FANTBilbao - Festival De Cine Fantástico De Bilbao ()

Bilbao Fantasy Film Festival



Fristen

28 Nov 2022
Aufruf zu Einschreibungen

05 Feb 2023
Festival geschlossen

31 Mär 2023
Benachrichtigungsdatum

05 Mai 2023
13 Mai 2023

Adresse

C/ Beurko Viejo 3, pabellon 38,  48902, Barakaldo, Bizkaia, Spain


Festival Beschreibung
Fantasie
Kurzfilmfestival >1' 30'<
Spielfilmfestival >60'


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Genres
 Alle Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Online und physischer Standort
 Produktionsdatum: Jede
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  >1' 30'<
 Spielfilme  >60'
 Jede Sprache
 Untertitel 
Basque English Spanish
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Photo of FANTBilbao - Festival De Cine Fantástico De Bilbao
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Spanish
English
German ML


Festival Start: 05 Mai 2023      Festival Ende: 13 Mai 2023

Der Stadtrat von Bilbao organisiert derzeit das 29. BILBAO FANTASY FILM FESTIVAL — FANT2023, das vom 5. bis 13. Mai 2023 in Bilbao stattfinden wird.

Der Stadtrat von Bilbao organisiert derzeit das 29. BILBAO FANTASY FILM FESTIVAL — FANT2023, das vom 5. bis 13. Mai 2023 in Bilbao stattfinden wird. Im Rahmen des Festivals wird die Organisation die folgenden Auszeichnungen vergeben:
1. Auszeichnungen für die besten Spielfilme in der offiziellen Auswahl.
2. Publikumspreis für den besten Spielfilm der offiziellen Auswahl.
3. Preis für das beste Drehbuch in der offiziellen Auswahl, in Zusammenarbeit mit der Basque Scriptwriters Association.
4. Preis für den innovativsten Filmregisseur der offiziellen Auswahl in Zusammenarbeit mit dem Cineclub FAS.
5. Preis für den besten Spielfilm in der Sektion Fantasy Panorama.
6. FanTrobia Award, FANT-Ehrenpreis und FantasyStar Award.
7. Preis für die beste Leistung eines Schauspielers/einer Schauspielerin in der Sektion baskische FANT-Kurzfilme, in Zusammenarbeit mit dem Verband der baskischen Schauspieler/Schauspielerinnen.
8. Auszeichnungen für die besten Kurzfilme in den Kategorien Official Selection und Fantasy Panorama.

Für diese Auszeichnungen gelten die folgenden Regeln:

1. Jurypreis und Publikumspreis für den besten Spielfilm der offiziellen Auswahl
Die OFFIZIELLE AUSWAHL des Festivals wird aus Spielfilmen bestehen, die aufgrund ihres Inhalts oder Themas dem Fantasy-Genre zugerechnet werden können, die nur schwer Zugang zu den traditionellen kommerziellen Kanälen haben (europäische Filme, asiatische Filme, Filme unabhängiger Produktionsfirmen usw.) und noch nicht wurde in Bilbao veröffentlicht.
1. Wettbewerber für diese Auszeichnungen sind (Spiel-) Filme, die von der Organisation für die Vorführung auf dem Festival ausgewählt wurden und den Merkmalen der Sektion entsprechen.
2. Der Preis für den besten Spielfilm wird von der Jury mit 3.500€ dotiert. Diese Beträge unterliegen gegebenenfalls der Quellensteuer, die sich aus der Anwendung der geltenden Steuervorschriften ergibt. Der Preis wird mit einer Gedenktrophäe verliehen. Das Preisgeld wird zu gleichen Teilen zwischen dem Produzenten und dem Produzenten des Films aufgeteilt, aber in einer einmaligen Zahlung an den Produzenten ausgezahlt. Für Zahlungszwecke gilt die Person, die somit im Anmeldeformular erscheint, als Hersteller. Falls der Produzent und der Hersteller des Films ein und dieselbe Person sind, erhält er oder sie den Gesamtbetrag. Die Trophäe wird an den Filmemacher verliehen.
3. Der Preis kann nicht für nichtig erklärt oder ex aequo verliehen werden.
4. Die Auswahl des besten Films obliegt einer Expertenjury, die vom Ministerium für Kultur und Verwaltung der Stadt Bilbao auf Vorschlag der Festivalleitung ernannt wird.
5. Die Mitglieder der FANT-Jury werden nicht weniger als drei sein und immer eine ungerade Zahl haben.
6. Die Jury wird von der Festivalleitung von einem Sekretär ernannt, der an den Beratungen teilnehmen kann, aber kein Stimmrecht hat.
7. Die FANT-Jury kann in Absprache mit der Festivalleitung ihre eigenen internen Regeln festlegen.
8. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und bindend.
2. Publikumspreis für den besten Spielfilm der offiziellen Auswahl.
Die Auswahl dieser Auszeichnung obliegt den Personen, die an den Vorführungen der offiziellen Sektion teilnehmen. Das Publikum, das an jeder Sitzung teilnimmt, kann den gezeigten Spielfilm bewerten. Der Preis geht an den Kurzfilm, der die meisten Zuschauerstimmen erhalten hat (gemäß dem verwendeten gewichteten Abstimmungssystem). Die Auszeichnung wird ehrenamtlich verliehen, begleitet von einer Gedenktrophäe und ist nicht mit einer finanziellen Ausstattung ausgestattet.
Der Publikumspreis für den besten Spielfilm, der an den Macher des Films geht, wird ehrenamtlich vergeben und von einer Gedenktrophäe ohne finanzielle Ausstattung begleitet. Der beste Spielfilm des Publikums wird von den Zuschauern ausgewählt, die an den Vorführungen der offiziellen Auswahl teilnehmen. Der Preis geht an den Film, der die meisten Zuschauerstimmen erhalten hat (gemäß dem verwendeten gewichteten Abstimmungssystem).
3. Preis der Baskischen Drehbuchautorenvereinigung für das beste Drehbuch in der offiziellen Auswahl
Die Aufgabe, das beste Drehbuch für einen Spielfilm in der offiziellen Auswahl auszuwählen, obliegt einer Expertenjury, die vom baskischen Drehbuchautorenverband ernannt wird. Der Preis, der an den Drehbuchautor des Films geht, wird ehrenamtlich vergeben und von einer Gedenktrophäe ohne finanzielle Ausstattung begleitet.
