Einsendungs-Frist
31 Jul 25
4.4€
01 Apr 2025
Aufruf zu Einschreibungen
15 Mai 2025
Frühe Frist
15 Jul 2025
Standard-Frist
31 Jul 2025
Späte Frist
31 Jul 2025
Letzter Termin
01 Okt 2025
Benachrichtigungsdatum
10 Okt 2025
19 Okt 2025
Festival Start: 10 Oktober 2025 Festival Ende: 19 Oktober 2025
Das 1985 gegründete Warschauer Filmfestival schloss sich 2009 der elitären Gruppe von Veranstaltungen an, die von der International Federation of Film Producers Associations (www.fiapf.org) als internationale, nicht spezialisierte Filmfestivals anerkannt wurden — neben Cannes, Venedig, Berlin, Locarno, San Sebastian, Karlsbad, Tokio, Mar del Plata, Shanghai, Kairo, Fajr, Goa und Tallinn.
Das WFF unterscheidet sich in seinem Programm von anderen Festivals, genauso wie sich Warschau von anderen Städten unterscheidet. Bei der Auswahl der Filme denken wir immer an unser Publikum — einheimische Warschauer, diejenigen, die in Warschau arbeiten oder studieren, und diejenigen, die nur für kurze Zeit in der Stadt sind, zum Beispiel nur für das Festival.
Wir tun unser Bestes, um sicherzustellen, dass unser Publikum so schnell wie möglich die neuesten und interessantesten Trends im Weltkino kennenlernt. Auf diese Weise konnte das WFF-Publikum - normalerweise als erstes Publikum in Polen - das amerikanische Independent-Kino sowie das asiatische, lateinamerikanische, iranische, russische und rumänische Kino entdecken. Einige der herausragendsten Regisseure, wie Michael Haneke, Cristian Mungiu, Paweł Pawlikowski, Ari Folman, Ashgar Farhadi, Lenny Abrahamson und Hunderte von anderen, waren normalerweise Gäste des WFF gewesen, bevor sie die Spitze erreichten.
Seit über fünfzehn Jahren bauen wir den professionellen Teil des WFF aus. Wir sind uns bewusst, dass Filmfestivals Teil des riesigen Mechanismus der globalen Filmindustrie sind. Wir tun unser Bestes, um sicherzustellen, dass die Welt polnische Filme zur Kenntnis nimmt, dass sie auf führenden Festivals gezeigt werden und dass sie ihren Weg in den internationalen Vertrieb finden.
Wir haben bescheiden angefangen, im Jahr 2000, mit Vorführungen neuer polnischer Projekte vor knapp einem Dutzend ausländischer Gäste. Fünf Jahre später veranstalteten wir zum ersten Mal den CentEast Market: ein Treffpunkt für Fachleute, die sich für Filme aus Osteuropa interessieren, den The Hollywood Reporter als „die wichtigste Veranstaltung“ bezeichnete. Von 2009 bis 2016 haben wir zusammen mit unserem russischen Partner TVINDIE in Warschau und Moskau Filme gezeigt, die noch in Arbeit sind, für die wir aber Vertriebsagenten und Verleiher interessieren möchten. Ähnliche Präsentationen haben wir von 2013 bis 2016 zusammen mit unserem chinesischen Partner Film Factory auf dem Beijing Film Market unter dem Namen China-Eastern Europe Film Promotion Project organisiert.
Reglement des 41. Warschauer Filmfestivals, 10.-19. Oktober 2025
1. ORGANISATION, ZIELE, TERMINE
Das Warsaw Film Festival (WFF) wird von der Warsaw Film Foundation in Warschau, Polen, organisiert. Ziel ist es, die besten Filme aus der ganzen Welt einem polnischen und internationalen Publikum zu präsentieren und die Kommunikation und das Verständnis zwischen Menschen zu verbessern, die in verschiedenen Ländern leben und unterschiedliche kulturelle Hintergründe haben. WFF ist von der FIAPF (www.fiapf.org) als wettbewerbsfähiges, nicht spezialisiertes Filmfestival akkreditiert. Bei WFF präsentieren wir Filme, die für die Vorführung in Kinos gedreht wurden.
