Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
08 Mai 23
0€
SACI - Semana de Animação e Cinema Infantil
01 Mär 2023
Aufruf zu Einschreibungen
08 Mai 2023
Festival geschlossen
30 Jun 2023
Benachrichtigungsdatum
13 Jul 2023
23 Jul 2023
Festival Start: 13 Juli 2023 Festival Ende: 23 Juli 2023
I - PRÄSENTATION
Das Festival SACI | CHILDREN'S ANIMATION AND CINEMA WEEK richtet sich an alle nationalen und internationalen audiovisuellen Produzenten, die kurze, mittlere und/oder abendfüllende Animations-, Dokumentar- und/oder Spielfilme und Serien ohne zeitliche Begrenzung des Produktions- und/oder Veröffentlichungsjahres anbieten, die sich an Kinder und Jugendliche richten, sofern sie über Material verfügen, das für die Präsentation auf Festivals geeignet ist. Die Filme müssen gemäß dem TV-Bewertungsleitfaden des brasilianischen Justizministeriums als UNBEWERTET eingestuft werden. Das Ziel von SACI ist es, vielfältige und einfallsreiche Filmwerke auszustellen.
2) Die zweite Ausgabe des Festivals SACI | CHILDREN'S ANIMATION AND CINEMA WEEK findet vom 13. bis 23. Juli in der Stadt Curitiba und auf einer in ganz Brasilien verfügbaren digitalen Plattform statt. Das Festival wird von INFINITO GESTÃO DE INOVAÇÃO E AGENCAMENTO DE NEGÓCIOS EIRELI, einem gewinnorientierten Kulturproduzenten nach privatem Recht, CNPJ 15.721.700/0001-42, organisiert und durchgeführt.
3) Die Auswahlkommission für die zweite Ausgabe des Festivals SACI | CHILDREN'S ANIMATION AND CINEMA WEEK wird in Kürze informiert.
4) Die SACI | CHILDREN'S ANIMATION AND CINEMA WEEK widmet sich der Ausstellung und Förderung von Filmen für Kinder in Form einer Auswahl, ohne Vergütung für die Ausstellung von Filmen während der Festivalzeit.
II - ANWENDUNGEN
5) Bewerbungen für die vorgeschlagenen Arbeiten können von 18.00 Uhr am 10. März bis 23:59 Uhr am 1. Mai 2023 kostenlos auf der Veranstaltungswebsite eingereicht werden.
6) Bewerbungen müssen in digitaler Form vorliegen und in einem Anzeigelinkformat (mit Passwort oder geschlossenem Link) abrufbar sein.
7) Der Zugangslink und das Passwort müssen im Anmeldeformular angegeben oder vom Plattformsystem zur Verfügung gestellt werden und müssen bis zum 13.07.2023 verfügbar bleiben.
8) SACI verlangt nicht, dass die präsentierten Werke unveröffentlicht sind.
9) Das SACI-Auswahlkomitee behält sich das Recht vor, Filme einzuladen, die nicht an diesem Auswahlverfahren teilnehmen.
III - AUSWAHL
10) Das Ergebnis der Auswahl wird bis zum 30.06.2023 auf der Website www.saci.art.br bekannt gegeben
11) Alle Bewerbungen erhalten eine E-Mail, in der bestätigt wird, ob sie am Festival teilnehmen.
12) Die Ausstellungskopien der ausgewählten Werke müssen ohne gedruckte Untertitel und im HD 1080p-Format (1920×1080), Erweiterung .MOV oder .mp4 und Codec H264 vorliegen und bis 5 Tage nach der Teilnahmebestätigung an die Veranstaltungsorganisation gesendet werden.
13) Die ausgewählten Werke müssen außerdem Werbematerial für die Werke senden, das Folgendes enthält:
- Bild des Posters in JPG oder TIFF mit einer Auflösung von 300 dpi;
- 5 Bilder aus dem Film in JPG oder TIFF mit einer Auflösung von 300 dpi;
- Trailer der Arbeit im Stream-System mit 30ern;
- Zusammenfassung des Werkes in Portugiesisch, Spanisch oder Englisch mit maximal 320 Zeichen;
- 01 Foto in JPG oder TIFF, 300 dpi und Mini-Biografie des Regisseurs;
- Credits des Teams und der Hauptdarsteller
14) SACI übernimmt die Synchronisation, die Audiodeskription und die exklusive Untertitelung für das Festival unter der Verantwortung der Organisation selbst. Aus diesem Grund müssen die ausgewählten Werke später Kopien mit Audio- und Untertiteln (einschließlich Untertiteln in PT/ES/IN), getrennt durch einen Timecode von der ursprünglichen Dialogliste, versenden.
