Mostra de València - Cinema del Mediterrani (41)

Mostra de València - Mediterranean Film Festival



Fristen

13 Mai 2026
Aufruf zu Einschreibungen

30 Jun 2026
Letzter Termin

1
Monat

01 Sep 2026
Benachrichtigungsdatum

03 Nov 2026
15 Nov 2026

Adresse

Paseo Alameda, 30,  46023, València, València, Spain


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival >30' 59'<
Spielfilmfestival >60'


FIAPF accredited festival logo Akkreditiert
Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2025
 Produktionsländer: Erforderlich
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  >30' 59'<
 Spielfilme  >60'
 AI Tools 
 Jede Sprache
 Untertitel 
English
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Photo of Mostra de València - Cinema del Mediterrani
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Spanish
English
German ML


Festival Start: 03 November 2026      Festival Ende: 15 November 2026

41. MOSTRA DE VALÈNCIA-MITTELMEERFILMFESTIVAL


EINFÜHRUNG
Mostra de València — Cinema del Mediterrani ist ein internationales Filmfestival, das vom Stadtrat von Valencia, Spanien, gefördert wird und das Ziel verfolgt, das Kino aus dem Mittelmeerraum als geografisches und kulturelles Referenzformat zu präsentieren und zu fördern. Das Festival ist von der FIAPF als spezialisiertes Filmfestival akkreditiert.

ZWECK
Ziel dieser Aufforderung ist es, Filme einzureichen, die in den Sektionen Offizielle Sektion, La Cabina und Xaloc der 41. Ausgabe von Mostra de València — Cinema del Mediterrani, die vom 3. bis 15. November 2026 in der Stadt Valencia stattfindet, konkurrieren möchten, sofern sie die in dieser Ausschreibung und ihren Bestimmungen festgelegten Anforderungen erfüllen.


Weitere Informationen: www.lamostradevalencia.com

Geldpreise: 85,000€

AUSZEICHNUNGEN MIT WIRTSCHAFTLICHER AUSSTATTUNG

Die Filme, die im Rahmen dieser Aufforderung für die Teilnahme an den Wettbewerbssektionen ausgewählt wurden, kommen für die folgenden Geldpreise in Betracht, die im Rahmen der Haushaltslinie 2026/BPA600000/334/489.01 „Sonstige laufende Transfers“ finanziert werden, und zwar in den unten aufgeführten Beträgen:

-Goldene Palme (Produktionspreis): 30.000€

-Golden Palm Spanischer Vertriebspreis: 15.000€

-Silver Palm//Sonderpreis der Jury: 20.000€

-La Cabina-Preis: 5.000€

-La Cabina Spanischer Vertriebspreis: 5.000€

-Publikumspreis „Ciutat de València“ (Xaloc): 10.000€

Die Höhe der Prämien unterliegt den Steuereinbehaltungen, die in den zum Zeitpunkt der Zahlung geltenden Rechtsvorschriften festgelegt sind, und diese Einbehalte gelten in jedem Fall als im Gesamtbetrag der Prämie enthalten. Die Festivalorganisation handelt ausschließlich als Verrechnungsstelle gemäß den spanischen Steuervorschriften und zahlt die einbehaltenen Beträge vollständig an die spanische Staatskasse.

Für diese Zwecke gelten die Bestimmungen der von Spanien unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommen. Der endgültige Steuersatz und der anzuwendende effektive Steuereinbehalt richten sich nach dem steuerlichen Wohnsitz der begünstigten Einrichtung oder natürlichen Person sowie nach den spezifischen Bestimmungen des geltenden internationalen Abkommens in den einzelnen Ländern.

Die Zuschüsse müssen mit anderen Zuschüssen, Subventionen, Einnahmen oder Ressourcen für denselben Zweck vereinbar sein, unabhängig davon, ob sie von öffentlichen Verwaltungen oder privaten Einrichtungen auf nationaler Ebene, innerhalb der Europäischen Union oder von internationalen Gremien stammen.

