Psaroloco International Children`s & Young People`s Film Festival (6)



Fristen

16 Apr 2025
Aufruf zu Einschreibungen

20 Nov 2025
Frühe Frist

26 Jan 2026
Standard-Frist

20 Feb 2026
Späte Frist

20 Feb 2026
Letzter Termin

6
Monate

01 Mär 2026
Benachrichtigungsdatum

21 Mär 2026
22 Mär 2026

Adresse

Akti Miaouli,  18533, Piraeus, Attiki, Greece


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival >1'
Spielfilmfestival 90'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Genres
 Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Produktionsdatum: Jede
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  >1'
 Spielfilme  90'<
 AI Tools 
 Jede Sprache
 Untertitel 
English Greek
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 Facebook 
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Photo of Psaroloco International Children`s & Young People`s Film Festival
Photo of Psaroloco International Children`s & Young People`s Film Festival
Photo of Psaroloco International Children`s & Young People`s Film Festival
Photo of Psaroloco International Children`s & Young People`s Film Festival

English
German ML


Festival Start: 21 März 2026      Festival Ende: 22 März 2026

Das Psaroloco ist ein speziell für Kinder und Jugendliche konzipiertes Programm von Kinovorführungen mit ausgewählten Filmen und Gruppenworkshops, in denen Kinder ihre eigenen Kurzfilme (Fiktion, Dokumentarfilm, Stop-Motion usw.) drehen. Unser Ziel ist es, aussagekräftige Filme für Kinder zu fördern, die zum Nachdenken anregen, und erstaunliche Werke von Filmemachern aus der ganzen Welt zu präsentieren.

Ziel von Psaroloco ist es, das unerfahrene Publikum mit den Grundbegriffen des Kinoerlebnisses vertraut zu machen und die Medienkompetenz zu fördern. Das Projekt fördert die Förderung des kritischen Denkens von Kindern und die Fähigkeit, Bilder zu dekonstruieren. Es priorisiert gefährdete Gruppen von Kindern und Jugendlichen.

Das Festival ist Teil seiner Aktionen Psaroloco Media Literacy

Das Psaroloco Media Literacy Project Labs (seit 2010) fördert die Medienkompetenz mit Fähigkeiten zum kreativen Zugang und zur kritischen Inhaltsanalyse und bezieht Lehrer als Hauptakteure dieser neuen audiovisuellen Kompetenz durch das Kino ein.

Es räumt benachteiligten Gruppen von Kindern und Jugendlichen Vorrang ein. Er hat mit dem SOS-Kinderdorf in Griechenland und mit der gemeinnützigen Tandem Society for the Experimental Laboratories Psaroloco im Rehabilitations- und Rehabilitationszentrum für Kinder mit Behinderungen in Attika (K.A.A.P.A.A. früher P.I.K.P.A. Voulas) und im Labor für spezielle Berufsbildung (E.E.E.E.K.) von Agios Dimitrios zusammengearbeitet. Es reist mit Aktionen in entlegene Gebiete Griechenlands.

Gewinner des Projekts Psaroloco Media Literacy bei den UNESCO Global Media and Information Literacy Awards 2021

Regeln und Bedingungen

Internationales Filmfestival für Kinder und Jugendliche von Psaroloco


REGELN UND VORSCHRIFTEN FÜR DIE TEILNAHME

Bitte lesen und verstehen Sie die unten genannten Regeln und Richtlinien sorgfältig. Um Ihre Filme in der Sektion Internationale Filme von Psaroloco einzureichen, müssen Sie diese Regeln und Richtlinien unbedingt einhalten.

Die eingereichten Filme sollten kulturell unterschiedliche Inhalte zeigen, die für Kinder mit unterschiedlichem Hintergrund sowohl unterhaltsam als auch lehrreich sind.

Der Einreicher sollte entweder die Rechte an den Filmen besitzen oder alle erforderlichen Genehmigungen des Rechteinhabers eingeholt haben, um die Filme bei Psaroloco einzureichen.

Alle vom Psaroloco Programming Team getroffenen Entscheidungen sind endgültig und für alle Parteien bindend.