4. Auszeichnung des Cineclub FAS an den innovativsten Regisseur in der offiziellen Auswahl
Die Aufgabe, den innovativsten Regisseur eines Spielfilms in der offiziellen Auswahl auszuwählen, obliegt einer vom CINECLUB FAS benannten Expertenjury. Der Preis, der an den Macher des Films geht, ist ehrenamtlich und wird von einer Gedenktrophäe ohne finanzielle Ausstattung begleitet.
5. Preis für den besten Spielfilm in der Sektion Fantasy Panorama
Die Sektion FANTASY PANORAMA des Festivals wird aus einer Auswahl von Fantasyfilmen mit einer klaren, unabhängigen Ausrichtung bestehen. Das Festival vereint auf diese Weise einen der wichtigsten Trends des Genres unserer Zeit, in dem Kühnheit und Unabhängigkeit mit den Standards des Fantasy-Genres verschmelzen.
Es wird aus einer Auswahl von Spielfilmen bestehen, die, genau wie die in der offiziellen Auswahl, aufgrund ihres Inhalts oder Themas dem Fantasy-Genre zuzuordnen sind, nur schwer Zugang zu den traditionellen kommerziellen Kanälen haben und noch nicht in Bilbao veröffentlicht wurden. Für diese Auswahl vergibt das Festival einen PREIS FÜR DEN BESTEN SPIELFILM, der nach den folgenden Regeln vergeben wird:
1. Wettbewerber für diesen Preis sind Spielfilme, die von der Organisation für die Vorführung auf dem Festival ausgewählt wurden und den Merkmalen der Sektion entsprechen.
2. Der Preis für den besten Spielfilm in der Sektion Fantasy Panorama wird mit 2.250€ dotiert. Diese Beträge unterliegen gegebenenfalls der Quellensteuer, die sich aus der Anwendung der geltenden Steuervorschriften ergibt. Der Preis wird mit einer Gedenktrophäe verliehen. Das Preisgeld wird zu gleichen Teilen zwischen dem Produzenten und dem Macher des Films aufgeteilt, aber ausgezahlt
in einer einmaligen Zahlung an den Hersteller. Für Zahlungszwecke gilt die Person, die somit im Anmeldeformular erscheint, als Hersteller. Falls der Produzent und der Hersteller des Films ein und dieselbe Person sind, erhält er oder sie den Gesamtbetrag. Die Trophäe wird an den Filmemacher verliehen.
3. Der Preis kann nicht für nichtig erklärt oder ex aequo verliehen werden.
4. Die Auswahl des besten Films Fantasy Panorama obliegt einer Expertenjury, die von der Abteilung für Kultur und Verwaltung der Stadt Bilbao auf Vorschlag der Festivalleitung ernannt wird.
5. Die Mitglieder der FANT-Jury werden nicht weniger als drei sein und immer eine ungerade Zahl haben.
6. Die Jury wird von der Festivalleitung von einem Sekretär ernannt, der an den Beratungen teilnehmen kann, aber kein Stimmrecht hat.
7. Die Fantasy Panorama Jury kann in Absprache mit der Festivalleitung ihre eigenen internen Regeln festlegen.
8. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und bindend.
6. Fantrobia Award, FANT-Ehrenpreis und Fantasy Star Award.
Der FANTROBIA Award, der ehrenamtlich vergeben wird, wird von der Organisation an eine Person verliehen, die sich in letzter Zeit hervorgetan hat und somit einen steigenden Wert im Fantasy-Film-Genre darstellt.
Ebenso kann die Festivalorganisation zwei weitere Auszeichnungen an relevante Persönlichkeiten des Genres, in diesem Fall bereits konsolidiert, vergeben: den Honorary FANT, eine Auszeichnung, die sich an Personen richtet, die sich auf nationaler Ebene hervorgetan haben, und den FantasyStar Award an Persönlichkeiten mit einer herausragenden internationalen Karriere.