•Produktionspreise: Das Eigentum an den Produktionspreisen steht der Produktionseinheit (unabhängig davon, ob es sich um eine natürliche oder juristische Person) des Filmwerks handelt, zu. Bei Koproduktionen erfolgt die Zahlung an die Einrichtung, die den höchsten Anteil an der Finanzierung des Films aufweist.

•Verleihpreise: Das Eigentum an dem Golden Palm Distribution Award und dem La Cabina Distribution Award steht der Produktionseinheit zu, die den ausgezeichneten Film produziert. Die tatsächliche Zahlung des Preisbetrags erfolgt jedoch zugunsten der Einrichtung (natürliche oder juristische Person), die für den kommerziellen Vertrieb des Films in Spanien verantwortlich ist.
oVereinbarung über die Übertragung der Inkassorechte: Um mit der Zahlung fortzufahren, müssen die Produktionsfirma und die Vertriebsgesellschaft eine Vereinbarung über die Übertragung der Inkassorechte abschließen, die unter Verwendung der offiziellen Vorlage von Mostra de València — Cinema del Mediterrani formalisiert wird.

oTechnische Bedingungen und Spezifikationen: Die Zahlung des Preises setzt voraus, dass die folgenden Anforderungen innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr nach Ende des Festivals erfüllt werden, sofern die entstandenen Kosten und die durchgeführten Arbeiten dokumentiert werden.
Räumlicher Geltungsbereich: Der kommerzielle Kinovertrieb muss mindestens drei Autonome Gemeinschaften auf spanischem Gebiet erreichen.
Einnahmenkontrolle: Es werden nur Kinos berücksichtigt, die gemäß der Verordnung CUL/1772/2011 vom 21. Juni den Verpflichtungen zur Besucherkontrolle und Umsatzberichterstattung über die Einrichtungen nachkommen.
Höhe des Preises: Der Preis besteht aus einem festen Betrag, der in voller Höhe ausgezahlt wird, unabhängig davon, ob die akkreditierten Vertriebskosten höher oder niedriger sind als dieser Betrag.
Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln: Die Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass im Haushaltsjahr 2027 angemessene und ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

oFormalisierung des Vertriebsvertrags: Filme können vor der Einreichung einen Vertriebsvertrag in Spanien abgeschlossen haben oder diesen Vertrag während oder nach ihrer Teilnahme am Festival formalisieren. Wenn für den ausgezeichneten Film zum Zeitpunkt der Preisverleihung keine Vertriebsvereinbarung besteht, wird eine nicht verlängerbare Frist von sechs Monaten ab dem Abschluss des Festivals (15. April 2027) eingeräumt, um einen Vertrag zu formalisieren, der den hier festgelegten Spezifikationen entspricht.

Ablauf des Rechts: Wenn der oben genannte Vertrag nicht innerhalb der Frist von sechs Monaten formalisiert und ordnungsgemäß nachgewiesen wird, ist der Verleihpreis nichtig. In diesem Fall wird das zugewiesene Budget freigegeben, und es entsteht kein Anspruch auf Entschädigung oder Entschädigung irgendwelcher Art zugunsten der verliehenen Einrichtungen.

RECHTLICHER RAHMEN
Auszeichnungen gelten als Subventionen und unterliegen der Allgemeinen Subventionsverordnung des Stadtrats von Valencia, dem Gesetz 38/2003 und dem Königlichen Dekret 887/2006.

ANDERE AUSZEICHNUNGEN
Weitere Preise, die unter den Filmen vergeben werden, die an der offiziellen Sektion der 41. Mostra de València-Cinema del Mediterrani teilnehmen, ohne Geldwert, sind:
-Beste Regie
-Beste Kinematographie
-Bestes Drehbuch
-Beste Schauspielerin
-Beste Hauptdarstellerin
-Beste Originalmusik
-Bestes Poster
Zusätzliche Ehrenanerkennungen können verliehen werden.