Teilnahmebedingungen:

Kurzfilme, Dokumentar- oder Spielfilme in Live-Action, Animation, Clay-Motion oder Stop-Motion können eingereicht werden. Der/die Film (e) können in jedem Land produziert werden.

Sie können so viele Filme einreichen, wie Sie möchten.

Alle Formulare, ob online oder auf andere Weise, müssen von der Person ausgefüllt und eingereicht werden, die berechtigt ist, die Vorführrechte für die Filme zu lizenzieren. Psaroloco akzeptiert keine Formulare von anderen Personen.
Sprachregeln:

Der/die Film (e) können in jeder Sprache sein.

Wenn die Filme in einer anderen Sprache als Englisch abgefasst sind, sind englische Untertitel ein Muss.

Es wird bevorzugt, dass Ihre Filme griechische Untertitel haben, dies ist jedoch nicht verpflichtend.

Mit Ihrer Teilnahme am Wettbewerb erklären Sie sich damit einverstanden, dass Psaroloco nicht für Urheberrechtsverletzungen durch Sie, Ihre Organisation oder Ihre Filme haftbar gemacht werden kann.

Psaroloco behält sich alle Rechte vor, Filme aus irgendeinem Grund, den es für gültig hält, zu zeigen oder nicht zu zeigen.

Psaroloco behält sich alle Rechte vor, die von Ihnen erhaltenen Filme ganz oder teilweise zu Werbe- und Bildungszwecken in Griechenland zu zeigen.

Falls festgestellt wird, dass der Einreicher gegen eine oder mehrere Bedingungen der hier enthaltenen Regeln und Richtlinien verstößt, kann Psaroloco nach eigenem Ermessen entscheiden, diese Filme zu stornieren und aus der Auswahl oder der endgültigen Aufstellung des Psaroloco-Programms zu streichen.

Der Einreicher erkennt an, dass Psaroloco in keiner Weise für Verluste oder Schäden jeglicher Art haftbar oder verantwortlich gemacht werden kann, die durch die Einreichung, Annahme und/oder Vorführung des Films und/oder des zugehörigen Materials entstehen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Einreicher, Psaroloco, seine leitenden Angestellten, Vertreter, verbundenen Unternehmen und Vertreter von allen Verbindlichkeiten, Ansprüchen, Forderungen, Klagen, Kosten, Schäden oder Verlusten, die sich aus der Einreichung, Annahme und/oder Vorführung des Films und/oder des zugehörigen Materials ergeben, schadlos zu halten und schadlos zu halten.

Sobald die Filme eingereicht wurden, sollten sie vor Abschluss des Festivals weder online noch auf andere Weise öffentlich zugänglich sein. Um Zweifel auszuschließen, können die Einreicher die Trailer online oder auf andere Weise zur Verfügung stellen, um für den Film zu werben.
Richtlinien für den Inhalt:

Der Inhalt Ihrer Filme sollte Kinder mit unterschiedlichen Hintergründen und Kulturen positiv ansprechen. Die Filme sollten sowohl Jungen als auch Mädchen starke Vorbilder bieten.

Der Inhalt der eingereichten Filme sollte kreativ und vollständig originell sein, einschließlich des verwendeten Sounds/der verwendeten Musik, und darf keine Urheberrechte oder andere Rechte Dritter verletzen. Unter keinen Umständen sollte der Inhalt Ihrer Filme Folgendes enthalten: Beleidigende oder üble Sprache, Gewalt, religiöse Inhalte, Kindesmissbrauch, Drogen- und/oder Alkoholkonsum, verleumderische Inhalte, Tierquälerei, politisch sensible Themen, Material oder Kommentare, sexuelle Anspielungen oder Nacktheit. Jeder Film, der einen oder mehrere der oben genannten Punkte enthält, wird disqualifiziert.


Bekämpfung von Piraterie:
Psaroloco verpflichtet sich, alle möglichen Vorkehrungen zur Bekämpfung der Piraterie zu treffen, die praktisch möglich und kommerziell durchführbar sind.

