Festival Start: 22 April 2026
Festival Ende: 26 April 2026
Vom 22. bis 26. April 2026 findet die 55. Ausgabe des Internationalen Studierendenfilmfestivals Sehsüchte in Potsdam statt, welches zu Europas größten Festivals für Nachwuchsfilm gehört. Hier wird aufstrebenden Filmemacher:innen aus der ganzen Welt eine Plattform geboten, um ihre Werke vor einem breiten Publikum zu präsentieren und Kontakte in die Branche zu knüpfen.
In den 1970ern als Nachwuchsfilmschau der DDR gestartet, konnte sich Sehsüchte über die Jahrzehnte als international bedeutendes Filmfestival etablieren und ist aus der Berliner und Brandenburger Kulturlandschaft nicht mehr wegzudenken.
Sehsüchte versteht sich als Ort der Begegnung und Gestaltung, als Event kultureller Vielfalt und Feier des Kinos, heute wie morgen. Die Organisation und Umsetzung des Festivals liegt vollständig in den Händen von Studierenden der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF. Dies ermöglicht einen dynamischen Austausch zwischen jungen Talenten, Medienmacher:innen und Forschenden.
Motto 2026: What's left?
In der 55. Ausgabe von Sehsüchte wollen wir unseren Blick unter dem Motto "What’s left?" weiten: in die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. "What’s left?"
stellt die Frage, was noch übrig bleibt – von unseren Idealen, von unserer Heimat, unseren Hoffnungen und Ängsten und von einer Welt, an die wir glauben wollten.
What’s left? What’s left to hope for? What’s left to do?
In künstlerisch-filmischen Auseinandersetzungen, Workshops und Gesprächsformaten soll dabei ganz bewusst der Pessimismus dieser Fragen herausgefordert werden. "What’s left?" ist keine Suche nach einfachen Antworten, sondern eine Einladung, die Komplexität unserer Welt auszuhalten. Zwischen Erschütterung und Aufbruch, Tradition und Rebellion, Trauer und Hoffnung: Sehsüchte will in der 55. Edition Räume gestalten, in denen die Filmschaffenden und das Publikum politischen und persönlichen Krisen begegnen, um herauszufinden, was dennoch bleibt.
Mit "What’s left?" gilt es, das Potenzial für Veränderung zu erkennen und Zukunftsperspektiven nicht trotz, sondern wegen der Herausforderungen der Gegenwart zu entwickeln. "What’s left?" bedeutet für uns, Verantwortung zu übernehmen, Abschied zuzulassen und Mut zu finden für neue Chancen und kollektive Visionen – für eine Konstruktivität jenseits von Resignation.
Sektionen:
Spielfilm
Dokumentarfilm
Animationsfilm
Experimenteller Film
Fokus: Social Impact: Storytelling and Producing
Future: Kids
Future: Teens
Virtual Reality
Musikvideo
Schreibsüchte: Drehbuch
Schreibsüchte: Pitch
Retrospektive
Exhibition
Showcase
Geldpreise: 35,000€
Preise
● Bester Spielfilm
● Herausragende künstlerische Leistung in einem Spielfilm
● Bester Dokumentarfilm
● Herausragende künstlerische Leistung in einem Dokumentarfilm
● Bester Animationsfilm
● Bester engagierter Film: Storytelling and Producing
● Bester Kinderfilm
● Bester Jugendfilm
● Bestes VR Projekt
● Bestes Musikvideo
● Bestes Drehbuch
● Bester Pitch
Auszeichnung
● Publikumspreis (unter Vorbehalt)
Festivalanforderungen
Film-, Musikvideo-, Drehbuch- und Pitchbeiträge müssen nach dem 1. Januar 2025 fertiggestellt worden sein und dürfen noch nicht bei einer vorherigen Sehsüchte-Ausgabe im Programm gelaufen sein. Eine Ausnahme stellen Virtual Reality (VR) Projekte dar, die in der Virtual Reality-Sektion eingereicht werden. Für diese gilt, dass sie nach dem 1. Januar 2023 fertiggestellt worden sein müssen und ebenfalls noch nicht bei einer vorherigen Sehsüchte-Ausgabe im Programm gelaufen sind.
Es ist kein Premierenstatus erforderlich, sprich eine vorherige Teilnahme an einem deutschen oder ausländischen Filmfestival ist kein Ausschlusskriterium.
Das Sehsüchte-Festival verlangt keine Einreichungsgebühr. Eventuell fallen Kosten durch die Einreichungsplattform an. Sehsüchte zahlt keine Screening Fees. Filme in nicht-englischer Sprache müssen bei der Einreichung Englisch untertitelt vorliegen. Filme, die in der Future-Sektion eingereicht werden, müssen grundsätzlich alle Englisch untertitelt sein.
Regularien
Reglement des 55. Internationalen Studierendenfilmfestivals Sehsüchte
1. Teilnahmebedingungen
Für die Einreichung zum Sehsüchte Filmfestival zugelassen sind: Kurz-, Mittellang- und Langfilme, Musikvideos, VR Projekte, Drehbücher und Exposés im Rahmen von der Sektion Schreibsüchte und Ausstellungsstücke der Digital Media Art für die Sektion Exhibition. Alle eingereichten Werke müssen entweder a) von Studierenden oder Auszubildenden hergestellt, b) im universitären, schulischen oder autodidaktischen Kontext entstanden oder c) Debütwerke von Nachwuchsfilmemacher:innen, Nachwuchskünstler:innen oder Quereinsteiger:innen sein. Bei Autodidakt:innen und Quereinsteiger:innen gelten die ersten drei Werke als regieführende Person als zur Einreichung berechtigt.
2. Einreichungen
Eine vollständige Online-Registrierung sowie die Einreichung des Films ist via www.festhome.com bis spätestens zum 12. Januar 2026 erforderlich. Eingereichte Filme müssen per Download-Link für die Festivalorganisator:innen verfügbar sein.
