Festival Itinérant Du Film D´ecole De Mboro (6)

Traveling School Film Festival Mboro (FIFE)



Fristen

03 Feb 2026
Aufruf zu Einschreibungen

05 Mai 2026
Letzter Termin

2
Monate

19 Mai 2026
Benachrichtigungsdatum

22 Mai 2026
23 Mai 2026

Adresse

Centre CIFOP,  00221, Mboro, Région de Thiès, Senegal


Festival Beschreibung
Schulfilme
Kurzfilmfestival 60'<
Spielfilmfestival >61' 90'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Online und physischer Standort
 Produktionsdatum: Jede
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  60'<
 Spielfilme  >61' 90'<
 AI Tools 
 Jede Sprache
 Untertitel 
French
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Photo of Festival Itinérant Du Film D´ecole De Mboro
Photo of Festival Itinérant Du Film D´ecole De Mboro
Photo of Festival Itinérant Du Film D´ecole De Mboro
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French
English
German ML


Festival Start: 22 Mai 2026      Festival Ende: 23 Mai 2026

Das Traveling School Film Festival (FIFE) ist eine jährliche Veranstaltung, die Kino, audiovisuelle Medien und digitale Kreation präsentiert. Es ist eine Initiative des Mboro International Center for Practical Training und der NGO Youth and Development und stützt sich auf die Partnerschaft der Girl Guides and Boy Scouts of Senegal, der Jokkoo Consulting Agency und mehrerer anderer Akteure im Senegal und auf der ganzen Welt.

Um die reguläre Organisation des von ihr initiierten Filmfestivals zu verwalten, wurde eine wirtschaftliche Interessengruppe (GIE) gegründet: GIE Les Associés du Film d'École (School Film Associates), deren Hauptaufgabe die jährliche Organisation des Traveling School Film Festival, FIFE, ist.

Artikel 1: Das Traveling School Film Festival (FIFE) ist eine jährliche Veranstaltung, die Kino, audiovisuelle Medien und digitale Schöpfung feiert. Vor jeder Ausgabe ruft das Festival von verschiedenen Filmschulen und Studierenden im Senegal, Afrika und anderen Ländern zur Einreichung von Beiträgen für Filme und digitale Werke auf. Es steht Branchenfachleuten und Amateuren gleichermaßen offen. Das Festival bietet ein Programm mit Filmvorführungen, Workshops, Schulungen und Veranstaltungen an verschiedenen Orten im Senegal und international über das Internet.

Artikel 2: Das Traveling School Film Festival (FIFE) wird von der GIE (Economic Interest Group) „Les associés du film d'école“ (School Film Associates) initiiert, der sich aus Dienstleistern des Mboro International Center for Practical Training (CIFOP) und Mitgliedern der Gemeinschaft zusammensetzt. Es hält an den Zielen und Werten des Pfadfindertums fest und stützt sich auf die Partnerschaft zahlreicher Akteure im Senegal und auf der ganzen Welt.

Artikel 3: Das Festival begrüßt Filme und digitale Produktionen aus allen Ländern und Genres, die die moralischen Werte des senegalesischen Volkes und das internationale Pfadfindertum respektieren. Spielfilme, mittellange Filme und Kurzfilme in den Bereichen Dokumentarfilm, Reportage, Fiktion, Animation oder anderen Genres sind willkommen. Filme müssen in einer Landessprache des Senegal (Wolof, Pulaar, Seereer, Mandinka usw.) oder auf Französisch verfasst sein. Filme in anderen Sprachen müssen französische Untertitel haben.
Produktionsdaten spielen keine Rolle. Das Thema ist offen, muss aber die Anliegen der Menschen auf der ganzen Welt von heute widerspiegeln. Filme, die die Sensibilität junger Menschen oder Gemeinschaften verletzen, werden nicht akzeptiert.

Artikel 4: Ein Organisationskomitee bereitet das Festival vor und leitet es. Es berichtet dem Vorstand regelmäßig über Entwicklungen. Sie arbeitet auf der Grundlage eines jährlichen Aktionsplans.

