Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
01 Apr 23
0€
Festival Itinérant du Film d´Ecole de Mboro
16 Aug 2022
Aufruf zu Einschreibungen
01 Apr 2023
Festival geschlossen
01 Mai 2023
Benachrichtigungsdatum
23 Mai 2023
27 Mai 2023
Festival Start: 23 Mai 2023 Festival Ende: 27 Mai 2023
Dieses Festival bietet Filme von verschiedenen Schulen und Filmschüler aus dem Senegal, Afrika und anderen Kontinenten. Es werden auch Filme von Profis und Amateuren der Branche ausgestrahlt. Es bietet ein virtuelles und physisches Programm, das sich mit den durch die Covid-19-Pandemie verursachten Gesundheitszuständen weiterentwickelt und für den Dialog zwischen Kulturen der Welt offen ist. Die Jurys werden von Fachleuten der 7. Kunst und der Öffentlichkeit zusammengestellt, um die besten Regisseure, die besten Schauspieler und die beste Behandlung von Themen zu Kindheit und Inklusion zu unterscheiden.
FESTIVAL-REGELN
Artikel 1: Das Itinerant School Film Festival (FIFE) ist eine jährliche Veranstaltung zum Thema Kino, audiovisuelles und digitales Schaffen. Das Festival wird vor jeder Ausgabe mit einem Aufruf zur Einreichung von Filmen an den verschiedenen Kinoschulen Senegals, Afrikas und anderer Länder fortgesetzt. Sie steht Branchenfachleuten und Amateuren offen. Es bietet ein virtuelles und physisches Programm, Austauschworkshops, Schulungen, Animationen an verschiedenen Orten Senegals und international über das Internet.
Artikel 2: Das Itinerant School Film Festival (FIFE) wird vom Multimedia Training Center von Mboro, der NGO Youth and Development, initiiert und setzt auf die Partnerschaft der Pfadfinderinnen und Pfadfinderinnen des Senegal und mehrerer anderer Schauspieler im Senegal und auf der ganzen Welt.
Artikel 3: Das Festival begrüßt Filme und audiovisuelle Werke aller Art, die die Menschenrechte und moralischen Werte des senegalesischen Volkes respektieren. Filme, die das Gewissen junger Menschen oder Gemeinschaften verletzen, werden nicht erwartet.
Lang-, Mittel- und Kurzfilme in den Bereichen Dokumentation, Reportage, Fiktion, Animation oder anderen Genres werden begrüßt. Die Filme müssen in der Landessprache Senegals (Wolof, Pulaar, Seereer, Joolaa, Manding usw.) oder in Französisch verfasst sein. Filme in anderen Sprachen müssen französische Untertitel haben.
Produktionsdaten werden nicht berücksichtigt. Das Thema ist offen, muss aber den Anliegen der Menschen in der heutigen Welt entsprechen.
Artikel 4: Ein wissenschaftlicher Ausschuss, der sich aus Persönlichkeiten aus Kultur, Medien, Kunst und Veranstaltungen zusammensetzt, überwacht die Ausrichtung des Festivals. Dieser Ausschuss tagt mindestens einmal pro Quartal, durch physische Präsenz oder elektronische Konferenz.
Artikel 5: Ein Organisationskomitee bereitet das Festival vor und leitet es. Sie berichtet dem Wissenschaftlichen Ausschuss regelmäßig über die Entwicklung der Situation. Sie basiert auf einem jährlichen Aktionsplan und demokratischen Verwaltungsregeln.
Artikel 6: Der Vorschlag einer Arbeit zur Teilnahme am Festival beinhaltet die vorbehaltlose Akzeptanz dieser Regeln.
Artikel 7: Filme und Produktionen werden dem Festival als Vorschlag zur Auswahl über einen Link, eine Kopie oder ein anderes Qualitätsmedium übermittelt. Die Registrierung eines Werks für das Festival wird durch die Übermittlung eines ordnungsgemäß ausgefüllten Anmeldeformulars unterstützt. Die ausgewählten Kandidaten werden kontaktiert und aufgefordert, ihre Unterlagen (falls erforderlich) zu vervollständigen, indem sie die vorhandenen Werbetools senden: Filmpräsentationsnotiz, Trailer, Poster, Fotos, Biographie des Regisseurs, Presseartikel usw.
