Arab Film Festival Zurich (8)



Fristen

20 Aug 2025
Aufruf zu Einschreibungen

30 Aug 2026
Letzter Termin

12
Monate

30 Okt 2026
Benachrichtigungsdatum

02 Feb 2027
07 Feb 2027

Adresse

P.O.Box 433 ,  8032, Zurich, Zurich, Switzerland


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival >1' 59'<
Spielfilmfestival >60' 180'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 August 2025
 Produktionsländer: Erforderlich
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  >1' 59'<
 Spielfilme  >60' 180'<
 AI Tools 
 Jede Sprache
 Untertitel 
English
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Photo of Arab Film Festival Zurich
Photo of Arab Film Festival Zurich

Photo of Arab Film Festival Zurich
Photo of Arab Film Festival Zurich

English
German ML


Festival Start: 02 Februar 2027      Festival Ende: 07 Februar 2027

Das Arab Film Festival Zurich wird alle zwei Jahre vom Verein IAFFZ organisiert. Das nächste Festival findet vom 02.02.2027 bis 07.02.2027 statt.

Im Mittelpunkt stehen Filme arabischer Filmemacher, die ihren Weg ins „kommerzielle“ Kino nicht finden konnten. Das Programm umfasst kurz- und abendfüllende Spiel-, Dokumentar-, Animations- und Experimentalfilme, die sich mit sozialen, kulturellen und politischen Themen befassen. Gespräche mit den eingeladenen Filmemachern bieten dem Publikum auch die Möglichkeit, Filme und Themen weiter zu diskutieren.

Bitte beachten Sie, dass wir nur Filme aus oder über die arabische Welt akzeptieren können. Wir definieren die arabische Welt kulturell. Leider können wir keine Filme aus oder über den Iran oder die Türkei akzeptieren, es sei denn, sie befassen sich ausdrücklich mit Themen im Zusammenhang mit der arabischen Welt, wie oben definiert.

Das Arab Film Festival Zurich ist ein Ort der Begegnung und des Dialogs zwischen den Kulturen. Durch seine international verständliche Sprache dient der Film als Mittel der Kommunikation und Verständigung, weshalb das Festival über die mediale Berichterstattung hinaus einen Beitrag zu einer differenzierten Analyse des arabischen Kulturraums leisten soll.

Die erste Ausgabe des Festivals im Jahr 2012 wurde vom Publikum und den Medien gut aufgenommen. Alle zwei Jahre präsentiert das Arab Film Festival Zurich eine repräsentative Auswahl herausragender aktueller internationaler Filme aus verschiedenen arabischen Ländern.

Das Festivalteam besteht aus ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern des Vereins IAFFZ und den Freiwilligen, die ein großes Interesse am Film und an der arabischen Kultur teilen. Das Programm wird von Aida Schläpfer Al-Hassani (Filmemacherin, Präsidentin des Vereins IAFFZ und Co-Direktorin von AFFZ) und Michel Bodmer (Co-Direktor von AFFZ) zusammengestellt.

Regeln und Vorschriften

1. Organisatoren
IAFFZ, der Verband des Internationalen Arabischen Filmfestivals Zürich, ist eine gemeinnützige Organisation. Ihre Hauptsubventionen werden von der Stadt Zürich, dem Kanton Zürich und dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (Schweizerische Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, DEZA) bereitgestellt.
Zusätzliche Finanzierungen werden von anderen Verbänden, Organisationen, Institutionen und privaten Sponsoren bereitgestellt.

2. Festivaldaten
8. ARAB FILM FESTIVAL Zurich, 02. bis 07. Februar 2027

3. Ziele
Das Arab Film Festival Zurich hat sich zum Ziel gesetzt, persönliches Filmemachen von künstlerischem Wert zu fördern, wichtige neue Filme der letzten zwei Jahre aus der gesamten arabischen Welt zu präsentieren und den neuen Ausdrucksperspektiven des Filmemachens Rechnung zu tragen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf neuen Filmregisseuren und Branchen liegt, die internationale Anerkennung verdienen.

4. Programme
Das Festival zeigt Dokumentar-, Spiel-, Kurz- und Animationsfilme arabischer Filmemacher und/oder Filme, die sich mit arabischen Themen befassen. Wir akzeptieren alle Genres.

5. Jury und Auszeichnungen
Die Festivaljury wird nach ihren eigenen Vorschriften arbeiten. Der Direktor des Festivals kann an den Sitzungen teilnehmen, um bei Bedarf in Fragen der Vorschriften oder Verfahren zu beraten.

