Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
31 Aug 25
0€
Festival Handifilm
13 Jun 2025
Aufruf zu Einschreibungen
31 Aug 2025
Letzter Termin
2
Monate
30 Sep 2025
Benachrichtigungsdatum
03 Dez 2025
06 Dez 2025
Festival Start: 03 Dezember 2025 Festival Ende: 06 Dezember 2025
Das Rabat Handifilm Festival ist eine jährliche künstlerische und soziokulturelle Veranstaltung.
Neben der Förderung der siebten Kunst durch die Förderung von Filmproduktionen, die sich mit dem Thema Behinderung befassen, zielt es darauf ab, eine konstruktive Vision zur Verwendung des Bildes von Menschen mit Behinderungen in filmischen und künstlerischen Werken im Allgemeinen zu entwickeln und eine Kultur zu fördern, die Vielfalt begrüßt.
Durch den Aufbau von Kommunikationsbeziehungen, Netzwerken, gegenseitiger Unterstützung und Partnerschaften mit ähnlichen Veranstaltungen auf nationaler und internationaler Ebene ist Handifilm bestrebt, das Bewusstsein für Marokko, seine einzigartigen Merkmale und sein Potenzial in Bezug auf Kino und Zivilisation im Allgemeinen zu schärfen.
Artikel 1: Das Rabat Handifilm Festival ist eine jährliche Veranstaltung künstlerischer und soziokultureller Natur. Neben der Förderung der siebten Kunst durch die Förderung von Filmproduktionen, die sich mit dem Thema Behinderung befassen, zielt es darauf ab, eine konstruktive Vision für die Verwendung des Bildes behinderter Menschen in Film- und Kunstwerken im Allgemeinen zu entwickeln und eine Willkommenskultur der Vielfalt zu fördern.
Durch die Verknüpfung von Kommunikation, Vernetzung, gegenseitiger Hilfe und Partnerschaft mit ähnlichen Veranstaltungen auf nationaler und internationaler Ebene arbeitet Handifilm daran, das Bewusstsein für Marokko, seine Besonderheiten und sein Potenzial in Bezug auf Kino und Zivilisation im Allgemeinen zu schärfen.
Artikel 2: Die 18. Ausgabe des Rabat Handifilm Festivals wird vom 3. bis 6. Dezember 2025 von der Handifilm Association in Rabat organisiert.
Artikel 3: Das Festivalprogramm beinhaltet:
- eine offizielle Wettbewerbsabteilung,
- eine spezielle Wettbewerbsabteilung für Junioren,
- ein Panorama-Bereich,
- thematische Konferenzen, Meisterkurse und Workshops,
- Debatten rund um die gezeigten Filme.
Artikel 4: Die zur Auswahl und zur Teilnahme an den Wettbewerben vorgeschlagenen Filme müssen:
- nach Dezember 2023 produziert,
- Behinderung als Hauptthema haben oder von Menschen mit Behinderungen produziert oder gespielt werden,
- ihre Dauer beträgt weniger als 20 Minuten für den offiziellen Wettbewerb und weniger als 15 Minuten für den speziellen Juniorenwettbewerb,
- Arabisch oder Französisch mit Untertiteln oder Synchronisation, sofern es sich bei der Originalsprache nicht um eine dieser beiden Sprachen handelt. Ausnahmsweise können englische Untertitelungen aufgrund einer begründeten Entscheidung des Auswahlausschusses akzeptiert werden.
Artikel 5: Um zur Teilnahme am speziellen Juniorenwettbewerb zugelassen zu werden, müssen Filme eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllen:
- von Gymnasiasten in kollegialer Weise geschrieben und produziert werden,
- von Jugendlichen unter 24 Jahren geschrieben, inszeniert und gefilmt werden.
Artikel 6: Teilnahmeanträge müssen bis spätestens 31. August 2025 an der folgenden Adresse eingegangen sein: Association Handifilm, 4, Rue du Caire Angle Rue Gandhi Résidence El Menzah Apt. 17, Rabat — MAROKKO, per E-Mail an handifilm@ymail.com oder über spezielle Plattformen.
Den Anträgen müssen folgende Unterlagen beigefügt sein:
- der Film auf einem geeigneten Medium oder einem Download-Link,
- das vom Produzenten oder Regisseur ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular,
- eine Kopie der vom marokkanischen Filmzentrum ausgestellten Drehgenehmigung für in Marokko gedrehte Filme,
- zwei Fotos von mindestens zwei Filmsequenzen und allen Werbematerialien,
- ein Foto und eine Biofilmografie oder ein Lebenslauf des Regisseurs.
DVDs, die zur Auswahl geschickt wurden, werden nicht an den Absender zurückgeschickt.
Artikel 7: Eine von den Organisatoren benannte Jury aus Vertretern von Film-, Gesundheits- oder Bildungsfachleuten und Verbänden, die im Bereich der Behindertenthematik tätig sind, verleiht den Filmen im Wettbewerb einen der unten genannten Preise, ohne dass eine Ex-aequo- oder Preiskumulation möglich ist:
-der große Preis,
- den Preis für die beste Botschaft zur Sensibilisierung für Menschen mit Behinderungen,
- der Preis der Jury,
- der Preis für den besten Dokumentarfilm,
- der Preis für den besten Animationsfilm,
- jeder andere Preis oder jede andere Erwähnung.
Artikel 8: Der Panoramabereich steht Spielfilmen, Dokumentarfilmen und Berichten zum Thema des Festivals offen, ohne dass Dauer oder Produktionsdatum festgelegt werden müssen.
Artikel 9: Jeder, der einen Film registriert, garantiert die auf dem Anmeldeformular angegebenen Informationen. Die Auswahl eines Films bedeutet nicht die Unterstützung eines Vertreters seiner Produktion. Diese Unterstützung liegt im alleinigen Ermessen des Vereins Handifilm im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten.
Artikel 10: Jeder registrierte und ausgewählte Film kann nicht aus dem Programm entfernt werden.
Artikel 11: Der Verein Handifilm behält sich das Recht vor, diese Filme kostenlos für Programme mit der Bezeichnung Handifilm zu verwenden, und verpflichtet sich, die Rechteinhaber über das Werk zu informieren.
Artikel 12: Der Verein Handifilm fördert, unterstützt und begleitet die Filme der offiziellen Auswahl sowie die Filme in parallelen Sektionen im Rahmen von Vorführungen, die im Rahmen anderer kultureller Partnerveranstaltungen geplant sind.
Artikel 13: Jeder Fall, der in diesen Bestimmungen nicht vorgesehen ist, bleibt in der Verantwortung der Organisatoren.
Artikel 14: Die Teilnahme an der 18. Ausgabe des Rabat Handifilm Festivals setzt die vorbehaltlose Einhaltung dieser Bestimmungen voraus.
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
31 Aug 25
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31 Aug 25