FicdÀ Festival Internacional de Cine de Àger (2)

FICdÀ Festival Internacional de Cine de Àger



Fristen

08 Jul 2024
Aufruf zu Einschreibungen

28 Jul 2024
Festival geschlossen

31 Aug 2024
Benachrichtigungsdatum

04 Okt 2024
06 Okt 2024

Adresse

Plaça Major S/N,  25691, Àger, Lleida, Spain


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival >3' 30'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2022
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  >3' 30'<
 Jede Sprache
 Untertitel 
Catalan Spanish English
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Photo of FicdÀ Festival Internacional de Cine de Àger
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Photo of FicdÀ Festival Internacional de Cine de Àger
Photo of FicdÀ Festival Internacional de Cine de Àger

Spanish
English
German ML


Festival Start: 04 Oktober 2024      Festival Ende: 06 Oktober 2024

Das Internationale Filmfestival von Àger (FICDà) zielt darauf ab, das Kino einer Bevölkerung näher zu bringen, die keinen einfachen Zugang hat, und ein Ort zur Unterstützung neuer Filmtalente zu werden.

Das Festival konzentriert sich auf Kurzfilme mit einem sozialen Thema, die sich mit Themen befassen, die einen Mehrwert für die Gesellschaft darstellen.

TERMINE UND ORT

Das Internationale Filmfestival von Àger findet vom 4. bis 6. Oktober in Àger (La Noguera), einer Stadt in der Provinz Lleida (Spanien), seine erste Ausgabe statt. Der Wettbewerb findet an der historischen Stätte der Stiftskirche von Sant Pere de Àger statt, die im 11. Jahrhundert erbaut wurde.


ABSCHNITTE DES WETTBEWERBS:

Diese erste Ausgabe des Festivals wird eine offizielle Wettbewerbsabteilung für Kurzfilme haben.

Teilnehmen können fiktionale, dokumentarische und/oder animierte Werke zu sozialen Themen jeder Nationalität, die eine Mindestdauer von 3 Minuten und maximal 30 Minuten haben und nach dem 1. Januar 2022 entstanden sind.

• Der Wettbewerb ist international ausgerichtet.

• Kurzfilme, die nach dem 01.01.2022 produziert wurden, können teilnehmen.

• Das Thema der Produktionen muss sozial sein.

• Jeder Produzent und/oder Filmemacher kann einzeln oder gemeinsam teilnehmen.

• Jeder Teilnehmer kann einen Kurzfilm präsentieren.

• Wenn die Originalversion des Kurzfilms nicht auf Spanisch oder Katalanisch ist, muss er Untertitel in einer dieser beiden Sprachen oder in Englisch haben. Untertitel müssen in einer SRT-Datei gesendet werden.

• Werke mit einer maximalen Dauer von 30 Minuten können teilnehmen.

• Die eingereichten Werke müssen eine HD-, Full HD-, 2K- oder 4K-Auflösung haben. Die Mindestauflösung beträgt 1920x1080 (1080p)

• Werbe- oder touristische Werke sind nicht zugelassen, ebenso wenig wie Werke, bei denen in mehr als 10% des gesamten Werks Material verwendet wird. Werke, die nicht die für eine ordnungsgemäße Besichtigung erforderliche technische Qualität aufweisen, werden ebenfalls nicht akzeptiert.


REGISTRIERUNGS- UND AUSWAHLVERFAHREN:

Um an der 2. Ausgabe des Festival Internacional de Cinema d'Àger teilnehmen zu können, müssen Sie sich vor dem 28. Juli über FESTHOME registrieren und das Anmeldeformular ausfüllen. Andernfalls werden audiovisuelle Werke vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Um sich korrekt registrieren zu können, müssen Regisseure, Produzenten oder ihre gesetzlichen Vertreter zunächst ein Profil auf FESTHOME erstellen, den Kurzfilm auf der Plattform registrieren und ihn schließlich beim Festival Internacional de Cinema d'Àger (FICDà) registrieren.

Die Registrierung kostet 1 Euro und 50 Cent (1,5 Euro).


AUSWAHL:

Die Kommunikation mit jedem der vom Àger International Film Festival ausgewählten Kurzfilme erfolgt streng vertraulich zwischen dem Festival und den Produzenten oder gesetzlichen Vertretern des ausgewählten Werks, bis das Festival beschließt, ihn öffentlich bekannt zu geben.
Die für den Wettbewerb ausgewählten Filme müssen ihre Teilnahme innerhalb von 72 Stunden nach Benachrichtigung durch das Festival bestätigen.

Der Produzent oder gesetzliche Vertreter, der die Teilnahme an dem Werk bestätigt hat, ist verantwortlich für die Mitteilung der Annahme und Teilnahme am Festival gegenüber Institutionen, Vertriebsagenten und anderen Fachleuten, die an der Produktion oder dem Vertrieb des Kurzfilms beteiligt sind.
Sobald die Auswahl eines Werks vom Festival mitgeteilt und seine Teilnahme von der Produktions-/Vertriebsfirma bestätigt wurde, die es registriert hat, kann es nicht mehr zurückgezogen werden.