Die Jury, die sich aus nicht mehr als 3 Mitgliedern aus der Welt des Kinos und der Kultur zusammensetzt, mit Ausnahme von Personen, die in irgendeiner Weise an der Produktion der eingeladenen Filme beteiligt sind oder ein Interesse an deren Vertrieb haben könnten, vergibt die folgenden Geldpreise für Spielfilme im Wettbewerb:

a) Bester Film (3.000 CHF)
b) Beste Regie (CHF 2.000)
Darüber hinaus wird ein Publikumspreis verliehen, der auf den Stimmen des Festivalpublikums basiert.

6. Teilnahmebedingungen
a) Alle für das Festival ausgewählten Werke müssen in ihrer Originalsprache mit englischen, deutschen und/oder französischen Untertiteln gezeigt werden.
b) Ausgewählte Filme müssen innerhalb von 24 Monaten vor ihrer Festivalvorführung veröffentlicht worden sein.
c) Um für die Auswahl in Frage zu kommen, dürfen Filme nicht zuvor in der deutschsprachigen Schweiz (Zürich, Bern, Luzern, St. Gallen, Winterthur usw.) gezeigt worden sein.
d) Werke, die ausschließlich werblichen, pädagogischen oder wissenschaftlichen Charakter haben, können nicht für das Festival ausgewählt werden.
e) Ein Auswahlausschuss (mit einem Beratungsauftrag), der sich aus Filmexperten zusammensetzt, wird die künstlerische Leitung bei der Suche und Auswahl von Werken für das Festival unterstützen.

7. Einladungen
a) Jeder am Festival teilnehmende Langfilm sollte idealerweise von seinem Regisseur vertreten werden. Das Festival verpflichtet sich, diesen Filmemachern gemäß seinen Gastgewerbebestimmungen Unterkünfte zur Verfügung zu stellen.

8. Einreichung von Filmen
a) Das offizielle Anmeldeformular, das ordnungsgemäß online ausgefüllt wurde, muss bis zum Einsendeschluss (siehe unten) bei dem Arab Film Festival eintreffen. Links zu Online-Screenern, denen ein unvollständiges Anmeldeformular (oder beigefügtes Material, das nicht alle erforderlichen Informationen enthält), werden nicht berücksichtigt.
b) Jedem Teilnahmeformular muss unbedingt ein Link zu einem herunterladbaren Online-Screener des Films in der Originalversion mit englischen Untertiteln sowie zu jeder anderen Dokumentation beigefügt sein, die bei der Auswahl des Werks von Nutzen sein könnte. Für die Vorauswahl müssen englischsprachige Filme nicht untertitelt werden.
c) Filme beliebiger Länge können auch direkt während des Online-Einreichungsprozesses hochgeladen werden. Wenn Sie sich für diese Option entscheiden, kann das restliche angeforderte Material zusammen mit einer unterschriebenen Kopie Ihres Anmeldeformulars per E-Mail (submission@iaffz.com) gesendet werden.
d) Die Einreichung und Teilnahme eines Films am Festival setzen die Annahme der Teilnahmebedingungen voraus.

9. Einsendeschluss für die Einreichung und Lieferung von Vorauswahlmaterial
a) Anmeldeformulare, Screeners sowie das für die Auswahl des Films erforderliche Begleitmaterial (siehe 8-2) müssen bis spätestens 31.08.2026 per E-Mail an das Programmkomitee (submission@iaffz.com) gesendet werden.

b) Der Teilnehmer haftet für alle Transport- und Zollabfertigungskosten. Die Festivalleitung behält sich das Recht vor, Lieferungen abzulehnen, die mit zusätzlichen Kosten verbunden sind. DVDs und Unterlagen, die dem Festival eingereicht wurden, werden nicht zurückgegeben und sind für das Archiv des Festivals bestimmt.

10. Versand von Vorführkopien ausgewählter Filme
a) Wir akzeptieren nur Vorführkopien im DCP-Format (Digital Cinema Package). DCPs von Filmen, die zum Festival eingeladen wurden, müssen bis zum 30.10.2026 in Zürich eintreffen. Danach kann die Präsentation eines Films auf dem Festival nicht garantiert werden. Ausnahmen von dieser Frist können nur schriftlich von der Festivalleitung gewährt werden.

