Standard-Gebühr
10€
-8%
9.2€
Einsendungs-Frist
30 Jun 24
0.8€
10 Jun 2024
Aufruf zu Einschreibungen
30 Jun 2024
Festival geschlossen
01 Okt 2024
Benachrichtigungsdatum
22 Nov 2024
30 Nov 2024
Festival Start: 22 November 2024 Festival Ende: 30 November 2024
Margenes. Das Internationale Filmfestival von Madrid feiert Filme von besonderem filmischem Wert und neue audiovisuelle Trends, die sich auf innovative Darstellungsformen konzentrieren.
Es zielt darauf ab, Film als Kunst zu unterstützen und zu fördern und die einzigartigsten zeitgenössischen Kinopraktiken hervorzuheben, bei denen aufstrebende Talente mit renommierten Filmemachern kombiniert werden, die originelle Vorschläge, persönliche Visionen und kreative Freiheit teilen.
Das Festival bietet ein interdisziplinäres Programm, das die Erfahrung des Publikums durch die Schnittstelle zwischen audiovisuellem Schaffen, digitaler Kunst, neuen Technologien und Klangkunst bereichert und Räume für Reflexion und Debatte sowie für professionelle Ausbildung und Vernetzung bietet.
1. ZIELE
Márgenes ist ein internationales Filmfestival, das sich dem unabhängigen Autorenkino widmet und sich insbesondere auf aufstrebende Filmemacher und innovative Vorschläge konzentriert. Das Festival hat sich zum Ziel gesetzt, qualitativ hochwertiges Kino zu verteidigen und zu fördern, das mit künstlerischer Überzeugung gedreht wurde.
2. ABSCHNITTE, TERMINE UND VERANSTALTUNGSORTE
2.1) Offizielle Auswahl: internationaler Wettbewerb, der Filme von herausragender filmischer Qualität präsentiert und sich auf singuläre und visionäre Praktiken des zeitgenössischen Kinos sowie auf die persönliche Vision der Autoren konzentriert.
2.2) Escáner: nationaler Wettbewerbsbereich, der spanischen Filmen gewidmet ist, die sich der Erneuerung audiovisueller Erzählungen und einer künstlerischen Vision des Filmemachens verschrieben haben, wobei dem ersten und zweiten Spielfilm besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird.
2.3) Die Filme der Official Selection und Escaner werden zwischen dem 22. und 30. November 2024 in den Kinos gezeigt.
2.4) Die Organisation behält sich das Recht vor, mit vorheriger Genehmigung der Rechteinhaber die Filme in der Festivalsektion zu zeigen, die sie für angemessen hält.
3. JURYS UND PREISE
3.1) Offizielle Auswahl: Der Vorstand ernennt eine offizielle Jury, die sich aus nationalen und internationalen Fachleuten aus den Bereichen Film- und audiovisuelle Kunst sowie Kulturmanagement und anderen künstlerischen Disziplinen zusammensetzt und für die Vergabe der folgenden Preise zuständig ist:
- Bester Film: 3.500€
- Besondere Erwähnung der Jury: Ohne Geldpreis.
3.2) Escáner: Der Vorstand ernennt eine offizielle Jury, die sich aus nationalen und internationalen Fachleuten aus den Bereichen Film- und audiovisuelle Kunst sowie Kulturmanagement und anderen künstlerischen Disziplinen zusammensetzt und für die Vergabe der folgenden Preise zuständig ist:
- Bester Film: 1.500€
- Besondere Erwähnung der Jury: Produktion von englischen oder französischen Untertiteln und Produktion eines DCP-Drucks des Gewinnerfilms oder eines anderen Werks (Preis gesponsert von Laserfilm).
3.3) Die Urteile der Jurys sind endgültig.
3.4) Zusätzlich zu den oben genannten Auszeichnungen werden die folgenden Preise verliehen:
- Publikumspreis: 500€.
Alle Filme der Offiziellen Auswahl und der Sektion Escaner sind Kandidaten für diesen Preis.
- Preis der jungen Jury: ohne Geld- oder Sachpreis.
Wird unter den Filmen der Sektion Escaner ausgezeichnet.
3.5) Der Geldpreis von Offical Selection wird gegen Vorlage einer Rechnung an das Unternehmen oder die Person ausgezahlt, die den Film registriert oder seine Teilnahme am Festival bestätigt hat.
