SEMANA DE CINE EUROÁRABE AMAL (9)

AMAL International Euroarab Film Festival



Fristen

15 Jan 2025
Aufruf zu Einschreibungen

15 Mai 2025
Letzter Termin

02 Okt 2025
Benachrichtigungsdatum

01 Okt 2025
31 Okt 2025

Adresse

C/ Montero Ríos, 25,  15706, Santiago de Compostela, A Coruña, Spain


Festival Beschreibung
Arabische Welt
Kurzfilmfestival
Spielfilmfestival


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2022
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme 
 Spielfilme 
 Sprachen 
Spanish
 Untertitel 
Spanish English
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Photo of SEMANA DE CINE EUROÁRABE AMAL
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Spanish
English
German ML


Festival Start: 01 Oktober 2025      Festival Ende: 31 Oktober 2025

Amal ist eine Referenzveranstaltung für kulturelle Filme, die seit 2003 jährlich stattfindet. Die erste Ausgabe war als audiovisuelles Vorzeigeprojekt konzipiert und ging nach ihrem Erfolg 2005 noch einen Schritt weiter und wurde zu einem internationalen Wettbewerbsfestival, dem ersten und einzigen euro-arabischen Filmfestival in Europa zu dieser Zeit. Nach zwölf Ausgaben hat es sich wieder zu einem Wettbewerbsfestival entwickelt, das den Charakter einer Ausstellung hinter sich lässt und versucht, die Synergien zwischen Produzenten, Filmemachern und der Öffentlichkeit zu fördern. Somit wird diese 23. Ausgabe aus drei Wettbewerbsteilen bestehen: 5 Spielfilmen, 5 Dokumentarfilmen und 5 Kurzfilmen, mit dem Ziel, das filmische Talent der Teilnehmer in den einzelnen Wettbewerbssektionen anzuerkennen.

Jeder Film, Spielfilm oder Kurzfilm — ob Dokumentarfilm oder Spielfilm — mit arabischer Produktion oder Koproduktion kann eingereicht werden. Filme, die irgendwo auf der Welt produziert wurden und sich mit Themen im Zusammenhang mit der arabischen Welt befassen (entstanden zwischen 2022 und 2025), können ebenfalls eingereicht werden.

Das Amal Euro-Arab Film Festival ist eine Veranstaltung zur sozialen Verteidigung, Toleranz und Eintracht der Völker. Es ist zu einem Maßstab geworden und hat Zuschauer jeden Alters angezogen und eine kritische und aktuelle Debatte über die arabische Welt und ihren Beitrag zur Weltkultur ausgelöst. In diesen zwei Jahrzehnten hat Amal an sozialem Engagement zugenommen und ist zu einem Lautsprecher für Menschen geworden, die gehört werden müssen, und für Geschichten, die erzählt werden müssen. Sie alle verdienen es, in unserer Erinnerung zu bleiben. Sie alle haben einen Platz in der Gemeinsamkeit unserer Zivilisation: Toleranz. Amal ist durch Dokumentarfilme und engagierte Filme erneut die große kulturelle Brücke zwischen Ost und West.

Das Internationale Euro-Arab Film Festival Amal 2025 wird von der Fundación Araguaney — Puente de Culturas, von nun an der Fundación Araguaney, organisiert und findet im Oktober 2025 in Santiago de Compostela (Spanien) statt.

Artikel 1

Die Werke, die für die Teilnahme am Festival ausgewählt wurden, werden im Teatro Principal von Santiago de Compostela gezeigt, mit der Möglichkeit, alternative Veranstaltungsorte hinzuzufügen.

Artikel 2

Die Produzenten oder Inhaber der Rechte an den zu zeigenden Werken genehmigen der Araguaney Foundation kostenlos die Vervielfältigung und Ausstellung des Werks auf dem Festival sowie die Werbe- und Werbeverwendung des Werks vor, während und nach dem Festival in allen Verbreitungs- und Ausstellungsmedien.

Für die Teilnahme am Festival wird keine Gebühr erhoben, aber das Festival zahlt keine Ausstellungsgebühr für die im Wettbewerb präsentierten Werke.

