International Festival of Red Cross and Health Films (21)



Fristen

30 Jan 2025
Aufruf zu Einschreibungen

15 Mär 2025
Letzter Termin

1
Monat

15 Apr 2025
Benachrichtigungsdatum

12 Jun 2025
20 Jun 2025

Adresse

3 Bratya Shkorpil Str.,  9000, Varna, Varna, Bulgaria


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival 45'<
Spielfilmfestival >60'


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2023
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  45'<
 Spielfilme  >60'
 Jede Sprache
 Untertitel 
English
Teilen in sozialen Netzwerken
 Facebook 
 Tweet





Photo of International Festival of Red Cross and Health Films
Photo of International Festival of Red Cross and Health Films

Photo of International Festival of Red Cross and Health Films
Photo of International Festival of Red Cross and Health Films

English
German ML


Festival Start: 12 Juni 2025      Festival Ende: 20 Juni 2025

Das Motto des Festivals lautet: „Durch Humanismus zu Frieden und Freundschaft“. Es findet alle zwei Jahre statt. Das Bulgarische Rote Kreuz ist der Hauptorganisator des Forums.

Es gewinnt als wirksames Instrument zur Verbreitung humanitärer und kultureller Werte durch das Kino zunehmend an Bedeutung. Das Festival wird traditionell von den ranghöchsten Führungskräften der internationalen Rotkreuzorganisationen besucht. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, die Liga (heute Föderation) der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften, die Weltgesundheitsorganisation, die UNESCO, SIDALC, der Verband der Filmproduzenten, der Verband der Filmverleiher, die Internationale Organisation der Filmkritiker, nationale Kinematographien und Filmproduktionshäuser.

VORSCHRIFTEN
des XXI. Internationalen Festivals für Rotkreuz- und Gesundheitsfilme - 2025

Das Internationale Festival für Rotkreuz- und Gesundheitsfilme (im Folgenden als „Festival“ bezeichnet) wird vom Bulgarischen Roten Kreuz zusammen mit der Medizinischen Universität Varna, Bulgarien, organisiert.

Das Festival steht unter der Schirmherrschaft des Vizepräsidenten der Republik Bulgarien und wird von der Gemeinde Varna unterstützt.

Das Festival findet alle zwei Jahre statt, hat Wettbewerbscharakter und bietet vier Wettbewerbskategorien. Darüber hinaus bietet das Programm des Festivals auch Filmgespräche, Diskussionsrunden, Tutorialmodule und Sonderveranstaltungen an.

In den Jahren zwischen zwei Festivals mit Wettbewerbscharakter wird eine Festivalakademie organisiert, die ein Panorama von Filmen, eine Diskussionsrunde und ein Tutorialmodul umfasst.

Das Internationale Festival für Rotkreuz- und Gesundheitsfilme steht unter dem Motto „Durch Menschlichkeit zu Frieden und Freundschaft“ und das Thema der XXI. Ausgabe des Festivals lautet „Menschlichkeit jeden Tag in einer sich verändernden Welt“.

Im Jahr 2025 feiert das Festival sein 60-jähriges Bestehen.

Die offiziellen Sprachen des Festivals sind Bulgarisch und Englisch.

I. DATUM UND ORT
Artikel 1. Die XXI. (einundzwanzigste) Ausgabe des Internationalen Festivals für Rotkreuz- und Gesundheitsfilme, im Folgenden als „Festival“ bezeichnet, findet vom 12. Juni bis 20. Juni 2025 in Varna, Bulgarien, statt.

II. DIE ORGANISATOREN DES FESTIVALS:

Artikel 2. /1/ Das Festival wird von den offiziellen Vertretern seiner Organisatoren geleitet — dem Präsidenten des Nationalrates des Bulgarischen Roten Kreuzes, dem Rektor der Medizinischen Universität Varna und dem Direktor des Festivals. Zu diesem Zweck wurde die Stiftung für das Internationale Festival des Roten Kreuzes und der Gesundheitsfilme gegründet.
/2/ Zu jeder Ausgabe des Festivals können öffentliche Einrichtungen, Körperschaften, Medien und Organisationen, die an der Finanzierung des Festivals beteiligt sind oder maßgeblich dazu beitragen, darunter auch die Nationalen Gesellschaften des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds, als Partner eingeladen werden.

