Festival de Málaga (30)



Fristen

10 Jun 2026
Aufruf zu Einschreibungen

08 Okt 2026
Frühe Frist

08 Nov 2026
Standard-Frist

08 Nov 2026
Letzter Termin

5
Monate

08 Feb 2027
Benachrichtigungsdatum

26 Feb 2027
07 Mär 2027


Sections with other deadlines:

02 Dez 2026
LARGOMETRAJES SECCIÓN O...

Adresse

Ramos Marín ,  29012, Málaga, Málaga, Spain


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival 30'<
Spielfilmfestival >45'


GOYA Qualifier festival logo Qualifizierendes Festival FIAPF accredited festival logo Akkreditiert
Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2026
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  30'<
 Spielfilme  >45'
 AI Tools 
 Jede Sprache
 Untertitel 
Spanish English
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Photo of Festival de Málaga
Photo of Festival de Málaga
Photo of Festival de Málaga
Photo of Festival de Málaga

Spanish
English
German ML


Festival Start: 26 Februar 2027      Festival Ende: 07 März 2027

1. ZIELE

Die Ziele des Festival de Malaga sind die Verbreitung und Förderung spanischer Filme und ihres allgemeinen kulturellen Bereichs. In diesem Sinne ist das Festival auch eine Plattform für lateinamerikanische Filmproduktionen. Zu seinen Aufgaben gehört die Ausrichtung einer Veranstaltung für die verschiedenen professionellen Bereiche spanischer Filme (darunter Filme, die in Spanien und ganz Lateinamerika, einschließlich Brasilien, produziert wurden), um deren Entwicklung voranzutreiben und den internationalen Verkauf zu fördern.

Das Festival de Málaga ist von der Internationalen Föderation der Filmproduzentenverbände (FIAPF) anerkannt (www.fiapf.org).

In Übereinstimmung mit diesen Zielen findet die 29. Ausgabe des Festival de Málaga vom 6. bis 15. März 2026 statt.

Geldpreise: 28,000€

OFFIZIELLER SPIELFILMWETTBEWERB

Golden Biznaga für den BESTEN SPANISCHEN FILM (*), dotiert mit 8.000 Euro
Golden Biznaga für den BESTEN IBEROAMERIKANISCHEN FILM, dotiert mit 8.000 Euro
Silberner Biznaga-SONDERPREIS DER JURY
Silber Biznaga für die beste Regie
Silber Biznaga für die BESTE WEIBLICHE LEISTUNG
Silber Biznaga für die BESTE MÄNNLICHE LEISTUNG
Silberne Biznaga für die beste weibliche Nebenleistung
Silberne Biznaga für die beste Nebenleistung bei Männern
Silver Biznaga für das BESTE DREHBUCH
Silver Biznaga für die BESTE ORIGINALMUSIK
Silber Biznaga für die BESTE KINEMATOGRAFIE
Silber Biznaga für den BESTEN SCHNITT
Silberner Biznaga-PUBLIKUMSPREIS (**)


OFFIZIELLE SPIELFILME AUSSER KONKURRENZ

BIZNAGA-PUBLIKUMSPREIS für DEN BESTEN SPIELFILM AUSSERHALB DES WETTBEWERBS, mit Ausnahme des Abschlussfilms (**)

OFFIZIELLE SEKTION FÜR ZONAZIN
Biznaga für den BESTEN SPANISCHEN FILM (*) ist mit 4.000 Euro dotiert
Biznaga für den BESTEN IBEROAMERIKANISCHEN FILM ist mit 4.000 Euro dotiert
Biznaga für den BESTEN REGISSEUR
Biznaga für den BESTEN MÄNNLICHEN AUFTRITT
Biznaga für die BESTE WEIBLICHE LEISTUNG
Biznaga PUBLIKUMSPREIS (**)


OFFIZIELLE SEKTION FÜR DOKUMENTARFILME

Biznaga für den BESTEN DOKUMENTARFILM ist mit 4.000 Euro dotiert
Biznaga für den BESTEN REGISSEUR
BIZNAGA-SONDERPREIS DER JURY
Biznaga PUBLIKUMSPREIS (**)


OFFIZIELLE SEKTION FÜR FIKTIONALE KURZFILME

Biznaga für den BESTEN KURZFILM ist mit 2.000 Euro dotiert
Biznaga für BESTE REGIE
Biznaga für die BESTE WEIBLICHE LEISTUNG
Biznaga für die BESTE MÄNNLICHE LEISTUNG
Biznaga PUBLIKUMSPREIS (**)


OFFIZIELLE SEKTION FÜR ANIMAZIN-KURZFILME

Biznaga für den BESTEN KURZFILM, dotiert mit 2.000 Euro
Biznaga PUBLIKUMSPREIS (**)


OFFIZIELLE SEKTION FÜR DOKUMENTARISCHE KURZFILME

Biznaga für den BESTEN KURZFILM ist mit 2.000 Euro dotiert
Biznaga PUBLIKUMSPREIS (**)


