Festival Internacional de Cine de Almería (23)

Almería International Film Festival



Fristen

12 Jul 2024
Aufruf zu Einschreibungen

16 Aug 2024
Letzter Termin

20
Tage

14 Nov 2024
Benachrichtigungsdatum

15 Nov 2024
24 Nov 2024

Adresse

Plaza Bendicho, s/n,  04001, Almería, Almería, Spain


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival 30'<


GOYA Qualifier festival logo Qualifizierendes Festival
Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2023
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  30'<
 Jede Sprache
 Untertitel 
Spanish English
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Photo of Festival Internacional de Cine de Almería
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Photo of Festival Internacional de Cine de Almería
Photo of Festival Internacional de Cine de Almería

Spanish
English
German ML


Festival Start: 15 November 2024      Festival Ende: 24 November 2024

Das 23. Internationale Filmfestival von Almería findet von Freitag, 15. November, bis Sonntag, 24. November 2024 in Almería (Spanien) statt, um die Provinz Almeria durch die Stärkung der historischen Verbindungen der Provinz mit der audiovisuellen Industrie und Kultur zu fördern. Das Festival wird vom Provinzrat von Almería organisiert.

23. INTERNATIONALES FILMFESTIVAL VON ALMERÍA — FICAL 2024

REGELN UND VORSCHRIFTEN
INTERNATIONALER KURZFILMWETTBEWERB „ALMERÍA EN CORTO“

1. ZIELSETZUNG
Das 23. Internationale Filmfestival von Almería findet vom 15. November bis 24. November 2024 in Almería (Spanien) statt, um die Provinz Almería durch die Stärkung der historischen Verbindungen der Provinz mit der audiovisuellen Industrie und Kultur zu fördern. Das Festival wird vom Provinzrat von Almería organisiert.
Alle Kurzfilme, die entweder im In- oder Ausland produziert, in 35 mm- oder 16-mm-Zelluloid oder in HD-Video (oder höher) gedreht wurden, gelten als wettbewerbsfähig. Die Filme sollten nicht länger als 30 Minuten dauern (inklusive Abspann). Das Produktionsdatum darf nicht vor dem 1. Januar 2023 liegen.
2. BEGÜNSTIGTE UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN
a. Teilnahmeberechtigt sind alle Produzenten oder Regisseure, die die Rechte an den von ihnen eingereichten Filmen besitzen.
b. Jeder Teilnehmer kann so viele Filme einreichen, wie er möchte. Jeder Film muss einzeln zusammen mit einem eigenen Anmeldeformular eingereicht werden.
c. Die Werke müssen in ihrer Originalsprache eingereicht werden. Sollte es sich bei der Sprache um eine andere Sprache als kastilisches Spanisch handeln, muss sie spanische Untertitel haben oder das Originalskript enthalten, das ins kastilische Spanisch oder Englisch übersetzt wurde.
d. Filme, die auf dem vorherigen Festival ausgewählt wurden, werden nicht zugelassen.
Ausgewählte Filme werden ausschließlich in High-Definition-Video (oder höher) gezeigt. Ausgewählte Filme sollen in einer progressiven H.264-kodierten MOV-Datei gesendet werden.
3. BETRAG UND AUSFÜHRUNG DES HAUSHALTSPLANS
Der für diese Aufforderung vorgesehene Betrag beläuft sich auf vierundzwanzigtausendzweihundert (24.200) Euro, die aus der Haushaltslinie 8000.334.48900 Kulturpreise und Zuschüsse des Provinzrates von Almería für das Haushaltsjahr 2024 finanziert werden.

4. VERÖFFENTLICHUNG
Der Provinzrat von Almería wird gemäß Artikel 20 des Gesetzes 38/2003 über das Allgemeine Subventionsgesetz den Wortlaut dieser Mitteilung und alle angeforderten Informationen an die Nationale Subventionsdatenbank (BDNS) weiterleiten.
Der BDNS wird einen Auszug aus dieser Mitteilung zur Veröffentlichung an das BOP Almeria (Amtsblatt von Almeria) weiterleiten. Sobald der BDNS offiziell von der Veröffentlichung des Auszugs Kenntnis erlangt hat, auf jeden Fall 72 Stunden nach Eingang bei der BOP, wird der BDNS alle Informationen zu diesem Aufruf über das National Subsictions Publicity System (SNPS) melden. In jedem Fall hängt die Wirksamkeit dieser Mitteilung von der Veröffentlichung des oben genannten Auszugs in der BOP Almería ab.
Sie wird gleichzeitig im Aushang von www.dipalme.org (Tablón de Anuncios) im Abschnitt „Kulturelle Aktivitäten“ und in der Rubrik Transparenz auf der Website des Provinzrates veröffentlicht. www.festivaldealmeria.com.

