Einsendungs-Frist
08 Nov 26
18 Jun 2026
Aufruf zu Einschreibungen
02 Nov 2026
Frühe Frist
02 Dez 2026
Standard-Frist
08 Nov 2026
Letzter Termin
4
Monate
08 Feb 2027
Benachrichtigungsdatum
26 Feb 2027
07 Mär 2027
02 Dez 2026
Largometrajes Documenta...
02 Dez 2026
Largometrajes Ficción -...
Festival Start: 26 Februar 2027 Festival Ende: 07 März 2027
ASSERTING WOMEN'S RIGHTS ist ein Projekt, das aus dem Festival de Málaga in Zusammenarbeit mit der Dokumentarfilmerin Mabel Lozano und der Abteilung für Chancengleichheit des Stadtrats von Malaga als Instrument für Protest und Interessenvertretung hervorgegangen ist. Dieser Abschnitt wurde mit dem Ziel eingerichtet, Themen zu untersuchen und anzugehen, die jedes Jahr das soziale Bewusstsein für Frauenrechte schärfen.
Diese Sektion des Festival de Málaga wurde 2008 ins Leben gerufen und befindet sich nun in ihrer 19. Ausgabe. Das Projekt verfolgt einen doppelten Zweck: die Ungerechtigkeiten aufzuzeigen, denen Frauen im 21. Jahrhundert weiterhin ausgesetzt sind, nur weil sie Frauen sind, und Filme zu fördern und zu unterstützen, die von Frauen gedreht wurden.
Mit Asserting Women's Rights haben wir die Aufmerksamkeit auf die Herausforderungen gelenkt, mit denen Frauen in verschiedenen Teilen der Welt konfrontiert sind. Noch heute gibt es viele Orte, an denen Frauen und Mädchen täglich um ihr Überleben kämpfen müssen. In diesen Regionen behindern traditionelle Praktiken und kulturelle Normen häufig ihre persönliche und soziale Entwicklung und hindern sie daran, die Gleichstellung mit ihren männlichen Kollegen zu erreichen.
DURCHSETZUNG VON FRAUENRECHTSPREISEN
• Durchsetzung der Frauenrechte Biznaga
• Sonderpreis der Jury zur Durchsetzung der Frauenrechte Biznaga
• Publikumspreis zur Durchsetzung der Frauenrechte Biznaga
ANNEKTIEREN
PREISVERLEIHUNG FÜR FRAUEN AUF DER BÜHNE.
Während der Preisverleihung der Asserting Women's Rights Awards, den Awards of Women on Stage, die im Oktober stattfand
und November 2026 und organisiert vom Festival de Málaga in Zusammenarbeit mit Equal Opportunities
Die Abteilung des Stadtrats von Malaga wird ebenfalls vorgestellt.
• Women on Stage Biznaga für den besten Roman.
• Women on Stage Biznaga für den besten Dokumentarfilm.
• Publikumspreis für Frauen auf der Bühne Biznaga.
• Málaga Biznaga. Frauen auf der Bühne.
Die Organisation behält sich das Recht vor, eine Kopie der ausgezeichneten Werke in das Festivalarchiv aufzunehmen
für kulturelle, gemeinnützige Zwecke.
DURCHSETZUNG DER FRAUENRECHTSREGELN 2027
ALLGEMEINE TEILNAHMEREGELN | 30. FESTIVAL DE MÁLAGA
1. ZIELE
Das Festival de Málaga zielt darauf ab, das spanische Kino und seinen gesamten kulturellen Bereich zu verbreiten und zu fördern. In diesem
In dieser Hinsicht dient das Festival auch als Plattform für iberoamerikanische Kinematografien. Zu seinen Funktionen gehören
ist es, den Treffpunkt für die verschiedenen Fachbereiche des spanischsprachigen Kinos zu beherbergen (verstanden
als Kino, das in Spanien und auf dem gesamten iberoamerikanischen Gebiet, einschließlich Portugal, produziert wird, und fördert
sowohl seine Entwicklung als auch seine internationale Vermarktung.
