Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
18 Sep 25
0€
#AnfibiaFest
21 Aug 2025
Aufruf zu Einschreibungen
18 Sep 2025
Letzter Termin
28
Tage
10 Okt 2025
Benachrichtigungsdatum
07 Nov 2025
13 Nov 2025
Festival Start: 07 November 2025 Festival Ende: 13 November 2025
Im November macht das Anfibia Festival Madrid zur Hauptstadt, um neue Geschichten zu entdecken und das kreative Potenzial der Anpassung zu erkunden.
#AnfibiaFest ist ein Ort, der das Publikum mit neuen kreativen Universen und unterschiedlichen Ursprungsformaten verbindet.
Die Anmeldefrist für audiovisuelle Werke läuft vom 21. August bis 18. September 2025. Teilnahmeberechtigt sind fiktive oder nichtfiktionale audiovisuelle Werke, Serien und Animationen, die aus beliebigen Erzählformaten adaptiert wurden — wie Romane, Graphic Novels, illustrierte Werke, Theaterstücke, Videospiele, journalistische Berichte, digitale Inhalte oder andere erzählerische Medien.
Die vierte Ausgabe des Anfibia Festivals findet im November 2025 in Madrid statt.
1. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
1.1 Teilnahmeberechtigt sind fiktive oder nichtfiktionale audiovisuelle Werke, Serien und Animationen, die aus beliebigen Erzählformaten stammen — wie Romane, Graphic Novels, illustrierte Werke, Theaterstücke, Videospiele, journalistische Berichte, digitale Inhalte oder andere erzählerische Medien. Bei der Registrierung müssen die Antragsteller eindeutig das Originalformat des adaptierten Werks angeben, relevante Informationen über das Quellenmaterial bereitstellen und gegebenenfalls den Besitz der entsprechenden Rechte nachweisen.
1.2 Sowohl nationale als auch internationale audiovisuelle Werke müssen 2024 oder 2025 produziert worden sein und dürfen in Spanien nicht kommerziell in die Kinos gebracht worden sein.
1.3 Werke können in jeder Sprache verfasst sein. Wenn sie nicht auf Spanisch sind, müssen sie spanische Untertitel enthalten. Falls verfügbar, reichen Sie bitte auch eine Kopie mit Audiobeschreibung ein.
1.4 Die Produktionsfirma oder der Verleiher, die audiovisuelle Werke einreichen, müssen die nationalen und internationalen Ausstellungsrechte für jedes eingereichte Werk besitzen.
1.5 Bewerber können mehr als ein Werk einreichen, für jede Einreichung muss jedoch ein separates Anmeldeformular ausgefüllt werden.
1.6 Das Festival akzeptiert keine audiovisuellen Werke, die Diskriminierung, Hass oder Gewalt aufgrund des Geschlechts, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Religion, der ethnischen Herkunft oder anderer Umstände befürworten, anstiften oder dulden, die Würde und die Grundrechte des Einzelnen untergraben.
1.7 Werke dürfen nur über die Festhome-Plattform eingereicht werden.
Nur gesetzlich autorisierte Produktionsfirmen oder Vertriebshändler, die die gesetzlichen Rechte an den eingereichten Werken besitzen, dürfen sich registrieren. Die Person, die das Anmeldeformular unterschreibt, wird vom Festival als alleiniger Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem audiovisuellen Werk angesehen.
Die Frist für die Einreichung audiovisueller Werke ist bis einschließlich 18. September 2025 (offizielle Zeit in Spanien, MESZ, UTC+2).
Erforderliche Materialien:
- Ein Link zum audiovisuellen Werk (falls erforderlich mit Passwort), gültig bis mindestens 20. Oktober 2025.
- Kurze Zusammenfassung des audiovisuellen Werks (max. 600 Zeichen).
- Vollständige technische und künstlerische Leistungen.
- Biofilmografie des Schöpfers.
- Werbematerial: Poster, Standbilder, Teaser und/oder Rollen für soziale Medien.
- Informationen über das Originalwerk: Titel, Autor, Erscheinungsjahr und Format.
- Dokumentation zum Nachweis der Anpassungsrechte des Originalwerks, falls zutreffend.
2. AUSWAHL AUDIOVISUELLER WERKE
2.1 Eine Auswahlkommission, die sich aus einem interdisziplinären Team von Fachleuten mit transmedialer Perspektive zusammensetzt, bewertet alle eingereichten Werke, um festzustellen, welche audiovisuellen Stücke Teil des Festivalprogramms sein werden.
2.2 Die Ergebnisse der Auswahl werden ab dem 6. Oktober 2025 der Produktionsfirma oder dem Verleiher der ausgewählten Werke mitgeteilt.
