Festival Internacional Goitacá De Cinema (2)

Goitacá Internacional Film Festival



Fristen

20 Jan 2026
Aufruf zu Einschreibungen

20 Feb 2026
Letzter Termin

29
Tage

09 Jun 2026
Benachrichtigungsdatum

06 Aug 2026
11 Aug 2026

Adresse

-,  -, Campos dos Goytacazes , Rio de Janeiro , Brazil


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival 30'<
Spielfilmfestival >70'


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2025
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  30'<
 Spielfilme  >70'
 AI Tools 
 Jede Sprache
 Untertitel 
Portuguese
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 Facebook 
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Photo of Festival Internacional Goitacá De Cinema
Photo of Festival Internacional Goitacá De Cinema

Photo of Festival Internacional Goitacá De Cinema
Photo of Festival Internacional Goitacá De Cinema

Portuguese
English
German ML


Festival Start: 06 August 2026      Festival Ende: 11 August 2026

Quiprocó Filmes veranstaltet vom 06. bis 11. August 2026 das II. Goitacá International Film Festival in Campos dos Goytacazes, Brasilien.

Das Festival zielt darauf ab, das brasilianische und internationale unabhängige Kino durch Vorführungen, Debatten und den Austausch zwischen Zuschauern, Filmemachern, Produzenten, Branchenfachleuten, Kuratoren, Ausstellern, Verleihern und Kritikern zu fördern und zu verbreiten. Die persönliche und kostenlose Veranstaltung umfasst das Internationale Wettbewerbsprogramm, das brasilianische Wettbewerbsprogramm, das Zezé Motta-Programm (mit Schwerpunkt auf ethnisch-rassischer und geschlechtsspezifischer Vielfalt), das Olhares do Interior-Programm (mit Filmen, die im Landesinneren von Rio de Janeiro produziert wurden), das Cabrunquinho-Programm (für Kinder- und Jugendfilme) sowie den Informationsvortrag Futuro do Clima (Zukunft des Klimas).

Das Festival umfasst auch einen Workshop und Schulungsaktivitäten, den Goitacá Cine Market, der Möglichkeiten für die kreative Entwicklung neuer audiovisueller Projekte und Geschäftstreffen bietet, die sich auf die Förderung neuer Filmprojekte konzentrieren, und das Fluminense Cinema and Audiovisual Seminar North and Northwest mit Debatten, Konferenzen und Vorträgen.

Bevor Sie das Formular ausfüllen, lesen Sie bitte sorgfältig die Programmbestimmungen, die auf den offiziellen Social-Media-Kanälen der Veranstaltung verfügbar sind (@festivalgoitaca). Einreichungen sind bis zum 20. Februar 2026 möglich.

Wenn Sie während des Einreichungsprozesses auf Schwierigkeiten stoßen, kontaktieren Sie uns bitte unter festivalgoitaca@quiprocofilmes.com.br.

Vorschriften für die Wettbewerbssektionen — 2026
Diese Vorschriften legen die Kriterien und Richtlinien für die Auswahl brasilianischer und internationaler Kurz- und Langfilme für die Ausstellung in den wettbewerblichen und nicht wettbewerbsorientierten Sektionen des II Goitacá Int'l Film Festival fest, das von Quiprocó Filmes organisiert wird und vom 6. bis 11. August 2026 in Campos dos Goytacazes, Rio de Janeiro, Brasilien, stattfinden soll.

OBJEKT

1.1. Das II Goitacá Int'l Film Festival zielt darauf ab, das unabhängige brasilianische und internationale Kino durch Vorführungen, Debatten und den Austausch zwischen Zuschauern, Filmemachern, Produzenten, Marktteilnehmern, Kuratoren, Ausstellern, Verleihern und Kritikern zu fördern und zu verbreiten. Die kostenlose, persönliche Veranstaltung besteht aus den folgenden Abschnitten: Brasilianische Wettbewerbsabteilung, Internationale Wettbewerbsgruppe, Wettbewerbsgruppe Zezé Motta, Wettbewerbsabteilung Olhares do Interior, Cabrunquinho-Wettbewerbsgruppe (Kinder- und Jugendfilme) und Futuro do Clima Non-Competitive Section. Neben Filmvorführungen umfasst das Programm ein Film- und Audiovisuelles Seminar — Nördliches und nordwestliches Rio de Janeiro mit Podiumsdiskussionen, Konferenzen und Vorträgen, ein Schulungsprogramm mit kostenlosen Film- und audiovisuellen Workshops sowie den Cine Market Goitacá, einen Raum zur Förderung eines Marktumfelds, das sich auf die Entwicklung neuer Filmprojekte und touristischer Erlebnisse in Städten im Norden und Nordwesten des Bundesstaates Rio de Janeiro konzentriert.

ABSCHNITTE

2.1. Das II Goitacá Int'l Film Festival wird aus folgenden Abschnitten bestehen:

Brasilianisches Programm
Diese Wettbewerbssektion für Spiel- und Kurzfilme wird eine vielfältige Auswahl von Werken präsentieren, unabhängig davon, ob sie zuvor in Brasilien uraufgeführt wurden oder nicht. Es werden nur fiktive und dokumentarische Genres akzeptiert. Ein brasilianischer/nationaler Film ist definiert als ein Film, der von einer brasilianischen Produktionsfirma, einem Kollektiv oder einer Einzelperson mit einer aktiven brasilianischen CNPJ produziert, finanziert und gedreht wurde und/oder der über ein von ANCINE ausgestelltes brasilianisches Produktzertifikat (CPB) verfügt. Die Kuratorschaft wird zeitgenössischen Themen und innovativen ästhetischen Ansätzen Priorität einräumen und dabei engagierte und fesselnde Erzählungen wertschätzen.

