Einsendungs-Frist
31 Jan 21
1.2€
20 Okt 2020
Aufruf zu Einschreibungen
05 Jan 2021
Standard-Frist
31 Jan 2021
Späte Frist
31 Jan 2021
Festival geschlossen
30 Apr 2021
Benachrichtigungsdatum
27 Mai 2021
01 Jun 2021
Festival Start: 27 Mai 2021 Festival Ende: 01 Juni 2021
Vienna Shorts ist das internationale Kurzfilmfestival in Wien. Die Präsentation von Kurzfilmen und der Austausch über sie stehen im Mittelpunkt. Das Festival wird vom Verein Independent Cinema organisiert und zeigt etwa 300 Produktionen unter 30 Minuten. Der Wettbewerb gliedert sich in vier Kategorien, für die jeweils separate Beiträge eingereicht werden können. Weitere Abschnitte umfassen Porträts und thematisch kuratierte Programme.
Vienna Shorts 2021 findet vom 27. Mai bis 1. Juni 2021 als Hybridfestival statt. Der Fokus liegt auf der Präsentation von Kurzfilmformen im Kino in Wien (vorbehaltlich einer ungefährlichen Umsetzung). Die Rechteinhaber werden speziell über Online-Vorführungen von Filmen informiert.
EINREICHUNGSBEDINGUNGEN
WIEN SHORTS 2021
I.ALLGEMEINE INFORMATIONEN
II FILM-EINREICHUNG
A. WETTBEWERBE
B. NICHT WETTBEWERBSFÄHIGER ABSCHNITT
C. EINREICHUNGSGEBÜHREN & MATERIALIEN
D. PREMIERE REGEL
III. AUSWAHL
IV. FESTIVAL-PRÄSENTATION
V.RIGHTS & DATENSCHUTZ
I. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Vienna Shorts ist das internationale Kurzfilmfestival in Wien. Die Präsentation von Kurzfilmen und der Austausch über sie stehen im Mittelpunkt. Das Festival wird vom Verein Independent Cinema organisiert und zeigt etwa 300 Produktionen unter 30 Minuten. Der Wettbewerb gliedert sich in vier Kategorien, für die jeweils separate Beiträge eingereicht werden können. Weitere Abschnitte umfassen Porträts und thematisch kuratierte Programme.
Vienna Shorts 2021 findet vom 27. Mai bis 1. Juni 2021 als Hybridfestival statt. Der Fokus liegt auf der Präsentation von Kurzfilmformen im Kino in Wien (vorbehaltlich einer ungefährlichen Umsetzung). Die Rechteinhaber werden speziell über Online-Vorführungen von Filmen informiert.
Vienna Shorts ist ein Qualifikationsfestival für die Academy awards® (Oscars), die European Film Awards (EFA), die British BAFTA Awards sowie den Austrian Film Award und vergibt ein Preisgeld von rund 20.000 Euro pro Jahr.
Das Festival versteht sich als politisches und faires Filmfestival, das sich einem verantwortungsvollen und transparenten Umgang mit Filmemachern und allen Beteiligten sowie einem ökologisch nachhaltigen Verhalten verpflichtet. Details finden Sie in den Compliance-Richtlinien des Festivals (https://www.viennashorts.com/en/downloads)
Sollten kurzfristige Änderungen hinsichtlich der Organisation oder Struktur des Festivals oder der Preisgestaltung vorgenommen werden, werden diese unverzüglich über die Kanäle des Festivals mitgeteilt.
II FILM-EINREICHUNG
Für die Vienna Shorts 2021 Wettbewerbe können Filme aller Genres und Formate bis zu 30 Minuten Länge und mit einem Fertigstellungstermin nach dem 1. Januar 2020 eingereicht werden, wenn sie noch nicht zum Festival eingereicht wurden. (Eine erneute Einreichung ist nur möglich, wenn der Film wesentlich verändert wurde).
Filme können über die Einreichungsplattform Festhome eingereicht werden.
Wenn der eingereichte Film einen nicht-englischen Sprachdialog oder Text enthält, müssen englische Untertitel angegeben werden. Dies gilt auch für deutschsprachige Filme.
Für die Einreichung von Filmen werden Arbeits- oder Rohversionen von Filmen akzeptiert — der Bildbearbeitungsprozess sollte jedoch bereits zum Zeitpunkt der Einreichung abgeschlossen sein (Bildsperre).
Die reguläre Einreichungsfrist für die 18. Festivalausgabe ist der 5. Januar 2021 für alle Einreichungen.
Die Frist für verspätete Einreichungen bei den Wettbewerben (II.A) ist der 31. Januar 2021. Nach Ablauf der verlängerten Frist werden keine Filme angenommen.