Für die Einreichung eines Films müssen die Sichtungsdateien auf www.festhome.com hochgeladen sein und die weiteren geforderten Unterlagen das Sehsüchte-Festivalbüro spätestens am 12. Januar 2025 erreicht haben. Es muss sichergestellt werden, dass die Sichtungsdatei mindestens bis zum 12. Mai 2025 online auf der Plattform verfügbar bleibt.
Das Sehsüchte-Festival behält sich vor, die Einreichungsfrist (12. Januar 2026) für alle oder einzelne Sektionen zu verlängern.
Für Filme, die in der Sektion Fokus: Social Impact: Storytelling and Producing eingereicht werden, gelten zusätzlich zu den oben genannten Bedingungen weitere Anforderungen (siehe Abschnitt 4.4).
Für Filme, die in der Sektion Future eingereicht werden, gelten zusätzlich zu den oben genannten Bedingungen weitere Anforderungen (siehe Abschnitt 4.5 und 4.6).
Für Extended Reality Projekte, die in der Sektion Virtual Reality eingereicht werden, gelten gesonderte Einreichungsbedingungen (siehe Abschnitt 4.7).
Für Filme und Videos, die in der Sektion Musikvideo eingereicht werden, gelten gesonderte Einreichbedingungen (siehe Abschnitt 4.8).
Für Drehbücher und Exposés in der Sektion Schreibsüchte gelten gesonderte Einreichungsbedingungen (siehe Abschnitt 4.9 und 4.10).
Für Filme, die in der Sektion Experimenteller Film eingereicht werden, gelten zusätzlich zu den oben genannten Bedingungen gesonderte Einreichungsbedingungen (siehe Abschnitt 5).
Image- oder Werbefilme sind nicht zugelassen.
Hinweis für Debütfilmemacher:innen: Für Debütfilme soll auf der Einreichungsplattform die entsprechende Sektion mit „Debüt“ im Titel (z.B. Spielfilm Debüt) für die Einreichung verwendet werden.
3. Programm und Wettbewerb
Mit der Einreichung stimmen die Einreichenden der potenziellen Auswahl des betreffenden Werks für einen der Wettbewerbe zu. Bei Auswahl zum Festivalprogramm durch die Programmkommission werden zwei Akkreditierungen an die Urheber:innen vergeben. Ein Rechtsanspruch bezüglich der Auswahl für das Festivalprogramm und die Wettbewerbe besteht nicht. In Ausnahmefällen behält sich das Sehsüchte-Festival vor, eingereichte Filme außerhalb des Wettbewerbs, jedoch im Rahmen des Festivals, zu zeigen.
Auswahl und Programmierung
Jedes eingereichte Werk (Film, Musikvideo, Extended Reality Projekt, Drehbuch, Exposé oder Ausstellungsstück) wird für alle in Frage kommenden Sektionen gesichtet. Die Auswahl und Programmierung der Werke sowie die Zuordnung zu den Wettbewerben erfolgen durch die Programmkommission und auf Grundlage der Sichtungsdateien bzw. der Drehbücher, Exposés oder Ausstellungsstücke.
Bei der Einreichung kann pro Film nur eine Sektion ausgewählt werden. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, dass der Film auch für andere Wettbewerbskategorien in Betracht gezogen wird. Das Sehsüchte-Festival behält sich vor, ein Werk für einen oder mehrere Preise zu nominieren.
Eine Benachrichtigung über eine Vorführung innerhalb des Festivalprogramms bzw. eine Teilnahme am Wettbewerb erfolgt voraussichtlich bis zum 15. März 2026 per E-Mail. Absagen werden voraussichtlich bis zum 20. März 2026 über die Einreichungsplattform oder per E-Mail mitgeteilt. Die Programmkommission hat das Recht, Ausnahmen in besonderen und begründeten Fällen zu gestatten.
Im Fall der Auswahl des eingereichten Films durch die Programmkommission müssen Vorführkopien (Abschnitt 8.1 - 8.6) und weitere Unterlagen (Abschnitt 8.9) zur Verfügung gestellt werden.
4. Wettbewerb-Sektionen
4.1 Spielfilm
Diese Sektion umfasst Filme mit überwiegend fiktionalem Inhalt. In dieser Sektion laufende Filme haben die Chance auf folgende Preise: Bester Spielfilm (Kurz-, Mittellang und Langfilm, vergeben an die Regie) sowie Herausragende künstlerische Leistung in einem Spielfilm (Kurz-, Mittellang- und Langfilm, vergeben an Bildgestaltung, Montage, originäre Filmmusik, Tongestaltung, Drehbuch, Schauspiel, Szenografie, oder Spezialeffekte). Die von der Programmkommission ausgewählten Spielfilme werden im Festivalprogramm gezeigt.
Bei Fragen zur Einreichung bitte an programme@sehsuechte.de wenden.
4.2 Dokumentarfilm
Diese Sektion umfasst Filme mit überwiegend nicht-fiktionalem Inhalt. Es können auch animierte Dokumentarfilme eingereicht werden. In dieser Sektion laufende Filme haben die Chance auf folgende Preise: Bester Dokumentarfilm (Kurz-, Mittellang- und Langfilm, vergeben an die Regie) und Herausragende Künstlerische Leistung in einem Dokumentarfilm (Kurz-, Mittellang- und Langfilm, vergeben an Bildgestaltung, Montage, originäre Filmmusik, Tongestaltung oder Buch). Die von der Programmkommission ausgewählten Dokumentarfilme werden im Festivalprogramm gezeigt.
Bei Fragen zur Einreichung bitte an programme@sehsuechte.de wenden.
