Festival de Málaga. Sección Afirmando los Derechos de las Mujeres (17)



Fristen

17 Mai 2023
Aufruf zu Einschreibungen

15 Nov 2023
Festival geschlossen

20 Jan 2024
Benachrichtigungsdatum

01 Mär 2024
10 Mär 2024

Adresse

Ramos Marín ,  29012, Málaga, Málaga, Spain


Festival Beschreibung
Thema: Frau
Kurzfilmfestival
Spielfilmfestival


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2023
 Produktionsländer: Erforderlich
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme 
 Spielfilme 
 Sprachen 
Spanish
 Untertitel 
Spanish English
Teilen in sozialen Netzwerken
 Facebook 
 Tweet





Photo of Festival de Málaga. Sección Afirmando los Derechos de las Mujeres
Photo of Festival de Málaga. Sección Afirmando los Derechos de las Mujeres

Photo of Festival de Málaga. Sección Afirmando los Derechos de las Mujeres
Photo of Festival de Málaga. Sección Afirmando los Derechos de las Mujeres

Spanish
English
German ML


Festival Start: 01 März 2024      Festival Ende: 10 März 2024

ASSERTING WOMEN'S RIGHTS ist ein Projekt, das aus dem Festival de Málaga, Mabel Lozano (Dokumentarfilmerin und Mitarbeiterin des Festivals) und dem Bereich Chancengleichheit des Stadtrats von Malaga als Protestinstrument hervorgegangen ist. Dieser Abschnitt wurde mit dem Ziel erstellt, Themen zu untersuchen und zu behandeln, die jedes Jahr zum sozialen Bewusstsein für Frauenrechte beitragen.

Diese Sektion des Festival de Málaga wurde 2008 gegründet, dies ist die 17. Ausgabe. Das Projekt verfolgt ein doppeltes Ziel: Es soll über die Ungerechtigkeiten informieren, denen Frauen in diesem Jahrhundert immer noch ausgesetzt sind, weil sie Frauen sind, und die von Frauen geschaffene Kinearbeit zu fördern und zu unterstützen.

STIFTUNGEN ZUR BESTÄTIGUNG DER FRAUENRECHTE 2024

ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN | 27. FESTIVAL VON MALAGA

ZIELE

Das Filmfestival von Malaga zielt darauf ab, die spanische Kinematographie und ihren gesamten kulturellen Bereich zu verbreiten und zu fördern. In diesem Sinne versteht sich das Festival auch als Plattform für die iberoamerikanische Kinematographie. Zu seinen Aufgaben gehört es, das Treffen der verschiedenen Berufssparten des spanischen Kinos (verstanden als Kino, das in Spanien und im gesamten iberoamerikanischen Gebiet, einschließlich Portugal, produziert wird) auszurichten und sowohl dessen Entwicklung als auch seine internationale Vermarktung zu fördern.

Um diese Ziele zu erreichen, feiert das Festival de Málaga vom 1. bis 10. März 2024 seine 27. Ausgabe.

AFFIRMING WOMEN'S RIGHTS ist ein Projekt, das von Festival de Málaga, Mabel Lozano (Dokumentaristin und Mitarbeiterin des Festivals) und dem Bereich Chancengleichheit des Stadtrats von Malaga als Protestinstrument hervorgegangen ist. Dieser Raum wurde eingerichtet, um jedes Jahr Themen zu untersuchen und zu diskutieren, die zum sozialen Bewusstsein für Frauenrechte beitragen.

Diese Sektion des Malaga Festivals wurde 2008 gegründet, dies ist die 17. Ausgabe. Das Projekt verfolgt ein doppeltes Ziel: Es soll über die Ungerechtigkeiten informieren, denen Frauen in diesem Jahrhundert immer noch ausgesetzt sind, weil sie Frauen sind, und die von Frauen geschaffene filmische Arbeit zu fördern und zu unterstützen.

