Einsendungs-Frist
15 Mär 27
1.98€
Almagro International Film Festival AIFF
16 Sep 2026
Aufruf zu Einschreibungen
31 Okt 2026
Frühe Frist
03 Feb 2027
Standard-Frist
23 Feb 2027
Späte Frist
15 Mär 2027
Verlängerte Frist
6
Monate
14 Mai 2027
Benachrichtigungsdatum
30 Jul 2027
08 Aug 2027
Festival Start: 30 Juli 2027 Festival Ende: 08 August 2027
2018 wurde das Almagro International Film Festival -AIFF mit dem Ziel gegründet, eine nützliche Plattform für die Förderung der audiovisuellen Industrie zu schaffen: einen Raum und eine Zeit für die Verbreitung und Förderung audiovisueller Inhalte, die Stadt Almagro in einen Treffpunkt für Filmemacher zu verwandeln, den Austausch von Initiativen zu fördern und einen Markt zu fördern, der für die Entwicklung neuer Projekte offen ist.
AIFF wird die interessantesten Projekte im Kurzformat vorstellen, die in den letzten Monaten realisiert wurden und einen Qualitätsstandard und ein hohes Maß an Engagement für die Gesellschaft und Kultur der audiovisuellen Kunst darstellen. Darüber hinaus hat das Festival ein wichtiges Fenster zu Formaten geöffnet, die für den Online-Vertrieb geschaffen wurden, und unterstützt damit einen der aktivsten und aufstrebendsten Sektoren der audiovisuellen Industrie: das Internet.
Geldpreise: 1,500€
OFFIZIELLER WETTBEWERB
Bester internationaler Kurzfilm (Geldpreis in Höhe von 500,00€)
Bester spanischer Kurzfilm (Geldpreis in Höhe von 1000,00€)
10. INTERNATIONALES FILMFESTIVAL VON ALMAGRO (X AIFF 2027)
OFFIZIELLE TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Nationale und internationale Kurzfilmwettbewerbe
01. ZWECK UND TERMINE
Das 10. Almagro International Film Festival (AIFF) findet zwischen Ende Juli und Anfang August 2027 in Almagro, Ciudad Real, Spanien, statt. Die endgültigen Termine werden über die offiziellen Kanäle des Festivals bekannt gegeben und in jedem Fall ausgewählten Filmen mitgeteilt, bevor sie gebeten werden, die Teilnahme anzunehmen.
Diese Regeln regeln die offiziellen nationalen und internationalen Kurzfilmwettbewerbe, die Teilnehmern aus aller Welt offen stehen und darauf abzielen, das Filmemachen zu fördern und Fachleute und Publikum zusammenzubringen.
02. FILME UND WETTBEWERBE
Teilnahmeberechtigt sind fiktive, animierte und dokumentarische Kurzfilme aller Themen, Genres oder Techniken. Filme mit spanischer Staatsangehörigkeit, einschließlich Koproduktionen mit dieser Nationalität, werden am Nationalen Wettbewerb teilnehmen. Alle anderen Filme werden am Internationalen Wettbewerb teilnehmen.
Jeder Film darf nur an einem Wettbewerb teilnehmen. Der AIFF kann einen Staatsangehörigkeitsnachweis verlangen und die Einstufung des Films korrigieren, wobei er seinen Vertreter entsprechend informiert.
Diese Regeln gelten ausschließlich für den offiziellen Wettbewerb. Alle anderen unabhängigen Ausschreibungen, die vom Festival organisiert werden, unterliegen ihren eigenen Regeln. Die Einreichung garantiert nicht die Auswahl für einen Abschnitt.
03. LAUFZEIT
Die maximale Laufzeit beträgt 20 Minuten und 00 Sekunden, einschließlich aller Credits, sowohl für den Auswahlbildschirm als auch für die endgültige Version.
04. PRODUKTIONSDATUM UND VERSIONEN
Die Produktion der Filme muss am oder nach dem 1. Januar 2026 abgeschlossen sein. Durch Reexporte, neue Untertitel und andere ausschließlich technische Änderungen wird das Produktionsdatum nicht aktualisiert.
