Standard-Gebühr
50$
-8%
46$
Einsendungs-Frist
31 Jul 20
4$
07 Mai 2020
Aufruf zu Einschreibungen
31 Jul 2020
Festival geschlossen
14 Okt 2020
Benachrichtigungsdatum
30 Nov 2020
05 Dez 2020
Festival Start: 30 November 2020 Festival Ende: 05 Dezember 2020
Das Sport Film Festival fördert die Verbreitung von Sportfilmen und Videos, die auf unterschiedliche Weise und in verschiedenen produktiven Formen zur Entwicklung künstlerischer und kultureller Trends des World Cinema beitragen.
Das Ziel ist es, die beste Qualität der Produktionen von Sportbildern zu fördern; dank der Massenmedien und der Teilnahme von Schule und Universität das Interesse an Sport und Kino zu stimulieren, didaktisch-kulturelle Treffen zu fördern und das Studium, die Diskussion und das Wissen der kulturellen und kulturellen kreativen Problemen, die typisch für diese beiden Medien.
VERORDNUNG
Art. 1 — ORGANISER
Das Sport Film Festival (SFF) wird von Toros Centro di Comunicazione Visiva (CCV) organisiert, die jährlich eine Filmkommission (FC) nominiert hat, um die besten Filme zu wählen, die sich auf Sport konzentrieren. Das Festival wird von Roberto Oddo geleitet.
Art. 2 — ZWECK
Der SFF will die Werte des Sports (Einhaltung von Regeln, Fairplay, Überwindung von Grenzen, Teamspiel usw.) durch die besten Filme auf der ganzen Welt fördern, die sich auf Sport konzentrieren. Der „SFF fördert die Verbreitung von Sportfilmen, die auf unterschiedliche Weise zur Entwicklung künstlerischer und kultureller Trends im Kinogeschäft beitragen. Ziel ist es, die beste Qualität in Sportfilmen zu fördern; dank der Massenmedien und der Partnerschaft mit Schulen und Universitäten das Interesse an Sport und Kino zu stimulieren, didaktisch-kulturelle Treffen zu fördern.
Art. 3 — WANN UND WO
Der 41. SFF findet vom Montag, 30. November bis Sonntag, 5. Dezember 2020 (Sportwoche) statt. Der SFF endet mit der Preisverleihung (Grand Gala). Während der Großen Gala wird der Preis mit dem Namen „Goldener Paladin“ an die besten Filme im Wettbewerb vergeben;
Art. 4 — Zulässigkeit
Alle Filme, die zwischen 2016 und 2020 mit Sport als Hauptthema produziert wurden, können am SFF teilnehmen. Filme, die bereits am SFF teilgenommen haben, sind ausgeschlossen.
Art. 5 — REGISTRIERUNG
Die Registrierung ist zwischen dem 1. Dezember 2019 und dem 31. Juli 2020 aktiv. Innerhalb dieses Datums müssen Produktionen das Formular online ausfüllen, das auf der offiziellen Website des SFF (www.sportfilmfestival.org) veröffentlicht wurde. In jedem Fall müssen auch diejenigen, die eine Partnerplattform verwenden, die Registrierung auf der offiziellen Website des SFF abschließen.
Um die Registrierung abzuschließen, müssen die Hersteller nach Einreichung des Online-Formulars bis spätestens 30. September 2020:
- 1 Datei Kopie des Films in HD oder bessere Qualität unterbettet in englischer Sprache;
- eine 2-minütige (max) Datei des Trailers in HD oder besserer Qualität in italienischer oder englischer Sprache;
- eine Synthese (Synopsis) des Films in englischer und italienischer Sprache;
- Fotodokumentation im digitalen Format (H.R .jpeg);
- eine Biofilmographie des Direktors und/oder der Hauptakteure;
- das Verordnungsformular, gedruckt, ausgefüllt und unterschrieben, zur freien Nutzung aller bereitgestellten Materialien für Veröffentlichungen, für den offiziellen Katalog, für die Pressestelle und für die Förderung des SFF.
Alle Materialien (Film, Synthese, etc.) können gesendet werden:
- per E-Mail, schriftlich an production@sportfilmfestival.it;
- durch den Austausch von Diensten wie WeTransfer, 4Shared oder einem anderen System, mit der E-Mail production@sportfilmfestival.it;
Die Versand- oder digitalen Transferkosten sind von den Teilnehmern zu tragen. Die eingereichten Materialien werden nicht zurückgesendet. Die Pakete, die Filme aus dem Ausland enthalten, müssen den folgenden Satz bringen: „Für kulturelle Veranstaltung - ohne kommerziellen Wert“. Auf jedem Formular ist die einzige Sprache für Untertitel zulässig, Englisch oder Italienisch. Sollte die Dokumentation des Films unverständlich oder unvollständig sein, wird der Film vom SFF ausgeschlossen. Die Anzahl der Arbeiten pro Teilnehmer ist unbegrenzt.