Mit Affirming Women's Rights konnten wir die Realitäten von Frauen in verschiedenen Ländern der Welt sichtbar machen und sehen, dass es auch heute noch viele Orte gibt, an denen der Kampf ums Leben für viele Frauen und Mädchen ein tägliches Ziel ist. Wo Traditionen und kulturelle Muster die persönliche und soziale Erfüllung der Gleichberechtigung von Mädchen und Frauen gegenüber ihren männlichen Kollegen verhindern usw.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Die Arbeiten, die im Rahmen der Sektion Affirmation the Rights of Women am Wettbewerb teilnehmen, müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:

Werke, die nach dem 1. Januar 2023 in Spanien und auf dem gesamten iberoamerikanischen Gebiet produziert wurden und in Spanien nicht kommerziell in öffentlichen Räumen, Video oder Fernsehen ausgestellt wurden.

Teilnehmen können Kurzfilme mit einer maximalen Dauer von 30 Minuten, mittellange Filme und Spielfilme von mindestens 50 Minuten.

Werke, die die Realität von Frauen in Situationen widerspiegeln, in denen es noch Hindernisse für die Gleichstellung mit Männern gibt, werden bewertet; oder Situationen der Diskriminierung und Verwundbarkeit der Menschenrechte gegenüber Frauen und/oder Mädchen; innovative Erfahrungen zur Stärkung und Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung von Frauen und Mädchen sowie Arbeiten, die Fortschritte bei der Chancengleichheit von Männern und Frauen fördern und/oder widerspiegeln, die die Arbeit und Leistungen von Frauen in verschiedenen Bereichen sichtbar machen, die nicht sozial anerkannt sind oder sichtbar die Beitrag des Ökofeminismus zum Umweltschutz; Arbeiten, die den Beitrag von Männern zur Erreichung der Gleichstellung der Geschlechter, der Mitverantwortung und der Vereinbarkeit von Privat-, Berufs-, Familienleben usw. widerspiegeln, werden ebenfalls gewürdigt.

Es wird darauf hingewiesen, dass in diesen Arbeiten die Regie, das Drehbuch und/oder die Produktion der audiovisuellen Arbeiten von Frauen übernommen wurden, da sie in der Filmindustrie unterrepräsentiert sind.

ANMELDE- UND AUSWAHLVERFAHREN

EINSCHREIBUNGEN

Um an der 17. Ausgabe von Affirming Women's Rights teilnehmen zu können, müssen Sie sich vor den folgenden Terminen registrieren und das Anmeldeformular ausschließlich über FESTHOME (www.festhome.com) ausfüllen:

-15. November 2023

Um sich korrekt zu registrieren, müssen sie zuerst ein Profil auf FESTHOME erstellen, den Film auf dieser Plattform registrieren und ihn schließlich bei Affirming Women's Rights (Malaga Festival) registrieren. Die bloße Tatsache, dass der Film auf die FESTHOME-Plattform hochgeladen wird, bedeutet nicht, dass er beim Malaga Festival, Affirming the Rights of Women, registriert ist. Dazu müssen alle oben angegebenen Anforderungen erfüllt werden.

Wenn Sie die oben genannten Felder nicht ausfüllen, werden die Filme vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.


ANFORDERUNGEN DER AUSGEWÄHLTEN AUDIOVISUELLEN MEDIEN

Die Einladung zu jedem der von der Auswahlkommission ausgewählten Filme wird zwischen der Geschäftsleitung derselben und den Produzenten oder Vertretern des eingeladenen Films streng vertraulich behandelt, bis das Festival beschließt, ihn offiziell bekannt zu geben.

Sobald die Auswahl eines audiovisuellen Produkts vom Festival mitgeteilt wurde und seine Teilnahme auch von der Produktions- und Vertriebsgesellschaft, die es angemeldet hat, bestätigt wurde, kann es nicht mehr zurückgezogen werden, da es ab diesem Zeitpunkt unmöglich ist, dieses audiovisuelle Medium vor seiner Vorführung in Malaga zu konkurrieren, auszustellen oder auf anderen spanischen Festivals oder ähnlichen Veranstaltungen zu präsentieren.

