Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
02 Mär 23
0€
10 Jan 2023
Aufruf zu Einschreibungen
02 Mär 2023
Festival geschlossen
03 Apr 2023
Benachrichtigungsdatum
14 Jun 2023
20 Jun 2023
Festival Start: 14 Juni 2023 Festival Ende: 20 Juni 2023
Das Motto des Festivals lautet: „Durch Humanismus zu Frieden und Freundschaft“. Sie findet alle zwei Jahre statt. Das Bulgarische Rote Kreuz ist der Hauptorganisator des Forums.
Es gewinnt als wirksames Instrument für die Verbreitung humanitärer und kultureller Werte durch das Kino zunehmend an Bedeutung. Das Festival wird traditionell von den ranghöchsten Führungskräften der internationalen Organisationen des Roten Kreuzes besucht. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, die Liga (jetzt Föderation) der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften, die Weltgesundheitsorganisation, die UNESCO, SIDALC, der Verband der Filmproduzenten, der Verband der Filmverleiher, die Internationale Organisation für Filmkritik, National Cinematographien und Film Produktionshäuser.
R E G E R E I E N E N
des XX. Internationalen Festivals für Rote Kreuz- und Gesundheitsfilme
2023
Das Internationale Festival für Rote Kreuz- und Gesundheitsfilme
(im Folgenden „Festival“ genannt) wird vom Bulgarischen Roten Kreuz zusammen mit der Medizinischen Universität Varna, Bulgarien, organisiert.
Das Festival steht unter der Schirmherrschaft des Vizepräsidenten der Republik Bulgarien und wird von der Gemeinde Varna unterstützt.
Das Festival findet alle zwei Jahre statt und hat einen Wettbewerbscharakter und vier Wettbewerbskategorien. Außerdem bietet das Programm des Festivals auch Filmpanels außerhalb des Wettbewerbs, Diskussionsrunden, Tutorialmodule und Sonderveranstaltungen.
In den Jahren zwischen zwei Festivals mit Wettbewerbscharakter wird eine Festivalakademie organisiert, die ein Filmpanorama, ein Diskussionspanel und ein Tutorialmodul umfasst.
Das Motto des Internationalen Festivals für Rote Kreuz- und Gesundheitsfilme lautet „Durch Menschlichkeit zu Frieden und Freundschaft“, und das Motto der XX. Ausgabe des Festivals lautet Humanität und Solidarität in Zeiten der Krise.
Die offiziellen Sprachen des Festivals sind Bulgarisch und Englisch.
I. DATUM UND ORT
Artikel 1. Die XX. (zwanzigste) Ausgabe des Internationalen Festivals für Rote Kreuz- und Gesundheitsfilme, im Folgenden „Festival“ genannt, findet vom 14. Juni bis 20. Juni 2023 in Varna, Bulgarien, statt.
II. DIE FESTIVALORGANISATOREN:
Artikel 2./1/ Das Festival wird von den offiziellen Vertretern seiner Organisatoren geleitet — dem Präsidenten des Nationalrates des Bulgarischen Roten Kreuzes, dem Rektor der Medizinischen Universität Varna und dem Direktor des Festivals. Zu diesem Zweck wurde das International Festival of Red Cross and Health Films Foundation gegründet.
/2/ Für jede Ausgabe des Festivals können öffentliche Einrichtungen, Körperschaften, Medien und Organisationen, die an der Finanzierung des Festivals beteiligt sind oder maßgeblich dazu beitragen, darunter auch die Nationalgesellschaften des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds, als Partner eingeladen werden.
Artikel 3./1/ Der Festivaldirektor ist Herr Ilko Raev.
/2/ Künstlerischer Leiter des Festivals ist Prof.Dr. Bojidar Manov
/3/ Für die Durchführung des Festivals bildet der Direktor ein Organisationskomitee des Festivals. Es nimmt technische und organisatorische Funktionen zur Unterstützung des Festivaldirektors wahr.
III. INTERNATIONALES WETTBEWERBSPROGRAMM
Artikel 4. Das internationale Wettbewerbsprogramm präsentiert Filme, die sich auf das Festivalthema beziehen, in den folgenden Wettbewerbskategorien:
/1/ Filme des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds, die die Aktivitäten der Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften in der Welt sowie die Aktivitäten der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften und des Internationalen Rotkreuzkomitees widerspiegeln.
/2/ Gesundheitsfilme — mit wissenschaftlichem, populärwissenschaftlichem oder pädagogischem Charakter, die sich speziell den Errungenschaften, dem Zustand der Gesundheitsversorgung und ihren Problemen widmen.