A. WETTBEWERBE
Beiträge können in vier Wettbewerbskategorien eingereicht werden: Fiction & Documentary widmet sich internationalen Kurzfilmen und Kurzdokumentarfilmen, Animation Avantgarde zu internationalem Animations- und Experimentalfilm. Der Österreichische Wettbewerb ist nationalen Produktionen gewidmet, der Österreichische Musikvideo-Preis wird dem besten nationalen Musikvideo verliehen. Auf der Festival-Website finden Sie Leitbilder für alle vier Kategorien.
Internationale Produktionen können für die beiden Wettbewerbe Fiction & Documentary und Animation Avantgarde eingereicht werden. Für den Österreichischen Wettbewerb und den Austrian Music Video Award kommen nur Produktionen österreichischer Regisseure oder Produzenten oder Werke in Betracht, die (teilweise) in Österreich produziert wurden oder hauptsächlich von österreichischen Institutionen finanziert wurden. Das Festival behält sich das Recht vor, Filme einer anderen Kategorie zuzuordnen als der, für die sie ursprünglich eingereicht wurden.
Die Vienna Shorts Awards werden als Hauptpreise in den vier Wettbewerbskategorien des Festivals verliehen und sind mit je 1.000 bis 5.000 Euro dotiert. Die weiteren drei Preise der Jury sind mit einer Residenz in Wien (und 1.050 Euro in Verbindung mit dieser) bzw. 3.000 Euro dotiert. Zusätzlich werden Sonderpreise (z.B. für die beste Regisseurin) sowie Publikumspreise vergeben.
Die Preise werden in allen Kategorien von Fachjurys vergeben. Die Jurys bestehen aus drei Fachleuten der Filmindustrie, sind international und vielfältig nach Kategorie und Geschlecht. Ihre Expertise wird auf Einladung eingebracht. Alle Filme werden den Jurymitgliedern zur Betrachtung in bestmöglicher Qualität zur Verfügung gestellt.
B. NICHT WETTBEWERBSFÄHIGER ABSCHNITT
Einsendungen sind auch für nicht wettbewerbsfähige Festivalbereiche möglich. (Alle Filme, die bereits für einen Wettbewerb eingereicht wurden, werden für alle Festivalkategorien angesehen und müssen nicht zusätzlich in dieser Kategorie eingereicht werden). Filme sind für diese Kategorie berechtigt, wenn sie entweder nicht die Bedingungen der Wettbewerbskategorien erfüllen, nicht für eine Wettbewerbspräsentation bestimmt sind und einer der folgenden Kategorien zugeordnet werden können:
— Müll-Film
— Horrorfilm
— Musik- und/oder Tanzfilm
— Internationales Musikvideo
— Länger als 30 Minuten
Filme aller Genres und Formate bis zu einer Länge von 45 Minuten und mit einem Fertigstellungstermin nach dem 1. Januar 2019 werden akzeptiert.
C. EINREICHUNGSGEBÜHREN & MATERIALIEN
Um einen qualitativ hochwertigen Auswahlprozess und ein professionelles Handling zu garantieren, erhebt Vienna Shorts eine Teilnahmegebühr. Diese Gebühr beträgt EUR 15 (USD 17) für Kurzfilme und Kurzdokumentarfilme (Fiktion & Dokumentarfilm) und EUR 10 (USD 12) für Animations- und Experimentalfilme (Animation Avantgarde) während der regulären Einreichungsfrist. Für nicht wettbewerbsfähige Filme (nicht wettbewerbsfähige Sektion) werden EUR 7 (USD 8) berechnet.
Während der verlängerten Einreichungsfrist (6. Januar bis 31. Januar 2021) wird die Teilnahmegebühr für alle Wettbewerbskategorien — einschließlich des Österreichischen Wettbewerbs und des Österreichischen Musikvideo-Awards — um EUR 10 (USD 12) erhöht.
Das Festival behält sich das Recht vor, die Teilnahmegebühr zu ändern. Bitte beachten Sie, dass die Einstiegsplattformen Festhome sowie die Zahlungsplattform PayPal zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben können. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühren ist nicht möglich.
Neben einer Vorschaukopie und einem Filmstillstand werden bei der Einreichung nur die Schlüsseldaten des Films angefordert. Im Falle einer Einladung zu Vienna Shorts 2021 wird in einem zweiten Schritt die Vervollständigung der Daten für den Katalog, die Website und — im Falle einer Online-Präsentation — die Streaming-Plattform angefordert.