Alle Drucke und zugehörige urheberrechtlich geschützte Materialien werden in den Räumlichkeiten von Psaroloco sicher aufbewahrt. Der Zugang ist nur für von Psaroloco nominierte Mitarbeiter beschränkt, und der gesamte Transport von Drucken wird streng überwacht.

Eine Vervielfältigung oder Ausleihe ist nicht gestattet, und keine Drucke werden während Psaroloco jemals der Obhut und Obhut von Psaroloco oder seinen bevollmächtigten Vertretern verlassen.


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Der Unterzeichner, der bevollmächtigte Vertreter des unten genannten Projekts (im Folgenden das „Projekt“ genannt), gegenüber der gemeinnützigen Organisation Kyklos (im Folgenden das „Institut“ genannt) gegen Entgelt für das Psaroloco International Film Festival for Children & Young People 2026 (im Folgenden das „Festival“ genannt), bestätigt hiermit Folgendes:

Artikel 1
Das Psaroloco International Film Festival for Children & Young People wird jedes Jahr von Kyklos Non-Profit in Athen und in einer Reihe paralleler Vorführungen und Aktivitäten in ganz Griechenland organisiert. Ziel des Festivals ist es, die Arbeit neuer Filmemacher aus der ganzen Welt zu präsentieren und den Kurzfilm zu bewerben. Das Programm des Festivals umfasst Vorführungen internationaler und griechischer Kurzfilme sowie audiovisuelle Veranstaltungen, Seminare, Workshops und Ausstellungen. Es umfasst auch Bildungsaktivitäten, die darauf abzielen, die Filmkompetenz zu fördern und die Kultur und das Interesse des Publikums an europäischen audiovisuellen Werken, einschließlich des großen audiovisuellen und filmischen Erbes Europas, zu stärken und ein neues Publikum willkommen zu heißen.

Artikel 2

1. Zugangsvoraussetzungen
Jede Art von Film (Fiktion, Animation, Dokumentarfilm, Experimentalfilm) kann bei der Auswahlkommission eingereicht werden.

Alle nicht-englischen Filme müssen englische Untertitel haben.
Akzeptierte Screening-Formate: DCP- und QuickTime-Dateien.
Filme mit einer Länge von 40 Minuten oder weniger sind berechtigt.

Filme, die bereits für frühere Ausgaben eingereicht wurden, werden nicht akzeptiert, auch nicht in einer neuen Version.

Industrie- oder Werbefilme werden nicht akzeptiert.
Alle Veranstaltungsorte des Festivals sind derzeit nicht für 5.1-Sound und digitale Projektion (DCP) ausgestattet.

2. Screener in der Vorschau anzeigen
Es werden nur Dateien berücksichtigt, die auf die Plattform hochgeladen wurden.

Artikel 3
Der Unterzeichnete garantiert und erklärt sich im Namen des Unterzeichners und aller Eigentümer des Projekts damit einverstanden, dass das Institut keine Ansprüche, Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf den internen Prozess, den das Institut bei der Auswahl von Projekten für die Aufnahme in das Festival verwendet, abgegeben hat und dass die Einreichung des Projekts weder eine Verpflichtung noch eine Verantwortung seitens des Instituts, des Festivals oder eines Psaroloco auferlegt oder begründet. Verbundene Parteien, die den Unterzeichnern, den Eigentümern des Projekts oder anderen Personen zur Verfügung stellen Projektbezogene Parteien mit Kommentaren, Feedback oder anderen Informationen zur Besichtigung oder Prüfung des Projekts durch das Institut im Hinblick auf eine mögliche Aufnahme in das Festival.
Der Unterzeichnete garantiert und erklärt sich im Namen des Unterzeichners und aller Eigentümer des Projekts damit einverstanden, dass dem Institut und allen Personen, die vom Institut beschäftigt, unter Vertrag stehen oder anderweitig direkt mit dem Institut verbunden sind, das unwiderrufliche Recht eingeräumt wird, alle mit dem Projekt verbundenen digitalen Vermögenswerte anzusehen und/oder herunterzuladen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jegliche Darstellung des Projekts in Form von Videodateien, Standbildern, über das Internet gestreamte Vermögenswerte und/oder alle anderen Vermögenswerte und Informationen vom Antragsteller auf dem Antrag angegeben. Alle oben genannten digitalen Ressourcen bleiben bis zum Abschluss des Festivals im April 2024 aktiv und für das Institut zugänglich. Jede zufällige oder sonstige Verbreitung dieser Materialien liegt nicht in der Verantwortung des Instituts oder anderer mit Psaroloco verbundener Parteien.