Internationales Programm

In dieser Wettbewerbssektion für Spiel- und Kurzfilme wird eine vielfältige Auswahl an Werken präsentiert, unabhängig davon, ob sie zuvor in Brasilien oder im Ausland uraufgeführt wurden oder nicht. Es werden nur fiktive und dokumentarische Genres akzeptiert. Ein internationaler/ausländischer Film ist definiert als ein Film, der von einer Produktionsfirma, einem Kollektiv oder einer Einzelperson mit Sitz außerhalb Brasiliens produziert und finanziert wird und die Kriterien für eine brasilianische Zertifizierung nicht erfüllt. Produktionen jeder ausländischen Nationalität können sich bewerben. Koproduktionen mit brasilianischen Filmemachern sind ebenfalls förderfähig. Die Kuratorschaft wird zeitgenössischen Themen und innovativen ästhetischen Ansätzen Priorität einräumen und dabei Wert auf engagierte und mitreißende Erzählungen legen.

Programm Zezé Motta

Dieser Abschnitt würdigt die aus Campos dos Goytacazes stammende Schauspielerin und Sängerin Zezé Motta. Es wird eine vielfältige wettbewerbsfähige Auswahl an Spiel- und Kurzfilmen präsentieren, unabhängig davon, ob sie zuvor in Brasilien uraufgeführt wurden oder nicht. Dieser Abschnitt widmet sich der Stärkung der ethnisch-rassischen Vielfalt und Repräsentation in Brasilien, einschließlich der Förderung schwarzer, indigener, asiatischer und anderer historisch unterrepräsentierter Gruppen in der brasilianischen audiovisuellen Produktion. Es werden nur fiktive und dokumentarische Genres akzeptiert.

Programm Olhares do Interior

Dieser Wettbewerbsbereich für Spiel- und Kurzfilme widmet sich der Präsentation audiovisueller Werke, die im Landesinneren des Bundesstaates Rio de Janeiro produziert wurden, um die Verbreitung der audiovisuellen Produktion im ganzen Land zu stärken und die Entstehung neuer Talente zu fördern. Förderfähig sind Werke, deren Produktion (Dreharbeiten, Produktion oder Postproduktion) ganz oder teilweise in Gemeinden außerhalb der Metropolregion des Bundesstaates Rio de Janeiro stattgefunden hat, sowie Produktionen, deren Teams überwiegend aus Bewohnern dieser Regionen bestehen.

Cabrunquinho-Programm

Diese wettbewerbsorientierte Sektion für Spiel- und Kurzfilme ist dem Kinder- und Jugendpublikum gewidmet. Es bietet jungen Zuschauern die Möglichkeit, die Umgebung eines Filmfestivals zu erleben, einschließlich Filmen, die für die ganze Familie geeignet sind. Ausschließlich in dieser Kategorie werden alle Filmgenres akzeptiert. Vorrang haben Produktionen, die als ALLGEMEINES PUBLIKUM eingestuft sind.

Programm Futuro do Clima

Diese nicht wettbewerbsorientierte Sektion für Spiel- und Kurzfilme wird eine vielfältige Auswahl von Werken präsentieren, unabhängig davon, ob sie zuvor in Brasilien uraufgeführt wurden oder nicht. Brasilianische Produktionen, die sich direkt oder indirekt mit sozio-ökologischen Themen befassen, die mit den Herausforderungen, Besonderheiten und Dynamiken der brasilianischen Gebiete zusammenhängen, werden akzeptiert. Zu den Themen können unter anderem Klimawandel, Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, sozio-ökologische Gerechtigkeit, öffentliche Politiken, Entwicklungsmodelle, städtische Auswirkungen, Nachhaltigkeit, Umweltverschmutzung, Mobilität, wirtschaftliche Aktivitäten und kulturelle Praktiken im Zusammenhang mit Naturräumen gehören. Das Kuratorium wird die thematische Relevanz und die erzählerische Stärke bewerten.


EIGNUNG UND EINREICHUNGEN

3.1. Brasilianische und internationale Filmemacher können kostenlos teilnehmen.

3.2. Jeder Filmemacher kann eine unbegrenzte Anzahl von Filmen einreichen, sofern sie die folgenden Anforderungen erfüllen:

Filme, die ab Januar 2025 produziert wurden;

Spielfilme: Mindestlänge von 70 Minuten, einschließlich Abspann;

Kurzfilme: maximale Länge von 30 Minuten, einschließlich Abspann;

Aus Gründen der Barrierefreiheit müssen alle ausgewählten Filme mit Dialog gemäß den Richtlinien zur Barrierefreiheit mit portugiesischen (Brasilien) Untertiteln oder SDH-Untertiteln (Untertitel für Gehörlose und Schwerhörige) geliefert werden. Die Untertitel liegen in der alleinigen Verantwortung der Antragsteller. Wenn keine angemessene Barrierefreiheit gewährleistet oder die Datei mit Untertiteln nicht innerhalb der festgelegten Frist geliefert wird, kann dies zur Disqualifikation führen.