4.3 Animationsfilm
Diese Sektion umfasst Filme, die überwiegend durch Animations- bzw. Tricktechnik entstanden sind. In dieser Sektion laufende Filme haben die Chance auf den Preis: Bester Animationsfilm. Die von der Programmkommission ausgewählten Animationsfilme werden im Festivalprogramm gezeigt.
Bei Fragen zur Einreichung bitte an programme@sehsuechte.de wenden.
4.4 Fokus: Social Impact: Storytelling and Producing
Diese Sektion setzt den Fokus auf aktivistische und sozialkritische Filme, die in besonderem Maße versuchen, einen Bewusstseinswandel anzustoßen und zum zukunftsfähigen Handeln zu inspirieren. Die Sektion umfasst Filme, die Debatten über Menschenrechte, Nachhaltigkeit und den Kampf gegen Ungerechtigkeit eröffnen, die neue Ideen und Engagement anregen und letztendlich versuchen, den sozialen Wandel voranzutreiben. Dabei kommen sowohl Spielfilme, Dokumentarfilme und Animationsfilme (Kurz- Mittellang- oder Langfilm) in Frage. In diesem Wettbewerb laufende Filme haben die Chance auf den Preis Bester engagierter Film: Storytelling and Producing. Die von der Programmkommission ausgewählten engagierten Filme werden im Festivalprogramm gezeigt.
Begleitend zur Filmeinreichung soll ein kurzes Schreiben (ca. 1 Seite) zur persönlichen Motivation, künstlerischen Vision und zum Anspruch bzw. den Wirkungszielen des Films an impact@sehsuechte.de gesendet werden.
Bei Fragen zur Einreichung bitte an impact@sehsuechte.de wenden.
4.5 Future: Kids
Die Filme dieser Sektion richten sich an Zuschauer:innen ab 6 Jahren. Es können Spiel, Dokumentar- und Animationsfilme sowie experimentelle Filme (Kurz- Mittellang- oder Langfilm) eingereicht werden. In diesem Wettbewerb laufende Filme haben die Chance auf den Preis Bester Kinderfilm. Die von der Programmkommission ausgewählten Kinderfilme werden im Festivalprogramm gezeigt.
Für diesen Wettbewerb gelten besondere Regeln zur Einreichung: Alle eingereichten Filme, die Dialoge enthalten, müssen Englisch untertitelt sein. Da die Kinderfilme voraussichtlich während der Vorführung synchron eingesprochen werden, ist für jeden eingeladenen Film eine vollständige Dialogliste auf Deutsch (oder Englisch) erforderlich. Es gilt zu beachten, dass die Filme nach Einreichung eine FSK-Prüfung (FSK 0 bzw. FSK 6) durchlaufen, die auf der Grundlage des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) sowie der Grundsätze der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) durchgeführt wird. Eingereichte Filme, die von der FSK als für Kinder ungeeignet eingestuft werden, können leider nicht innerhalb der Sektion Future: Kids gezeigt werden.
4.6 Future: Teens
Die Filme dieser Sektion richten sich an Zuschauer:innen ab 12 Jahren. Es können Spiel, Dokumentar- und Animationsfilme sowie experimentelle Filme (Kurz- Mittellang- oder Langfilm) eingereicht werden. In diesem Wettbewerb laufende Filme haben die Chance auf den Preis Bester Jugendfilm. Die von der Programmkommission ausgewählten Jugendfilme werden im Festivalprogramm gezeigt.
Für diesen Wettbewerb gelten besondere Regeln zur Einreichung: Alle eingereichten Filme, die Dialoge enthalten, müssen Englisch untertitelt sein. Da die Jugendfilme voraussichtlich während der Vorführung synchron eingesprochen werden, ist für jeden eingeladenen Film eine vollständige Dialogliste auf Deutsch (oder Englisch) erforderlich. Es gilt zu beachten, dass die Filme nach Einreichung eine FSK-Prüfung (FSK 0, FSK 6 bzw. FSK 12) durchlaufen, die auf der Grundlage des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) sowie der Grundsätze der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) durchgeführt wird. Eingereichte Filme, die von der FSK als für Jugendliche ungeeignet eingestuft werden, können leider nicht innerhalb der Sektion Future: Teens gezeigt werden.
4.7 Virtual Reality
Diese Sektion umfasst Virtual Reality (VR) Projekte ab einer Spielzeit von zwei Minuten (360° Filme, cineastische und interaktive Virtual Reality Experiences, Augmented Reality Experiences). Die ausgewählten VR Projekte werden während des Festivals in einem VR-Space ausgestellt. Im Rahmen der Sektion Virtual Reality besteht die Chance auf den Preis Bestes VR Projekt. Die eingereichten Projekte müssen spätestens nach dem 1. Januar 2023 fertiggestellt worden sein.
Die Projekte müssen als Videodateien, Quest-3 APK, Apple Vision Pro oder PC-VR Build (bei anderen Formaten bitte vorher anfragen, siehe auch Punkt 8.1) über File-Sharing-Plattformen wie WeTransfer, Google Drive oder MyAirBridge an virtualreality@sehsuechte.de verschickt werden und der Programmkommission zur Verfügung stehen. Die Werke müssen bis spätestens 8. Februar 2026 eingereicht werden. Außerdem muss das über die Website zur Verfügung stehende PDF-Anmeldeformular ausgefüllt und ebenfalls bis zum 8. Februar 2026 an virtualreality@sehsuechte.de geschickt werden. Einreichungen in nicht-englischer Sprache müssen Englisch untertitelt werden, insofern die Sprache für das Verständnis des Werkes wesentlich ist.
Sollte das Werk bei der Einreichung noch nicht fertiggestellt sein, muss sichergestellt werden, dass die finale Datei am 15. März 2026 zur Jury-Sichtung vorhanden ist.
Die Dateien werden zum Zweck der Programmauswahl gespeichert. Nur das Festival-Team hat Zugriff auf die Dateien. Nicht ausgewählte Arbeiten erhalten eine Absage und werden aus der Festivaldatenbank gelöscht.