In Bearbeitung befindliche Versionen, die für eine Bewertung ausreichend vollständig sind, können eingereicht werden, sofern sie bei der Einreichung als solche gekennzeichnet sind. Die Annahme der Auswahl setzt die Verpflichtung voraus, die endgültige Version innerhalb der für Ausstellungskopien festgelegten Frist fertigzustellen und zu liefern.
Die endgültige Version muss diesen Regeln entsprechen. Wesentliche Änderungen gegenüber der bewerteten Kopie bedürfen der Zustimmung des AIFF. Das Festival kann alle Informationen anfordern, die zur Überprüfung der Einhaltung der Teilnahmevoraussetzungen erforderlich sind.
05. EINREICHUNGSFRISTEN UND GEBÜHREN
Die Einreichungen sind vom 16. September 2026 bis 15. März 2027 möglich. Es gelten folgende Zeiträume und Gebühren pro Film:
Früh: 16. September bis 31. Oktober 2026:6€.
Regulär: 1. November 2026 — 3. Februar 2027:8€.
Verspätet: 4. bis 23. Februar 2027:10€.
Finale: 24. Februar — 15. März 2027:12€.
Die Einreichung berechtigt den Film zur Bewertung, garantiert jedoch keine Auswahl. Alle von Festhome auferlegten gesonderten Bedingungen und Gebühren unterliegen den Bedingungen der jeweiligen Plattform.
Die Nichtauswahl an sich berechtigt den Einreicher nicht zu einer Rückerstattung. Eventuell anfallende Rückerstattungen unterliegen dem geltenden Recht und den Bedingungen der genutzten Plattform.
Jede Verlängerung der Einreichungsfrist wird über die offiziellen Kanäle von AIFF bekannt gegeben.
06. SPRACHEN UND UNTERTITEL
Für die Einreichung und Auswahl müssen Filme, deren Originalversion nicht vollständig auf Spanisch ist, englische Untertitel enthalten, einschließlich englischsprachiger Filme. Filme, die ausschließlich in spanischer Sprache verfasst sind, können ohne Untertitel eingereicht werden.
Für die Ausstellung müssen alle ausgewählten Filme spanische Untertitel haben, auch Filme, deren Originalversion auf Spanisch ist, aus Gründen der Barrierefreiheit. Können keine geeigneten spanischen Untertitel bereitgestellt werden, muss der AIFF darüber informiert werden und kann englische Untertitel akzeptieren und sich auf eine angemessene Übersetzung oder Ausstellungslösung einigen.
Die Untertitel müssen den gesamten relevanten Dialog- und Bildschirmtext abdecken. Barrierefreie Untertitel und Versionen mit Audiobeschreibungen müssen bereitgestellt werden, sofern verfügbar.
Die technischen Anforderungen sind im technischen Anhang aufgeführt. Jede Übersetzung oder außergewöhnliche Lösung wird mit dem Vertreter des Films abgestimmt.
07. AUSWAHL UND ANNAHME
Die Filme werden von einem von der AIFF ernannten Auswahl- und Programmausschuss bewertet.
Die Ergebnisse werden bis spätestens 14. Mai 2027 privat über die verwendete Plattform oder die angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. In der Auswahlbenachrichtigung werden der zugewiesene Bereich und die endgültigen Termine des Festivals angegeben.
Ausgewählte Filme haben ab der Benachrichtigung sieben Kalendertage Zeit, um ihre Teilnahme ausdrücklich zu akzeptieren. Wenn Sie nicht antworten, kann AIFF den Platz für einen anderen Film anbieten.
Die Auswahl wird weiterhin von der Einhaltung dieser Regeln und der Lieferung geeigneter Materialien abhängig gemacht. Die Auswahl wird bis spätestens 31. Mai 2027 öffentlich bekannt gegeben. Die Teilnehmer dürfen ihre Auswahl nicht vor der Ankündigung oder Genehmigung durch AIFF öffentlich bekannt geben.
Die Auswahlentscheidungen sind endgültig, und es werden keine individuellen Bewertungsberichte veröffentlicht.
08. FRÜHERE AUSGABEN
Filme, die bei früheren Ausgaben von AIFF eingereicht wurden, dürfen nicht erneut eingereicht werden, auch nicht unter einem anderen Titel oder in einer anderen Version.
