FesOh!Curt - Festival De Curtmetratges De Nules (7)

FesOh!Curt - Nules Film Festival



Fristen

21 Sep 2024
Aufruf zu Einschreibungen

27 Okt 2024
Festival geschlossen

31 Okt 2024
Benachrichtigungsdatum

29 Sep 2024
30 Nov 2024

Adresse

Plaça Major, 2,  12520, Nules, Castelló, Spain


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival 16'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2023
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  16'<
 Jede Sprache
 Untertitel 
Spanish
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Photo of FesOh!Curt - Festival De Curtmetratges De Nules
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Photo of FesOh!Curt - Festival De Curtmetratges De Nules
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Spanish
English
German ML


Festival Start: 29 September 2024      Festival Ende: 30 November 2024

FESOHCURT ist in seiner 7. Ausgabe eine Referenz unter den Kurzfilmfestivals, da es dazu beiträgt, die Nutzung des Valencianischen durch das Kino zu fördern. Somit werden mindestens 50% der für diese Ausgabe ausgewählten Kurzfilme in valencianischer Sprache (oder einer ihrer dialektalen Varianten) sein.

Das Koordinationskomitee von „FESOHCURT — Nules Short Film Festival“ hat auf seiner Sitzung am 02.09.2024 einstimmig den Wettbewerb für die siebte Ausgabe angekündigt und die REGELN festgelegt, die ihn regeln werden:

1. Die 7. Ausgabe des Festivals findet am 8. und 9. November 2024 in der Stadt Nules im Alcázar-Theater statt. Darüber hinaus wird das Festival am 29. September 2024 in der Gemeinde Xilxes präsentiert. Es ist ein generalistisches und wettbewerbsorientiertes Festival.

2. FESOHCURT zielt darauf ab, die Verwendung des Valencianischen durch die Produktion von Kurzfilmen zu fördern. Daher müssen mindestens 50% der ausgewählten Kurzfilme valencianisch sein (in jeder ihrer dialektalen Varianten). Nichtsdestotrotz können auch Kurzfilme in anderen Sprachen teilnehmen.

3. Jede natürliche oder juristische Person kann einzeln oder gemeinsam, ohne Altersbeschränkung, mit Kurzfilmen aller Genres teilnehmen. Jeder Regisseur, Produzent und/oder Filmemacher kann maximal zwei Werke einreichen. Die Produktionen müssen nach dem 1. Januar 2023 entstanden sein.

4. Das Thema und das Genre der Produktionen sind offen; die Qualität und die Schaffung von Trends werden als vorrangiges Ziel im Vordergrund stehen.

5. Kurzfilme müssen (ohne darauf beschränkt zu sein) Fiktion, Animation und/oder Dokumentation sein. Sie müssen eine maximale Dauer von 15 Minuten haben. Ausnahmsweise kann das Organisationskomitee längere Arbeiten annehmen, wenn es für angemessen erachtet wird.

6. Der Registrierungsprozess kann über die Festhome-Plattform erfolgen: https://festhome.com/festival/fesohcurt

7. Die Registrierung ist kostenlos. Die Anmelde- und Einreichungsfrist beginnt am 21. September 2024 und endet am 27. Oktober 2024. Werke, die mit einem späteren Poststempeldatum eingereicht werden, werden nicht akzeptiert.

8. Werbearbeiten oder solche, die mehr als 10% des nicht originalen Materials verwenden, werden nicht akzeptiert. Ebenso werden Werke, die nicht die für eine ordnungsgemäße Visualisierung erforderliche technische Qualität aufweisen, nicht zugelassen.

9. Der Koordinierungsausschuss trifft eine vorläufige Auswahl der eingereichten Arbeiten. Diese Entscheidung wird der verantwortlichen Person jeder ausgewählten Produktion mitgeteilt. Die OFFIZIELLE AUSWAHL wird ab dem 1. November 2024 in den sozialen Medien veröffentlicht.
Die für die ausgewählten Produktionen verantwortlichen Personen müssen eine E-Mail mit dem Titel der Produktion in der Betreffzeile an fesohcurt@gmail.com senden und zwei oder mehr Einzelbilder aus dem Film, die als Werbematerial für das Festival verwendet werden können, sowie ein kurzes technisches Datenblatt mit den Angaben zum Produktionsteam beifügen. Sie müssen auch einen herunterladbaren Link mit der Vorführkopie im Format.mp4 (H264) mit einer Mindestqualität in HD-Qualität (1920x1080) enthalten.

10. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen eine Genehmigung ihrer Erziehungsberechtigten.

11. Die Autoren müssen sicherstellen, dass der Inhalt ihrer Arbeit keine Rechte an geistigem Eigentum oder andere Rechte Dritter verletzt, und stellen den Koordinierungsausschuss von jeder rechtlichen Haftung frei.

