Standard-Gebühr
2.5€
2.25€
Einsendungs-Frist
15 Feb 24
0.25€
Huesca International Film Festival
18 Jan 2024
Aufruf zu Einschreibungen
15 Feb 2024
Festival geschlossen
08 Jun 2024
Benachrichtigungsdatum
07 Jun 2024
15 Jun 2024
Festival Start: 07 Juni 2024 Festival Ende: 15 Juni 2024
Die Hollywood Academy unterstützt das Huesca International Film Festival, indem sie es in die engere Wahl für die Oscars in der Kategorie Bester Kurzspielfilm nimmt, und die spanische Akademie für Filmkunst und Wissenschaften würdigt es für die Goya Awards.
http://www.oscars.org/sites/default/files/88aa_shorts_festival_list.pdf
52. Ausgabe des Huesca International Film Festival
I. ZWECK
1. Ziel des Huesca International Film Festival ist es, die Kinokultur durch Kurzfilme zu fördern und innovative Vorschläge in diesem Bereich auszutauschen.
II. ORGANISATION
2. Das Festival wird von der Fundación Festival Internacional de Cine de Huesca organisiert.
3. Die 52. Ausgabe des Huesca International Film Festival findet vom 7. bis 15. Juni 2024 statt und umfasst die folgenden Wettbewerbe:
· IBEROAMERIKANISCH (SPANIEN, LATEINAMERIKA UND PORTUGAL)
· INTERNATIONAL (REST DER LÄNDER)
· DOKUMENTARFILM (ALLE LÄNDER)
Alle drei Wettbewerbe wetteifern um die verschiedenen Danzante Awards. Diese Auszeichnungen sind in Punkt VIII detailliert beschrieben und qualifizieren sich für die Goya Awards der Spanischen Akademie für Filmkunst und Wissenschaft und die Oscars.
Um sich zu registrieren, müssen die Teilnehmer das Hauptproduktionsland als Referenz für die Werke angeben. Eine falsche Registrierung kann zur Disqualifikation führen.
III. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
4. Das Festival ist offen für Fiktion-, Dokumentar-, Animations- und experimentelle Kurzfilme. Obwohl es keine thematischen Einschränkungen gibt, sind touristisch orientierte Filme oder Werbekurzfilme sowie Fernsehserien ausgeschlossen.
5. Autoren können so viele Kurzfilme einreichen, wie sie möchten. Die Anmeldegebühr für jeden Kurzfilm beträgt 2,5 Euro (die Kosten für die Festhome-Plattform nicht enthalten).
6. Alle Werke, die nach dem 1. Januar 2023 produziert wurden und nicht in früheren Ausgaben des Festivals registriert wurden, können eingereicht werden.
7. Die Filme werden in ihrer Originalsprache präsentiert. Wenn die Originalversion der Filme nicht auf Spanisch oder Englisch ist, müssen sie registriert und auf Spanisch oder Englisch untertitelt werden.
8. Die maximale Dauer wird 30 Minuten nicht überschreiten, mit Ausnahme von kurzen Dokumentarfilmen, die bis zu 40 Minuten dauern können.
9. Kurzfilme aus Fiktion und Animation aus den Ländern der iberoamerikanischen Gemeinschaft werden für den Iberoamerikanischen Kurzfilmwettbewerb registriert. Die Gewinner dieses Wettbewerbs sowie all diejenigen, die von der Auswahlkommission für verdient befunden wurden, werden anschließend am internationalen Wettbewerb teilnehmen.
10. Ein vielseitiges und qualifiziertes Komitee wird die Auswahl (das Verfahren) der Kurzfilme beaufsichtigen, die Teil der drei Wettbewerbe sein werden. Die Ergebnisse der zuvor genannten Auswahl werden der auf dem Anmeldeformular angegebenen Person mitgeteilt.
IV. REGISTRIERUNGEN
Nichtdokumentarische Kurzfilme müssen für den entsprechenden Wettbewerb (Iberoamerikanisch oder international) angemeldet werden, wobei das Hauptproduktionsland der Werke als Referenz verwendet wird. Dokumentarische Kurzfilme müssen unabhängig von ihrem Produktionsland für den Wettbewerb für dokumentarische Kurzfilme registriert werden. Eine falsche Registrierung kann zur Disqualifikation führen.
11. Alle registrierten Kurzfilme müssen den folgenden Regeln entsprechen:
· Einsendeschluss ist Donnerstag, der 8. Februar 2024. Die Frist läuft am 8. Februar 2024 um 23:59 Uhr mitteleuropäischer Zeit MEZ (UTC+1) ab.