Die Regisseure, Produzenten oder gesetzlichen Vertreter der ausgewählten Kurzfilme müssen zuvor sicherstellen, dass der Inhalt ihrer Arbeit nicht die Rechte an geistigem Eigentum oder andere Rechte Dritter verletzt, und stellen das Àger International Film Festival von jeglicher Verantwortung frei.


PROGRAMM- UND AUSSTELLUNGSRECHTE:

Die ausgewählten Kurzfilme werden während der Festivaltage öffentlich gezeigt.

Während der Feierlichkeiten behält sich die Organisation das Recht vor, die ausgewählten Kurzfilme in den von ihr für angemessen erachteten öffentlichen Veranstaltungen auszustellen. Zu diesem Zweck treten die Produzenten das Recht auf ihre öffentliche Ausstellung während der Dauer des Festivals ohne Kosten oder Zahlung von Ausstellungsgebühren ab.

Einige Fragmente der ausgewählten Werke können verwendet werden, falls dies für die Verbreitung oder Förderung des Festivals in den Medien erforderlich ist (offizieller Trailer).


AUSSTELLUNGS- UND WERBEMATERIAL:

Sobald die Auswahl eines Kurzfilms vom Festival mitgeteilt und seine Teilnahme von der Produktions-/Vertriebsfirma bestätigt wurde, ist Folgendes erforderlich:

Option 1:
Senden Sie einen herunterladbaren, passwortgeschützten Streaming-Link (von Vimeo, YouTube oder Google Drive). Es muss sichergestellt werden, dass die Dateien bis zum 6. Oktober 2024 verfügbar sind.

Option 2:
Senden Sie die Projektionskopien des Werks über eine vom Festival für diese Verwendung bereitgestellte Plattform. Die Unternehmen haben ab dem ersten Tag, an dem sie Zugang zur Plattform erhalten, sieben Tage (7) Zeit, um den Film zu hosten. Die Dateien müssen in digitalem Format (DCP- und MOV- oder MP4-Datei) mit einer HD-Mindestauflösung gesendet werden. Diese Dateien werden nach Abschluss der Bearbeitung vernichtet.

Es muss berücksichtigt werden, dass die akzeptierte Mindestprojektionsauflösung 1920x1080 (1080p) beträgt und dass, falls Untertitel benötigt werden, eine SRT-Datei beigefügt werden muss.
Bei beiden Optionen ist es zur Durchführung der Promotion erforderlich, das Poster des ausgewählten Werks, die offizielle Zusammenfassung, die Autorendatei und zwei Frames, die in das offizielle Festivalskript aufgenommen werden können, so schnell wie möglich elektronisch an hola@ficda.cat zu senden.

JURY UND AUSZEICHNUNGEN:

Die Jury setzt sich aus führenden Fachleuten der Branche zusammen und ihre Entscheidungen sind endgültig.

Personen, die Interesse an der Produktion, dem Vertrieb oder einer anderen Art der Verwertung oder Beteiligung an den für den Wettbewerb ausgewählten Werken haben, können nicht Teil der Jury sein.
Die Preise können nicht für nichtig erklärt werden, und die Jury kann besondere Erwähnungen gewähren, wenn sie dies für angemessen hält.

Der Publikumspreis wird von den Festivalbesuchern festgelegt.

• Preis für den besten Kurzfilm, Animation oder Dokumentarfilm (500 Euro + Trophäe)

• Publikumspreis für den besten Kurzfilm, Animation oder Dokumentarfilm (300 Euro + Trophäe)

Die Preise werden per Banküberweisung zugunsten der natürlichen oder juristischen Person ausgezahlt, die die Registrierung vorgenommen hat oder die in direktem Zusammenhang mit dem betreffenden registrierten Werk steht. Die Trophäen und Auszeichnungen werden bei der Abschlussgala an den Regisseur, Produzenten oder Vertreter der einzelnen ausgezeichneten Kurzfilme überreicht.

Sobald das Festival mitteilt, dass die Auszahlung der Preise erfolgt, haben die Interessierten eine Frist von vier Monaten, um die entsprechenden Unterlagen einzusenden. Nach Ablauf dieser Frist können sie vom Festival keinen Betrag mehr verlangen.

Alle Preise unterliegen den geltenden gesetzlichen Einbehaltungen.


GEISTIGES EIGENTUM:

Die Teilnehmer behalten ihr geistiges Eigentumsrecht und erklären, dass ihre Arbeit den geistigen Eigentumsrechten Dritter entspricht, wobei das Festival im Falle eines Verstoßes von jeglicher Verantwortung befreit ist.

Die Präsentation eines Kurzfilms auf dem Àger International Film Festival beinhaltet seitens der ausgewählten Teilnehmer die nichtprivate Weitergabe des Materials an die Organisation, damit es für die verschiedenen Aktivitäten verwendet werden kann, die mit den Sponsoren des Festivals organisiert werden.

Alle eingegangenen Unterlagen werden Teil des Festivalarchivs.


AKZEPTANZ DER REGELN:

Die Inschrift in diesem Festival impliziert die Akzeptanz dieser Grundlagen.

Alle Probleme, die in den Basen nicht vorgesehen sind, werden von der Organisation des Festivals gelöst. Diese Stützpunkte können Änderungen und/oder Anhängen unterliegen.


  Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.

  

 
  

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