Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
01 Okt 21
0€
International Environmental Film Festival «Green Vision»
01 Jul 2021
Aufruf zu Einschreibungen
01 Okt 2021
Festival geschlossen
15 Nov 2021
Benachrichtigungsdatum
15 Nov 2021
18 Nov 2021
Festival Start: 15 November 2021 Festival Ende: 18 November 2021
International Environmental Film Festival „Green Vision“ genießt verdient Prestige als das erste und älteste Festival in Russland, gewidmet Umweltfragen, die Beziehung zwischen Mensch und Natur. Das Festival ist sowohl in unserem Land als auch im Ausland bekannt.
VERORDNUNG der
XXV Internationales Umweltfilmfestival
„Grüne Vision“
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1International Environmental Film Festival „Green Vision“ (im Folgenden „Festival“) findet jährlich statt.
1.2Austragungsort des Festivals ist St. Petersburg.
1.3Das Festival findet auf Initiative des Ausschusses für Naturnutzung, Umweltschutz und ökologische Sicherheit der Regierung von St. Petersburg (nachstehend „Ausschuss“ genannt) statt.
1.4Die Teilnahme am Festival ist kostenlos.
1.5Offizielle Sprachen des Festivals sind Russisch und Englisch.
1.6Detaillierte Informationen über das Festival sind auf der Website http://greenvision.infoeco.ru/ veröffentlicht
2. Ziele und Ziele des Festivals
2.1 Ziel des Festivals ist es, die Aufmerksamkeit der Menschen in St. Petersburg, anderen Städten Russlands und in der Welt auf Umweltprobleme zu lenken; das öffentliche Bewusstsein für Umweltfragen zu erhöhen; eine naturfreundliche Kultur aufzubauen; Interesse an Freiwilligenarbeit an der Erhaltung und Schutz der Umwelt.
2.2 Ziele des Festivals:
- Umwelterziehung und Bildung der Umweltkultur unter der allgemeinen Bevölkerung;
- Einarbeitung eines breiten Publikums mit den besten russischen und ausländischen Filmen, die relevanten Umweltfragen gewidmet sind und Wege, sie zu lösen;
- steigende Nachfrage nach Umweltfilmen und Anregung der Herstellung von russischen Umweltfilmen;
- Unterstützung und Unterstützung der kreativen Tätigkeit von Fachleuten und Amateuren bei der Herstellung von Filmen zu Umweltthemen;
- Entwicklung der internationalen und überregionalen Zusammenarbeit im Bereich der Umwelterziehung.
3. Veranstalter des Festivals
3.1 Der Veranstalter des Festivals ist das Komitee (im Folgenden der Veranstalter, das Komitee).
3.2 Auf der Grundlage eines offenen Wettbewerbs ist die CONNECT Limited Liability Company (nachfolgend - LLC „Connect“) der Leistungserbringer für die Organisation und Durchführung des XXV International Environmental Film Festivals „Green Vision“.
3.3 LLC „Connect“ ist verantwortlich für die organisatorische, informative, technische und künstlerische Unterstützung des Festivals, die das Organisationskomitee des Festivals (im Folgenden - das Organisationskomitee) vertreten.
3.4 Der Ausschuss überwacht die Aktivitäten der LLC „Connect“.
3.5 Das Organisationskomitee bildet im Einvernehmen mit dem Komitee eine Kommission für die Auswahl wettbewerbsfähiger Werke (im Folgenden „Auswahlkomitee“) und der internationalen Jury (im Folgenden „Jury“).
3.6 Das Auswahlkomitee bietet die Bearbeitung von Anträgen auf Teilnahme am Festival und die Auswahl von wettbewerbsfähigen Werken. Auswahlkriterien - siehe Ziffer 10 dieser Verordnungen.
3.7 Mitglieder der Jury überprüfen die wettbewerbsfähigen Werke, die den Qualifier bestanden haben, bewerten sie und vergeben die Gewinner. Bewertungskriterien - siehe Ziffer 10 dieser Verordnungen.
4. Festival-Programm
Das Festivalprogramm umfasst eine Reihe von Veranstaltungen:
4.1 Pressekonferenz.
4.1.1 Ziel ist es, Informationen über das Festival zu verbreiten.
4.1.2 Ziele:
- Einrichtung einer Informationsveranstaltung;
- Förderung von Medienunterstützung, um Festivalveranstaltungen abzudecken;
- Präsentation des Festivalprogramms.
