Festival Start: 26 September 2025
Festival Ende: 30 September 2025
Wir freuen uns, die Aufforderung zur Einreichung von Einreichungen für die 3. Ausgabe des Kreyol International Film Festival (KIFF) bekannt zu geben, die vom 26. bis 30. September 2025 in Paris stattfinden wird.
Dieses einzigartige Festival von allgemeinem Interesse hat es sich zur Aufgabe gemacht, Einzigartigkeit und Universalität zu verbinden und den Reichtum und die Vielfalt der Visionen und Talente von Künstlern zu präsentieren.
Es feiert und beleuchtet die Kulturen, Geschichten, Philosophien, Umgebungen und Sprachen der kreolischen Welten.
Es bietet eine Gelegenheit für filmische Werke, die selten die Möglichkeit haben, in Kinos auf dem französischen Festland gezeigt zu werden.
Wer kann teilnehmen
KIFF steht allen Filmemachern offen, unabhängig von Herkunft oder Nationalität, unabhängig davon, ob sie Kreolisch sprechen oder nicht.
Ihr Film ist willkommen, wenn er sich direkt oder metaphorisch mit Themen befasst, die mit den kreolischen Welten zu tun haben, und die Authentizität und Tiefe dieser Kulturen widerspiegelt.
Egal, ob Sie ein etablierter oder aufstrebender Regisseur sind, wir laden Sie ein, Ihre Vision und Stimme durch Ihre Kunst zu teilen.
Standorte und Perspektiven
Wir freuen uns über Filme, die in allen Regionen der Welt gedreht wurden. Besondere Aufmerksamkeit wird jedoch Werken gewidmet, die in kreolischsprachigen Regionen produziert und gedreht wurden. Ganz gleich, ob Ihre Filme in traditionellen Erzählungen verwurzelt sind oder zeitgenössische oder dystopische Perspektiven erforschen, Ihr Beitrag ist entscheidend, um den Dialog und das Verständnis kreolischer Kulturen zu bereichern.
Vielfalt der Charaktere
Wir fördern auch die Teilnahme von Filmen, deren Haupt- und Nebenfiguren kreolischer Herkunft sind, wodurch die Vielfalt der Gemeinschaften hervorgehoben wird.
Eine Bühne für kreolische Stimmen und darüber hinaus
Das Kreyol International Film Festival feiert die globale Reichweite der kreolischen Kulturen und ihrer 127 kreolischen Sprachen mit unterschiedlichen lexikalischen Grundlagen (Französisch, Englisch, Portugiesisch, Niederländisch usw.). Besondere Aufmerksamkeit wird Filmen in kreolischer Originalsprache — mit Untertiteln — gelten, aber das ist keine ausschließliche Bedingung. Alle Sprachen sind willkommen.
Warum teilnehmen?
Das Kreyol International Film Festival ist eine außergewöhnliche Plattform, um Ihre Arbeit zu präsentieren, sich mit Filmfachleuten aus der ganzen Welt zu vernetzen und Teil einer Veranstaltung zu sein, die kulturelle Vielfalt und Vielfalt feiert. Es ist eine einzigartige Gelegenheit, Ihre Kreation zum Strahlen zu bringen und zu einem besseren Verständnis und einer besseren Wertschätzung der kreolischen Kulturen beizutragen.
Wir suchen nach Werken, die herausfordern, aufklären und inspirieren und gleichzeitig die Universalität des kreolischen Ausdrucks feiern. Wir freuen uns darauf, Ihre Werke bei dieser zweiten Ausgabe von KIFF zu entdecken und sie einem leidenschaftlichen und vielfältigen Publikum zugänglich zu machen.
Nachdem Sie die in den KIFF-Bestimmungen festgelegten Bedingungen geprüft haben, reichen Sie Ihre Filme ein und werden Sie ein integraler Teil dieses einzigartigen Kinoabenteuers. Hinterlassen Sie Ihre Spuren in der Geschichte des Kreyol International Film Festival!
Dann nutzen Sie #KIFF2025, um in den sozialen Medien über KIFF zu sprechen.
DIE REGELN
I. NATIONALER WETTBEWERB
1. DIE BEDINGUNGEN DES NATIONALEN WETTBEWERBS
A. TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Filme müssen nach dem 1. Januar 2020 produziert werden.
Nur Produzenten oder von ihnen beauftragte Personen (Regisseure, Verleiher, Schulen usw.) können Filme für den Wettbewerb einreichen.