Artikel 3

Die im Wettbewerb vorgestellten Werke werden vom Auswahlausschuss des Festivals ausgewählt. Jeder Film, Spielfilm oder Kurzfilm, Dokumentarfilm oder Fiktion, der in einem arabischen Land produziert oder zwischen anderen Ländern und einem beliebigen arabischen Land koproduziert wurde, kann eingereicht werden. Filme, die auf der ganzen Welt produziert wurden und sich mit Themen aus der arabischen Welt befassen, sind ebenfalls teilnahmeberechtigt.

Die eingereichten Arbeiten müssen in den Jahren 2022—2025 entstanden sein.

Artikel 4

Die Frist für die Einreichung von Anträgen läuft vom 15. Januar 2025 bis zum 15. Mai 2025, und nach diesem Datum werden keine Bewerbungen mehr akzeptiert. Das Festival wird den Unterzeichner der Registrierung auf der Festhome-Plattform als alleinige verantwortliche Partei in Bezug auf andere Unternehmen oder Personen anerkennen, die an der Produktion des Werks teilnehmen können.

Artikel 5

Um am Festival teilnehmen zu können, muss der Film auf der Festhome-Plattform registriert sein und die folgenden Informationen müssen bereitgestellt werden: https://festhome.com/es

Grundinformationen: Länge des Films, Land, Produktionsdatum und Kategorie (Fiktion, Dokumentarfilm und Kurzfilm).

- Bilder: Filmplakat, Banner, Porträt des Regisseurs, 3 Standbilder.

- Synopse: Kurze Zusammenfassung, kurze Zusammenfassung (Englisch), lange Zusammenfassung, lange Zusammenfassung (Englisch), Biofilmografie des Regisseurs.

- Besetzung und Crew: Informationen zu Regisseur und Produzent.

Die Registrierung garantiert nicht die Vorführung des Films während des AMAL Festivals.

Ausgewählte Filme müssen Presse- und Werbematerial an amal@araguaney.com senden.


Artikel 6

Die Vorschaukopie wird in einem der vom Internet zugelassenen Formate auf die Festhome-Plattform hochgeladen.

Derselbe Teilnehmer kann mehr als einen Film einsenden, jedem Titel muss jedoch das für die Registrierung auf der Festhome-Plattform obligatorische Material beigefügt sein.

Artikel 7

Alle für den Wettbewerb eingereichten Werke müssen Untertitel in Spanisch oder Englisch haben. Auf Wunsch des Komitees muss das Drehbuch des Films dem Festival außerdem zur möglichen Übersetzung zur Verfügung gestellt werden.

Artikel 8

Alle ausgewählten Filme werden auf dem Festival in ihrer Originalversion mit Untertiteln in Spanisch oder in einer der Amtssprachen des spanischen Staates gezeigt. Die Originalversion wird als die Version betrachtet, die im Herkunftsland gezeigt wird.

Artikel 9

Die bevorzugten Ausstellungsformate des Festivals sind hochauflösendes Digitalformat und/oder Blu-Ray. Das DCP-Format wird nicht akzeptiert. Wenn der Film in verschiedenen Formaten erhältlich ist, wählt das Festival das Ausstellungsformat aus, das am besten zu ihm passt.

Artikel 10

Sobald der Film für die Teilnahme am Festival ausgewählt wurde, muss er in seinem endgültigen Format und mit den erforderlichen Materialien vor dem 1. Juni 2025 eingegangen sein.

Sobald das Werk registriert und ausgewählt wurde, kann es von den Produzenten oder Rechteinhabern nicht mehr aus dem Festivalprogramm genommen werden.

Artikel 11

Die ausgewählten Filme werden das Vorführungs- und Werbematerial per Download-Link versenden.

Für den Fall, dass die Finalisten den endgültigen Versand im Blu-ray-Format bevorzugen, werden ausnahmsweise die Transportkosten sowie die Versicherung vom Teilnehmer bis zu seiner Ankunft am Hauptsitz des Festivals getragen. Unter keinen Umständen ist das Festival für mögliche Zollkosten verantwortlich.

Die Rechte an den für den Wettbewerb eingereichten Werken verbleiben immer beim Regisseur.