· Die Registrierung erfolgt online über die Plattform „Festhome“ unter www.festhome.com, indem alle obligatorischen Abschnitte ausgefüllt werden. Der Teilnehmer ist für alle Kosten im Zusammenhang mit dieser Plattform sowie für die Anmeldegebühr für das Festival verantwortlich.
· Der Teilnehmer erstellt auf dieser Plattform ein Konto und lädt die Videodatei mit eingebetteten Untertiteln in Englisch und/oder Spanisch hoch, falls es sich um Werke handelt, deren Originalversion nicht Spanisch oder Englisch ist.
· Teilnehmer, die aufgrund ihrer geografischen Lage und der Konflikte im Land möglicherweise Probleme haben, sich online zu registrieren, können sich für die Teilnahme am Kurzfilmwettbewerb bewerben, indem sie eine E-Mail an peliculas@huesca-filmfestival.com senden
V. AUSGEWÄHLTE KURZFILME: ZUSENDUNG UND VORFÜHRUNG VON KOPIEN
12. Die ausgewählten Kurzfilme müssen in einer Master-Kopie ohne Untertitel gesendet werden, wobei für jede der angeforderten Sprachen eine Untertiteldatei im SRT-Format beigefügt ist: Englisch (verpflichtend) und Spanisch (erforderlich). Wenn das angeforderte Material nach der Benachrichtigung nicht innerhalb der festgelegten Frist gesendet wird, kann dies zur Disqualifikation führen.
13. Die ausgewählten Personen müssen eine Datei mit einem EPK (Electronic Press Kit) an peliculas@huesca-filmfestival.com senden (sofern sie das Material nicht zuvor auf Festhome hochgeladen haben). Die Datei sollte enthalten:
· Drei für den Kurzfilm repräsentative Rahmen oder Fotos und ein Foto des Regisseurs. Das bevorzugte Format ist eine digitale Datei, 300 dpi, JPEG oder Tiff mit einer ungefähren Größe von 10×15 cm.
· Biofilmografie des Regisseurs in maximal 600 Zeichen
Sie sollten auch das Anmeldeformular ausfüllen und es innerhalb der gewünschten Zeit abschicken. Wenn das Formular nicht ordnungsgemäß ausgefüllt und innerhalb der festgelegten Fristen gesendet wird, kann dies dazu führen, dass der Kurzfilm von der endgültigen Auswahl ausgeschlossen wird.
14. Die Teilnehmer ermächtigen die Organisation des Festivals, Fragmente der ausgewählten Werke für ihre Ausstrahlung in beliebigen Medien zu verwenden, um für das Festival zu werben. Darüber hinaus kann das Festival Fotos der Kurzfilme und Regisseure in der Presse und anderen Medien sowie für die Erstellung des Festivalkatalogs verwenden. Die Zusendung des EPK setzt die Annahme all dieser Bedingungen voraus.
15. Das Festival muss die ausgewählten Kurzfilme vor dem 2. April 2024 in ihrem Ausstellungsformat erhalten haben. Die Dateien werden über den speziellen Server gesendet, den das Festival den Autoren zu diesem Zweck zur Verfügung stellt. Das Absendedatum muss per E-Mail mitgeteilt werden: peliculas@huesca-filmfestival.com. Die Nichteinhaltung dieser Anforderung führt zum Ausschluss der Arbeit.
16. Die Master-Kopien der ausgewählten Kurzfilme müssen im Format Prores 422 oder einem ähnlichen Format OHNE eingebettete Untertitel gesendet werden. Darüber hinaus müssen Untertitel im SRT-Format in Englisch (verpflichtend) und Spanisch (angefordert) gesendet werden. Es werden nur STR-Untertitel akzeptiert. Jede Ausnahme von den oben genannten Bedingungen muss von unserer technischen Abteilung für jeden Sonderfall geprüft werden. Die genauen technischen Spezifikationen werden zum Zeitpunkt der Anfrage für diese Materialien mitgeteilt.
Das Festival behält sich das Recht vor, zusätzliche Projektionskopien in anderen Formaten anzufordern, um seinen technischen Bedürfnissen gerecht zu werden.
17. Die ausgewählten Kurzfilme werden für ihre letzte Vorführung neu aufgenommen und mit englischen und spanischen Untertiteln versehen, die dann im DCP-Format gezeigt werden.
18. Das Festival zahlt den Autoren oder Personen, die für die ausgewählten Werke verantwortlich sind, keinen Betrag für ihre Ausstellung während des Festivals.
19. Die ausgewählten Kurzfilme werden Teil des Archivs der Fundación Festival Internacional de Cine de Huesca. Sie können privat zu Bildungs- oder Forschungszwecken konsultiert werden.