Die Rechteinhaber müssen sicherstellen, dass sie über alle Rechte, geistigen Eigentumsrechte und Bildrechte Dritter verfügen, damit Les Ponts während der Ausstrahlung dieser Filme nicht gestört werden kann. Jeglicher Anspruch Dritter in Bezug auf die Rechte an den Filmen ist geeignet, diese Filme vom Festival auszuschließen.
Die Teilnehmer verpflichten sich, in keiner Form die Verwertung von Rechten oder Produkten anzubieten, die gegen die geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften verstoßen oder sich auf geistiges Eigentum und Fälschung beziehen.
Kann bei KIFF registriert werden
- Filme jeder Länge und jedes Genres, einschließlich historischer Filme (Fiktion, Dokumentarfilm, Experimentalfilm);
-der laufende Film wird akzeptiert, sofern er für den Tag des Festivals fertig ist;
-bei Schulfilmen, die im Rahmen einer Hochschul- und/oder Berufsausbildung und/oder Lehre gedreht wurden, muss der Ansprechpartner, der die Registrierung vorgenommen hat, auf Anfrage die Zustimmung der Einrichtung nachweisen können. In Ermangelung von
mit diesem Nachweis kann die Registrierung des Films storniert werden;
-das Festival wendet keine Premierenregel an, aber Filme, die noch nicht gezeigt wurden, wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt;
Bitte geben Sie bei der Registrierung die Festivals und Preise an, die Sie zuvor erhalten haben.
Kann mich nicht für KIFF registrieren
— Filme, die bereits bei der Auswahlkommission eingereicht wurden, auch in einer neuen Version;
— Werbe- oder Industriefilme werden nicht akzeptiert.
B. REGISTRIERUNG
Anmeldeschluss ist der 29. Juni 2025.
a) Die Registrierung des Films erfolgt online über ein Anmeldeformular, das auf der Plattform (Filmemacher) von https://festhome.com/festival/kreyol-international-film-festival ausgefüllt werden muss
b) Alle erforderlichen Materialien und Dokumente müssen auf die Plattform hochgeladen werden: Link zur Ansicht, Zusammenfassung, Foto und Biographie des Regisseurs, Fotos des Films (Quer- und Hochformat), die auf jedem Medium verwendet werden können, Fotos, Genehmigung der Verbreitung.
c) Die Registrierung des Teilnehmers wird erst nach Erhalt der Bestätigung durch den Veranstalter des Kreyol International Film Festival bestätigt.
d) Das Festival behält sich das Recht vor, die Registrierung eines Films abzulehnen, ohne dies begründen zu müssen.
Die Registrierung kann erst nach dem Herunterladen der Videodatei des Films bestätigt werden. Die Übertragung der Videodatei zur Ansicht erfolgt durch den Kauf eines Stempels bei Festhome.
C. AUSWAHL
Die Auswahlkommission entscheidet frei über die Auswahl der Filme, die Sektionen oder Kategorien sowie die Termine und Zeiten der Vorführungen. Seine Entscheidung ist endgültig.
a) Sobald die Auswahl getroffen wurde, werden die betroffenen Personen per E-Mail (bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse) über die vorzulegenden Dokumente und Dateien informiert.
Les Ponts kann nicht für Fehler bei der E-Mail-Adressierung verantwortlich gemacht werden, wenn sich herausstellt, dass die von den Herstellern übermittelten Informationen falsch sind.
b) Die Teilnehmer tragen die Versandkosten ihrer Materialien zum Kreyol International Film Festival.
c) Die Auswahl ist vertraulich und darf nicht vor der offiziellen Ankündigung durch den Veranstalter des Kreyol International Film Festival bekannt gegeben werden.
d) Jeder Film, der für den Wettbewerb registriert und ausgewählt wurde, kann von den Rechteinhabern nicht aus der Auswahl oder aus dem Festivalkatalog gestrichen werden.
e) Der Rechteinhaber trägt die alleinige Verantwortung und muss Les Ponts de l'Espoir (Les Ponts) von allen entstandenen Schäden und Kosten (insbesondere angemessenen Beratungskosten) freistellen, falls eine gerichtliche Entscheidung, die die Rücknahme des Films vorsieht, oder nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von les Ponts, den Film zu entfernen, rechtskräftig wird.
f) Das Festival übernimmt nicht die Transport-, Unterkunfts- und Lebenshaltungskosten der Gäste im Zusammenhang mit den präsentierten Filmen.