In Ausnahmefällen kann das Festival einen Film, der zuvor nicht ausgewählt wurde, zur Teilnahme einladen, sofern er weiterhin die Anforderungen dieser Aufforderung erfüllt.
Für die Teilnahme außerhalb des Wettbewerbs ist eine entsprechende Einladung und Genehmigung durch den AIFF erforderlich.
09. PROGRAMMIERUNG UND RÜCKNAHME
Der AIFF legt die Vorführungen, Daten, Zeiten, Programme, Reihenfolge und Austragungsorte fest.
Die eingereichten Filme können für die vom AIFF festgelegten Kategorien mit oder ohne Wettbewerb ausgewählt werden. Das Festival kann ihre Klassifizierung gemäß diesen Regeln korrigieren und teilt die zugewiesene Sektion bei der Benachrichtigung über die Auswahl mit.
Ein Film kann schriftlich zurückgezogen werden, bis seine Auswahl akzeptiert wurde. Nach der Annahme ist ein Rücktritt nur aus einem außergewöhnlichen und berechtigten Grund zulässig, der von der Festivalleitung akzeptiert wurde, oder sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
10. PREMIEREN
Eine Premiere von Kastilien-La Mancha wird für den Nationalen Wettbewerb und eine spanische Premiere für den Internationalen Wettbewerb ausgezeichnet, ebenso wie internationale Premieren und Weltpremieren.
Bei diesen Umständen handelt es sich um mögliche Überlegungen zur Programmplanung und nicht um ausschließende Anforderungen. Frühere Vorführungen auf Festivals, Kinos oder im Internet stehen einer Teilnahme an sich nicht entgegen.
AIFF kann verlangen, dass die Vorführhistorie des Films zur Verfügung gestellt und auf dem neuesten Stand gehalten wird.
11. PROMOTION
Mit der Annahme der Auswahl erhält AIFF die kostenlose, nicht ausschließliche, weltweite Genehmigung, das zur Verfügung gestellte Werbematerial zur Kommunikation und Dokumentation der Ausgabe 2027 über seine Kanäle, Veröffentlichungen und Medien zu verwenden.
Der AIFF kann Ausschnitte des Films mit einer Länge von bis zu 60 Sekunden sowie die vollständigen offiziellen Trailer verwenden, die zur Verfügung gestellt wurden.
Veröffentlichte Inhalte können als historische Aufzeichnung der Ausgabe verfügbar bleiben. Die Credits und die Integrität des Films werden respektiert, und die Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
12. EINREICHUNG
Filme müssen ausschließlich über die offiziellen Profile von AIFF auf Festhome eingereicht werden.
Eine Einreichung pro Film über eine Plattform ist ausreichend. Doppelte Einreichungen berechtigen einen Film nicht zu einer zusätzlichen Bewertung.
Der Einreicher erklärt, dass er über ausreichende Rechtsfähigkeit und Befugnisse verfügt, um den Film einzureichen, genaue Informationen bereitzustellen und diese Regeln und den technischen Anhang zu akzeptieren.
Die Einreichung berechtigt zur privaten Besichtigung durch die Personen, die zur Bewertung des Films und zur Verwaltung seiner Teilnahme verpflichtet sind.
Der Screener und sein Passwort müssen während des gesamten Bewertungszeitraums zugänglich bleiben. AIFF informiert den Antragsteller über behebbare Probleme und räumt normalerweise fünf Kalendertage ab der Benachrichtigung ein, um diese zu lösen. Geschieht dies nicht, kann dies zum Ausschluss führen.
13. AUSSTELLUNGSKOPIEN
Ausgewählte Filme müssen über einen professionellen digitalen Master und ein ordnungsgemäß gemastertes und verifiziertes DCP gemäß dem technischen Anhang verfügen.
Ist es nicht möglich, ein professionelles DCP in geeignetem Zustand bereitzustellen, muss der AIFF informiert werden und kann eine technische Alternative genehmigen. Ein nicht professionelles DCP sollte nicht nur eingerichtet werden, um diese Anforderung zu erfüllen.
Der AIFF bestimmt für jedes Screening das technisch angemessene Exemplar und kann gleichwertige Alternativen akzeptieren. Die bloße Einrichtung eines DCP garantiert nicht dessen technische Akzeptanz.