20. Falls erforderlich, trägt das Festival die Kosten für die Rückgabe von nicht prämierten Exemplaren.
21. Jede Arbeit, die nicht die notwendigen technischen Garantien für eine ordnungsgemäße öffentliche Projektion bietet, kann abgelehnt werden.
VI. JURY
22 Die Jurys der jeweiligen Wettbewerbe entscheiden über die Vergabe der Preise und Trophäen unter allen Kurzfilmen, die für den offiziellen Teil der drei Wettbewerbe ausgewählt wurden.
23. Ihre Entscheidung wird unanfechtbar sein. Die Mitglieder der Jury verpflichten sich, ihre Entscheidungen bis zum Ende der offiziellen Preisverleihung und der Abschlussfeier des Festivals geheim zu halten.
VII. AUSZEICHNUNGEN
WETTBEWERB FÜR IBEROAMERIKANISCHE KURZFILME
Er findet während des Festivals statt und es werden die folgenden offiziellen Preise verliehen:
• 1. Preis · IBEROAMERICAN DANZANTE AWARD
5.000€ und eine Trophäe. Es qualifiziert sich automatisch für die Teilnahme an der Kategorie Kurzfilme der Oscar Academy Awards für das entsprechende Jahr.
• 2. Preis · CACHO PALLERO IBERO-AMERICAN DANZANTE
2.000€ und ein Diplom.
• ALBERTO SÁNCHEZ AWARD FÜR DEN IBEROAMERIKANISCHEN DEBÜTFILM DANZANTE: 1.000€ und Diplom. Unter Debütwerk wird die 1. und 2. Realisierung durch den Regisseur verstanden. Wenn das Werk gemeinsam inszeniert wird, muss diese Bedingung für alle Regisseure gelten. Werke, die unter der Schirmherrschaft einer Schule produziert wurden und kommerziell vertrieben wurden oder auf Festivals gezeigt wurden, werden für ihre Regisseure als Teil der Gesamtzahl der Realisierungen berücksichtigt.
Verliehen von der Jugendjury.
INTERNATIONALER KURZFILMWETTBEWERB
Er findet während des Festivals statt und es werden die folgenden offiziellen Preise verliehen:
• 1. Preis · INTERNATIONALER DANZANTE AWARD
5.000€ und eine Trophäe. Es qualifiziert sich automatisch für die Teilnahme an der Kategorie Kurzfilme der Oscar Academy Awards für das entsprechende Jahr.
• INTERNATIONALER ANIMATIONSFILM DANZANTE 1.500€ und eine Trophäe. Verliehen vom Instituto de Estudios Altoaragoneses.
• DEBÜTFILM INTERNATIONAL DANZANTE
1.000€ und eine Trophäe. Verliehen von der Fundación Anselmo Pié Sopena.
Unter Debütwerk versteht man die 1. und 2. Realisierung durch den Regisseur. Wenn das Werk gemeinsam inszeniert wird, muss diese Bedingung für alle Regisseure gelten. Werke, die unter der Schirmherrschaft einer Schule produziert wurden und kommerziell vertrieben wurden oder auf Festivals gezeigt wurden, werden für ihre Regisseure als Teil der Gesamtzahl der Realisierungen berücksichtigt.
Verliehen von der Jugendjury.
FRANCISCO GARCÍA DE PASO, ERWÄHNUNG DER MENSCHENRECHTE
Ein Zertifikat für den Kurzfilm, der die Verteidigung der Menschenrechtswerte am besten hervorhebt.
DER DREHBUCHPREIS
Verliehen gemeinsam mit der Anselmo Pié Sopena Foundation, basierend auf den folgenden Überlegungen:
• Für den Preis in Frage kommen Werke, die im Rahmen des Internationalen und Iberoamerikanischen Wettbewerbs ausgewählt wurden.
• Die Jurys des Internationalen Wettbewerbs und des Iberoamerikanischen Wettbewerbs wählen jeweils mindestens 3 Finalisten aus, und eine spezielle Jury bestimmt den Gewinner.
• Der Preis besteht aus 500€ und einem Diplom.
WETTBEWERB FÜR DOKUMENTARISCHE KURZFILME
Er findet während des Festivals statt und es werden die folgenden offiziellen Preise verliehen:
• 1. Preis · DOKUMENTARFILM DANZANTE AWARD
5.000€ und eine Trophäe. Es qualifiziert sich automatisch für die Kategorie Dokumentarkurzfilme der Oscar Academy Awards für das entsprechende Jahr.