Die Liste der ausgewählten Filme wird auf der Website www.kiff.paris verfügbar sein
D. UNTERSTÜTZUNGEN UND PROJEKTIONSBEDINGUNGEN
a) DCPs und Festplatten
Im Falle einer Auswahl und um die Ausstrahlung zu ermöglichen, müssen die Teilnehmer uns eine Kopie des Films zusenden. Die Festplatte (oder der USB-Stick), die die DCP-Datei oder das hochauflösende digitale Format (Mindestauflösung 1920 x 1080 Pixel) enthält, muss per Einschreiben oder Kurier versandt und vor dem 29. August 2025 an der angegebenen Adresse eingegangen sein, sofern nicht ein anderes Datum von Les Ponts angegeben wurde und unter Berücksichtigung von Umständen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, an die angegebene Adresse gesendet werden. Andernfalls wird der Ausschluss vom Wettbewerb verhängt.
Der Film kann auch per FTP an die Adresse gesendet werden, die für die ausgewählten Filme mitgeteilt wird. Das DCP muss uns unverschlüsselt ohne KDM-Schlüssel erreichen. Diese Festplatten werden Teil des Festivalarchivs sein und werden in keinem Fall für andere Vorführungen verwendet, es sei denn, die Rechteinhaber haben ausdrücklich zugestimmt.
b) Untertitelung
Französische Untertitel (nicht eingebettet) für kreyolsprachige und nicht französischsprachige Filme sind erwünscht. Die Untertiteldatei (.srt) wird angefordert. Die DCP-Untertitel müssen im XML- oder MXF-Format vorliegen und dürfen daher nicht in das Bild eingebettet (nicht „eingebrannt“) werden. Eine Übersetzung per „Voice Over“ wird nicht akzeptiert.
c) Versand und Versicherung
Die Kosten für den Versand von Projektionsmaterial gehen zu Lasten der Teilnehmer.
Die Kosten für den Rückversand liegen in der Verantwortung von Les Ponts.
Die Versicherungskosten zwischen Erhalt und Rückgabe der Projektionsmedien liegen in der Verantwortung von Les Ponts. Bei Verlust oder Beschädigung während dieses Zeitraums haftet Les Ponts nur für den Wiederbeschaffungswert der Festplatte.
Beschwerden über den Zustand der Projektionsmedien können mehr als 30 Tage nach dem Datum ihrer Rückgabe nicht berücksichtigt werden.
E. PREISE
Folgende Preise werden vergeben:
-GOLDENES KREYOL EROBERN
-LAMBI-ODYSSEE
-WATABWI
-LAMBI-HORIZONT
-Es kann ein öffentlicher Preis verliehen werden: Dieser Preis wird von den KIFF-Abonnenten und nach einem Abstimmungssystem vergeben.
Die preisgekrönten Filme können Gegenstand zusätzlicher Preisvorführungen sein, insbesondere am Tag nach der Abschlussvorführung oder im Laufe des Jahres in der kreyolsprachigen Region.
F. DIE ANDEREN ABSCHNITTE
Filme, die am nationalen Wettbewerb teilnehmen, können für andere Bereiche des Festivals ausgewählt werden, die nicht wettbewerbsfähig sind, wie z. B.: Pioneers, Anthropology, Variations (gemeinsame Werte mit Afrika), Junges Publikum usw.
2. VERBREITUNGS- UND VERVIELFÄLTIGUNGSRECHT FÜR NICHTKOMMERZIELLE ZWECKE
a) Mit der Registrierung bestätigen die Teilnehmer, dass sie alle für die Verbreitung des Werks erforderlichen Rechte besitzen oder von Dritten erhalten haben.
Die Teilnehmer tragen die alleinige Verantwortung für Verstöße gegen die geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Bezug auf geistiges Eigentum und Fälschung.