Dieses letzte Verbot gilt für keine der Kategorien von Kurzfilmen.

Die Registrierung eines Films für die 27. Ausgabe des Filmfestivals von Malaga setzt die vollständige Annahme und Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen und ihrer möglichen Anlagen voraus.


PROGRAMM- UND AUSSTELLUNGSRECHTE

Während der Feierlichkeiten des Wettbewerbs behält sich die Organisation das Recht vor, die ausgewählten audiovisuellen Medien in so vielen öffentlichen Sessions auszustellen, wie sie es für angemessen hält. In diesem Zusammenhang übertragen die Produzenten die Rechte für öffentliche Ausstellungen während der Feierlichkeiten des Festivals kostenlos und sind von der Zahlung der Ausstellungsgebühren befreit.

Der Unterzeichner des Antrags auf Registrierung des audiovisuellen Werks erklärt, über die Rechte der Vervielfältigung, öffentlichen Wiedergabe, Verbreitung und Ausstellung zur kommerziellen Nutzung und friedlichen Teilnahme am Festival von Malaga zu verfügen, wodurch Málaga Procultura von jeder Haftung befreit ist, die sich aus der Unwahrheit, Unkonkretheit oder Verletzung dieser Verpflichtung ergibt, und verpflichtet sich für Schäden, die durch eine dieser Situationen entstehen können.

Ebenso erklärt der Unterzeichner des Antrags ausdrücklich, über alle Lizenzen, Genehmigungen und administrativen Genehmigungen zu verfügen, die für eine friedliche Teilnahme der audiovisuellen Werke am Festival erforderlich sind, und verpflichtet sich, so viele Verwaltungsformalitäten zu beachten und zu beachten, wie dies gemäß den geltenden Anwendungsbestimmungen vorgeschrieben ist.

Málaga Procultura wird den Unterzeichner des Registrierungsantrags als alleinigen Ansprechpartner für die Aushandlung aller Aspekte im Zusammenhang mit der Teilnahme des audiovisuellen Werks am Festival anerkennen und als alleinige Verantwortung gegenüber anderen Unternehmen oder Personen, die möglicherweise an der Produktion des Films beteiligt waren, anerkennen.

Die Organisation behält sich das Recht vor, eine Kopie der ausgezeichneten audiovisuellen Werke für kulturelle, gemeinnützige Zwecke in das Festivalarchiv aufzunehmen.


VERSIONEN

Alle Vorführkopien der in den verschiedenen Sektionen des Festivals ausgewählten audiovisuellen Medien werden in ihrer Originalversion präsentiert, und diejenigen, deren Originalsprache nicht Spanisch ist (ganz oder teilweise), müssen Untertitel in dieser Sprache enthalten.
Um das integrative Kino zu fördern, werden die ausgewählten Werke in Originalversion mit Untertiteln auch auf Spanisch präsentiert, obwohl das Audiovisuelle auf Spanisch gesprochen wird.


PROJEKTIONSFORMATE

Die in allen Abschnitten ausgewählten audiovisuellen Medien müssen die Projektionskopie im DCP-Format liefern.
Die Vorführkopien im Digital Cinema Package (DCP) müssen den DCI-Vorschriften entsprechen und bleiben bis zum Abschluss des letzten geplanten Festivalpasses im Besitz des Festival de Málaga. Darüber hinaus muss das Unternehmen, das den ausgewählten Film registriert hat, das einwandfreie Funktionieren der Kopie (Audio-/Videosynchronisation, Farbe usw.) zertifizieren und sie testen, bevor sie nach Malaga geschickt wird. Dieses Unternehmen stellt der technischen Abteilung auch die erforderlichen KDMs zur Verfügung (mit einem verfügbaren Mindestfenster von 48 Stunden vor dem Pass und 24 Stunden danach) und kümmert sich um die Kosten für die Generierung derselben sowie gegebenenfalls um die Verwaltung neuer KDMs (oder DKDMs).
Das Festival behält sich das Recht vor, Kopien, die nach den erforderlichen technischen Überprüfungen nicht für die Vorführung geeignet sind, nicht anzunehmen, den Vertretern des Films einen technischen Bericht vorzulegen und ein neues Exemplar anzufordern.