4.1.3 Teilnehmer:
- Vertreter des Ausschusses;
- Reptesentative anderer Behörden;
-Vertreter des Organisationskomitees;
- Vertreter der kreativen Berufe auf dem Gebiet der Kinematographie;
- Vertreter öffentlicher Organisationen, die sich mit Umweltfragen befassen;
- Vertreter der Jurymitglieder;
- und andere.
4.2 Internationaler Wettbewerb
4.2.1 Ziel ist es, die breite Öffentlichkeit in die Bewältigung der Umweltfragen einzubeziehen und die Geographie des Wettbewerbs zu erweitern.
4.2.2 Ziele:
- die maximale Anzahl von Fachleuten und Amateuren in Filmen über Umweltfragen aus verschiedenen Ländern teilnehmen;
- Popularisierung des Patriotismus durch die Haltung gegenüber der Natur ihres Heimatlandes, ausgedrückt in ihren wettbewerbsfähigen Werken;
- Aufmerksamkeit auf unbekannte natürliche Orte zu lenken und problematische Probleme im Zusammenhang mit der Ökologie mittels der wettbewerbsfähigen Arbeiten zu identifizieren;
- Bildung einer internationalen Plattform, um Menschen mit gemeinsamen Interessen zu verbinden.
4.2.3 Zielgruppe - Teilnehmer ab 18 Jahren (siehe Ziffer 6 dieser Verordnung).
4.3 Wettbewerb „Ökologie der Seele“.
4.3.1 Ziel ist es, die Festivalwettbewerbsfähige Werke zu fördern, die indirekt das Thema Ökologie als Wissenschaft beeinflussen, aber das Thema Umweltkultur genauer offenbaren.
4.3.2 Ziele:
- mehr Teilnehmer anziehen;
- Hervorhebung geistiger und moralischer Werte;
- Teilnahme an wissenschaftlichen Forschungen und kreativen Aktivitäten.
4.4 Programm außerhalb des Wettbewerbs.
4.4.1 Ziel ist es, jedem Teilnehmer des Festivals Aufmerksamkeit zu schenken.
4.4.2 Ziele:
- Ermittlung neuer Richtungen (Nominierungen) unter den wettbewerbsfähigen Werken;
- Anerkennung und Ermutigung jenseits des erklärten Programms des Wettbewerbs.
4.4.3 Zielgruppe - Teilnehmer ab 18 Jahren (siehe Ziffer 6 dieser Verordnung).
4.4.4 Das Out-of-Competition-Programm wird im Ermessen der Veranstalter des Festivals gebildet.
4.5 Wettbewerb für Kinder und Jugendliche einschließlich Workshops zur Erstellung von Umweltfilmen, Umweltversuchen und Themenspielen. (Die Wettbewerbsregeln werden gesondert veröffentlicht).
4.5.1 Ziel ist es, durch Kunst das Interesse von Kindern und Jugendlichen an einem Umweltthema zu formen.
4.5.2 Ziele:
- Stimulierung der kreativen Aktivität von Kindern, Förderung und Entwicklung der Kreativität von Kindern;
- Unterrichten von Kindern mit Hilfe von Spezialisten auf dem Gebiet der Filmproduktion, Journalismus, Umweltsicherheit;
- Schaffung einer interessanten Atmosphäre für Schüler, um sie mit Materialien zu Umweltthemen vertraut zu machen.
4.5.3 Zielgruppe - Kinder von 7 bis 18 Jahren* (* Durch die Entscheidung des Organisationskomitees kann die Altersspanne erweitert werden).
5. Termine und Veranstaltungsort des Festivals
5.1 Das Festival findet von März bis November dieses Jahres statt.
5.2 Vom 1. März bis 1. Oktober 2021 - die Qualifikation des internationalen Wettbewerbs. Einreichung von Anträgen.
5.3 Vom 1. Juli bis 14. Oktober 2021 - Betrachtung der wettbewerbsfähigen Werke (Filme) des internationalen Wettbewerbs durch das Auswahlkomitee.
5.4 15. Oktober 2021 - Veröffentlichung der Ergebnisse des Qualifikators des internationalen Wettbewerbs auf der Festival-Website.
5.5 Vom 15. bis 18. November 2021 - die Hauptbühne des Festivals:
- Pressekonferenz und feierliche Eröffnung des Festivals;
- Workshops und Spielaktivitäten für Kinder, Workshops für Schulkinder zum Erstellen von Umweltfilmen, Umweltfragen, Themenspiele;
- Wettbewerb von Drehbüchern für Kinder Umweltfilme;
- Vorführung der Wettbewerbsfilme;
- Zeremonie der Belohnung und Schließung des Festivals.