/3/ Dokumentarfilme (in voller Länge und kurzer Länge)
/4/ Spielfilme (Langfilme und Kurzfilme)
IV. JURY UND AUSZEICHNUNGEN:
Artikel 5. /1/ Der Vorstand des Festivals nominiert die Mitglieder der Jury.
/2/ Die Jury besteht aus renommierten Aktivisten des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds, Medizinexperten, Umweltschützern, professionellen Filmemachern, renommierten Künstlern zeitgenössischer Kunst, Journalisten und Personen mit hohem Ansehen in der Öffentlichkeit.
Artikel 6. Jedes Mitglied der Jury, einschließlich des Präsidenten, hat das Recht auf 1 (eine) Stimme.
Artikel 7. Die Jury trifft Entscheidungen und bestimmt die in Artikel 8 genannten Auszeichnungen in einem Protokoll, das von allen Mitgliedern unterzeichnet wird.
Artikel 8. Die Jury ist verpflichtet, alle folgenden Auszeichnungen zu vergeben:
1./1/ Der Grand Prix des Internationalen Festivals für Rote Kreuz- und Gesundheitsfilme — für den besten Film des Festivals;
- Sonderpreis der Jury — für einen Film, der ein Kunstwerk, eine Innovation, eine öffentliche Stellung darstellt oder von der Jury als filmische Leistung formuliert wurde;
• Regiepreis;
• Drehbuchpreis;
/2/ Die Preise nach Artikel 8, 1/1/ werden unter allen Filmen des Wettbewerbs unabhängig von ihrer Wettbewerbskategorie nominiert.
2. Kategorie der Wettbewerbspreise:
/1/ Kategorie Filmpreise des Roten Kreuzes:
• Preis für den besten Film;
• Sonderpreis im Namen des Präsidenten des Bulgarischen Roten Kreuzes;
/2/ Kategorie Gesundheitsfilmpreise:
• Preis für den besten Film;
• Sonderpreis im Namen des Rektors der Medizinischen Universität Varna.
/3/ Kategorie Dokumentarfilme
• Bester Langfilm;
• Bester Kurzfilm;
• Sonderpreis (für einen Film mit hoher Qualität, unabhängig von der Länge)
/4/ Kategorie Spielfilme:
• Bester Langfilm;
• Bester Kurzfilm;
• Der Bürgermeisterpreis von Varna für bedeutende kreative Leistungen (für einen Film mit hoher Qualität, unabhängig von der Länge)
/5/ Für jede Wettbewerbskategorie behält sich die Jury das Recht vor, nach eigenem Ermessen Anreizdiplome zu vergeben.
3. Allen in 2. /1-4/ genannten Auszeichnungen liegt ein vom Juryvorsitzenden unterzeichnetes Diplom für die entsprechende Auszeichnung bei.
4. Die Auszeichnungen nach Artikel 8 sind nicht finanziell abgedeckt.
Artikel 9. /1/ Künstlerische Vereinigungen, Stiftungen und andere Organisationen können ihre eigenen von ihnen vergebenen Auszeichnungen vergeben. Diese Auszeichnungen werden vom Direktor des Festivals genehmigt.
/2/ Alle Auszeichnungen gemäß dem vorstehenden Absatz müssen spätestens 1 /ein/ Monat vor dem Festivaldatum beim Organisationskomitee des Festivals hinterlegt werden. Für die XX. Ausgabe des Festivals dauert dieser Zeitraum bis zum 12. Mai 2023.
V. TEILNAHME AN DEN PROGRAMMEN DES FESTIVALS
Artikel 10. /1/ An der offiziellen Auswahl der 20. Ausgabe des Festivals können Filme teilnehmen, die 2021, 2022 und 2023 produziert wurden.
Artikel 11. /1/ Bewerbungen für die Teilnahme an der 20. Ausgabe des Festivals können eingereicht werden, indem das Teilnahmeformular (Antragsformular 1) zusammen mit dem verwendeten Filmträger ausgefüllt wird.
/2/ Bewerbungen für die Teilnahme an der 20. Ausgabe des Festivals können an das Organisationskomitee des Festivals gerichtet werden
• an der Postanschrift des Festivals;
• per E-Mail: ircfilmfest@redcross.bg
• Über die Plattform: Festhome
/3/ Bewerbungen für die Teilnahme (Artikel 11 /1/) an der 20. Ausgabe des Festivals sollten bis zum 2. März 2023 für alle Kategorien beim Organisationskomitee des Festivals eingehen.
Artikel 12. /1/ Das Festival erhebt keine Steuern für die Filme, die sich für die Auswahl bewerben.
/2/ Das Festival zahlt keine Vergütung für die Teilnahme und die Vorführung der Filme im Filmprogramm.