Das Festival de Málaga ist von der International Federation of Film Producers Associations, FIAPF, anerkannt
www.fiapf.org www.fiapf.org
Um diese Ziele zu erreichen, veranstaltet das Festival de Málaga vom 26. Februar bis 7. März 2027 seine 30. Ausgabe.
ASSERTING WOMEN'S RIGHTS ist ein Projekt, das vom Festival de Málaga, Mabel Lozano (Dokumentarfilmerin und Festivalmitarbeiterin) und der Abteilung für Chancengleichheit des Stadtrats von Malaga als Protestinstrument ins Leben gerufen wurde.
Dieser Raum wurde geschaffen, um jedes Jahr Themen zu untersuchen und zu behandeln, die dazu beitragen, das soziale Bewusstsein für Frauenrechte zu schärfen.
Diese Sektion des Festival de Málaga wurde 2008 gegründet und dies ist ihre 19. Ausgabe. Das Projekt hat ein duales
Ziel: über die Ungerechtigkeiten zu berichten, denen Frauen in diesem Jahrhundert weiterhin ausgesetzt sind, nur weil sie
Frauen und Förderung und Unterstützung von Filmarbeiten, die von Frauen geschaffen wurden.
Durch die Durchsetzung der Frauenrechte konnten wir die Realitäten von Frauen in verschiedenen Bereichen sichtbar machen
Länder auf der ganzen Welt und um zu zeigen, dass es auch heute noch viele Orte gibt, an denen ums Überleben gekämpft wird
ein tägliches Ziel für viele Frauen und Mädchen; wo Traditionen und kulturelle Muster Mädchen und Frauen davon abhalten
davon, persönliche und soziale Erfüllung mit gleichen Rechten wie ihre männlichen Kollegen zu erreichen usw.
2. TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Werke, die in der Sektion Durchsetzung der Frauenrechte konkurrieren, müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
Spielfilme mit einer Mindestdauer von 50 Minuten, produziert in Spanien und auf der ganzen Ibero-Amerikanischen Halbinsel
Gebiet nach dem 1. Januar 2026, die noch nicht kommerziell im Kino veröffentlicht wurden, auf Video,
Fernsehen, bei audiovisuellen Veranstaltungen in Spanien oder auf VOD-Plattformen (Video on Demand).
Mittellange Filme und Kurzfilme, die in Spanien und auf dem gesamten iberoamerikanischen Gebiet produziert wurden
nach dem 1. Januar 2026, die nicht kommerziell in Kinos, auf Video, Fernsehen oder VOD veröffentlicht wurden
Plattformen (Video-on-Demand).
Besondere Aufmerksamkeit wird Werken gewidmet, die die Realität von Frauen in Situationen widerspiegeln, in denen Hindernisse bestehen
Es gibt immer noch Möglichkeiten für ihre Entwicklung unter gleichen Bedingungen wie Männer, mit einer Vielzahl von Stimmen von
indigene Frauen, Frauen mit Migrationshintergrund, Transsexuelle, ältere, behinderte und afroamerikanische Frauen; Situationen der Diskriminierung
und die Gefährdung der Menschenrechte von Frauen und/oder Mädchen; innovative Erfahrungen im Bereich Empowerment und
die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung von Frauen und Mädchen; sowie Arbeiten zur Förderung und/oder Reflexion
Fortschritte bei der Chancengleichheit von Männern und Frauen, durch die die Arbeit und Leistungen von Frauen in verschiedenen Bereichen, die gesellschaftlich nicht anerkannt sind, sichtbarer gemacht werden, oder die den Beitrag des Ökofeminismus zum Umweltschutz sichtbar machen. Arbeiten, die den Beitrag von Männern zur Gleichstellung der Geschlechter, zur Mitverantwortung und zur Vereinbarkeit von Privat-, Berufs- und Familienleben usw. widerspiegeln, werden ebenfalls berücksichtigt.