Bei Fragen zur Sektion Virtual Reality wenden Sie sich bitte an virtualreality@sehsuechte.de.
4.8 Musikvideo
Diese Sektion umfasst Werke, die ein Musikstück filmisch umsetzen. Sowohl Realfilme als auch animierte Musikvideos können eingereicht werden. Die Musikvideos müssen nach dem 1. Januar 2025 fertiggestellt worden sein. Eingereicht werden dürfen Musikvideos mit einer Laufzeit von max. 15 Minuten. Die regieführende Person darf bis einschließlich 26 Jahre alt sein. Eingereichte Musikvideos haben die Chance auf den Preis Bestes Musikvideo. Die von der Programmkommission ausgewählten Musikvideos werden im Festivalprogramm gezeigt.
Bei Fragen zur Sektion Musikvideo wendet euch bitte an musicvideo@sehsuechte.de
4.9 Schreibsüchte: Drehbuch
Eingereichte Drehbücher haben im Rahmen der Sektion Schreibsüchte die Chance auf den Preis Bestes Drehbuch. Eingereicht werden können alle deutschsprachigen, noch unverfilmten Drehbücher für Spielfilme ab einer geplanten Mindestlaufzeit von 25 Minuten. Die für den Wettbewerb nominierten Drehbücher werden voraussichtlich im Rahmen von Schreibsüchte: Kopfkino in einer szenischen Lesung in Auszügen vor Publikum verlesen. Sehsüchte behält sich vor, die szenische Lesung aufzuzeichnen und online zu veröffentlichen.
Für die Bewerbung muss das über die Webseite zur Verfügung stehende Anmeldeformular ausgefüllt und mit dem Drehbuch bis zum 12. Januar 2026 per E-Mail an schreibsuechte@sehsuechte.de geschickt werden.
4.10 Schreibsüchte: Pitch
Eingereichte Exposés haben die Chance auf den Preis Bester Pitch. Im Rahmen einer Pitch-Veranstaltung während des Festivals präsentieren die nominierten Autor:innen die Konzepte ihrer bisher noch nicht verfilmten Idee für einen Spiel- oder Dokumentarfilm, eine Serie oder ein Format. Die Präsentation erfolgt als Pitch vor Publikum und Jury. Das eingereichte deutschsprachige Exposé darf eine Länge von 7 DIN A4-Seiten nicht überschreiten.
Eine Nominierung verpflichtet zur Anwesenheit am Tag des Wettbewerbs, der innerhalb des Festivalzeitraums vom 22. bis 26. April 2026 stattfindet. Eine Benachrichtigung zum genauen Termin erfolgt mit der Einladung zum Festival. Sehsüchte behält sich die Möglichkeit vor, die Pitch-Veranstaltung aufzuzeichnen und online zu veröffentlichen.
Für die Bewerbung muss das über die Website zur Verfügung stehende Anmeldeformular ausgefüllt und mit dem Exposé bis zum
12. Januar 2026 per E-Mail an schreibsuechte@sehsuechte.de geschickt werden.
4.11 Sonstiges
Filme anderer, oben nicht aufgeführter Kategorien (z.B. Tanzfilm, Erotikfilm) werden durch die Programmkommission zu einer der oben genannten Kategorien zugeordnet und haben die Chance, für eine der oben genannten Preiskategorien nominiert und im Festivalprogramm gezeigt zu werden.
5. Sektion mit möglicher Auszeichnungen
Experimenteller Film
Diese Sektion widmet sich filmischen Arbeiten, die bewusst mit traditionellen Erzählweisen, Formen und Sehgewohnheiten brechen. Die Sektion erkundet neue Ausdrucksmöglichkeiten jenseits von Genres, kommerzieller Konventionen und präsentiert das Medium Film als mutiges und offenes Experimentierfeld. Die Sektion umfasst Filme, die das Publikum herausfordern, aktiv an der Wahrnehmung, Interpretation und Bedeutungsbildung teilzunehmen. Eingereicht werden dürfen Filme mit einer Laufzeit von max. 20 Minuten. Die von der Programmkommission ausgewählten Filme werden im Festivalprogramm gezeigt. Zudem behält sich die Programmkommission vor, in dieser Sektion den Publikumspreis zu vergeben.
6. Jurys, Preise und Auszeichnungen
Über die Vergabe von Auszeichnungen und Preisen entscheiden unabhängige Jurys, bestehend aus Fachleuten und Persönlichkeiten aus der Film-, Kultur- und Medienbranche. Die besten Filme der Sektion Future werden durch eine Kinder- und Jugendjury bestimmt. Die Programmkommission behält sich vor, die Auszeichnung für den besten experimentellen Film als Publikumspreis zu vergeben. Das Ergebnis orientiert sich ausschließlich an den Ergebnissen der Publikumsabstimmung.
7. Exhibition
Im Rahmen der Exhibition werden innovative Arbeiten und Ausstellungsstücke audiovisueller und technologiebasierter Kunst gewürdigt, die moderne Technologien auf kreative Weise vor Ort oder digital nutzen. Die Sektion untersucht die lebendige Schnittstelle von Kunst und Technologie und zeigt, wie sich durch ihre Verbindung neue Formen von Kreativität und Erfahrung entfalten.
Gesucht werden Projekte, die moderne Technologien wie Extended Reality, künstliche Intelligenz, Projection Mapping, sensorbasierte Systeme, audiovisuelle Performances oder webbasierte Erlebnisse auf neuartige Weise einsetzen.
7.1 Projection Mapping
Träumst du davon, leere Flächen in lebendige Leinwände zu verwandeln – Orte, an denen Licht, Klang und Raum zu fesselnden Geschichten verschmelzen? In dieser Kategorie suchen wir nach innovativen Projekten, die Orte des Festivalcampus in Portale zu alternativen Realitäten verwandeln. Ob durch 3D-Projektionen oder orchestrierte Lichtkompositionen – diese Kategorie bietet die Möglichkeit, architektonische Strukturen neu zu denken.