Weitere Informationen: www.lamostradevalencia.com

3.- WETTBEWERBSBEREICHE


OFFIZIELLER ABSCHNITT
Spielfilme und Sachfilme, die in einem der Länder im Rahmen des Festivals produziert oder koproduziert wurden und nach dem 1. Januar 2025 fertiggestellt wurden und die nicht in öffentlichen Kinos, DVDs, Video-, Fernseh- oder Video-on-Demand-Plattformen in Spanien veröffentlicht wurden und auch nicht an einem spanischen Filmfestival vor oder während der 41. Mostra de València — Cinema del Mediterrani teilgenommen haben, können sich für die Teilnahme bewerben. Mit anderen Worten, sie müssen ihre spanische Premiere auf dem Festival garantieren.

Aus allen eingereichten Filmen wählt die Organisation diejenigen aus, die in der offiziellen Sektion antreten werden. Das Ergebnis dieser Auswahl kann nicht angefochten werden.

An der offiziellen Sektion der 41. Mostra de València — Cinema del Mediterrani können nur Filme von Produktionsfirmen teilnehmen, die keinem der Verbote unterliegen, den Status eines Begünstigten gemäß Artikel 13 des Gesetzes 38/2003 vom 17. November über allgemeine Subventionen und der zweiten Zusatzbestimmung der Allgemeinen Subventionsverordnung des Stadtrats von Valencia und seiner öffentlichen Einrichtungen zu erlangen.


LA CABINA
Mittellange Spiel-, Sachspiel- und Animationsfilme (mit einer Dauer zwischen 30 und 59 Minuten), die in einem der Länder im Rahmen des Festivals produziert oder koproduziert wurden, nach dem 1. Januar 2025 fertiggestellt wurden und die nicht in öffentlichen Kinos, DVD-, Video-, Fernseh- oder Video-on-Demand-Plattformen in Spanien veröffentlicht wurden oder vor oder während der 41. Mostra de València — Cinema del Mediterrani an einem spanischen Filmfestival teilgenommen haben, können sich bewerben für teilnehmen. Mit anderen Worten, sie müssen ihre spanische Premiere auf dem Festival garantieren.

Aus allen eingereichten Filmen wählt die Organisation diejenigen aus, die in La Cabina antreten werden. Das Ergebnis dieser Auswahl kann nicht angefochten werden.

An La Cabina der 41. Mostra de València — Cinema del Mediterrani können nur Filme von Produktionsfirmen teilnehmen, die keinem der Verbote unterliegen, den Status eines Begünstigten gemäß Artikel 13 des Gesetzes 38/2003 vom 17. November über allgemeine Subventionen und der zweiten Zusatzbestimmung der Allgemeinen Subventionsverordnung des Stadtrats von Valencia und seiner öffentlichen Einrichtungen zu erlangen.


XALOC
Spielfilme, Sachbücher und Animationsfilme, die in einem der Länder im Rahmen des Festivals produziert oder koproduziert wurden und nach dem 1. Januar 2025 fertiggestellt wurden und die vor oder während der 41. Mostra de València — Cinema del Mediterrani weder in öffentlichen Kinos, DVD-, Video-, Fernseh- oder Video-on-Demand-Plattformen in der valencianischen Gemeinschaft veröffentlicht wurden noch an einem Filmfestival auf valencianischem Gebiet teilgenommen haben, können sich für die Teilnahme bewerben. Mit anderen Worten, sie müssen ihre valencianische Premiere (in der valencianischen Gemeinschaft) auf dem Festival garantieren.

Aus allen eingereichten Filmen wählt die Organisation diejenigen aus, die an Xaloc teilnehmen werden. Das Ergebnis dieser Auswahl kann nicht angefochten werden.

An Xaloc der 41. Mostra de València — Cinema del Mediterrani können nur Filme von Produktionsfirmen teilnehmen, die keinem der Verbote unterliegen, den Status eines Begünstigten gemäß Artikel 13 des Gesetzes 38/2003 vom 17. November über allgemeine Subventionen und der zweiten Zusatzbestimmung der Allgemeinen Subventionsverordnung des Stadtrats von Valencia und seiner öffentlichen Einrichtungen zu erlangen.


