Festival Internacional de Cine de Almería ()

Almería International Film Festival



Fristen

31 Mai 2022
Aufruf zu Einschreibungen

29 Jul 2022
Festival geschlossen

21 Sep 2022
Benachrichtigungsdatum

18 Nov 2022
27 Nov 2022

Adresse

Plaza Bendicho, s/n,  04001, Almería, Almería, Spain


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival 30'<


GOYA Qualifier festival logo Qualifizierendes Festival
Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2021
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  30'<
 Jede Sprache
 Untertitel 
Spanish English
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Photo of Festival Internacional de Cine de Almería
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Photo of Festival Internacional de Cine de Almería
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Spanish
English
German ML


Festival Start: 18 November 2022      Festival Ende: 27 November 2022

Das 21. Internationale Filmfestival von Almería findet in Almería (Spanien) statt, um die Provinz Almeria durch die Stärkung der historischen Verbindungen der Provinz mit der audiovisuellen Industrie und Kultur von Freitag, den 18. November bis Sonntag, den 27. November 2021, zu fördern. Das Festival wird vom Provinzrat von Almería organisiert.

21. INTERNATIONALES FILMFESTIVAL ALMERÍA — FICAL 2022
REGELN UND VORSCHRIFTEN
INTERNATIONALER KURZFILM-WETTBEWERB „ALMERÍA EN CORTO“

1. ZIELSETZUNG
Das 21. Internationale Filmfestival von Almería wird in Almería (Spanien) stattfinden, um die Provinz Almeria durch die Stärkung der historischen Verbindungen der Provinz mit der audiovisuellen Industrie und Kultur vom 18. November bis 27. November 2022 zu fördern. Das Festival wird vom Provinzrat von Almería organisiert.
Alle Kurzfilme, die entweder im Inland oder international produziert werden, gefilmt in 35 mm oder 16 mm Zelluloid oder in High-Definition-Video (oder höher), gelten als wettbewerbsfähig. Die Filme sollten nicht länger als 30 Minuten dauern (Credits enthalten). Das Produktionsdatum darf nicht vor dem 1. Januar 2022 liegen.
2. BEGÜNSTIGTE UND EINREISEBEDINGUNGEN
a. Jeder Produzent oder Regisseur, der die Rechte an den von ihm eingereichten Filmen besitzt, ist zur Teilnahme berechtigt.
b. Jeder Teilnehmer kann beliebig viele Filme einreichen. Jeder Film muss einzeln zusammen mit einem eigenen Anmeldeformular eingereicht werden.
c. Die Werke werden in ihrer Originalsprache eingereicht. Sollte die Sprache anders als kastilisches Spanisch sein, muss sie spanische Untertitel haben oder das Originalskript enthalten, das ins kastilische Spanische oder Englische übersetzt wurde.
d. Filme, die im vorherigen Festival ausgewählt wurden, werden nicht zugelassen.
Ausgewählte Filme werden ausschließlich in High-Definition-Video (oder höher) gezeigt. Ausgewählte Filme sollen in einer MOV-Datei gesendet werden, wobei H.264 codiert und progressiv ist.
3. BETRAG UND HAUSHALTSUMSETZUNG
Der für diese Aufforderung zugewiesene Betrag beträgt zweiundzwanzigtausend siebenhundert (24.200) Euro, die aus der Haushaltsrubrik 8000.334.48900 Kulturpreise und Zuschüsse des Geschäftsjahres des Provinzrates von Almería 2022 bezahlt werden.
4. VERÖFFENTLICHUNG
Der Provinzrat von Almeria wird gemäß Artikel 20 des Gesetzes 38/2003, Allgemeines Subventionsgesetz, den Wortlaut dieser Mitteilung und alle angeforderten Informationen der Nationalen Subventionsdatenbank (BDNS) übermitteln.
Das BDNS überträgt einen Auszug aus dieser Mitteilung zur Veröffentlichung an die BOP Almería (Amtsblatt von Almería). Sobald das BDNS offiziell über die Veröffentlichung des Auszugs informiert ist, jedenfalls 72 Stunden nach Empfang durch den BOP, wird das BDNS alle Informationen zu diesem Aufruf über das National Subventions Publicity System (SNPS) melden. In jedem Fall unterliegt die Wirksamkeit dieser Mitteilung von der Veröffentlichung des oben genannten Auszugs in der BOP Almería.
Sie wird gleichzeitig im Hinweisbrett www.dipalme.org (Tablón de Anuncios) im Abschnitt „Kulturelle Aktivitäten“ und in der Abteilung Transparenz auf der Website des Provinzrates veröffentlicht. www.festivaldealmeria.com.

