ALGIERS FILM FESTIVAL (12)

FILM FESTIVAL



Fristen

27 Jul 2024
Aufruf zu Einschreibungen

27 Aug 2024
Festival geschlossen

25 Nov 2024
Benachrichtigungsdatum

24 Nov 2024
30 Nov 2024

Adresse

RESIDENCE DES DEUX BASSINS ANEX BLOC 8,  16000, ALGIERS, ALGIERS, Algeria


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival
Spielfilmfestival


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 November 2022
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme 
 Spielfilme 
 Jede Sprache
 Untertitel 
English French
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Photo of ALGIERS FILM FESTIVAL
Photo of ALGIERS FILM FESTIVAL
Photo of ALGIERS FILM FESTIVAL
Photo of ALGIERS FILM FESTIVAL

English
German ML


Festival Start: 24 November 2024      Festival Ende: 30 November 2024

Das Algiers Film Festival (AFF) ist ein jährliches internationales Filmfestival, das vom algerischen Ministerium für Kultur und Kunst organisiert wird.

Filme im Wettbewerb.

Artikel 1
Ziel des Festivals ist es, im Geiste der Freundschaft und universellen Zusammenarbeit hochwertige Werke zu enthüllen und zu präsentieren, um der Entwicklung der Filmkunst zu dienen und die Entwicklung der Filmindustrie in Algerien und auf der ganzen Welt zu fördern.

Artikel 2
Das Festival findet vom 24. bis 30. November 2024 statt.

Artikel 3
Die Festivalleitung wählt die Filme aus und lädt sie ein, die im Wettbewerb, außerhalb des Wettbewerbs und in allen anderen Kategorien präsentiert werden.

Jeder Film, der von der Verwaltung zur offiziellen Auswahl eingeladen wird, erhält eine Teilnahmebescheinigung.

Nur Filme, die die folgenden Kriterien erfüllen, können ausgewählt und zur offiziellen Auswahl eingeladen werden:

● Wurden in den 24 Monaten vor dem Festival produziert.

● Wurden nicht im Internet präsentiert.

● Dem in Artikel 1 definierten Zweck des Festivals dienen.

● Die Vorführdauer von Spielfilmen darf 70 Minuten, einschließlich der Credits, nicht unterschreiten.

● Die Dauer der Vorführung von Kurzfilmen darf 40 Minuten, einschließlich Credits, nicht überschreiten.

● Präsentieren Sie die Merkmale eines Filmwerks, insbesondere in Bezug auf Erzählung, Kinematographie, Soundtrack und Schnitt usw.

● Lassen Sie sich von einem der Rechteinhaber des Films registrieren, der sich verpflichtet, während der Veranstaltung anwesend zu sein.

● Sie waren in früheren Ausgaben nicht für das Festival registriert.

● Ein Regisseur kann nur einen Film einreichen.

● Die Akkreditierung im Zusammenhang mit der Registrierung eines Films beim Festival ist ausschließlich vorbehalten für:

○ die Regisseure, Produzenten, Drehbuchautoren oder Schauspieler des Films,

○ Unternehmen, deren Haupttätigkeit die Produktion, der Vertrieb, die Verwertung oder die Ausstrahlung von Filmen einschließlich dieses Films ist,

○ Institutionen, Verbände und Berufsverbände, deren Hauptzweck die Förderung von Filmen einschließlich dieses Films ist

Artikel 4
Sobald der Film ausgewählt wurde, kann er während der Veranstaltung nicht mehr aus dem Programm genommen werden.

Artikel 5
Während der Dauer des Festivals darf keiner der eingeladenen Filme vor seiner offiziellen Präsentation außerhalb der Festivaltheater gezeigt werden.

Artikel 6
Alle Filme müssen in der Originalversion präsentiert und mit arabischen, französischen oder englischen Untertiteln versehen werden.
Jede Sprache, in der der Film in seinem Herkunftsland ausgestrahlt wird oder ausgestrahlt wird, gilt als Originalversion.

Die Verwaltung wird prüfen, inwieweit eine Version, die dieser Definition nicht genau entspricht, dennoch beibehalten werden könnte.
Die Kosten für die Untertitelung gehen zu Lasten des Herstellers.

Artikel 7
Die Verwaltung ernennt den Präsidenten und die Persönlichkeiten, aus denen sich die Jury der Filme zusammensetzt, die im Wettbewerb stehen.

Bei der Erstellung der Preisliste stimmt die Jury geheim ab.

Entscheidungen werden in den ersten beiden Wahlgängen mit absoluter Mehrheit der Wähler und in den folgenden Wahlgängen mit relativer Mehrheit getroffen.
Der Kurator und der künstlerische Leiter des Festivals nehmen an den Beratungen der Jury teil. Sie nehmen nicht an der Abstimmung teil.

Jeder, der an der Produktion oder Verwertung eines Films im Wettbewerb interessiert ist, kann nicht Teil der Jurys sein.

