Einsendungs-Frist
06 Mai 25
0.4€
CineEco’2025 – 31th International Environmental Film Festival of Serra da Estrela
07 Apr 2025
Aufruf zu Einschreibungen
07 Apr 2025
Frühe Frist
15 Apr 2025
Standard-Frist
06 Mai 2025
Späte Frist
06 Mai 2025
Verlängerte Frist
12
Tage
08 Jul 2025
Benachrichtigungsdatum
10 Okt 2025
18 Okt 2025
Festival Start: 10 Oktober 2025 Festival Ende: 18 Oktober 2025
CineEco - Internationales Umweltfilmfestival von Serra da Estrela, organisiert von der Gemeinde Seia, ist das einzige Umweltfestival in Portugal, das seit 1995 ununterbrochen stattfindet.
Unter dem Motto Filme, die die Welt verändern, ist das Festival ein Treffpunkt für Fachleute, Forscher und die Öffentlichkeit. Es hat sich zum Ziel gesetzt, die wichtigsten Umweltprobleme von heute, die von Filmemachern in das Festival eingebracht wurden, sichtbar zu machen und einen Raum für Reflexion und Aktion zu bieten, indem qualitativ hochwertiges Kino sowie wenig bekannte und alternative Kinematografien im Vergleich zum traditionellen Markt angeboten werden. Es ist ein Festival, das die Öffentlichkeit für das Kino, seine Geschichte und Ästhetik sowie Umweltfragen sensibilisiert.
1. ZIELE
1.1 Förderung, Ausstellung und Auszeichnung von Spiel-, Animations-, Experimental- und Dokumentarfilmen, die sich mit Umweltfragen befassen und überall auf der Welt produziert wurden.
1.2 Reflexion über die Beziehung zwischen Mensch und Umwelt und Förderung eines stärkeren Umweltbewusstseins.
1.3 Aufwertung der mit dem Umwelterbe verbundenen natürlichen und kulturellen Ressourcen.
1.4 Organisieren Sie parallele Aktionen und Aktivitäten zu diesem Thema.
1.5 Förderung des Erfahrungsaustauschs zwischen den Festivalteilnehmern.
1.6 Beitrag zur Förderung und wirtschaftlichen und touristischen Aufwertung des Territoriums und Stärkung seiner Identität in einer globalisierten Welt.
2.DATUM UND ORT
2.1 Das 31. Internationale Umweltfilmfestival Serra da Estrela findet vom 10. bis 18. Oktober 2025 in der Casa Municipal da Cultura de Seia statt.
2.2 CineEco bietet auch einen Erweiterungsservice an, mit dem Filme, die während des Festivals gezeigt werden, in den 12 Monaten nach der Veranstaltung an verschiedenen Orten gezeigt werden.
3. EINTRITT
3.1 Für Kino und/oder Fernsehen produzierte Spiel- und Dokumentarfilme, nationale und internationale Filme sowie Werke der bildenden Kunst, die nach dem 1. Januar 2024 entstanden sind, sind zugelassen.
3.2 Es wird folgende Wettbewerbe geben:
a) Internationaler Spielfilmwettbewerb (Spiel- und Dokumentarfilme, ab 60 Minuten);
b) Internationaler Kurz- und Mittellanger Filmwettbewerb (Spiel- und Dokumentarfilme, bis zu 60 Minuten);
c) Wettbewerb für Spielfilme in portugiesischer Sprache (Spiel- und Dokumentarfilme, ab 60 Minuten);
d) Wettbewerb für portugiesischsprachige Kurz- und Mittellange Filme (Spiel- und Dokumentarfilme, bis zu 60 Minuten);
e) Regionaler Panoramawettbewerb;
f) Kurzfilmwettbewerb für Belletristik, Sachliteratur und Animation (bis zu 10 Minuten).
3.3 Filme der portugiesischsprachigen Wettbewerbe können gleichzeitig an den internationalen Wettbewerben teilnehmen.
3.4 Die Festivalorganisation behält sich das Recht vor, portugiesische Filme, die nur in den portugiesischsprachigen Kategorien eingereicht wurden, in die internationalen Wettbewerbe aufzunehmen, sofern dies durch die Qualität der Werke gerechtfertigt ist.
3.5 Zu den Sondervorführungen gehören Filme im Wettbewerb, die nicht Teil der offiziellen Auswahl sind, aber von den Programmmachern ausgewählt werden können, um außerhalb des Wettbewerbs, im Rahmen des Parallelprogramms des Festivals, durch Ausstellungen oder als Teil der Filmauswahl für den Extensions Service (für einen Zeitraum von einem Jahr) gezeigt zu werden.
4.EINREICHUNG | EINREICHUNGSFRISTEN UND BEDINGUNGEN
4.1 Die Einreichung von Arbeiten für den Wettbewerb setzt die Annahme der Teilnahmebedingungen voraus, die unter www.cineeco.pt verfügbar sind und bis zum 30. April 2025 online erfolgen müssen.
4.2 Das Festival akzeptiert keine Filme, die nach Ablauf der Einreichungsfrist eingehen.
4.3 Die folgenden Elemente müssen auf einer der Einreichungsplattformen eingereicht werden:
a) Zwei Standbilder des Films mit guter Auflösung (300 px in einer maximalen A5-Größe).
b) Erklärungen zur Annahme dieser Teilnahmebedingungen, Genehmigung zur Vorführung auf dem Festival und Erweiterungen, Verwendung von Bildern und Tönen für Werbezwecke für einen Zeitraum von einem Jahr (Dokumente beigefügt).
c) Zusammenfassung in der Originalsprache und in Englisch.
