Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
11 Okt 26
0€
Mal del Cap International Short Film Festival
07 Sep 2026
Aufruf zu Einschreibungen
11 Okt 2026
Letzter Termin
15 Feb 2027
Benachrichtigungsdatum
15 Mär 2027
20 Mär 2027
Festival Start: 15 März 2027 Festival Ende: 20 März 2027
Der auf Ibiza ansässige Kulturverein Mal del Cap, Cultura Mal Dita eröffnet die Ausschreibung für Kurzfilme, die im Rahmen des „12. Mal del Cap International Short Film Festival“ konkurrieren, einer der Aktivitäten des „12. Mal del Cap Festival, Narratives Mal Dites“, das vom 28. November 2026 bis 20. März 2027 in Eivissa stattfinden wird.
Das „12. Mal del Cap International Short Film Festival“, im Folgenden Kurzfilmfestival genannt, findet vom 15. bis 20. März 2027 an verschiedenen kulturellen Orten auf der Insel statt.
Die Einreichungsfrist läuft vom 7. September bis zum 11. Oktober 2026 (beide Termine inklusive) und steht Künstlern aus der ganzen Welt offen. Werke müssen in digitaler Form eingereicht werden und können fiktionaler, dokumentarischer oder animierter Natur sein.
Alle Arbeiten werden zunächst bei der offiziellen Wettbewerbsabteilung eingereicht. Nach Ablauf der Einreichungsfrist entscheiden die Festivalorganisation und ihr Auswahlausschuss, welche Werke ausgewählt werden und je nach ihren Merkmalen, in welchen Bereichen sie gezeigt werden können und für welche Auszeichnungen sie in Frage kommen.
„Wir suchen erneut nach mutigen Geschichten und Erzählweisen, die sich vom Konventionellen lösen, nach Werken, die Menschen ansprechen und keine Angst vor Experimenten haben“, erklärt Pedro López, Vizepräsident von Mal del Cap und Co-Direktor der Veranstaltung. „Dieses Festival ist ein offener Raum für freie Kreativität, für den Austausch und den Aufbau von Verbindungen zwischen den untergründigsten Vorschlägen der internationalen Szene.“
Dieses Festival, das 2014 begann und eines der am längsten laufenden Festivals auf den Pityusien-Inseln ist, bietet erneut mehrere Sektionen und Auszeichnungen, die mit einem Preisgeld von insgesamt 900€ dotiert sind: den 1. offiziellen Wettbewerbspreis, den Youth Section Award — verliehen von jungen Studenten aus Ibiza —, den Sebas Parra Award für den besten Kurzfilm mit sozialem Thema — mit freundlicher Genehmigung des Vereins La Guerrilla Comunicacional aus Girona —, den Malalt Award — spiegelt den wildesten Geist der Vereinigung wider —, den Preis für den besten katalanischen Kurzfilm und den Publikumspreis.
Weitere Informationen zu den Regeln, technischen Anforderungen und dem Einreichungsformular finden Sie auf der offiziellen Website unter www.maldelcap.com oder wenden Sie sich an festival@maldelcap.com
Geldpreise: 900€
„1. Offizieller Wettbewerbspreis“ für Kurzfilme: 200€ und Trophäe.
„Preis der Jugendabteilung“ für Kurzfilme: 200€ und Trophäe.
„Sebas Parra Award“ für den besten Kurzfilm mit sozialem Thema, verliehen vom Verein La Guerrilla Comunicacional: 200€ und Trophäe.
„Malalt Award“ für Kurzfilme im offiziellen Wettbewerb: 100€ und Trophäe.
„Preis für den besten katalanischen Kurzfilm“ im offiziellen Wettbewerb: 100€ und Trophäe.
„Publikumspreis“ für Kurzfilme im offiziellen Wettbewerb: 100€ und Trophäe.
Gesamtpreisgeld: 900€.
ERSTMALIG
Der Kulturverein Mal Del Cap, Cultura Mal Dita de Eivissa (im Folgenden MdC) wird Kurzfilme für das „12. Mal del Cap International Short Film Festival“ auswählen, eine Aktivität, die Teil des „12. Mal del Cap Festival, Narratives Mal Dites“ ist.
Die Einreichungsfrist läuft vom 7. September bis zum 11. Oktober 2026, einschließlich beider Termine.
Das „12. Mal del Cap Festival, Narratives Mal Dites“ findet vom 28. November 2026 bis 20. März 2027 auf Eivissa statt.