Gesucht werden Arbeiten mit einer Dauer von mindestens zwei und maximal acht Minuten, die Narrativ, Ästhetik und Raum zu einem immersiven Erlebnis verbinden und die physische Dimension des Ortes erweitern.
Interessierte Künstler:innen werden gebeten, uns vor der Einreichung per E-Mail an exhibition@sehsuechte.de zu kontaktieren, um Informationen zu den verfügbaren Projektionsflächen zu erhalten. Konzepte werden bis zur Bewerbungsfrist am 30. Januar 2026 berücksichtigt.
Die Einreichung muss folgende Unterlagen enthalten:
● Betreff Name der E Mail: Submission 26 “Eigener Titel”
● eine Beschreibung der geplanten Arbeit (in Deutsch oder Englisch) inklusive Fotos und/oder Videos
● Kurzbeschreibung des Projektes (ca. 230 Zeichen inkl. Leerzeichen)
● einen Technical Rider (Layout, Setup, benötigtes Equipment)
● eine kurze Biografie der Hauptbeteiligten (bis zu 150 Wörter)
● eine Anfrage zu eventuellen Reisekostenzuschüssen (unter Umständen sind Zuschüsse möglich)
Die Arbeiten sollen nach dem 1. Januar 2023 entstanden sein.
7.2 Audiovisual Work
Diese Kategorie widmet sich Projekten, die Bild und/oder Klang zu immersiven Welten verschmelzen.
Ob durch dynamische Videokompositionen, abstrakte Klangvisualisierungen oder multisensorische Erkundungen, hier werden Arbeiten gefeiert, die traditionelle Mediengrenzen überschreiten. Gesucht werden Werke, die neue Wege des Zusammenspiels von Kunst und Technologie erforschen – durch Manipulation, Verzerrung oder Harmonisierung beider Sphären.
Einreichungen sind bis zum 30. Januar 2026 per E-Mail an exhibition@sehsuechte.de möglich und müssen Folgendes beinhalten:
● Betreff Name der E Mail: Submission 26 “Eigener Titel”
● eine detaillierte Beschreibung der geplanten Arbeit (in Deutsch oder Englisch) inklusive Fotos und/oder Videos
● Kurzbeschreibung des Projektes (ca. 230 Zeichen inkl. Leerzeichen)
● einen Technical Rider (Layout, Setup, benötigtes Equipment)
● eine kurze Biografie der Hauptbeteiligten (bis zu 150 Wörter)
● eine Anfrage zu eventuellen Reisekostenzuschüssen (unter Umständen sind Zuschüsse möglich)
Die Arbeiten sollen nach dem 1. Januar 2023 entstanden sein.
7.3 Live Performance
Hier suchen wir mutige, unkonventionelle Projekte, die das Verhältnis zwischen Klang, Bild und menschlicher Präsenz in Echtzeit untersuchen. Dazu gehören experimentelle Musikperformances, interaktive audiovisuelle Shows oder Formen des digitalen Theaters. Ob durch Live-Visuals, immersive Klanglandschaften oder spontane Publikumsinteraktion – diese Kategorie steht für experimentelle Medienkunst, die sich im Moment entfaltet.
Bewerbungen sind bis zum 30. Januar 2026 per Mail an exhibition@sehsuechte.de möglich und müssen folgende Unterlagen enthalten:
● Betreff Name der E Mail: Submission 26 “Eigener Titel”
● eine detaillierte Projektbeschreibung (in Deutsch oder Englisch)
● Kurzbeschreibung des Projektes (ca. 230 Zeichen inkl. Leerzeichen)
● einen Technical Rider (Layout, Setup, benötigtes Equipment)
● eine kurze Biografie der Hauptbeteiligten (bis zu 150 Wörter)
● eine Anfrage zu eventuellen Reisekostenzuschüssen (unter Umständen sind Zuschüsse möglich)
Die Arbeiten sollen nach dem 1. Januar 2023 entstanden sein.
7. 4 Allgemeine Hinweise
Die ausgewählten Konzepte werden voraussichtlich bis zum 20. Februar 2026 bekanntgegeben.
Das endgültige Werk muss bis zum 01. April 2026 eingesendet werden.
Im Rahmen der Exhibition eingereichte Dateien werden ausschließlich zum Zweck der Programmauswahl gespeichert. Nur das Festival-Team hat Zugriff auf diese Daten. Nicht ausgewählte Arbeiten werden aus der Festivaldatenbank gelöscht.
Bei Fragen zur Sektion Exhibition wenden Sie sich bitte an exhibition@sehsuechte.de.
8. Festivalfilme
8.1 Vorführformate
Alle für das Festivalprogramm ausgewählten Filme, außer VR-Filme, müssen als Vorführkopie im DCP-Format bereitgestellt werden. Zulässig sind InterOp DCP und SMPTE DCP. Die Programmkommission behält sich vor, andere Formate der eingereichten Filme anzufragen (z.B. ProRes-Dateien).
Zudem muss eine Full-HD-Videodatei (1080p; .mp4;) bereitgestellt werden.
VR-Filme müssen als Videodatei, die mit gängigen VR-Brillen wie Oculus oder HTC Vive kompatibel ist, für die Vorführung im 360°-Space bereitgestellt werden. Für die mögliche Online-Vorführung sollte eine weitere Videodatei mit Stereoton eingereicht werden, die für Streaming optimiert ist und mit gängigen Smartphone-VR-Systemen (z.B. Google Cardboard, Samsung Gear) funktioniert.