Großes Engagement, Authentizität, künstlerische Sensibilität und die Fähigkeit, Bewusstsein zu schärfen und zu fördern
Transformation wird wertgeschätzt werden. Es geht nicht nur darum, über Frauen zu sprechen, sondern dies mit einem
Ethik der Fürsorge, Wahrheit und Gerechtigkeit.
Es wird gewürdigt, dass die Regie, das Drehbuch und/oder die Produktion des audiovisuellen Werks übernommen wurden
von Frauen durchgeführt, da sie in der Filmbranche unterrepräsentiert sind.
3. EINREICHUNGS- UND AUSWAHLVERFAHREN
EINGABEN
Um an der 20. Ausgabe von Asserting Women's Rights teilzunehmen, müssen Sie sich registrieren und ausfüllen
Das Einreichungsformular ausschließlich über FESTHOME (www.festhome.com) ist vor den folgenden Angaben obligatorisch
Frist: www.festhome.com
8. November 2026
Damit die Einreichung einer Arbeit gültig ist, müssen alle Schritte des Prozesses abgeschlossen sein:
1. Registrieren Sie sich auf der FESTHOME-Plattform (oder melden Sie sich an, falls bereits ein Konto vorhanden ist).
2. Registrieren Sie den Film auf dieser Plattform, einschließlich aller erforderlichen Informationen sowie des View-Links.
3. Vervollständigen Sie die Einreichung, indem Sie die Option Durchsetzung der Frauenrechte in FESTHOME auswählen.
• Rufen Sie dazu die Festival-Suchmaschine auf der Plattform auf und suchen Sie nach Festival de Málaga.
• Wählen Sie die Kategorie aus, an der Sie teilnehmen möchten, und zahlen Sie die entsprechende Teilnahmegebühr
der ausgewählte Abschnitt.
• Klicken Sie auf „Senden“, um den Vorgang effektiv abzuschließen.
Wenn die oben genannten Schritte nicht abgeschlossen werden, werden die audiovisuellen Werke von der Auswahl ausgeschlossen
Prozess.
*Wichtig:
Das bloße Hochladen des Films auf FESTHOME stellt keine Einreichung bei Asserting Women's Rights dar
Sektion des Festival de Málaga.
Die Teilnahme ist nur gültig, wenn alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Gebühren für die Einreichung
Einsendungen für das Festival de Málaga unterliegen der Zahlung der entsprechenden Gebühren gemäß den
Abschnitt oder Kategorie für die Einreichung von Beiträgen, deren Höhe und Fristen im Folgenden aufgeführt sind:
Gebühr für vorzeitige Zahlung
• Kurzfilme für Spielfilme: 15 Euro (bis einschließlich 8. Oktober 2026).
• Dokumentarische Kurzfilme: 15 Euro (bis einschließlich 8. Oktober 2026).
• Dokumentarfilme: 20 Euro (bis einschließlich 8. Oktober 2026).
• Spielfilme: 40 Euro (bis einschließlich 2. November 2026).
Reguläre/späte Gebühr
• Fiktive Kurzfilme: 30 Euro (bis einschließlich 8. November 2026).
• Dokumentarische Kurzfilme: 30 Euro (bis einschließlich 8. November 2026).
• Dokumentarfilme: 40 Euro (bis einschließlich 8. November 2026).
• Spielfilme: 80 Euro (bis einschließlich 2. Dezember 2026).
Der als Einreichungsgebühr gezahlte Betrag zur Deckung der Verwaltungs- und Bewertungskosten der eingereichten Beiträge
Arbeiten, werden unter keinen Umständen zurückerstattet.