Das 41. Warschauer Filmfestival findet vom 10. bis 19. Oktober 2025 statt.
2. ABSCHNITTE
Das Festivalprogramm ist in folgende Abschnitte unterteilt:
2.1. Internationaler Wettbewerb — für Spielfilme (über 60 Minuten) aus der ganzen Welt. Welt-, internationale und europäische Premieren.
2.2. Wettbewerb 1-2 — für erste und zweite Spielfilme (über 60 Minuten) von Regisseuren aus der ganzen Welt. Welt-, internationale und europäische Premieren.
2.3. Créme de la Créme-Wettbewerb — für Spielfilme (über 60 Minuten), die bereits auf anderen Veranstaltungen präsentiert und/oder ausgezeichnet wurden. Zumindest polnische Premieren.
2.4. Free Spirit Competition — für unabhängige, innovative, rebellische Spiel- und Dokumentarfilme (über 60 Minuten) aus der ganzen Welt. Zumindest osteuropäische Premieren.
2.5. Dokumentarfilmwettbewerb — für Dokumentarfilme in Spielfilmlänge (über 60 Minuten) aus der ganzen Welt. Zumindest osteuropäische Premieren.
2.6. Kurzfilmwettbewerb — für erzählerische, dokumentarische und animierte Kurzfilme (40 Minuten oder weniger) aus der ganzen Welt. Teilnahmeberechtigt für die Academy Awards®. Welt-, Europa- und internationale Premieren.
2.7. Sondervorführungen — für Spiel- und Dokumentarfilme in Spielfilmlänge (über 60 Minuten) aus der ganzen Welt. Nicht wettbewerbsorientierter Bereich. Zumindest polnische Premieren.
2.8. Family Cinema Weekend — für Lang- und Kurzfilme aus aller Welt, für Kinder und ihre Eltern. Nicht wettbewerbsfähiger Bereich, uneingeschränkte Filmlänge. Polnische Premieren erforderlich.
2.9. Die besten Kurzfilme aus Polen 2025 — für ausgewählte polnische Kurzfilme (60 Minuten oder weniger) aus dem Jahr 2025. Nicht wettbewerbsfähiger Bereich. Nicht-Premieren werden akzeptiert.
3. EIGNUNG
Außer unter besonderen Umständen, die vom Festivaldirektor akzeptiert werden, können auf dem Warschauer Filmfestival nur Filme gezeigt werden, die die folgenden Kriterien erfüllen.
3.1 Für die Prüfung des Programms kommen in Frage:
a/ für Wettbewerbssektionen — Filme, die am oder nach dem 1. Januar 2024 zum ersten Mal öffentlich gezeigt wurden;
b/ polnische Filme, die bei keiner Filmveranstaltung in Polen gezeigt wurden; die einzig akzeptablen Ausnahmen sind: polnische Spielfilme, die auf der aktuellen Ausgabe (2024) des Gdynia Film Festivals gezeigt werden, und Filme, die in der Sektion Die besten Kurzfilme aus Polen aufgeführt werden und bei anderen Filmveranstaltungen in Polen und im Ausland gezeigt werden können;
c/ Filme, die nicht in Polen vertrieben oder ausgestellt oder auf Fernsehsendern ausgestrahlt wurden, die in Polen verfügbar sind;
d/ Filme, die noch nicht im Internet gezeigt wurden;
3.2 Für die Einreichung eines Films ist eine Gebühr erforderlich:
Vom 1. April bis 15. Juli.
Und vom 16. bis 30. Juli.
Falls die aktuelle Ausgabe des Festivals verschoben oder abgesagt wird, laden die Organisatoren den qualifizierten Film automatisch zur nächsten Ausgabe des Festivals ein. Die Rechteinhaber, die damit nicht einverstanden sind, haben Anspruch auf Rückerstattung der Einreichungsgebühr, wenn sie die Organisatoren innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Verschiebung/Absage benachrichtigen.