IM RAHMEN DES FESTIVALS ENTHALTENE LÄNDER: Albanien, Algerien, Bosnien und Herzegowina, Zypern, Kroatien, Ägypten, Frankreich, Griechenland, Israel, Italien, Libanon, Libyen, Malta, Marokko, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, Palästina, Portugal, Serbien, Slowenien, Spanien, Syrien, Tunesien, Türkei, Westsahara.

4. EINREICHUNG
Beiträge für alle Wettbewerbsbereiche (Official Section, La Cabina und Xaloc) müssen ab dem Tag nach der Veröffentlichung des Ausschnitts der Ausschreibung im Amtsblatt der Provinz bis zum 30. Juni 2026 online über Festhome eingereicht werden.
Filme müssen in ihrer Originalversion mit englischen Untertiteln eingereicht werden, mit Ausnahme derjenigen, die ursprünglich auf Spanisch, Valencianisch, Katalanisch oder Englisch verfasst sind.
Jeder Film erfordert eine separate Einreichung.
Die Einreichung garantiert keine Auswahl.

5. EINGELADENE FILME
Die Organisation behält sich das Recht vor, Filme jederzeit vor dem Festival per formeller Einladung direkt zu den Wettbewerbssektionen einzuladen. Eingeladene Filme müssen die Einladung formell annehmen.

6. Auszeichnungen MIT WIRTSCHAFTLICHER AUSSTATTUNG
Die Filme, die im Rahmen dieser Aufforderung zur Teilnahme an den Wettbewerbssektionen ausgewählt wurden, kommen für die folgenden Geldpreise in Betracht, die im Rahmen der Haushaltslinie 2026/BPA600000/334/489.01 „Sonstige laufende Transfers“ finanziert werden, und zwar in den unten aufgeführten Beträgen:
-Goldene Palme (Produktionspreis): 30.000€
-Golden Palm Vertriebspreis: 15.000€
-Silver Palm//Sonderpreis der Jury: 20.000€
-La Cabina-Preis: 5.000€
-La Cabina Vertriebspreis: 5.000€
-Publikumspreis „Ciutat de València“ (Xaloc): 10.000€
Die Höhe der Prämien unterliegt den Steuereinbehaltungen, die in den zum Zeitpunkt der Zahlung geltenden Rechtsvorschriften festgelegt sind, und diese Einbehalte gelten in jedem Fall als im Gesamtbetrag der Prämie enthalten. Die Festivalorganisation handelt ausschließlich als Verrechnungsstelle gemäß den spanischen Steuervorschriften und zahlt die einbehaltenen Beträge vollständig an die spanische Staatskasse ab.
Für diese Zwecke gelten die Bestimmungen der von Spanien unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommen. Der endgültige Steuersatz und der anzuwendende effektive Steuereinbehalt richten sich nach dem steuerlichen Wohnsitz der begünstigten Einrichtung oder natürlichen Person sowie nach den spezifischen Bestimmungen des geltenden internationalen Abkommens in den einzelnen Ländern.
Die Zuschüsse müssen mit anderen Zuschüssen, Subventionen, Einnahmen oder Ressourcen für denselben Zweck vereinbar sein, unabhängig davon, ob sie von öffentlichen Verwaltungen oder privaten Einrichtungen auf nationaler Ebene, innerhalb der Europäischen Union oder von internationalen Gremien stammen.

•Produktionspreise: Das Eigentum an den Produktionspreisen steht der Produktionseinheit (unabhängig davon, ob es sich um eine natürliche oder juristische Person) des Filmwerks handelt, zu. Bei Koproduktionen erfolgt die Zahlung an die Einrichtung, die den höchsten Anteil an der Finanzierung des Films nachweisen kann.