Während des Einreichungs- und/oder Auswahlverfahrens und aufgrund des Engagements des Festival de Málaga für Parität und Förderung der Präsenz von Frauen in der Filmproduktion werden die Bewerber gebeten, das Geschlecht der an den Projekten beteiligten Personen anzugeben, um zuverlässige und genaue Statistiken zu erstellen
bestimmt den Grad der Beteiligung von Frauen im audiovisuellen Sektor
ANFORDERUNGEN AN AUSGEWÄHLTE AUDIOVISUELLE WERKE
Die Einladung zu jedem der vom Auswahlausschuss ausgewählten Filme wird streng vertraulich behandelt
zwischen der Leitung des Festivals und den Produzenten oder Vertretern des eingeladenen Films bis zum Festival
beschließt, es offiziell bekannt zu geben.
Sobald die Auswahl eines audiovisuellen Werks vom Festival und dessen Teilnahme bekannt gegeben wurde
wurde auch von der Produktions-/Vertriebsfirma bestätigt, die es eingereicht hat, das Werk möglicherweise nicht
wurde zurückgezogen und darf ab diesem Zeitpunkt in keinem anderen spanischen Land konkurrieren, ausgestellt oder präsentiert werden
Festivals oder ähnliche Veranstaltungen vor der Vorführung in Málaga.
Dieses letztgenannte Verbot gilt nicht für Kurzfilmkategorien.
Die Einreichung eines Films für die 30. Ausgabe des Festival de Málaga setzt die uneingeschränkte Akzeptanz und Einhaltung der Vorschriften voraus
mit diesen Teilnahmeregeln und allen dazugehörigen Anhängen.
Alle für die 30. Ausgabe ausgewählten Filme erhalten eine Teilnahmebescheinigung von der Geschäftsleitung von
Festival de Málaga.
Die Einreichung eines audiovisuellen Werks im Wettbewerb für die 30. Ausgabe des Festival de Málaga setzt voraus
Annahme und Einhaltung dieser Teilnahmeregeln und aller ihrer Anlagen.
PROGRAMM- UND AUSSTELLUNGSRECHTE
Während des Festivals darf kein Film, der in einer der Sektionen eingereicht wurde, mehr als insgesamt fünf gezeigt werden
mal, einschließlich Vorführungen, die der Presse vorbehalten sind. In diesem Zusammenhang gewähren die Produktionsfirmen
die Rechte zur öffentlichen Ausstellung während der Festivalzeit ohne Kosten für das Festival und verzichten auf jegliche
Ausstellungsgebühren. Für jede weitere Vorführung muss das Festival eine vorherige schriftliche Genehmigung der einholen
Produzent oder, falls dies nicht der Fall ist, von seinem ernannten Vertreter.
Der Unterzeichner des Formulars zur Einreichung audiovisueller Werke erklärt, dass er die Vervielfältigung öffentlich hält
Kommunikations-, Verbreitungs- und Ausstellungsrechte, die für die kommerzielle und friedliche Nutzung erforderlich sind
Teilnahme am Festival de Málaga, wodurch Málaga Procultura von jeglicher Haftung freigestellt wird, die sich aus folgenden Gründen ergibt
die Falschheit, Ungenauigkeit oder Verletzung dieser Verpflichtung und die Haftung ihr gegenüber für alle Schäden und Verluste, die
jede solche Situation kann dazu führen.
Ebenso erklärt der Unterzeichner des Einreichungsformulars ausdrücklich, dass er über alle Lizenzen und Genehmigungen verfügt
und behördliche Genehmigungen, die für die friedliche Teilnahme des audiovisuellen Werks an der
Festival, Beobachtung und Verpflichtung zur Einhaltung aller Verwaltungsformalitäten, die gemäß den geltenden Vorschriften erforderlich sind
geltende Vorschriften.
Málaga Procultura erkennt den Unterzeichner des Einreichungsformulars als alleinigen Gesprächspartner für Verhandlungen an
alle Fragen im Zusammenhang mit der Teilnahme des audiovisuellen Werks am Festival und als alleiniger Verantwortlicher gegenüber allen anderen Unternehmen oder Personen, die möglicherweise an der Produktion des Films beteiligt waren.