Für die erste Einreichung reicht ein Screener aus.
14. LIEFERUNG VON MATERIALIEN
Ausgewählte Filme müssen die folgenden Materialien über die von AIFF angegebenen Systeme bereitstellen:
Bis zum 24. Mai 2027: Endgültige Filminformationen: Titel, Laufzeit, Jahr, Nationalität, Inhaltsangabe sowie technische und künstlerische Referenzen. Poster und drei hochauflösende Standbilder. Foto, Kurzbiografie und Filmografie des Regisseurs. Trailer oder Teaser, sofern verfügbar.
Name, E-Mail-Adresse und direkte Telefonnummer des Regisseurs und des Produzenten, gegebenenfalls zusammen mit den Angaben des Händlers. Identifizierung einer Hauptansprechperson. Informationen zur möglichen Teilnahme von Vertretern. Der Screening-Verlauf wurde aktualisiert. Alterseinstufung oder Empfehlung, sofern verfügbar.
Bis zum 31. Mai 2027: Professional Digital Master und DCP, die derselben endgültigen Version entsprechen. Untertitel und alle anderen Elemente, die für die Vorführung gemäß Klausel 6 und dem technischen Anhang erforderlich sind. Verfügbare Materialien zur Barrierefreiheit. Für Filme, die aus der Reserveliste aufgenommen wurden, sowie für begründete technische Ausnahmen oder besondere Umstände können besondere Fristen vereinbart werden.
Der Eingang von Materialien stellt keine technische Abnahme dar. AIFF kann Korrekturen verlangen und räumt in der Regel zehn Kalendertage ab der Benachrichtigung ein, bis sie abgeschlossen sind.
Das Versäumnis, ein geeignetes Exemplar, obligatorische Untertitel oder andere wichtige Materialien zur Verfügung zu stellen, kann zum Ausschluss führen. Das isolierte Fehlen eines Werbeartikels, der nicht unbedingt erforderlich ist, allein noch kein ausreichender Ausschlussgrund.
Genehmigte Dateien dürfen nicht ohne Genehmigung ersetzt werden. AIFF wird ausgewählten Filmen das Lieferverfahren mitteilen und die Lieferung der Materialien überwachen.
15. JURY
Die offizielle Jury, die sich aus Fachleuten aus den Bereichen Film, audiovisuelle Medien und Kultur zusammensetzt, wird für die Vergabe der offiziellen Wettbewerbspreise verantwortlich sein. Ihre Entscheidungen sind endgültig und können nicht angefochten werden.
16. Auszeichnungen
Die Bruttopreise beträgt 1.000€ (EINTAUSEND EURO) für den besten nationalen Kurzfilmpreis und 500€ (FÜNFHUNDERT EURO) für den besten internationalen Kurzfilmpreis.
Die Anzahl, die Kategorien und die Höhe der Auszeichnungen können anschließend erhöht werden, ohne dass die in diesen Regeln angekündigten Preise verringert werden.
Die Auszeichnungen werden ausschließlich während der Abschluss- und Preisverleihungsgala ohne vorherige Ankündigung bekannt gegeben. Um den Geldpreis zu erhalten, muss ein Mitglied des Filmteams, der Produktion oder des Vertriebs oder ein schriftlich bevollmächtigter Vertreter an der Gala teilnehmen, es sei denn, AIFF akzeptiert eine Ausnahme aufgrund schwerwiegender und dokumentierter unvorhergesehener Umstände oder höherer Gewalt.
In jedem Wettbewerb wird ein Preis verliehen, ohne dass es gemeinsame Gewinner gibt und es nicht möglich ist, den Preis zurückzuhalten, solange die teilnahmeberechtigten ausgewählten Filme übrig sind.
Gegebenenfalls übernimmt AIFF nur die Einladungsmodalitäten und Kosten, die vom Festival im Voraus schriftlich bestätigt wurden. Ausgaben, die nicht im Voraus schriftlich genehmigt wurden, werden von AIFF nicht erstattet.
Der Preis wird innerhalb von 90 Kalendertagen nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen per Banküberweisung an den von der Person oder Einrichtung benannten Begünstigten ausgezahlt.
Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich der geltenden steuerlichen Behandlung und aller anderen gesetzlichen Anforderungen. Bei begründeten Streitigkeiten über die Identität des Begünstigten kann die Zahlung ausgesetzt werden, bis die Streitigkeit beigelegt ist.
17. RECHTE UND HAFTUNG
Die natürliche oder juristische Person, die den Film einreicht, erklärt und gewährleistet, dass sie über alle Befugnisse, Rechte, Lizenzen, Genehmigungen und Genehmigungen verfügt, die zur Einreichung des Films und zur Genehmigung der in diesen Regeln vorgesehenen Nutzungen erforderlich sind.
Diese Garantie deckt den Film selbst und alle darin enthaltenen Elemente ab, einschließlich Musik, Bilder, Aufführungen, Drehbücher und alle anderen geschützten Inhalte. Der AIFF kann unterstützende Beweise anfordern.
Mit der Annahme der Auswahl erhält der AIFF die kostenlose und nicht ausschließliche Genehmigung, den Film während der jeweiligen Festivalausgabe und im Rahmen anderer kultureller Vorführungen, Programme oder Aktivitäten, die von AIFF organisiert oder mitorganisiert werden, zu zeigen, einschließlich solcher, die außerhalb der offiziellen Termine des Festivals stattfinden. Diese Genehmigung wird gemäß den Bedingungen und innerhalb der Grenzen ausgeübt, die durch das geltende Recht festgelegt sind.
Private Besichtigungen durch den Auswahlausschuss und die Jury, technische Prüfungen und Tests sowie alle für die zugelassenen Verwendungszwecke erforderlichen Anpassungen sind ebenfalls zulässig, einschließlich der Übersetzung und technischen Integration von Untertiteln, sofern Schnitt, Bedeutung und Integrität des Films gewahrt werden.
Der AIFF kann eine Kopie ausgewählter Filme in seinem institutionellen Archiv mit beschränktem Zugang aufbewahren und alle technischen Reproduktionen anfertigen, die für die Bewahrung, Sicherheit und Formatmigration erforderlich sind. Die Aufbewahrung einer Kopie allein berechtigt nicht zu einer anderen öffentlichen Nutzung.
Die Teilnahme führt nicht zur Zahlung von Vorführgebühren, Ausstellungsgebühren oder anderen Beträgen für die genehmigten Nutzungen, unbeschadet etwaiger Geldpreise und rechtlich nicht verzichtbarer Rechte.
Jede Nutzung, die nicht unter diese Klausel fällt, bedarf der vorherigen Genehmigung durch den jeweiligen Rechteinhaber.
Der Einreicher haftet für begründete Ansprüche, Schäden und angemessene Kosten, die sich aus ihm zuzurechnenden Verstößen ergeben, und stellt AIFF von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus dem Fehlen, der Unzulänglichkeit oder der Ungenauigkeit der erklärten Rechte, Genehmigungen oder Genehmigungen ergeben.
AIFF wird die verantwortliche Person über jeden Anspruch informieren und ihr die Möglichkeit geben, die entsprechende Antwort einzureichen. Das Vorstehende gilt unbeschadet der rechtlich nicht verzichtbaren Verbindlichkeiten von AIFF.
Ein begründeter Anspruch in Bezug auf die Rechte des Films oder die Einhaltung der Teilnahmevoraussetzungen kann zur Aussetzung der Vorführung führen. Sobald ein Verstoß festgestellt wurde und der Vertreter Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten hat, kann der AIFF den Film ausschließen, den Zuschlag widerrufen und zu Unrecht erhaltene Beträge zurückfordern.
Sobald die Bekanntgabe der Auswahl oder des Preises genehmigt wurde, müssen die ausgewählten und preisgekrönten Filme ihre Teilnahme angeben und die entsprechenden offiziellen Lorbeeren in ihren Werbematerialien verwenden.
18. KÜNSTLICHE INTELLIGENZ UND URHEBERSCHAFT
Der Einsatz künstlicher Intelligenz allein schließt einen Film nicht aus, aber es muss eine identifizierbare kreative Urheberschaft des Menschen existieren.
