Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
31 Jul 20
0€
08 Mai 2020
Aufruf zu Einschreibungen
31 Jul 2020
Festival geschlossen
01 Okt 2020
Benachrichtigungsdatum
29 Okt 2020
01 Nov 2020
1. (1) Organisatoren
Das Catholic Film Festival 2020 (im Folgenden „das Festival“ genannt) wird von der Korea Catholic Cineastes Association organisiert, einer damit verbundenen Organisation des Komitees für soziale Kommunikation der katholischen Bischofskonferenz von Korea, offiziell von der Erzdiözese Seoul genehmigt; und wird von der Exekutive veranstaltet. Komitee des Festivals.
(2). Thema und Zielsetzung
Das Thema des Festivals ist „Leben mit Freude“. Wir hoffen, den universellen Sinn der Freude zu überdenken und über das wesentliche Glück der Menschen nachzudenken, indem verschiedene Protagonisten kämpfen, um Freude in ihrem individuellen Leben zu finden.
3. (3) Festivalzeit, Veranstaltungsorte, Screening-Zeitplan für das nicht-wettbewerbliche Programm
3.1. Das Festival wird für 4 Tage im Daehan Cinema in Seoul, Korea, vom 29. Oktober (Donnerstag) bis zum 1. November (Sonntag) 2020 stattfinden.
3.2. Wettbewerbslose (auf Einladung) Filme werden während des Festivals zweimal gezeigt.
4. (4) Auszeichnungen
Keine Auszeichnungen für nicht-wettbewerbliche Filme (auf Einladung) vergeben werden. Auszeichnungen werden nur für (koreanische) Kurzfilme im Wettbewerbsprogramm vergeben.
5. Anforderungen für die Einreichung
5.1. Filme, die dem Festival vorgelegt werden (im Folgenden „der Film“ genannt), beziehen sich auf das Thema „Leben mit Freude“.
5.2. Es gibt keine Einschränkungen für den Film in seiner Laufzeit und seinem Genre — Fiktion, Animation, Dokumentarfilm, Experimentalfilme usw.
5.3. Der Film sollte nicht vor dem Festival in der Republik Korea veröffentlicht werden. (Vorherige Vorführungen auf anderen Filmfestivals wirken sich jedoch nicht auf die Berechtigung des Films für das Festival aus.)
6. (6) Wie man einreicht
Bitte senden Sie den Film online an non-competition@caff.kr, in einem Zeitraum ab dem 1. Januar (Mittwoch) und endet um Mitternacht (24:00 KST) am 31. Juli (Freitag) 2020.
6.1. Dokumentation
1) Einreichungsformular (in DOCX, PDF oder HWP)
2) 1 Foto des/der Regisseur/der Regisseure (in hochauflösendem JPG oder PNG)
3) 3 Standbilder aus dem Film (in hochauflösendem JPG, oder PNG)
4) 1 Bilddatei des Plakats des Films (falls vorhanden)
6.2. Regeln für die Einreichung
1). Ein Screener-Link zum Film oder zur Screener-Datei wird an non-competition@caff.kr gesendet.
2). Der Betreff der E-Mail sollte wie folgt lauten:
„Caff2020 Nichtwettbewerb/Name des Antragstellers, Titel des Film/Laufzeit.“
(z.B. Caff2020 Nichtwettbewerb/John Doe/Romeo und Juliet/70 min)
3). Es wird keine Einreichungsgebühr erhoben.
6.3. Untertitel
Wenn der Film einen Dialog oder Text auf dem Bildschirm in einer anderen Sprache als Englisch und Koreanisch enthält, muss er mit englischen oder koreanischen Untertiteln versehen sein.
7. Auswahl von Filmen für Wettbewerbsfreie Programme
1. (1) Filme, die im Nicht-Wettbewerb (auf Einladung) gezeigt werden sollen, werden vom Programmteam des Festivals ausgewählt. Das Team wird alle eingereichten Filme bis Mitternacht am 31. Juli (Freitag), 2020 überprüfen und jeden Bewerber über das Auswahlergebnis informieren.