OFFIZIELLE SEKTION FÜR KURZFILME AUS MÁLAGA

Kurzfilme, die nicht in der Endauswahl der vorherigen Kategorien enthalten waren und von Produktionsfirmen mit Sitz in der Provinz Málaga produziert wurden und/oder von Filmemachern inszeniert werden, die dort geboren sind oder derzeit dort ansässig sind, können in der Kategorie „Kurzfilme aus Málaga“ ausgewählt und programmiert werden und kommen somit für die folgenden Preise in Frage:
Biznaga für den BESTEN KURZFILM, dotiert mit 2.000 Euro
Biznaga PUBLIKUMSPREIS (**)


OFFIZIELLE SEKTION CINEMA COCINA

Biznaga für den BESTEN SPIELFILM ist mit 4.000 Euro dotiert
Biznaga für den BESTEN KURZFILM ist mit 2.000 Euro dotiert
Biznaga PUBLIKUMSPREIS für den BESTEN SPIELFILM (**)
Biznaga-PUBLIKUMSPREIS für den BESTEN KURZFILM (**)


BEREICH MOSAIK (INTERNATIONALES PANORAMA)

Der mit 8.000 Euro dotierte BIZNAGA-PUBLIKUMSPREIS (**) geht an den spanischen Verleiher des Spielfilms, der in der Sektion die meisten Stimmen erhalten hat.


SEKTION AMERIKA, AMERIKA

2.000 Euro für die jeweiligen Produktionsfirmen jedes Films in diesem Abschnitt als Beitrag zu den Produktionskosten und zur Entwicklung zukünftiger audiovisueller Projekte mit ähnlichen Merkmalen.

(*) Ob ein Film als spanisch eingestuft wird, wird von der Organisation entsprechend dem Grad der spanischen Produktionsbeteiligung an dem Film festgelegt.

(**) PUBLIKUMSPREIS: Der Publikumspreis wird in allen Kategorien, in denen er verliehen wird, bei den ersten Vorführungen jedes Films anhand der Stimmen des im Kino anwesenden Publikums vergeben.

Diese Regel gilt nicht für die Sektion Offizieller Spielfilm, wo das Ergebnis eine durchschnittliche Entscheidung (50%) zwischen einer von der Organisation ernannten Volksjury und der Abstimmung des Publikums ist, für die Sektion Cinema Cocina, wo der Preis von einer Volksjury vergeben wird, oder für die Sektion Offizieller Dokumentarfilm, die zu diesem Zweck über eine eigene Hochschuljury verfügt, gilt nicht.

30. AUSGABE DES FESTIVAL DE MÁLAGA: TEILNAHMEBEDINGUNGEN


ZIELE

Das Festival de Málaga zielt darauf ab, spanischsprachige audiovisuelle Werke zu fördern und zu verbreiten, darunter auch die Kinematografien Iberoamerikas. Eine seiner Kernaufgaben besteht darin, als Treffpunkt für die verschiedenen Berufszweige des spanischsprachigen Kinos zu dienen, darunter audiovisuelle Produktionen aus Spanien und dem gesamten iberoamerikanischen Gebiet, einschließlich Portugal und Brasilien, und gleichzeitig seine Entwicklung und seine internationale Marktpräsenz zu fördern.

Das Festival de Málaga ist von der International Federation of Film Producers Associations, FIAPF, anerkannt, www.fiapf.org

Um diese Ziele zu erreichen, wird das Festival de Málaga vom 26. Februar bis 7. März 2027 seine 30. Ausgabe veranstalten.


ABSCHNITTE


OFFIZIELLE SPIELFILMABTEILUNG, ZONAZIN UND DOKUMENTARFILME
Spiel-, Animations- oder Dokumentarfilme spanischer Nationalität oder aus iberoamerikanischen Ländern, die nach dem 1. Januar 2026 produziert wurden und die in Spanien nicht kommerziell in Kinos, im Fernsehen, bei einer audiovisuellen Veranstaltung oder auf VOD-Plattformen veröffentlicht wurden.

Die Auswahlkommission behält sich das ausschließliche Recht vor, zu entscheiden, ob ein Werk in den offiziellen Spielfilmwettbewerb oder in die offizielle Sektion ZONAZINE aufgenommen wird. Letztere richtet sich an avantgardistischere und autorenorientierte Vorschläge mit klaren künstlerischen Ambitionen.


OFFIZIELLE SEKTION FÜR KURZFILME
Die Laufzeit von Kurzfilmen darf 30 Minuten nicht überschreiten.


SPANISCHE FIKTION- ODER ANIMATIONSKURZFILME
Kurzfilme aus Spiel- oder Animationsfilmen spanischer Nationalität oder Koproduktionen, sofern sie als spanisch zertifiziert sind, nach dem 1. Januar 2026 produziert wurden und die in Spanien weder vor noch während des Festivals kommerziell in Kinos, im frei empfangbaren Fernsehen oder auf kostenlosen Webseiten/VoD-Plattformen veröffentlicht wurden.

