Standard-Gebühr
3€
2.7€
Einsendungs-Frist
12 Feb 26
0.3€
Huesca International Film Festival
14 Jan 2026
Aufruf zu Einschreibungen
12 Feb 2026
Letzter Termin
27
Tage
30 Mär 2026
Benachrichtigungsdatum
05 Jun 2026
13 Jun 2026
Qualifizierendes Festival
Qualifizierendes Festival
Qualifizierer
Festival Start: 05 Juni 2026 Festival Ende: 13 Juni 2026
Die Hollywood Academy unterstützt das Huesca International Film Festival, indem sie es in die engere Wahl für die Oscars in der Kategorie Bester Kurzspielfilm nimmt, und die spanische Akademie für Filmkunst und Wissenschaften würdigt es für die Goya Awards.
http://www.oscars.org/sites/default/files/88aa_shorts_festival_list.pdf
I. ZWECK
1. Ziel des Huesca International Film Festival ist es, die Kinokultur durch Kurzfilme zu fördern und innovative Vorschläge in diesem Bereich auszutauschen.
II. ORGANISATION
2. Das Festival wird von der Fundación Festival Internacional de Cine de Huesca organisiert.
3. Die 54. Ausgabe des Huesca International Film Festival findet vom 5. bis 13. Juni 2025 statt und umfasst die folgenden Wettbewerbe:
· IBEROAMERIKANISCH (SPANIEN, LATEINAMERIKA UND PORTUGAL)
· INTERNATIONAL (REST DER LÄNDER)
· DOKUMENTARFILM (ALLE LÄNDER)
Alle drei Wettbewerbe wetteifern um die verschiedenen Danzante Awards. Diese Auszeichnungen sind in Punkt VIII detailliert beschrieben und qualifizieren sich für die Goya Awards der Spanischen Akademie für Filmkunst und Wissenschaft sowie für die Oscars der Academy Award.
Um sich zu registrieren, müssen die Teilnehmer das Hauptproduktionsland als Referenz für die Werke angeben. Eine falsche Registrierung kann zur Disqualifikation führen.
III. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
4. Das Festival ist offen für Fiktion-, Dokumentar-, Animations- und experimentelle Kurzfilme. Obwohl es keine thematischen Einschränkungen gibt, sind touristisch orientierte Filme oder Werbekurzfilme sowie Fernsehserien ausgeschlossen.
5. Autoren können so viele Kurzfilme einreichen, wie sie möchten. Die Anmeldegebühr für jeden Kurzfilm beträgt 3 Euro (die Kosten für die Festhome-Plattform nicht enthalten).
6. Alle Werke, die nach dem 1. Januar 2025 produziert wurden und nicht in früheren Ausgaben des Festivals registriert wurden, können eingereicht werden.
7. Die Filme werden in ihrer Originalsprache präsentiert. Wenn die Originalversion der Filme nicht auf Spanisch oder Englisch ist, müssen sie registriert und auf Spanisch oder Englisch untertitelt werden.
8. Die maximale Dauer wird 30 Minuten nicht überschreiten, mit Ausnahme von kurzen Dokumentarfilmen, die bis zu 40 Minuten dauern können.
9. Kurzfilme aus Fiktion und Animation aus den Ländern der iberoamerikanischen Gemeinschaft werden für den Iberoamerikanischen Kurzfilmwettbewerb registriert. Die Gewinner dieses Wettbewerbs sowie all diejenigen, die von der Auswahlkommission für verdient befunden wurden, werden anschließend am internationalen Wettbewerb teilnehmen.
10. Ein vielseitiges und qualifiziertes Komitee wird die Auswahl (das Verfahren) der Kurzfilme beaufsichtigen, die Teil der drei Wettbewerbe sein werden. Die Ergebnisse der zuvor genannten Auswahl werden der auf dem Anmeldeformular angegebenen Person mitgeteilt.