Der Geldpreis der Sektion Escaner und der Publikumspreis werden an den Regisseur des Gewinnerfilms ausgezahlt. Die Lobende Erwähnung in der Sektion ESCÁNER wird der Produktions-/Vertriebsfirma oder der Person zuteil, die den Film registriert oder seine Teilnahme am Festival bestätigt hat.
3.6) Die Zahlung erfolgt gegen Vorlage einer Rechnung. Die Höhe der Ausstellungsgebühr des Gewinnerfilms wird vom Preis abgezogen.
3.7) Die Geldpreise der Preise unterliegen den Einbehaltungen und Steuern, die in der zum Zeitpunkt der Zahlung geltenden spanischen Gesetzgebung festgelegt sind und in jedem Fall als enthalten gelten.
3.8) Preisgekrönte Filme müssen das Logo des Festivals auf jeglichem Werbe- und Werbematerial sowie im Abspann des Films tragen.
3.9) Die Organisation behält sich das Recht vor, die Kategorien und Preise zu erweitern.
4. ANFORDERUNGEN
4.1) Produktionsjahr: Es können nur Filme eingereicht werden, die nach dem 1. Januar 2024 fertiggestellt wurden. Die Organisation behält sich jedoch das Recht vor, Filme aus dem Vorjahr aufzunehmen.
4.2) Dauer: Filme mit einer Mindestdauer von 40 Minuten werden akzeptiert. Die Organisation behält sich jedoch das Recht vor, Filme mit kürzerer Länge aufzunehmen, wenn diese Filme der jährlichen Auswahl eindeutig einen Mehrwert verleihen würden.
4.3) Genre und Format: Es gibt keine Einschränkungen in Bezug auf Genre, Produktionsformat oder Thema, obwohl institutionelle Filme, Werbefilme, Reportagen, Fernsehdokumentationen oder rein journalistische Werke ausgeschlossen sind.
4.4) Rechte: Um am Festival teilnehmen zu können, ist es erforderlich, die Ausstellungsrechte des Films in Spanien zu besitzen.
4.5) Vertrieb: Filme, die kommerziell in Kinos und Videos veröffentlicht oder auf Fernseh- oder VOD-Plattformen in Spanien ausgestrahlt wurden, werden nicht akzeptiert. Ausgewählte Filme dürfen vor ihrer Vorführung in Márgenes nicht in Madrid gezeigt werden. Spanische Premieren werden positiv bewertet.
4.6) Die Anzahl der Filme, die pro Regisseur eingereicht werden können, ist nicht begrenzt. Für jeden Film muss ein separater Beitrag registriert werden.
5. EINREICHUNG
5.1) Die Anmeldefrist läuft ab der Veröffentlichung dieser Regeln bis zum 30. Juni 2024 um 23:59 Uhr (GMT+2).
5.2) Die Teilnahmegebühr beträgt 10€. Es werden nur Online-Einreichungen über die FESTHOME-Plattform akzeptiert.
5.3) Bei der Einreichung eines Films muss ein Screener mit Untertiteln in Spanisch und/oder Englisch eingesendet werden. Das Passwort muss bis zum 30. September 2024 unverändert bleiben. Ist dies nicht möglich, muss die Organisation über jede Änderung informiert werden.
6. AUSGEWÄHLTE FILME
6.1) Es wird eine Auswahlkommission unter dem Vorsitz des Festivaldirektors und des künstlerischen Leiters ernannt. Die endgültige Entscheidung wird bis Mitte September 2024 per E-Mail mitgeteilt.
6.2) Sobald ein Film ausgewählt wurde, kann er nicht mehr zurückgezogen werden. Darüber hinaus dürfen die ausgewählten Filme vor dem Festival nicht in Madrid gezeigt werden.
6.3) Die Auswahl bleibt vertraulich, bis das Festival ihre offizielle Ankündigung macht.
6.4) Vorführgebühr: Für die Filme, die an der offiziellen Auswahl und an der Escaner-Sektion teilnehmen, wird eine Vorführgebühr gezahlt. Die Höhe beträgt 100€ zuzüglich Mehrwertsteuer (falls zutreffend) für Filme über 40 Minuten und 50€ zuzüglich Mehrwertsteuer (falls zutreffend) für Filme unter 40 Minuten.
6.5) Materialien: Ausgewählte Filme müssen der Organisation innerhalb der unten angegebenen Fristen die folgenden Materialien zur Verfügung stellen:
- Werbematerial: Inhaltsangabe, Filmografie, künstlerische und technische Credits, Porträt und Biographie des Regisseurs, Standbilder, Poster und Trailer werden angefordert. Falls verfügbar, müssen auch eine vollständige Pressemappe und Videoclips vor dem 1. Oktober 2023 eingereicht werden.