Die Auswahlkommission entscheidet, an welcher der folgenden Sektionen die ausgewählten Kurzfilme teilnehmen werden: OFFIZIELLE SEKTION FÜR KURZFILME UND ANIMATIONEN oder OFFIZIELLE SEKTION FÜR KURZFILME AUS MÁLAGA, letztere für Werke, die von Personen inszeniert oder produziert wurden, die in der Provinz Málaga geboren oder ansässig sind oder deren Produktionsfirma in der Provinz Málaga ansässig ist.


DOKUMENTARISCHE KURZFILME
Dokumentar-Kurzfilme spanischer oder iberoamerikanischer Produktion und/oder Thematik, die nach dem 1. Januar 2026 produziert wurden und die in Spanien nicht kommerziell in Kinos, im Fernsehen oder auf VOD-Plattformen veröffentlicht wurden.


OFFIZIELLE SEKTION CINEMA COCINA
Dokumentarfilme und Kurzfilme mit Bezug zur Gastronomie, einschließlich Produktionen, die sich mit Sektoren befassen, die direkt oder indirekt damit zu tun haben.
Sowohl Spiel- als auch Kurzfilme müssen spanischer Nationalität oder aus iberoamerikanischen Ländern sein, nach dem 1. Januar 2026 produziert wurden und dürfen in Spanien nicht in Kinos, im Fernsehen, bei einer audiovisuellen Veranstaltung oder auf VOD-Plattformen kommerziell veröffentlicht worden sein. Die Laufzeit von Kurzfilmen darf 30 Minuten nicht überschreiten.


MOSAIK-SEKTION (INTERNATIONALES PANORAMA)
Filme, die vom Festival ausgewählt und nicht im allgemeinen Einreichungsverfahren enthalten sind.
Eine Auswahl internationaler Spielfilme, die nach dem 1. Januar 2026 produziert, in Spanien unveröffentlicht und von Kritikern gefeiert und/oder auf anderen internationalen Festivals ausgezeichnet wurden.


SEKTION AMERIKA, AMERIKA
Eine Auswahl von Spielfilmen aller Genres, die den Reichtum und die kulturelle Vielfalt indigener und ländlicher Gemeinschaften auf dem amerikanischen Kontinent hervorheben. Weitere Informationen finden Sie in der Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen der Sektion Amerika, Amerika.


ABSCHNITT „SERIE“
Serie, die vom Festival ausgewählt und nicht im allgemeinen Einreichungsverfahren enthalten ist.
Eine Auswahl von in Spanien produzierten Fernsehserien, die nach dem 1. Januar 2026 produziert und in Spanien unveröffentlicht wurden.


EINREICHUNGS- UND AUSWAHLVERFAHREN

EINGABEN

Beiträge für die Teilnahme an der 30. Ausgabe des Festival de Málaga können über FESTHOME (www.festhome.com) eingereicht werden, indem Sie sich vor den folgenden Fristen registrieren und das entsprechende Einreichungsformular ausfüllen:

Die Frist bis zum 8. November 2026 gilt für dokumentarische Spielfilme, Fiktion-, Animations- und Dokumentarfilme sowie Spiel- und Kurzfilme, die in der Sektion Cinema Cocina eingereicht wurden.

Die Frist bis zum 2. Dezember 2026 gilt für Spielfilme, die bei der Offiziellen Sektion und bei ZonaZine eingereicht wurden, sowie für Spielfilme, die bei der Sektion Amerika, Amerika eingereicht wurden.

Damit Arbeiten gültig eingereicht werden können, müssen alle Schritte des Prozesses abgeschlossen sein. Bewerber müssen sich auf der FESTHOME-Plattform registrieren oder sich anmelden, falls sie bereits ein Konto haben, den Film auf dieser Plattform registrieren, einschließlich aller erforderlichen Informationen und des View-Links, und die Einreichung abschließen, indem sie innerhalb von FESTHOME Festival de Málaga auswählen.

Dazu müssen die Bewerber das Festival-Suchtool auf der Plattform verwenden und das Festival de Málaga suchen, die Kategorie auswählen, in der sie teilnehmen möchten, die entsprechende Teilnahmegebühr für den ausgewählten Abschnitt zahlen und auf „Senden“ klicken, um den Vorgang effektiv abzuschließen.

Wenn die oben genannten Punkte nicht ausgefüllt werden, werden die audiovisuellen Werke vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Wichtig: Das einfache Hochladen des Films auf FESTHOME stellt keine Einreichung beim Festival de Málaga dar. Die Teilnahme ist nur gültig, wenn alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.


TEILNAHMEGEBÜHREN

Einreichungen für das Festival de Málaga unterliegen der Zahlung der entsprechenden Teilnahmegebühren, je nach Abschnitt oder Kategorie der Einreichung, in den unten angegebenen Beträgen und innerhalb der unten angegebenen Fristen.

Die Early Fee beträgt 15 Euro für fiktionale Kurzfilme bis einschließlich 8. Oktober 2026, 15 Euro für dokumentarische Kurzfilme bis einschließlich 8. Oktober 2026, 20 Euro für dokumentarische Spielfilme bis einschließlich 8. Oktober 2026 und 40 Euro für Spielfilme bis einschließlich 2. November 2026.