IV. REGISTRIERUNGEN
Nichtdokumentarische Kurzfilme müssen für den entsprechenden Wettbewerb (Iberoamerikanisch oder international) angemeldet werden, wobei das Hauptproduktionsland der Werke als Referenz verwendet wird. Dokumentarische Kurzfilme müssen unabhängig von ihrem Produktionsland für den Wettbewerb für dokumentarische Kurzfilme registriert werden. Eine falsche Registrierung kann zur Disqualifikation führen.
11. Alle registrierten Kurzfilme müssen den folgenden Regeln entsprechen:
· Einsendeschluss ist Donnerstag, Donnerstag, der 12. Februar 2025. Die Frist läuft am 12. Februar 2024 um 23:59 Uhr mitteleuropäischer Zeit MEZ (UTC+1) ab.
· Die Registrierung erfolgt online über die Plattform „Festhome“ unter www.festhome.com, indem alle obligatorischen Abschnitte ausgefüllt werden. Der Teilnehmer ist für alle Kosten im Zusammenhang mit dieser Plattform sowie für die Anmeldegebühr für das Festival verantwortlich.
· Der Teilnehmer erstellt auf dieser Plattform ein Konto und lädt die Videodatei mit eingebetteten Untertiteln in Englisch und/oder Spanisch hoch, falls es sich um Werke handelt, deren Originalversion nicht Spanisch oder Englisch ist.
· Teilnehmer, die aufgrund ihrer geografischen Lage und der Konflikte im Land möglicherweise Probleme haben, sich online zu registrieren, können sich für die Teilnahme am Kurzfilmwettbewerb bewerben, indem sie eine E-Mail an peliculas@huesca-filmfestival.com senden
. Bitte achten Sie bei der Einreichung Ihres Beitrags darauf, die richtige Wettbewerbskategorie auszuwählen. Dokumentarprojekte müssen immer unter Dokumentarfilm eingereicht werden, auch wenn sie fiktionalisiertes Filmmaterial enthalten. Festhome umfasst die Kategorie „Fiktion—Dokumentarfilm“, dies gilt jedoch nicht für HIFF. Kennzeichnen Sie Dokumentarfilme nicht in dieser Kategorie. Ebenso müssen Spielfilme je nach Produktionsland in den Kategorien Iberoamerikanisch oder International eingereicht werden, und Spielfilme sollten nicht als „Spielfilm — Dokumentarfilm“ gekennzeichnet werden, auch wenn sie sich mit Themen befassen, die diesem Genre nahe stehen könnten.
. Wie in Abschnitt III Punkt 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben, werden alle Kurzfilme, die in früheren Ausgaben des Festivals eingereicht wurden, automatisch ausgeschlossen und nicht berücksichtigt.
. Alle Kurzfilme, die auf Festhome auf eine Produktion hinweisen, die ein Jahr später als ihre tatsächliche Produktion liegt, wodurch sie gegen eine der Hauptklauseln dieser Vorschriften verstoßen, werden automatisch ausgeschlossen und nicht berücksichtigt.
V. AUSGEWÄHLTE KURZFILME: ZUSENDUNG UND VORFÜHRUNG VON KOPIEN
12. Die ausgewählten Kurzfilme müssen in einer Master-Kopie ohne Untertitel gesendet werden, wobei für jede der angeforderten Sprachen eine Untertiteldatei im SRT-Format beigefügt ist: Englisch (verpflichtend) und Spanisch (erforderlich). Wenn das angeforderte Material nach der Benachrichtigung nicht innerhalb der festgelegten Frist gesendet wird, kann dies zur Disqualifikation führen.
13. Die ausgewählten Personen müssen eine Datei mit einem EPK (Electronic Press Kit) an peliculas@huesca-filmfestival.com senden (sofern sie das Material nicht zuvor auf Festhome hochgeladen haben). Die Datei sollte enthalten:
· Drei für den Kurzfilm repräsentative Rahmen oder Fotos und ein Foto des Regisseurs. Das bevorzugte Format ist eine digitale Datei, 300 dpi, JPEG oder Tiff mit einer ungefähren Größe von 10×15 cm.
