Einsendungs-Frist
31 Jul 24
2.8€
03 Jun 2024
Aufruf zu Einschreibungen
15 Jul 2024
Standard-Frist
31 Jul 2024
Späte Frist
31 Jul 2024
Festival geschlossen
01 Okt 2024
Benachrichtigungsdatum
11 Okt 2024
20 Okt 2024
Festival Start: 11 Oktober 2024 Festival Ende: 20 Oktober 2024
Das 1985 gegründete Warschauer Filmfestival schloss sich 2009 der Elitegruppe von Veranstaltungen an, die von der Internationalen Vereinigung der Filmproduzenten (www.fiapf.org) als internationale Filmfestivals anerkannt wurden - neben Cannes, Venedig, Berlin, Locarno, San Sebastian, Karlsbad, Tokio, Moskau, Mar del Plata, Montreal, Shanghai, Kairo, Goa und Tallinn.
Die WFF unterscheidet sich von anderen Festivals in ihrem Programm, genauso wie sich Warschau von anderen Städten unterscheidet. Bei der Auswahl der Filme erinnern wir uns immer an unser Publikum - gebürtige Varsovianer, diejenigen, die in Warschau arbeiten oder studieren, und an diejenigen, die für kurze Zeit in der Stadt sind, zum Beispiel nur für das Festival.
Wir tun unser Bestes, um sicherzustellen, dass unser Publikum so schnell wie möglich die neuesten und interessantesten Trends im Weltkino kennenlernt. Auf diese Weise konnte das WFF-Publikum - in der Regel als erste Menschen in Polen - das amerikanische Independent-Cino sowie das asiatische, lateinamerikanische, iranische, russische und rumänische Kino entdecken. Einige der erstaunlichsten Regisseure, wie Michael Haneke, Cristian Mungiu, Paweł Pawlikowski, Ari Folman, Ashgar Farhadi, Lenny Abrahamson und Hunderte anderer, waren normalerweise Gäste der WFF gewesen, bevor sie die Spitze erreichten.
Wir erweitern den professionellen Teil der WFF seit über fünfzehn Jahren. Wir sind uns bewusst, dass Filmfestivals Teil des riesigen Mechanismus der globalen Filmindustrie sind. Wir tun unser Bestes, um sicherzustellen, dass die Welt polnische Filme zur Kenntnis nimmt, dass sie auf führenden Festivals gezeigt werden, dass sie ihren Weg in den internationalen Vertrieb finden.
Wir begannen im Jahr 2000 bescheiden mit Vorführungen neuer polnischer Projekte für kaum ein Dutzend ausländischer Gäste. Fünf Jahre später veranstalteten wir zum ersten Mal den CentEast Market: ein Treffpunkt für Profis, die sich für Filme aus Osteuropa interessieren und von The Hollywood Reporter als „das Go-to-Event“ bezeichnet wurden. Von 2009 bis 2016 präsentieren wir zusammen mit unserem russischen Partner TVINDIE - in Warschau und Moskau - Filme, die noch in Arbeit sind, aber an denen wir Vertriebspartner und Distributoren interessieren wollen. Ähnliche Präsentationen, die wir von 2013-2016 auf dem Pekinger Filmmarkt mit unserem chinesischen Partner Film Factory organisierten. 2012 haben wir eine Zusammenarbeit mit der in Peking ansässigen Film Factory begonnen. Unter dem Namen China-Osteuropa Film Promotion Project.
Vorschriften des 38. Warschauer Filmfestivals vom 14.-23. Oktober 2022
1. ORGANISATION, ZIELE, TERMINE
Das Warschauer Filmfestival (WFF) wird von der Warschauer Filmstiftung in Warschau, Polen, organisiert. Ziel ist es, dem polnischen und internationalen Publikum die besten Filme aus der ganzen Welt zu präsentieren und die Kommunikation und das Verständnis zwischen Menschen in verschiedenen Ländern und unterschiedlichen kulturellen Hintergründen zu verbessern. WFF ist von der FIAPF (www.fiapf.org) als wettbewerbsfähiges, nicht spezialisiertes Filmfestival akkreditiert. Auf der WFF präsentieren wir Filme, die in Kinos gezeigt werden sollen.