Die reguläre Gebühr beträgt 30 Euro für fiktionale Kurzfilme bis einschließlich 8. November 2026, 30 Euro für dokumentarische Kurzfilme bis einschließlich 8. November 2026, 40 Euro für dokumentarische Spielfilme bis einschließlich 8. November 2026 und 80 Euro für Spielfilme bis einschließlich 2. Dezember 2026.

Der als Teilnahmegebühr gezahlte Betrag zur Deckung der Verwaltungs- und Bewertungskosten der eingereichten Werke wird unter keinen Umständen zurückerstattet.

Die Sektionen Amerika, Amerika und Cinema Cocina sind von der Zahlung von Teilnahmegebühren befreit. Spielfilme oder dokumentarische Kurzfilme, bei denen bei der Einreichung ordnungsgemäß nachgewiesen wird, dass sie von Personen inszeniert oder produziert wurden, die in der Provinz Málaga geboren oder ansässig sind oder deren Produktionsfirma in der Provinz Málaga ansässig ist, sind ebenfalls von der Zahlung dieser Gebühren befreit.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den FAQ-Bereich auf www.festivaldemalaga.com.

Während des Einreichungs- und/oder Auswahlverfahrens und angesichts des Engagements des Festival de Málaga für Parität und die Unterstützung der Präsenz von Frauen in der Filmproduktion werden die Bewerber gebeten, das Geschlecht der an den Projekten beteiligten Personen anzugeben. Ziel ist es, zuverlässige und genaue Daten über die Beteiligung von Frauen im audiovisuellen Sektor zusammenzustellen.


ANFORDERUNGEN AN AUSGEWÄHLTE AUDIOVISUELLE WERKE

Die Einladung zu jedem Film, der vom Auswahlausschuss des Festival de Málaga ausgewählt wurde, bleibt zwischen der Festivalleitung und den Produzenten oder Vertretern des eingeladenen Films streng vertraulich, bis das Festival beschließt, ihn offiziell bekannt zu geben.

Sobald die Auswahl eines audiovisuellen Werks vom Festival mitgeteilt und seine Teilnahme von der Produktions-/Vertriebsfirma, die es eingereicht hat, bestätigt wurde, kann das Werk nicht zurückgezogen werden. Ab diesem Zeitpunkt darf das audiovisuelle Werk vor seiner Vorführung in Málaga nicht mehr konkurrieren, gezeigt oder auf einem anderen spanischen Festival oder einer ähnlichen Veranstaltung präsentiert werden.

Dieses letztgenannte Verbot gilt für keine Kategorie von Kurzfilmen.

Ebenso verpflichtet sich die Produktions- und Vertriebsgesellschaft, dafür zu sorgen, dass Vertreter des technischen und/oder künstlerischen Teams des audiovisuellen Werks an dessen offizieller Vorführung auf dem Festival de Málaga teilnehmen. Sollte dieser Verpflichtung nicht nachgekommen werden, kann das Festival das Werk aus der entsprechenden offiziellen Sektion entfernen.

Alle für die 30. Ausgabe ausgewählten Filme erhalten von der Direktion des Festival de Málaga eine Teilnahmebescheinigung.

Die Einreichung eines audiovisuellen Werks für den Wettbewerb der 30. Ausgabe des Festival de Málaga setzt die uneingeschränkte Annahme und Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen und aller dazugehörigen Anlagen voraus.


PROGRAMM- UND AUSSTELLUNGSRECHTE

Während des Festivals darf kein Film, der in einer der Sektionen eingereicht wurde, insgesamt mehr als fünfmal gezeigt werden, einschließlich der Vorführungen, die der Presse vorbehalten sind. In diesem Zusammenhang gewähren die Produzenten die Rechte für die öffentliche Ausstellung während des Festivals kostenlos, und das Festival ist von der Zahlung von Ausstellungsgebühren befreit. Für jede weitere Vorführung muss das Festival zuvor eine schriftliche Genehmigung des Produzenten oder, falls eine solche nicht vorliegt, des benannten Vertreters einholen.

Der Unterzeichner des Einreichungsformulars für das audiovisuelle Werk erklärt, dass er die Rechte an der Vervielfältigung, öffentlichen Wiedergabe, Verbreitung und Ausstellung besitzt, die für die kommerzielle Nutzung und die rechtmäßige Teilnahme am Festival de Málaga erforderlich sind, und stellt Málaga Procultura von jeglicher Haftung frei, die sich aus der Falschheit, Ungenauigkeit oder Verletzung dieser Verpflichtung ergibt, und haftet ihr gegenüber für alle Schäden, die aus einer solchen Situation entstehen könnten.