3.3 Zulässiges Screening-Format*:
DCP (Digital Cinema Package): 2K/JPEG2000/MXF, 24 Bilder pro Sekunde, 25 Bilder pro Sekunde
WICHTIG: Wenn das DCP verschlüsselt ist, ist der Rechteinhaber verpflichtet:
- Ausstellung von KDM für Tests (gültig für mindestens 7 Tage, beginnend mit dem Tag, an dem das Festival das DCP erhält)
- Ausstellung von KDM, gültig für die gesamte Dauer des Festivals;
*dies bezieht sich auf die Vorführung in Kinos, nicht auf die Einreichung des Films (siehe Punkt 4.2)
3.4 Welt-, internationale und europäische Premieren haben Vorrang.
4. AUSWAHL
4.1. Der Direktor des Festivals lädt die am Festival teilnehmenden Filme ein.
4.2. Filme werden nur zur Auswahl zugelassen, wenn sie vor Ablauf der Frist mit einem Online-Screener oder einer DVD oder einem USB-Stick mit englischen Untertiteln eingereicht werden (falls die Sprache der Dialoge nicht Englisch oder Polnisch ist).
4.3. In Polen verbleibende DVDs werden sechs Monate nach Ende des Festivals vernichtet.
5. FRISTEN/WICHTIGE DATEN
1. April — Filmeinreichungen sind eröffnet
31. Juli — Frist für die Einreichung von Filmen
15. September — Zusendung der Informationen zu den Auswahlergebnissen an die Teilnehmer;
19. September (Donnerstag) um 12 Uhr — WFF-Pressekonferenz, das vollständige Programm wurde bekannt gegeben
20. September — Frist für die Lieferung der Vorführungsmaterialien an das Festivalbüro
11.-20. Oktober — Festivaldaten
17.-20. Oktober — CentEast Market, der Industrieteil des Warschauer Filmfestivals
Samstag, 19. Oktober — Preisverleihung, die normalerweise am Nachmittag um 16:30 Uhr stattfindet
Sonntag, 20. Oktober — Vorführungen der ausgezeichneten Filme
6. November — Die Filmdrucke wurden zurückgegeben (spätestens; bitte beachten Sie 9.4 für weitere Informationen).
6. WERBEMATERIAL, SPRACHVERSIONEN UND UNTERTITEL
6.1. Alle Filme werden in ihren Originalsprachen mit englischen Untertiteln gezeigt, mit Ausnahme von Filmen mit englischen Dialogen. Die englischen Untertitel sind für polnische Filme obligatorisch.
6.2. Polnische Verleiher müssen die Abzüge ausländischer Filme auf eigene Kosten mit polnischen Untertiteln versehen.
6.3. Wenn der Film keinen polnischen Verleiher hat, stellen die Festivalorganisatoren auf eigene Kosten elektronische Untertitel (unter der Leinwand) in polnischer Sprache zur Verfügung.
6.4. Polnische Filme, die auf dem WFF präsentiert werden, müssen auf Kosten des Produzenten in englischer Sprache untertitelt werden. Der Druck mit englischen Untertiteln muss von den Produzenten an das Festivalbüro geliefert werden.
6.5 Das Festival besitzt keine Rechte an den Übersetzungen der Dialoglisten.
6.6. Sobald der Film im Programm des Warschauer Filmfestivals bestätigt ist, verpflichten sich die Rechteinhaber, die für Übersetzungszwecke erforderlichen Materialien, die Informationen zur Festivalwebsite und den Festivalkatalog rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
6.7. Das Festival behält sich das Recht vor, entweder auf der Website oder im Katalog nur die Informationen zu veröffentlichen, die ordnungsgemäß eingereicht wurden.
7. VORFÜHRUNGEN
7.1. Jeder Film wird dem Publikum höchstens fünfmal präsentiert, einschließlich Presse- und Branchenvorführungen.
7.2. Falls der Film einen Preis gewinnt, können die Organisatoren am letzten Tag des Festivals eine zusätzliche Vorführung veranstalten.
7.3. Während des Festivals ist keine öffentliche Vorführung der teilnehmenden Filme vor der offiziellen Vorführung, die vom Festival organisiert wird, gestattet.
