FesOh!Curt - Festival De Curtmetratges De Nules (6)

FesOh!Curt - Nules Film Festival



Fristen

02 Okt 2023
Aufruf zu Einschreibungen

05 Nov 2023
Festival geschlossen

23 Nov 2023
Benachrichtigungsdatum

24 Sep 2023
25 Nov 2023

Adresse

Plaça Major, 2,  12520, Nules, Castelló, Spain


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival 15'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2022
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  15'<
 Jede Sprache
 Untertitel 
Spanish
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Photo of FesOh!Curt - Festival De Curtmetratges De Nules
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Photo of FesOh!Curt - Festival De Curtmetratges De Nules
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Spanish
English
German ML


Festival Start: 24 September 2023      Festival Ende: 25 November 2023

FESOHCURT ist in seiner sechsten Ausgabe eine Referenz unter den Kurzfilmfestivals, da es dazu beiträgt, die Nutzung des Valencianischen durch das Kino zu fördern. Somit werden mindestens 50% der für diese Ausgabe ausgewählten Kurzfilme in valencianischer Sprache (oder einer ihrer dialektalen Varianten) sein.

Das Organisationskomitee des „FESOHCURT - Festival de Cortometrajes de Nules“ kündigt einstimmig auf der Sitzung am 10.09.2023 den Wettbewerb der vierten Ausgabe an und legt die REGELN fest, nach denen er geregelt wird:

1. Die 4. Ausgabe des Festivals findet am 24. und 25. November 2023 in der Stadt Nules im Teatre Alcázar statt. Darüber hinaus wird das Festival am 24. Oktober 2023 in Xilxes präsentiert. Es ist ein generalistisches und wettbewerbsorientiertes Festival.

2. FESOHCURT möchte durch die Produktion von Kurzfilmen zur Förderung der Verwendung von Valencianisch beitragen. Daher muss die Sprache von mindestens 50% der Kurzfilme valencianisch sein (in jeder ihrer dialektalen Varianten). Kurzfilme in anderen Sprachen können jedoch weiterhin am Festival teilnehmen.

3. Jede natürliche oder juristische Person kann einzeln oder gemeinsam, ohne Altersbeschränkung, mit Kurzfilmen aller Genres teilnehmen. Jeder Filmemacher, Produzent und/oder Regisseur kann maximal zwei Werke einreichen. Die Produktionen müssen nach dem 1. Januar 2022 entstanden sein.

4. Das Thema und das Genre der Produktionen sind frei; der Qualität und der Schaffung von Trends wird als vorrangiges Ziel Vorrang eingeräumt.

5. Kurzfilme müssen (sind aber nicht darauf beschränkt) Fiktion, Animation und/oder Dokumentarfilm sein. Sie müssen eine maximale Dauer von 15 Minuten haben. Ausnahmsweise kann das Organisationskomitee Arbeiten von längerer Dauer annehmen, wenn dies für notwendig erachtet wird.

6. Der Registrierungsprozess ist wie folgt:
Über die Festhome-Plattform: https://festhome.com/festival/fesohcurt

7. Die Registrierung für nationale Kurzfilme ist kostenlos. Die Frist für die Registrierung und den Empfang von Produktionen beginnt am 2. Oktober 2023 und endet am 5. November 2023. Werke, die nach diesem Datum eintreffen, werden nicht akzeptiert.

8. Werke mit Werbecharakter werden nicht akzeptiert, ebenso wenig wie Werke, bei denen zu mehr als 10% des gesamten Werks Material verwendet wird. Werke, die nicht die für eine korrekte Visualisierung erforderliche technische Qualität aufweisen, werden nicht akzeptiert.

9. Der Koordinierungsausschuss trifft eine vorläufige Auswahl der eingereichten Arbeiten. Diese Entscheidung wird jedem Produzenten und/oder Regisseur jeder der ausgewählten Produktionen mitgeteilt.
a) Die OFFIZIELLE AUSWAHL wird ab dem 19. November 2023 in sozialen Netzwerken veröffentlicht.
b) Die Verantwortlichen für die ausgewählten Produktionen müssen eine E-Mail an fesohcurt@gmail.com mit dem Titel der Produktion als Betreff senden und zwei oder mehr Standbilder aus dem Film, die als Werbematerial für das Festival verwendet werden können, sowie eine kurze technische Datei mit den Daten des Produktionsteams beifügen. Sie müssen außerdem einen herunterladbaren Link mit der Vorführkopie im MP4-Format (H264) und HD-Qualität (1920x1080) beifügen.

10. Teilnehmer unter 18 Jahren müssen die Genehmigung ihrer gesetzlichen Vertreter haben.

11. Die Autoren müssen im Voraus sicherstellen, dass der Inhalt ihrer Arbeit keine geistigen Eigentumsrechte oder andere Rechte Dritter verletzt, und das Organisationskomitee von jeder rechtlichen Verantwortung entbinden.