IV- URHEBERRECHT
15) Durch die Registrierung des Werks bei SACI gewährt der antragstellende Produzent der Organisation das Recht, den Film während der Veranstaltung und unter den in diesen Regeln vorgesehenen Bedingungen kostenlos in Kinos auf öffentlichen Plätzen und auf einer digitalen Plattform zu vervielfältigen und auszustellen. Ebenso autorisiert der Produzent bei der Registrierung die Organisation der Veranstaltung oder einen Dritten in seinem Namen oder einen ausgelagerten Dritten, die Bilder ganz oder teilweise zusammen oder nicht zusammen mit den anderen angegebenen Daten zu bearbeiten, zu transkribieren, zu veröffentlichen und auf jede andere Weise zu verwenden, um Werbe-, Verkaufs-, Bildungs-, gewinnorientierte oder gemeinnützige Materialien sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form oder in beliebiger Medien zur Förderung der Ausstellung, ohne Beschränkung der Häufigkeit.
16) Der Produzent des eingereichten Werkes ermächtigt SACI, die Synchronisation, Audiodeskription, LIBRAS (brasilianische Zeichensprache) und die Untertitelung (beschreibend oder nicht) des eingereichten Films selbst oder durch einen externen Dritten durchzuführen. Das Urheberrecht an Synchronisationen, Audiobeschreibungen und Untertiteln, die für die Ausstellung der Filme für das Festival erstellt wurden, liegt im ausschließlichen Eigentum von SACI.
17) Durch die Einreichung des Werks bei SACI garantiert der antragstellende Hersteller, dass er alle Urheberrechte an dem Werk für die Zwecke seiner Ausstellung auf Festivals unter den in diesen Regeln festgelegten Bedingungen besitzt. Bei der Registrierung muss der Antragsteller zu Registrierungs- und Werbezwecken die Mitautoren des Werkes angeben. Mit der Registrierung erklärt der Antragsteller unter seiner Verantwortung, dass die Ausstellung und Werbung für den Film nicht die Rechte Dritter verletzen.
18) Der antragstellende Hersteller muss zusammen mit dem angeforderten Material eine Erklärung gemäß dem dieser Mitteilung beigefügten Muster vorlegen, aus der hervorgeht, dass er berechtigt ist, das Werk auszustellen, und die Genehmigung für die Teilnahme an der SACI erteilt.
V - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
19) SACI haftet nicht für Rücksendungen, Fehlplatzierungen und andere Kosten, die sich aus der Einreichung von Bewerbungsunterlagen ergeben.
20) Die Einreichung von Material für die SACI-Registrierung setzt die vollständige Annahme dieser Verordnung voraus;
21) Der antragstellende Hersteller gewährleistet unter Haftung und nach Treu und Glauben, dass alle bereitgestellten Informationen der Wahrheit entsprechen, sei es zum Zeitpunkt der Antragstellung oder in ergänzenden Unterlagen.
22) Die personenbezogenen Daten, auf die SACI für die Durchführung der Veranstaltung Zugriff haben kann, dürfen nur in Fällen verarbeitet werden, in denen das Gesetz dies zulässt oder wenn dies von der jeweiligen Person genehmigt wurde. SACI kann den Namen und das Bild der Personen, die ihre Filme bewerben und einreichen, in den Werbematerialien der Veranstaltung verwenden, und zwar auf allen Wegen der Verbreitung, einschließlich sozialer Medien, wobei ihr berechtigtes Interesse im Sinne des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten aus Brasilien („LGPD“) als Rechtsgrundlage dient.
23) Fälle, die in diesen Regeln nicht vorgesehen sind, werden vom Organisationskomitee der SaCL analysiert, und seine Entscheidung ist endgültig.
24) Das SACI-Festival ist nicht verantwortlich für Reisekosten (Flug- und Landkarten, Unterkunft und Nahverkehr), die dem Team der ausgewählten Filme entstehen können.
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
08 Mai 23
Keine Gebühr
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08 Mai 23
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08 Mai 23