Artikel 5: Die Einreichung eines Films für die Teilnahme am Festival setzt die vorbehaltlose Annahme dieser Bestimmungen voraus. Die Registrierung eines Werks für das Festival setzt die Einreichung eines ordnungsgemäß ausgefüllten Anmeldeformulars und die Bereitstellung (eines Zugangslinks oder einer Kopie) des Werkes zur Bewertung durch das Auswahlkomitee voraus

Artikel 6: Die ausgewählten Kandidaten werden kontaktiert und eingeladen (falls erforderlich), um ihre Dossiers auszufüllen und eine Kopie des Films (oder Link) en bonne version, et les outils de promotion existants: note de présentation du film, band-anonce, poster, photo du réalisateur, seine Biographie, Presseartikel usw.
Artikel 7: Les films et productions inscrits au festival le sont à titre gracieux. Le festival ne prévoit pas de rémunération des auteurs de films ou productions diverses, ni des ayant droits pour la participation de leurs œuvres.

Artikel 8: Le convoyage des œuvres est aux frais de l'expéditeur. Le festival décline toute responsabilité quant à la perte, le vol ou la destruction des supports pendant leur transport. Toutefois, pour certaines œuvres particulières, le transport pourra être pris en charge par les organisateurs. Die Übertragung per Internet wird empfohlen. Une diffusion à titre cerca sur une chaine de television, une station radiophonique, peutre être programée pour des œuvres inscrites.

Artikel 9: Die auf dem Festival vorgeschlagenen Filme werden der Wertschätzung eines Auswahlausschusses unterbreitet. La liste des films retenus est publiée dans les réseaux sociaux, le site web du festival et les adresses electroniques des signataires de l'registration. La programmation de la diffusion et de l'exploitation des œuvres est élaborée par le comité d'organisation. Die Modalités d'exploitation de l'œuvre (Projektion, Ausstellung, Veröffentlichung in den Festivaldokumenten) werden vom Organisationskomitee festgelegt.

Artikel 10: Die Rücknahme eines ausgewählten Films (oder Werks) aus dem Programm liegt ausschließlich beim Organisationskomitee.

Artikel 11: Der Teilnehmer garantiert, dass der eingereichte Film oder das eingereichte Werk alle erforderlichen Genehmigungen erhalten hat, insbesondere in Bezug auf die Verwendung von Bildern, Musik oder anderen Dokumenten.

Artikel 12: Mit der Annahme dieser Regeln erklärt der Teilnehmer ausdrücklich, dass er über alle übertragenen Rechte verfügt, und stellt das Festival von allen Störungen, Ansprüchen oder Verstößen frei, die seinem Ruf oder Eigentum schaden könnten.

Artikel 13: Um für das Festival zu werben, ermächtigen die Produzenten und Rechteinhaber des ausgewählten Werks das Festival, das Werk oder Auszüge von bis zu drei Minuten Länge im Fernsehen, Radio, Internet-Streaming, Printmedien oder auf andere Weise der Verbreitung zu präsentieren.

Artikel 14: Die Medien der gezeigten Werke bleiben im Besitz der Organisatoren für Werbezwecke auf zukünftigen Festivals. Ohne Zustimmung des Produzenten dürfen sie jedoch nicht kommerziell genutzt werden.

Artikel 15: Filmvorführungen sind kostenlos und können von Diskussionen oder anderen Aktivitäten begleitet werden. Sie werden in öffentlichen oder privaten Räumen, im Freien, in Theatern, Schulen und Universitäten organisiert. Die Regisseure der ausgewählten Filme oder Werke können je nach verfügbaren Ressourcen bei der Präsentation ihrer Filme auf dem Festival unterstützt werden.

Artikel 16: Die ausgewählten und am Wettbewerb teilnehmenden Filme unterliegen einer Juryabstimmung. Die Preise können aus einer Urkunde und möglicherweise einer Trophäe bestehen oder in Form von Sachleistungen oder Geld vergeben werden.

Artikel 17: Alle Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung oder Auslegung dieser Vorschriften ergeben, unterliegen ausdrücklich dem Ermessen der Direktion von Cifop de Mboro.


  

 
  

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