7. Preis für die beste Leistung eines Schauspielers/einer Schauspielerin in der Sektion baskische FANT-Kurzfilme, in Zusammenarbeit mit dem Verband der baskischen Schauspieler/Schauspielerinnen.
Die Aufgabe, die beste Darbietung eines Schauspielers/einer Schauspielerin in der Sektion baskische FANT-Kurzfilme auszuwählen, obliegt einer Expertenjury, die vom Verband der baskischen Schauspieler/Schauspielerinnen ernannt wird. Der Preis, der an einen Schauspieler oder eine Schauspielerin eines der Filme der Sektion geht, ist ehrenamtlich und wird von einer Gedenktrophäe ohne finanzielle Ausstattung begleitet.
8. Auszeichnungen für Kurzfilme
Für die Sektion „FANT SHORT“ vergibt das Festival Auszeichnungen für die BESTEN KURZFILME. Dieser Abschnitt umfasst die folgenden Auszeichnungen:
•DER PREIS DER JURY FÜR DEN BESTEN KURZFILM IN OFFIZIELLER AUSWAHL FANT (international, spanisch oder baskisch)
•DER PUBLIKUMSPREIS FÜR DEN BESTEN KURZFILM IN OFFIZIELLER AUSWAHL FANT (international, spanisch oder baskisch)
•DER JURYPREIS FÜR DEN BESTEN BASKISCHEN KURZFILM IN DER OFFIZIELLEN AUSWAHL FANT
•DER JURYPREIS FÜR DEN BESTEN KURZFILM IN DER FANTASY-PANORAMA-SEKTION FANT
Die Sektion „FANT SHORT FILM“ des Festivals zeigt Kurzfilme, die von der Organisation ausgewählt wurden und deren Inhalt oder Thema dem Fantasy-Genre zuzuordnen sind. Filme, die an diesem Abschnitt teilnehmen, dürfen nicht länger als 30 Minuten sein.
8.1 Jurypreise für den besten Kurzfilm und den besten baskischen KURZFILM in der offiziellen Auswahl FANT
DIE JURYPREISE FÜR DEN BESTEN KURZFILM UND FÜR DEN BESTEN BASKISCHEN KURZFILM richten sich nach den folgenden Regeln:
1. Wettbewerber für diesen Preis sind Kurzfilme, die unter den Filmen ausgewählt wurden, die rechtzeitig und ordnungsgemäß eingereicht wurden, von denen angenommen wird, dass sie den Merkmalen der Sektion entsprechen und die daher für die Sektion „FANT short“ des Festivals ausgewählt und gezeigt wurden.
2. Der Preis für den besten Kurzfilm wird mit 3.000€ und der Preis für den besten baskischen Kurzfilm mit 2.000€ dotiert. In beiden Fällen unterliegen diese Beträge gegebenenfalls der Quellensteuer, die sich aus der Anwendung der geltenden Steuervorschriften ergibt. Beide Auszeichnungen werden mit einer Gedenktrophäe ausgestattet. Das Preisgeld wird zu gleichen Teilen zwischen dem Produzenten und dem Produzenten des Films aufgeteilt, aber in einer einmaligen Zahlung an den Produzenten ausgezahlt. Für Zahlungszwecke gilt die Person, die somit im Anmeldeformular erscheint, als Hersteller. Falls der Produzent und der Hersteller des Films ein und dieselbe Person sind, erhält er oder sie den Gesamtbetrag. Die Trophäe wird an den Filmemacher verliehen.
3. Die Auszeichnungen können nicht für nichtig erklärt oder ex aequo verliehen werden.
4. Die Auswahl der besten Kurzfilme obliegt derselben Jury, die den besten Spielfilm in der offiziellen Sektion auswählt, und es gelten dieselben Regeln, die in den Grundlagen dieser Auszeichnung angegeben sind.
8.2 Publikumspreis für den besten FANT-KURZFILM in der offiziellen Auswahl FANT
FÜR DEN PUBLIKUMSPREIS FÜR DEN BESTEN KURZFILM IN DER OFFIZIELLEN SEKTION gelten die folgenden Regeln:

1. Wettbewerber für diesen Preis sind Kurzfilme, die unter den Filmen ausgewählt wurden, die rechtzeitig und ordnungsgemäß eingereicht wurden, von denen angenommen wird, dass sie den Merkmalen der Sektion entsprechen, und die daher für die Sektion „FANT short“ des Festivals ausgewählt und gezeigt werden.
2. Der Preis ist mit 3.000€ dotiert, dieser Betrag unterliegt gegebenenfalls der Quellensteuer, die sich aus der Anwendung der aktuellen Steuervorschriften ergibt, - und eine Trophäe zu diesem Anlass. Das Preisgeld wird zu gleichen Teilen zwischen dem Produzenten und dem Hersteller des Films aufgeteilt, aber in einer einmaligen Zahlung an den Produzenten ausgezahlt. Für Zahlungszwecke gilt die Person, die somit im Anmeldeformular erscheint, als Hersteller. Falls der Produzent und der Hersteller des Films ein und dieselbe Person sind, erhält er oder sie den Gesamtbetrag. Die Trophäe geht an den Filmemacher.
3. Der beste Kurzfilm wird von Zuschauern ausgewählt, die an einer oder mehreren „FANT Short“ -Filmvorführungen teilnehmen. Die Personen, die an der Sitzung oder den Sessions teilnehmen, wählen in jeder Sitzung aus, welchen ihrer Meinung nach der beste Kurzfilm ist. Der Preis geht an den Kurzfilm, der die meisten Zuschauerstimmen erhalten hat (gemäß dem verwendeten gewichteten Abstimmungssystem).
4. Jedes unerwartete Problem wird von der Organisation gelöst und die Entscheidung ist endgültig und bindend.
8.3 Jurypreise für den besten Kurzfilm in der Sektion Fantasy Panorama Shorts FANT
Die Sektion FANTASY PANORAMA SHORTS des Festivals wird aus einer Auswahl von Fantasy-Kurzfilmen mit einer klaren unabhängigen Ausrichtung bestehen. Das Festival vereint auf diese Weise einen der wichtigsten Trends des Genres unserer Zeit, in dem Kühnheit und Unabhängigkeit mit den Standards des Fantasy-Genres verschmelzen.
Es wird aus einer Auswahl von Kurzfilmen bestehen, die, genau wie die in der offiziellen Auswahl, aufgrund ihres Inhalts oder Themas dem Fantasy-Genre zuzuordnen sind, nur schwer Zugang zu den traditionellen kommerziellen Kanälen haben und noch nicht in Bilbao veröffentlicht wurden. Für diese Auswahl vergibt das Festival einen PREIS FÜR DEN BESTEN KURZFILM IN DER SEKTION FANTASY-PANORAMA, der nach den folgenden Regeln vergeben wird:
1. Wettbewerber für diesen Preis sind Filme, die von der Organisation für die Vorführung auf dem Festival ausgewählt wurden und den Merkmalen der Sektion entsprechen.
2. Der Preis für den besten Kurzfilm in der Sektion Fantasy Panorama wird mit 1.500€ dotiert. Diese Beträge unterliegen gegebenenfalls der Quellensteuer, die sich aus der Anwendung der geltenden Steuervorschriften ergibt. Der Preis wird mit einer Gedenktrophäe verliehen. Das Preisgeld wird zu gleichen Teilen zwischen dem Produzenten und dem Produzenten des Films aufgeteilt, aber in einer einmaligen Zahlung an den Produzenten ausgezahlt. Für Zahlungszwecke gilt die Person, die somit im Anmeldeformular erscheint, als Hersteller. Falls der Produzent und der Hersteller des Films ein und dieselbe Person sind, erhält er oder sie den Gesamtbetrag. Die Trophäe wird an den Filmemacher verliehen.
3. Der Preis kann nicht für nichtig erklärt oder ex aequo verliehen werden.
4. Die Auswahl des besten Kurzfilms Fantasy Panorama obliegt derselben Jury, die den besten Spielfilm in der Sektion Fantasy Panorama auswählt, und es gelten dieselben Regeln, die in den Grundlagen dieser Auszeichnung festgelegt sind.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER OFFIZIELLEN AUSWAHL, DER SEKTION „FAN-KURZFILME“ UND DER FANTASY-PANORAMA-SEKTIONEN.
1. Um an den Sektionen Offizielle Auswahl, „FANT short“ und Fantasy Panorama teilnehmen zu können, müssen Unternehmen oder Filmemacher die Registrierung ihrer Filme in diesen Bereichen beantragen.
2. Anmeldungen müssen erfolgen, indem das entsprechende Formular ausgefüllt und das Herkunftsland, die Zusammenfassung des Film-/Fake-Trailers, die Biographie und Filmografie des Regisseurs, der vollständige Filmdialog und die Fotos angegeben werden. Texte müssen in baskischer, spanischer oder englischer Sprache verfasst sein.
3. Um Filme oder gefälschte Trailer zur Prüfung durch das Programmkomitee des Festivals zu präsentieren, füllen Sie bitte das Online-Fragebogenformular (www.fantbilbao.net) aus und senden Sie den Film über das FestHome (www.festhome.com). Die Frist für den Erhalt von Besichtigungsexemplaren ist der 5. Februar 2023 um 23:59 Uhr.