Artikel 8
Die Jury muss in ihrer Preisliste Folgendes vergeben:

Jury FÜR SPIELFILME

1. Der Hauptpreis
2. Der Preis der Jury
3. Der Regiepreis
4. Der Drehbuchpreis
5. Der Female Performance Award
6. Der männliche Leistungspreis

JURY FÜR KURZFILME

1. Der Hauptpreis
2. Besondere Erwähnung der Jury

Jury FÜR DOKUMENTARFILME

1. Der Hauptpreis
2. Besondere Erwähnung der Jury

Publikums-Jury

1. Publikumspreis
Ein einzelner Film kann nur einen der Listenpreise erhalten.

Artikel 09
Die Frist für die Registrierung der zur Auswahl vorgeschlagenen Filme ist der 27. August 2024.

Ein Anmeldeformular muss vor diesem Datum online ausgefüllt und über unsere Website eingereicht werden.

Artikel 10
Die Speditionskosten (sowohl für die Einfuhr als auch für die Wiederausfuhr) sowie die Kosten für die Vorführung und Übersetzung von Filmen, die den Mitgliedern des Auswahlausschusses im Hinblick auf ihre mögliche Auswahl präsentiert werden, gehen ausschließlich zu Lasten der Produzenten oder der autorisierten Stellen.

Die Transport- und Versicherungskosten für Kopien und/oder Kassetten beim Hin- und Rückversand gehen zu Lasten des Eigentümers.

Das Festival trägt die Kosten für die Aufbewahrung und Versicherung von Kopien der ausgewählten Filme in und zwischen den offiziellen Festivalräumen.

Im Falle des Verlusts oder der Beschädigung einer Kopie kann das Festival nur im Rahmen des vom Hersteller auf dem technischen Datenblatt angegebenen Wertes haftbar gemacht werden.

Artikel 11
Der Festivalkurator ist befugt, sich mit allen Fällen zu befassen, die in diesen Bestimmungen nicht vorgesehen sind.

Artikel 12
Die Teilnahme am Festival setzt die Einhaltung dieser Regeln und die vorherige Einhaltung der Vorauswahlbedingungen voraus.

Im Falle von Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der Vorschriften hat der algerische Text Vorrang.

Diese Bestimmungen gelten für die gesamte offizielle Auswahl (Wettbewerb, Außerhalb des Wettbewerbs)

Rechtliche Aspekte
Im Folgenden zusammenfassend als „Teilnehmer“ bezeichnet:

Die Teilnehmer unterlassen ausdrücklich, in welcher Form auch immer, die Verwertung von Produkten oder Rechten anzubieten, die gegen gesetzliche oder regulatorische Bestimmungen sowie gegen internationale Konventionen in Bezug auf geistiges Eigentum und Fälschung verstoßen.

Das Festival behält sich das Recht vor, die Registrierung von Filmen, die die öffentliche Ordnung stören oder religiöse Überzeugungen verletzen könnten, sowie von Filmen mit pornografischem Charakter oder Anstiftung zu Gewalt sowie von Postern und Dokumenten, die sich auf diese beziehen, abzulehnen. Jeder ordnungsgemäß zur Kenntnis gebrachte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt zur sofortigen Anwendung der vorgesehenen Sanktionen und zum zweijährigen Verbot der Teilnahme am Festival für den Täter.

Jedes Unternehmen, jede Institution, jeder Verband oder jede Organisation, die das Festival im Namen eines oder mehrerer Dritter abonniert, verpflichtet sich, diese allgemeinen Bedingungen zu übermitteln und von den Begünstigten der Anmeldungen akzeptieren zu lassen, und garantiert die vollständige Einhaltung dieser Bedingungen durch registrierte Dritte.

Es verpflichtet sich außerdem, die Anmeldebedingungen vollständig einzuhalten und dem Festival alle nützlichen Informationen über die Begünstigten der Anmeldungen mitzuteilen. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Klausel werden die Anmeldungen automatisch storniert.

Alle Teilnehmer verpflichten sich, dem Festival zur Verfügung zu stehen, um der Presse zu antworten (angemessene Anfragen)

Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, sein Bild an öffentlichen Orten für jegliche Form der Werbeverwertung (Foto-, Videoaufnahmen, Reportagen oder andere Werbemaßnahmen) zu verwenden

Bedingungen der Teilnahme

Artikel 1 — Grundlegende Voraussetzungen für die Registrierung
Artikel 2 — Formalitäten für die Registrierung
Artikel 3 — Genehmigung der Veröffentlichung und Verbreitung
Artikel 4 — Akkreditierung für das Festival
Artikel 5 — Verbot der Verbreitung und des Flypostings
Artikel 6 — Ausschluss

Artikel 1 — Grundlegende Voraussetzungen für die Registrierung
Die Verwaltung wählt die Filme aus, die im Wettbewerb, außerhalb des Wettbewerbs und in allen anderen Kategorien gezeigt werden, und lädt sie ein.