(2). Sobald die Auswahl des Films für das Nicht-Wettbewerbs-Programm (auf Einladung) bekannt gegeben ist, kann die Vorführung auf dem Festival nicht mehr storniert werden.
8. Einreichung der Theaterakte zur Vorführung
1. (1) Nach Erhalt einer Auswahlbenachrichtigung senden Sie bitte nach Rücksprache mit den Organisatoren des Catholic Film Festivals (nachfolgend „Festival“ genannt) die endgültige Datei des Films über den Einreichungstermin/die Frist ein.
(2). Die theatralische Datei muss im DCP und MOV Format präsentiert werden. Ein Standard-DCP (einschließlich aller Verzeichnisse), eine MOV-Datei (ProRes 422 Codec) und eine exportierte Datei von 1080p und 24p (fps) müssen auf einer externen Festplatte oder einem Flash-Laufwerk gespeichert und per Post an das Sekretariat des Festivals gesendet werden; oder über ein Online-Speicherlaufwerk usw. übertragen werden.
3. (3) Neben der Theaterdatei muss auch ein 11-Sekunden-Highlight im MOV-Format eingereicht werden. Das Highlight wird in der Eröffnungszeremonie und dem Promotion-Trailer des Festivals verwendet. Wenn kein Highlight eingereicht wird, wählt das Festival nach eigenem Ermessen einen Auszug aus dem Film aus und verwendet ihn.
4. (4) Wettbewerbsfreie (auf Einladung) Filme, die außerhalb der Republik Korea stammen, werden mit englischen Untertiteln für das internationale Publikum präsentiert.
5. Das Festival wird sein Bestes versuchen, Dateien, die auf einer externen Festplatte oder einem Flash-Laufwerk eingereicht werden, sicher zu halten. Im Falle eines unvermeidlichen Unfalls oder einer Naturkatastrophe haftet das Festival jedoch nicht für Schäden oder Verlust der eingereichten Materialien.
9. (3) Vorführung auf dem Festival
In Übereinstimmung mit den einschlägigen internationalen Vorschriften wird das Festival den Film während des gesamten Festivals nicht mehr als dreimal vorführen. Das Festival bestimmt die Anzahl der Vorführungen, die Termine und den Veranstaltungsort.
10. Übermittelte Materialien für die Werbeaktion verwenden
10.1. Alle eingereichten Materialien können in den Festivalkatalogen und anderen Werbematerialien verwendet werden.
10.2. Für jeden ausgewählten Film hat das Festival das Recht, durch Auszug aus dem Film einen Videoclip zu erstellen, der nicht länger als drei Minuten beträgt und ihn zur Förderung des Festivals verwendet.
11. Archiv und Urheberrecht
11.1. Nach Beendigung des Festivals behält das Festival alle ausgewählten Nicht-Wettbewerbs-Filme in HDCAM-, DCP-, HD-, HDV- und MOV-Formaten für Vorführungs-, Studien- oder Bildungszwecke bei. Gegebenenfalls kann das Festival den Urheberrechtsinhaber des Films auffordern, digitale Kopien des Films erneut zu senden.
11.2. Die ausgewählten Filme können auf nicht-kommerziellen Tourenausstellungen, Austauschausstellungen mit anderen Filmfestivals, Vorführungen für Sponsoren, Bildungsprogramme usw., die vom Festival organisiert und/oder veranstaltet werden, erneut gezeigt werden.
11.3. Wenn das Festival beabsichtigt, einen der ausgewählten Filme auf einem koreanischen oder ausländischen Fernsehsender auszustrahlen, erhält es die Zustimmung des Urheberrechtsinhabers des Films.
11.4. Das Copyright des eingereichten Films liegt beim Urheberrechtsinhaber.
12. - Ja. Vereinbarung
Es wird davon ausgegangen, dass jede Person, die den Antrag für das Festival einreicht, den oben beschriebenen Regeln und Vorschriften zustimmt.
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
31 Jul 20