Artikel 13. Das Festival behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Filme, die sich um die Auswahl beworben haben, aber nicht zur Teilnahme am Wettbewerbsprogramm zugelassen wurden, aufzunehmen und in sein Programm außerhalb des Wettbewerbs zu zeigen.
Artikel 14. /1/ Die Filmauswahl wird von einem Auswahlausschuss durchgeführt, der vom Verwaltungsrat des Festivals gebildet wird. Der Auswahlausschuss sollte aus renommierten Aktivisten des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds, Medizinexperten, Umweltschützern, professionellen Filmemachern, renommierten Künstlern zeitgenössischer Kunst, Journalisten und Personen mit hohem öffentlichen Ansehen bestehen.
/2/ Die Filmbewerber werden bis zum 3. April 2023 über die Ergebnisse der Auswahl informiert.
Artikel 15. Alle Filme, die für die Teilnahme am Festival ausgewählt wurden, erhalten ein Teilnahmezertifikat.
Artikel 16. Die Festivalleitung behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen weitere Filme zur Teilnahme einzuladen, die über die ausgewählten Filme hinausgehen.
VII. FILMFORMAT UND TRÄGER
Artikel 17. Für die Auswahl der Filme für die Teilnahme am Festival sollten diese dem Festival bis zum 15. Mai 2023 in einem der folgenden Formate zur Verfügung gestellt werden:
• DVD-, Blue Ray-, USB- oder HDD-Träger per Post an die Adresse des Festivals auf Rechnung des Absenders;
• YouTube, Vimeo oder ein anderer Sharing-Dienst;
• Dateiübertragungsserver wie dropbox.com; tranz.it; mediafire.com, wetransfer.com oder andere Dateiübertragungsdienste;
• Über die Plattform: Festhome
Artikel 18. /1/ Die bereitgestellten Filme sollten nicht gekennzeichnet sein (d. h. keine Wasserzeichen, Logos oder Warnhinweise wie „Nur für Vorführzwecke“) und von sehr hoher Qualität für öffentliche Ausstellungen im Vollbildmodus sein.
/2/ Wenn die zur Auswahl stehenden Träger nicht von ausreichend hoher Qualität sind oder wenn sie Noten tragen, sollten die Antragsteller sie nach ihrer Genehmigung für die Teilnahme am Festival dem Festival gemäß Artikel 18 /1/ bis zum 13. April 2023 auf Beförderern vorlegen.
/3/ Wenn diese Filme dem Festival nicht fristgerecht gemäß Artikel 18. /2/ zur Verfügung gestellt werden, werden sie ohne weitere Bestimmungen aus dem Festivalprogramm ausgeschlossen.
Artikel 19. /1/ Nach Abschluss der Auswahl kann das Festival die Bewerber bitten, wenn möglich einige der Filme auf DCP zur Verfügung zu stellen.
/2/ Die Filmkopien auf DCP sollten bis zum 13. April 2023 auf Rechnung des Absenders an die in Artikel 11 /2/ angegebene Postanschrift des Festivals eingereicht werden.
/3/ Die DCP-Filmkopien werden nach der Vorführung des Films an den Vertreter des Antragstellers zurückgeschickt. Wenn beim Festival kein Vertreter anwesend ist, werden die Kopien spätestens zwei Wochen nach Ende des Festivals auf Rechnung des Festivals an die Adresse des Absenders zurückgeschickt.
Artikel 20. Das Festival liefert die Kopien der Filmträger nicht an die Antragsteller zurück, mit Ausnahme der Kopien auf DCP.
Artikel 21. Alle zur Auswahl eingereichten Filme mit einer anderen Originalsprache als Englisch sollten englische Untertitel, möglicherweise in einer separaten Datei, oder Dialoglisten in englischer Sprache haben. Die Filme mit englischem Original sollten mit englischen Untertiteln in einer separaten Datei oder einer Dialogliste geliefert werden.
VIII. BUDGET UND FINANZIERUNG
Artikel 22. Der Vorstand des Festivals erstellt seinen Haushaltsplan.
Artikel 23. Das Festival wird von allen Mitorganisatoren finanziert, die den Betrag und die Art ihrer Beteiligung auch während des Festivals bekannt geben können.
Artikel 24. /1/ Das Festival sammelt Spenden aus Projekten, Spenden und Sponsoren.
/2/ Das Festival sammelt Spenden auch durch Werbung in einer vom Festivaldirektor festgelegten Reihenfolge.
/3/ Die Sponsoren, Wohltäter und Werbetreibenden können keine Bedingungen für das Programm und die Arbeit des Festivals stellen.
Artikel 25. Das Festival akzeptiert auch Mittel von den Nationalgesellschaften des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds, um die Organisation des Festivals zu unterstützen.