Jeder Wettbewerber übernimmt die volle Verantwortung für die Werke, die er für den Wettbewerb eingereicht hat, und CineEco kann in keiner Weise gegenüber Dritten haftbar gemacht werden.
4.4 Kosten der Einreichung:
4.4.1 Die Teilnahmegebühr für die verschiedenen Wettbewerbe beträgt:
a) Internationale und portugiesischsprachige Spielfilmwettbewerbe (Spiel- und Dokumentarfilme, ab 60 Minuten) - 10,00€
b) Wettbewerbe für Kurz- und mittellange Filme (Spiel- und Dokumentarfilme, bis zu 60 Minuten) - 5,00€
c) Kurzfilm-Wettbewerbe für Belletristik, Sachliteratur und Animation (bis zu 10 Minuten) - 2,00€
d) Regionaler Panoramawettbewerb - kostenlos.
4.4.2 Für Werke, die bis zum 8. April eingereicht werden, wird eine Ermäßigung von 50% gewährt.
4.4.3 Im Falle einer Stornierung wird der gezahlte Betrag nicht zurückerstattet.
5. OFFIZIELLE AUSWAHL
Die offizielle Auswahl wird allen ausgewählten Teilnehmern bis zum 8. Juli 2025 bekannt gegeben und anschließend auf der Website des Festivals und anderen Kommunikationskanälen veröffentlicht.
6. ANMELDUNG
6.1 Sobald die ausgewählten Filme bekannt gegeben wurden, müssen die angeforderten Materialien und die jeweiligen Kopierformate bis zum 18. Juli 2025 an die folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: cineeco@cm-seia.pt:
a) Zwei Standbilder des Films in einer Auflösung von 300 px/A5;
b) Zusammenfassung in der Originalsprache und in Englisch;
c) Trailer oder 2-minütiger Auszug aus dem Film im Video- und DCP-Format;
d) Lebenslauf, Filmografie und Foto (300px/A6) des Regisseurs;
e) DCP-Screening-Kopie;
f) Vollständige Filmdatei;
g) Kontaktdaten der für die Einreichung verantwortlichen Person;
h) Soziale Netzwerke des Films und des Regisseurs;
i) Erklärung zur Annahme der Teilnahmebedingungen; Genehmigung zur Vorführung auf dem Festival und in den Ausstellungen sowie zur Verwendung von Bildern und Tönen für Werbezwecke;
j) Anderes Material, das zu Werbezwecken zur Verfügung steht (Poster, Pressemappen usw.).
6.2 Das Thema muss den Namen der vorgeschlagenen Filme und den Namen des Regisseurs enthalten.
6.3 Die Nichteinhaltung von Punkt 6.1 führt dazu, dass der Film von der offiziellen Auswahl ausgeschlossen wird.
7. UNTERTITELUNG
7.1 Ausgewählte Filme in nicht-englischer Sprache müssen von einem Screener mit englischen Untertiteln begleitet werden.
7.2 Den ausgewählten Filmen, die nicht auf Englisch sind, muss eine Vorführkopie mit englischen Untertiteln beigefügt werden.
8. JURY
8.1 Jede Jury für die verschiedenen Wettbewerbe besteht aus fünf Mitgliedern: drei in- oder ausländischen Persönlichkeiten mit anerkannten Verdiensten im Film- und/oder Umweltbereich und zwei jungen Menschen, die sich für die Bereiche Kino und Umwelt interessieren.
8.2 Den verschiedenen Jurys dürfen keine Personen angehören, die ein direktes Interesse an der Produktion und/oder Verwertung der für den Wettbewerb eingereichten Filme haben.
8.3 Die Jurys können beschließen, einen oder mehrere Preise nicht zu vergeben.
8.4 ZUSAMMENSETZUNG DER JURY
Zur Bewertung eines oder mehrerer Wettbewerbe werden drei Jurys eingesetzt, die sich wie folgt verteilen:
8.4.1 Internationaler Spielfilmwettbewerb;
8.4.2 Internationaler Wettbewerb für Kurz- und Mittellangfilme, Wettbewerb für Kurzfilme für Belletristik, Sachliteratur und Animation (bis zu 10 Minuten) und regionaler Panoramawettbewerb;
8.4.3 Portugiesischsprachiger Spielfilmwettbewerb, portugiesischsprachiger Kurz- und Mittellanger Filmwettbewerb.
9. VERLÄNGERUNGEN
CineEco behält sich das Recht vor, die konkurrierenden Werke in seinen Erweiterungen, die innerhalb eines Jahres nach dem Festival stattfinden werden, an anderen Orten in Portugal auf gemeinnütziger Basis und zu Bildungszwecken zu zeigen.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1 CineEco behält sich das Recht vor, kurze Auszüge der ausgewählten Werke oder anderer von den Medien angeforderter Werke im Fernsehen, im Kino und auf anderen Kommunikationskanälen zu zeigen.
10.2 Die Teilnehmer müssen diese Teilnahmebedingungen einhalten und alle ihre Klauseln akzeptieren, was durch die Unterzeichnung der Vorführgenehmigung, die dem Teilnahmeformular beigefügt werden muss, nachgewiesen wird.
10.3 Alle Angelegenheiten, die in diesen Teilnahmebedingungen nicht vorgesehen sind, werden von der Organisation über ihre Auslegung und Einhaltung entschieden, und es kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.
Einsendungs-Frist
06 Mai 25
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06 Mai 25
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