Unter keinen Umständen können LES PONTS oder eine andere Vereinigung, die speziell in diesem Zusammenhang von den Gründern von KIFF gegründet wurde, zur Verantwortung gezogen werden — ohne Anspruch auf Vollständigkeit — für Verluste, Schäden, Ausgaben jeglicher Art im Zusammenhang mit Ansprüchen in Bezug auf Urheber-, Marken-, Kredit-, Musik-, Drehorte, Szenarien, Rechte der verschiedenen Autoren, Regisseure, ausübenden Künstler sowie das Recht, Fotos, Vor- und Nachnamen und Pseudonyme der verschiedenen Sprecher zu verwenden, zu zitieren und zu reproduzieren, Fotos, Vor- und Nachnamen und Pseudonyme der verschiedenen Sprecher, Werbung, Projektion, Verlust, Verfall von Filmen.
b) Somit garantieren Sie LES BRIDGES oder jede andere Vereinigung, die speziell in diesem Zusammenhang von den Gründern von KIFF gegründet wurde, gegen jegliche Störungen, Ansprüche, Räumungen jeglicher Art und gegen jegliche Maßnahmen Dritter, gleich aus welcher Grundlage auch immer. Sie sind für alle Schäden und Zinsen sowie für alle Kosten verantwortlich, insbesondere für Kosten im Zusammenhang mit Rechts-, Verwaltungs- oder Strafverfahren (einschließlich vorgerichtlicher Verfahren) (insbesondere, ohne dass die Aufzählung erschöpfend ist, die Kosten und Gebühren für Beratung, Auszahlungen, Sachverständigenkosten usw.) und für Vollstreckungsmaßnahmen, die LES PONTS am Ende einer gerichtlichen Entscheidung mit vorläufiger Vollstreckung oder einer unterzeichneten Transaktion zu zahlen hätte mit dem Kläger in der Klage.
c) Mit der Einreichung eines Films zur Auswahl ermächtigen die Teilnehmer LES PONTS oder eine andere von den Gründern von KIFF speziell in diesem Zusammenhang gegründete Vereinigung, alle für die Registrierung verwendeten Informationen und Bilder auf und in den entsprechenden Medien (Festivalkatalog, Websites, Pressemitteilungen, soziale Netzwerke, Zeitungen und Magazine und andere digitale Medien) sowie auf allen Festivalveranstaltungen (Konferenzen, Debatten, Workshops, Online-Projektionsplattform, falls erforderlich usw.) zu veröffentlichen.
Bilder müssen lizenzfrei sein und alle erforderlichen Copyright-Credits (Musik, Bilder und andere) müssen deutlich angegeben werden.
d) Mit Ausnahme eines bereits bestehenden Vertrags verpflichten sich die Teilnehmer, deren Filme ausgewählt wurden, ihre Filme für alle Vorführungen und während der gesamten Dauer des KREYOL INTERNATIONAL FILM FESTIVAL kostenlos auszuleihen und zu zeigen.
Ebenfalls betroffen:
-Werbung in der Presse, in sozialen Netzwerken, Medien und anderen Medien, das Recht zur Vervielfältigung von Bildern, Trailern, Filmausschnitten, Texten, Biografien usw.
-Das Recht, Fotos zu verwenden, die während des Festivals des Filmteams aufgenommen wurden.
e) Mit der Einreichung eines Films zur Auswahl ermächtigen die Teilnehmer LES BRIDGES oder eine andere von den Gründern von KIFF speziell in diesem Zusammenhang gegründete Vereinigung, kostenlos Bilder, Trailer, Auszüge aus Filmen, Texten, Biografien... zu veröffentlichen, um das KREYOL INTERNATIONAL FILM FESTIVAL zu bewerben und den ausgewählten Film auf DVD für die privaten Archive des KREYOL INTERNATIONAL FILM FESTIVAL zu vervielfältigen.
-Die Teilnehmer werden jedes Mal darüber informiert, dass das Festival diese nach der Dauer des Festivals kostenlos gewährten Rechte für seine alleinige Werbung und für nichtkommerzielle Zwecke nutzen wird.
-Die von den Teilnehmern gesendeten Dokumente werden nicht zurückgesandt und bilden das private Archiv des KREYOL INTERNATIONAL FILM FESTIVAL.
-Als Teilnehmer, die bei KIFF ausgewählt wurden, akzeptieren Sie, dass während der Veranstaltung Fotos, Videos und/oder Interviews für nichtkommerzielle Zwecke aufgenommen werden.
-Sie stimmen der Verwendung dieser Bilder, Videos und/oder Tonaufnahmen für nichtkommerzielle Zwecke durch KIFF zu.
3. AUSSTRAHLUNG VON FILMAUSSCHNITTEN IM FERNSEHEN UND IM INTERNET
Sie ermächtigen LES PONTS oder eine andere von den Gründern von KIFF eigens in diesem Zusammenhang gegründete Vereinigung, kostenlos Auszüge und/oder Bilder von Filmen, die im Rahmen von KIFF ausgewählt wurden, auf französischen terrestrischen, digitalen, Kabel-, Satelliten- und ADSL-Kanälen, im Internet sowie auf jedem Papiermedium zu vervielfältigen und auszustrahlen.
