Einsendungs-Frist
30 Apr 26
0.36€
PUFA (Pucela Fantástica) -International Fantastic and Horror Valladolid Film Festival- (SPAIN)
01 Dez 2025
Aufruf zu Einschreibungen
31 Dez 2025
Frühe Frist
31 Mär 2026
Standard-Frist
30 Apr 2026
Späte Frist
30 Apr 2026
Letzter Termin
4
Monate
31 Mai 2026
Benachrichtigungsdatum
04 Jul 2026
11 Jul 2026
Festival Start: 04 Juli 2026 Festival Ende: 11 Juli 2026
PUFA (Pucela Fantástica) ist ein internationales Fantasy- und Horrorfilmfestival, das in Valladolid (Spanien) stattfindet und Kurzfilme von weniger als 30 Minuten und Spielfilme von mehr als 60 Minuten aus jedem Land (mit synchronisierten Untertiteln in Spanisch oder Englisch) aus dem Fantasy-Genre Science Fiction, Horror, Fantasy, Thriller/Suspense...
GENERISCHE TEILNAHMEBEDINGUNGEN
PUFA (Pucela Fantástica) - Valladolid International Fantastic and Horror Film Festival - ruft zur Einreichung von Kurz- und Spielfilmen aller Nationalitäten auf, die dem Fantasy-Genre (Science-Fiction, Horror, Fantasy...), Fiktion, Animation, Dokumentarfilm... zuzuordnen sind Teilnehmen kann jede natürliche Person über 18 Jahre oder jede juristische Person. Die Arbeiten können in jeder Sprache gemacht werden, aber wenn die Dialoge nicht auf Spanisch sind, müssen sie von synchronisierten Untertiteln in Spanisch oder Englisch begleitet werden.
Die Frist für den Erhalt von Besichtigungsexemplaren endet am 30. April 2025.
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR KURZFILME
Der Auswahlausschuss berücksichtigt nur Kurzfilme, die die folgenden Bedingungen erfüllen:
Produktionsdatum: Autoren können so viele Werke präsentieren, wie sie es für angemessen halten, sofern ihr Produktionsdatum 2025 oder 2026 ist und sie nicht an früheren Ausgaben der PUFA (Pucela Fantástica) teilgenommen haben. Ihre Teilnahme an anderen Festivals ist nicht exklusiv.
Dauer: Die eingereichten Kurzfilme dürfen eine Länge von 30 Minuten nicht überschreiten.
Format: Unabhängig vom Format, in dem sie aufgenommen wurden (digital/Zelluloid), werden die Kurzfilme zur Vorführung im DCP-Format und online an das Festival geschickt.
Die Registrierung von Kurzfilmen wird mit progressiven Kosten verbunden sein:
Früh: 1. Dezember bis 31. Dezember (2,5€), Standard: 1. Januar bis 31. März (3€) und spät: 1. April bis 30. April (3,5€).
Das Festival behält sich das Recht vor, Kurzfilme aus früheren Jahren außerhalb des Wettbewerbs zu programmieren oder spezielle Ausnahmen von diesen Regeln zu machen.
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR SPIELFILME
(Offizieller Bereich Wettbewerb und Aquelarres)
Die Auswahlkommission berücksichtigt nur Spielfilme, die die folgenden Bedingungen erfüllen:
Produktionsdatum: Alle Spielfilme, deren endgültiges Produktionsdatum 2025 oder 2026 ist, können teilnehmen, sofern sie vor dem Festival nicht in kommerziellen Kinos oder digitalen Plattformen in Spanien veröffentlicht wurden und nicht an früheren Ausgaben von PUFA (Pucela Fantástica) teilgenommen haben. Die Teilnahme an anderen Filmfestivals wird nicht exklusiv sein, obwohl dem unveröffentlichten Charakter der in Spanien präsentierten Filme Vorrang eingeräumt wird.