5.6 Der Veranstaltungsort für die Hauptbühne des Festivals wird spätestens am 15. Oktober 2021 festgelegt.
5.7 Informationen über den Ort, die genauen Termine und Uhrzeiten aller Veranstaltungen des Festivals werden spätestens am 15. Oktober 2021 auf der Festival-Website veröffentlicht.
5.8 Im Falle einer Verschlechterung der epidemiologischen Situation aufgrund eines Ausbruchs der Coronavirus-Infektion, um ihre Ausbreitung auf dem Territorium der Russischen Föderation zu verhindern, um die Gesundheit, Rechte und legitime Interessen der Bürger der Russischen Föderation zu schützen, sowie in der Verfolgung der ergriffenen Maßnahmen von der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung von St. Petersburg, um die Ausbreitung von Krankheitsfällen zu verhindern, kann das Festival teilweise oder vollständig auf das Online-Format übertragen werden.
6. Teilnehmer des internationalen Wettbewerbs des Festivals
6.1 Teilnehmer am internationalen Wettbewerb des Festivals können Bürger der Russischen Föderation und ausländische Bürger jeden Berufs sein, einschließlich Studenten, Jugendgruppen, Kreativstudios, kreative Gruppen von Regisseuren, unabhängige Produzenten, staatliche und private Filmstudios, Fernsehunternehmen - Urheberrechtsinhaber der eingereichten Wettbewerbsarbeit.
6.2 Die Altersspanne für die Teilnehmer des internationalen Wettbewerbs des Festivals - ab 18 Jahren und älter * (* Durch die Entscheidung des Organisationskomitees kann die Altersspanne erweitert werden).
7. Teilnahmebedingungen am internationalen Wettbewerb des Festivals
7.1 Die Grundlage für die Teilnahme am Wettbewerbsprogramm des Festivals ist die Bewerbung (Anhang 1).
7.2 Das Antragsformular kann per E-Mail, auf der Website http://greenvision.infoeco.ru/ oder aus anderen Quellen abgerufen werden.
7.3 Der Antrag muss an die Adresse des Organisationskomitees per E-Mail greenvisionfestspb@gmail.com gesendet werden. Bewerbungen werden vom 1. März bis 1. Oktober 2021 angenommen.
7.4 Für die Auswahl des Wettbewerbs werden folgende Leistungen akzeptiert:
- Dokumentarfilme und populärwissenschaftliche Filme (nicht länger als 90 Minuten);
- kurze Dokumentarfilme und Animationsfilme (nicht länger als 30 Minuten lang);
- Lehrfilme (nicht mehr als 30 Minuten lang).
7.5 Filmformat - mp4 oder avi. Bildschirmauflösung - 1920 x 1080. Timing - in Absatz 7.4 dieser Verordnungen angegeben.
7.6 Filme, die für eine wettbewerbsfähige Auswahl eingereicht werden, müssen nach dem 1. Januar 2017 produziert werden. Das Produktionsjahr richtet sich nach dem Urheberrecht.
7.7 Alle Filme mit Dialogen benötigen englische Untertitel, wenn die Originalsprache des Films nicht Englisch oder Russisch ist.
7.8 Jedem Film muss eine korrekt ausgefüllte Anwendung in russischer oder englischer Sprache beigefügt sein.
7.9 Für die Prüfung des Antrags ist es notwendig, die folgenden Unterlagen an die Adresse des Organisationskomitees des Festivals per E-Mail greenvisionfestspb@gmail.com zu senden:
- ein ausgefülltes Antragsformular, das die schriftliche Zustimmung der Autoren für eine gemeinnützige Vorführung in den Wettbewerbsprogrammen des Festivals enthält,
- schriftliche Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten (Anhang 2), durch den Teilnehmer in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Art. 9 des Bundesgesetzes vom 27.07.2006 Nr. 152-FZ „Über personenbezogene Daten“;
- ein Link zu einem Video auf jedem Cloud-Dateispeicherdienst;
- eine kurze Anmerkung in Russisch und/oder Englisch (nicht mehr als 100 Wörter),
- mindestens zwei Abbildungen und ein Plakat für den Film für den Katalog über elektronische Medien (JPEG, PNG, TIFF Format);
- Dope Blatt in Russisch oder Englisch.
7.10 Für jeden Wettbewerbsfilm wird ein gesonderter Antrag gestellt. Es gibt keine Beschränkungen für die Anzahl der Filme, die für die Teilnahme am Wettbewerbsprogramm beantragt wurden.