Bei der Einreichung muss der Einsatz generativer künstlicher Intelligenz schriftlich unter Angabe der wichtigsten Verwendungszwecke und Instrumente in dem entsprechenden Formular oder in einem beigefügten Vermerk erklärt werden.
Der Einreicher gewährleistet die Rechtmäßigkeit und die Rechte aller verwendeten Inhalte. AIFF kann eine Klarstellung beantragen.
Die angegebenen Informationen zur Urheberschaft und zum Einsatz künstlicher Intelligenz müssen bis zur Lieferung der endgültigen Kopie auf dem neuesten Stand gehalten werden. Sachlich falsche Informationen oder Auslassungen können zum Ausschluss führen.
19. DATENSCHUTZ
AIFF verarbeitet Identifikations-, Berufs- und Kontaktdaten sowie gegebenenfalls die Steuer- und Bankdaten, die für die Verwaltung der Einreichung, Auswahl, Teilnahme und Auszahlung von Prämien erforderlich sind.
Die Verarbeitung erfolgt auf der Grundlage des Teilnahmeverhältnisses, der Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und berechtigter Interessen in Bezug auf die Verwaltung, Kommunikation und Werbung des Festivals. Verarbeitungstätigkeiten, für die eine Zustimmung erforderlich ist, werden separat genehmigt.
Der AIFF kann Personen, mit denen er bereits eine Geschäftsbeziehung unterhält, über neue Ausschreibungen, Aktivitäten, Updates und ähnliche eigene Dienste informieren, sofern die Kontaktdaten rechtmäßig eingeholt wurden und der Empfänger nicht widersprochen hat. Es wird eine einfache und kostenlose Widerspruchsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Für andere Werbemitteilungen wird um Zustimmung gebeten.
Daten können von Mitarbeitern des Festivals, Mitgliedern des Auswahlausschusses und der Jury sowie von Lieferanten, die für die Verwaltung des Festivals erforderlich sind, sowie von Behörden verarbeitet werden, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
Professionelle Informationen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, können gemäß diesen Regeln weitergegeben werden. Festhome wendet ihre eigenen Datenschutzrichtlinien an.
Die Daten werden während der Verwaltung der Teilnahme und anschließend für die nach geltendem Recht zulässigen oder vorgeschriebenen Zeiträume aufbewahrt. Materialien im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Festivals können ihrem Zweck entsprechend in seinem historischen Archiv verbleiben.
Personen, die Daten Dritter zur Verfügung stellen, müssen diese Personen darüber informiert haben, dass ihre Daten an AIFF weitergegeben werden.
Betroffene Personen können die nach geltendem Recht anerkannten Rechte über das Kontakt- und Datenschutzformular unter https://www.internationalfilmfestival.es/contacto/ oder schriftlich an admin@internationalfilmfestival.es ausüben. Sie können auch eine Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde einreichen.
Auswahl- und Vergabeentscheidungen werden nicht ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhen. Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzbestimmungen und rechtlichen Hinweisen auf der offiziellen Website von AIFF.
20. HÖHERE GEWALT
AIFF kann die Daten, die Dauer, die Veranstaltungsorte, das Programm, das Format oder die Bedingungen des Festivals ändern oder seine Aktivitäten ganz oder teilweise verschieben, aussetzen oder absagen, wenn höhere Gewalt, unvorhergesehene Umstände oder berechtigte Gründe, die sich der angemessenen Kontrolle der Organisation entziehen, die Durchführung des Festivals unter den geplanten Bedingungen verhindern oder erheblich behindern.
Wenn solche Umstände die Teilnahme ausgewählter Filme erheblich beeinträchtigen, wird der AIFF alle nach vernünftigem Ermessen erforderlichen Maßnahmen ergreifen und die betroffenen Personen über die für sie unmittelbar geltenden Änderungen informieren.
Soweit nach geltendem Recht zulässig, haftet AIFF nicht für Folgen, die sich unmittelbar aus solchen Umständen ergeben, sofern sie nicht dem Festival zuzuschreiben sind, unbeschadet der Rechte, die den Teilnehmern gesetzlich zustehen.
Diese Klausel gilt unbeschadet der in diesen Regeln festgelegten Bedingungen in Bezug auf Einreichungsgebühren, Auszeichnungen und andere Verpflichtungen, die das Festival ausdrücklich übernommen hat.