8.2 Einreichungsfrist und Versand der Vorführkopie
Alle Vorführkopien (DCPs und Videodateien) der eingeladenen Wettbewerbsbeiträge müssen spätestens bis zum 22. März 2025 eingegangen sein. Idealerweise erfolgt der Versand der Vorführkopien per File-Sharing-Plattform (z.B. WeTransfer, Dropbox, Google Drive). Alternativ können die Vorführkopien auch per Post verschickt werden.
Die Adresse lautet:
Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF
Sehsüchte – „Vorführkopie“
Marlene-Dietrich-Allee 11
14482 Potsdam-Babelsberg
Sendungen, die aus Ländern außerhalb der EU geschickt werden, müssen folgenden Hinweis tragen, um Zollgebühren möglichst gering zu halten: “No commercial value, for cultural purposes only“. Falls ein Warenwert einzutragen ist, sollte dieser so gering wie möglich angegeben werden. Sehsüchte kann keine Transport-, Zoll- oder sonstigen Kosten übernehmen, die mit dem Versand der Vorführkopie und weiteren Unterlagen verbunden sind. Kosten, die wegen falscher Deklaration entstehen, müssen dem:der Absender:in in Rechnung gestellt werden. Außerdem können Vorführkopien nach Terminvereinbarung persönlich im Sehsüchte-Büro der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF abgegeben werden.
8.3 Sprachfassung der Vorführkopien
Vorführkopien in nicht-englischer Sprache müssen englische Untertitel enthalten. Alle nicht-englischsprachigen Filme des Festivalprogramms werden im Originalton mit englischen Untertiteln vorgeführt; nicht-deutschsprachige Kinderfilme werden möglicherweise simultan auf Deutsch eingesprochen. Alle Kinder- und Jugendfilme müssen englische Untertitel enthalten. Untertitel sollten sich am unteren Bildrand befinden, nicht innerhalb einer Letterbox.
8.4 Rückversand der Vorführkopien
Auf Wunsch werden die Vorführkopien innerhalb von acht Wochen nach Ende des Festivals zu der im Einreichungsformular angegebenen Adresse gesendet. Die Kosten für den Rückversand der Vorführkopien trägt das Sehsüchte-Festival. Die:der Festivalteilnehmer:in trägt die Haftung des Hin-, Rück- und Weitertransports.
8.5 Versicherung der Vorführkopien
Die Vorführkopien werden durch die:den Festivalteilnehmer:in für die Zeit des Festivals leihweise zur Verfügung gestellt. Die Vorführqualität ist abhängig von der Richtigkeit und Vollständigkeit der technischen Angaben über Ton und Format. Der Versicherungsschutz für die Kopie beschränkt sich auf Seiten von Sehsüchte auf den Materialwert der Kopie und ist gültig ab dem Zeitpunkt des Eintreffens im Festivalbüro (Download) bis zur Rücksendung an die im Einreichungsformular angegebene Adresse. Der Ersatz bei Verlust richtet sich nach der Deckung durch die Versicherung. Daneben wird die Haftung für leicht fahrlässiges Handeln durch Sehsüchte ausgeschlossen. Der:die Festivalteilnehmer:in trägt die Gefahr des Hin-, Rück- und Weitertransports.
8.6 Allgemeine Nutzungsrechte
Die Vorführkopien werden durch den:die Filmschaffende:n für die Zeit des Festivals leihweise kostenlos zur Verfügung gestellt. Sehsüchte zahlt keine Screening Fees.
Die für das Festivalprogramm ausgewählten Werke können im Rahmen des Sehsüchte-Festivals bis zu sechs Mal öffentlich innerhalb der Sehsüchte-Spielstätten vorgeführt werden.
Dabei stellt der:die Festivalteilnehmer:in dem Festival die Vorführkopie ebenfalls bis zu sechs Monate nach Festivalende für mögliche Rückblick-Vorführungen zur Verfügung. Weiterhin besteht seitens Sehsüchte die Möglichkeit, den Film nach dem Festival auf einer Online-Plattform für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Die Zustimmung der Rechteinhaber:innen wird hierfür gegebenenfalls gesondert eingeholt.
Sehsüchte wird die Einreichenden im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich informieren. Das Festival erhält weitere vergütungsfreie, räumlich und zeitlich beschränkte Rechte entsprechend der im Einreichungsformular getroffenen Auswahl. Das Festival behält sich vor, alle ausgewählten Arbeiten für Sichtungs- und Vorführzwecke zu digitalisieren.
Die einreichende Person bestätigt, dass im Falle einer Auswahl des eingereichten Films sämtliche erforderlichen Rechte für Sichtung und Vorführungen im Rahmen von Sehsüchte 2026 geklärt sind und an die Veranstaltenden übertragen werden.
Mit der Einreichung erklärt der:die Einreichende, dass er:sie Rechteinhaber:in an dem eingereichten Werk ist. Der:die Einreichende sichert zu, dass die zur Verfügung gestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind. Für den Fall, dass Dritte gegenüber dem Sehsüchte-Festival Ansprüche bzgl. der zur Verfügung gestellten Materialien und Werke geltend machen, hält der:die Einreichende Sehsüchte von diesen Ansprüchen frei und übernimmt auch die von Sehsüchte aufgewandten Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung.
Des Weiteren erklärt sich der:die Einreichende, dass sein:ihr ausgewähltes Werk von Sehsüchte räumlich und zeitlich unbegrenzt über als relevant eingestufte Kanäle beworben werden darf. Hierfür können die im Einreichungsprozess angegebenen Medieninhalte zur Erstellung von Werbe- und Marketingmittel für Sehsüchte verwendet werden. Die Gestaltung dieser Mittel liegt im Ermessen der Festivalorganisator:innen. Im Fall von filmischen Werken können Ausschnitte von maximal 10% der Gesamtlaufzeit für Werbe- und Marketingzwecke genutzt werden.