Dauer: Die eingereichten Spielfilme müssen eine Mindestdauer von 60 Minuten haben, wobei es keine Einschränkungen hinsichtlich ihrer Höchstdauer gibt.
Format: Unabhängig vom Format, in dem sie aufgenommen wurden (digital/Zelluloid), werden die Spielfilme zur Vorführung im DCP-Format und online an das Festival geschickt.
Sektion: Der Programmausschuss entscheidet über die Sektion, die für den ausgewählten Film am besten geeignet ist.
Die Registrierung für Spielfilme kostet 2€.
Das Festival behält sich das Recht vor, Spielfilme aus früheren Jahren zu programmieren oder spezielle Ausnahmen von diesen Regeln zu machen.
ANDERE ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Die ausgewählten Titel werden von der Organisation PUFA (Pucela Fantástica) bestätigt, um ihre Teilnahme zu formalisieren, und es wird keine individuelle Korrespondenz mit den Autoren nicht ausgewählter Werke geführt.
Das Unternehmen oder die Einzelperson, die den Kurz-/Spielfilm für die Teilnahme am Festival zur Verfügung stellt, muss ausreichend Werbematerial (Fotos, Poster, Pressemappen, Trailer, Clips usw.) bereitstellen, damit die Organisation den Film angemessen bewerben kann. Diese Werbematerialien werden nicht zurückgegeben und werden Teil des Festivalarchivs.
Die Produzenten und/oder Verleiher der ausgewählten Filme (Kurz- und Spielfilme) genehmigen, indem sie ihre Teilnahme akzeptieren, die Verwendung dieser Materialien für die Verbreitung in allen Medien, sozialen Netzwerken oder institutionellen Präsentationen. Zu diesem Zweck wird empfohlen, der Presseabteilung eine Auswahl von Sequenzen mit einer maximalen Dauer von drei Minuten zur Verfügung zu stellen.
Die Registrierung eines Films beim Festival setzt die vollständige Annahme und Einhaltung dieser Teilnahmeregeln und ihrer möglichen Anhänge voraus. Sobald die Auswahl eines Films vom Festival getroffen und mitgeteilt wurde und die Teilnahme von der Person, die sich angemeldet hat, bestätigt wurde, kann er unter keinen Umständen vom Programm zurückgezogen werden.
AUSWAHL DER WERKE
-Die Auswahlkommission wird vor dem 31. Mai 2026 die Werke (Kurz- und Spielfilme) bekannt geben, die für den Wettbewerb und die parallelen Abschnitte des Festivals ausgewählt wurden. In Ausnahmefällen kann das Festival das Datum dieser Mitteilungen verlängern.
-Die Auswahl eines Spiel- oder Kurzfilms BEINHALTET NICHT DIE EINLADUNG (Transfer, Unterkunft und/oder Verpflegung) an deren Vertreter (Verleiher, Regisseur, künstlerisches oder technisches Team usw.). Die Vergabe eines Preises bedeutet keine Einladung zum Festival. Die Organisation behält sich jedoch das Recht vor, jeden Teilnehmer einzuladen.
VERSAND VON WERKEN
Das DCP der ausgewählten Kurz- und Spielfilme, das gezeigt werden soll, muss der Organisation PUFA (Pucela Fantástica) vor dem 10. Juni 2026 zur Verfügung stehen. Mit dem Ziel, den CO2-Fußabdruck so weit wie möglich zu reduzieren, wird die Datei auf digitalem Wege versendet. In Ausnahmefällen und nach Ermessen der Festivalorganisation können andere Medien akzeptiert werden, das Festival übernimmt jedoch keine Kosten für den Empfang oder Versand von physischen Kopien.
Wenn der Film auf spanischem Gebiet vertrieben wird, muss die Vertriebsgesellschaft dem Festival eine Vorführkopie in der Originalversion mit spanischen Untertiteln zur Verfügung stellen. In allen anderen Fällen muss eine SRT-Datei mit den ordnungsgemäß synchronisierten Untertiteln in Spanisch oder Englisch angehängt werden.