AUFLAGE VON EXEMPLAREN

Die ausgewählten Personen müssen dem Festival die Kopie des Films vor dem 31. Januar 2024 schicken und dabei eine der folgenden Modalitäten wählen:
• Physisches Senden des DCP zusammen mit einer digitalen Datei, die als Backup verwendet werden kann.
Die Zahlung der Versandkosten (Transport- und Versicherungspolice), die sich aus der Überweisung des Exemplars jedes für die Teilnahme an einem der Festivalabschnitte ausgewählten Audiovisuals vom Versandort an sein Kopierlager ergeben, wird von den Produktionsfirmen getragen. Bei teilnehmenden Filmen müssen die Produktionsfirmen die Vorführkopien vor dem 31. Januar 2024 zwingend an das Festival liefern und die Organisation über das Ausstellungsdatum der Kopie und das verwendete Transportmittel informieren.
Alle Kopien der teilnehmenden audiovisuellen Medien müssen die Daten für ihre Rückgabe enthalten. Diese Rückerstattungen erfolgen innerhalb von maximal fünfzehn Tagen ab dem Enddatum des Festivals. Die Zahlung der durch diese Rücksendung entstehenden Transportkosten wird vom Festival getragen.
Die vom Festival abgeschlossene Versicherung deckt die Risiken von Feuer, Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung der Kopie für den Zeitraum zwischen der Ankunft am Festival und der Rückgabe an die angegebene Absenderadresse ab. Die maximale Frist, um Ansprüche in Bezug auf eine Kopie geltend zu machen, beträgt drei Monate ab dem Datum der Rückgabe.
• Digitales Senden des DCP an ein FTP, das für diese Verwendung durch das Festival aktiviert wurde. In diesem Fall muss das DCP vor dem 31. Januar 2024 unkomprimiert gehostet werden und darf keine ZIP- oder RAR-Dateien akzeptieren. Zusätzlich zum DCP muss eine digitale Datei als Backup in H264 gehostet werden, die 50 GB nicht überschreitet und mit Untertiteln (SRT) in Englisch und Spanisch und einer Mindestauflösung in Full HD versehen ist.
Die Organisation vernichtet diese Dateien, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist.
Sobald diese Versandart der Abteilung Copy Management mitgeteilt wurde (immer vor dem 31. Januar), werden die Zugangsdaten zum FTP bereitgestellt.
Falls Sie während des Festivals eine technische Besichtigung im Raum wünschen, können Sie diese vor dem 17. Februar unter der E-Mail-Adresse gestiondecopias@malagaprocultura.com anfordern. Nach diesem Datum können keine technischen Besichtigungen mehr angefordert werden.
JURYS

Die Jury der Sektion Affirming the Rights of Women setzt sich zusammen aus: der Abteilung für Chancengleichheit des Stadtrats von Malaga, dem Fraueninstitut, der Filmemacherin Mabel Lozano, der Zeitschrift Mujer Hoy und dem Festival de Málaga, deren Entscheidungen unanfechtbar sind und nicht gerechtfertigt werden sollten. Diese Jury könnte sich ändern.

Personen, die Interesse an der Produktion, dem Vertrieb oder einer anderen Art der Verwertung oder Teilnahme an den für den Wettbewerb ausgewählten Filmen haben, dürfen nicht Teil der Jury sein.
Die Jury kann zusammen mit den offiziellen Preisen bis zu 2 besondere Erwähnungen vergeben.
Die Jury kann ex aequo maximal zwei Preise vergeben. Preise in allen Kategorien können nicht für ungültig erklärt werden.