Diese Auszüge dürfen 10% der Gesamtdauer des Films nicht überschreiten und sind in jedem Fall auf 3 Minuten begrenzt. Sie werden nur im Zusammenhang mit Informationen oder aktuellen Berichten über KIFF, Fernsehsendungen oder Internet-, Fernseh- oder Webinterviews und/oder Werbe- oder Werbeankündigungen für das aktuelle oder zukünftige KIFF verwendet, und zwar für einen Zeitraum von einem Jahr ab Registrierung des Films, Dauer verlängert durch stillschweigende Verlängerung, sofern sie nicht per Einschreiben gekündigt wird mit Empfangsbestätigung unter Einhaltung einer Frist von zwei (2) Monaten die jährliche Frist.
4. AUSSTRAHLUNG VON FILMEN WÄHREND DES FESTIVALS ONLINE UND NACH DEM FESTIVAL
Mit der Registrierung des Films ermächtigen Sie LES PONTS oder eine andere Vereinigung, die von den Gründern von KIFF speziell in diesem Zusammenhang gegründet wurde, während der Dauer des Festivals: den Film in einen anderen Film zu integrieren, den LES PONTS im Hinblick auf seine Projektion ausgewählt hat; den Film in einem beliebigen Vorführraum (Kino, Aufführungssaal, Amphitheater oder anderen Räumen) darzustellen und zu reproduzieren, die von LES PONTS oder einer anderen speziell in diesem Zusammenhang von den Gründern von KIFF gegründeten Vereinigung ausgewählt wurden. auch an öffentlichen Orten, drinnen oder draußen, in Schulen, beruflich Einrichtungen mit oder ohne Verpflegung (kostenlos oder kostenpflichtig).
Für den Fall, dass das Festival zumindest teilweise online organisiert wird, verpflichten sich die Produzenten, ihre Zustimmung zu geben und sicherzustellen, dass alle Autoren LES BRIDGES oder eine andere von den Gründern von KIFF speziell in diesem Zusammenhang gegründete Vereinigung ermächtigen, die Filme während der Dauer des Festivals auf jeder Art von Online-Vertriebsplattform, aber auch auf jeder anderen Online-Vertriebsplattform, aber auch auf jeder anderen zuvor veröffentlichten Plattform, frei zu titeln, darzustellen, zu reproduzieren und zu verteilen, aber auch anzupassen (nur das Format, um eine bessere Online-Distribution zu ermöglichen) definiertes Datum.
Diese Genehmigung wird für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr ab der Registrierung des Films erteilt. Die Dauer wird stillschweigend verlängert, sofern sie nicht per Einschreiben mit Empfangsbestätigung gekündigt wird, sofern sie nicht per Einschreiben mit Empfangsbestätigung gekündigt wird, sofern sie nicht mit einer Frist von zwei (2) Monaten vor Ablauf der jährlichen Frist gekündigt wird.
5. ARCHIVIERUNG UND ERHALTUNG DES KULTURELLEN ERBES
Ziel des KREYOL INTERNATIONAL FILM FESTIVAL ist es auch, das Erbe der am KIFF ausgewählten Filme zu schützen.
Zu diesem Zweck bewahrt und archiviert LES BRIDGES oder jede andere Vereinigung, die speziell in diesem Zusammenhang von den Gründern von KIFF gegründet wurde, alle Werke, die für die KIFF-Auswahl eingereicht wurden.
Für eine bessere Konservierung der Archive kann es notwendig sein, sie auf neue aktuelle oder zukünftige Medien zu übertragen.
Sie ermächtigen LES BRIDGES oder jede andere von den Gründern von KIFF eigens in diesem Zusammenhang gegründete Vereinigung, im Rahmen ihrer Mission, das Erbe zu schützen, die kostenlose, kostenlose und individuelle Einsichtnahme in archivierte Filme durchzuführen, und zwar für einen Zeitraum von 10 Jahren ab der Registrierung des Films beim KIFF, wobei die Dauer stillschweigend verlängert wird, sofern sie nicht per Einschreiben mit Empfangsbestätigung gekündigt wird, sofern sie nicht per Einschreiben mit Empfangsbestätigung gekündigt wird, vorbehaltlich einer Mitteilung von zwei (2) Monate vor Ablauf der Frist.
