Einsendungs-Frist
30 Nov 24
0$
FEMCINE Santiago Women’s Film Festival
01 Nov 2024
Aufruf zu Einschreibungen
10 Nov 2024
Standard-Frist
30 Nov 2024
Späte Frist
30 Nov 2024
Verlängerte Frist
9
Tage
07 Mai 2025
Benachrichtigungsdatum
06 Mai 2025
11 Mai 2025
Festival Start: 06 Mai 2025 Festival Ende: 11 Mai 2025
FEMCINE wurde gegründet, um die Arbeit von Filmemacherinnen zu entdecken und zu unterstützen und Filme mit geschlechtsspezifischen Themen einem breiteren Publikum zugänglich zu machen. FEMCINE lädt Regisseurinnen aus Chile und dem Rest der Welt ein, an einer der drei Wettbewerbskategorien teilzunehmen: Internationaler Langfilmwettbewerb, Internationaler Kurzfilmwettbewerb und Kurzfilmwettbewerb der Chilenischen Filmschule.
FEMCINE, 15. Frauenfilmfestival
Die E-Mail-Adresse für Fragen und die Einreichung aller Materialien im Zusammenhang mit dem Wettbewerb lautet: competencia@femcine.cl oder competenciafemcine@gmail.com
1. FESTIVALDATEN:
Das Festival findet vom 06. bis 11. Mai 2025 in Santiago, Chile, an verschiedenen kulturellen Orten in der Stadt statt.
2. WETTBEWERBSKATEGORIEN:
a. INTERNATIONALER WETTBEWERB IN SPIELFILMLÄNGE
• Filme müssen mindestens 60 Minuten lang sein und dürfen nicht länger als 120 Minuten sein, einschließlich Abspann.
• Wir akzeptieren nur Filme, bei denen ausschließlich Frauen Regie führen; dazu gehört auch die Koregie.
b. INTERNATIONALER KURZFILM-WETTBEWERB
• Filme dürfen eine Länge von 30 Minuten, einschließlich Abspann, nicht überschreiten.
• Wir akzeptieren nur Filme, bei denen ausschließlich Frauen Regie führen; dazu gehört auch die Koregie.
c. KURZFILMWETTBEWERB DER CHILENISCHEN FILMSCHULE
• Filme dürfen eine Länge von 30 Minuten, einschließlich Abspann, nicht überschreiten.
• Wir akzeptieren nur Filme, bei denen ausschließlich Frauen Regie führen; dazu gehört auch die Koregie.
• Diese Kategorie steht jungen Filmemacherinnen offen, die derzeit studieren oder 2023 ihren Abschluss an einer der vielen Filmschulen oder -institute in Chile gemacht haben, die audiovisuelle oder verwandte Studiengänge anbieten. Die eingereichten Filme müssen noch während ihrer Studienzeit produziert worden sein.
3. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE EINREICHUNG
• Wir akzeptieren Spiel-, Dokumentar-, Animations- und/oder Experimentalfilme, die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 30. November 2024, dem Tag, an dem die Einreichung des Wettbewerbs endet, produziert wurden. Wir akzeptieren keine Filme, die zuvor für einen FEMCINE-Wettbewerb eingereicht wurden, mit Ausnahme von Filmen, die an FEMCINE WIP teilgenommen haben.
• Die Anmeldegebühr variiert je nach Datum der Einreichung:
- Frühbuchereinreichung bis zum 10. November: 5,00 USD für Spielfilme und 2,00 USD für Kurzfilme.
- Einreichungen nach dem 10. November: 10,00 USD für Spielfilme und 5,00 USD für Kurzfilme.
- Filme chilenischer Regisseure und Filme von Regisseuren, die zuvor an FEMCINE WIP teilgenommen haben, können sich kostenlos auf der FEMCINE-Website bewerben.
• Filme, die vor ihrer Ausstellung auf dem Festival nicht in Santiago, Chile, uraufgeführt wurden, haben Vorrang.