5. FORMULAR FÜR DEN EINTRAG
Um teilzunehmen, verwenden Sie bitte eine der folgenden Plattformen: FESTHOME. Das von jeder der Plattformen bereitgestellte Registrierungsformular ist auszufüllen und zugelassene Videoformate einzuhalten. Jede Plattform hat je nach geografischer Herkunft der Produktion oder Richtung des Kurzfilms unterschiedliche Registrierungskategorien. Sie müssen sich nur in einer Kategorie registrieren.
Wenn die Sprache des Films kein kastilisches Spanisch ist und nicht auf kastilisches Spanisch untertitelt ist, muss das Originalskript, das ins Spanische oder Englische übersetzt wurde, beigefügt werden.
Anmeldeschluss ist der 29. Juli 2022.
Die Einzelpersonen oder Gruppen, die die Werke einreichen, werden von den Organisatoren davon ausgegangen, dass sie alle entsprechenden Urheberrechte und andere Ausstellungsrechte für dasselbe besitzen, zusätzlich zur Ermächtigung zum Erhalt des Preises, falls der Film mitverfasst wird. Unter keinen Umständen werden die Organisatoren für einen Verstoß gegen diese Klausel oder für Ansprüche auf Lizenzgebühren für öffentliche Ausstellungen oder für andere Rechte an geistigem Eigentum verantwortlich gemacht.
6. AUSWAHL
Ein Auswahlkomitee, das Fachleute der Filmindustrie und Mitglieder des Festivalorganisationsteams komponiert, wird aus allen erhaltenen Filmen die Arbeiten auswählen, die an dem offiziellen Wettbewerb teilnehmen sollen, entsprechend ihrer künstlerischen Qualität. Die Beschlüsse werden ab dem 21. September 2022 durch Veröffentlichung auf der Bekanntmachung der Website des Provinzrates www.dipalme.org und auf der Festivalwebsite www.festivaldealmeria.com bekannt gegeben.
Die Benennung des Auswahlausschusses wird auf der Bekanntafel der Website der Diputación de Almería (FICAL) veröffentlicht.
Ausgewählte Filme müssen zur Vorführung in einer MOV-Datei mit H.264-Codec und einer Bitrate zwischen 30 Mbit/s und 50 Mbit/s gesendet werden, progressiv, spätestens am 28. Oktober 2022. Sollte die Bitrate niedriger als angegeben sein, muss der Teilnehmer davon ausgehen, dass sie mit dieser technischen Spezifikation überprüft werden soll. Die Datei wird in Festhome hochgeladen. Die Datei kann auch auf jedem Speichermedium oder jeder Webplattform zur Dateifreigabe gespeichert werden. Filme sind an folgende Adresse zu senden:
Diputación Provincial de Almería
XXI Festival Internacional de Cine de Almería
Centro de Servicios Múltiples
Negociado de Recursos
Carretera Ronda, 216
04009 Almería
SPANIEN
Die folgenden Informationen müssen zusammen mit dem ausgewählten Film (per E-Mail an inscripciones@festivaldealmeria.com) gesendet werden:
•Zwei digitale Fotos des Films (300 ppp jpg, nicht größer als 1 MB).
•Ein digitales Foto des/der Regisseure (s) (300 ppp jpg, nicht größer als 1 Mb.).
•Offizielles Online-Anmeldeformular ausgefüllt. Verfügbar unter: www.festivaldealmeria.com.
•.srt Untertiteldatei in Spanisch oder Englisch oder eine Kopie des Originalskripts, das ins Spanische oder Englische übersetzt wurde (obligatorisch).
Um konkurrenzfähig zu sein, müssen alle oben genannten Dokumente eingereicht werden. Die Teilnehmer ermächtigen die Organisatoren hiermit, Rahmen, Fotos und Auszüge aus den Filmen für Werbezwecke in jedem Format und in allen Medien zu verwenden, um dieses Festival zu bewerben und zu bewerben. Die Informationen und das Material aus ausgewählten Werken können in der Werbung und Promotion des Festivals verwendet werden.
7. SCREENING PER STREAMING
Aufgrund der aktuellen Situation, die durch COVID-19 verursacht wird, können alle im Internationalen Kurzfilmwettbewerb „Almería en Corto“ ausgewählten Arbeiten auf Plattformen mit Streaming-Display-Kapazität ausgestellt werden, falls die Organisation dies für bequem hält und den Anweisungen der Gesundheitsbehörden folgt, auf Plattformen mit Streaming-Display-Kapazität ausgestellt werden (kontinuierliches Video Wiedergabedienst ohne Download über Webseiten), damit die Werke überall mit einer Internetverbindung angezeigt werden können. Die Arbeiten können auf mehreren Plattformen gleichzeitig und nur für die Dauer des Internationalen Filmfestivals von Almería, zwischen dem 18. und 27. November 2022, abgerufen werden. Die Zuschauer haben freien Zugang zu den Filmen und müssen sich nur ohne zusätzliche Kosten per E-Mail und Passwort registrieren. Kostenlose, nicht registrierte Sitzungen können ebenfalls angeboten werden. Darüber hinaus können sie auch auf kommerziellen Plattformen angezeigt werden und dabei die Preissätze dieser Plattformen nutzen. Der letztere Fall wird zusätzlich sein, und es wird immer freie Zugangsplattformen geben.
Aufgrund dieser Situation kann auch ein optionales Abstimmungssystem für die Öffentlichkeit aktiviert werden, um den Publikumspreis für diesen Wettbewerb zu vergeben. Da die technischen Anforderungen der Projektionskopie, die in Abschnitt 6 festgelegt sind, für das Screening vorgesehen sind, passen sich die Kopien im Falle der Entscheidung für das Streaming an einen neuen Standard an, der es ermöglicht, sie auf allen ausgewählten Plattformen korrekt anzuzeigen.