Der Unterzeichnete versichert, dass, falls der Unterzeichnete das gesetzliche Mindestalter für den Abschluss von Verträgen im Staat seines Hauptwohnsitzes noch nicht erreicht hat, dem Institut eine unterschriebene schriftliche Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten des Unterzeichners vorliegt.

Artikel 4
Aufnahmeverfahren und Auswahl
Die Teilnehmer müssen ihre Filme über die Online-Einreichungswebsite einreichen.

Das folgende Material muss der Online-Einreichung beigefügt werden:

- 2 Standbilder aus dem Film (je nach Film entweder in Farbe oder Schwarzweiß — kein Poster, keine Bilder von einem Filmset oder einer Crew), die in jeder Publikation verwendet werden können
- 1 Foto des Regisseurs
- 1 Liste/Abschrift des Dialogs in der Originalversion und englischer Übersetzung
- 1 hochgeladene Videodatei des Films.
Die Übertragung einer Videodatei zu Vorschauzwecken erfordert eine Teilnahmegebühr.
Termine für das Festival:
- März 2026 für Filme
Die Liste der ausgewählten Filme wird auf der Website des Festivals verfügbar sein.

Artikel 5
Versand von Festivalvorführkopien ausgewählter Filme

Die Festplatte mit DCP- und QuickTime-Dateien ausgewählter Filme muss am besten per EMS (TNT, DHL, FedEx) zum Empfang bis spätestens März 2026 an das Festivalbüro geschickt werden

Die Versand- und Rücksendekosten werden von den Teilnehmern getragen.

Artikel 6
Technische Anforderungen für digitale Dateien ausgewählter Filme, die auf dem Festival gezeigt wurden

Die Finalisten können ihr Material über Online-Sharing-Dienste (wie WeTransfer, Dropbox usw.) einreichen, wobei sie ausschließlich psaroloco.project@gmail.com als E-Mail-Referenz verwenden. Die Dateien sollten vorzugsweise im MP4- oder MOV-Format mit H264-Kodierung vorliegen.

DCPs müssen uns ohne KDM-Verschlüsselungsschlüssel und mit einer Version in QuickTime 1080p (Videocodec H264/MPEG-4 AVC; Audiocodec AAC; Bitrate von 10 MB/s oder mehr) oder Pro Res 422 zugestellt werden.

Artikel 7
Genehmigung der Veröffentlichung
Alle Texte, Daten und Fotos, die von den Teilnehmern bei der Online-Einreichung über die Plattform an Psaroloco übertragen wurden, werden als Referenz in verschiedenen zweisprachigen Online- und Offline-Publikationen (einschließlich Festivalkatalog, Kurzfilmmarktkatalog, Website, Videothekbildschirmen) verwendet. Dieses Material kann vor der Veröffentlichung übersetzt, korrigiert oder bearbeitet werden. Gemäß den Bestimmungen dieser Bestimmungen erteilen alle Teilnehmer Psaroloco die kostenlose Erlaubnis, dieses Material für die oben genannten Zwecke zu veröffentlichen und zu verwenden.