Die Organisation behält sich das Recht vor, eine Kopie des ausgezeichneten audiovisuellen Films in das Festivalarchiv aufzunehmen
Werke für kulturelle, gemeinnützige Zwecke.
VERSIONEN
Alle Vorführkopien der in den verschiedenen Sektionen des Festivals ausgewählten audiovisuellen Werke werden präsentiert
in ihrer Originalfassung:
• Mit spanischen Untertiteln, wenn die Originalversion des Films nicht ganz oder teilweise auf Spanisch ist.
• Mit englischen Untertiteln, wenn die Originalversion vollständig auf Spanisch ist.
Wenn die Originalversion des Films in einer der offiziellen Amtssprachen des spanischen Staates oder in einer anderen Sprache verfasst ist
Sprachen, es muss auf Spanisch untertitelt sein und eine SRT-Datei mit englischen Untertiteln enthalten, sowie
ein herunterladbarer Online-Screener, der ausschließlich für interne und vertrauliche Zwecke verwendet werden darf.
Diese letzte Anforderung wird von der Abteilung Print Traffic je nachdem, in welchem Bereich
der Film ist ausgewählt.
Bei Bedarf sorgt das Festival auf eigene Kosten für zusätzliche elektronische Untertitelung über
Untertitelungsunternehmen, das Dienstleistungen für das Festival erbringt.
Die Nichteinhaltung dieser Bedingung kann zur Disqualifikation des ausgewählten Werks führen.
SCREENING-FORMATE
Ausgewählte audiovisuelle Werke in allen Sektionen müssen die Vorführkopie im DCP-Format liefern.
Vorführkopien im Format Digital Cinema Package (DCP) müssen zwingend den DCI-Standards entsprechen
und bleibt bis zum Abschluss der letzten geplanten Vorführung im Besitz des Festival de Málaga
innerhalb des Festivals. Darüber hinaus muss das Unternehmen, das den ausgewählten Film eingereicht hat, bestätigen, dass
Die Kopie funktioniert einwandfrei (Audio-/Videosynchronisation, Farbe usw.), indem Sie sie testen, bevor Sie sie nach Málaga senden.
Dieses Unternehmen stellt der technischen Abteilung auch die erforderlichen KDMs zur Verfügung. Diese müssen
bleiben vom Anfang bis zum Ende des Festivals geöffnet. Das Unternehmen trägt die anfallenden Kosten
von deren Generierung sowie gegebenenfalls von der Verwaltung neuer KDMs — oder DKDMs —.
Das Festival behält sich das Recht vor, keine Kopien anzunehmen, die nach den erforderlichen technischen Prüfungen
nicht für die Vorführung als geeignet erachtet, den Filmvertretern einen technischen Bericht vorzulegen und anzufordern
ein neues Exemplar.
Aufgrund der Aufnahme von Logos, Titelkarten, Quellennachweisen und redaktionellen Änderungen werden keine Ersatzkopien akzeptiert.
Untertitel oder andere Änderungen nach der Lieferung des endgültigen DCP, es sei denn, diese Änderungen entsprechen einer dokumentierten
technische Zwischenfälle und wurden ausdrücklich vom Festival genehmigt und vom Management genehmigt.
VERKEHR DRUCKEN
Ausgewählte Teilnehmer müssen die Filmkopie vor dem 13. Januar 2027 an das Festival schicken und wählen dabei eine der
folgende Methoden:
• Physischer Versand des DCP zusammen mit einer digitalen Datei, die als Sicherungskopie verwendet werden kann.
Zahlung der Versandkosten (Transport- und Versicherungspolice), die sich aus dem Versand der jeweiligen Kopie ergeben
audiovisuelles Werk, das für die Teilnahme an einer der Festivalsektionen ausgewählt wurde, vom Versandort bis zum
Das Drucklager des Festivals wird von den Produktionsfirmen getragen.