Ein Autorisierungsdokument ist erforderlich, damit Filme gestreamt werden können. Aus diesem Grund enthält das Registrierungsformular „Streaming-Autorisierung“, die zum Zeitpunkt der Anfrage ausgefüllt und eingereicht werden muss und ausschließlich vom Provinzrat Almería mit den ausgewählten Filmen verwendet wird.
8. JURY, Auszeichnungen UND Preise
Die Preisträger werden nach ihrer künstlerischen Qualität von einer Jury (bestehend aus Fachleuten aus den Bereichen Kino, Kunst und Kultur, zusammen mit Mitgliedern der Organisation, die ein Mitspracherecht haben, aber keine Stimme haben werden) aus allen Filmen ausgewählt, die offiziell für den Wettbewerb ausgewählt wurden:
•Auszeichnung für den besten internationalen Kurzfilm, 7.000 Euro Preisgeld und eine Trophäe.
•Auszeichnung für den besten nationalen Kurzfilm, 4.000 Euro Preisgeld und eine Trophäe.
•Publikumspreis für den besten Kurzfilm, ein Preisgeld von 2.700€ und eine Trophäe. (* Diese Auszeichnung wird durch die Abstimmung des Publikums entschieden, das an jeder der Sitzungen teilnimmt. Die Stimmzettel für das Publikum werden akzeptiert, solange alle in jeder Sitzung gezeigten Kurzfilme erzielt werden). Im Falle des Streamings wird das Abstimmungssystem auf jeder Plattform festgelegt, die Anzahl der Aufrufe und die Gesamtzahl der Stimmen jeder Arbeit werden immer berücksichtigt).
•Preis der Cinema Writers' Association of Andalusia (ASECAN) für den besten andalusischen Kurzfilm (Spanien), 2.300€ Preisgeld und eine Trophäe.
•Journalistenvereinigung — Almeria Press Association (AP-APAL) Award für den besten almerischen Kurzfilm, Preisgeld von 2.200€ und eine Trophäe. Die Jury für diese Auszeichnung besteht aus professionellen Journalisten, die von APAL benannt wurden, und einem Mitglied der Organisation mit Stimme, jedoch ohne Abstimmung.
•Auszeichnung für die beste Richtung mit 1.000€ und einer Trophäe.
•Auszeichnung für das beste Drehbuch mit 1.000€ und einer Trophäe.
•Cecilio Paniagua Award für beste Fotografie mit 1.000€ und einer Trophäe.
•Gil Parrondo Award für die beste künstlerische Leitung mit 1.000€ und einer Trophäe.
• Auszeichnung für die beste weibliche Leistung mit 1.000€ und einer Trophäe.
• Auszeichnung für die beste männliche Leistung mit 1.000€ und einer Trophäe.
Sonderpreis für Werte und Menschenrechte - Amnesty International, dotiert mit einer Trophäe. Die Jury für diese Auszeichnung wird von Amnesty International benannt.
Die Auszeichnungen können kumulativ sein.
Die Ernennung der Jury wird auf der Bekanntafel der Website des Provinzrates von Almeria - Diputación de Almería (FICAL) veröffentlicht.
Die Jury darf diese Auszeichnungen weder für ungültig erklären noch besondere Erwähnungen erteilen oder Ex-aequo-Preise vergeben.
9. PREISGELD: ZAHLUNGSWEISE
Die Preise werden an die Person oder Produktionsfirma ausgezahlt, die auf dem Anmeldeformular im Abschnitt „Preisvergabe“ angezeigt wird.
Die Zahlung der Preise erfolgt per Banküberweisung. Die Preise unterliegen den geltenden Steuervorschriften.
Für die Banküberweisung ist eine Registrierung in der Datenbank des Provinzrates erforderlich: „Dritte - Vollmachten“, wo der Gewinner eingibt: persönliche, repräsentative und Bankdaten, die erforderlich sind, um mit der Zahlung fortzufahren. Der Weg für das Verfahren lautet wie folgt:
www.dipalme.org
Tramiten online (Online-Verfahren)
Terceros — Apoderamiento (Dritte - Vollmacht)
Nach der Registrierung in der Datenbank wird eine E-Mail an sjacultura@dipalme.org gesendet, in der angegeben wird, dass das Verfahren abgeschlossen ist und dass der Name des Gewinners und die Kategorie der Auszeichnung aufgezeichnet werden.
Die Registrierung in der im vorherigen Absatz angegebenen Datenbank ist eine wesentliche Voraussetzung und muss zuvor erfolgen, damit die Banküberweisung durchgeführt werden kann.
Die nicht-spanischen Gewinner werden, falls sie nicht auf die Datenbank der Vollmachten Dritter zugreifen können, einen Antrag an das Generalregister des Provinzrats von Almería richten, in dem „FICAL 2022" und die Kategorie des vergebenen Preises angegeben werden. Zusammen mit der Bewerbung anzuhängende Dokumente:
- Allgemeines und Bankdatenblatt, das Sie unter www.festivaldealmeria.com abrufen können.
- Bescheinigung über die Akkreditierung Ihres Steuerwohnsitzes, ausgestellt von der zuständigen Steuerbehörde des betreffenden Landes.
Die Unterlagen sind an folgende Adresse zu senden: Provinzrat Almería, Área de Cultura y Cine, C/Navarro Rodrigo 17, 04001 Almería.
Die Frist für den Erhalt der Unterlagen, sowohl für spanische als auch für nicht-spanische Gewinner, endet am 12. Dezember 2022. Sollte dies nicht am oder vor Ablauf der festgelegten Frist eingegangen sein, wird davon ausgegangen, dass auf den Erhalt des Preisgeldes verzichtet wurde.