Um sich für das Festival anzumelden, müssen Sie einen Mitgliedsbeitrag von 50,00€ zahlen, für Sekretariatsgebühren bei der Anmeldung, per Banküberweisung, für weitere Informationen schreiben Sie an production@sportfilmfestival.it
Art. 6 — AUSWAHL
Die Auswahl sind drei: Die erste Auswahl der Filme, die innerhalb des 31. Juli 2020 eingeschrieben sind, wird die positive Benachrichtigung über die Auswahl von der Registrierungsplattform gesendet.
Die Organisation kommuniziert die zweite Auswahl, gültig für den Zugang zu Nominierungen, innerhalb des 31. August 2020.
Die dritte Auswahl wird die 45 Filme in Nominierungen beim 41. sportfilmfestival ankündigen und von der Organisation bis zum 31. August 2020 kommuniziert werden.
Die Preisträgerkommission wird die Nominierungen unter den ausgewählten Filmen für folgende Kategorien vergeben:
Bester Spielfilm
Bester Kurzfilm
Bester Dokumentarfilm
Beste Fiktion
Bester Paralympischer Film
Bester Fußballfilm
Bester E-Sport Film
Bester ausländischer Film
Bester Regisseur
Bestes Drehbuch
Bestes Bild
Bester Redakteur
Bestes Klang-Mischen
Beste Führungsposition
Besondere Auszeichnung
Die Kommission kann den nominierten Filmen weitere Sonderpreise zuweisen.
Art. 7 — SOZIALAWARD
Der „Social Award“ ist der einzigartige „Goldene Paladin“, der vom Publikum vergeben wird. Alle vom FC ausgewählten Filme werden auf der offiziellen Website aufgeführt und Trailer werden auf den offiziellen SFF-Seiten und -Kanälen verfügbar sein. Die Leute werden in der Lage sein, für ihren Lieblingsfilm zu stimmen, indem sie dem Filmtrailer auf der offiziellen YouTube SFF-Seite/-Kanal einen LIKE zuweisen. Der meistgewählte Film wird mit dem „Social Award“ ausgezeichnet.
Art. 8 — Vorführung von nominierten Filmen
Alle nominierten Filme werden während des SFF gezeigt und werden ein wesentlicher Bestandteil des Programms sein.
Art. 9 — VERWENDUNG teilnehmender Filme und Urheberrechte
Die Filme werden vom FC ausschließlich für kulturelle Zwecke und Werbezwecke des SFF verwendet, vor, während und nach dem SFF, auch in Zusammenarbeit mit Behörden, Medien, Schulen, Universitäten usw. Für eine weitere Promotion können die teilnehmenden Filme während anderer Partnerveranstaltungen gezeigt werden. Die Verwendung der Filme hat keine kommerziellen Zwecke. Sie können ohne ausdrückliche Genehmigung des Herstellers nicht für andere Verwendungszwecke geliefert werden. Wer seinen Film auf das Festival betritt, erklärt sich gemäß dieser Verordnung selbst für Eigentümer und Unterzeichner der Verordnung, ermächtigt er:
die maximale Verteilung des Films (es bedeutet, dass er keinem Recht oder anderen Ausgleichszahlungen unterworfen ist);
die Vision des Films durch die Delegierten, akkreditierten Journalisten, Beobachter, Pubblic usw.
Die Hinterlegung der Kopien des Films im Archiv der SFF nur zum Studium, als Dokumentation und für institutionelle Aktivitäten.
Die Teilnehmer sind direkt für alle Forderungen oder Rückerstattungsansprüche durch Dritte verantwortlich, da sie ihre Filme beim SFF eingegeben haben. Der CCV hat das Recht, die Namen der Teilnehmer des Festivals für seine eigene Werbeaktion zu verwenden.
Art. 10 — ALLGEMEINE NORMEN
Etwaige umstrittene Fälle und was nicht in dieser Verordnung erwähnt wird, unterliegen ausschließlich dem italienischen Recht. Die endgültigen Entscheidungen fallen in die Zuständigkeit der Direktion des SFF. Für Ansprüche in Bezug auf die Bedeutung der Artikel dieser Verordnung bildet nur der Originaltext des Verlags der Verordnung auf der offiziellen Website des Sportfilmfestivals die Grundlage für alle Rechtsstreitigkeiten.
Art. 11 — UPDATES
Die CCV behält sich das Recht vor, Entscheidungen über die hier nicht genannten Angelegenheiten zu treffen. Die CCV kann diese Regelung jederzeit und ohne Vorankündigung ändern.
Standard-Gebühr
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Einsendungs-Frist
31 Jul 20
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