• JOSÉ MANUEL PORQUET, IBEROAMERIKANISCHER DOKUMENTARFILM DANZANTE
2.000€ und ein Zertifikat. Für den besten Kurzdokumentarfilm, der in einem iberoamerikanischen Land produziert wurde: Sollte der 1. Danzante Documentary Award zufällig an ein Werk iberoamerikanischer Produktion verliehen werden, würde dieser Preis laut Jury an das zweitbeste iberoamerikanische Werk verliehen.
PREIS FÜR DAS ERSTE WERK DES DOKUMENTARFILMS JINETE HIBERICO:
1.000€ und Trophäe. Verliehen vom Institut für Altoaragoneses Studies. Als Debütwerk wird die 1. und 2. Realisierung durch den Regisseur verstanden. Wenn das Werk gemeinsam inszeniert wird, muss diese Bedingung für alle Regisseure gelten. Werke, die unter der Schirmherrschaft einer Schule produziert wurden und kommerziell vertrieben wurden oder auf Festivals gezeigt wurden, werden für ihre Regisseure als Teil der Gesamtzahl der Realisierungen berücksichtigt.
Verliehen von der Jugendjury.
DER PUBLIKUMSPREIS
Aragón Televisión wird den „Publikumspreis“ aus folgenden Gründen vergeben:
- Alle ausgewählten Werke werden gegeneinander antreten.
- Es wird durch die Abstimmung des Publikums verliehen.
- Der Preis besteht aus dem Kauf der Übertragungsrechte durch Aragón Televisión im Wert von 900€ sowie deren Werbung und Ausstrahlung, wobei die Zustimmung der Autoren eingeholt wird.
IX. ÜBER DIE AUSZEICHNUNGEN
24. Keine der in den Wettbewerben aufgeführten Auszeichnungen kann für nichtig erklärt oder an zwei Teilnehmer verliehen werden.
25. Alle Preise werden an Filmregisseure verliehen, mit Ausnahme des Script Award und der Filme, die von Akademien, Schulen oder Institutionen produziert werden, die sich der Kinematographie widmen. Der Drehbuchpreis wird dem oder den Drehbuchautoren verliehen.
X. BESONDERE ÜBERLEGUNGEN
26. Nach dem Festival können Kurzfilme, die mit Preisen oder besonderen Erwähnungen in Kultur- und Bildungsprogrammen ausgezeichnet wurden, auf gemeinnütziger Basis ausgestrahlt werden, sofern der Autor zuvor seine Zustimmung eingeholt hat.
27. Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass die Rechte Dritter im Zusammenhang mit der Produktion des registrierten Films nicht verletzt werden.
28. Jede Anmeldung zu einem der Wettbewerbe setzt die Annahme dieser Regeln einschließlich des beigefügten Anhangs I voraus.
29. Das Internationale Filmfestival von Huesca wird in seinem unanfechtbaren Urteil alle Fälle lösen, die nicht in diesen Regeln vorgesehen sind.
30. Diese Vorschriften werden in Spanisch und Englisch veröffentlicht. Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Sprachdolmetschung wird der Referenztext die spanische Version sein.
Huesca, 10. Januar 2024
ANLAGE I. ONLINE-FESTIVAL
OFFIZIELLER ONLINE-WETTBEWERB
Der offizielle Wettbewerb wird sowohl offline als auch online stattfinden.
Die Online-Sessions finden auf indihome.tv (Festhome-Plattform) statt, auf die Nutzer an den Terminen des Festivals vom 7. bis 15. Juni 2024 zugreifen können. Alle Filme werden mit der Verschlüsselung der Indiehome-Plattform geschützt. Das Festival garantiert, dass die Online-Premiere auch in die Qualifikation für die Oscar- und Goya Awards eingeht.
Der Kurzfilmer hat das Recht, die Online-Projektion seines Films in dem Land oder den Ländern, die er in Betracht zieht, außerhalb Spaniens einzuschränken. Er/sie wird auch in der Lage sein, die Anzahl der erlaubten Reproduktionen zu begrenzen, wobei die von der Organisation festgelegte Mindestzahl von 500 beträgt. Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit der Platzbeschränkung und den Online-Pässen erfolgen per E-Mail an peliculas@huesca-filmfestival.com.
Der Kurzfilmer hat das Recht, nicht am Online-Bereich teilzunehmen. Dafür muss er seinen ausdrücklichen Verzicht auf diese Teilnahme schriftlich an peliculas@huesca-filmfestival.com senden.
Standard-Gebühr
2.5€
2.25€
Einsendungs-Frist
15 Feb 24
Standard-Gebühr
2.5€
2.25€
Einsendungs-Frist
15 Feb 24
Standard-Gebühr
2.5€
2.25€
Einsendungs-Frist
15 Feb 24
Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.