10. LIEFERUNG UND RÜCKGABE VON FILMEN
Die Liefer-/Portokosten von Kopien sind von den Teilnehmern zu zahlen.
Eingereichte Filmkopien werden nicht zurückgegeben und werden Teil des Festivalarchivs. Sie werden autorisierten Personen während des Festivals zur Verfügung stehen.
11. GENEHMIGUNG DER VERWENDUNG
Die ausgestellten Exemplare, die gewonnen wurden: Der Preis für den besten internationalen Kurzfilm, Der Preis für den besten nationalen Kurzfilm, der Publikumspreis für den besten Kurzfilm, der ASECAN-Preis für den besten andalusischen Kurzfilm und der APAL-Preis für den besten Kurzfilm von Almería werden Eigentum der Videothek der Provinzrat von Almería, der das Recht hat, diese Kurzfilme für kulturelle und gemeinnützige Zwecke für die Ausstellung in der Provinz Almería und zur Förderung des Internationalen Filmfestivals von Almería zu verwenden. Für die Zahlung der oben genannten Preise ist ein Dokument über die Genehmigung der Nutzung erforderlich. Das Anmeldeformular enthält daher die „Nutzungsgenehmigung“, die zum Zeitpunkt der Bewerbung ausgefüllt werden muss und die der Diputación de Almería (Provinzrat von Almería) ausschließlich mit den Filmen verwenden wird, die die oben genannten Auszeichnungen erhalten.
12. GEWÄHRUNG DER ENTSCHLIESSUNG
Der Vorschlag zur Gewährung des Jurypreises unterliegt der gesetzlichen Befugnis des Provinzrates, um eine Einigung zu verabschieden.
Die Entschließung wird das Verwaltungsverfahren beenden und kann von der angefochtenen Verwaltungsgerichtsbarkeit innerhalb von zwei Monaten und optional im Voraus durch Verwaltungsverfahren durch Beschwerde zur Umkehrung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 39/2015, Gemeinsames Verwaltungsverfahren der Öffentlichkeit, Einspruch eingelegt werden Verwaltungen.
Die Erteilungsvereinbarung wird den Preisträgern durch Veröffentlichung im BOP Almería (Amtsblatt der Provinz Almería) und in der Bekanntafel (Tablón de Anuncios) in der Abteilung Transparenz auf der Website des Provinzrates mitgeteilt.