- Vorführkopien: Eine DCP-Kopie des Films muss der Organisation vor dem 22. Oktober 2024 zur Verfügung gestellt werden. Der Empfang der Kopien kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:
- Digitale Bereitstellung des DCP über Server oder andere Filesharing- und Cloud-Speichersysteme wie Dropbox, Wetransfer, Mega, Drive, FileMail usw.
Versand des DCP an die Festivalbüros auf Kosten der Teilnehmer.
Wann immer möglich, werden die Teilnehmer aufgefordert, die digitale Lieferung zu nutzen.
- Untertitel: Screening-Kopien müssen mit englischen oder spanischen Untertiteln eingereicht werden. Falls erforderlich, wird auch eine Originalversion des Films ohne Untertitel angefordert. Wenn die Vorführkopien in englischer Sprache untertitelt sind, muss die Dialogliste mit Untertiteln vor dem 15. Oktober 2024 zusammen mit dem herunterladbaren Link zur Vorführkopie eingereicht werden.
6.6) Die Rechteinhaber genehmigen die Verwendung von Bildern und Fragmenten aus den ausgewählten Filmen in verschiedenen Medien und sozialen Netzwerken zur Werbung für das Festival. Die Organisation behält sich außerdem das Recht vor, Auszüge und Bilder für die Website, den Katalog und das Videomaterial des Festivals zu verwenden.
7. VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
7.1) Die erhobenen personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich, mit Ausnahme derjenigen, die zur Erfüllung der anvertrauten Dienstleistung erforderlich sind.
7.2) Die interessierten Parteien erklären sich mit der Verarbeitung der zur Verfügung gestellten Daten zum Zweck der Verwaltung und Erfüllung der in dieser Aufforderung begründeten Beziehung einverstanden.
7.3) Die interessierten Parteien erklären sich damit einverstanden, Mitteilungen von der Organisation zu erhalten, indem sie ihren Newsletter abonnieren.
7.4) DATENVERANTWORTLICHER: Asociación Cultural CINE EN RUTA; Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: G86192531; registrierte Adresse: Plaza de Callao,1, 28045 Madrid
ZWECK DER DATENVERARBEITUNG: Die Organisation verarbeitet personenbezogene Daten und Bilder zu folgenden Zwecken:
- Verwaltung der Filmeinreichungen und Verarbeitung der Daten des Filmteams zur Veröffentlichung der Informationen auf der Website und in den entsprechenden Werbematerialien.
- Senden Sie Informationen, Mitteilungen, Ankündigungen und/oder Benachrichtigungen und verwalten Sie das Abonnement für den Festival-Newsletter.
- Reisen und Unterkünfte verwalten.
- Verwalten Sie Kontaktanfragen mit der Organisation über die dafür vorgesehenen Kanäle.
- Führen Sie statistische Studien durch.
DATENSPEICHERUNG: Die Daten werden für den Zeitraum gespeichert, der zur Erfüllung der entsprechenden gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist, und in jedem Fall, solange keine Löschung beantragt wurde.
EMPFÄNGER: Die Daten werden von der Organisation, Partnern und Dienstleistern verarbeitet.
IHRE RECHTE: Sie können Ihr Recht auf Auskunft, Änderung, Löschung, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung, Übertragbarkeit und Widerruf jederzeit ausüben, indem Sie eine E-Mail an info@margenes.org senden
8. VERANTWORTLICHKEITEN, ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND ANNAHME DER BEDINGUNGEN
UND BEDINGUNGEN
8.1) Die Teilnahme am Márgenes Festival setzt die vollständige Annahme aller hier enthaltenen Bedingungen voraus.
8.2) Die eingereichten Filme dürfen keine Inhalte enthalten, die Rechte Dritter verletzen. Filme, die zu Sexismus, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen verwandten Formen der Intoleranz aufrufen, werden nicht berücksichtigt.
8.3) Die Organisation lehnt jegliche rechtliche Verantwortung für den Inhalt der Filme ab und macht die Personen oder Organisationen, die jeden Film auf dem Festival eingereicht haben, zur Verantwortung.
8.4) Alle Probleme, die nicht in den Regeln vorgesehen sind, werden von der Organisation gemäß den Vorschriften der internationalen Filmfestivals gelöst.
8.5) Die Organisation behält sich das Recht vor, das Festivalprogramm jederzeit zu ändern, zu modifizieren oder auszusetzen.
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Einsendungs-Frist
30 Jun 24
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Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.