Einsendungs-Frist
31 Jul 26
0.24€
01 Dez 2025
Aufruf zu Einschreibungen
31 Mär 2026
Frühe Frist
31 Mai 2026
Standard-Frist
30 Jun 2026
Späte Frist
31 Jul 2026
Verlängerte Frist
7
Monate
07 Sep 2026
Benachrichtigungsdatum
16 Okt 2026
18 Okt 2026
Festival Start: 16 Oktober 2026 Festival Ende: 18 Oktober 2026
AZYL SHORTS ist eine einzigartige Veranstaltung sowohl in der Slowakei als auch in Mitteleuropa. Wir schaffen einen Raum für die Präsentation der Autoren von Kurzfilmen und Musikvideos. Unser Hauptziel besteht nicht nur darin, den Wettbewerb selbst sorgfältig vorzubereiten, sondern auch eine Plattform zu schaffen, die die Bekanntheit der Künstler sowohl in der Fachöffentlichkeit als auch in der breiten Öffentlichkeit sicherstellt.
Wir würden uns freuen, Sie zu unserer viertägigen Veranstaltung im Oktober 2026 nach Banská Bystrica einzuladen.
Wir haben 3 Wettbewerbskategorien:
- 1-Minuten-Filme
- 5-Minuten-Filme
- Musikvideos
Auf dem Programm stehen nicht nur die Vorführungen der Wettbewerbssektionen, sondern auch die besten Kurzfilme von Oscars, Cannes, Berlinale... und anderen renommierten Festivals. Außerdem wurden im Kino des Museums SNP (Museum des Slowakischen Nationalaufstands) eine kuratorische Auswahl unserer Juroren aus den V4-Ländern zusammengestellt. Wir werden viele weitere Abschnitte mit Kurzfilmen anbieten, die entweder geografisch spezifiziert oder thematisch ausgerichtet sind, wie z. B. ukrainische Auswahl an animierten Kurzfilmen der alten Schule usw.
In unserem Programm finden Sie auch tolle Rahmenveranstaltungen — Meisterkurse, Diskussionen, Filmworkshops für junge Filmemacher und natürlich auch abendliche Rahmenprogramme wie Konzerte, Partys und Filmquiz.
Die besten Filme des Festivals werden nicht nur in der Slowakei gezeigt, sondern auch in verschiedenen Teilen der Welt, wie Ungarn, Polen oder der Tschechischen Republik, wo die Zuschauer die besten Filme des laufenden Jahres sehen können — The Best of AZYL 2026.
Teilnahmebedingungen für den Filmwettbewerb:
1. Jeder kann am Wettbewerb teilnehmen.
2. Der für den Wettbewerb eingereichte Film muss kürzer als eine Minute sein oder darf die Dauer von fünf Minuten nicht überschreiten. Filme können nicht vor 2024 gedreht werden.
3. Der Teilnehmer muss das Festivalformular wahrheitsgemäß und korrekt ausfüllen. Mit dem Absenden des Formulars akzeptiert der Teilnehmer automatisch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Festivals.
4. Der Teilnehmer muss die Teilnahmegebühr zahlen, für die Frist für Frühbucher — 3,00€, für die reguläre Frist — 6€ und für die späte Frist — 9€ (für die Schulen ist keine Zahlung erforderlich — die maximale Anzahl von Filmen pro Schule beträgt 5).
5. Die Teilnehmer müssen ihre Filme bis zum 30. Juni 2026 einreichen. Anmeldungen nach diesem Datum gelten als ungültig.
6. Der Teilnehmer ist für seinen Film verantwortlich und garantiert, dass ihm keine Haftung auferlegt wird, die die Urheber- oder Vorführrechte Dritter verletzen oder verletzen würde.
7. Eingereichte Filme können auf anderen Festivals und Veranstaltungen als den AZYL Shorts 2026 gezeigt werden.
8. Das Festival hat keine thematischen oder thematischen Einschränkungen. Bei den eingereichten Filmen kann es sich um einen Film, einen Animationsfilm, einen Experimentalfilm, ein Tanzvideo oder einen Musikclip usw. handeln.
9. Der Film muss in dem Format eingereicht werden, das auf dem Anmeldeformular angegeben ist. Wenn der Film Dialoge in einer Fremdsprache enthält, müssen der Registrierung eine Dialogliste oder englische Untertitel beigefügt werden.
LIZENZBEDINGUNGEN
A. Allgemeine Lizenzbestimmungen
1. Der Einreicher erklärt, dass er Eigentümer von Eigentumsrechten an dem eingereichten audiovisuellen Werk (im Folgenden „Film“) ist, und zwar mindestens in dem Umfang, der erforderlich ist, um dem Veranstalter eine Lizenz gemäß den hier dargelegten Lizenzbedingungen zu erteilen.
2. Veranstalter des Festivals und Erwerber der Lizenz ist AZYL Production s.r.o., mit Sitz in Panenská 13, 811 03 Bratislava, Slowakische Republik, Registriernummer: 35799498, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: SK2020235107, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts der Slowakischen Republik Bratislava 1, Abschnitt: Sro, Einlagennummer: 22823/B.
3. Der Einreicher gewährt dem Festivalveranstalter eine nicht ausschließliche Filmlizenz mit der Möglichkeit der Unterlizenzierung für einen Zeitraum von 3 Jahren für ein bestimmtes Gebiet in einem Umfang, der nicht anderweitig begrenzt ist (insbesondere in Bezug auf Menge, Anzahl oder Technologie).
4. Der Einreicher gewährt dem Veranstalter des Festivals kostenlos eine Lizenz.
B. Lizenz für Filme, die für den Wettbewerb eingereicht wurden
1. Der Einreicher gewährt dem Festivalorganisator eine Filmlizenz für jede bekannte Art der Nutzung auf dem Gebiet der Slowakischen Republik, einschließlich der folgenden Nutzungsarten:
1.1 Öffentliche Filmvorführungen auf Festivals und Filmvorführungen.
1.2 Öffentlicher Internetzugang zum Film.
1.3 Ausstrahlung des Films in einem slowakischen Fernsehprogramm.
1.4 Audiovisuelle Nutzung des Films zu Zwecken der Festivalwerbung und anschließende Verwendung dieser Filmderivate zur Förderung des Festivals.
2. Der Einreicher gewährt dem Festivalorganisator eine Filmlizenz für das Gebiet der ganzen Welt (mit Ausnahme der Slowakei) für
folgende Nutzungsarten:
2.1 Öffentliche Filmvorführungen auf internationalen Filmfestivals und internationalen Filmpräsentationen.
2.2 Audiovisuelle Nutzung des Films zum Zwecke der Festivalwerbung und anschließende Verwendung dieser Filmderivate zur Förderung des Festivals.
Einsendungs-Frist
31 Jul 26
Einsendungs-Frist
31 Jul 26
Einsendungs-Frist
31 Jul 26
Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.