Das 38. Warschauer Filmfestival findet vom 14. bis 23. Oktober 2022 statt.
2. ABSCHNITTE
Das Festivalprogramm ist in folgende Abschnitte unterteilt:
2.1. Internationaler Wettbewerb — für Spielfilme (über 60 Minuten) aus der ganzen Welt. Weltpremieren, Internationale und Europäische Premieren.
2.2. Wettbewerb 1-2 — für den ersten und zweiten Spielfilm (über 60 min) von Regisseuren aus aller Welt. Weltpremieren, Internationale und Europäische Premieren.
2.3. Free Spirit Competition — für unabhängige, innovative, rebellische Spiellänge (über 60 Minuten) Fiktion- und Dokumentarfilme aus aller Welt. Zumindest osteuropäische Premieren.
2.4. Dokumentarwettbewerb — für Dokumentarfilme (über 60 min) aus der ganzen Welt. Zumindest osteuropäische Premieren.
2.5. Kurzfilm-Wettbewerb — für narrative, dokumentarische und animierte Kurzfilme (40 Minuten oder weniger) aus der ganzen Welt. Academy Awards® berechtigt. Weltpremieren, Europa und Internationale
2.6. Sondervorführungen — für Spiellänge (über 60 min) Fiktion- und Dokumentarfilme aus aller Welt. Nicht wettbewerbsfähiger Bereich. Zumindest polnische Premieren.
2.7. Klassiker aus Polen — für polnische Filme (über 60 Minuten), mindestens zehn Jahre alt, die bedeutende Errungenschaften des polnischen Kinos waren. Nicht wettbewerbsfähiger Bereich.
2.8. Entdeckungen — für spiellange (über 60 Minuten) Fiktion- und Dokumentarfilme aus aller Welt, die sich mit zeitgenössischen Themen befassen, die auf Filmfestivals im Ausland präsentiert wurden. Nicht wettbewerbsfähiger Bereich. Zumindest polnische Premieren.
2.9. Family Cinema Weekend — für Spiellänge und Kurzfilme aus aller Welt, für Kinder und ihre Eltern. Nicht wettbewerbsfähiger Abschnitt, nicht beschränkte Filmlänge. Polnische Premieren erforderlich.
2.10. Die besten Kurzfilme aus Polen 2022 — für polnische Kurzfilme (60 min oder weniger) ab 2022. Nicht wettbewerbsfähiger Bereich.
3. EIGNUNG
Außer unter besonderen Umständen, die vom Festivaldirektor akzeptiert werden, können auf dem Warschauer Filmfestival nur Filme präsentiert werden, die die folgenden Kriterien erfüllen.
3.1 Für die Erwägung des Programms berechtigt sind:
a/ für wettbewerbsfähige Sektionen - Filme, die am oder nach dem 1. Januar 2022 ihre erste öffentliche Vorführung hatten;
b/ Polnische Filme, die bei keiner Filmveranstaltung in Polen vorgestellt wurden; Die einzig akzeptablen Ausnahmen sind: Polnische Spielfilme, die auf dem Gdynia Film Festival vorgestellt wurden, und Filme, die in die Sektion The Best Shorts aus Polen und im Ausland präsentiert werden können;
c/ Filme, die nicht in Polen vertrieben oder ausgestellt oder auf Fernsehsendern ausgestrahlt wurden, die in Polen verfügbar sind;
d/Filme, die zuvor nicht im Internet gezeigt wurden;
3.2 Für das Einreichen eines Films ist eine Gebühr erforderlich:
Startgeld vom 1. April bis 15. Juli:
35 Euro — Einreichung eines Spiel-Längenfilms
15 Euro — Einreichung eines Kurzfilms
Startgeld vom 16. Juli bis 30. Juli:
50 Euro — Einreichung eines Spiel-Längenfilms
25 Euro — Einreichung eines Kurzfilms
Falls die aktuelle Ausgabe des Festivals verschoben oder abgesagt wird, laden die Organisatoren den qualifizierten Film automatisch zur nächsten Ausgabe des Festivals ein. Die Rechteinhaber, die dem nicht zustimmen, haben Anspruch auf Rückerstattung der Einreichungsgebühr, wenn sie die Veranstalter innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Verschiebung/Kündigung benachrichtigen.