4. Kurzfilme im Bereich „FANT short“ können entweder in Blue-Ray-, DVD-, DCP- oder (.mov/.mkv) Dateien gezeigt werden.
5. Spielfilme werden entweder in Blue Ray-, DCP- oder (.mov/.mkv) H264-Dateien gezeigt.
6. Sobald die Organisation die Filme ausgewählt und benachrichtigt hat, die im Festival gezeigt werden, müssen die Vorführkopien an die auf der FANT-Website angegebene Postanschrift des Festivals gesendet werden. Jedes Exemplar muss mit einem deutlich sichtbaren Etikett versehen sein, das es mit den folgenden Angaben kennzeichnet: Titel, Format und Dauer. Ebenso müssen die Kopien vor dem 16. März 2021 für die Organisation verfügbar sein. Falls eine Vorführkopie an diesem Tag aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle der Organisation liegen, nicht eintreffen kann, könnte die Organisation den Film/den gefälschten Trailer durch einen anderen ersetzen, der garantiert am 15. März 2023 verfügbar ist, um sich den entsprechenden Screening-Tests zu unterziehen.
7. FANT akzeptiert keine Kopien von Filmen, die die Mindestvorführstandards nicht erfüllen. Das Unternehmen oder die Person, die den ausgewählten Film oder Fake-Trailer ausleiht, muss dem Festival Werbematerial zur Verfügung stellen: Fotos, Poster, Pressemappen, Trailer usw., damit das Festival das Werk angemessen bewerben kann. Gegebenenfalls müssen sie auch geeignetes Material für die Untertitelung bereitstellen. FANT behält sich das Recht vor, diese Materialien nicht zurückzugeben.
8. Weder Kopien, die für öffentliche Vorführungen in den oben angegebenen Formaten verwendet wurden, noch Kopien, die für die Vorauswahl verwendet wurden, werden automatisch zurückgegeben. Der Regisseur und Produzent muss seine Rückkehr innerhalb von 6 Monaten nach dem Ende des Festivals beantragen. Die Kosten hierfür trägt die interessierte Partei. Wenn nach Ablauf dieser Zeit kein solcher Antrag gestellt wurde, wird das Festival die Kopien nach eigenem Ermessen entsorgen.
9. Die Kosten für den Transport der zum Zwecke der Vorführung erhaltenen Kopien trägt das Festival, es sei denn, eine Kopie muss an ein anderes Festival geschickt werden. In diesem Fall übernimmt das andere Festival die Kosten für den Transport von unserer Adresse zu ihrer Adresse.
10. Sollte ein Exemplar durch die Vorführung auf dem Festival beschädigt werden, informiert der Eigentümer das Festival innerhalb einer Frist von einem Monat ab dem Datum der Rückgabe.
11. Die FANT-Organisation wird Datum und Uhrzeit der Vorführung von Filmen und gefälschten Trailern festlegen. Kein Film in einer der Festivalsektionen wird mehr als dreimal gezeigt, einschließlich der Pressevorführung, ohne vorherige Zustimmung seines Eigentümers.
12. Wenn der Spiel- oder Kurzfilm ausgewählt wird, behält sich die Festivalorganisation das Recht vor, das Material auf einer geoblockten Online-Plattform für Spanien zu veröffentlichen, wobei die Verfügbarkeit während des Festivals begrenzt ist (was Einschränkungen in Bezug auf die Tage oder die Anzahl der Vorführungen ermöglicht)
13. Für die Aufnahme von Auszügen aus Filmen und gefälschten Trailern zur Verwendung in Fernsehprogrammen hält sich FANT an die FIAPF-Vorschriften für spezialisierte Wettbewerbsfestivals.
14. Das Festival wird die Produzenten der Gewinnerfilme/gefälschten Trailer um die Genehmigung bitten, eine Kopie ihrer Arbeit in das Festivalarchiv aufzunehmen. Dieses Exemplar wird gemäß dem von der International Federation of Film Producers Associations (FIAPF) eingerichteten Vertrag über freiwillige Einzahlungen in Kinos verwendet.
15. Die Registrierung eines Filmes oder eines gefälschten Trailers setzt die Annahme der in diesen Regeln festgelegten Bedingungen voraus, deren Auslegung und Anwendung dem Ministerium für Kultur und Verwaltung der Stadt Bilbao unter Beachtung der in den internationalen Vorschriften festgelegten Bestimmungen entsprechen.
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUSZAHLUNG VON GELDPREISEN
Falls der Gewinner eines Geldpreises von mehr als 3.000€ steuerlich in Spanien ansässig ist, muss er oder sie vor der Konzession die folgenden Unterlagen einreichen:
a. eine unterzeichnete Erklärung, in der die Person, die den Antrag unterzeichnet, keine Einwände dagegen erhebt, dass der Stadtrat von Bilbao die entsprechenden Überprüfungen durchführt, um zu bestätigen, dass sie über die Zahlung ihrer Steuer- und Sozialversicherungspflichten auf dem Laufenden ist (ANHANG III).
B.a. „eidesstattliche Erklärung“, an keinem der in Artikel 13 des Gesetzes 38/2003, Allgemeine Subventionen, oder in den Bestimmungen von Art. 24-2º des Gesetzes 4/2005 zur Gleichstellung von Frauen und Männern vorgesehenen Verbote beteiligt zu sein, sowie die Erklärung, dass er oder sie keine Einwände erhebt an den Stadtrat von Bilbao, der die entsprechenden Überprüfungen durchführt, um zu bestätigen, dass sie oder er keine ausstehenden Schulden gegenüber dem Stadtrat selbst hat. (ANLAGE I).
c. Personen, die nie eine Zahlung vom Stadtrat von Bilbao erhalten haben und daher nicht im Gläubigerregister des Stadtrats registriert sind, müssen das „Gläubigerformular“ einreichen und eine Kopie der Ausweis-/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/des Reisepasses sowie alle Dokumente beifügen, die den Besitz des angegebenen Bankkontos belegen.
Liegt die steuerliche Adresse der begünstigten Person nicht in Spanien, legt sie — anstelle der in Abschnitt a) erforderlichen Genehmigung — die von der zuständigen Behörde in ihrem Wohnsitzland ausgestellte „Steuerwohnsitzbescheinigung“ vor.
Falls der Gewinner eines Geldpreises von weniger als 3.000€ steuerlich in Spanien ansässig ist, muss er oder sie vor der Konzession die folgenden Unterlagen einreichen:
A. eine „eidesstattliche Erklärung“, an keinem der in Artikel 13 des Gesetzes 38/2003, Allgemeine Subventionen, oder in den Bestimmungen des Artikels 24-2º des Gesetzes 4/2005 über die Gleichstellung von Frauen und Männern vorgesehenen Verbote beteiligt zu sein, die Steuer- und Sozialversicherungspflichten zu erfüllen gefordert in den Art. 18 und 19 des Königlichen Dekrets 887/2006 vom 21. Juli, mit dem die Verordnung des Gesetzes 30/2003 vom 17. November über allgemeine Subventionen genehmigt wird; sowie die Erklärung, dass sie oder er keine Einwände dagegen erhebt, dass der Stadtrat von Bilbao die entsprechenden Überprüfungen durchführt, um zu bestätigen, dass sie oder er keine ausstehende Schulden beim Stadtrat selbst. (ANLAGE II).