Artikel 12

Die Produzenten oder Inhaber der Rechte an dem Werk genehmigen der Stiftung Araguaney nach vorheriger Benachrichtigung der Araguaney Foundation für einen Zeitraum von einem Jahr kostenlos die Verbreitung und öffentliche Vorführung des Werks in Filmzyklen oder gemeinnützigen Ausstellungen, die von der Stiftung selbst oder in Zusammenarbeit mit ihr organisiert werden, unabhängig davon, in welchem Staat sie stattfinden. Falls der Film nicht für die offizielle Auswahl des Festivals ausgewählt wird, hat die Genehmigung keinerlei Wirkung.

Die Produzenten oder Rechteinhaber des auf dem Festival präsentierten Werks werden eine Kopie an die Mediathek der Araguaney Foundation abtreten, ohne dass die oben genannte Genehmigung eine Übertragung der Rechte an die Festivalorganisation impliziert.

Artikel 13

Die Festivalleitung wird die Mitglieder der Jury vor dem 1. September ernennen. Die Jury muss die folgenden Bedingungen erfüllen:

Die Jury besteht aus mindestens fünf Mitgliedern, von denen mindestens ein Drittel Persönlichkeiten aus einem arabischen Land sein müssen.

Personen, die ein Interesse an der Produktion und/oder Verwertung der für den Wettbewerb eingereichten Werke haben, dürfen nicht Mitglieder der Jury sein.

Die Beratungen der Jury sind geheim und ihre Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Die Festivalleitung kann an den Beratungen teilnehmen, wird jedoch nicht an der Abstimmung teilnehmen.

Die Mitglieder der Jury verpflichten sich nachdrücklich, vor der offiziellen Bekanntgabe der Preise ihre Meinung zu den zur Prüfung eingereichten Werken nicht öffentlich zu äußern.

Eventuelle Konflikte (organisatorisch oder betrieblich), die in den folgenden Bestimmungen nicht vorgesehen sind, werden von der Festivalleitung gemäß diesen Regeln gelöst.

Artikel 14

Die Jury, die sich aus den Finalisten zusammensetzt, wird die Preise vergeben, die mit folgenden wirtschaftlichen Beträgen dotiert sind:

Bester Spielfilm 5.000€.
Bester Dokumentarfilm 3.500€.
Bester Kurzfilm 1.200€.
Beste Regie 4.000€.

Erwähnt wird auch der Publikumspreis, der per Volksabstimmung verliehen wird und mit folgendem Preisgeld dotiert ist:

Amal Publikumspreis 1.500€.

Die Beträge der Preise sind Bruttobeträge.

Artikel 15

Die Produzenten der Werke, die Finalisten waren, werden mit der Organisation des Festivals zusammenarbeiten, um an der Preisverleihung des Festivals teilzunehmen. Falls Sie nicht persönlich an der Preisverleihung teilnehmen können, ist ein Mitglied der Jury oder eine institutionelle Person für die Entgegennahme des Preises verantwortlich.

Im Falle einer Preisverleihung verpflichten sie sich, diese in der gesamten Werbung, in nachfolgenden Kopien des Films und im Pressematerial zu erwähnen, wobei der genaue Wortlaut der Juryentscheidung eingehalten und das Logo des Festivals verwendet wird.

Dieses Logo ist in den Büros des Festivals und auf der Website (www.amalfestival.com) im Bereich Unternehmensimage erhältlich.

Artikel 16

Die Produzenten oder Inhaber der Rechte an den beim Amal 2025 Festival eingereichten Werken werden der Araguaney Foundation, dem Veranstalter des Festivals, das Eigentum an diesen Werken anerkennen und sind für die Richtigkeit ihrer Erklärung verantwortlich.

Im Falle von Ansprüchen oder Unstimmigkeiten in Bezug auf das Eigentum an den Rechten an einem der eingereichten Werke ist die Person, die es gemäß den Bestimmungen des vorherigen Absatzes akkreditiert hat, direkt für ihre Erklärung vor Dritten sowie vor der Araguaney Foundation und dem Amal 2025 Festival verantwortlich.

Artikel 17

Die Teilnahme am Festival setzt die Annahme dieser Bestimmungen voraus.


  

 
  

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