Festival Handifim cinema et Handicap (17)

Festival Handifilm



Fristen

10 Apr 2024
Aufruf zu Einschreibungen

30 Jun 2024
Letzter Termin

2
Monate

30 Sep 2024
Benachrichtigungsdatum

05 Dez 2024
07 Dez 2024

Adresse

4, Rue du Caire Angle Rue Gandhi Résidence El Menzah Apt. 17 Hassan,  10020, Rabat, Rabat, Morocco


Festival Beschreibung
Handicap
Kurzfilmfestival 20'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2023
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  20'<
 Jede Sprache
 Untertitel 
French
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Photo of Festival Handifim cinema et Handicap
Photo of Festival Handifim cinema et Handicap

Photo of Festival Handifim cinema et Handicap
Photo of Festival Handifim cinema et Handicap

French
English
German ML


Festival Start: 05 Dezember 2024      Festival Ende: 07 Dezember 2024

Das Handifilm Festival ist ein Schaufenster, das dazu dient, das künstlerische und kreative Talent sowie den Initiativgeist junger Menschen durch seinen speziellen internationalen Junior-Kurzfilmwettbewerb hervorzuheben.


Dieser Wettbewerb sowie unser offizieller internationaler Kurzfilmwettbewerb tragen zur Verbreitung einer Willkommenskultur der Behinderung als Vielfalt und zur Förderung einer positiven Einstellung gegenüber Menschen mit Behinderungen und ihren enormen Teilhabemöglichkeiten im Rahmen einer inklusiven Entwicklung bei.

Bei diesem Festival geht es nicht nur um das Kino, es bietet auch eine Reihe paralleler Aktivitäten, darunter Diskussionsrunden, Schulungsworkshops in verschiedenen Filmtechniken, runde Tische mit thematischen Konferenzen, Meisterklassen, Ehrungen sowie Kinokarawanen vor und nach jeder Ausgabe.

Artikel 1: Das Rabat Handifilm Festival ist eine jährliche Veranstaltung künstlerischer und soziokultureller Natur. Neben der Förderung der siebten Kunst durch die Förderung von Filmproduktionen, die sich mit dem Thema Behinderung befassen, zielt es darauf ab, eine konstruktive Vision für die Verwendung des Bildes behinderter Menschen in Film- und Kunstwerken im Allgemeinen zu entwickeln und eine Willkommenskultur der Vielfalt zu fördern.

Durch die Verknüpfung von Kommunikation, Vernetzung, gegenseitiger Hilfe und Partnerschaft mit ähnlichen Veranstaltungen auf nationaler und internationaler Ebene arbeitet Handifilm daran, das Bewusstsein für Marokko, seine Besonderheiten und sein Potenzial in Bezug auf Kino und Zivilisation im Allgemeinen zu schärfen.

Artikel 2: Die 17. Ausgabe des Rabat Handifilm Festivals wird vom 5. bis 7. Dezember 2024 von der Handifilm Association in Rabat organisiert.

Artikel 3: Das Festivalprogramm beinhaltet:

- eine offizielle Wettbewerbsabteilung,
- eine spezielle Wettbewerbsabteilung für Junioren,
- ein Panorama-Bereich,
- thematische Konferenzen, Meisterkurse und Workshops,
- Debatten rund um die gezeigten Filme.

Artikel 4: Die zur Auswahl und zur Teilnahme an den Wettbewerben vorgeschlagenen Filme müssen:

- nach Dezember 2022 produziert,

- Behinderung zum Hauptthema machen oder von Menschen mit Behinderungen produziert oder gespielt werden,

- ihre Dauer beträgt weniger als 20 Minuten für den offiziellen Wettbewerb und weniger als 15 Minuten für den speziellen Juniorenwettbewerb,

- Arabisch oder Französisch mit Untertiteln oder Synchronisation, sofern es sich bei der Originalsprache nicht um eine dieser beiden Sprachen handelt. Ausnahmsweise können englische Untertitelungen aufgrund einer begründeten Entscheidung des Auswahlausschusses akzeptiert werden.


Artikel 5: Um zur Teilnahme am speziellen Juniorenwettbewerb zugelassen zu werden, müssen Filme eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllen:

- von Gymnasiasten in kollegialer Weise geschrieben und produziert werden,

- von Jugendlichen unter 24 Jahren geschrieben, inszeniert und gefilmt werden.


Artikel 6: Teilnahmeanträge müssen bis spätestens 30. Juni 2024 bei der folgenden Adresse eingegangen sein: Association Handifilm, 4, Rue du Caire Angle Rue Gandhi Résidence El Menzah Apt. 17, Rabat — MAROKKO, per E-Mail an handifilm@ymail.com oder über spezielle Plattformen.

Den Anträgen müssen folgende Unterlagen beigefügt sein:

- der Film auf einem geeigneten Medium oder einem Download-Link,
- das vom Produzenten oder Regisseur ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular,
- eine Kopie der vom marokkanischen Filmzentrum ausgestellten Drehgenehmigung für in Marokko gedrehte Filme,
- zwei Fotos von mindestens zwei Filmsequenzen und allen Werbematerialien,
- ein Foto und eine Biofilmografie oder ein Lebenslauf des Regisseurs.

DVDs, die zur Auswahl geschickt wurden, werden nicht an den Absender zurückgeschickt.


Artikel 7: Eine von den Organisatoren benannte Jury aus Vertretern von Film-, Gesundheits- oder Bildungsfachleuten und Verbänden, die im Bereich der Behindertenthematik tätig sind, verleiht den Filmen im Wettbewerb einen der unten genannten Preise, ohne dass eine Ex-aequo- oder Preiskumulation möglich ist:
-der große Preis,
- den Preis für die beste Botschaft zur Sensibilisierung für Menschen mit Behinderungen,
- der Preis der Jury,
- der Preis für den besten Dokumentarfilm,
- der Preis für den besten Animationsfilm,
- jeder andere Preis oder jede andere Erwähnung.


Artikel 8: Der Panoramabereich steht Spielfilmen, Dokumentarfilmen und Berichten zum Thema des Festivals offen, ohne dass Dauer oder Produktionsdatum festgelegt werden müssen.

Artikel 9: Jeder, der einen Film registriert, garantiert die auf dem Anmeldeformular angegebenen Informationen. Die Auswahl eines Films bedeutet nicht die Unterstützung eines Vertreters seiner Produktion. Diese Unterstützung liegt im alleinigen Ermessen des Vereins Handifilm im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten.

Artikel 10: Jeder registrierte und ausgewählte Film kann nicht aus dem Programm entfernt werden.


Artikel 11: Der Verein Handifilm behält sich das Recht vor, diese Filme kostenlos für Programme mit der Bezeichnung Handifilm zu verwenden, und verpflichtet sich, die Rechteinhaber über das Werk zu informieren.

Artikel 12: Der Verein Handifilm fördert, unterstützt und begleitet die Filme der offiziellen Auswahl sowie die Filme in parallelen Sektionen im Rahmen von Vorführungen, die im Rahmen anderer kultureller Partnerveranstaltungen geplant sind.

Artikel 13: Jeder Fall, der in diesen Bestimmungen nicht vorgesehen ist, bleibt in der Verantwortung der Organisatoren.

Artikel 14: Die Teilnahme an der 17. Ausgabe des Rabat Handifilm Festivals setzt die vorbehaltlose Einhaltung dieser Bestimmungen voraus.


  

 
  

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