8.7 Screenings für Presse und Fachbesucher:innen
Akkreditierte Pressevertreter:innen und Fachbesucher:innen erhalten auf Wunsch die Möglichkeit alle Festivalbeiträge auf Basis der Vorführkopie zu sichten, sofern einem solchen Screening nicht ausdrücklich vor dem 23. März 2026 unter presse@sehsuechte.de schriftlich widersprochen wurde.
8.8 Archivierung der Sichtungsdateien, weitere Nutzungsrechte
Dem Festivalveranstalter wird weiterhin das Recht eingeräumt, Sichtungsdateien zeitlich unbegrenzt zu speichern (unabhängig vom Format) und für interne, nicht-kommerzielle Zwecke zu nutzen und zu archivieren.
Weiterhin wird dem Festivalveranstalter zeitlich unbegrenzt das Recht eingeräumt, die Filme bzw. Ausschnitte daraus zu Jubiläums- oder ähnlichen Filmuniversitätsveranstaltungen vorzuführen sowie, sofern die entsprechenden Rechte eingeräumt worden sind, im Rahmen von Berichterstattungen (des Festivals selbst, der Presse, der Filmuniversität) zu verwenden.
8.9 Weitere Unterlagen
Bei Auswahl des Filmbeitrages für das Festivalprogramm (weitere Informationen folgen mit der Zusage per E-Mail) werden zusätzliche Dokumente angefordert:
1. Vorführkopie (gemäß der Informationen unter Punkt 7.1)
2. Drei Standbilder (Stills) des eingereichten Films (jeweils digital, mindestens 1000x500px bei 300dpi, jpg)
3. Ein Foto der nominierten Person (digital, 600x800px bei 140dpi, jpg)
4. Bio- und Filmografie der nominierten Person
8.10 Online-Katalog und Programmheft
Sehsüchte beabsichtigt, die im Einreichungsformular genannten Informationen zu Titel, verwendeten Sprachen, Genre, Laufzeit, Produktionsjahr, Produktionsland, Produktionsfirma bzw. Institution, Farbe, ein oder mehrere Filmstills, ein Bild und eine Biografie sowie eine Filmografie der regieführenden Person oder anderen nominierten Personen aus dem Filmteam, Credits sowie eine Kontaktadresse in einem Onlinekatalog auf der Internetseite des Festivals (www.sehsuechte.de) zu veröffentlichen. Zur Kurzbeschreibung wird dabei entweder die angegebene Synopsis komplett oder teilweise verwendet bzw. ein eigener Text verfasst. Für ein mögliches Programmheft werden Auszüge der oben genannten Informationen verwendet.
9. Abschlussbemerkungen
Die Anmeldung eines Films, Musikvideos, VR Projekts, Ausstellungsstücks, Drehbuchs oder Exposés zum Sehsüchte-Festival bedeutet die Anerkennung des Reglements. Der:die Anmeldende hat sich gegenüber dritten Personen, die an der Produktion beteiligt waren, zu vergewissern, dass diese mit der Teilnahme einverstanden sind. Ein Rechtsanspruch bezüglich der Auswahl für das Festivalprogramm besteht nicht. Die Festival-Gesamtkoordination hat das Recht, alle in den Richtlinien nicht vorgesehenen Fälle zu regeln sowie Ausnahmen in besonderen und begründeten Fällen zu gestatten. Über alle in diesem Reglement nicht enthaltenen Fragen entscheidet die Festival-Gesamtkoordination.
Future: Teens
Kurzfilme >1' (2025+)
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
12 Jan 26
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Die Filme dieser Sektion richten sich an Zuschauer:innen ab 12 Jahren. Es können Spiel, Dokumentar- und Animationsfilme sowie experimentelle Filme (Kurz- Mittellang- oder Langfilm) eingereicht werden. In diesem Wettbewerb laufende Filme haben die Chance auf den Preis Bester Jugendfilm. Die von der Programmkommission ausgewählten Jugendfilme werden im Festivalprogramm gezeigt.
Für diesen Wettbewerb gelten besondere Regeln zur Einreichung: Alle eingereichten Filme, die Dialoge enthalten, müssen Englisch untertitelt sein. Da die Jugendfilme voraussichtlich während der Vorführung synchron eingesprochen werden, ist für jeden eingeladenen Film eine vollständige Dialogliste auf Deutsch (oder Englisch) erforderlich. Es gilt zu beachten, dass die Filme nach Einreichung eine FSK-Prüfung (FSK 0, FSK 6 bzw. FSK 12) durchlaufen, die auf der Grundlage des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) sowie der Grundsätze der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) durchgeführt wird. Eingereichte Filme, die von der FSK als für Jugendliche ungeeignet eingestuft werden, können leider nicht innerhalb der Sektion Future: Teens gezeigt werden.
Future: Kids
Kurzfilme >1'
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
12 Jan 26
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Dieser Wettbewerb richtet sich an Zuschauer:innen ab 6 Jahren. Real- als auch Animationsfilme, fiktional wie nonfiktional, können eingereicht werden. In diesem Wettbewerb laufende Filme haben die Chance auf den Preis: Bester Kinderfilm. Die von der Programmkommission ausgewählten Kinderfilme werden im Festivalprogramm gezeigt.
Für diesen Wettbewerb gelten besondere Regeln zur Einreichung: Alle eingereichten Filme, die Dialog enthalten, müssen Englisch untertitelt sein. Da die Kinderfilme voraussichtlich während der Vorführung synchron eingesprochen werden, ist für jeden eingeladenen Film eine vollständige Dialogliste auf Deutsch (oder Englisch) erforderlich. Es gilt zu beachten, dass die Filme nach Einreichung eine FSK-Prüfung (FSK 0 bzw. FSK 6) durchlaufen, die auf der Grundlage des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) sowie der Grundsätze der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) durchgeführt wird. Eingereichte Filme, die von der FSK als für Kinder ungeeignet eingestuft werden, können leider nicht innerhalb der Future: Kids Sektion gezeigt werden.