Der Unterzeichner erklärt außerdem ausdrücklich, dass er über alle Lizenzen, Genehmigungen und Verwaltungsgenehmigungen verfügt, die für die rechtmäßige Teilnahme des audiovisuellen Werks am Festival erforderlich sind, und verpflichtet sich, alle Verwaltungsformalitäten einzuhalten, die nach den geltenden Vorschriften erforderlich sind.

Málaga Procultura erkennt den Unterzeichner des Einreichungsformulars als alleinigen Gesprächspartner für die Aushandlung aller Fragen im Zusammenhang mit der Teilnahme des audiovisuellen Werks am Festival an und als alleinige verantwortliche Partei gegenüber allen anderen Unternehmen oder Personen, die möglicherweise an der Produktion des Films beteiligt waren.


VERSIONEN

Alle Vorführkopien von audiovisuellen Werken, die in den verschiedenen Bereichen des Festivals ausgewählt wurden, müssen in ihrer Originalversion eingereicht werden.

Wenn die Originalversion des Films weder ganz noch teilweise auf Spanisch ist, muss die Kopie spanische Untertitel enthalten. Wenn die Originalversion vollständig auf Spanisch ist, muss die Kopie englische Untertitel enthalten.

Wenn die Originalversion des Films in einer der offiziellen Sprachen Spaniens oder in anderen Sprachen verfasst ist, muss sie mit spanischen Untertiteln versehen sein und es muss eine SRT-Datei mit englischen Untertiteln sowie ein online herunterladbarer Screener für ausschließlich interne und vertrauliche Zwecke bereitgestellt werden. Diese letztgenannte Anforderung wird von der Abteilung für Copy-Management je nach Sektion, in der der Film ausgewählt wurde, verlangt.

Falls erforderlich, bietet das Festival auf eigene Kosten zusätzliche elektronische Untertitelungen über das Untertitelunternehmen an, das Dienstleistungen für das Festival erbringt.

Die Nichteinhaltung dieser Bedingung kann zur Disqualifikation des ausgewählten Werks führen.


SCREENING-FORMATE

Audiovisuelle Werke, die in allen Sektionen ausgewählt wurden, müssen die Vorführkopie vor dem 13. Januar 2027 im DCP-Format liefern. Zusätzlich zum DCP muss auch eine digitale Sicherungsdatei in H.264 gehostet werden. Sie darf 50 GB nicht überschreiten, muss SRT-Untertitel in Englisch und Spanisch enthalten und muss eine Full-HD-Mindestauflösung haben.

Die Vorführkopien im Digital Cinema Package (DCP) müssen den DCI-Standards entsprechen und verbleiben bis zum Abschluss der letzten im Rahmen des Festivals geplanten Vorführung im Besitz des Festival de Málaga. Das Unternehmen, das den ausgewählten Film eingereicht hat, muss die einwandfreie technische Funktion der Kopie, einschließlich der Audio- und Videosynchronisation, der Farbe und anderer technischer Aspekte, bescheinigen, indem es sie vor dem Versand nach Málaga in einem Kino testet. Dieses Unternehmen muss der technischen Abteilung auch die erforderlichen KDMs zur Verfügung stellen. Diese müssen von Anfang bis Ende des Festivals geöffnet bleiben. Das Unternehmen trägt die Kosten, die sich aus ihrer Generierung sowie gegebenenfalls der Verwaltung neuer KDMs oder DKDMs ergeben.

Das Festival behält sich das Recht vor, Kopien, die nach den erforderlichen technischen Prüfungen nicht für die Vorführung geeignet sind, nicht anzunehmen.

Änderungen an Vorführkopien aufgrund der Aufnahme von Logos, Titelkarten, Credits, Bearbeitungsänderungen, Untertiteln oder anderen Änderungen nach der Lieferung des endgültigen DCP werden nicht akzeptiert, es sei denn, solche Änderungen sind auf einen nachgewiesenen technischen Vorfall zurückzuführen und wurden ausdrücklich vom Festival genehmigt und von der Festivalleitung genehmigt.


LIEFERUNG UND RÜCKGABE VON KOPIEN

Ausgewählte Werke müssen ihre Filmkopien vor dem 13. Januar 2027 an das Festival schicken, wobei sie zwischen physischer Lieferung oder digitaler Lieferung wählen können.

Für die physische Lieferung muss das DCP zusammen mit einer digitalen Datei gesendet werden, die als Sicherungskopie verwendet werden kann. Die Zahlung der Versandkosten, einschließlich Transport und Versicherung, die sich aus der Lieferung der Kopie jedes audiovisuellen Werks ergeben, das für die Teilnahme an einer Festivalabteilung ausgewählt wurde, vom Versandort bis zum Kopierlager des Festivals werden von den Produktionsfirmen getragen.

Die teilnehmenden Filme müssen ihre Vorführkopien verpflichtend vor dem 13. Januar 2027 an das Festival liefern und die Organisation über das Versanddatum und die verwendeten Transportmittel informieren.

Alle Kopien der teilnehmenden audiovisuellen Werke müssen die Rücksendedaten enthalten. Die Rückgabe erfolgt innerhalb von maximal fünfzehn Tagen ab dem Enddatum des Festivals. Die Transportkosten, die sich aus dieser Rückgabe ergeben, werden vom Festival getragen.