3.3. Filmemacher können freiwillig eine ethnisch-rassische Selbsterklärung gemäß Anlage I dieser Bestimmungen einreichen, die ausschließlich für statistische, kuratorische und diversitätsfördernde Zwecke verwendet wird, gemäß Lei Geral de Proteção de Dados (LGPD) — Brasilianisches Datenschutzgesetz (brasilianische Verordnung). Diese Informationen werden nicht verwendet, um die Teilnahme einzuschränken oder irgendeine Form von negativer Diskriminierung hervorzurufen.

3.4. Filme, die bei der Sektion Olhares do Interior eingereicht werden, müssen einen Nachweis oder eine Wohnsitzerklärung der Filmemacher vorlegen, die den Wohnsitz im Landesinneren des Bundesstaates Rio de Janeiro bestätigt. Das Dokument muss dem Anmeldeformular beigefügt werden.

3.5. Alle ausgewählten brasilianischen Filme müssen die obligatorischen Registrierungen vorlegen, die für temporäre Ausstellungen auf Festivals erforderlich sind, einschließlich der vom Justizministerium (DEJUS) ausgestellten Altersbescheinigung und des von ANCINE ausgestellten brasilianischen Produktzertifikats (CPB). Internationale Filme müssen außerdem eine Altersbescheinigung vorlegen. Die vom Antragsteller angegebene Alterseinstufung kann vom Kuratorium überprüft und angepasst werden, falls sie nicht den offiziellen brasilianischen Richtlinien entspricht.

3.6. Die folgenden Werke sind nicht förderfähig:
Werbeinhalte für Institutionen oder Unternehmen;
Inhalte, die für politische Kampagnen oder parteibezogene Aktivitäten bestimmt sind;
Werke, die Rechte Dritter, einschließlich geistiger Eigentumsrechte, verletzen;
Inhalte, die gegen die öffentliche Ordnung verstoßen;
Inhalte, die die Gesundheit von Mensch, Tier oder Umwelt schädigen;
Inhalte, die mit Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder erniedrigender Arbeit in Verbindung stehen;
Inhalte, die die persönliche Bekanntheit von Behörden oder Regierungsstellen fördern.

3.7. Die Organisation behält sich das Recht vor, Werke zu disqualifizieren, die rassistischen, frauenfeindlichen, transphoben, ableistischen, fatphobischen oder anderen Formen diskriminierenden, gewalttätigen oder menschenrechtsverletzenden Diskurses enthalten.

4. EINREICHUNGSPROZESS

4.1. Die Beiträge werden vom 12. Januar bis 20. Februar 2026 online und kostenlos eingereicht.

4.2. Screening-Links für den Film und den Trailer (falls verfügbar) müssen ausschließlich auf den Video-Sharing-Plattformen Vimeo oder YouTube gehostet werden, wobei die Anzeige- und Download-Rechte aktiviert sind. Bitte geben Sie gegebenenfalls das Zugangspasswort an.

4.3. Die für die Einreichung verantwortliche Person ist auch der offizielle Ansprechpartner für alle Mitteilungen im Zusammenhang mit den eingereichten Arbeiten mit dem Festival.

4.4. Für Filme, die ausgewählt oder zur Teilnahme am Festival eingeladen wurden, werden keine Vorführgebühren oder Ausstellungsrechte gezahlt.

5. AUSWAHL
5.1. Die Filme werden vom Kuratorenausschuss ausgewählt, der sich aus Fachleuten mit anerkannter Expertise und Forschungserfahrung im Filmbereich zusammensetzt, die keine Verbindung zu einem der konkurrierenden Filme haben. Die Ergebnisse werden der Community bis Juli 2026 bekannt gegeben.

5.2. Ausgewählte Produktionen müssen die Schenkung eines Exemplars ihres audiovisuellen Werks zur Aufnahme in die Sammlung von Cine Darcy UENF genehmigen, unter der Bedingung, dass es ausschließlich für kulturelle, nichtkommerzielle Zwecke verwendet wird und nur nach vorheriger Rücksprache und Genehmigung der Vertreter des Films.

5.3. Zunächst müssen die ausgewählten Filme ihre Vorführkopien gemäß den folgenden technischen Spezifikationen einreichen: Auflösung: 1920×1080; (Full HD-) Videocodec: H.264; Dateiformat: MP4; Bildrate: 24, 25, 29,97 oder 30 fps; Audiokanäle: Stereo (2.0) oder Surround (5.1); Maximale Dateigröße: 5 GB. Alle Dateien werden nach dem Übertragungsprozess vom Festival getestet.

5.4. Wenn das eingereichte Material nicht genehmigt wird, muss der Teilnehmer bereit sein, innerhalb von 72 Stunden nach Kontaktaufnahme durch die Festivalproduktion eine neue Version gemäß den vom technischen Team des Festivals bereitgestellten Spezifikationen erneut zu senden.