· Biofilmografie des Regisseurs in maximal 600 Zeichen
Sie sollten auch das Anmeldeformular ausfüllen und es innerhalb der gewünschten Zeit senden. Wenn das Formular nicht ordnungsgemäß ausgefüllt und innerhalb der festgelegten Fristen gesendet wird, kann dies dazu führen, dass der Kurzfilm von der endgültigen Auswahl ausgeschlossen wird.
14. Die Teilnehmer ermächtigen die Organisation des Festivals, Fragmente der ausgewählten Werke für ihre Ausstrahlung in beliebigen Medien zu verwenden, um für das Festival zu werben. Darüber hinaus kann das Festival Fotos der Kurzfilme und Regisseure in der Presse und anderen Medien sowie für die Erstellung des Festivalkatalogs verwenden. Die Zusendung des EPK setzt die Annahme all dieser Bedingungen voraus.
15. Das Festival muss die ausgewählten Kurzfilme vor dem 1. April 2025 in ihrem Ausstellungsformat erhalten haben. Die Dateien werden über den speziellen Server gesendet, den das Festival den Autoren zu diesem Zweck zur Verfügung stellt. Das Absendedatum muss per E-Mail mitgeteilt werden: peliculas@huesca-filmfestival.com. Die Nichteinhaltung dieser Anforderung führt zum Ausschluss der Arbeit.
16. Die Master-Kopien der ausgewählten Kurzfilme müssen in Prores 422, DCP oder einem ähnlichen Format OHNE eingebettete Untertitel gesendet werden. Darüber hinaus müssen Untertitel im SRT-Format in Englisch (verpflichtend) und Spanisch (angefordert) gesendet werden. Es werden nur STR-Untertitel akzeptiert. Jede Ausnahme von den oben genannten Bedingungen muss von unserer technischen Abteilung für jeden Sonderfall geprüft werden. Die genauen technischen Spezifikationen werden zum Zeitpunkt der Anfrage für diese Materialien mitgeteilt.
Das Festival behält sich das Recht vor, zusätzliche Projektionskopien in anderen Formaten anzufordern, um seinen technischen Bedürfnissen gerecht zu werden.
17. Die ausgewählten Kurzfilme werden für ihre letzte Vorführung neu aufgenommen und mit englischen und spanischen Untertiteln versehen, die dann im DCP-Format gezeigt werden.
18. Das Festival zahlt den Autoren oder Personen, die für die ausgewählten Werke verantwortlich sind, keinen Betrag für ihre Ausstellung während des Festivals.
19. Die ausgewählten Kurzfilme werden Teil des Archivs der Fundación Festival Internacional de Cine de Huesca. Sie können privat zu Bildungs- oder Forschungszwecken konsultiert werden.
20. Falls erforderlich, trägt das Festival die Kosten für die Rückgabe von nicht prämierten Exemplaren.
21. Jede Arbeit, die nicht die notwendigen technischen Garantien für eine ordnungsgemäße öffentliche Projektion bietet, kann abgelehnt werden.
VI. JURY
22 Die Jurys der jeweiligen Wettbewerbe entscheiden über die Vergabe der Preise und Trophäen unter allen Kurzfilmen, die für den offiziellen Teil der drei Wettbewerbe ausgewählt wurden.
23. Ihre Entscheidung wird unanfechtbar sein. Die Mitglieder der Jury verpflichten sich, ihre Entscheidungen bis zum Ende der offiziellen Preisverleihung und der Abschlussfeier des Festivals geheim zu halten.
VII. AUSZEICHNUNGEN
WETTBEWERB FÜR IBEROAMERIKANISCHE KURZFILME
Er findet während des Festivals statt und es werden die folgenden offiziellen Preise verliehen:
• 1. Preis · IBEROAMERICAN DANZANTE AWARD
5.000€ und eine Trophäe. Es qualifiziert sich automatisch für die Teilnahme an der Kategorie Kurzfilme der Oscar Academy Awards für das entsprechende Jahr.