Bei teilnehmenden Filmen müssen die Produktionsfirmen die Vorführkopien verpflichtend vor dem 13. Januar 2027 an das Festival liefern und die Organisation über das Versanddatum der
Kopie und verwendetes Transportmittel.
Alle Kopien der teilnehmenden audiovisuellen Werke müssen die Einzelheiten für ihre Rückgabe enthalten. Solche Rücksendungen werden
werden innerhalb von maximal fünfzehn Tagen ab dem Schlusstermin des Festivals durchgeführt. Zahlung der
Die Transportkosten, die sich aus dieser Rückgabe ergeben, werden vom Festival getragen.
Die vom Festival abgeschlossene Versicherung deckt die Risiken von Feuer, Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung der
Kopie für den Zeitraum zwischen der Ankunft am Festival und der Rücksendung an die angegebene Absenderadresse. Das
Die maximale Frist für die Einreichung von Reklamationen in Bezug auf eine Kopie beträgt drei Monate ab dem Datum der Rückgabe.
• Digitale Bereitstellung des DCP über eine vom Festival zu diesem Zweck bereitgestellte Plattform. In diesem Fall ist der
DCP muss unkomprimiert gehostet werden, und ZIP- oder RAR-Dateien werden nicht akzeptiert. Unternehmen werden sieben haben
(7) Tage, um den Film hochzuladen, gerechnet ab dem ersten Tag, an dem sie Zugang zu dieser Plattform erhalten.
Die Organisation wird diese Dateien vernichten, sobald die Ausgabe abgeschlossen ist.
Sobald diese Versandart der Abteilung Print Traffic mitgeteilt wurde (immer vor dem 13. Januar),
Zugangsdaten zur Plattform sowie alle Informationen zum Download werden bereitgestellt.
Wenn während des Festivals eine technische Vorführung in einem Kino erforderlich ist, kann diese vor dem 22. Januar beantragt werden
2027 per E-Mail an gestiondecopias@malagaprocultura.com. Nach diesem Datum sind technische Vorführungen möglicherweise nicht mehr möglich
lautet nicht mehr requested.gestiondecopias@malagaprocultura.com
4. JURYS UND AUSZEICHNUNGEN
Die Jury der Sektion Durchsetzung der Frauenrechte setzt sich zusammen aus: der Abteilung Chancengleichheit
des Stadtrats von Malaga, des Fraueninstituts, der Filmemacherin Mabel Lozano, der Zeitschrift Mujer Hoy;
und das Festival de Málaga. Ihre Entscheidungen sind endgültig und müssen nicht begründet werden. Diese Jury kann
Änderungen vorbehalten.
Personen mit Interesse an der Produktion, dem Vertrieb oder einer anderen Form der Verwertung oder Beteiligung
an den für den Wettbewerb ausgewählten Filmen dürfen nicht Teil der Jury sein.
Die Jury kann zusätzlich zu den offiziellen Preisen bis zu zwei besondere Erwähnungen vergeben.
Die Jury kann maximal zwei Ex-aequo-Auszeichnungen vergeben.
Auszeichnungen in allen Kategorien können nicht für nichtig erklärt werden.
Die Jury verpflichtet sich, ihre Meinung zur Auswahl der Filme, für die sie verpflichtet ist, nicht öffentlich zu äußern
erlässt ihre Entscheidungen.
Die Direktion des Festival de Málaga kann bei der Jurysitzung anwesend sein und das Recht haben, zu sprechen, aber nicht abzustimmen
Beratungen und Mitteilungen.