Artikel 8
Garantien
Die Teilnehmer erklären, dass sie über alle Urheberrechte, geistigen Eigentumsrechte und alle anderen Rechte oder die erforderlichen Genehmigungen für die Teilnahme des Films am nationalen, internationalen oder Lab-Wettbewerb sowie für alle anderen Rechte verfügen, die dem Festival gemäß den Bestimmungen dieser Bestimmungen gewährt werden. Folglich garantieren die Teilnehmer das Festival gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen und Maßnahmen, die Dritte aus welchem Grund auch immer gegen das Festival ergreifen.
Die Teilnehmer verpflichten sich, das Festival für alle Kosten, insbesondere Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren, und für direkte oder indirekte Schäden sowie für alle gegen das Festival verhängten Strafen oder Zahlungen, die sich aus einem mit dem Kläger unterzeichneten Vergleich ergeben, zu garantieren, zu entschädigen und schadlos zu halten. Darüber hinaus werden die Teilnehmer daran erinnert, dass das Versäumnis, über die Rechte und Genehmigungen zu verfügen, die für die Teilnahme des Films am nationalen, internationalen oder Labor-Wettbewerb erforderlich sind, sowie für alle anderen Rechte, die dem Festival im Sinne dieses Artikels gewährt werden, zu strafrechtlichen und zivilrechtlichen Sanktionen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen führen kann.

Artikel 9
Markt für Kurzfilme
Alle zur Auswahl eingereichten Filme werden im Short Film Market-Katalog aufgeführt, unabhängig davon, ob ein Film offiziell ausgewählt wurde oder nicht. Weitere Informationen finden Sie unter den Vorschriften für den Kurzfilmmarkt.

Artikel 10
Andere Abschnitte
Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass Filme, die für den internationalen Wettbewerb eingereicht wurden, für andere Sektionen ausgewählt werden können, die Teil der offiziellen Auswahl des Festivals sind: Young Audience, Eco Perspectives, Architecture Day und mehr.

Artikel 11
Fernsehen und Internet
Die Teilnehmer geben Psaroloco die kostenlose Erlaubnis, Ausschnitte der ausgewählten Filme, die auf dem Festival präsentiert wurden, auf terrestrischen, digitalen, Kabel-, Satelliten- und ADSL-Fernsehkanälen sowie auf Internetseiten zu reproduzieren und auszustrahlen. Diese Clips sind auf 10% der Gesamtdauer eines Films begrenzt und dürfen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Sie können nur als Teil von Geschichten über das Festival, TV- oder Webprogramme und Interviews und/oder Werbetrailer oder Werbung für aktuelle oder zukünftige Ausgaben des Festivals verwendet werden. Die Genehmigung zur Verwendung dieser Clips wird für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum der Einreichung des Films auf der Plattform erteilt und kann stillschweigend verlängert werden, sofern sie nicht mindestens zwei (2) Monate vor Ablauf der Laufzeit per Einschreiben gekündigt wird.

Artikel 12
Archivierung und Besichtigung von Filmen auf dem Festival
Seit seiner Gründung hat sich das Festival stets zum Ziel gesetzt, das Erbe des Kurzfilms zu bewahren. Zu diesem Zweck werden alle zur Auswahl eingereichten Videoaufnahmen vom Festival gespeichert und archiviert, das sie möglicherweise zur besseren Aufbewahrung in neue aktuelle oder zukünftige (digitale oder andere) Formate übertragen muss. Die Teilnehmer geben dem Festival die kostenlose Erlaubnis, im Rahmen seiner Mission, das Kurzfilmerbe zu bewahren, die kostenlose, individuelle Beratung der auf dem Festival archivierten Filme für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Datum der Einreichung des Films auf der Plattform durchzuführen und stillschweigend verlängerbar, sofern nicht mindestens zwei (2) Monate vor seiner Laufzeit per Einschreiben gekündigt wird.

Artikel 13
Verlängerung des Festivals
Filme, die für die Präsentation auf dem Festival ausgewählt wurden, können in den örtlichen Bibliotheken der Festival Community, der das Resource Center angegliedert ist, zur kostenlosen Einzelbesichtigung zur Verfügung gestellt werden. Die Teilnehmer geben dem Festival die kostenlose Erlaubnis, eine Videomontage von Ausschnitten mehrerer im Festival ausgewählter Filme (insbesondere preisgekrönter und preisgekrönter Filme) anzufertigen und diese in jedem Format für die Werbezwecke des Festivals in Hellas und im Ausland für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum der Einreichung des Films auf der Plattform auszustrahlen und stillschweigend zu verlängern, sofern nicht mindestens zwei (2) Monate vor seiner Laufzeit per Einschreiben gekündigt wird.