8. JURYS, Auszeichnungen
Die Jurys und ihre Präsidenten werden vom Festivaldirektor ernannt, der das Recht hat, an der Juryverhandlung teilzunehmen, aber nicht an der Abstimmung teilnimmt. Die Entscheidungen der Jurys werden in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit getroffen. Personen, die in irgendeiner Weise mit den im Wettbewerb präsentierten Filmen in Verbindung stehen, können der Jury nicht angehören.
WICHTIGE INFORMATIONEN zu Geldprämien:
a/ Zahlungen erfolgen ausschließlich per Banküberweisung; die Gewinner werden gebeten, uns ihre Bankdaten mitzuteilen;
b/ der gesamte Preisgeldbetrag wird auf ein Konto des Gewinners überwiesen;
8.1. Internationale Wettbewerbspreise:
a/ der Hauptpreis — der Große Preis von Warschau, finanziert vom Bürgermeister von Warschau
Der finanzielle Teil des Preises: 100.000 Zloty*). Der Preis geht an den Direktor (oder die Direktoren). Es kann nur einen Gewinner des Grand Prix geben (kein ex aequo).
b/ Beste Regie
Der finanzielle Teil des Preises: 10.000 Zloty*). Der Preis geht an den Direktor (Direktoren).
c/ Sonderpreis der Jury
Der finanzielle Teil des Preises: 5.000 Zloty*). Der Preis kann einem Schauspieler, Komponisten, Redakteur, Kameramann, Produzenten, Drehbuchautor oder Szenenbildner verliehen werden.
Für jeden Preis des Internationalen Wettbewerbs kann es nur einen Gewinner geben (kein ex aequo).
8.2. Auszeichnungen im Wettbewerb 1-2:
Gewinner des Wettbewerbs 1-2
Der finanzielle Teil des Preises: 10.000 Zloty*).
Der Preis geht an den Direktor (Direktoren). Es kann nur einen Gewinner des Wettbewerbs 1-2 geben (kein ex aequo).
8.3. Preis des Free Spirit Competition:
Free Spirit Award
Der finanzielle Teil des Preises: 5.000 Zloty*). Der Preis geht an den Direktor (Direktoren). Es kann nur einen Gewinner des Free Spirit Competition geben (kein ex aequo).
8.4. Preis für den Dokumentarfilm-Wettbewerb:
Preis für den besten Dokumentarfilm
Der finanzielle Teil des Preises: 5.000 Zloty*). Der Preis geht an den oder die Direktor (en). Es kann nur einen Gewinner des Dokumentarfilmwettbewerbs geben (kein ex aequo).
8.5. Wettbewerb für Kurzfilme:
a/ Grand Prix
Der finanzielle Teil des Preises: 2.000 Zloty*). Der Preis geht an den Regisseur (en) des Gewinnerfilms. Es kann nur einen Gewinner des Grand Prix geben (kein ex aequo).
b/ Preis für den besten animierten Kurzfilm
Der finanzielle Teil des Preises: 1.000 Zloty*). Der Preis geht an den Regisseur (en) des Gewinnerfilms.
c/ Preis für den besten Live-Action-Kurzfilm
Der finanzielle Teil des Preises: 1.000 Zloty*). Der Preis geht an den Regisseur (en) des Gewinnerfilms.
d/ Preis für den besten Kurzdokumentarfilm
Der finanzielle Teil des Preises: 1.000 Zloty*). Der Preis geht an den Regisseur (en) des Gewinnerfilms.
Bitte beachten Sie, dass der Preis in dieser Kategorie nicht vergeben wird, wenn es in einer bestimmten Kategorie (Live-Action, Dokumentarfilm oder Animation) weniger als 4 Filme geben wird.
8.6. Gewinner des Créme de la Créme-Wettbewerbs
Kein Bargeld.
8.7. Der Publikumspreis: Das Publikum stimmt für den besten Film aus allen Bereichen des Festivals ab. Der Gewinner erhält den Publikumspreis. Kein finanzieller Teil dieser Auszeichnung.
