduktionen zu begrenzen, wobei die von der Organisation festgelegte Mindestzahl 500 beträgt. Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit Platzbeschränkungen und Online-Pässen erfolgen über die E-Mail peliculas@huesca-filmfestival.com.

Der Kurzfilmer hat das Recht, nicht am Online-Bereich teilzunehmen. Dafür muss er seinen ausdrücklichen Verzicht auf diese Teilnahme schriftlich an peliculas@huesca-filmfestival.com senden.


  

 
  

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