Preisträger können den vergebenen Preis innerhalb von drei Arbeitstagen ablehnen, indem sie eine schriftliche Verzichtserklärung senden. Es wird davon ausgegangen, dass es akzeptiert wurde, wenn kein Verzicht eingeht.
13. EINWILLIGUNG UND SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
Die Teilnehmer dieses Wettbewerbs stimmen zu, dass ihre personenbezogenen Daten, die in ihrem Antrag auf Teilnahme enthalten sind, unter der Verantwortung von DIPUTACIÓN DE ALMERÍA (ALMERIA PROVINCIAL COUNCIAL COUNCIAL COUNCIAL COUNCIAL COUNCIAL COUNCIAL COUNT) behandelt werden, um die REGISTRIERUNG FÜR AKTIVITÄTEN UND VERANSTALTUNGEN AUF DER WEBSITE DES PROVINZRATS basierend auf der Legitimität der ZUSTIMMUNG, GESETZLICHE VERPFLICHTUNG, ÖFFENTLICHES INTERESSE Weitere Informationen zum Schutz personenbezogener Daten erhalten Sie über diesen Link (durch Drücken von Strg+Klick). Alternativ können Sie bei der für die Verarbeitung Ihrer Unterlagen zuständigen Informationsstelle persönlich eine Kopie anfordern.
Sie können die Rechte auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Einschränkung und Portabilität ausüben, indem Sie Ihre Identität nachweisen, wie in den Informationen auf dem Link angegeben.
Ihre Weigerung, sie zu liefern, wird die Unmöglichkeit bestimmen, an dem Wettbewerb teilzunehmen.
14. AKZEPTANZ DER REGELN/BEDINGUNGEN
Die Teilnahme am 21. Internationalen Filmfestival von Almería impliziert die Annahme aller Abschnitte dieser Regeln und Bedingungen sowie die Lösung von Problemen, die nicht in ihnen enthalten sind, durch die Organisation.





  

 
  

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