*) Alle finanziellen Prämien unterliegen der Steuer, die nach polnischem Recht in Polen zu zahlen ist; die aktuellen Wechselkurse finden Sie auf www.nbp.pl;
9. TRANSPORT UND VERANTWORTUNG FÜR DRUCKE
9.1. Die Drucke sollten bis spätestens 20. September im Festivalbüro in Warschau (gemäß den Versandvorschriften) eintreffen.
9.1.a. Frühzeitige Einnahme wird nur berücksichtigt, wenn sie bis zum 15. September beantragt wird.
9.1.b. Bei Kurzfilmen wird die Online-Übertragung des Vorführmaterials dem regulären Versand vorgezogen und ist sehr willkommen.
9.2. Polnische Produzenten und Vertriebspartner liefern und holen die Drucke auf eigene Kosten an das Festivalbüro ab.
9.3. Bei Filmen ohne polnischen Verleih werden die Kosten für den Transport der Drucke, sofern nicht anders vereinbart, von WFF übernommen:
a/ von und nach Polen, sofern der Druck vom und zum Verleiher (Produzent/Handelsvertreter) transportiert wird;
b/ einfache Fahrt (nur nach Polen), wenn der Druck im Rahmen einer Festivalkette transportiert wird.
c/ Falls der Druck auf einem USB-Stick geliefert wird, wird er nicht zurückgeschickt.
9.4. Die Drucke werden bis zum 6. November zurückgesandt/versendet, sofern das Festival mindestens 2 Werktage vor dem Datum, an dem der Versand angefordert wird, über die Ausgangsadresse informiert wird. Wenn das Festival die Informationen zur ausgehenden Adresse nicht bis zum 4. November erhält, werden die Drucke innerhalb eines Monats nach Erhalt der Anweisungen für den Versand versandt. Wenn das Festival bis zum 18. Dezember keine Anweisungen zum Versand erhält, werden die Drucke nicht zurückgegeben (werden vernichtet).
9.5. Das Festival ist für die Drucke vom Zeitpunkt der Abholung beim Versender (beim Import) bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Versender (bei der Rückgabe/beim Export) verantwortlich. Die Verantwortung des Festivals für Beschädigung oder Verlust des Drucks ist auf die Kosten für die Herstellung eines neuen Drucks gemäß dem aktuellen Labortarif für die Herstellung eines Standarddrucks beschränkt. Die Haftung des Festivals im Falle der vollständigen oder teilweisen Zerstörung eines Drucks während des Festivals darf den Wert von 3.500 Euro nicht überschreiten.
9.6. Schäden am Filmdruck müssen dem Festivalbüro innerhalb eines Monats nach Rückgabe und vor der darauffolgenden Vorführung schriftlich gemeldet werden. Alle Ansprüche werden anhand des gemeldeten Zustands des Drucks beurteilt.
10. ANDERE PROBLEME
10.1. Die Teilnahme am Festival setzt die Annahme der Festivalbestimmungen voraus.
10.2. Sobald die Einladung angenommen wurde, kann der eingeladene Film nicht mehr vom Festivalprogramm zurückgezogen werden.
10.3. Die Teilnahme am Warschauer Filmfestival setzt automatisch die Einhaltung dieser Bestimmungen voraus. Produzenten, Verleiher, Verkaufsagenten oder andere Parteien, die Filme für das Festival einreichen, müssen garantieren, dass sie dazu gesetzlich befugt sind.
10.4. Der Direktor des Festivals behält sich das Recht vor, über alle Fälle zu entscheiden, die nicht unter die hier aufgeführten Regeln fallen, und kann in begründeten, gut begründeten Fällen Ausnahmen von den Bestimmungen vorsehen.
10.5. Im Falle von Streitigkeiten über die Auslegung eines in diesen Bestimmungen enthaltenen Artikels gilt die polnische Originalversion als verbindlich.
Adresse des WFF-Büros (Post und Kurierdienste): Warsaw Film Festival, ul. Lwowska 11/11, 00-660 Warszawa, Polen
E-Mail-Kontakt: films@wff.pl
Einsendungs-Frist
31 Jul 25
Einsendungs-Frist
31 Jul 25
Einsendungs-Frist
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Standard-Gebühr
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31 Jul 25
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31 Jul 25
Einsendungs-Frist
31 Jul 25
Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.