Artikel 26. Das Festival akzeptiert auch Mittel von Bezirksverbänden des Bulgarischen Roten Kreuzes, um die Organisation des Festivals zu unterstützen.
Artikel 27. Die oben genannten Mittel /Artikel 24 — 26/ können auf das Festivalkonto überwiesen werden: Begünstigter: Stiftung „Internationales Festival für Rote Kreuz- und Gesundheitsfilme“ Bank: DSK Bank
Bankadresse: Bulgarien, Sofia 1036, 19, Straße „Moskovska“ IBAN: BG02STSA93000022044759
SCHNELL: STSABGSF
IX. GÄSTE UND TEILNEHMER DES FESTIVALS:
Artikel 28. /1/. Jede nationale Organisation des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds bestimmt die Mitglieder ihrer Delegation, die am Festival teilnehmen;
/2/ Der Vorstand der Medizinischen Universität Varna entscheidet über die Teilnahme der Mitglieder seiner Delegation am Festival;
/3/Die Listen der oben genannten Delegationen sollten bis zum 31. April 2023 beim Organisationskomitee eingehen.
/4/ Das Festival übernimmt die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Nebenveranstaltungen für die Festivaltage vom 14. bis 20. Juni für bis zu einem Mitglied einer Delegation.
/5/ Die anderen Mitglieder der am Festival teilnehmenden Delegationen sollten dem Festival ihre Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Nebenveranstaltungen gemäß den Berechnungen, die bis zum 31. Mai 2023 festzulegen sind, auf der Grundlage der Dauer ihres Aufenthalts und der Festivalveranstaltungen in diesem Zeitraum zahlen.
Artikel 29. /1/ Die Autoren, die Künstlerteams oder/und Produzenten der für das Festivalprogramm ausgewählten Filme nehmen auf eigene Kosten am Festival teil und tragen ihre Kosten für Transport, Verpflegung und Unterkunft, sofern nicht zusätzlich andere Bedingungen mit dem Festival ausgehandelt werden. Ihre Teilnahme sollte bis zum 15. Mai 2023 mit dem Vorstand des Festivals abgestimmt werden.
/2/ Die in Artikel 29./1/ genannten Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind dem Festival gemäß einer bis spätestens 31. Mai 2019 festzulegenden Berechnung zu zahlen, die auf der Dauer ihres Aufenthalts und der Festivalveranstaltungen in diesem Zeitraum basiert.
Artikel 30. /1/ Offizielle Gäste des Festivals können vom Festivaldirektor im Rahmen des genehmigten Budgets eingeladen werden.
/2/ Diese Einladung ist persönlich und kann nicht an andere Personen übertragen werden.
Artikel 31. Jede nationale Organisation des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds, die Bezirksräte des Bulgarischen Roten Kreuzes sowie die Medizinische Universität Varna können auf eigene Kosten Film- und Fernsehexperten, Produzenten, Journalisten und andere einladen. Ihre Teilnahme muss bis spätestens 31. Mai 2023 mit dem Direktor des Festivals abgestimmt werden.
Artikel 32. Journalisten verschiedener Medien erhalten eine Akkreditierung für das Festival, indem sie bis zum 31. Mai 2023 und nach Genehmigung durch das Organisationskomitee des Festivals ein Antragsformular /Anlage 2 zur Festivalreglement/ einreichen. Die Kosten für ihre Teilnahme gehen zu Lasten ihrer Zusendung Institution oder Medien.
Artikel 33. Alle Teilnehmer, Gäste und Journalisten erhalten ihre Akkreditierung im Anmeldeblock des Festivals vom 14. bis 20. Juni 2023
X. ZUSÄTZLICHE VEREINBARUNGEN
Artikel 34. Die Adresse des Internationalen Festivals für Rote Kreuz- und Gesundheitsfilme lautet:
9000 Warna, Bratja Shkorpil Str. 3
Telefon: +359 888 422 421; E-Mail: ircfilmfest@redcross.bg
Artikel 35. Im Falle einer Änderung der Richtlinien, der Tendenzen der Organisation des Festivals oder bei unvorhergesehenen Umständen behalten sich die Festivalorganisatoren das Recht vor, die oben genannten Bestimmungen anzupassen.
Artikel 36. Die vorliegenden Bestimmungen gelten für die 20. Ausgabe des Internationalen Festivals für Rote Kreuz- und Gesundheitsfilme und können für die nächsten Ausgaben aktualisiert werden.
Ilko Raev
Direktor
Internationales Festival für Rote Kreuz- und Gesundheitsfilme Varna
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Einsendungs-Frist
02 Mär 23
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02 Mär 23
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02 Mär 23