12. Die ausgewählten Produktionen werden Teil der OFFIZIELLEN SEKTION sein und während der Festivaltage öffentlich gezeigt werden, vorausgesetzt, dass ihre Autoren oder Produzenten die Vorführung genehmigen. Die Organisation behält sich außerdem das Recht vor, die Produktionen für Werbezwecke zu verwenden und/oder in zukünftigen Werbevideos und Veranstaltungen des Festivals gezeigt zu werden. Die ausgewählten Kurzfilme erhalten 30€ als Auswahlgebühr. Dieser Betrag unterliegt den entsprechenden Steuerabzügen.

13. Eine vom Koordinierungsausschuss ernannte Jury, die sich aus mindestens 4 Personen zusammensetzt, entscheidet über die Preise der OFFIZIELLEN SEKTION. Die Jury wird sich aus Fachleuten mit anerkanntem Ansehen in den Bereichen audiovisuelle Kommunikation und Kultur zusammensetzen.

14. Werke, die in der Provinz Castellón gedreht wurden, können auch in der Kategorie „Bester Kurzfilm aus der Region Castellón“ ausgewählt werden und können somit um den für diese Kategorie ausgeschriebenen Preis konkurrieren.

15. Werke, die ganz oder teilweise in Nules, Mascarell oder Nules Beaches gedreht wurden, kommen ebenfalls für die Auswahl in der Kategorie „Bester Kurzfilm, gedreht in Nules“ in Frage und können sich um den in dieser Kategorie festgelegten Preis bewerben.

16. Werke, die in anderen Sprachen als Valencianisch gedreht wurden (in jeder ihrer dialektalen Formen), können um den Preis „Bester Kurzfilm in anderen Sprachen“ konkurrieren.

17. Alle Werke kommen für den Publikumspreis in Frage.

18. Darüber hinaus wird es einen Preis für die beste Leistung auf Valencianisch geben.

19. Schließlich werden technische Preise für den besten Ton und die beste Fotografie verliehen. Um für diese Auszeichnungen in Frage zu kommen, müssen die jeweiligen Techniker in der valencianischen Gemeinschaft geboren sein oder dort ihren Wohnsitz haben.

20. Acht Auszeichnungen, gesponsert vom Stadtrat von Nules, wurden verliehen:

- Bester Kurzfilm: Trophäe und 700€.

- Bester Kurzfilm in anderen Sprachen: Trophäe und 400€.

- Bester Kurzfilm nach Wahl des Publikums: Trophäe und 300€.

- Bester Kurzfilm aus der Region Castellón: Trophäe und 300€.

- Bester Kurzfilm, der in Nules gedreht wurde: Trophäe und 200€.

- Beste Leistung auf Valencianisch: Trophäe und 100€.

- Bester Sound eines valencianischen Technikers: Trophäe und 100€.

- Beste Fotografie eines valencianischen Technikers: Trophäe und 100€.

21. Die Jury ist befugt, den Preis oder die Preise nach eigenem Ermessen für nichtig zu erklären und eine besondere Erwähnung zu gewähren, um technische und künstlerische Aspekte eines Films im Wettbewerb hervorzuheben. Ihre Entscheidungen werden endgültig sein.

22. Preiszahlungen unterliegen den entsprechenden Steuerabzügen.

23. Produktionsfirmen akzeptieren, dass sie im Falle eines Gewinns eines der verliehenen Preise am Anfang der Kopien des Films, die sie für kommerzielle Vorführungen und/oder audiovisuelle Wettbewerbe vertreiben, sowie in gedrucktem Werbematerial einen schriftlichen Hinweis auf den Preis hinzufügen können. Der Koordinierungsausschuss wird den Gewinnern das Bild des Preises zur Verfügung stellen, das sie aufnehmen sollen.

24. Die Abschlussfeier und die Preisverleihung für alle Kategorien finden am Samstag, den 9. November 2024, im Alcázar-Theater in Nules statt.

25. Die Preisträger sind verpflichtet, an der Preisverleihung teilzunehmen, um ihren Preis abzuholen, es sei denn, es liegt ein begründeter Ausnahmegrund vor (z. B. Entfernung). In diesem Fall müssen sie ein Video einsenden, das während der Preisverleihung projiziert werden soll. Wenn sie nicht teilnehmen und ihre Abwesenheit nicht rechtfertigen, wird der Preis an den zweitbesten Kurzfilm in der Kategorie verliehen.

26. Die Teilnahme an diesem Festival beinhaltet die Übertragung von Rechten zur Verbreitung der eingereichten Bilder im Rahmen des Festivals. Diese werden von der Organisation archiviert, sofern dies als angemessen erachtet und mit den Eigentümern des Werks einvernehmlich vereinbart wurde. Wenn das ausgewählte Werk bei SGAE oder einer anderen Rechteverwaltungsgesellschaft registriert ist, muss dem Festival die entsprechende Zertifizierung vorgelegt werden. Ohne diese Zertifizierung übernimmt das Festival keine Verpflichtungen.

27. Alle Probleme, die während des Festivals auftreten und nicht unter diese REGELN fallen, werden vom Koordinierungsausschuss entschieden. Die Teilnahme am Festival setzt die Annahme dieser REGELN voraus.


  

 
  

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