Die vom Festival abgeschlossene Versicherung deckt die Risiken von Feuer, Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung der Kopie für den Zeitraum zwischen ihrer Ankunft beim Festival und ihrer Rückgabe an die angegebene Rücksendeadresse ab. Die maximale Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen in Bezug auf eine Kopie beträgt drei Monate ab dem Datum der Rückgabe.

Für die digitale Lieferung muss das DCP über eine Plattform hochgeladen werden, die das Festival zu diesem Zweck eingerichtet hat. In diesem Fall muss das DCP unkomprimiert gehostet werden. ZIP- oder RAR-Dateien werden nicht akzeptiert. Unternehmen haben ab dem ersten Tag, an dem sie Zugang zu dieser Plattform erhalten, sieben (7) Tage Zeit, um den Film hochzuladen. Die Organisation wird diese Dateien löschen, sobald die Ausgabe beendet ist.

Sobald diese Versandmethode der Abteilung für Kopierverwaltung mitgeteilt wurde, immer vor dem 13. Januar, werden die Zugangsdaten zur Plattform und alle Informationen zum Herunterladen bereitgestellt.

Wenn während des Festivals eine technische Vorführung in einem Kino erforderlich ist, kann diese vor dem 22. Januar 2027 unter gestiondecopias@malagaprocultura.com angefordert werden. Nach diesem Datum können technische Vorführungen möglicherweise nicht mehr angefordert werden.


JURYS UND AUSZEICHNUNGEN

JURYS

Die Festivalleitung ernennt die Jurys für die verschiedenen Wettbewerbsbereiche. Ihre Entscheidungen sind endgültig und bedürfen keiner Begründung. Personen, die Interesse an der Produktion, dem Vertrieb oder einer anderen Form der Verwertung der für den Wettbewerb ausgewählten audiovisuellen Werke oder an der Teilnahme an diesen Werken haben, dürfen nicht in den Jurys der verschiedenen Wettbewerbssektionen mitarbeiten.

Die Jurys der verschiedenen Kategorien können maximal drei Preise pro Film vergeben und zusätzlich zu den offiziellen Preisen besondere Erwähnungen vergeben, maximal zwei in jeder Kategorie. Preise in allen Kategorien können nicht für nichtig erklärt werden, und wenn sie mit einem Geldpreis verbunden sind, können sie nicht ex aequo vergeben werden. Für Preise ohne Geldpreis können die Jurys der verschiedenen Kategorien maximal zwei Preise ex aequo vergeben.

Die Jurys der verschiedenen Wettbewerbsgruppen verpflichten sich, ihre Meinung zur Auswahl der audiovisuellen Werke, über die sie beraten sollen, nicht öffentlich zu äußern.

Die Direktion des Festival de Málaga kann bei den Beratungen und Mitteilungen der verschiedenen Jurys mitreden, jedoch ohne Stimme, mitreden.

AUSZEICHNUNGEN

OFFIZIELLER SPIELFILM-WETTBEWERB
Golden Biznaga für den BESTEN SPANISCHEN FILM (*), dotiert mit 8.000 Euro
Golden Biznaga für den BESTEN IBEROAMERIKANISCHEN FILM, dotiert mit 8.000 Euro
Silberner Biznaga-SONDERPREIS DER JURY
Silber Biznaga für die BESTE REGIE
Silber Biznaga für die BESTE WEIBLICHE LEISTUNG
Silber Biznaga für die BESTE MÄNNLICHE LEISTUNG
Silberne Biznaga für die beste weibliche Nebenleistung
Silberne Biznaga für die beste Nebenleistung bei Männern
Silver Biznaga für das BESTE DREHBUCH
Silver Biznaga für die BESTE ORIGINALMUSIK
Silber Biznaga für die BESTE KINEMATOGRAFIE
Silber Biznaga für den BESTEN SCHNITT
Silberner Biznaga-PUBLIKUMSPREIS (**)

OFFIZIELLE SPIELFILME AUSSER KONKURRENZ
BIZNAGA-PUBLIKUMSPREIS für DEN BESTEN SPIELFILM AUSSERHALB DES WETTBEWERBS, mit Ausnahme des Abschlussfilms (**)

OFFIZIELLE SEKTION FÜR ZONAZIN
Biznaga für den BESTEN SPANISCHEN FILM (*) ist mit 4.000 Euro dotiert
Biznaga für den BESTEN IBEROAMERIKANISCHEN FILM ist mit 4.000 Euro dotiert
Biznaga für den BESTEN REGISSEUR
Biznaga für den BESTEN MÄNNLICHEN AUFTRITT
Biznaga für die BESTE WEIBLICHE LEISTUNG
Biznaga PUBLIKUMSPREIS (**)

OFFIZIELLE SEKTION FÜR DOKUMENTARFILME
Biznaga für den BESTEN DOKUMENTARFILM ist mit 4.000 Euro dotiert
Biznaga für den BESTEN REGISSEUR
BIZNAGA-SONDERPREIS DER JURY
Biznaga-PUBLIKUMSPREIS (**)