Artikel 8: Die Filme und Produktionen des Festivals sind kostenlos. Das Festival sieht weder eine Vergütung der Autoren von Filmen oder Produktionen noch der Rechteinhaber für die Teilnahme ihrer Werke vor.
Artikel 9: Die Übermittlung von Werken oder Werbeinstrumenten geht zu Lasten des Absenders. Das Festival lehnt jegliche Verantwortung für den Verlust, Diebstahl oder die Zerstörung von Medien während des Transports ab. Bei bestimmten Arbeiten könnte der Transport jedoch von den Organisatoren unterstützt werden.
Artikel 10: Die dem Festival vorgeschlagenen Filme unterliegen der Anerkennung eines Auswahlausschusses. Die Liste der ausgewählten Filme wird in sozialen Netzwerken, auf der Festivalwebsite und in den E-Mail-Adressen der Inhaber veröffentlicht. Das Programm für die Verbreitung der Werke wird vom Organisationskomitee ausgearbeitet. Die Methoden der Verwertung der Arbeit (Vorführung, Ausstellung, Veröffentlichung in den Dokumenten des Festivals) werden vom Organisationskomitee festgelegt.
Artikel 11: Der Rückzug eines ausgewählten Films (oder Werks) aus dem Programm liegt ausschließlich in der Verantwortung der Entscheidung des Organisationskomitees.
Artikel 12: Der Teilnehmer garantiert, dass der vorgeschlagene Film oder das vorgeschlagene Werk alle erforderlichen Genehmigungen erhalten hat, insbesondere in Bezug auf die Verwendung von Bildern, Musik oder verschiedenen Dokumenten.
Artikel 13: Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, dass er alle Rechte übertragen hat, indem er diese Regeln akzeptiert und das Festival gegen Störungen, Ansprüche oder Fälschungen garantiert, die seinem Ruf oder seinem Eigentum schaden könnten.
Artikel 14: Um die Förderung des Festivals zu gewährleisten, ermächtigen die Produzenten und Begünstigten des ausgewählten Werks das Festival, Auszüge aus dem Film oder die Präsentation des Werks durch Fernsehübertragung, Rundfunk, Internet-Rundfunk, schriftliche Presse oder andere Mittel zu präsentieren Verbreitung.
Für jedes registrierte Werk kann jedoch eine kostenlose Sendung auf einem Fernsehsender, einem Radiosender, programmiert werden.
Artikel 15: Die Unterstützung der Rundfunkarbeiten und Werbeinstrumente bleibt im Besitz der Organisatoren, um für die nächsten Festivals zu Werbezwecken zu werben. Dennoch wird sie nicht kommerziell genutzt.
Artikel 16: Filmvorführungen sind kostenlos und können von Debatten oder anderen Unterhaltungsaktivitäten gefolgt werden. Sie werden im öffentlichen Raum, im Freien, in Hallen, in Schulen und Universitäten organisiert.
Die Regisseure, Produzenten oder Schauspieler der ausgewählten Filme oder Werke können je nach den verfügbaren Mitteln eingeladen werden, ihren Film auf dem Festival zu präsentieren.
Artikel 17: Die ausgewählten und am Wettbewerb teilnehmenden Filme unterliegen der Abstimmung einer Jury. Die Preise bestehen aus einem Zertifikat und möglicherweise einer Trophäe, Materialien oder Bargeld.
Artikel 18: Alle Streitigkeiten, die sich über die Anwendung oder Auslegung dieser Regeln ergeben können, werden ausdrücklich dem Ermessen des souveränen wissenschaftlichen Ausschusses unterstellt.
Dakar, 1. August 2022
Das Organisationskomitee
Keine Gebühr
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01 Apr 23
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