5.5. Die Organisation des II Goitacá Int'l Film Festival sendet per kuratorischer E-Mail-Adresse des Festivals eine offizielle Mitteilung an die ausgewählten Filme, die alle technischen Richtlinien für die Lieferung der endgültigen Vorführdatei, alle zusätzlich angeforderten Materialien und andere administrative Anforderungen enthält. Die Nichteinhaltung der in dieser Mitteilung festgelegten Fristen kann zur Disqualifikation des Films führen. Daher ist es wichtig, dass die Antragsteller zum Zeitpunkt der Einreichung regelmäßig verwendete E-Mail-Adressen und Kontaktinformationen angeben und die Mitteilungen der Festivalorganisation aufmerksam verfolgen.

5.6. Um Vielfalt und Chancengleichheit im kuratorischen Prozess zu fördern, kann das Kuratorenkomitee Arbeiten von Filmemachern mit unterschiedlichen soziokulturellen und identitären Hintergründen, einschließlich ethnisch-rassischer Vielfalt, geschlechtsspezifischer und sexueller Vielfalt, oder von historisch marginalisierten und unterrepräsentierten Gruppen, zusätzliche Punkte zuweisen.

6. URHEBERRECHT, BILDRECHTE UND GEISTIGES EIGENTUM
6.1. Eigentum an dem Werk: Der Antragsteller erklärt, für alle rechtlichen Zwecke der rechtmäßige Eigentümer des eingereichten audiovisuellen Werks zu sein oder von den Inhabern der betreffenden wirtschaftlichen und moralischen Rechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Drehbuch, Regie, Soundtrack, Bilder, zusätzliche Archive, Charaktere, Aufführungen und alle anderen urheberrechtlich geschützten Elemente (brasilianisches Urheberrechtsgesetz Nr. 9.610/1998), ordnungsgemäß autorisiert zu sein.
Der Antragsteller erklärt außerdem, dass er über alle erforderlichen Genehmigungen für die Verwendung von Bild und Stimme aller an der Arbeit Beteiligten verfügt und die volle Verantwortung für jegliche Verletzung von Rechten Dritter übernimmt.

6.2. Nicht ausschließliche Lizenz für die Festivalausstellung: Mit der Einreichung des Werks erteilt der Antragsteller dem II Goitacá Int'l Film Festival kostenlos, auf nicht ausschließlicher, nicht übertragbarer, unwiderruflicher Basis und ohne Eigentumsübertragung die Genehmigung:
a) das Werk in den wettbewerbsorientierten, nicht wettbewerbsorientierten und offiziellen Vorführungen des Festivals ausstellen;
b) führt während der Festivalzeit bis zu zwei zusätzliche Vorführungen durch, falls dies für Programmzwecke erforderlich ist;
c) Auszüge des Werkes, begrenzt auf bis zu 30 Sekunden oder 10% seiner Gesamtdauer (je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist), ausschließlich für institutionelle und Werbezwecke des Festivals in digitalen, gedruckten Medien, Fernsehmedien und Partnerplattformen verwenden, immer auf nichtkommerzieller Basis.

6.3. Spende einer Kopie an die Sammlung Cine Darcy (UENF): Der Antragsteller ermächtigt das Festival, der Sammlung Cine Darcy/UENF eine digitale Kopie des Werks ausschließlich für Kultur-, Bildungs- und Forschungszwecke zur Verfügung zu stellen, wobei jegliche Form der kommerziellen Nutzung strengstens untersagt ist.

6.3.1. Jede öffentliche Ausstellung des Werks der Sammlung bedarf der vorherigen und ausdrücklichen Genehmigung des Antragstellers, wobei das Urheberrecht und die Integrität des Werks vollständig gewahrt bleiben.

6.4. Verwendung von Werbematerial: Mit der Einreichung der Arbeit genehmigt der Antragsteller die kostenlose Verwendung der bereitgestellten Fotos, Poster, Standbilder, Filmausschnitte, Trailer und anderen Werbematerialien ausschließlich für institutionelle und Werbezwecke des Festivals.

6.4.1. Das Festival verpflichtet sich, die eingereichten Werke oder Materialien nicht zu verändern oder zu modifizieren, wobei die Integrität des künstlerischen Schaffens respektiert wird.

6.5. Haftung für Urheberrechtsverletzungen: Der Antragsteller übernimmt die ausschließliche Verantwortung für alle Streitigkeiten, Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Urheberrechten, geistigem Eigentum, Bildrechten, Soundtrack-Rechten oder ähnlichen Verstößen und stellt The II Goitacá Int'l Film Festival, Quiprocó Filmes, seine Partner und Sponsoren von jeglicher Haftung, Bußgelder, Entschädigungen oder Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, in vollem Umfang frei.

6.6. Mit künstlicher Intelligenz (KI) hergestellte Werke: In Fällen, in denen die Arbeit den Einsatz von Tools der künstlichen Intelligenz beinhaltet, erklärt der Antragsteller, dass:
a) KI wurde ausschließlich als kreatives Instrument eingesetzt und stellt keine Mitautorschaft dar;
b) alle KI-generierten Elemente entsprechen den Urheber- und Bildrechten Dritter;
c) sie sind in der Lage, auf Anfrage die Originalität der verwendeten Materialien nachzuweisen.

6.7. Schutz der Integrität und der moralischen Rechte des Werks: Das Festival verpflichtet sich, das Werk gemäß Artikel 24 des brasilianischen Urheberrechtsgesetzes Nr. 9.610/1998 ohne unbefugte Kürzungen oder Änderungen zu zeigen, wobei seine ursprüngliche Form erhalten bleibt und die moralischen Rechte des Autors respektiert werden.