•Verleihpreise: Das Eigentum an dem Golden Palm Distribution Award und dem La Cabina Distribution Award steht der Produktionseinheit zu, die den ausgezeichneten Film produziert. Die tatsächliche Zahlung des Preisbetrags erfolgt jedoch zugunsten der Einrichtung (natürliche oder juristische Person), die für den kommerziellen Vertrieb des Films in Spanien verantwortlich ist.
oVereinbarung über die Übertragung der Inkassorechte: Um mit der Zahlung fortzufahren, müssen die Produktionsfirma und die Vertriebsgesellschaft eine Vereinbarung über die Übertragung der Inkassorechte abschließen, die unter Verwendung der offiziellen Vorlage von Mostra de València — Cinema del Mediterrani formalisiert wird.

oTechnische Bedingungen und Spezifikationen: Die Zahlung des Preises setzt voraus, dass die folgenden Anforderungen innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr nach Ende des Festivals erfüllt werden, sofern die entstandenen Kosten und die durchgeführten Arbeiten dokumentiert werden.
Räumlicher Geltungsbereich: Der kommerzielle Kinovertrieb muss mindestens drei Autonome Gemeinschaften auf spanischem Gebiet erreichen.
Einnahmenkontrolle: Es werden nur Kinos berücksichtigt, die gemäß der Verordnung CUL/1772/2011 vom 21. Juni den Verpflichtungen zur Besucherkontrolle und Umsatzberichterstattung über die Einrichtungen nachkommen.
Höhe des Preises: Der Preis besteht aus einem festen Betrag, der in voller Höhe ausgezahlt wird, unabhängig davon, ob die akkreditierten Vertriebskosten höher oder niedriger sind als dieser Betrag.
Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln: Die Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass im Haushaltsjahr 2027 angemessene und ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

oFormalisierung des Vertriebsvertrags: Filme können vor der Einreichung einen Vertriebsvertrag in Spanien abgeschlossen haben oder diesen Vertrag während oder nach ihrer Teilnahme am Festival formalisieren. Wenn für den ausgezeichneten Film zum Zeitpunkt der Preisverleihung keine Vertriebsvereinbarung besteht, wird eine nicht verlängerbare Frist von sechs Monaten ab dem Abschluss des Festivals (15. April 2027) eingeräumt, um einen Vertrag zu formalisieren, der den hier festgelegten Spezifikationen entspricht.

Ablauf des Rechts: Wenn der oben genannte Vertrag nicht innerhalb der Frist von sechs Monaten formalisiert und ordnungsgemäß nachgewiesen wird, ist der Verleihpreis nichtig. In diesem Fall wird das zugewiesene Budget freigegeben, und es entsteht kein Anspruch auf Entschädigung oder Entschädigung irgendwelcher Art zugunsten der verliehenen Einrichtungen.
7. RECHTLICHER RAHMEN
Vergaben gelten als Subventionen und unterliegen der Allgemeinen Subventionsverordnung des Stadtrats von Valencia, dem Gesetz 38/2003 und dem Königlichen Dekret 887/2006.

8. ANDERE Auszeichnungen
Weitere Preise, die an den Filmen vergeben werden, die an der offiziellen Sektion der 41. Mostra de València-Cinema del Mediterrani teilnehmen, ohne Geldwert, sind:
-Beste Regie
-Beste Kinematographie
-Bestes Drehbuch
-Beste Schauspielerin
-Beste Hauptdarstellerin
-Beste Originalmusik
-Bestes Poster
Zusätzliche Ehrenanerkennungen können verliehen werden.

9. ANFORDERUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE FILME
Die Vorführung der Filme, die für die Teilnahme an den Wettbewerbssektionen ausgewählt wurden, erfolgt in 35mm- oder digitalem Format (Digital Cinema Package — DCP). Filme, die nicht die notwendigen technischen Garantien bieten, um eine angemessene Qualität der öffentlichen Vorführung zu gewährleisten, werden abgelehnt.
Die Produktions- und/oder Vertriebsfirmen der ausgewählten Filme müssen der Organisation vor der Durchführung des Festivals die folgenden Materialien vorlegen:
• Eine Kopie des Films in seiner Originalversion im 35mm-, DCP- oder MP4 H264-Format. Diese Kopien bleiben bis zum Abschluss der letzten geplanten Vorführung im Rahmen des Festivals im Besitz der Organisation.
•Eine separate Untertiteldatei (im SRT-Format) in englischer Sprache, falls es sich um Filme handelt, die nicht in ihrer Originalversion auf Spanisch, Valencianisch, Katalanisch oder Englisch vorliegen.
•Eine Dialogliste in der Originalsprache des Films sowie in Englisch, falls es sich um Filme handelt, die nicht in ihrer Originalversion auf Spanisch, Valencianisch, Katalanisch oder Englisch vorliegen.
•Werbematerial, einschließlich:
Ein Trailer des Films im Full-HD-Format. Wenn kein Trailer verfügbar ist, ist ein 3-minütiger Clip für Werbezwecke erforderlich.
oDrei Standbilder aus dem Film in digitalem Format und hoher Auflösung (300 dpi).
oA Poster des Films in digitalem Format und hoher Auflösung (300 dpi).

10. VERPFLICHTUNGEN AUSGEWÄHLTER FILME
Die Auswahl der Filme, die in der offiziellen Sektion, La Cabina und Xaloc der 41. Mostra de València — Cinema del Mediterrani antreten, bleibt bis zur Veröffentlichung einer offiziellen Ankündigung durch die Organisation vertraulich, unabhängig von der Kommunikation, die möglicherweise mit den interessierten Parteien geführt wurde.
Sobald ein Film eingereicht und ausgewählt wurde (und die Einladung von der Person bestätigt wurde, die ihn registriert hat), kann er nicht vom Wettbewerb zurückgezogen werden und muss bis zum Ende seiner Teilnahme am Festival weiterhin die erforderlichen Bedingungen erfüllen.
Die Autoren der teilnehmenden Filme erteilen der Organisation die Erlaubnis, die zur Verfügung gestellten Materialien für die Werbung für das Festival zu verwenden.
Die Produktions- und/oder Vertriebsfirmen der teilnehmenden Filme genehmigen die Verwendung eines oder mehrerer Auszüge aus dem Werk zur Verbreitung zu Informationszwecken in allen Medien.


11. PFLICHTEN DER AUSGEZEICHNETEN FILME
Die Produktions- und/oder Vertriebsfirmen der Filme, die auf der 41. Mostra de València — Cinema del Mediterrani mit einem Geldpreis ausgezeichnet wurden, verpflichten sich, in den Kopien der Werke, die zur Ausstellung in öffentlichen Kinos, anderen Filmfestivals, auf DVD-, Blu-ray-, Fernseh- oder Video-on-Demand-Plattformen verteilt werden, sowie in allen gedruckten Informations- und Werbematerialien einen schriftlichen Hinweis auf den verliehenen Preis aufzunehmen.
Eine solche Referenz besteht aus einer schriftlichen Erwähnung des verliehenen Preises und einem Unternehmensimage von Mostra de València — Cinema del Mediterrani, das ihnen von der Organisation zusammen mit den entsprechenden Nutzungsrichtlinien zur Verfügung gestellt wird.
Für die Zwecke der Zahlung der Geldprämien müssen sowohl die Produktionsunternehmen, denen der Zuschlag erteilt wurde, als auch gegebenenfalls die Vertriebsstellen, denen die Inkassorechte übertragen wurden, nachweisen, dass sie ihren steuerlichen Verpflichtungen gegenüber der spanischen Steuerbehörde (AEAT), ihren Verpflichtungen gegenüber dem Sozialversicherungssystem sowie ihren Steuerpflichten gegenüber der Stadtkasse der Stadtverwaltung von Valencia nachkommen.
Zu diesem Zweck und vor der Genehmigung der Zahlung müssen die Begünstigten eine Verantwortlichkeitserklärung unterzeichnen, in der der Stadtrat von Valencia ausdrücklich ermächtigt wird, diese Einhaltung elektronisch bei den zuständigen Behörden zu überprüfen.
Falls das Unternehmen einer solchen Überprüfung nicht ausdrücklich zustimmt, muss es eigenständig die Verwaltungsbescheinigungen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass es die oben genannten Verpflichtungen erfüllt, deren Gültigkeit drei Monate nicht überschreitet.