Das „12. Internationale Kurzfilmfestival Mal del Cap“ findet vom 15. bis 20. März 2027 statt. Ausgewählte Filme werden an diesen Terminen und an von der Festivalorganisation festgelegten Orten gezeigt.
ZWEITER
„Mal del Cap“ ist der Name des Internationalen Festivals für Kurzfilme und neue Erzählungen, das von Mal del Cap, Cultura Mal Dita de Eivissa, organisiert wird, mit dem Ziel, die Schaffung und Verbreitung audiovisueller Werke zu fördern, die nur begrenzten Zugang zum kommerziellen Markt haben.
Es ist nicht nur ein Ort, an dem die Werke aufstrebender Künstler präsentiert werden, sondern auch ein Wettbewerbsfestival, das die Arbeit, Kreativität und verschiedene Arten des Geschichtenerzählens würdigen soll.
DRITTE
Die Festivalorganisation und ihr Auswahlausschuss werden dafür verantwortlich sein, die eingereichten Werke zu prüfen und diejenigen auszuwählen, die Teil des Programms des Kurzfilmfestivals sein werden.
Unter den ausgewählten Werken legen die Organisation und der Auswahlausschuss fest, in welchen Abschnitten sie gezeigt werden und für welche Preise sie in Frage kommen, wobei die Merkmale, das Thema und die Art der einzelnen Werke berücksichtigt werden.
Alle Arbeiten werden zunächst bei der offiziellen Wettbewerbsabteilung eingereicht. Die Einreichung garantiert nicht die Auswahl eines Werks oder dessen Aufnahme in eine der Sektionen oder Kategorien des Kurzfilmfestivals.
VIERTER
Das Kurzfilmfestival wird die folgenden Sektionen und Preise umfassen:
„Offizieller Kurzfilmwettbewerb“: Kurzfilme aus den Bereichen Fiktion, Dokumentation und Animation können in jedem digitalen Produktionsformat eingereicht werden.
„Jugendkurzfilmwettbewerb“: Die Organisation und der Auswahlausschuss können aus den eingereichten Arbeiten Kurzfilme auswählen, die sich an ein junges Publikum richten und Werte in Bezug auf Solidarität, Inklusion, Drogenprävention, Interkulturalität oder andere Themen fördern, die für junge Menschen von Interesse sein könnten und mit den sozialen Werten des Vereins in Verbindung stehen.
Die für diesen Abschnitt ausgewählten Werke werden jungen Studenten aus Eivissa vorgeführt, die für die Vergabe des Youth Section Award stimmen werden.
Die Teilnahme Minderjähriger an Aktivitäten im Zusammenhang mit diesem Abschnitt erfolgt gemäß den Genehmigungen und Bedingungen, die von den Bildungszentren und/oder den für sie verantwortlichen Personen festgelegt wurden.
„Sebas Parra Award“: Aus den eingereichten Arbeiten können die Organisation und der Auswahlausschuss diejenigen auswählen, die aufgrund ihres Inhalts und Themas für den „Sebas Parra Award“ in Frage kommen, der an den besten Kurzfilm mit sozialem Thema verliehen wird.
Der Verein La Guerrilla Comunicacional, eine mit Mal del Cap zusammenarbeitende Organisation, die für die Mostra Mal del Cap in Girona verantwortlich ist, wird für die Auswahl der Kurzfilme mit sozialem Thema, die im Rahmen ihrer Präsentation gezeigt werden, und für die Auswahl des Gewinners des „Sebas Parra Award“ verantwortlich sein.
Die Teilnahme setzt die Annahme einer möglichen Vorführung von Werken voraus, die von La Guerrilla Comunicacional auf der Mostra Mal del Cap in Girona ausgewählt wurden, unabhängig davon, ob diese Werke letztendlich auf Eivissa gezeigt wurden oder nicht.
Die Arbeiten müssen den in diesen Regeln festgelegten technischen und zeitlichen Anforderungen entsprechen.
FÜNFTEL
Die Festivalorganisation ernennt die Mitglieder der Jury, die für die Vergabe des Preises des offiziellen Kurzfilmwettbewerbs, des Malalt-Preises und des Preises für den besten katalanischen Kurzfilm verantwortlich sind.
Die Jury besteht aus mindestens fünf Mitgliedern, die keine Verbindung zu den eingereichten Filmen haben.
Die Beratungen der Jury sind vertraulich und die Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen.