• Alle Filme in den Wettbewerbskategorien dürfen ausschließlich von Filmemacherinnen inszeniert werden; dazu gehören auch Koregisseure.
• Alle Filme, die ursprünglich nicht auf Spanisch gedreht wurden, müssen angemessene Untertitel in Englisch oder Spanisch im NTSC-Standard für das Auswahlverfahren enthalten. Sollte der Film ausgewählt werden, muss der Antragsteller eine Filmversion mit spanischen Untertiteln vorlegen. Die Kosten für die Untertitelung des Films trägt der Antragsteller.
• Der Antragsteller trägt alle Kosten im Zusammenhang mit der Einreichung des Films oder verwandter Materialien.
• Es darf kein eingereichtes Material zurückgegeben werden.
• Filme, die an einer der Wettbewerbskategorien teilnehmen, erhalten keine Vorführgebühren für ihre Ausstellung im Festival.
4. ALLGEMEINE AUSWAHL- UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN:
• Die Filme, die für die Teilnahme am Wettbewerb in den verschiedenen Kategorien eingereicht werden, werden einem Auswahlverfahren unterzogen, das von einem Team aus Festivalorganisatoren und Programmierern kuratiert wird.
• Die Entscheidung des Auswahlausschusses ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
• Die Filmemacherinnen und/oder Produzenten der Filme, die für die Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt wurden, erklären sich damit einverstanden, den Ausdruck „Offizielle Auswahl des FEMCINE-Filmfestivals für Frauen“ oder „Offizielle FEMCINE-Auswahl“ auf ihrem gesamten Werbe- und Pressematerial sowie auf dem Festivallogo zu verwenden.
• Die für die Teilnahme am Wettbewerb ausgewählten Filme können zu Bildungszwecken oder im Rahmen der in Zusammenarbeit mit FEMCINE organisierten Tourneeprogramme verwendet werden. All diese Aktivitäten sind kostenlos und nicht gewinnorientiert. Das Festival verpflichtet sich seinerseits, die Filmemacher im Voraus über diese Aktivitäten zu informieren.
• Das Festival kann Standbilder und Ausschnitte der Filme, die für die Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt wurden, für alle FEMCINE-Publikationen, Festivaltrailer, Presseberichte und Vorschauen verwenden, um für die Veranstaltung zu werben. Das Festival wird in keiner Weise monetär von diesen Fällen profitieren und alle Filmrechte verbleiben in den Händen der Filmemacher selbst.
• Sobald ein Film für den Wettbewerb ausgewählt wurde, darf er nicht mehr aus dem FEMCINE-Programm entfernt werden.
• Sämtliches ergänzendes Material (Trailer, Standbilder, Fotos des Regisseurs und Biografie) muss bis spätestens 7. März 2025 in unseren Büros eingegangen sein. Andernfalls kann die Aufnahme in den Katalog ausgeschlossen werden.
• Alle für den Wettbewerb ausgewählten Filme müssen mit den entsprechenden spanischen Untertiteln, sofern sie nicht ursprünglich auf Spanisch gedreht wurden, bis zum 14. März 2025 in unseren Büros eingegangen sein.
5. JURY:
• Wird sich aus nationalen und ausländischen Persönlichkeiten aus den Bereichen Audiovisuelles, Kunst, Filmindustrie und Kultur zusammensetzen, die auf der Grundlage ihres Lehrplans ausgewählt und vom Festival zur Teilnahme eingeladen werden.
• Personen, die in direktem Zusammenhang mit den für den Wettbewerb ausgewählten Filmen stehen, sind von der Teilnahme als Jurymitglieder ausgeschlossen.
• Für jede Wettbewerbskategorie wird es drei offizielle Juroren geben.
• Die Entscheidung der Richter ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
6. ANNAHME DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Indem Sie einen Film beim Festival einreichen, stimmen Sie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
Einsendungs-Frist
30 Nov 24
Einsendungs-Frist
30 Nov 24
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30 Nov 24
Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.