b. Personen, die nie eine Zahlung vom Stadtrat von Bilbao erhalten haben und daher nicht im Gläubigerregister des Stadtrats registriert sind, müssen das „Gläubigerformular“ einreichen und eine Kopie der Ausweis-/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/des Reisepasses sowie alle Dokumente beifügen, die den Besitz des angegebenen Bankkontos belegen.
Wenn die steuerliche Adresse der begünstigten Person nicht in Spanien liegt, muss sie Folgendes einreichen:
a. Die von der zuständigen Behörde in ihrem Wohnsitzland ausgestellte „Steuerwohnsitzbescheinigung“.
B.a. „eidesstattliche Erklärung“, an keinem der in Artikel 13 des Gesetzes 38/2003, Allgemeine Subventionen, oder in den Bestimmungen von Art. 24-2º des Gesetzes 4/2005 zur Gleichstellung von Frauen und Männern vorgesehenen Verbote beteiligt zu sein, sowie die Erklärung, dass er oder sie keine Einwände erhebt an den Stadtrat von Bilbao, der die entsprechenden Überprüfungen durchführt, um zu bestätigen, dass sie oder er keine ausstehenden Schulden gegenüber dem Stadtrat selbst hat. (ANLAGE I).
c. Personen, die nie eine Zahlung vom Stadtrat von Bilbao erhalten haben und daher nicht im Gläubigerregister des Stadtrats registriert sind, müssen das „Gläubigerformular“ einreichen und eine Kopie der Ausweis-/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/des Reisepasses sowie alle Dokumente beifügen, die den Besitz des angegebenen Bankkontos belegen.

GELTENDE VORSCHRIFTEN
In den Fällen, die in diesen Regeln nicht vorgesehen sind, wird die „Allgemeine Geschäftsordnung der Regeln für die Vergabe von Zuschüssen auf Aufforderung durch den Stadtrat von Bilbao und seinen öffentlichen Einrichtungen und Organisationen“ angewendet, die am 30. Juni 2016 vom ehrenwerten Stadtrat verabschiedet und im B.O.B. Nr. 138 vom 26. Juli veröffentlicht wurde 2016.


  

 
  

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