Der „Sebas Parra Award“ wird von der Vereinigung La Guerrilla Comunicacional gemäß den Bestimmungen der vierten Regel verliehen.
Der Publikumspreis wird durch eine Abstimmung der Zuschauer bestimmt, die an den jeweiligen Vorführungen teilnehmen.
Der Preis der Jugendsektion wird durch eine Abstimmung unter den jungen Studierenden bestimmt, die an den Vorführungen dieser Sektion teilnehmen.
Die Entscheidungen der Jurys und die Ergebnisse der Publikumsabstimmungen sind endgültig.
Alle betrieblichen Probleme, die nicht unter diese Regeln fallen, werden vom Festivaldirektor gelöst.
SECHSTES
Das Design des Preisverleihungsprogramms, einschließlich seiner Abschnitte, Kategorien und Inhalte, kann von der Organisation vor der Veröffentlichung der endgültigen Version dieser Regeln und gegebenenfalls vor Beginn des Bewertungsprozesses geändert oder modifiziert werden. Die neueste Version der Regeln, die auf der offiziellen Website des Festivals veröffentlicht wurde, gilt immer als gültige Version.
Sobald der Bewertungsprozess begonnen hat, dürfen die in diesen Regeln festgelegten finanziellen Bedingungen oder wesentlichen Merkmale der Auszeichnungen nicht geändert werden, es sei denn, dies ist aufgrund höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände, die sich der Kontrolle der Organisation entziehen, erforderlich.
Jede Auszeichnung kann für nichtig erklärt werden, wenn die eingereichten oder ausgewählten Kurzfilme nicht den erforderlichen Qualitätsstandards entsprechen.
SIEBTEN
Um am Kurzfilmfestival teilnehmen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Die Werke müssen auf Spanisch oder Katalanisch sein. Filme, deren Originalsprache eine andere Sprache ist, müssen eingebettete Untertitel in Spanisch oder Katalanisch enthalten.
Die Registrierung muss über die dafür vorgesehenen Plattformen abgeschlossen werden, und die Werke müssen zwischen dem 7. September und dem 11. Oktober 2026 eingereicht werden, beide Termine einschließlich.
Alle Arbeiten werden zunächst für den offiziellen Kurzfilmwettbewerb eingereicht. Die Organisation und der Auswahlausschuss werden anschließend entscheiden, welche Werke für das Kurzfilmfestival ausgewählt werden, in welchen Sektionen sie gezeigt werden und für welche Preise sie in Frage kommen.
Einzelne oder kollektive Filmemacher jeder Nationalität oder Herkunft können teilnehmen.
Kurzfilme aus den Bereichen Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilm können in jedem digitalen Produktionsformat eingereicht werden.
Die Werke müssen nach dem 1. Januar 2025 produziert worden sein und dürfen eine Länge von 17 Minuten nicht überschreiten.
Die Person, die das Werk einreicht, erklärt, dass sie über die erforderlichen Rechte und Genehmigungen verfügt, um das Werk beim Festival einzureichen und dessen Vorführung und die in diesen Regeln vorgesehenen Werbeaktivitäten zuzulassen.
Sie erklären außerdem, dass das Werk keine Rechte Dritter verletzt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechte an geistigem Eigentum, Bildrechte, Rechte darstellender Künstler oder andere möglicherweise geltende Rechte. Die Person oder Organisation, die das Werk einreicht, ist für alle Ansprüche Dritter verantwortlich, die sich aus dem Fehlen solcher Rechte oder Genehmigungen ergeben.
Werke, die die für eine ordnungsgemäße Prüfung erforderlichen technischen Anforderungen nicht erfüllen oder deren Anmeldeformular unvollständig ist oder falsche Informationen enthält, werden abgelehnt.
* Audiovisuelles Material zur Vorauswahl: Werke müssen in digitalem Format mit einer Mindestauflösung von 720x576 unter Verwendung des H.264-Codec und mit einer maximalen Dauer von 17 Minuten eingereicht werden. Sie müssen über eine der zugehörigen Plattformen eingereicht werden.
* Ankündigung der Auswahl: Die Festivalorganisation wird die Bewerber über die Auswahl ihrer Werke und die Sektionen informieren, in denen sie am 15. Februar 2027 am Kurzfilmfestival teilnehmen werden.
* Vorführkopie: Ausgewählte Filme müssen ihre Vorführkopie bis zum 22. Februar 2027 einreichen.
Das Festival zahlt keine Vorführgebühren für Filme, die an den Wettbewerbssektionen teilnehmen.