Artikel 3. /1/ Der Direktor des Festivals ist Herr Ilko Raev.
/2/ Künstlerischer Leiter des Festivals ist Prof.Dr. Bojidar Manov
/3/ Um das Festival zu leiten, bildet der Direktor ein Festival-Organisationskomitee. Es erfüllt technische und organisatorische Funktionen zur Unterstützung des Festivaldirektors.

III. INTERNATIONALES WETTBEWERBSPROGRAMM

Artikel 4. Das internationale Wettbewerbsprogramm präsentiert Filme, die mit dem Festival thematisch in den folgenden Wettbewerbskategorien zu tun haben:

/1/ Filme von Rotkreuz und Rotem Halbmond, die die Aktivitäten der Nationalen Gesellschaften für Rotkreuz und Roter Halbmond in der Welt sowie die Aktivitäten der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften und des Internationalen Rotkreuzkomitees widerspiegeln.
/2/ Gesundheitsfilme — mit wissenschaftlichem, populärwissenschaftlichem oder pädagogischem Charakter, die sich speziell mit den Errungenschaften, dem Zustand der Gesundheitsversorgung und ihren Problemen befassen.
/3/ Dokumentarfilme (in voller und kurzer Länge)
/4/ Spielfilme (in voller und kurzer Länge)

IV. JURY UND AUSZEICHNUNGEN:

Artikel 5. /1/ Der Vorstand des Festivals nominiert die Mitglieder der Jury.
/2/ Die Jury besteht aus renommierten Aktivisten des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds, medizinischen Experten, Umweltschützern, professionellen Filmemachern, renommierten Künstlern zeitgenössischer Kunst, Journalisten und Personen mit hohem öffentlichen Ansehen.

Artikel 6. Jedes Mitglied der Jury, einschließlich des Präsidenten, hat das Recht, eine (eine) Stimme zu haben.

Artikel 7. Die Jury trifft ihre Entscheidungen und bestimmt die in Artikel 8 vorgesehenen Preise mit einem Protokoll, das von allen Mitgliedern unterzeichnet wird.

Artikel 8. Die Jury ist verpflichtet, alle folgenden Auszeichnungen zu vergeben:

1./1/ Der Grand Prix des Internationalen Festivals für Rotkreuz- und Gesundheitsfilme — für den besten Film des Festivals;
- Sonderpreis der Jury — für einen Film, der ein Kunstwerk, Innovation, bürgerliche Positionen oder etwas anderes repräsentiert und von der Jury als filmische Leistung formuliert wurde;
• Regiepreis;
• Preis für Drehbücher;
/2/ Die Preise nach Artikel 8, 1/1/ werden unter allen Filmen des Wettbewerbs nominiert, unabhängig von ihrer Wettbewerbskategorie.

2. Kategorie der Wettbewerbspreise:

/1/ Filmpreise des Roten Kreuzes in der Kategorie:
• Preis für den besten Film;
• Sonderpreis im Namen des Präsidenten des Bulgarischen Roten Kreuzes;
/2/ Preisverleihung für Gesundheitsfilme:
• Preis für den besten Film;
• Sonderpreis im Namen des Rektors der Medizinischen Universität Varna.
/3/ Kategorie Dokumentarfilme
• Bester Langfilm;
• Bester Kurzfilm;
• Sonderpreis (für einen Film mit hoher Qualität, unabhängig von der Länge)
/4/ Kategorie Spielfilme:
• Bester Langfilm;
• Bester Kurzfilm;
• Preis des Bürgermeisters von Varna für bedeutende kreative Leistungen (für einen Film von hoher Qualität, unabhängig von der Länge)
/5/ Für jede Wettbewerbskategorie behält sich die Jury das Recht vor, nach eigenem Ermessen Diplome zu vergeben.