• 2. Preis · CACHO PALLERO IBERO-AMERICAN DANZANTE
2.000€ und ein Diplom.
• ALBERTO SÁNCHEZ AWARD FÜR DEN IBEROAMERIKANISCHEN DEBÜTFILM DANZANTE: 1.000€ und Diplom. Unter Debütwerk wird die 1. und 2. Realisierung durch den Regisseur verstanden. Wenn das Werk gemeinsam inszeniert wird, muss diese Bedingung für alle Regisseure gelten. Werke, die unter der Schirmherrschaft einer Schule produziert wurden und kommerziell vertrieben wurden oder auf Festivals gezeigt wurden, werden für ihre Regisseure als Teil der Gesamtzahl der Realisierungen berücksichtigt.
Verliehen von der Jugendjury.
INTERNATIONALER KURZFILMWETTBEWERB
Er findet während des Festivals statt und es werden die folgenden offiziellen Preise verliehen:
• 1. Preis · INTERNATIONALER DANZANTE AWARD
5.000€ und eine Trophäe. Es qualifiziert sich automatisch für die Teilnahme an der Kategorie Kurzfilme der Oscar Academy Awards für das entsprechende Jahr.
• INTERNATIONALER ANIMATIONSFILM DANZANTE 1.500€ und ein Zertifikat. Verliehen vom Instituto de Estudios Altoaragoneses.
• DEBÜTFILM INTERNATIONAL DANZANTE
1.000€ und eine Trophäe. Verliehen von der Fundación Anselmo Pié Sopena.
Unter Debütwerk versteht man die 1. und 2. Realisierung durch den Regisseur. Wenn das Werk gemeinsam inszeniert wird, muss diese Bedingung für alle Regisseure gelten. Werke, die unter der Schirmherrschaft einer Schule produziert wurden und kommerziell vertrieben wurden oder auf Festivals gezeigt wurden, werden für ihre Regisseure als Teil der Gesamtzahl der Realisierungen berücksichtigt.
Verliehen von der Jugendjury.
FRANCISCO GARCÍA DE PASO, ERWÄHNUNG DER MENSCHENRECHTE
Ein Zertifikat für den Kurzfilm, der die Verteidigung der Menschenrechtswerte am besten hervorhebt.
JULIO ALEJANDRO DREHBUCHPREIS
Wird gemeinsam mit der Anselmo Pié Sopena Foundation verliehen, basierend auf den folgenden Überlegungen:
• Für den Preis in Frage kommen Werke, die im Rahmen des Internationalen und Iberoamerikanischen Wettbewerbs ausgewählt wurden.
• Die Jurys des Internationalen Wettbewerbs und des Iberoamerikanischen Wettbewerbs wählen jeweils mindestens 3 Finalisten aus, und eine spezielle Jury bestimmt den Gewinner.
• Der Preis besteht aus 500€ und einem Diplom.
WETTBEWERB FÜR DOKUMENTARISCHE KURZFILME
Er findet während des Festivals statt und es werden die folgenden offiziellen Preise verliehen:
• 1. Preis · DOKUMENTARFILM DANZANTE AWARD
5.000€ und eine Trophäe. Es qualifiziert sich automatisch für die Kategorie Dokumentarkurzfilme der Oscar Academy Awards für das entsprechende Jahr.
• JOSÉ MANUEL PORQUET, IBEROAMERIKANISCHER DOKUMENTARFILM DANZANTE
2.000€ und ein Zertifikat. Für den besten Kurzdokumentarfilm, der in einem iberoamerikanischen Land produziert wurde: Sollte der 1. Danzante Documentary Award zufällig an ein Werk iberoamerikanischer Produktion verliehen werden, würde dieser Preis laut Jury an das zweitbeste iberoamerikanische Werk verliehen.