6. VERLÄNGERUNG DES FESTIVALS
a) Die im Rahmen des KIFF ausgewählten Filme können möglicherweise Gegenstand einer offenen, kostenlosen und individuellen Beratung in einem Netzwerk von Bibliotheken sein.
b) Sie ermächtigen LES PONTS oder eine andere Vereinigung, die speziell in diesem Zusammenhang von den Gründern von KIFF gegründet wurde, unentgeltlich eine audiovisuelle Montage von Auszügen aus mehreren der im Rahmen von KIFF ausgewählten Filmen — insbesondere der preisgekrönten Filme — zu produzieren und sie auf allen physischen oder digitalen Medien zu Werbezwecken für KIFF in Frankreich und im Ausland zu verbreiten, und zwar für einen Zeitraum von einem Jahr ab der Registrierung des Films beim Festival, verlängern stillschweigend möglich, sofern dies nicht per Einschreiben mit Empfangsbestätigung mitgeteilt wird vorbehaltlich einer Kündigungsfrist von zwei (2) Monaten vor Ablauf der Frist.
c) Sie ermächtigen LES PONTS oder eine andere Vereinigung, die speziell in diesem Zusammenhang von den Gründern von KIFF gegründet wurde, das Festival um die KIFF-Tour in Frankreich und im Ausland zu erweitern, einschließlich insbesondere der preisgekrönten Filme.
7. ERWERB VON ÜBERTRAGUNGSRECHTEN
LES BRIDGES oder jede andere Vereinigung, die speziell in diesem Zusammenhang von den Gründern von KIFF gegründet wurde, kann von den Produzenten das Recht verlangen, die Übertragungsrechte für jeden Film zu erwerben, der auf dem KREYOL INTERNATIONAL FILM FESTIVAL ausgewählt wurde, insbesondere für die mit Preisen ausgezeichneten Filme.
LES BRIDGES oder jede andere von den Gründern von KIFF eigens in diesem Zusammenhang gegründete Vereinigung verpflichtet sich ausdrücklich, ihre Nutzung auf ihre eigenen, ausschließlich kulturellen und nichtkommerziellen Aktivitäten zu beschränken (ausgenommen CNC-Ticketing).
8. STORNIERUNG UND ÄNDERUNG
a) Sobald der Film vom Festivalorganisator ausgewählt und offiziell angekündigt wurde, kann er nicht mehr aus dem Programm genommen werden.
b) LES PONTS behält sich das Recht vor, das Festival zu kürzen, zu ändern, abzusagen, zu verschieben und seinen Inhalt zu ändern, um seinen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ohne dass eine Haftung entsteht, insbesondere im Falle einer Beständigkeit, die dies erfordert oder unabhängig von seinem Willen ist.
Von den Teilnehmern kann keinerlei Entschädigung verlangt werden.
c) Alle Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung dieser Regeln unterliegen der Bewertung durch LES PONTS oder eine andere Vereinigung, die speziell in diesem Zusammenhang von den Gründern von KIFF gegründet wurde.
9. DECKUNG DER KOSTEN
Der Verein unterstützt nicht:
— keine Gebühren für Synchronisation oder Untertitelung;
— keine Reisekosten;
— keine Übernachtungskosten.
10. UNVORHERGESEHENE FÄLLE UND STREITIGKEITEN
Sollte sich eine der Klauseln dieser Bestimmungen aufgrund eines Gesetzes oder einer Verordnung oder aufgrund einer vollstreckbaren Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder einer zuständigen Behörde als nichtig oder unanwendbar erweisen, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass die anderen Klauseln der Bestimmungen von der Nichtigkeit der oben genannten Klausel nicht betroffen sind. Die Tatsache, dass LES PONTS oder ein anderer Verein, der speziell in diesem Zusammenhang von den Gründern von KIFF gegründet wurde, zu keinem Zeitpunkt die strikte Einhaltung einer Bestimmung oder Bedingung dieser Vorschriften verlangen darf, gilt nicht als endgültiger Verzicht auf diese Bestimmung oder Bedingung. Folglich können LES BRIDGES oder jede andere Vereinigung, die speziell in diesem Zusammenhang von den Gründern von KIFF gegründet wurde, jederzeit die strikte und vollständige Einhaltung der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vorschriften verlangen.