3. Allen unter 2. /1-4/ genannten Auszeichnungen liegt ein vom Vorsitzenden der Jury unterzeichnetes Diplom für den entsprechenden Preis bei.

4. Die nach Artikel 8 gewährten Zuschüsse sind nicht finanziell abgesichert.

Artikel 9. /1/ Künstlerverbände, Stiftungen und andere Organisationen können ihre eigenen Preise vergeben, die von ihnen vergeben werden. Diese Auszeichnungen werden vom Direktor des Festivals genehmigt.
/2/ Alle Auszeichnungen gemäß dem vorstehenden Absatz müssen spätestens 1 Monat vor dem Datum des Festivals beim Organisationskomitee des Festivals hinterlegt werden. Für die XXI. Ausgabe des Festivals gilt dieser Zeitraum bis zum 12. Mai 2025.

V. TEILNAHME AN DEN PROGRAMMEN DES FESTIVALS

Artikel 10. /1/ An der offiziellen Auswahl der 21. Ausgabe des Festivals können Filme teilnehmen, die in den Jahren 2023, 2024 und 2025 produziert wurden.

Artikel 11. /1/ Bewerbungen für die Teilnahme an der 21. Ausgabe des Festivals können eingereicht werden, indem das Teilnahmeformular (Antragsformular 1 für die Festivalordnung) zusammen mit dem angemeldeten Filmträger ausgefüllt wird.
/2/ Anträge auf Teilnahme an der 21. Ausgabe des Festivals können an das Organisationskomitee des Festivals gerichtet werden
• an der Postanschrift des Festivals;
• per E-Mail: ircfilmfest@redcross.bg
• Über Online-Plattformen: Festhome und andere mit offiziellen Links von der Festivalseite — redcrossfilmfest.org.
/3/ Anträge auf Teilnahme (Artikel 11 /1/) an der 21. Ausgabe des Festivals sollten für alle Kategorien bis spätestens 15. März 2025 beim Organisationskomitee des Festivals eingehen.

Artikel 12. /1/ Das Festival erhebt keine Steuern für die Filme, die sich für die Auswahl bewerben.
/2/ Das Festival zahlt keine Vergütung für die Teilnahme und Vorführung der Filme im Filmprogramm.

Artikel 13. Das Festival behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Filme, die sich um eine Auswahl beworben haben, aber nicht zur Teilnahme am Wettbewerbsprogramm zugelassen wurden, in sein Programm außerhalb des Wettbewerbs aufzunehmen und zu zeigen.

Artikel 14. /1/ Die Filmauswahl wird von einem Auswahlausschuss durchgeführt, der vom Verwaltungsrat des Festivals gebildet wird. Der Auswahlausschuss sollte sich aus renommierten Aktivisten des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds, medizinischen Experten, Umweltschützern, professionellen Filmemachern, renommierten Künstlern zeitgenössischer Kunst, Journalisten und Personen mit hohem öffentlichen Ansehen zusammensetzen.
/2/ Die Filmantragsteller werden bis spätestens 10. April 2025 über die Ergebnisse der Auswahl informiert.

Artikel 15. Alle Filme, die für die Teilnahme am Festival ausgewählt wurden, erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Artikel 16. Der Vorstand des Festivals behält sich nach eigenem Ermessen das Recht vor, andere Filme als die ausgewählten zur Teilnahme einzuladen.

VII. FILME, FORMAT UND TRÄGER

Artikel 17. Für die Auswahl der Filme für die Teilnahme am Festival sollten sie dem Festival bis zum 15. März 2025 in einem der folgenden Formate zur Verfügung gestellt werden:
• DVD-, Blue Ray-, USB- oder HDD-Träger per Post an die Adresse des Festivals auf Rechnung des Absenders;
• YouTube, Vimeo oder ein anderer Sharing-Dienst;
• Dateiübertragungsserver wie dropbox.com; tranz.it; mediafire.com, wetransfer.com oder andere Dateiübertragungsdienste;
• Über die Plattformen: Festhome.