OFFIZIELLE SEKTION FÜR FIKTIONALE KURZFILME
Biznaga für den BESTEN KURZFILM ist mit 2.000 Euro dotiert
Biznaga für BESTE REGIE
Biznaga für die BESTE WEIBLICHE LEISTUNG
Biznaga für die BESTE MÄNNLICHE LEISTUNG
Biznaga PUBLIKUMSPREIS (**)

OFFIZIELLE SEKTION FÜR ANIMAZIN-KURZFILME
Biznaga für den BESTEN KURZFILM, dotiert mit 2.000 Euro
Biznaga PUBLIKUMSPREIS (**)

OFFIZIELLE SEKTION FÜR DOKUMENTARISCHE KURZFILME
Biznaga für den BESTEN KURZFILM ist mit 2.000 Euro dotiert
Biznaga PUBLIKUMSPREIS (**)

OFFIZIELLE SEKTION FÜR KURZFILME AUS MÁLAGA
Kurzfilme, die nicht in der Endauswahl der vorherigen Kategorien enthalten waren und von Produktionsfirmen mit Sitz in der Provinz Málaga produziert wurden und/oder von Filmemachern inszeniert werden, die dort geboren sind oder derzeit dort ansässig sind, können in der Kategorie „Kurzfilme aus Málaga“ ausgewählt und programmiert werden und kommen somit für die folgenden Preise in Frage:
Biznaga für den BESTEN KURZFILM, dotiert mit 2.000 Euro
Biznaga PUBLIKUMSPREIS (**)

OFFIZIELLE SEKTION CINEMA COCINA
Biznaga für den BESTEN SPIELFILM ist mit 4.000 Euro dotiert
Biznaga für den BESTEN KURZFILM ist mit 2.000 Euro dotiert
Biznaga PUBLIKUMSPREIS für den BESTEN SPIELFILM (**)
Biznaga-PUBLIKUMSPREIS für den BESTEN KURZFILM (**)

BEREICH MOSAIK (INTERNATIONALES PANORAMA)
Der mit 8.000 Euro dotierte BIZNAGA-PUBLIKUMSPREIS (**) geht an den spanischen Verleiher des Spielfilms, der in der Sektion die meisten Stimmen erhalten hat.

SEKTION AMERIKA, AMERIKA
2.000 Euro für die jeweiligen Produktionsfirmen jedes Films in diesem Abschnitt als Beitrag zu den Produktionskosten und zur Entwicklung zukünftiger audiovisueller Projekte mit ähnlichen Merkmalen.

(*) Ob ein Film als spanisch eingestuft wird, wird von der Organisation entsprechend dem Grad der spanischen Produktionsbeteiligung an dem Film festgelegt.

(**) PUBLIKUMSPREIS: Der Publikumspreis wird in allen Kategorien, in denen er verliehen wird, bei den ersten Vorführungen jedes Films anhand der Stimmen des im Kino anwesenden Publikums vergeben.

Diese Regel gilt nicht für die Sektion Offizieller Spielfilm, wo das Ergebnis eine durchschnittliche Entscheidung (50%) zwischen einer von der Organisation ernannten populären Jury und der Abstimmung des Publikums ist, für die Sektion Cinema Cocina, wo der Preis von einer Volksjury vergeben wird, oder für die Sektion Offizieller Dokumentarfilm, die zu diesem Zweck über eine eigene Hochschuljury verfügt, gilt nicht.


ZAHLUNG VON PREISEN UND VERPFLICHTUNGEN FÜR PREISGEKRÖNTE AUDIOVISUELLE WERKE

Die Gelddotierung der Preise wird an die Produktionsfirma ausgezahlt, sobald ein Zertifikat ausgestellt wurde, das die Vorführung des Films in kommerziellen Kinos oder die Akkreditierung seiner Ausstellung auf einem anderen Festival oder einer audiovisuellen Veranstaltung im Jahr 2027 belegt, jeweils nach seiner Vorführung auf dem Festival de Málaga und gegebenenfalls im Fernsehen oder auf Plattformen. In diesem Dokument muss angegeben werden, dass das Unternehmensimage des Festivals, bestehend aus Logo und Namen, zusammen mit einem ausdrücklichen Hinweis auf die erhaltene Auszeichnung, zu Beginn der Arbeit erscheint.

Diese Ausstellungspflicht gilt nicht für die Sektionen Cortometrajes Málaga, Cinema Cocina, Mosaico (Internationales Panorama) und Amerika, Amerika.

Wenn sich mehrere Produktionsfirmen an der Finanzierung der audiovisuellen Werke beteiligt haben, werden die Preise an die Produktionsfirma mit der höchsten finanziellen Beteiligung vergeben, die für die gesamte Produktion repräsentativ ist, sofern die anderen Produktionsfirmen eine Genehmigung zu ihren Gunsten vorlegen.