D. PREMIERE REGEL
Es gibt keine strenge Regel für Premieren. Um die größtmögliche Relevanz der Wettbewerbsbeiträge für das Publikum und die Gäste zu gewährleisten, werden in allen Wettbewerbskategorien jene Filme bevorzugt, die weder in einem Wiener Kino gezeigt noch vor Vienna Shorts in Österreich online verfügbar waren. Das Festival behält sich das Recht vor, Filme anderweitig nicht oder nur außer Konkurrenz zu zeigen.
Für öffentliche Vorführungen in Wien gilt auch eine Exklusivitätsklausel: Wenn Filme zwischen dem 1. Januar 2021 und dem Ende des Festivals vor einem Publikum in Wien gezeigt werden, können sie nur bei Vienna Shorts den Wettbewerb auslassen. (Die einzige Ausnahme sind Wettbewerbsvorführungen beim Vienna Animation Film Festival Tricky Women).
III. AUSWAHL
Alle eingereichten Filme werden von professionellen Programmierern und Zuschauern angesehen und bewertet. Dieser Prozess kann teilweise außerhalb Österreichs erfolgen und muss nicht über die Einreichungsplattformen erfolgen.
Spätestens zum 30. April 2021 erhalten alle eingereichten Filme eine Benachrichtigung per E-Mail. Die Benachrichtigung über die Auswahl für das Vienna Shorts 2021 Programm wird bis spätestens 31. März 2021 versendet. Bitte haben Sie Geduld, da die Programmauswahl aufgrund der hohen Anzahl der Einreichungen Schritt für Schritt durchgeführt wird und erst bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen ist.
Eine Benachrichtigung wird in jedem Fall per E-Mail gesendet. (Sollte die E-Mail aus technischen Gründen, z.B. Spam-Filtern, nicht ankommen, kann der Status des Films ab Anfang Mai auch über die Einreichungsplattformen überprüft werden).
Sollte der eingereichte Film für Vienna Shorts 2021 ausgewählt werden, wird das Festival unmittelbar danach die Frist für den Erhalt der Vorführkopie mitteilen, weitere Daten für Katalog, Website und/oder Streaming-Plattform anfordern und den Regisseur bezüglich eines Festivalbesuchs kontaktieren. Sollte ein Film nicht ausgewählt werden, haben Sie bitte Verständnis dafür, dass kein weiteres Feedback möglich ist.
Nach Auswahl des Films können das Logo der Vienna Shorts und der Text „Official Selection Vienna Shorts 2021“ für Werbezwecke verwendet werden. Dieses Logo und der Text werden in digitaler Form übermittelt.
IV. FESTIVAL-PRÄSENTATION
Das Festival zielt darauf ab, jeden ausgewählten Film in bestmöglicher Form, im Originalformat und in Anwesenheit der Regisseure und Filmteams zu präsentieren. Für jeden Film im Wettbewerb (je nach Verfügbarkeit) werden bis zu fünf Akkreditierungen (davon zwei kostenlos) und für jeden Film außerhalb des Wettbewerbs bis zu zwei (davon eine kostenlos) zur Verfügung gestellt.
Für alle Wettbewerbsfilme werden einzelne Texte im Katalog, auf der Website und/oder auf der Streaming-Plattform verfasst und veröffentlicht. Die Texte können auch in Bezug auf die Urheberschaft weiterverwendet werden (Vorname Nachname, Vienna Shorts).
Der Gästeservice wird sich mit dem Regisseur (oder einem anderen Vertreter des Kreativteams) in Verbindung setzen, um eine persönliche Präsenz beim Screening in Wien zu ermöglichen. Das Festival unterstützt eine umweltfreundliche Reise nach Wien.
Das Festival versucht aktiv, Filmemacher mit Branchenvertretern, Programmierern und einander zu verbinden, indem es ein eigenes Branchenprogramm organisiert, Empfänge und Meetings veranstaltet und Gastlisten Kontaktinformationen (mit Zustimmung der jeweiligen Personen) zur Verfügung stellt.
Das Festival zahlt eine Vorführgebühr für die Präsentation von Filmen außerhalb des Wettbewerbs. Vienna Shorts kann keine Lizenzgebühren für Screenings innerhalb des Wettbewerbs zahlen. Wenn der Film für einen Wettbewerb eingereicht wurde und außerhalb des Wettbewerbs präsentiert wird, werden auch Vorführ- oder Lizenzgebühren entrichtet.
Wenn der eingereichte Film nicht englischsprachige Dialog oder Text enthält, müssen englische Untertitel für die Präsentation angegeben werden. Dies gilt auch für deutschsprachige Produktionen.
DCP, 35mm Film und 16mm Film sind für Kinovorführungen möglich. DCP (unverschlüsselt, Interop, SMPTE, 2k, 24 fps/25 fps/30 fps) muss im Voraus in einem Kino getestet worden sein. Das Festival akzeptiert keine Akten als Vorführkopien im Kino. Die Filmkopie ist für die Dauer des Festivals versichert.