7.11 Der in der Anwendung angegebene Link zum Herunterladen des Films muss bis zum Ende des Festivals verfügbar sein.
7.12 Bewerbungen, die über Online-Plattformen eingereicht werden, auf denen die Autoren ein Antragsformular für die Teilnahme am Green Look Festival - 2021 finden können, werden ebenfalls akzeptiert.
7.13 Filme, die nicht am Festival teilnehmen dürfen:
- erstellt früher als im Jahr 2017;
- diejenigen, die an dem Wettbewerbsprogramm des Festivals in den vergangenen Jahren teilgenommen haben;
- mit Obszönitäten, Bildern oder Beschreibungen, die antisoziale Handlungen auslösen.
7.14 Filme, die an das Festival gesendet werden, werden nicht überprüft.
7.15 Alle Kopien der Filme, die für die Wettbewerbselektion gesendet werden, verbleiben beim Veranstalter (im Archiv des Festivals).
7.16 Der Ausschuß hat das Recht, Filme auf seinen Informationsseiten zu veröffentlichen.
7.17 Filme der russischen Produktion, die für die Teilnahme am Festival ausgewählt und für die Präsentation im Publikum angekündigt wurden, müssen eine vom Ministerium für Kultur der Russischen Föderation ausgestellte Mietbescheinigung haben.
7.18 Die Teilnahme am Festival setzt die Übertragung des Rechts voraus, Werbeausschnitte aus Filmen russischer und ausländischer Fernsehsender auszustrahlen (10% der Gesamtlänge des Films, aber nicht mehr als drei Minuten). Dieselben Rechte werden für Internetübertragungen übernommen.
7.19 Foto- und Videofilmen werden während der Veranstaltungen des Festivals stattfinden. Die empfangenen Materialien können auf den Informationsseiten des Ausschusses, der Website des Festivals, in sozialen Netzwerken ohne Zustimmung der Teilnehmer und derer, die auf ihnen abgebildet sind, verwendet und veröffentlicht werden.
8. Bedingungen für die Durchführung des internationalen Wettbewerbs des Festivals
8.1 Das Auswahlkomitee wählt Filme aus, die für die Teilnahme am Festival beantragt wurden und bildet ein wettbewerbsfähiges Vorführprogramm.
8.2 Filme, die im Wettbewerbsprogramm enthalten sind, werden von der Jury beurteilt.
8.3 Das Organisationskomitee behält sich das Recht vor, Filmteilnehmer und Filmgewinner im Rahmen nichtkommerzieller Filmvorführungen an den Haupt- und weiteren Veranstaltungsorten des Festivals selektiv zu zeigen.
8.4 Der Eintritt zu Vorführungen und anderen Veranstaltungen im Rahmen des Festivals ist frei.
9. Nominierungen für den internationalen Wettbewerb des Festivals.
- Der Grand Prix
- Bester Film für Kinder und Jugendliche
- Für einen originellen Ansatz zur Deckung von Umweltfragen
- Für die künstlerische Entscheidung des Films
- Bester Film über Wasser
- Für persönlichen Beitrag zur Bekämpfung eines Umweltproblems (Ökologie und Freiwilligenarbeit)
- Zur Abdeckung des Themas nachhaltige Produktion
- „Abfall zu Einkommen“ - zur Deckung des Problems der Abfallentsorgung und Recycling
- Preis des Wettbewerbs „Ökologie der Seele“
- Spezielle Nominierungen
10. Auswahlkomitee. Jury. Das Verfahren zur Bewertung von Filmen, die an einem internationalen Wettbewerb teilnehmen
10.1 Der Auswahlausschuss besteht aus unabhängigen Fachleuten mit den notwendigen Qualifikationen, praktischen Erfahrungen bei der Auswahl wettbewerbsfähiger Werke (Filme).
10.2 Das Auswahlkomitee besteht aus 3 Personen - Spezialisten auf dem Gebiet der Kino- und/oder Umwelterziehung.
10.3 Filmauswahl:
- Übereinstimmung mit dem Thema, den Zielen und Zielen des Festivals;
- Jahr der Produktion - nicht früher als Januar 2017;
- kein Teilnehmer an früheren Festivals;
- keine Defekte in Bild und Ton;
- Abwesenheit von obszönen Sprache;
- der Inhalt, der die Gesetzgebung der Russischen Föderation erfüllt;
- fallen unter die Kategorie der Informationsprodukte „6+“ in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz vom 29. Dezember 2010, Nr. 436-FZ „Über den Schutz von Kindern vor Informationen, die für ihre Gesundheit und Entwicklung schädlich sind.“
10.4 Das Auswahlkomitee behält sich das Recht vor, dem Teilnehmer am Gewinnprogramm ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
10.5 Die Jury des Wettbewerbsprogramms besteht aus unabhängigen Spezialisten mit den notwendigen Qualifikationen, praktischen Erfahrungen bei der Bewertung der Wettbewerber.