Die auf dem Festival gezeigten Kurz- und Langfilme müssen in Dauer, Inhalt und Titel mit den ursprünglich zur Auswahl gestellten Filmen identisch sein; jede ungerechtfertigte Änderung kann zur Disqualifikation des Werks führen.
Das Festival behält sich das Recht vor, Kopien abzulehnen, die nach den erforderlichen technischen Prüfungen nicht für die Vorführung geeignet sind. Eine neue Kopie kann erforderlich oder der Titel durch ein anderes ersetzt werden, wenn es nicht möglich ist, diese Kopie rechtzeitig zu erhalten.
PROGRAMMIERUNG
Die zweite Ausgabe von PUFA (Pucela Fantástica) findet Anfang Juli 2025 in der Stadt Valladolid (Spanien) statt. Das Festival entscheidet, wie oft und zu welcher Zeit jeder Kurz-/Spielfilm gezeigt wird, und informiert die Autoren im Voraus.
Die Registrierung von Kurz- und/oder Spielfilmen über die in diesen Regeln genannten Plattformen setzt die Bereitschaft ihrer Autoren voraus, die Ausstellungsrechte zu übertragen, ohne eine Gebühr für diese Vorführungen während der Festivaldaten zu verlangen.
Die Veranstaltungstermine können je nach organisatorischen Erfordernissen variieren, und gegebenenfalls werden die ausgewählten Personen umgehend über Änderungen informiert.
TEILNAHME AM FESTIVAL, FALLS ES AUSGEWÄHLT UND/ODER AUSGEZEICHNET WURDE
Wenn der Regisseur des ausgewählten Kurz-/Spielfilms in Castilla y León (Spanien) wohnt, ist es eine unabdingbare Voraussetzung, dass er oder, falls dies nicht der Fall ist, jemand aus dem Team das Werk der Öffentlichkeit präsentiert. Handelt es sich um einen ausgezeichneten Kurz-/Spielfilm, muss ein Mitglied des Teams an der Abschlussgala teilnehmen, um den Preis entgegenzunehmen. Falls nicht, gilt der Beitrag als abgelehnt.
Wenn der Regisseur des ausgewählten Kurz-/Spielfilms außerhalb von Castilla y León (Spanien) wohnt und nicht an der Vorführung teilnehmen kann, wird um ein kurzes Video gebeten, um seine Arbeit zu präsentieren. Wenn Sie den Preis erhalten, ist es eine unabdingbare Bedingung, dass jemand aus dem Team an der Abschlussgala teilnimmt, um den Preis entgegenzunehmen, oder, falls dies nicht der Fall ist, ein kurzes Dankvideo sendet. Andernfalls wird der Preis abgelehnt.
RECHTLICHE VERANTWORTLICHKEITEN
Die Autoren tragen die alleinige Verantwortung für ihre Werke (Kurzfilme/Spielfilme) in Bezug auf das Urheberrecht und/oder die zivil-, strafrechtliche oder andere Art von Haftung oder gerichtlicher und/oder behördlicher Anordnung, die sich aus ihrem Inhalt ergibt.
AKZEPTANZ DER REGELN
Die Teilnahme an PUFA (Pucela Fantástica) setzt die Annahme dieser Bedingungen und möglicher Anhänge voraus. Alle unerwarteten Umstände, die während des Festivals eintreten und in diesen Regeln nicht berücksichtigt werden, werden von der Organisation der Veranstaltung entschieden.
Die Teilnahmeregeln können vor dem Startdatum dieser Ausgabe von PUFA (Pucela Fantástica) nach vorheriger Mitteilung an die interessierten Parteien ergänzt oder geändert werden. Im Falle einer Diskrepanz haben die Kriterien der Organisation Vorrang. Alle Fragen, die in diesen Datenbanken nicht berücksichtigt werden, können unter informacion@pufa.es beantwortet werden.
Einsendungs-Frist
30 Apr 26
Einsendungs-Frist
30 Apr 26
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