PREIS FÜR DAS ERSTE WERK DES DOKUMENTARFILMS JINETE HIBERICO:
1.000€ und Trophäe. Verliehen vom Institut für Altoaragoneses Studies. Als Debütwerk wird die 1. und 2. Realisierung durch den Regisseur verstanden. Wenn das Werk gemeinsam inszeniert wird, muss diese Bedingung für alle Regisseure gelten. Werke, die unter der Schirmherrschaft einer Schule produziert wurden und kommerziell vertrieben wurden oder auf Festivals gezeigt wurden, werden für ihre Regisseure als Teil der Gesamtzahl der Realisierungen berücksichtigt.
Verliehen von der Jugendjury.
DER PUBLIKUMSPREIS
Aragón Televisión wird den „Publikumspreis“ aus folgenden Gründen vergeben:
• Alle für den Wettbewerb ausgewählten Werke sind teilnahmeberechtigt.
• Der Preis wird per Publikumsabstimmung verliehen.
• Preisdotierung: 900€ als Gegenleistung für die Übertragung der nicht ausschließlichen Übertragungsrechte an dem audiovisuellen Werk.
• Die Übertragungsrechte für Aragón TV unterliegen den folgenden Bedingungen:
◦ Nicht exklusive Ausstrahlung des ausgezeichneten audiovisuellen Werks auf den digitalen Kanälen von Aragón TV für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit dem Datum, an dem das Netzwerk die Lieferung der Materialien genehmigt.
◦ Nicht exklusive Ausstrahlung einer Vorführung des ausgezeichneten audiovisuellen Werks auf dem DVB-T-Kanal von Aragón TV. Die DVB-Ausstrahlung erfolgt innerhalb des Zeitraums von einem Jahr, in dem das Werk auf der digitalen Plattform des Senders verfügbar gemacht wird.
• Es ist eine grundlegende Voraussetzung, dass Sie das ausschließliche Eigentum an den Verwertungsrechten an dem Werk besitzen.
• Die Annahme des Preises setzt die Lieferung des audiovisuellen Werks gemäß den vom Netzwerk festgelegten technischen Anforderungen voraus.
• Zur Bearbeitung des Aragón TV Audience Award wird die Organisation des Filmfestivals den Gewinner mit der Abteilung für neue audiovisuelle Projekte des Netzwerks in Kontakt bringen.
IX. ÜBER DIE AUSZEICHNUNGEN
24. Keine der in den Wettbewerben aufgeführten Auszeichnungen kann für nichtig erklärt oder an zwei Teilnehmer verliehen werden.
25. Alle Preise werden an Filmregisseure verliehen, mit Ausnahme des Script Award und der Filme, die von Akademien, Schulen oder Institutionen produziert werden, die sich der Kinematographie widmen. Der Drehbuchpreis wird dem oder den Drehbuchautoren verliehen.
X. BESONDERE ÜBERLEGUNGEN
26. Nach dem Festival können Kurzfilme, die mit Preisen oder besonderen Erwähnungen in Kultur- und Bildungsprogrammen ausgezeichnet wurden, auf gemeinnütziger Basis ausgestrahlt werden, sofern der Autor zuvor seine Zustimmung eingeholt hat.
27. Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass die Rechte Dritter im Zusammenhang mit der Produktion des registrierten Films nicht verletzt werden.
28. Jede Einreichung für einen der Wettbewerbe setzt die Annahme dieser Regeln einschließlich des beigefügten Anhangs I voraus. Die Nichteinhaltung eines der Bestimmungen der Vorschriften hat zur Folge, dass der Kurzfilm nicht berücksichtigt wird.
29. Das Huesca International Film Festival wird in seinem unanfechtbaren Urteil alle Fälle lösen, die in diesen Regeln nicht vorgesehen sind.
30. Diese Vorschriften werden in Spanisch und Englisch veröffentlicht. Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Sprachdolmetschung wird der Referenztext die spanische Version sein.
Huesca, 8. Januar 2026
Standard-Gebühr
3€
2.7€
Einsendungs-Frist
12 Feb 26
Standard-Gebühr
3€
2.7€
Einsendungs-Frist
12 Feb 26
Standard-Gebühr
3€
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Einsendungs-Frist
12 Feb 26
Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.