Artikel 14
Kauf von Filmen
Das Festival kann den Produzenten um das Recht bitten, eine Kopie aller ausgewählten Filme, insbesondere der preisgekrönten Filme, vom Festival zu erwerben. Das Festival verpflichtet sich, diese Filme ausschließlich für seine eigenen, ausschließlich kulturellen und pädagogischen, nichtkommerziellen Zwecke zu verwenden.

Artikel 15
Nicht näher bezeichnete Fälle und Streitigkeiten Das Festival oder sein Vertreter werden alle nicht näher bezeichneten Fälle gemäß den Bestimmungen dieser Bestimmungen regeln und können Sondergenehmigungen für berechtigte und spezifische Anfragen gewähren.

Artikel 16
Verschiedenes
Die Teilnahme am Festival setzt die vorbehaltlose Annahme aller in den vorliegenden Bestimmungen festgelegten Bedingungen voraus. Das Festival oder sein Vertreter behalten sich das Recht vor, im Falle eines Verstoßes gegen die Vorschriften oder als Reaktion auf ein Verhalten, das den Ablauf des Festivals stört, jede Einreichung zu stornieren oder geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Im Falle eines Rechtsstreits sind nur die Gerichte von Hellas zuständig und zuständig.

Artikel 17
Preise
Die Jury des Festivals, die über die Gewinner entscheidet, setzt sich aus Künstlern, Experten, Betreibern und Persönlichkeiten aus dem audiovisuellen Bereich und dem Showbusiness zusammen. Die Entscheidungen der Jury, die unanfechtbar sind, werden am Tag der Preisverleihung veröffentlicht.
Die Auswahlkommission und die Jury behalten sich das Recht vor, den würdigsten Werken besondere Erwähnungen zuzuweisen.

Auszeichnungen

Bester Film, der von Kindern gedreht wurde
Bester Film mit dem Schwerpunkt Diversität
Bester Film über Menschenrechte und Umwelt
Bester Kurzfilm für Kinder ab 4 Jahren
Bester Kurzfilm ab 7 Jahren
Bester Kurzfilm ab 10 Jahren
Bester Kurzfilm ab 12 Jahren Bester Kurzfilm ab 14 Jahren

Artikel 18
Das Festival ist nicht verantwortlich für Materialverluste vor oder nach dem Ende der eigentlichen Veranstaltung.

Artikel 19
Die Kopie des Films, der zusammen mit dem Anmeldeformular und dem Werbematerial beim Festival eingereicht wurde, verbleibt in den Archiven des Festivals und wird automatisch Teil der Bibliothek und des Filmmarktmaterials des Festivals.

Artikel 20
Das Internationale Kurzfilmfestival Psaroloco behält sich das Recht vor, einen Teil der Filme, die in den und aus dem Festivalbereich geschickt wurden, zu projizieren, wann immer dies aus Gründen der Werbung für das Festival und nicht für kommerzielle Zwecke erforderlich ist.

Artikel 21
Das Festival behält sich im Rahmen seiner anderen Aktivitäten das Recht vor, die teilnehmenden Filme über den angegebenen Festivaltermin hinaus zu projizieren.

Artikel 22
Die Verwendung von Aufnahmegeräten im Bereich des Festivals ohne Genehmigung des Organisationskomitees ist strengstens untersagt.

Artikel 23
Teile der Veranstaltung werden gefilmt. Mitglieder des Publikums und teilnehmende Künstler, die möglicherweise in diesen Teilen auftreten, haben keinen Anspruch gegenüber der organisierenden Firma.

Artikel 24
Die Kyklos Civil Non Profit Company behält sich das Recht vor, das Festival aufgrund von Umständen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, abzusagen. Das Organisationsteam des Festivals kann beschließen, die Veranstaltung bei Bedarf auszusetzen oder zu ändern.

Artikel 25
Im Streitfall gilt die griechische Version der Teilnahmebedingungen als gültig. Zuständig für Rechtsstreitigkeiten sind die Gerichte von Athen.

Artikel 26
Der Versand des unterschriebenen Teilnahmeformulars setzt die vollständige und bedingungslose Annahme der oben genannten Teilnahmebedingungen voraus.