3.3 Akzeptables Screening-Format*:
DCP (digitales Kino-Paket): 2K/JPEG2000/MXF, 24 fps, 25 fps
WICHTIG: Wenn das DCP verschlüsselt ist, ist der Rechteinhaber verpflichtet:
- Ausstellung von KDM für Tests (gültig für mindestens 7 Tage, beginnend am Tag, an dem das Festival das DCP erhält)
- Ausstellung von KDM, das für die gesamte Dauer des Festivals gültig ist;
*dies bezieht sich auf die Vorführung in Kinos, ohne den Film einzureichen (siehe Punkt 4.2)
3.4 Weltpremieren, internationale und europäische Premieren haben Priorität.
4. AUSWAHL
4.1. Der Direktor des Festivals lädt die am Festival teilnehmenden Filme ein.
4.2. Filme werden nur zur Auswahl akzeptiert, wenn sie vor Ablauf der Frist mit einem Online-Screener oder einer DVD mit englischen Untertiteln eingereicht werden (wenn die Sprache der Dialoge nicht Englisch oder Polnisch ist).
4.3. In Polen verbleibende DVDs werden sechs Monate nach Ende des Festivals zerstört.
5. FRISTEN/WICHTIGE TERMINE
1. April — Filmeinreichungen geöffnet
31. Juli — Frist für die Einreichung von Filmen
15. September — Übermittlung der Informationen über die Auswahlergebnisse an die Teilnehmer;
25. September — Frist für die Lieferung von Screening-Materialien an das Festivalbüro
20.-23. Oktober — CentEast Market, der Branchenteil des Warschauer Filmfestivals
Samstag, 22. Oktober — Preisverleihung, in der Regel nachmittags von 16:30-17:30 Uhr
6. November - Filmdrucke werden zurückgegeben (spätestens; bitte beachten Sie 9.4 für Details).
6. WERBEMATERIALIEN, SPRACHVERSIONEN UND UNTERTITEL
6.1. Alle Filme werden in Originalsprachen mit englischen Untertiteln gezeigt, mit Ausnahme von Filmen mit Dialogen auf Englisch. Die englischen Untertitel sind für polnische Filme obligatorisch.
6.2. Polnische Vertriebspartner müssen die Drucke ausländischer Filme auf eigene Kosten mit polnischen Untertiteln zur Verfügung stellen.
6.3. Wenn der Film keinen polnischen Distributor hat, stellen die Festivalveranstalter auf eigene Kosten elektronische Untertitel (unter dem Bildschirm) in polnischer Sprache zur Verfügung.
6.4. Polnische Filme, die auf der WFF präsentiert werden, müssen auf Kosten des Produzenten in Englisch untertitelt werden. Der englische Untertiteldruck muss von den/den Produzenten an das Festivalbüro geliefert werden.
6.5 Das Festival hat keine Rechte an den Übersetzungen der Dialoglisten.
6.6. Sobald der Film im Warschauer Filmfestival-Programm bestätigt wurde, stimmen die richtigen Eigentümer zu, die für Übersetzungszwecke erforderlichen Materialien, die Festival-Website-Informationen und den Festivalkatalog rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
6.7. Das Festival behält sich das Recht vor, entweder auf der Website oder im Katalog nur die ordnungsgemäß übermittelten Informationen zu veröffentlichen.
7. VORFÜHRUNGEN
7.1. Jeder Film wird dem Publikum nicht öfter als fünfmal vorgestellt, einschließlich Presse- und Branchenvorführungen.
7.2. Falls der Film eine Auszeichnung gewinnt, können die Organisatoren am letzten Tag des Festivals eine zusätzliche Vorführung durchführen.
7.3. Während des Festivals ist vor der vom Festival organisierten offiziellen Vorführung keine öffentliche Vorführung eines der teilnehmenden Filme erlaubt.