Artikel 18. /1/ Die zur Verfügung gestellten Filme sollten unbeschriftet sein (d. h. keine Wasserzeichen, Logos oder Hinweisbotschaften wie „Nur zu Vorführzwecken“) und von sehr hoher Qualität sein, damit sie in voller Leinwand gezeigt werden können.
/2/ Wenn die für die Auswahl vorgesehenen Träger nicht von ausreichend hoher Qualität sind oder wenn sie Markierungen tragen, sollten die Antragsteller sie nach ihrer Zulassung zur Teilnahme am Festival bis spätestens 20. April 2025 auf Trägern gemäß Artikel 18 /1/ vorlegen.
/3/ Wenn diese Filme dem Festival nicht rechtzeitig gemäß Artikel 18. /2/ zur Verfügung gestellt werden, werden sie ohne weitere Bestimmungen aus dem Festivalprogramm gestrichen.

Artikel 19. /1/ Nach Abschluss der Auswahl kann das Festival die Bewerber bitten, nach Möglichkeit einige der Filme auf DCP zur Verfügung zu stellen.
/2/ Die Filmkopien auf DCP sollten bis zum 25. April 2025 auf Rechnung des Absenders an die in Artikel 11 /2/ angegebene Postanschrift des Festivals eingereicht werden.
/3/ Die DCP-Filmkopien werden nach der Vorführung des Films an den Vertreter des Antragstellers zurückgeschickt. Wenn kein Vertreter auf dem Festival anwesend ist, werden die Kopien spätestens zwei Wochen nach Ende des Festivals auf Rechnung des Festivals an die Adresse des Absenders zurückgesandt.

Artikel 20. Das Festival gibt die Kopien der Filmträger nicht an die Antragsteller zurück, mit Ausnahme dieser auf DCP.

Artikel 21. Alle zur Auswahl eingereichten Filme, deren Originalsprache sich von Englisch unterscheidet, sollten englische Untertitel, möglicherweise in einer separaten Datei, oder Dialoglisten in englischer Sprache haben. Die Filme mit englischem Original sollten mit englischen Untertiteln in einer separaten Datei oder einer Dialogliste versehen werden.

VIII. BUDGET UND FINANZIERUNG

Artikel 22. Der Verwaltungsrat des Festivals erstellt seinen Haushaltsplan.

Artikel 23. Das Festival wird von allen Mitorganisatoren finanziert, die die Höhe und die Art ihrer Teilnahme an der Finanzierung bis Ende Januar 2025 und gegebenenfalls auch während des Festivals bekannt geben können.

Artikel 24. /1/ Das Festival sammelt Gelder aus Projekten, Spenden und Sponsoren.
/2/ Das Festival sammelt Spenden auch durch Werbung in einer vom Direktor des Festivals festgelegten Reihenfolge.
/3/ Die Sponsoren, Wohltäter und Werbetreibenden können keine Bedingungen an das Programm und die Arbeit des Festivals stellen.

Artikel 25. Das Festival akzeptiert auch Mittel von den Nationalen Gesellschaften des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds, um die Organisation des Festivals zu unterstützen.

Artikel 26. Das Festival akzeptiert auch Mittel von Bezirksgesellschaften des Bulgarischen Roten Kreuzes, um die Organisation des Festivals zu unterstützen.

Artikel 27. Die oben genannten Mittel /Artikel 24 — 26/ können auf das Festivalkonto überwiesen werden:
Begünstigter:
Stiftung „Internationales Festival für Rotkreuz- und Gesundheitsfilme“
Bank: DSK Bank
Bankadresse: Bulgarien, Sofia 1036, Straße „Moskovska“ 19
IBAN: BG02STSA93000022044759
SCHNELL: STSABGSF

SECHS. GÄSTE UND TEILNEHMER DES FESTIVALS:

Artikel 28. /1/. Jede nationale Organisation des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds bestimmt, welche Mitglieder ihrer Delegation am Festival teilnehmen sollen;
/2/ Der Vorstand der Medizinischen Universität Varna entscheidet über die Teilnahme der Mitglieder seiner Delegation am Festival;
/3/Die Listen der oben genannten Delegationen sollten bis spätestens 31. April 2025 beim Organisationskomitee eingehen.
/4/ Das Festival übernimmt die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Nebenveranstaltungen für die Festivaltage vom 12. bis 20. Juni für bis zu einem Mitglied einer Delegation.
/5/ Die anderen Mitglieder der am Festival teilnehmenden Delegationen sollten dem Festival die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Nebenveranstaltungen nach Berechnungen zahlen, die bis zum 31. Mai 2025 festgelegt werden, und zwar auf der Grundlage der Dauer ihres Aufenthalts und der Festivalveranstaltungen in diesem Zeitraum.

Artikel 29. /1/ Die Autoren, Künstlerteams oder/und Produzenten der für das Festivalprogramm ausgewählten Filme nehmen auf eigene Kosten am Festival teil und tragen ihre Transport-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten, sofern nicht zusätzlich andere Bedingungen mit dem Festival ausgehandelt werden. Ihre Teilnahme sollte bis spätestens 12. Mai 2025 mit dem Vorstand des Festivals abgestimmt werden.
/2/ Die in Artikel 29./1/ genannten Kosten für Unterkunft und Verpflegung sollten dem Festival gemäß einer Berechnung gezahlt werden, die bis spätestens 31. Mai 2025 auf der Grundlage der Dauer ihres Aufenthalts und der Festivalveranstaltungen in diesem Zeitraum festgelegt wird.

Artikel 30. /1/ Offizielle Gäste des Festivals können vom Direktor des Festivals im Rahmen des genehmigten Budgets eingeladen werden.
/2/ Diese Einladung ist persönlich und kann nicht anderen Personen zugewiesen werden.

Artikel 31. Jede nationale Organisation des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds, die Bezirksräte des Bulgarischen Roten Kreuzes sowie die Medizinische Universität Varna können auf eigene Kosten Film- und Fernsehexperten, Produzenten, Journalisten und andere einladen. Ihre Teilnahme muss bis spätestens 31. Mai 2025 mit dem Direktor des Festivals abgestimmt werden.

Artikel 32. Journalisten verschiedener Medien werden für das Festival akkreditiert, wenn sie bis zum 31. Mai 2025 und nach Genehmigung durch das Organisationskomitee des Festivals ein Antragsformular (Anlage 2 zur Festivalreglements/) einreichen. Die Kosten für ihre Teilnahme gehen zu Lasten der entsendenden Institution oder der Medien.

Artikel 33. Alle Teilnehmer, Gäste und Journalisten erhalten ihre Akkreditierung im Registrierungsbereich des Festivals vom 12. bis 20. Juni 2025

X. ZUSÄTZLICHE VORKEHRUNGEN

Artikel 34. Die offiziellen Ansprechpartner des Internationalen Festivals für Rotkreuz- und Gesundheitsfilme sind:
Adresse: BULGARIEN, 9000 Varna, Bratya Shkorpil Str. 3
Telefon: +359 888 422 421;
E-Mail: ircfilmfest@redcross.bg
Webseite: redcrossfilmfest.org
Artikel 35. Im Falle einer Änderung der Richtlinien, der Tendenzen bei der Organisation des Festivals oder bei unvorhergesehenen Umständen behalten sich die Festivalorganisatoren das Recht vor, Anpassungen der oben genannten Bestimmungen vorzunehmen.

Artikel 36. Die vorliegenden Bestimmungen gelten für die 21. Ausgaben des Internationalen Festivals für Rotkreuz- und Gesundheitsfilme und können für die nächsten Ausgaben aktualisiert werden.

Ilko Raev
Direktor
Internationales Festival für Rotkreuz- und Gesundheitsfilme Varna



  

 
  

Entdecken Sie großartige Filme & Festivals, nur einen Klick entfernt

Registrieren
Anmelden