Vorschriften für den Markt für Kurzfilme

Die Registrierung eines Films auf dem Kurzfilmmarkt bietet die Möglichkeit, sicherzustellen, dass er in den Veröffentlichungen, Nachschlagewerken und View-Tools, die einer Reihe wichtiger Mitglieder der Branche und Kurzfilmfachleuten zugänglich gemacht werden, bekannt gemacht und beworben wird. Die Registrierung für den Kurzfilmmarkt ist kostenlos.
Der Psaroloco Short Film Market wird von der Kyklos Non Profit Company zusammen mit dem Festival organisiert, um die Wirtschaftstätigkeit zu fördern und die professionelle Interaktion im Kurzfilmsektor zu fördern. Der Kurzfilmmarkt ist ein einzigartiger Ort für Treffen, Werbung und Vernetzung. Die digitale Videothek ist ein hervorragendes Instrument für die Suche nach Talenten;

Einige Produktionen werden nach Herkunft oder Thema hervorgehoben, um die Nutzung der Videobibliothek und die Suche nach hochwertigen Programmen zu erleichtern. Die Registrierung für den Markt umfasst die folgenden Dienstleistungen:

- der Film wird über einen sicheren Server für einen Zeitraum von neun Monaten in die Videothek des Short Film Market und deren Online-Erweiterung aufgenommen (beschränkt auf Branchenvertreter, auf die der Psaroloco Short Film Market verweist);
- Die Kontaktperson und der Vertriebsagent jedes Films können auf die Erfolgsbilanz und die Kontaktdaten der Profis zugreifen, die ihren Film gesehen haben, indem sie entweder ihre Codes von ihrem Pro Services-Konto auf der Festival-Website verwenden oder auf Anfrage Codes für einen eingeschränkten Pro-Service-Zugang erhalten, der auf die Erfolgsbilanz ihres Films beschränkt ist.
- Einer Person, die den Film vertritt, wird eine kostenlose Akkreditierung gewährt.

Artikel 27
Verhaltenskodex: Das Institut fördert ein Umfeld, in dem mutige, kreative und unverwechselbare Stimmen gewürdigt werden. Das Institut setzt sich dafür ein, dass Filmemacher, ihre Teams und Festivalbesucher das Festival frei von Belästigung, Diskriminierung, Sexismus und bedrohlichem oder respektlosem Verhalten erleben können. Das Institut behält sich das Recht vor, eine Einladung zur Teilnahme am Festival für Personen, die sich an einem solchen Verhalten beteiligen, zurückzuziehen.
Der Unterzeichnete bestätigt hiermit im Namen aller Projekteigentümer, dass der Unterzeichner die Regeln und Vorschriften für die Einreichung eines Projekts beim Festival gelesen und verstanden hat

Durch Ausfüllen des Einreichungsantrags für die Prüfung des Festivals 2025 erklärt der Unterzeichnete im Namen des Unterzeichnenden und aller Projekteigentümer freiwillig und freiwillig alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bedingungen und Bestimmungen und erklärt sich damit einverstanden. Die Parteien erkennen an, dass das Festival, das Institut oder mit Psaroloco verbundene Parteien keine mündlichen Zusicherungen, Anreize, Versprechen oder Zusicherungen jeglicher Art und keine Zusicherungen, Anreize, Versprechen oder Zusicherungen, die nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind, gegenüber den Unterzeichnern oder den Eigentümern des Projekts abgegeben wurden.

Nicht näher bezeichnete Fälle und Streitfälle

Psaroloco oder sein Vertreter werden alle nicht näher bezeichneten Fälle gemäß den Bestimmungen dieser Bestimmungen regeln. Die Registrierung auf dem Short Film Market setzt die vorbehaltlose Annahme aller in der vorliegenden Vereinbarung aufgeführten Bedingungen voraus. Im Streitfall gilt die griechische Version der Teilnahmebedingungen als gültig. Zuständig für Rechtsstreitigkeiten sind die Gerichte von Athen.

Kontakt: psaroloco.project @gmail .com







  Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.

  

 
  

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