Der Produzent oder Vertreiber erhält ein Vorschlagsformular, in dem der von der Organisation vorgeschlagene Veranstaltungsort, das Datum und die Uhrzeit für die Vorführung angegeben sind. Sie müssen dieses Formular ausfüllen und innerhalb von fünf Kalendertagen nach Benachrichtigung an das Festival zurücksenden. Die endgültige Bestätigung des Programms hängt von der Annahme dieses Vorschlags durch den Hersteller oder Händler ab.
2.3 Das Festival ist nach Bestätigung der Auswahl und nach Erhalt der entsprechenden Rechnung für die Zahlung der Gebühren für Urheberrechte und geistiges Eigentum verantwortlich, die sich aus der öffentlichen Vorführung der ausgewählten Werke während der Veranstaltung ergeben, in Höhe von 350€ (ohne Steuern). Diese Zahlung gilt ausschließlich für Vorführungen, die im Rahmen und an den offiziellen Terminen des Festivals stattfinden, und beinhaltet keine weiteren finanziellen Verpflichtungen, die über diesen Umfang hinausgehen.
2.4 Die Festivalorganisation legt die Reihenfolge und das Datum der Vorführung für jedes audiovisuelle Werk fest.
2.5 Das Format der Vorführung ausgewählter audiovisueller Werke wird wie folgt aussehen:
DCP (DCI-Standards). Bei Verschlüsselung übernimmt das Festival nicht die Kosten für die Generierung von DKDMs oder KDMs.
Vorführkopien im DVD- oder Blu-ray-Format werden nicht akzeptiert.
2.6 Wenn das audiovisuelle Werk in Spanien vertrieben wird, muss die Vertriebsgesellschaft dem Festival eine Vorführkopie in der Originalversion (OV) mit Untertiteln zur Verfügung stellen. Wenn das Werk untertitelt werden muss, muss das Unternehmen, das es bereitstellt, die entsprechenden Materialien bereitstellen: Download-Link, Dialogliste und/oder Untertiteldateien.
2.7 Wenn das Festival die Vorführkopie mit anderen Festivals teilen muss, muss dies im Einreichungsformular angegeben werden, wobei die Verfügbarkeit der Kopie während der Festivaldaten anzugeben ist.
2.8 Das Festival verpflichtet sich, die Kopie innerhalb von maximal 20 Kalendertagen nach Abschluss des Festivals zurückzugeben.
3. VERANTWORTLICHKEITEN
3.1 Die Produktionsfirma oder der Vertreiber, die Werke beim Festival einreichen, garantieren, dass sie alle geistigen Eigentumsrechte an ihnen besitzen und gegebenenfalls die erforderlichen Genehmigungen von den Rechteinhabern der adaptierten Werke eingeholt haben. Sie sind auch dafür verantwortlich, die geltenden Vorschriften über geistiges Eigentum einzuhalten und sicherzustellen, dass die Werke keine Inhalte enthalten, die die Rechte Dritter verletzen. Das Festival lehnt jegliche rechtliche Verantwortung für den Inhalt der eingereichten Werke ab, wobei die Person oder Organisation, die das Werk einreicht, allein für diesen Inhalt verantwortlich ist.
3.2 Die ausgewählten audiovisuellen Werke genehmigen die Verwendung von Bildern und Auszügen zur Aufnahme in den Festivalkatalog und das audiovisuelle Archiv, in soziale Medien und in andere Medien zu Werbezwecken.
3.3 Die Produktionsfirma oder der Vertrieb der ausgewählten Werke gestatten dem Festival, ihre audiovisuellen Werke an den offiziellen Terminen des Festivals öffentlich zu zeigen, ohne dass dies Exklusivität bedeutet.
3.4 Die Organisation wird den ausgewählten Werken die offiziellen Lorbeeren des Festivals zusenden, damit sie in den Vorspann jedes Exemplars aufgenommen werden, das nach dem Festival gezeigt wird.
4. AKZEPTANZ DER REGELN
Die Teilnahme an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen setzt die vollständige und bedingungslose Annahme dieser Regeln und Vorschriften voraus. Die Auslegung dieser Regeln und Vorschriften liegt ausschließlich in der Zuständigkeit der Festivalorganisation.
Alle Streitigkeiten unterliegen spanischem Recht und der Gerichtsbarkeit der spanischen Gerichte.
Bei Fragen oder Anregungen zu diesen Regeln und Vorschriften wenden Sie sich bitte an die Festivalorganisation unter hola@festivalanfibia.com.
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
18 Sep 25