Der Geldbetrag der Preise unterliegt den Einbehaltungen, die in den zum Zeitpunkt der Zahlung durch die Festivalorganisation geltenden Gesetzen festgelegt sind, und es wird in jedem Fall davon ausgegangen, dass er in der wirtschaftlichen Zuweisung dieser Preise enthalten ist.

Die Produktionsfirmen müssen dem Festival de Málaga eine Kopie der preisgekrönten audiovisuellen Werke in digitaler Form über einen Download-Link zusenden, einschließlich des schriftlichen Verweises auf den erhaltenen Preis, als Voraussetzung für die Zahlung der unter diese Vorschriften fallenden Preise.

Die Produktions- und/oder Vertriebsfirmen von preisgekrönten Spiel-, Serien-, Kurz- und Dokumentarfilmen müssen zu Beginn jedes Exemplars, das zur Ausstellung in Kinos, anderen Filmfestivals, Fernseh- oder VOD-Plattformen verteilt wird, sowie in allen gedruckten Informations- und Werbematerialien, einschließlich Pressebüchern und Postern, einen schriftlichen Hinweis auf den Preis hinzufügen. Diese Referenz besteht aus einem Text mit Angabe des verliehenen Preises sowie dem Unternehmensimage, dem Logo und dem Namen des Festival de Málaga, die von der Organisation zusammen mit den Nutzungsbedingungen zur Verfügung gestellt werden.

Die Festivalorganisation behält sich das Recht vor, eine Kopie der preisgekrönten Filme für kulturelle, gemeinnützige Vorführungen in ihr Archiv aufzunehmen. Um solche Vorführungen durchführen zu können, muss das Festival zuvor eine schriftliche Genehmigung der Produzenten der Filme einholen.


BERÜCKSICHTIGUNG DES IMAGES

Die bloße Teilnahme am Festival de Málaga in einem seiner Bereiche ermöglicht es den Produktions- und Vertriebsfirmen, das Festival-Logo mit der Aufschrift „30. Ausgabe“ im Vorspann der audiovisuellen Werke zu verwenden. Dieses Logo und die Bildunterschrift können auch in allen Pressewerbungen enthalten sein, und diese Teilnahme kann in den verschiedenen audiovisuellen Medien, in denen vor oder während des Festivals Werbung für den Film veröffentlicht wird, ausdrücklich erwähnt werden. Für die korrekte Einfügung des Logos, das unter keinen Umständen verändert oder angepasst werden darf, kann das Handbuch zur Unternehmensidentität des Festivals unter www.festivaldemalaga.com eingesehen werden oder im Zweifelsfall kann die Organisation kontaktiert werden.

Ebenso setzen Geldprämien für audiovisuelle Werke die ordnungsgemäße Einhaltung der im Abschnitt „Verpflichtungen preisgekrönter audiovisueller Werke“ festgelegten Verpflichtungen zur öffentlichen Wahrnehmung voraus, die erfüllt sein müssen, damit das Festival de Málaga solche Zahlungen validieren kann.


KATALOG, MATERIALIEN UND DOKUMENTATION

Sobald die Teilnahme eines audiovisuellen Werks am Festival bestätigt wurde, wird für jeden Film ein exklusives Online-Formular versandt, das mit den für die Programmierung erforderlichen Inhalten ausgefüllt werden muss.

Die vom Festival angeforderten Unterlagen für den offiziellen Katalog, den Programmführer und die Website, einschließlich Zusammenfassung, Biofilmografie, Besetzung und technische Referenzen, Fotos des Regisseurs und des Films, Trailer und anderes audiovisuelles Material, werden diesem Formular entnommen, das bis spätestens 23. Januar ausgefüllt werden muss.


PRESSE- UND WERBEMATERIAL

Die Presseabteilung des Festivals wird sich mit den jeweiligen Produktions- und/oder Vertriebsfirmen der ausgewählten audiovisuellen Werke in Verbindung setzen, um die im Auswahlformular enthaltenen Materialien zu überwachen und zu koordinieren, zu denen die Medien und akkreditierten Gäste über den „Presseraum“ auf der Website Zugang haben.

Durch die Annahme ihrer Teilnahme genehmigen die Produktions- und/oder Vertriebsfirmen ausgewählter Spiel-, Serien-, Kurz- und Dokumentarfilme die Verwendung eines oder mehrerer Auszüge aus ihrem Titel zur Verbreitung als Informationsmaterial in allen Medien.


ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN

Diese Teilnahmebedingungen können von der Festivalleitung vor Beginn der 30. Ausgabe des Festival de Málaga durch weitere Anlagen, die sie für angemessen hält, ergänzt oder geändert werden.

Die Auslegung dieser Regeln fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Festivalleitung.

KONTAKT
FESTIVAL DE MÁLAGA
ABTEILUNG FÜR REGISTRIERUNG
Teatro Cervantes
C/ Ramos Marín S/N. 29012 Málaga (Spanien)
ST. (+34) 952 224 109
inscripciones@malagaprocultura.com
www.festivaldemalaga.com
www.malagaprocultura.com



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