12. JURY
Für die Preisverleihung ernennt die Organisation die Mitglieder der Fachjurys für die Wettbewerbssektionen (Offizielle Sektion, La Cabina). Jede Jury besteht aus mindestens drei und maximal fünf Fachleuten mit anerkanntem Ansehen im Film- und Kulturbereich. Ihre Lehrplanprofile werden vor Beginn des Festivals auf der offiziellen Website www.lamostradevalencia.com veröffentlicht.
-Inkompatibilitäten: Personen mit direktem Interesse an der Produktion, Ausstellung oder einer anderen Form der Verwertung oder Teilnahme an den für den Wettbewerb ausgewählten Filmen dürfen nicht Mitglied der Jury sein.
Der Publikumspreis „Ciutat de València“ wird im Rahmen einer Abstimmung der Zuschauer unter den in der Sektion Xaloc ausgewählten Filmen verliehen. Die Ergebnisse der Prüfung werden nach Abschluss der Veranstaltung auf der offiziellen Website www.lamostradevalencia.com veröffentlicht.

Die Entscheidungen der Jurys und die Ergebnisse der Publikumsabstimmung sind endgültig und können nicht angefochten werden. Ein finanziell dotierter Preis darf nicht für nichtig erklärt oder ex aequo vergeben werden. Ausgenommen davon sind die Verteilungspreise für die Goldene Palme und den La Cabina Award, für die ausschließlich die Bedingungen für die Vertragsformalisierung und die Beauftragung der Abholung gelten, die in Punkt 6 dieser Ausschreibung festgelegt sind.

13. ANNAHME DER BESTIMMUNGEN DIESER AUSSCHREIBUNG UND IHRER REGELN
Die Teilnahme an der 41. Mostra de València-Cinema del Mediterrani setzt die uneingeschränkte Annahme und Einhaltung dieses Aufrufs und seiner Regeln voraus, deren Interpretation das alleinige Vorrecht der Organisation ist.

14. VERÖFFENTLICHUNG DER AUSSCHREIBUNG
Der vollständige Text der Ausschreibung für die 41. Mostra de València-Cinema del Mediterrani wird in der Nationalen Subventionsdatenbank, im Amtsblatt der Provinz Valencia (Boletín Oficial de la Provincia de València) und auf der Festhome-Plattform veröffentlicht, unbeschadet zusätzlicher Öffentlichkeitsarbeit, die die Organisation gegebenenfalls für eine breitere Verbreitung durchführen kann.

15. DATENSCHUTZ
Die von den Teilnehmern registrierten Daten werden gemäß den Bestimmungen des Organgesetzes 3/2018 vom 5. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten und die Garantie digitaler Rechte erhoben und verarbeitet. Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und Widerspruchsrechte können auf formellen Antrag geltend gemacht werden.

16. GEHT IN BERUFUNG
Gegen diese Resolution, mit der der Verwaltungsweg ausgeschöpft ist, können interessierte Parteien gemäß den Artikeln 123 und 124 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen innerhalb eines Monats bei der Behörde, die das Gesetz erlassen hat, eine fakultative Beschwerde zur Aufhebung einreichen oder innerhalb von zwei Monaten direkt vor den streitigen Verwaltungsgerichten gemäß dem Gesetz 29/1998 vom 13. Juli eine streitige Verwaltungsbeschwerde einlegen, die Streitfälle regelt Verwaltungsgerichtsbarkeit.
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www.lamostradevalencia.com


  

 
  

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