5. EINREISEFORMULAR
Um teilzunehmen, verwenden Sie bitte die folgende Plattform: FESTHOME. Das von jeder Plattform bereitgestellte Anmeldeformular muss ausgefüllt und die zugelassenen Videoformate eingehalten werden. Jede Plattform hat je nach geografischer Herkunft der Produktion oder Regie des Kurzfilms unterschiedliche Registrierungskategorien. Sie müssen sich nur in einer Kategorie registrieren.
Wenn die Sprache des Films nicht kastilisches Spanisch ist und er keine kastilischen Untertitel hat, ist das ins Spanische oder Englische übersetzte Originaldrehbuch beizufügen.
Anmeldeschluss ist der 16. August 2024.
Die Organisatoren gehen davon aus, dass die Personen oder Gruppen, die die Werke einreichen, alle entsprechenden Urheber- und sonstigen Ausstellungsrechte besitzen, zusätzlich zur Genehmigung, den Preis zu erhalten, falls der Film gemeinsam verfasst wurde. Unter keinen Umständen können die Organisatoren für Verstöße gegen diese Klausel oder für Ansprüche auf Lizenzgebühren für öffentliche Ausstellungen oder für andere geistige Eigentumsrechte verantwortlich gemacht werden.
6. AUSWAHL
Eine Auswahlkommission, die sich aus Fachleuten der Filmbranche und Mitgliedern des Organisationsteams des Festivals zusammensetzt, wählt aus allen eingegangenen Filmen die Werke für den offiziellen Wettbewerb nach ihrer künstlerischen Qualität aus. Die Entscheidungen werden ab dem 23. September 2024 durch Veröffentlichung im Aushang des Provinzrates auf der Website www.dipalme.org und auf der Festival-Website www.festivaldealmeria.com bekannt gegeben.
Die Benennung des Auswahlausschusses wird im Aushang der Website der Diputación de Almeria (FICAL) veröffentlicht.
Ausgewählte Filme müssen in einer MOV-Datei mit dem H.264-Codec und einer Bitrate zwischen 30 Mbit/s und 50 Mbit/s, progressiv, bis spätestens 28. Oktober 2024 zur Vorführung eingesendet werden. Sollte die Bitrate niedriger als angegeben sein, wird davon ausgegangen, dass der Teilnehmer wünscht, dass der Film mit dieser technischen Spezifikation gezeigt wird. Die Datei wird auf festhome hochgeladen. Die Datei kann auch auf einem beliebigen Speichermedium oder einer beliebigen Webplattform gespeichert werden, um Dateien gemeinsam zu nutzen. Filme sind an die folgende Adresse zu senden:

Diputación Provincial de Almería
XXIII. Internationales Filmfestival von Almería
Center de Servicios Multiples
Negociado de Resoursos
Carretera de Ronda, 216
04009 Almería
SPANIEN
Die folgenden Informationen müssen zusammen mit dem ausgewählten Film gesendet werden (per E-Mail an inscripciones@festivaldealmeria.com):
•Zwei digitale Fotos des Films (300 ppp jpg, nicht größer als 1 MB).
•Ein digitales Foto des Regisseurs (s) (300 ppp jpg, nicht größer als 1 MB).
•Das offizielle Online-Anmeldeformular wurde ausgefüllt. Verfügbar unter: www.festivaldealmeria.com.
•.srt-Untertiteldatei in Spanisch oder Englisch oder eine Kopie des Originalskripts, übersetzt ins Spanische oder Englische (verpflichtend).
Um am Wettbewerb teilnehmen zu können, müssen alle oben genannten Dokumente eingereicht werden. Die Teilnehmer ermächtigen die Organisatoren hiermit, Rahmen, Fotos und Auszüge aus den Filmen für Werbezwecke in allen Formaten und Medien zu verwenden, um dieses Festival zu bewerben und zu bewerben. Die von ausgewählten Werken erhaltenen Informationen und Materialien können für die Werbung und Verkaufsförderung des Festivals verwendet werden.
7. JURY, Auszeichnungen UND Preise
Die Preisträger werden nach ihrer künstlerischen Qualität von einer Jury (bestehend aus maximal 7 Fachleuten aus den Bereichen Kino, Kunst und Kultur sowie Mitgliedern der Organisation, die ein Mitspracherecht haben, aber kein Stimmrecht haben) aus allen Filmen ausgewählt, die offiziell für den Wettbewerb ausgewählt wurden:
1. Preis für den besten internationalen Kurzfilm, 7.000€ Preisgeld und eine Trophäe.
2. Preis für den besten nationalen Kurzfilm, 4.000€ Preisgeld und eine Trophäe.
3. Publikumspreis für den besten Kurzfilm, Preisgeld in Höhe von 2.700€ und eine Trophäe. (* Über diesen Preis entscheidet das Publikum, das an den einzelnen Sessions teilnimmt. Die Stimmzettel der Zuschauer werden akzeptiert, sofern alle in jeder Sitzung gezeigten Kurzfilme bewertet wurden). Im Fall von Streaming wird das Abstimmungssystem auf jeder Plattform angegeben, die Anzahl der Aufrufe und die Gesamtzahl der Stimmen für jedes Werk werden immer berücksichtigt).
4. Preis der andalusischen Filmautorenvereinigung (ASECAN) für den besten andalusischen Kurzfilm (Spanien), Preisgeld in Höhe von 2.300€ und eine Trophäe.
5. Preis der Journalistenvereinigung — Almeria Press Association (AP-APAL) für den besten Kurzfilm aus Almería, Preisgeld in Höhe von 2.200€ und eine Trophäe. Die Jury für diesen Preis setzt sich aus professionellen Journalisten zusammen, die von AP-APAL benannt wurden, und einem Mitglied der Organisation mit Stimme, aber ohne Stimme.
6. Preis für die beste Regie mit 1.000€ und einer Trophäe.
7. Preis für das beste Drehbuch mit 1.000€ und einer Trophäe.
8. Cecilio Paniagua Award für die beste Fotografie, dotiert mit 1.000€ und einer Trophäe.
9. Gil Parrondo Award für die beste künstlerische Leitung, mit 1.000€ und einer Trophäe.
10. Preis für die beste weibliche Leistung, mit 1.000€ und einer Trophäe.
11. Preis für die beste männliche Leistung, mit 1.000€ und einer Trophäe.
12. Sonderpreis für Menschenrechte und Werte von Amnesty International, dotiert mit einer Trophäe. Dieser Preis wird von einer von Amnesty International ernannten Jury verliehen.
Die Höhe dieser Preise beinhaltet gegebenenfalls die Mehrwertsteuer gemäß den Bestimmungen von Regel 8. Die Prämien können kumulativ sein.
Die Mitglieder der Jury werden durch Beschluss der Präsidentschaft des Provinzrates von (Diputación de) Almería ernannt, der aus ihrer Mitte auch den Vorsitzenden der Jury ernennt.
Der Vorsitzende entscheidet über etwaige Stimmengleichheiten mit seiner oder ihrer ausschlaggebenden Stimme.
Ein Beamter des Provinzrates von Almería, der Abteilung für Kultur, Film und Identität von Almería sowie des Rechts- und Verwaltungsdienstes wird als Sekretär der Jury fungieren.
Die Ernennung der Jury wird im Aushang auf der Website des Provinzrates von Almería (FICAL) veröffentlicht.
Die Jury wird in einer Plenarsitzung tätig, wobei die Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln ihrer Mitglieder erforderlich ist. Ihre Beratungen werden geheim sein. Über die getroffene Entscheidung wird ein entsprechendes Protokoll erstellt, das vom Vorsitzenden und vom Sekretär unterzeichnet wird.
Die Jury darf diese Auszeichnungen weder für nichtig erklären noch Preise ex aequo vergeben. Sie kann, wenn sie es für angemessen hält, besondere Erwähnungen vergeben.
Die Jury handelt gemäß den Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung für Kollegialorgane.