7. BILD- UND STIMMRECHTE
7.1. Genehmigung zur Verwendung von Bild, Stimme und Namen: Mit der Einreichung des audiovisuellen Werks ermächtigt der Antragsteller The II Goitacá Int'l Film Festival, kostenlos, auf nicht exklusiver Basis und ohne territoriale Beschränkung, den Namen, das Bild und die Stimme der Filmemacher, des technischen Teams, der Darsteller und anderer Teilnehmer des Werks ausschließlich für institutionelle, Werbe- und Werbezwecke des Festivals über grafische, digitale und audiovisuelle Materialien, soziale Medien, Presse zu verwenden Veröffentlichungen, Kataloge, Interviews und alle anderen Kommunikationskanäle im Zusammenhang mit Ereignis.

7.2. Verantwortung für interne Genehmigungen: Der Antragsteller erklärt, dass er über alle gültigen und ausreichenden Genehmigungen für die Verwendung von Bild und Stimme von Schauspielern, Statisten, Interviewpartnern, Kindern und Jugendlichen, Fachleuten und Dritten verfügt, die im audiovisuellen Werk auftreten oder dazu beitragen, gemäß den Artikeln 20 und 21 des brasilianischen Zivilgesetzbuches, dem Kinder- und Jugendgesetz und den geltenden Gesetzen.

7.2.1. Der Antragsteller übernimmt die volle Verantwortung für alle Ansprüche, Forderungen oder Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem Fehlen solcher Genehmigungen ergeben, und hält das Festival und seine Organisatoren von jeglicher rechtlichen oder finanziellen Haftung frei.

7.3. Verwendung des Bildes von Festivalteilnehmern und Gästen: Die Teilnahme von Filmemachern an Interviews, Debatten, Podiumsdiskussionen, Workshops oder offiziellen Festivalveranstaltungen setzt die Genehmigung voraus, ihr Bild, ihre Stimme und ihren Namen für institutionelle und Werbezwecke des Festivals kostenlos und ohne territoriale Beschränkung zu verwenden, wobei die Ehre, Würde und Integrität des Teilnehmers uneingeschränkt gewahrt werden.

7.4. Minderjährige und schutzbedürftige Personen: In Fällen, in denen die Arbeit die Teilnahme von Minderjährigen oder Personen in gefährdeten Situationen beinhaltet, erklärt der Antragsteller, dass er über alle gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen von Erziehungsberechtigten, Institutionen oder zuständigen Behörden verfügt, und übernimmt die volle Verantwortung für die Gültigkeit und Ordnungsmäßigkeit dieser Dokumente.

7.5. Nutzungsbeschränkungen durch das Festival:
Das Festival verpflichtet sich:
a) Bilder, Namen und Stimmen ausschließlich für institutionelle, pädagogische, kulturelle und Werbezwecke der Veranstaltung verwenden;
b) das Image eines Teilnehmers nicht kommerzialisieren, lizenzieren oder wirtschaftlich verwerten;
c) respektiert die moralische Integrität der Beteiligten und verbietet jegliche beleidigende, diskriminierende, beleidigende oder dekontextualisierte Verwendung.

7.6. Nachträgliche nichtkommerzielle Vorführungen: Bei kulturellen Partnerschaften, Filmclubs, akademischen oder sozialen Einrichtungen bedarf jede weitere Vorführung des Werks der vorherigen und ausdrücklichen Genehmigung des Antragstellers, wobei die Bild- und Stimmrechte der Teilnehmer zu wahren sind, außer bei institutionellen Werbeveranstaltungen des Festivals selbst.

7.7. Werke, die künstliche Intelligenz nutzen, und Bildrechte: In Fällen, in denen das Werk Werkzeuge der künstlichen Intelligenz verwendet, die das Bild, die Stimme oder das Erscheinungsbild realer Personen reproduzieren oder simulieren, erklärt der Antragsteller, dass:
a) sie haben die entsprechenden Genehmigungen von den Personen eingeholt, deren Elemente verwendet wurden;
b) es wurden keine Materialien verwendet, die Rechte Dritter verletzen;
c) sie übernehmen die volle Verantwortung für den ethischen und legalen Einsatz solcher Technologien.

8. EINSATZ KÜNSTLICHER INTELLIGENZ IN AUDIOVISUELLEN WERKEN
8.1. Audiovisuelle Werke, die in jeder Phase des kreativen Prozesses Tools der künstlichen Intelligenz (KI) verwenden, werden akzeptiert, sofern es sich um ein Originalwerk handelt und die KI ausschließlich als Hilfsinstrument verwendet wird und nicht als Autor oder Mitautor des Werks anerkannt ist.

8.2. Der Antragsteller erklärt, dass er alle Urheber- und Nutzungsrechte an allen Materialien besitzt, die durch KI generiert oder transformiert wurden, und übernimmt die volle Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der verwendeten Quellen, einschließlich Datensätze, Bilddatenbanken, Soundtracks, Stimmen, Modelle, Fotos oder anderer Elemente, die bei der Erstellung des Werks verwendet wurden.

8.3. Der Antragsteller garantiert, dass die Verwendung von KI-Tools keine Urheberrechte, Bildrechte, Stimmrechte, Persönlichkeitsrechte, Rechte an geistigem Eigentum oder Rechte Dritter verletzt, und übernimmt die ausschließliche Verantwortung für alle Ansprüche, Beschwerden, Mitteilungen oder Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Arbeit ergeben.