Future: Kids (Debüt)
Kurzfilme >1'
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
12 Jan 26
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Die Filme dieser Sektion richten sich an Zuschauer:innen ab 6 Jahren. Es können Spiel, Dokumentar- und Animationsfilme sowie experimentelle Filme (Kurz- Mittellang- oder Langfilm) eingereicht werden. In diesem Wettbewerb laufende Filme haben die Chance auf den Preis Bester Kinderfilm. Die von der Programmkommission ausgewählten Kinderfilme werden im Festivalprogramm gezeigt.
Für diesen Wettbewerb gelten besondere Regeln zur Einreichung: Alle eingereichten Filme, die Dialoge enthalten, müssen Englisch untertitelt sein. Da die Kinderfilme voraussichtlich während der Vorführung synchron eingesprochen werden, ist für jeden eingeladenen Film eine vollständige Dialogliste auf Deutsch (oder Englisch) erforderlich. Es gilt zu beachten, dass die Filme nach Einreichung eine FSK-Prüfung (FSK 0 bzw. FSK 6) durchlaufen, die auf der Grundlage des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) sowie der Grundsätze der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) durchgeführt wird. Eingereichte Filme, die von der FSK als für Kinder ungeeignet eingestuft werden, können leider nicht innerhalb der Sektion Future: Kids gezeigt werden.
Future: Teens (Debüt)
Kurz- und Hauptfilme >1' (2025+)
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
12 Jan 26
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Die Filme dieser Sektion richten sich an Zuschauer:innen ab 12 Jahren. Es können Spiel, Dokumentar- und Animationsfilme sowie experimentelle Filme (Kurz- Mittellang- oder Langfilm) eingereicht werden. In diesem Wettbewerb laufende Filme haben die Chance auf den Preis Bester Jugendfilm. Die von der Programmkommission ausgewählten Jugendfilme werden im Festivalprogramm gezeigt.
Für diesen Wettbewerb gelten besondere Regeln zur Einreichung: Alle eingereichten Filme, die Dialoge enthalten, müssen Englisch untertitelt sein. Da die Jugendfilme voraussichtlich während der Vorführung synchron eingesprochen werden, ist für jeden eingeladenen Film eine vollständige Dialogliste auf Deutsch (oder Englisch) erforderlich. Es gilt zu beachten, dass die Filme nach Einreichung eine FSK-Prüfung (FSK 0, FSK 6 bzw. FSK 12) durchlaufen, die auf der Grundlage des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) sowie der Grundsätze der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) durchgeführt wird. Eingereichte Filme, die von der FSK als für Jugendliche ungeeignet eingestuft werden, können leider nicht innerhalb der Sektion Future: Teens gezeigt werden.
Spielfilm
Kurzfilme (2025+)
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
12 Jan 26
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Diese Sektion umfasst Filme mit überwiegend fiktionalem Inhalt. In dieser Sektion laufende Filme haben die Chance auf folgende Preise: Bester Spielfilm (Kurz-, Mittellang und Langfilm, vergeben an die Regie) sowie Herausragende künstlerische Leistung in einem Spielfilm (Kurz-, Mittellang- und Langfilm, vergeben an Bildgestaltung, Montage, originäre Filmmusik, Tongestaltung, Drehbuch, Schauspiel, Szenografie, oder Spezialeffekte). Die von der Programmkommission ausgewählten Spielfilme werden im Festivalprogramm gezeigt.
Spielfilm (Debüt)
Kurzfilme (2025+)
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
12 Jan 26
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Diese Sektion umfasst Debüt-Filme mit überwiegend fiktionalem Inhalt. In dieser Sektion laufende Filme haben die Chance auf den Preis in folgendem Wettbewerb: Bester Spielfilm sowie Herausragende Künstlerische Leistung in einem Spielfilm. Die von der Programmkommission ausgewählten Spielfilme werden im Festivalprogramm gezeigt.
Dokumentarfilm
Kurzfilme (2025+)
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
12 Jan 26
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Diese Sektion umfasst Filme mit überwiegend nicht-fiktionalem Inhalt. Es können auch animierte Dokumentarfilme eingereicht werden. In dieser Sektion laufende Filme haben die Chance auf folgende Preise: Bester Dokumentarfilm (Kurz-, Mittellang- und Langfilm, vergeben an die Regie) und Herausragende Künstlerische Leistung in einem Dokumentarfilm (Kurz-, Mittellang- und Langfilm, vergeben an Bildgestaltung, Montage, originäre Filmmusik, Tongestaltung oder Buch). Die von der Programmkommission ausgewählten Dokumentarfilme werden im Festivalprogramm gezeigt.
Dokumentarfilm (Debüt)
Kurz- und Hauptfilme (2025+)
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
12 Jan 26
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Diese Sektion umfasst Filme mit überwiegend nicht-fiktionalem Inhalt. Es können auch animierte Dokumentarfilme eingereicht werden. In dieser Sektion laufende Filme haben die Chance auf folgende Preise: Bester Dokumentarfilm (Kurz-, Mittellang- und Langfilm, vergeben an die Regie) und Herausragende Künstlerische Leistung in einem Dokumentarfilm (Kurz-, Mittellang- und Langfilm, vergeben an Bildgestaltung, Montage, originäre Filmmusik, Tongestaltung oder Buch). Die von der Programmkommission ausgewählten Dokumentarfilme werden im Festivalprogramm gezeigt.
Social Impact: Storytelling and Producing
Kurz- und Hauptfilme (2025+)
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
12 Jan 26
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Musikvideo
Kurzfilme 15'< (2025+)
Keine Gebühr
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12 Jan 26
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Animationsfilm
Kurz- und Hauptfilme (2025+)
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
12 Jan 26
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Experimenteller Film
Kurzfilme 25'< (2025+)
Keine Gebühr
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12 Jan 26
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