Jeder Film, der zur offiziellen Auswahl eingeladen wird, erhält eine Teilnahmebescheinigung.

Nur Filme, die die folgenden Kriterien erfüllen, können ausgewählt und zur offiziellen Auswahl eingeladen werden:

● Wurden in den 24 Monaten vor dem Festival produziert.

● Wurden nicht im Internet präsentiert.

● Dem in Artikel 1 definierten Zweck des Festivals dienen.

● Die Vorführdauer von Spielfilmen darf 70 Minuten einschließlich Abspann nicht unterschreiten.

● Die Dauer der Vorführung von Kurzfilmen darf 40 Minuten, einschließlich Credits, nicht überschreiten.

● Präsentieren Sie die Merkmale eines filmischen Werks, insbesondere in Bezug auf Erzählung, Fotografie, Soundtrack und Schnitt usw.

● Lassen Sie sich von einem der Rechteinhaber des Films registrieren, der sich verpflichtet, während der Veranstaltung anwesend zu sein.

● Sie waren noch nicht für das Festival angemeldet
frühere Ausgaben.

● Ein Regisseur kann nur einen Film einreichen.

● Die Akkreditierung im Zusammenhang mit der Registrierung eines Films beim Festival ist ausschließlich vorbehalten für:

○ die Regisseure, Produzenten, Drehbuchautoren oder Schauspieler des Films,

○ Unternehmen, deren Haupttätigkeit die Produktion, der Vertrieb, die Verwertung oder die Ausstrahlung von Filmen einschließlich dieses Films ist,

○ Institutionen, Verbände und Berufsverbände, deren Hauptzweck die Förderung von Filmen einschließlich dieses Films ist

Artikel 2 — Formalitäten für die Registrierung
Die Validierung der Online-Registrierungsdatei auf der Festival-Website verpflichtet den Teilnehmer zur vollständigen Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und verpflichtet sie endgültig.

Der Teilnehmer garantiert die Richtigkeit der für jeden seiner Filme bereitgestellten Informationen.

Das Festival zeigt die Filme und behält sich das Recht vor, die Registrierung von Filmen abzulehnen, die seiner Meinung nach die in Artikel 1 oben festgelegten Zulassungskriterien nicht erfüllen, ohne seine Entscheidung begründen zu müssen.

Die Filme werden in der Reihenfolge ihrer Validierung auf der Festival-Website bearbeitet.

Anmeldungen können jederzeit und ohne Vorankündigung geschlossen werden, sobald die vom Festival festgelegte Anzahl erreicht ist.

Die Anmeldungen werden bis spätestens 27. August 2024 geschlossen.


Artikel 3: Festival-Akkreditierung
Die Registrierung eines Films beim Festival ermöglicht die Akkreditierung von einem oder zwei Mitgliedern des Filmteams (Regisseur, Produzent, Schauspieler, Drehbuchautor usw.).

Der Akkreditierungsantrag wird am Ende der Registrierung online gestellt. Sobald die Informationen zu der Person oder den Personen, die einen Ausweis beantragen, zur Verfügung gestellt wurden, ist es unmöglich, den Namen dieser Personen zu ändern. Im Falle der Registrierung mehrerer Filme durch dieselbe Einrichtung wird die Anzahl der ausgegebenen Ausweise vom Festival in Abhängigkeit von der Anwesenheit des/der Regisseure (s) festgelegt.

Jeder Ausweis ist streng persönlich und kann unter keinen Umständen übertragen, verliehen oder eingetauscht werden, da sonst die Zugangsrechte entzogen werden.

Artikel 4: Verbot der Verbreitung und des Flypostings

Der Teilnehmer verpflichtet sich ausdrücklich, keine Werbematerialien (d. h. Flugblätter, Prospekte, Zeitungen, Poster, hängende Poster oder Aufkleber an Wänden, Böden, Fenstern), Verteilung von Dokumenten oder Werbeartikeln, Bewegung verkleideter oder tragender Personen usw. in Bezug auf sein Unternehmen oder seinen Film, seine Tätigkeit, seine Manager und/oder Mitglieder, sein audiovisuelles Vermögen oder nicht und im Allgemeinen jede Aktivität oder Person, die eine direkte oder indirekte Link mit dem Teilnehmer, innerhalb der Festival ohne vorherige Zustimmung des Festivals.

Die Kosten für das Entfernen, Reinigen oder Reparieren dieser Werbeelemente werden dem Teilnehmer vollständig in Rechnung gestellt, der sich verpflichtet, sie vorbehaltlich zusätzlicher Schäden und Zinsen zu erstatten.

Artikel 5 — Ausschluss
Jeder Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Regeln sowie die Nichteinhaltung der Regeln der öffentlichen Ordnung und der polizeilichen Sicherheit kann nach eigenem Ermessen des Festivals zum sofortigen vorübergehenden oder dauerhaften Ausschluss des Teilnehmers ohne Formalitäten führen.


  

 
  

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