11. GARANTIEN
Sie garantieren LES PONTS oder einer anderen Vereinigung, die speziell in diesem Zusammenhang von den Gründern von KIFF gegründet wurde, dass Sie alle Rechte und Genehmigungen erworben haben, die für die Teilnahme des Films an KIFF sowie für die Nutzung erforderlich sind, die Les Ponts im Rahmen dieser Bestimmungen gewährt wurden, und insbesondere, ohne dass die Liste erschöpfend ist, dass Sie die Rechte an Bildern, Musik, Drehorten, Szenarien, Rechten verschiedener Autoren, Regisseure, Interpreten haben, aber auch die Rechte, die Fotos zu verwenden, zu zitieren und zu reproduzieren, zuerst und Nachnamen und Pseudonyme der verschiedenen Sprecher.
Sie garantieren den Bridges oder jeder anderen von den Gründern von KIFF eigens in diesem Zusammenhang gegründeten Vereinigung gegen jegliche Störungen, Ansprüche, Räumungen jeglicher Art und jegliche Klage Dritter, gleich aus welcher Grundlage auch immer.
Sie sind für alle Schäden und Zinsen sowie für alle Kosten verantwortlich, insbesondere für Kosten im Zusammenhang mit rechtlichen, administrativen oder strafrechtlichen Rechtsstreitigkeiten und vorgerichtlichen Prozessen (insbesondere — ohne dass die Aufzählung erschöpfend ist — Kosten und Beratungsgebühren)., Kosten für Fachwissen usw.) und für Durchsetzungsmaßnahmen, die Les Ponts oder ein anderer von den Gründern von KIFF speziell in diesem Zusammenhang gegründeter Verein am Ende einer gerichtlichen Entscheidung zu zahlen hätten durch die vorläufige Vollstreckung oder eine mit dem Kläger unterzeichnete Transaktion in der Aktion.
Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie nicht über alle Rechte und Genehmigungen verfügen, die für die Teilnahme an KIFF und die Nutzung, die Les Ponts gewährt werden, erforderlich sind, wie in diesem Artikel beschrieben, mit den gesetzlich vorgesehenen straf- und zivilrechtlichen Sanktionen verbunden sind.
12. AKZEPTANZ DER VORSCHRIFTEN
a) Mit der Einreichung zur Kandidatur werden diese Vorschriften uneingeschränkt akzeptiert.
b) Die endgültige Entscheidung für alle unvorhergesehenen Probleme, die nicht unter diese Verordnung fallen, wird von LES PONTS getroffen.
c) Jeder Streitfall über die Auslegung oder Anwendung dieser Vorschriften wird von LES PONTS geprüft.
13. PERSONENBEZOGENE DATEN
Die Registrierung bei KIFF erfordert die Erfassung einer bestimmten Menge personenbezogener Daten durch LES PONTS, die sich nicht nur auf die Produzenten, sondern auch auf die verschiedenen Personen beziehen, die an den Filmen beteiligt sind (insbesondere Regisseure, Schauspieler usw.). Bei diesen personenbezogenen Daten handelt es sich — ohne Anspruch auf Vollständigkeit — um: Name, Vorname, Foto, E-Mail-Adresse, Position, Aktivität, Mobiltelefon usw.
Der Rechteinhaber, der nicht möchte oder nicht befugt ist, die für die Registrierung von Filmen erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, kann nicht an KIFF teilnehmen.
Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist der Verein LES PONTS.
Alle Informationen werden ausschließlich für die Zwecke des Vertragsverhältnisses (Registrierung des Films, Aufnahme in den Katalog, Preisverteilung usw.) oder im berechtigten Interesse von LES PONTS gesammelt, insbesondere zur Prospektion, Optimierung seiner Dienstleistungen und Sicherung seiner Aktivitäten.
Personenbezogene Daten werden für einen angemessenen Zeitraum, nämlich für die Dauer des Vertragsverhältnisses, gespeichert und anschließend für die Dauer der gesetzlichen Verpflichtung archiviert.
Der Rechteinhaber wird jedoch darüber informiert, dass die im Abspann von Filmen und Fotos enthaltenen personenbezogenen Daten für Archivzwecke unbefristet aufbewahrt werden.