Bitte beachten Sie, dass es bei Lieferungen in die und aus der Schweiz bei der Zollabfertigung zu Verzögerungen kommen kann.

Uploads von DCPs werden auf Serveradressen möglich sein, die nach der Auswahl der Filme angegeben werden.
b) DCPs auf physischen Laufwerken müssen an die folgende Adresse gesendet werden:

IAFFZ
Verband Internationales Arabisches Filmfestival Zürich
Postfach 433
8032 Zurich
Schweiz

Bitte fügen Sie die folgende Zollerklärung hinzu: „Ohne kommerziellen Wert, nur für kulturelle Zwecke“.

Besondere Hinweise: Waren müssen „auf dem Transportweg“ geliefert werden.

Wichtig: Für Zoll und Global Forwarding benötigen Luftfrachtbüros weltweit eine Proforma-Rechnung. Der Titel muss immer auf dem oben genannten Dokument angegeben werden. Geben Sie an, ob der Film in Schwarzweiß oder in Farbe ist und ob er untertitelt ist. Gleichzeitig muss der Absender eine Versandbestätigung per E-Mail (info@iaffz.com) an das Festival senden, in der der Titel des Films und das digitale Format oder die Anzahl der Rollen sowie das Versanddatum und die Versandinformationen (Air Waybill/AWB-Nummer) angegeben sind.

c) Unsere digitalen Kinovorführungen sind serverbasiert.
DCPs können auf die Server unserer Partnerlabore oder Partnerkinos hochgeladen werden. Filme, die auf einem physischen Laufwerk geliefert werden, dürfen nur das DCP (Digital Cinema Package) des ausgewählten Films enthalten, das gemäß den DCI- oder SMPTE-Standards codiert ist (und separate*.srt-Dateien aller verfügbaren Untertitel). Um den bestmöglichen Umgang mit dem DCP und die Verteilung der KDMs an Ihren Film zu gewährleisten, müssen Sie den D-KDM (Distribution Key) an unser Partnerlabor weitergeben: Es generiert die KDMs für alle Playback-Server, die auf dem Festival verwendet werden, und das bis spätestens 12 Uhr geöffnet ist. Januar 2027. Wir empfehlen dringend, das DCP so früh wie möglich zu versenden oder hochzuladen, um eine Qualitätsprüfung durchzuführen, um Probleme bei den Vorführungen zu vermeiden. Weitere technische und logistische Spezifikationen werden während des Einreichungsprozesses online verfügbar sein.
d) Das Festival übernimmt alle Transport- und Zollabfertigungskosten für den Versand von Screening-Kopien und für die Rücksendung. Es wird den Teilnehmer rechtzeitig kontaktieren, um alle Einzelheiten zu klären.
e) Das Festival wird die Wünsche der Teilnehmer bezüglich der Rücksendung ihrer DCPs so weit wie möglich respektieren. Das Festival übernimmt keine Haftung für Versandfehler, die auf fehlende Anweisungen oder auf fehlerhafte Informationen des Teilnehmers zurückzuführen sind. Filme werden grundsätzlich nicht vor dem Ende des Festivals zurückgegeben. In der Regel werden Filme innerhalb von zwei Wochen nach Ende des Festivals an die Teilnehmer zurückgegeben.
f) Alle Ansprüche oder Fragen, die sich aus der Rückgabe eines an das Festival gesendeten Films ergeben, müssen das Festival spätestens drei Tage nach Erhalt des Films per E-Mail (info@iaffz.com) erreichen. Danach können keine Ansprüche mehr bearbeitet werden.

11. Versicherung von DCPs
a) Alle DCPs werden vom Festival während des Transports zum und vom Festival gegen etwaige Verluste oder Schäden versichert.
b) Die Haftung des Festivals beschränkt sich auf die Erstattung der Wiederbeschaffungskosten eines neuen DCP gemäß den vom Hersteller angegebenen Preisen. Alle anderen Kosten oder Verbindlichkeiten sind ausdrücklich ausgeschlossen.
c) Das Festival kann die Teilnahme von Filmen verweigern, die die technischen Anforderungen für eine öffentliche Vorführung von guter Qualität nicht erfüllen.

12. Informations- und Werbematerial
Sämtliches Dokumentationsmaterial, Anmeldeformulare und jegliche andere Korrespondenz müssen unbedingt an folgende Adresse gerichtet werden:

IAFFZ
Verband Internationales Arabisches Filmfestival Zürich
Postfach 433
8032 Zurich
Schweiz





  Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.

  

 
  

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