Das Screening-Exemplar kann dem Festival per Post, Kurier oder über einen Download-Link zur Verfügung gestellt werden. Alle Lieferungen von außerhalb der Europäischen Union müssen mit dem Hinweis „Kein kommerzieller Wert — nur für kulturelle Zwecke“ gekennzeichnet sein. Das Festival akzeptiert keine Lieferungen, die Zölle, Steuern oder Versandkosten unterliegen. Im Falle einer analogen Filmkopie gibt das Festival den Film (inkl. Versandkosten) an die ursprüngliche Lieferadresse oder an eine zuvor vom Absender angegebene Adresse zurück.
Für die Präsentation des Films in der Videothek für akkreditierte Profis und im Falle einer Vorführung auf der eigenen Streaming-Plattform benötigt das Festival einen Vimeo-basierten Datei-Upload mit empfohlener Auflösung 1920x1080, einer empfohlenen Bitrate von 10-20 und den möglichen Codecs H264, Apple ProRes 422 als sowie H.265 HEVC. Die vollständigen Richtlinien finden Sie hier: https://vimeo.com/help/compression
Das Festival verfolgt vehement das Ziel, die Filme vor jeglichem externen Zugriff oder Missbrauch im Falle einer Präsentation auf der Streaming-Plattform zu schützen. Im Falle einer öffentlichen Präsentation auf der Streaming-Plattform werden alle Wettbewerbsfilme regional gesperrt („Geoblocking“) und können erst nach Anmeldung auf der Plattform eingesehen werden. Nur akkreditierte Personen können ohne Geoblocking auf die Plattform zugreifen.
V. RECHTE & DATENSCHUTZ
Mit der Einreichung eines Films garantiert der Absender, dass er alle Rechte am Film (insbesondere geistiges Eigentum) besitzt oder die Einreichung im Namen des Rechteinhabers (s) vornehmen darf und dass keine Rechte Dritter durch eine Vorführung oder sonstige Nutzung für die Zwecke der Festival. Sollten dennoch die Rechte Dritter verletzt werden, wird das Festival den Einreicher freistellen.
Im Falle einer Auswahl kann der eingereichte Film während der Festivalperiode mehrmals gezeigt werden (einschließlich Wiederholungen). Wird der Film bei den Vienna Shorts 2021 ausgezeichnet, kann der Film auch zweimal im Kino im Rahmen von Best-of-Programmen nach dem Festival gezeigt werden. In diesem Fall wird der Absender im Voraus informiert.
Mit der Einreichung des Films darf das Festival Filmtitel, Abspann und den Namen des Regisseurs sowie Filmstills und Filmausschnitte (max. 40 Sekunden) zur allgemeinen Promotion im Rahmen der Berichterstattung über das Festival (inkl. TV, Web, Kino, Showreel) verwenden. Das Festival behält sich auch das Recht vor, Vertretern der Presse oder ausgewählten Branchenbesuchern einen passwortgeschützten Zugang zum Film zu gewähren.
Alle ausgewählten Wettbewerbsbeiträge sind automatisch Teil der Videothek, die auf der Streaming-Plattform für alle akkreditierten Branchenbesucher vom Festivalbeginn bis zum 30. Juni 2021 angeboten wird. Die Videothek ist kennwortgeschützt.
Die Videothek steht auch akkreditierten Fachleuten des European Short Film Network (ESFN) Festivals zur Verfügung. Die ESFN umfasst die Festivals Go Short (NL), Kurzfilmtage Oberhausen (DE), Vienna Shorts (AT) und Short Waves Festival (PL).
Mit der Einreichung für Vienna Shorts darf das Festival die angegebenen Daten zum Zwecke der Bearbeitung des Festivals und seines Archivs verarbeiten. Diese Einwilligung ist die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung (gemäß DSGVO — Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union). Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für den oben genannten Zweck erforderlich ist und nicht an Dritte weitergegeben werden. Weitere Informationen zum Datenschutz und zu Rechten gemäß der DSGVO finden Sie auf unserer Website und auf der Streaming-Plattform unter „Datenschutz“ sowie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Regelungen für Einreichungen bei Vienna Shorts sind in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht. Im Zweifelsfall wird die deutsche Fassung entscheidend sein.
Bitte senden Sie alle Fragen zur Einreichung an folgende E-Mail-Adresse: film@viennashorts.com
Einsendungs-Frist
31 Jan 21
Einsendungs-Frist
31 Jan 21
Einsendungs-Frist
31 Jan 21
Einsendungs-Frist
31 Jan 21
Standard-Gebühr
7€
-8%
6.44€
Einsendungs-Frist
05 Jan 21
Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.