8. BEGÜNSTIGTE, ART DER PREISGELDZAHLUNG UND RECHNUNG
8.1 Begünstigte der Preise.
Die in Regel 7 genannten Preise mit den Nummern 1 bis 5 (Jurys und Preise) werden an die Person oder Produktionsfirma ausgezahlt, die auf dem Anmeldeformular im Abschnitt „Preisverleihung“ angegeben ist.
Die Preise mit den Nummern 6 bis 11 werden, da sie die künstlerische Anerkennung einer einzelnen Person beinhalten, an die entsprechende natürliche Person ausgezahlt.
8.2 Zahlungsweise und Rechnung, falls zutreffend.
Die Preise werden per Banküberweisung und gegebenenfalls gegen Vorlage einer Rechnung ausgezahlt. Die Preise unterliegen den geltenden Steuervorschriften.
Für die Banküberweisung ist eine Registrierung in der Datenbank des Provinzrates erforderlich: „Dritte — Vollmachten“, in die der Gewinner die für die Zahlung erforderlichen persönlichen Daten, Repräsentanten- und Bankdaten eingibt. Der Ablauf des Verfahrens ist wie folgt:
www.dipalme.org
Tramites online (Online-Verfahren)
Terceros — Apoderamiento (Dritte — Vollmacht)
Nach der Registrierung in der Datenbank wird eine E-Mail an sjacultura@dipalme.org gesendet, in der angegeben wird, dass das Verfahren abgeschlossen ist und dass der Name des Gewinners und die Kategorie des Preises aufgezeichnet werden.
Die Registrierung in der im vorherigen Absatz angegebenen Datenbank ist eine Grundvoraussetzung und muss zuvor durchgeführt werden, damit die Banküberweisung ausgeführt werden kann.
Bewerber, die Preise gewinnen und ihren Wohnsitz auf spanischem Gebiet haben, können sich in den folgenden Situationen befinden:
1) Wenn ihre Teilnahme im Rahmen einer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit erfolgt, müssen sie die entsprechende Rechnung gemäß den Bestimmungen der Artikel 4.Eins, 5.One b) und 5.Zwei des Gesetzes 3/1992 vom 28. Dezember über die Mehrwertsteuer (LIVA) ausstellen. Der Begünstigte stellt die Rechnung gemäß den Bestimmungen der Artikel 6 und 7 des Königlichen Dekrets 1619/2012 vom 30. November aus, mit dem die Vorschriften über die Rechnungsstellungspflichten genehmigt werden, und die Mehrwertsteuer oder der spezifische Abschnitt von Artikel 20 der LIVA, auf den sich die Befreiung stützt, muss angegeben werden.
2) In allen anderen steuerlichen Situationen wird die gesetzlich geltende Quellensteuer vom Provinzrat erhoben.
Um die Preisverleihung bearbeiten zu können, müssen die Begünstigten (sofern sie als Unternehmer oder Freiberufler in einer Wirtschaftstätigkeit registriert sind, die mit der Schaffung oder Produktion des für den Preis in Frage kommenden audiovisuellen Werks zusammenhängt) eine elektronische Rechnung über den entsprechenden Preis vorlegen, und zwar mit folgenden Bedingungen:
- Es muss gemäß Artikel 4 des Gesetzes 25/2013 vom 27. Dezember auf der FACe-Plattform eingereicht werden: https://face.gob.es/es/, mit „L02000004" als eindeutigem Code für die drei FACE-Gremien.
- Es muss den Anforderungen der geltenden Gesetzgebung entsprechen und der Diputación Provincial de Almería als Vertragsverwaltung mit dem Aktenzeichen „2023/D61000/850-400/00002" und der vorschlagenden Stelle „D6110000" ausgestellt werden.
Aus dem Konzept muss eindeutig der Name des verliehenen Preises hervorgehen.
Erfolgreiche Bewerber, die ihren Wohnsitz nicht auf spanischem Gebiet haben, können sich in den folgenden Situationen befinden:
1) Wenn ihre Teilnahme im Rahmen einer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit erfolgt, müssen sie gemäß den geltenden Steuervorschriften die entsprechende Rechnung ausstellen, damit der Preis nach Abzug des Betrags, der den auf den Preis erhobenen Steuern entspricht, ausgezahlt wird.
2) In allen übrigen Fällen wird die gesetzlich geltende Quellensteuer vom Provinzrat erhoben.
Gebietsfremde, die keinen Zugang zur Datenbank mit Vollmachten Dritter haben, müssen beim Generalregister der Diputación de Almería einen Antrag stellen, in dem „FICAL 2024" und die Kategorie des verliehenen Preises angegeben sind. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Formular für allgemeine Informationen und Bankdaten, das unter www.festivaldealmeria.com erhältlich ist.
- Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz, unterzeichnet und abgestempelt von der zuständigen Steuerbehörde des betreffenden Landes.
- Von der entsprechenden Behörde ausgestellter Ausweis.
- Und gegebenenfalls die entsprechende Rechnung über den Gesamtbetrag des Preises.
Die Unterlagen sind an folgende Adresse zu senden: Provinzrat von Almería, Área de Cultura, Cine e Identidad Almeriense, Pz. Julio Alfredo Egea, 3, 04001 Almería.
Die Frist für den Eingang der Unterlagen, sowohl für spanische als auch für nicht-spanische Gewinner, endet am 10. Dezember 2024. Sollte diese bis oder vor Ablauf der festgelegten Frist nicht eingegangen sein, wird davon ausgegangen, dass auf den Erhalt des Preisgeldes verzichtet wurde.