DURCHSETZUNG VON AUSZEICHNUNGEN FÜR FRAUENRECHTE
• Durchsetzung der Frauenrechte Biznaga
• Sonderpreis der Jury zur Durchsetzung der Frauenrechte Biznaga
• Publikumspreis zur Durchsetzung der Frauenrechte Biznaga
BILDRECHTE UND DANKSAGUNGEN
Die bloße Teilnahme am Festival de Málaga in einer seiner Sektionen ermöglicht es Produktions- und Vertriebsunternehmen
die Logos Festival und Asserting Women's Rights am Anfang der audiovisuellen Werke einzufügen, mit
den Wortlaut „30. Ausgabe“. Dieses Logo und der Wortlaut können auch in allen Beilagen von Druckmaschinen enthalten sein, und
Diese Teilnahme kann ausdrücklich in den verschiedenen audiovisuellen Medien erwähnt werden, in denen Werbung für
Der Film ist vor oder während des Festivals enthalten. Für das korrekte Einfügen des Logos, das möglicherweise nicht
unter allen Umständen kann der Styleguide des Festivals unter www.festivaldemalaga.com eingesehen werden oder im Zweifelsfall kann die Organisation kontaktiert werden.
KATALOG UND DOKUMENTATION
Sobald ein audiovisuelles Werk für die Teilnahme am Festival bestätigt wurde, wird für jeden Film ein exklusives Online-Formular versandt, das mit den für die Programmierung erforderlichen Inhalten ausgefüllt werden muss.
Die vom Festival angeforderte Dokumentation für den offiziellen Katalog, den Programmführer und die Website (Zusammenfassung,
Biofilmografie, Credits von Darstellern und Crew, Fotos des Regisseurs und des Films, Trailer und anderes
audiovisuelles Material) werden diesem Formular entnommen, das bis spätestens 23. Januar ausgefüllt werden muss.
PRESSE- UND WERBEMATERIAL
Die Presseabteilung des Festivals kontaktiert die jeweiligen Produktions- und/oder Vertriebsfirmen der
ausgewählte Filme, um die im Auswahlformular enthaltenen Materialien zu betreuen und zu koordinieren
werden den Medien und akkreditierten Fachleuten über den „Presseraum“ auf der Website zugänglich sein.
Die Produktions- und/oder Vertriebsfirmen der ausgewählten Spiel-, Dokumentar- und Kurzfilme
Filme genehmigen, indem sie ihre Teilnahme akzeptieren, die Verwendung eines oder mehrerer Auszüge aus ihrem Titel zur Verbreitung
als Informationsmaterial in allen Medien.
ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN
Diese Teilnahmebedingungen können von der Festivalleitung vor dem Startdatum der 30. Ausgabe des Festival de Málaga und danach mit allen weiteren Anhängen, die sie für angemessen hält, ergänzt oder geändert werden
vorherige Mitteilung an die interessierten Parteien.
Die Auslegung dieser Regeln fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Festivalleitung.
5. ANNEKTIEREN
PREISVERLEIHUNG FÜR FRAUEN AUF DER BÜHNE.
Während der Verleihung der Asserting Women's Rights Awards, der Awards of Women on Stage, im Oktober
und November 2026 und organisiert vom Festival de Málaga in Zusammenarbeit mit Equal Opportunities
Die Abteilung des Stadtrats von Malaga wird ebenfalls vorgestellt.
• Women on Stage Biznaga für den besten Roman.
• Women on Stage Biznaga für den besten Dokumentarfilm.
• Publikumspreis für Frauen auf der Bühne Biznaga.
• Málaga Biznaga. Frauen auf der Bühne.
Die Organisation behält sich das Recht vor, eine Kopie der ausgezeichneten Werke in das Festivalarchiv aufzunehmen
für kulturelle, gemeinnützige Zwecke.
6. KONTAKT
ABTEILUNG FÜR CHANCENGLEICHHEIT DES STADTRATS VON MALAGA
C/ Concejal Muñoz Cerván, 3. Modul 3, 2. Stock.
29003 - Málaga (Spanien)
ST. 951 926 2006
cine.areaigualdad@malaga.eu
Einsendungs-Frist
08 Nov 26
Einsendungs-Frist
02 Dez 26
Einsendungs-Frist
02 Dez 26
Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.