Die Jury verpflichtet sich, ihre Überlegungen zur Auswahl der Filme, für die sie ihr Urteil fällen müssen, nicht öffentlich zu äußern.

Die Leitung des Festival de Málaga kann mit Stimme, aber ohne Stimme, an den Beratungen und Mitteilungen der Jury teilnehmen.


BESTÄTIGUNG VON FRAUENRECHTSPREISEN

Silver Biznaga bekräftigt Frauenrechte
Silberner Biznaga-Sonderpreis der Jury zur Bestätigung der Frauenrechte
Silberner Biznaga-Publikumspreis zur Bestätigung der Frauenrechte


ÜBERLEGUNGEN ZUM BILD

Die bloße Teilnahme am Festival von Malaga in jeder seiner Sektionen ermöglicht es den Produktions- und Vertriebsfirmen, in die Kopfzeile der audiovisuellen Medien das Logo des Festivals und der Affirming the Rights of Women mit der Aufschrift „Ausgabe 27“ einzufügen. Dieses Logo und diese Legende können auch in allen Einblendungen in der Printpresse enthalten sein und ausdrücklich auf diese Teilnahme an den verschiedenen audiovisuellen Medien hinweisen, in denen der Film vor dem Festival oder während seiner Feier beworben wird. Für das korrekte Einfügen des Logos, das auf keinen Fall geändert oder angepasst werden kann, können Sie das Style-Handbuch des Festivals auf www.festivaldemalaga.com einsehen oder sich im Zweifelsfall an die Organisation wenden.


KATALOG UND DOKUMENTATION

Sobald die Teilnahme eines audiovisuellen Films am Festival bestätigt ist, wird für jeden Film ein exklusives Online-Formular gesendet, das mit den Inhalten ausgefüllt werden muss, die für das Programm benötigt werden.
Die vom Festival angeforderten Unterlagen für den offiziellen Katalog, den Programmführer und die Website (Zusammenfassung, Biofilmografie, künstlerisches und technisches Datenblatt, Fotos des Regisseurs und des Films, Trailer und anderes audiovisuelles Material) stammen aus diesem Formular, das bis spätestens 31. Januar ausgefüllt werden muss.

PRESSE- UND WERBEMATERIAL
Die Presseabteilung des Festivals wird sich mit den jeweiligen Produktions- und/oder Vertriebsfirmen der ausgewählten Filme in Verbindung setzen, um die im Auswahlformular enthaltenen Materialien zu überwachen und zu koordinieren, zu denen die Medien und Akkreditierten über den „Presseraum“ im Internet Zugang haben.

Die Produktions- und/oder Vertriebsfirmen der ausgewählten Spiel-, Dokumentar- und Kurzfilme genehmigen durch die Annahme ihrer Teilnahme die Verwendung eines oder mehrerer Fragmente ihres Titels zur Verbreitung als Informationsmaterial in beliebigen Medien.

ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN

Diese Teilnahmebedingungen können von der Festivalleitung vor dem Beginn der 27. Ausgabe des Malaga Festivals und der vorherigen Mitteilung an die interessierten Parteien durch beliebig viele weitere Anlagen ergänzt oder geändert werden.
Die Interpretation derselben fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Festivalleitung.

CONTACTO
ÁREA DE IGUALDAD DE OPORTUNIDADES DEL AYUNTAMIENTO DE MALAGA
C/ Concejal Muñoz Cerván, 3. Modul 3, 2. Ebene.
29003 - Málaga (Spanien)
Telf.: 951 926006
E-post: cine.areaigualdad@malaga.eu


  

 
  

Entdecken Sie großartige Filme & Festivals, nur einen Klick entfernt

Registrieren
Anmelden