8.4. In Fällen, in denen KI verwendet wird, um Gesichter, Stimmen, biometrische Merkmale, Bilder oder Darbietungen realer Personen zu simulieren, nachzubilden oder zu verändern, erklärt der Antragsteller, dass er über alle erforderlichen rechtlichen Genehmigungen verfügt, einschließlich der ausdrücklichen Zustimmung der beteiligten Personen oder ihrer gesetzlichen Vertreter, was mit Disqualifikation und rechtlicher Haftung verbunden ist.

8.5. Das Festival kann jederzeit Unterlagen anfordern, die die Originalität des Werks und die rechtmäßige Verwendung von KI-generierten oder KI-verarbeiteten Materialien belegen, einschließlich Genehmigungen, Lizenzen, Verträgen oder spezifischen Erklärungen, unter Androhung der Disqualifikation.

8.6. Der Einsatz von KI darf bei der Bewertung durch das Kuratorenkomitee nicht automatisch einen Vor- oder Nachteil darstellen. Die Bewertung wird weiterhin auf den vom Festival festgelegten künstlerischen, narrativen, technischen, ethischen und konzeptionellen Kriterien basieren.

8.7. Werke, die KI einsetzen, um Diskriminierung zu fördern, Stereotypen zu stärken, schädliche Vorurteile nachzuahmen, irreführende Deepfakes zu produzieren oder Inhalte zu erstellen, die Grundrechte verletzen, können nach Ermessen des Organisationskomitees disqualifiziert werden.

8.8. Der Antragsteller verpflichtet sich, zum Zeitpunkt der Einreichung zu erklären, ob die Arbeit künstliche Intelligenz verwendet oder nicht, in welcher Phase des Prozesses und zu welchem Zweck, um Transparenz und Einhaltung der ethischen Richtlinien des Festivals zu gewährleisten.

9. NUTZUNG DER MARKE QUIPROCÓ FILMES DURCH DIE TEILNEHMER
9.1. Anerkennung und obligatorische Anerkennung: Bewerber und Filmemacher ausgewählter Werke verpflichten sich, das II Goitacá International Film Festival sowie die Marke Quiprocó Filmes in allen öffentlichen Mitteilungen im Zusammenhang mit der Teilnahme des Werks am Festival, einschließlich Pressemitteilungen, Social-Media-Posts, Postern, Werbematerialien, Websites, Interviews und professionellen Portfolios, gemäß den von der Organisation festgelegten visuellen Identitätsstandards klar und angemessen zu nennen.

9.2. Ordnungsgemäße Verwendung der Marke: Die Marke Quiprocó Filmes muss respektvoll und in Übereinstimmung mit ihrer offiziellen Schreibweise verwendet werden, und zwar ohne jegliche Veränderung, Verzerrung, Hinzufügung von Elementen, unsachgemäße Stilisierung oder Verwendung in Kompositionen, die ihre Integrität oder ihren institutionellen Zweck gefährden könnten.

9.2.1. Das Festival kann bei Bedarf Richtlinien zur visuellen Identität oder ein Markenhandbuch bereitstellen.

10. AUSZEICHNUNGEN
10.1.

Das II Goitacá International Film Festival wird den Gewinnerfilmen der Wettbewerbssektionen sowie Filmen, die in Parallel- und Sondersektionen ausgewählt wurden, die Cabrunco-Trophäe verleihen.

10.2.

Geldpreise und/oder andere Formen der Anerkennung können von den Partnern, Sponsoren und Unterstützern des Festivals angeboten werden. Die Verantwortung für die Gewährung und Auszahlung dieser Preise liegt ausschließlich bei den Partnerunternehmen, und das Organisationskomitee übernimmt keine finanzielle oder administrative Haftung in Bezug auf diese Auszeichnungen.

10.3.

Die Trophäen werden ausschließlich während der offiziellen Abschluss- und Preisverleihung des Festivals verliehen. Wenn der Filmemacher oder der gesetzliche Vertreter des Werks bei der Zeremonie nicht anwesend ist, kann der Versand der Trophäe zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden, sofern der Interessent alle Versand-, Transport- und damit verbundenen Kosten vollständig trägt.

Das Festival haftet weder für Versandkosten noch für Verluste oder Schäden, die während des Transports entstehen.

11. VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN — DATENSCHUTZRECHT (LGPD)
11.1. Gemäß dem brasilianischen Gesetz Nr. 13.709/2018 (Allgemeines Datenschutzgesetz — LGPD) verarbeitet das II Goitacá Int'l Film Festival die von Bewerbern während des Einreichungsprozesses zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten — einschließlich sensibler Daten wie ethnisch-rassischer Selbstidentifikation — ausschließlich zum Zwecke der Einreichung, Analyse, Kuration, Auswahl, institutionellen Kommunikation und Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Festival.

11.2. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage einer spezifischen und ausdrücklichen Zustimmung, die über das Eingabeformular eingeholt wurde. Die betroffenen Personen können gemäß den Artikeln 18 und 11 des LGPD jederzeit Zugriff auf ihre Daten, Berichtigung, Anonymisierung oder Löschung beantragen oder ihre Einwilligung widerrufen.