8. JURYS, AUSZEICHNUNGEN
Die Jurys und ihre Präsidenten werden vom Festivaldirektor ernannt, der das Recht hat, am Juryverfahren teilzunehmen, aber nicht an der Abstimmung teilnimmt. Die Entscheidungen der Jurys werden in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit getroffen. Personen, die eine Verbindung zu Filmen haben, die im Wettbewerb präsentiert werden, können nicht in der Jury sein.
WICHTIGE INFORMATIONEN zu Geldprämien:
a/ Zahlungen werden nur per Banküberweisung geleistet; die Gewinner werden gebeten, uns ihre Bankdaten mitzuteilen;
b/ die gesamte Summe des Preisgeldes wird auf ein Konto des Gewinners überwiesen;
8.1. Auszeichnungen für den internationalen Wettbewerb:
a/ der Hauptpreis — Grosser Preis von Warschau
Der finanzielle Teil des Preises: 100.000 Zlotys*). Die Auszeichnung geht an den Direktor (oder die Direktoren). Es kann nur einen Gewinner des Grand Prix geben (kein ex aequo).
b/ Bester Regisseur
Der finanzielle Teil des Preises: 10.000 Zlotys*). Die Auszeichnung geht an den Direktor (Direktoren).
c/ Sonderjury Award
Der finanzielle Teil der Auszeichnung: 5.000 Zlotys*). Der Preis kann an einen Schauspieler, Komponisten, Redakteur, Regisseur der Fotografie, Produzenten, Drehbuchautor oder Bühnenbildner vergeben werden.
Es kann nur einen Gewinner jeder der Auszeichnungen im Internationalen Wettbewerb geben (kein ex aequo).
8.2. Auszeichnungen im Wettbewerb 1-2:
Gewinner des Wettbewerbs 1-2
Der finanzielle Teil des Preises: 10.000 Zlotys*). Die Auszeichnung geht an den Direktor (Direktoren). Es kann nur einen Gewinner des Wettbewerbs 1-2 geben (kein ex aequo).
8.3. Preis des Free Spirit Competition:
Free Spirit Award
Der finanzielle Teil der Auszeichnung: 5.000 Zlotys*). Die Auszeichnung geht an den Direktor (Direktoren). Es kann nur einen Gewinner des Free Spirit Wettbewerbs geben (kein ex aequo).
8.4. Preis für Dokumentarwettbewerb:
Bester Dokumentarfilm Award
Der finanzielle Teil des Preises: 5.000 Zlotys*). Die Auszeichnung geht an den/die Regisseur (s). Es kann nur einen Gewinner des Dokumentarwettbewerbs geben (kein ex aequo).
8.5. Kurzfilm-Wettbewerb:
ein/ Grand Prix
Der finanzielle Teil des Preises: 2.000 Zlotys*). Der Preis geht an den Regisseur (n) des Siegerfilms. Es kann nur einen Gewinner des Grand Prix geben (kein ex aequo).
b/ Preis für den besten Animations-Kurzfilm
Der finanzielle Teil des Preises: 1.000 Zlotys*). Der Preis geht an den Regisseur (n) des Siegerfilms.
c/ Bester Live-Action-Kurzfilmpreis
Der finanzielle Teil des Preises: 1.000 Zlotys*). Der Preis geht an den Regisseur (n) des Siegerfilms.
d/ Preis für den besten Dokumentarfilm
Der finanzielle Teil des Preises: 1.000 Zlotys*). Der Preis geht an den Regisseur (n) des Siegerfilms.
Bitte beachten Sie, dass der Preis in dieser Kategorie nicht vergeben wird, wenn es weniger als 4 Filme in einer bestimmten Kategorie (Live-Action, Dokumentarfilm oder Animation) gibt.
8.6. Der Publikumspreis: Das Publikum stimmt für den besten Film aus jedem Bereich des Festivals ab. Der Gewinner erhält den Publikumspreis. Kein finanzieller Teil dieser Auszeichnung.