10.6 Die Jury besteht aus 2 russischen (darunter ein ausländischer) und 3 ausländischen Spezialisten auf dem Gebiet der Kino- und/oder Umwelterziehung.
10.7 Die Jurymitglieder werden bis zum 1. Oktober 2021 festgelegt und auf der Festival-Website veröffentlicht.
10.8 Aufgabe der Jury ist es, Bewertungspunkte für jeden Film festzulegen sowie die Gewinner des Festivals nach Nominierungen zu bestimmen, aber nicht mehr als 10 Personen.
10.9 Der Film wird auf einer Skala von 1 bis 10 für jedes der folgenden Kriterien ausgewertet:
-Einhaltung des Themas des Festivals;
- Tiefe des Themas Offenlegung;
-Neuheit, Relevanz, soziale Bedeutung des Themas offenbart;
-Kreativität der Ideenpräsentation;
-Informationsinhalte;
-die Kraft der emotionalen Wirkung;
- dramatische Verkörperung;
-künstlerische Entscheidung.
10.10 Im Falle der Auferlegung von Beschränkungen im Zusammenhang mit Covid-19. (oder andere Einschränkungen), kann die Arbeit der Jury aus der Ferne durchgeführt werden.
10.11 Die Entscheidung der Jury wird in einem Bericht vermerkt. Die Entscheidung ist nicht Gegenstand einer Überprüfung und wird nicht kommentiert.
10.12 Es ist verboten, die Meinung der Jury zu bestreiten, mit den Mitgliedern der Jury, dem Veranstalter und dem Organisationskomitee des Festivals sowie anderen Teilnehmern in Konflikt zu treten
11. Ergebnisse des internationalen Wettbewerbs und Gewinnervergabe
11.1Informationen über die Ergebnisse des Wettbewerbsprogramms des Festivals werden auf der Website des Festivals veröffentlicht.
11.2Gewinner des internationalen Wettbewerbs des Festivals werden mit Diplomen von Gewinnern und Preisen ausgezeichnet.
11.3Die Preise des Festivals sind unvergessliche Souvenirs in der Technik der Lasergrafik, mit dem Thema und Logos des Festivals.
11.4Das Festival stellt keine Geldpreise zur Verfügung.
11.5Die Jury behält sich das Recht vor, einzelne Werke außer Konkurrenz zu betrachten, zusätzlich Nominierungen zu vergeben.
11.6Die Jury hat das Recht, nicht alle Preise zu bestimmen und sie auch auf mehrere Wettbewerber aufzuteilen.
11.7Die Jury hat das Recht, den Teilnehmern besondere Diplome zu verleihen.
11.8Das beste Werk kann mit dem Grand Prix ausgezeichnet werden.
11.9. Das Organisationskomitee organisiert die Lieferung von Diplomen und Souvenirs an Autoren, die nicht persönlich an der Preisverleihung teilgenommen haben.
11.10Teilnehmer des Wettbewerbs-Programms des Festivals werden mit Zertifikaten für die Teilnahme ausgezeichnet.
11.11Das Organisationskomitee füllt Diplome und Zertifikate in Übereinstimmung mit den Anträgen auf Teilnahme am Festival aus. Das Organisationskomitee ist nicht verantwortlich für die Ungenauigkeit der in der Anwendung bereitgestellten Informationen.
11.12Teilnahmezertifikate werden an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
12. Finanzierung des Festivals
12.1Die Finanzierung des Festivals erfolgt auf Kosten der Mittel, die für diesen Zweck durch das Gesetz von St. Petersburg über den Haushalt von St. Petersburg für das nächste Geschäftsjahr bereitgestellt werden.
12.2Die Übertragung der Teilnehmer des Wettbewerbsprogramms an den Ort des Festivals und zurück erfolgt auf Kosten der Teilnehmer des Festivals.
13. Hinweis:
13.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Reglemente werden vom Organisationskomitee des Festivals im Einvernehmen mit dem Komitee vorgenommen, spätestens jedoch am Tag der Frist für die Annahme von Bewerbungen für das Festival.
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
01 Okt 21
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
01 Okt 21
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
01 Okt 21