9. LIEFERUNG UND RÜCKGABE VON FILMEN
Die Liefer-/Portokosten der Kopien gehen zu Lasten der Teilnehmer.
Eingereichte Filmkopien werden nicht zurückgegeben und werden Teil des Festivalarchivs. Sie werden autorisierten Personen während des Festivals zur Verfügung stehen.



10. GENEHMIGUNG DER NUTZUNG
Die ausgestellten Exemplare, die gewonnen haben: Der Preis für den besten internationalen Kurzfilm, der Preis für den besten nationalen Kurzfilm, der Publikumspreis für den besten Kurzfilm, der ASECAN-Preis für den besten andalusischen Kurzfilm und der AP-APAL-Preis für den besten Kurzfilm aus Almería werden Eigentum der Videobibliothek des Provinzrates von Almería, die das Recht hat, diese Kurzfilme für kulturelle und gemeinnützige Zwecke für Ausstellungen in der Provinz Almería zu verwenden Almería und die Förderung des Internationalen Filmfestivals von Almería. Für die Auszahlung der oben genannten Preise ist eine Nutzungsgenehmigung erforderlich. Daher enthält das Anmeldeformular die „Nutzungsgenehmigung“, die zum Zeitpunkt der Bewerbung ausgefüllt werden muss und die von der Diputación de Almería (Provinzrat von Almería) ausschließlich für die Filme verwendet wird, die die oben genannten Auszeichnungen erhalten.
11. BESCHLUSS ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON ZU
Der Vorschlag der Jury zur Vergabe des Preises bedarf der Zustimmung durch den Provinzrat.
Mit dem Beschluss wird das Verwaltungsverfahren abgeschlossen, und die angefochtene Verwaltungsgerichtsbarkeit kann innerhalb von zwei Monaten und, optional auch im Voraus, im Wege eines Verwaltungsverfahrens Rechtsmittel eingelegt werden, wobei gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 39/2015 über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen Berufung eingelegt werden kann.
Die Gewährungsvereinbarung wird den Preisträgern durch Veröffentlichung im BOP Almería (Amtsblatt der Provinz Almería) und im Aushang (Tablón de Anuncios) in der Rubrik Transparenz auf der Website des Provinzrates mitgeteilt.

Die Preisträger können den verliehenen Preis innerhalb von drei Arbeitstagen ablehnen, indem sie eine schriftliche Verzichtserklärung einreichen. Die Verzichtserklärung gilt als akzeptiert, wenn keine Verzichtserklärung eingeht.
12. ZUSTIMMUNG UND SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
Die Teilnehmer an diesem Wettbewerb erklären sich damit einverstanden, dass ihre in ihrer Teilnahmeanfrage enthaltenen personenbezogenen Daten unter der Verantwortung der DIPUTACIÓN DE ALMERÍA (PROVINZRAT VON ALMERÍA) behandelt werden, um VOM PROVINZRAT VON ALMERIA ORGANISIERTE AUSSCHREIBUNGEN FÜR PREISE UND WETTBEWERBE zu verwalten, und zwar auf der Grundlage der Legitimität der ZUSTIMMUNG. Weitere Informationen zum Schutz personenbezogener Daten finden Sie unter diesem Link (durch Drücken von Strg+Klick). Alternativ können Sie eine gedruckte Version persönlich bei der für die Bearbeitung Ihrer Unterlagen zuständigen Informationsstelle anfordern.
Sie können die Rechte auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Einschränkung und Portabilität ausüben, indem Sie Ihre Identität nachweisen, wie in den Informationen auf dem Link angegeben.
Ihre Weigerung, sie zur Verfügung zu stellen, hat die Unmöglichkeit der Teilnahme am Wettbewerb zur Folge.

13. ANNAHME DER REGELN/BEDINGUNGEN
Die Teilnahme am 23. Internationalen Filmfestival von Almería setzt die Annahme aller Abschnitte dieser Regeln und Bedingungen sowie die Lösung aller Probleme durch die Organisation voraus.





  

 
  

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