11.3. Personenbezogene Daten werden nur für den Zeitraum gespeichert, der zur Erfüllung der in diesen Bestimmungen festgelegten Zwecke erforderlich ist, und werden danach sicher gelöscht oder anonymisiert. Um ihre Rechte als betroffene Personen auszuüben, können sich die Teilnehmer über den offiziellen Kanal an das Festival wenden: festivalgoitaca@quiprocofilmes.com.br.

12. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

12.1. Das Organisationskomitee haftet nicht für Schäden, die beim Transport audiovisueller Werke entstehen, für Ausfälle der Internetübertragung oder für Verluste, die außerhalb der Kontrolle des Festivals liegen.

12.2. Das Kuratorenkomitee behält sich das Recht vor, in keiner seiner Sektionen Kurz- oder Langfilmvorführungen abzuhalten, wenn die Anzahl der Einreichungen in einer bestimmten Kategorie nicht ausreicht, um eine kuratorische Auswahl zu treffen. Die Durchführung jeder Vorführung hängt daher von der Menge und den Eigenschaften der eingereichten Filme ab, und es liegt an den Kuratoren, zu beurteilen, ob die Organisation des entsprechenden Programms relevant ist.

12.3. Der Filmemacher verpflichtet sich, dass es sich bei dem eingereichten audiovisuellen Werk um ein Original handelt, auch wenn es (ganz oder teilweise) mit künstlicher Intelligenz generiert wurde, und dass KI ausschließlich als kreatives Instrument verwendet wird, nicht als Autor oder Mitautor. Das Kuratorenkomitee des Festivals behält sich das Recht vor, jeden Fall einzeln zu beurteilen. Der Einsatz von KI führt nicht automatisch zu Vor- oder Nachteilen im Bewertungsprozess, der weiterhin auf Originalität, erzählerischer Qualität und thematischer Relevanz basiert.

12.4. Die für die Einreichung verantwortliche Person erklärt zum Zeitpunkt der Einreichung, dass sie die volle Verantwortung für alle Rechte im Zusammenhang mit dem eingereichten Werk trägt, einschließlich des Urheberrechts, der Soundtrack-Rechte und der Bildrechte Dritter, und übernimmt die ausschließliche rechtliche Verantwortung für alle Ansprüche, Klagen oder Streitigkeiten, die sich aus der Ausstellung oder Verwendung der Filme auf dem II Goitacá Int'l Film Festival ergeben, und stellt Quiprocó Filmes und die Festivalorganisatoren in vollem Umfang von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

12.5. Gedruckte Materialien, Fotos und Auszüge der eingereichten und ausgewählten Filme können von der Festivalorganisation und ihren Partnern für institutionelle Werbezwecke in verschiedenen Medien verwendet werden.

12.6. Wenn der Film für wettbewerbsorientierte und/oder nicht wettbewerbsorientierte Sektionen ausgewählt wird, kann er nach vorheriger Genehmigung des Filmemachers in Filmclubs, Bildungs- oder sozialen Einrichtungen gezeigt werden. Solche Rundfunkveranstalter arbeiten partnerschaftlich mit mehreren Standorten zusammen und sind rein nichtkommerzieller Natur.

12.7. Die Einreichung einer Produktion setzt die vollständige Annahme dieser Vorschriften voraus.

12.8. Diese Aufforderung kann jederzeit aus Gründen der administrativen Möglichkeiten und Bequemlichkeit zurückgezogen werden, sofern dies angemessen begründet wird, ohne dass die Teilnehmer Anspruch auf Schadensersatz oder Schadensersatz irgendwelcher Art haben.

12.9. Alle Fragen müssen bis zu 72 Stunden vor Ablauf der Einreichungsfrist per E-Mail eingereicht werden: festivalgoitaca@quiprocofilmes.com.br.

12.10. Alle Angelegenheiten, die hier nicht ausdrücklich behandelt werden, werden vom Organisationskomitee gelöst.

13. EINHALTUNG, INTEGRITÄT UND RECHTLICHES RISIKOMANAGEMENT
13.1. Engagement für Ethik, Integrität und Menschenrechte: Das II Goitacá Int'l Film Festival bekräftigt sein Bekenntnis zu den verfassungsmäßigen Prinzipien der Menschenwürde, Gleichheit, Kunstfreiheit und der Verhinderung jeder Form von Diskriminierung, Vorurteilen, Gewalt oder Verletzung der Menschenrechte.

13.1.1. Die Teilnahme am Festival setzt die Einhaltung der in diesen Bestimmungen festgelegten ethischen Standards und der für den Kultursektor geltenden guten Compliance-Praktiken voraus.

13.2. Werke, die aufgrund ethischer oder rechtlicher Verstöße disqualifiziert wurden:
Werke werden disqualifiziert, wenn sie:
a) Praktiken der Gewalt, Diskriminierung, Ausbeutung oder Verletzung von Grundrechten reproduzieren, fördern oder romantisieren;
b) Hassreden, Rassismus, Frauenfeindlichkeit, LGBTQIA+-Phobie, Fremdenfeindlichkeit, Ableismus, Befürwortung von Kriminalität oder Verletzungen der Rechte von Kindern und Jugendlichen fördern;
c) Bild-, Sprach- oder personenbezogene Daten Dritter ohne entsprechende Genehmigung verwenden;
d) bergen rechtliche Risiken, die sich aus Verstößen gegen nationale Gesetze oder internationale Verträge in Bezug auf Menschenrechte, geistiges Eigentum oder Datenschutz ergeben.