*) alle finanziellen Prämien unterliegen der Steuer, die gemäß dem polnischen Gesetz in Polen zu zahlen sind; die aktuellen Wechselkurse finden Sie unter www.nbp.pl;
9. TRANSPORT UND VERANTWORTUNG FÜR DRUCKE
9.1. Die Drucke sollten bis spätestens 25. September bis zum 25. September das Festivalbüro in Warschau erreichen.
9.1.a. Frühe Einnahme wird nur berücksichtigt, wenn dies bis zum 15. September angefordert wird.
9.1.b. Bei Kurzfilmen ist die Online-Übertragung des Screening-Materials auf den regulären Versand bevorzugt und sehr willkommen.
9.2. Polnische Produzenten und Händler liefern und sammeln die Drucke auf eigene Kosten an das Festivalbüro.
9.3. Bei Filmen ohne polnischen Distributor werden die Kosten für den Transport von Drucken, falls nicht anders vereinbart, von WFF übernommen:
a/ nach und von Polen, wenn der Druck von und zur Kreditgesellschaft transportiert wird (Produzent/Verkaufsagent);
b/ eine Richtung (nur nach Polen), wenn der Druck entlang einer Festivalkette transportiert wird.
c/ falls der Druck auf einem USB-Stick geliefert wird, wird er nicht zurückgegeben.
9.4. Die Drucke werden bis zum 6. November zurückgesandt, wenn das Festival mindestens 2 Werktage vor dem Datum, an dem die ausgehende Sendung angefordert wird, über die ausgehende Adresse informiert wird.
Wenn das Festival die ausgehenden Adressinformationen bis zum 4. November nicht erhält, werden die Drucke innerhalb eines Monats nach Erhalt ausgehender Anweisungen versendet. Wenn das Festival bis zum 18. Dezember keine ausgehenden Anweisungen erhält, werden die Drucke nicht zurückgegeben (werden zerstört).
9.5. Das Festival ist verantwortlich für die Drucke vom Zeitpunkt der Abholung vom Versender (beim Import) bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Versender (bei Rückgabe/Export). Die Verantwortung des Festivals für die Beschädigung oder den Verlust des Drucks beschränkt sich auf die Kosten für die Erstellung eines neuen Drucks gemäß dem vorliegenden Laborpreis für die Herstellung eines Standarddrucks. Die Haftung des Festivals im Falle der vollständigen oder teilweisen Zerstörung eines Drucks während des Festivals darf den Wert von 3.500 Euro nicht überschreiten.
9.6. Schäden am Filmdruck müssen dem Festivalbüro innerhalb eines Monats nach seiner Rückkehr und vor der folgenden Vorführung schriftlich gemeldet werden. Alle Ansprüche werden nach dem gemeldeten Zustand des Drucks beurteilt.
10. ANDERE PROBLEME
10.1. Die Teilnahme am Festival impliziert die Annahme der Festivalbestimmungen.
10.2. Sobald die Einladung angenommen wurde, kann der eingeladene Film nicht aus dem Festivalprogramm zurückgezogen werden.
10.3. Die Teilnahme am Warschauer Filmfestival beinhaltet automatisch die Einhaltung dieser Vorschriften. Hersteller, Händler, Handelsvertreter oder andere Parteien, die Filme beim Festival einreichen, müssen garantieren, dass sie gesetzlich dazu berechtigt sind.
10.4. Der Direktor des Festivals behält sich das Recht vor, alle Fälle festzulegen, die nicht unter die hierin enthaltenen Verordnungen fallen, und kann in begründeten, gut motivierten Fällen Ausnahmen von den Verordnungen machen.
10.5. Im Falle von Streitigkeiten bezüglich der Auslegung eines Artikels in diesen Verordnungen gilt die ursprüngliche polnische Fassung als verbindlich.
Postanschrift: Warschauer Filmfestival, Postfach 816, PL-00-950 Warszawa 1, Polen
Adresse des Büros (Kuriere): Warschauer Filmfestival, ul. Lwowska 11/11, 00-660 Warszawa, Polen
Email Kontakt: films@wff.pl
Einsendungs-Frist
31 Jul 24
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Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.