LES PONTS verpflichtet sich, personenbezogene Daten (mit Ausnahme der im Abspann aufgeführten) nur Personen mitzuteilen und/oder zugänglich zu machen, die sie kennen müssen, und zwar:
- die Verantwortlichen von LES PONTS oder einer anderen Vereinigung, die speziell in diesem Zusammenhang von den Gründern des betreffenden KIFF gegründet wurde;
-die Dienstleister, die ausgewählt und identifiziert wurden, um im Namen von LES PONTS oder einer anderen Vereinigung, die speziell in diesem Zusammenhang von den Gründern von KIFF gegründet wurde, alle oder einen Teil der Aktivitäten, Beratung, Buchhaltungsexperten und technische Dienstleister (Hosting-Unternehmen, Verlage), aber auch im Fall von Online-Festivals, VOD-Anbietern oder Online-Vertriebsplattformen usw. durchzuführen;
-Behörden (gerichtliche oder administrative) im Rahmen einer rechtlichen Verpflichtung, insbesondere im Rahmen sozialer und steuerlicher Verpflichtungen;
Abgesehen von den oben genannten Fällen verpflichtet sich LES PONTS oder jede andere Vereinigung, die speziell in diesem Zusammenhang von den Gründern von KIFF gegründet wurde, ohne die vorherige Zustimmung der betroffenen Personen keine personenbezogenen Daten zu verkaufen, zu vermieten, zu übertragen oder Dritten Zugriff darauf zu gewähren, es sei denn, dies ist aus legitimen Gründen (gesetzliche Verpflichtung, Betrugs- oder Missbrauchsbekämpfung, Ausübung von Verteidigungsrechten usw.) erforderlich.
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 in der jeweils gültigen Fassung (Datenschutzgesetz) über Datenverarbeitung, Dateien und Freiheiten und insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (DSGVO) haben die Teilnehmer ein Recht auf Zugang zu ihren personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch.
Um ihre Rechte auszuüben, können sich die Teilnehmer unter der folgenden Adresse an uns wenden:
Verein Hope & Bridges
Feld 144
11 rue Caillaux
75013 Paris
kreyoliwood@gmail.com
Betroffene Personen haben auch das Recht, eine Beschwerde bei der CNIL einzureichen https://www.cnil.fr/fr/plaintes.
Wenn Sie unsere Nachrichten und Anfragen (per Telefon, SMS, Post oder E-Mail) und Einladungen nicht mehr erhalten möchten, können Sie uns dies über den für diesen Zweck reservierten Link mitteilen oder Ihre Auswahl ändern, indem Sie uns unter den oben genannten Bedingungen kontaktieren.
II. INTERNATIONALER WETTBEWERB
1. DIE BEDINGUNGEN DES INTERNATIONALEN WETTBEWERBS
Zwei Filme, die von der Auswahlkommission des nationalen Wettbewerbs ausgewählt wurden, werden für den internationalen Wettbewerb ausgewählt.
Es gelten die Bestimmungen für den nationalen Wettbewerb mit Ausnahme der Artikel 1. A. und 1. E, deren Enden durch Folgendes ersetzt werden:
A. TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Die Zeile in 1. Ein Satz „Filme müssen nach dem 1. Januar 2020 produziert werden.“ wird ersetzt durch:
„Kurz- und Langfilme, die am nationalen Wettbewerb teilgenommen haben, können am internationalen Wettbewerb teilnehmen. Sie müssen nach dem 1. Januar 2020 produziert werden und für Kurzfilme eine Dauer von weniger als 40 Minuten haben.“
III. DIE PIONIERE
1. BEDINGUNGEN FÜR PIONIERFILME
Es gelten die Bestimmungen für den nationalen Wettbewerb mit Ausnahme der Artikel 1. A. und 1. B. und 1. E, deren Enden durch Folgendes ersetzt werden:
A. TEILNAHMEBEDINGUNGEN
—Die Zeile von 1. A „Die Filme müssen nach dem 1. Januar 2020 produziert worden sein.“ wird ersetzt durch:
„Filme, die nach dem 1. Januar 1977 und vor dem 31. Dezember 2017 produziert wurden, können in dieser Kategorie teilnehmen.“
—Zeile 1. B.“ a) Die Registrierung des Films erfolgt online über ein Anmeldeformular, das auf der Plattform (Filmemacher) von https://festhome.com/festival ausgefüllt werden muss. /kreyol-international-film-festival“ wird ersetzt durch:
„Die Registrierung dieser Filme, und nur dieser Filme, erfolgt per E-Mail an: kreyollywood@gmail.com“.
Der „Kauf einer Briefmarke auf Festhome“ entfällt für diese Filme.
Lesen Sie mehr:
https://www.kiff.paris/2024/11/05/kiff2025-appel-a-fi
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Variations
Kurz- und Hauptfilme 120'<
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Pionniers
Kurz- und Hauptfilme (1999+)
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Autres
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