13.3. Verhalten der Teilnehmer und Vertreter: Filmemacher, Gäste, Filmvertreter und alle anderen Teilnehmer verpflichten sich, sich bei allen offiziellen Festivalaktivitäten, einschließlich Debatten, Interviews, Workshops und öffentlichen oder Online-Auftritten, ethisch, respektvoll und professionell zu verhalten.
Handlungen, die die körperliche oder moralische Integrität anderer Teilnehmer, des Festivalpersonals oder der Öffentlichkeit gefährden, können zum Ausschluss aus dem Programm und zum Verbot der Teilnahme an zukünftigen Ausgaben führen.

13.4. Verhinderung von Betrug, Plagiaten und Rechtsverletzungen: Der Antragsteller erklärt, dass das Werk kein Plagiat, Betrug, Veruntreuung, Urheber- oder Bildrechte verletzt und dass auch kein Material illegaler, nicht lizenzierter oder nicht autorisierter Herkunft verwendet wird.

13.4.1. Das Festival kann bei begründetem Verdacht Belege anfordern oder technische Analysen durchführen.

13.5. Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften: Der Antragsteller erklärt, dass das Werk allen für die audiovisuelle Produktion geltenden rechtlichen Standards entspricht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
Urheberrecht (Gesetz Nr. 9.610/1998);
Zivilrechtlicher Rahmen für das brasilianische Internet (Gesetz Nr. 12.965/2014);
Gesetz über Kinder und Jugendliche;
Allgemeines Datenschutzgesetz — LGPD (Gesetz Nr. 13.709/2018);
Vorschriften des Justizministeriums und des Alterseinstufungssystems (DEJUS);
ANCINE-Vorschriften, sofern zutreffend.

13.6. Öffentliche Ausstellung und technische Eignung: Das Festival behält sich das Recht vor, Werke abzulehnen, die betriebliche, technische, Reputations- oder Rechtsrisiken für die Veranstaltung, ihre Partner oder die Öffentlichkeit darstellen, einschließlich Werke, deren Ausstellung materielle, technologische, moralische oder sicherheitsrelevante Schäden verursachen kann.

13.7. Haftung für Schäden und Rechtsstreitigkeiten: Die Verantwortung für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Produktion, Verbreitung, Bildaufnahme oder Verwendung geschützter Inhalte liegt ausschließlich beim Antragsteller.

13.7.1. Das Festival und seine Organisatoren werden in vollem Umfang von Schäden, Bußgeldern, Streitigkeiten oder Ansprüchen freigestellt, die sich aus Verstößen der Antragsteller ergeben.

13.8. Zusammenarbeit bei Hinweisen oder Reklamationen: Wird das Festival aufgrund eines eingereichten Werks benachrichtigt, vorgeladen oder anderweitig in ein gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren verwickelt, verpflichtet sich der Antragsteller:
a) unverzüglich alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen;
b) übernimmt die Rechtsverteidigung und alle damit verbundenen Kosten;
c) Erstattung aller Verluste, die dem Festival entstanden sind.

13.9. Prinzip von Treu und Glauben, Transparenz und Zusammenarbeit: Alle Festivalteilnehmer müssen die Grundsätze von Treu und Glauben, Loyalität, Zusammenarbeit und Transparenz einhalten. Die Unterlassung, Falschdarstellung oder unsachgemäße Verwendung von Informationen kann zur Disqualifikation und zum Verbot der Teilnahme an zukünftigen Ausgaben führen.

13.10. Vorrecht zur internen Risikobeurteilung: Das Organisationskomitee kann nach eigenem Ermessen Reputationsbewertungen, rechtliche, ethische oder technische Risikobewertungen der eingereichten Arbeiten durchführen und Vorschläge ablehnen oder disqualifizieren, wenn:
Gefahr einer Schädigung des institutionellen Images des Festivals;
erhebliches rechtliches Risiko;
ethische oder regulatorische Verstöße;
Nichteinhaltung dieser Vorschriften.

PLANEN


FRIST FÜR DIE EINREICHUNG VON FILMEN FÜR DIE KINOSEKTIONEN - 12. Januar bis 20. Februar 2026

AUSWAHL/KURATORISCHE ÜBERPRÜFUNG DER EINGEREICHTEN FILME — 16. März bis 16. Mai 2026

VORAUSSICHTLICHE ANKÜNDIGUNG AUSGEWÄHLTER FILME FÜR FILMEMACHER — 16. Mai 2026

ERWARTETE ÖFFENTLICHE ANKÜNDIGUNG AUSGEWÄHLTER FILME - 6. Juli 2026

FESTIVALDATEN - 6. bis 11. August 2026

PREISVERLEIHUNG - 11. August 2026

II Internationales Filmfestival Goitacá - Regeln für die Wettbewerbssektionen — 2026


englisch - https://drive.google.com/file/d/1JmvHFiVPjBx6fu1W31wmY9rF3-3dXeIl/view
Spanisch - https://drive.google.com/file/d/1i5S1Wkd5Gzz9SFHRFzsNNjO3FzKY4O2T/view
Französisch - https://drive.google.com/file/d/1VmgYaA24mGsb_9FFY2Wl77UMvZFWjhLT/view




  

 
  

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