21. ORGANISATION UND AKZEPTANZ
Das Festival wird vom Verband ALMAGRO INTERNATIONAL FILM FESTIVAL (AIFF) organisiert.
Kontaktformular: https://www.internationalfilmfestival.es/contacto/
Zusätzliche rechtliche Hinweise, Hinweise und Datenschutzbestimmungen sind auf der offiziellen Website verfügbar: https://www.internationalfilmfestival.es/
Die Einreichung und Teilnahme am Festival setzen die vollständige Annahme dieser Regeln und gegebenenfalls des technischen Anhangs voraus.
Alle Umstände, die nicht ausdrücklich in diesen Regeln geregelt sind, werden von AIFF gemäß der Art und dem Zweck des Festivals, diesen Regeln und dem geltenden Recht gelöst.
AIFF kann alle Änderungen vornehmen, die aus ausreichend begründeten rechtlichen, technischen oder organisatorischen Gründen erforderlich sind. Änderungen, die erhebliche Auswirkungen auf die Teilnehmer haben, werden gegebenenfalls mitgeteilt und nicht rückwirkend zu ungünstigeren Bedingungen angewendet, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder es liegt ein Fall höherer Gewalt vor.
Diese Regeln und die Teilnahme am Festival unterliegen spanischem Recht und werden entsprechend ausgelegt. Alle Streitigkeiten werden den Gerichten vorgelegt, die nach geltendem Recht zuständig sind, unter gebührender Berücksichtigung aller zwingenden Rechte, Gerichtsbarkeiten und Bestimmungen, auf die rechtlich nicht verzichtet oder geändert werden kann.
Im Falle einer Diskrepanz zwischen den verschiedenen Sprachversionen hat die offizielle spanische Version Vorrang.
ANHANG: TECHNISCHE AUSSTELLUNG (WICHTIGE INFORMATIONEN)
Ausgewählte Filme müssen über einen professionellen digitalen Master und ein ordnungsgemäß gemastertes und verifiziertes DCP verfügen, das derselben endgültigen Version des Films entspricht.
Der Master sollte vorzugsweise als MOV-Datei mit Apple ProRes oder einem kompatiblen DNxHR/DNxHD-Codec von Avid bereitgestellt werden, wobei die ursprüngliche Auflösung, das Seitenverhältnis, die Bildrate und der Tonmix erhalten bleiben. Eine Full-HD-Mindestauflösung und PCM-Audio mit 48 kHz werden empfohlen. Eine 4K-Version ist nicht erforderlich.
Das DCP muss professionell, vollständig und zuvor getestet sein. Technisch kompatible SMPTE- und Interop-DCPs werden akzeptiert, vorzugsweise unverschlüsselt. Verschlüsselten DCPs müssen die erforderlichen Schlüssel beiliegen, deren Gültigkeitsdauer für technische Prüfungen und Ausstellungen ausreicht.
Ist es nicht möglich, ein professionelles DCP in geeignetem Zustand bereitzustellen, muss der AIFF informiert werden und kann eine technische Alternative genehmigen. Ein nicht professionelles DCP sollte nicht nur eingerichtet werden, um diese Anforderung zu erfüllen.
Kopien müssen frei von Wasserzeichen, Anzeigecodes und sichtbaren Timecodes sein. Untertitel müssen Klausel 6 entsprechen und außerdem als separate Datei, vorzugsweise im UTF-8-codierten SRT-Format, bereitgestellt werden.
HDR-Versionen, spezielle Soundformate und alle anderen Konfigurationen, die eine besondere Kompatibilität erfordern, müssen im Voraus gemeldet werden.
AIFF kann die Materialien überprüfen, Korrekturen verlangen und für jede Vorführung das technisch am besten geeignete Exemplar ermitteln. Der Eingang der Dateien stellt keine technische Annahme dar.
Vollständige Spezifikationen, Lieferverfahren und mögliche Alternativen sind im technischen Anhang von AIFF 2027 enthalten, der integraler Bestandteil dieser Regeln ist und auf der offiziellen Website verfügbar ist: https://www.internationalfilmfestival.es
Einsendungs-Frist
15 Mär 27
Einsendungs-Frist
15 Mär 27
Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.