12. Die ausgewählten Produktionen werden Teil der OFFIZIELLEN AUSWAHL sein und während des Festivals öffentlich gezeigt werden, wobei davon ausgegangen wird, dass ihre Autoren oder Produzenten die Vorführung genehmigen. Ebenso behält sich die Organisation das Recht vor, die Produktionen zu Werbezwecken zu verwenden und/oder anschließend in Videos und Werbeveranstaltungen des Festivals zu zeigen.

13. Eine vom Organisationskomitee ernannte Jury, die aus mindestens 4 Personen besteht, entscheidet über die Preise der OFFIZIELLEN AUSWAHL. Die Jury wird sich aus Fachleuten mit anerkanntem Prestige in den Bereichen audiovisuelle Kommunikation und Kultur zusammensetzen.

14. Die in der Provinz Castellón gedrehten Werke können auch in der Kategorie „Preis für den besten Kurzfilm der Region Castellón“ ausgewählt werden und kommen somit für den für diese Modalität verliehenen Preis in Frage.

15. Die Werke, die ganz oder teilweise in Nules, Mascarell oder The Beaches of Nules gedreht wurden, können auch in der Kategorie „Preis für den besten in Nules gedrehten Kurzfilm“ ausgewählt werden und kommen somit für den für diese Modalität festgelegten Preis in Frage.

16. Werke, die in anderen Sprachen gedreht wurden, können als „Bester Kurzfilm in anderen Sprachen“ ausgewählt werden.

17. Alle Werke kommen für den Publikumspreis in Frage.

18. Darüber hinaus wird es einen Preis für die beste Interpretation auf Valencianisch geben.

19. Schließlich werden die technischen Preise für das beste Kunstdesign, das beste Make-up- und Kostümdesign sowie die beste Kinematographie verliehen. Um für diese Auszeichnungen in Frage zu kommen, müssen die jeweiligen Autoren in der valencianischen Gemeinschaft geboren sein oder dort leben.

20. Daher wurden neun Auszeichnungen vergeben:

- Preis für den besten Kurzfilm: 700€.
- Preis für den besten Kurzfilm in anderen Sprachen: 400€.
- Von der Öffentlichkeit gewählter Preis für den besten Kurzfilm: 400€.
- Preis für den besten Kurzfilm der Region Castelló: 300€.
- Preis für den besten Kurzfilm, der in Nules gedreht wurde: 200€.
- Preis für die beste Interpretation in valencianischer Sprache: 200€.
- Preis für das beste Kunstdesign eines valencianischen Technikers: 100€.
- Preis für das beste Make-up- und Kostümdesign eines valencianischen Technikers: 100€.
- Preis für die beste Kinematografie eines valencianischen Technikers: 100€.

21. Die Jury ist befugt, den Preis oder die Preise, die sie für angemessen hält, für nichtig zu erklären und besondere Erwähnungen zu vergeben, um technische und künstlerische Aspekte der Filme des Wettbewerbs hervorzuheben. Ihre Entscheidungen werden endgültig sein.

22. Die Auszahlung der Preise unterliegt den entsprechenden Steuern.

23. Die Produktionsfirmen akzeptieren, dass sie, wenn sie einen der verliehenen Preise erhalten, am Anfang der Kopien des Films, die sie für die Ausstellung in kommerziellen Kinos und/oder audiovisuellen Wettbewerben verteilen, sowie in jeglichem gedruckten Informations- und Werbematerial einen schriftlichen Hinweis auf den Preis aufnehmen können. Das Organisationskomitee wird den Gewinnern das Bild der Preise zur Verfügung stellen.

24. Die Abschlussfeier und die Preisverleihung aller Kategorien finden am Samstag, den 25. November 2023, im Teatre Alcázar de Nules statt.

25. Die Gewinner sind verpflichtet, an der Preisverleihung teilzunehmen, um den Preis entgegenzunehmen, es sei denn, es liegt ein außergewöhnlicher und berechtigter Grund vor (z. B. aus Gründen der Entfernung), in dem sie ein Video drehen müssen, das während der Preisverleihung gezeigt wird. Bei Nichtteilnahme und ohne Rechtfertigung der Abwesenheit wird der Preis an den zweitbesten Kurzfilm der Kategorie verliehen.

26. Die Teilnahme an diesem Festival beinhaltet die Übertragung von Rechten zur Verbreitung der im Rahmen des Festivals selbst gesendeten Bilder. Diese werden von der Organisation archiviert, sofern dies als angemessen und im gegenseitigen Einvernehmen mit den Eigentümern des Werks erachtet wird. Falls das ausgewählte Werk der SGAE oder einer anderen Urheberrechtsbehörde gehört, muss dem Festival die entsprechende Haftbescheinigung vorgelegt werden. Ohne dieses Zertifikat geht das Festival keine Verpflichtung ein.

27. Alle Fragen, die während des Festivals auftauchen und nicht in den REGELN enthalten sind, werden vom Koordinierungsausschuss entschieden. Die Teilnahme am Festival setzt die Annahme dieser REGELN voraus.

  

 
  

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