Die Einladung jedes ausgewählten Films wird zwischen der Festivaldirektion und den Produzenten oder Vertretern des eingeladenen Films streng vertraulich behandelt, bis das Festival beschließt, sie offiziell bekannt zu geben.
Die Untertitelung der Vorführkopie liegt in der Verantwortung der Produzenten oder Vertreter des Films.
Alle Kosten, die sich aus der Einreichung der Kurzfilme oder der Teilnahme am Wettbewerb ergeben, werden von der Einrichtung oder Person getragen, die den Film einreicht.
* Presse- und Werbematerial: Zusammen mit dem Anmeldeformular müssen alle teilnehmenden Werke mindestens zwei Fotos von verschiedenen Szenen des Films sowie sonstiges Informations- und Werbematerial für Presse und Öffentlichkeit einreichen, das zur Präsentation und Förderung der Arbeit beitragen kann.
Mit der Einreichung ihrer Arbeiten genehmigen die Produzenten und Regisseure die Vorführung ausgewählter Werke während des Kurzfilmfestivals sowie die Verwendung von Fotos, Standbildern, Postern und anderen Werbematerialien, die von den Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden, für die Kommunikation und Werbung des Festivals und der ausgewählten Werke.
Diese Genehmigung umfasst auch die vollständige oder teilweise Reproduktion von Auszügen aus den Werken, sofern dies für die Kommunikations- und Werbeaktivitäten des Festivals erforderlich ist, innerhalb der dafür erforderlichen Grenzen.
Die Einreichung stellt auch die Genehmigung für die mögliche Vorführung einer Auswahl von Kurzfilmen mit sozialem Thema in der von La Guerrilla Comunicacional organisierten Mostra Mal del Cap in Girona dar, unabhängig davon, ob diese Werke für das Kurzfilmfestival ausgewählt oder dort gezeigt wurden.
Die Teilnahme am Festival stellt keine ausschließliche Übertragung der Verwertungsrechte an den Werken dar. Das Urheberrecht und alle anderen geistigen Eigentumsrechte an den Werken verbleiben bei ihren jeweiligen Inhabern.
Das Festival behält sich das Recht vor, eine digitale Kopie ausgewählter Werke ausschließlich für Organisations-, Archivierungs- und Vorführzwecke im Zusammenhang mit dem Festival und den ausdrücklich unter diese Regeln fallenden Aktivitäten anzufertigen, wobei das Urheberrecht und die geistigen Eigentumsrechte an den Werken jederzeit gewährleistet sind.
Die in diesen Regeln vorgesehene Genehmigung zur Vorführung ist auf die hier beschriebenen Aktivitäten und Zwecke sowie auf den Zeitraum und das Gebiet beschränkt, die für ihre Durchführung erforderlich sind.
* Datenschutz: Die bei der Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten werden von Mal Del Cap, Cultura Mal Dita de Eivissa verarbeitet, um die Teilnahme am Festival zu verwalten, mit den Teilnehmern zu kommunizieren und Aktivitäten im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen durchzuführen. Vollständige Informationen zur Datenverarbeitung und zu den Rechten der betroffenen Personen finden Sie in der Datenschutzrichtlinie auf der offiziellen Website des Festivals.
ACHTE
Der Festivaldirektor kann einen Film jederzeit zurückziehen, wenn er eine der Bestimmungen dieser Regeln nicht erfüllt oder wenn seine Teilnahme mit den hier festgelegten Bedingungen nicht vereinbar ist.
Die Angabe falscher Produktionsinformationen kann auch dazu führen, dass der Film aus den Wettbewerbsabteilungen zurückgezogen wird.
Die Festivalorganisation legt die Reihenfolge und die Termine der Vorführung der einzelnen Filme fest.
NEUNTE
Die Organisation behält sich das Recht vor, alle Probleme im Zusammenhang mit der Durchführung des Festivals zu lösen, die nicht ausdrücklich in diesen Regeln geregelt sind, wobei deren Inhalt und Zweck stets respektiert werden.
ZEHNTEL
Die Teilnahme setzt die uneingeschränkte Akzeptanz dieser Regeln voraus.
Im Falle von Streitigkeiten über die Auslegung eines Artikels oder einer Angelegenheit, die nicht unter diese Regeln fällt, haben die Auslegung und Entscheidung des Festivaldirektors Vorrang.
Die neueste Version dieser Regeln wird auf der offiziellen Website verfügbar sein: www.maldelcap.com
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
11 Okt 26