Festival Internacional de Cine Sordo de Argentina (4)

Argentina International Deaf Cinema Festival



Fristen

01 Mär 2025
Aufruf zu Einschreibungen

01 Mai 2025
Letzter Termin

1
Monat

15 Jul 2025
Benachrichtigungsdatum

24 Sep 2025
27 Sep 2025

Adresse

Av. Rivadavia 1635,  1417, Capital Federal, Buenos Aires, Argentina


Festival Beschreibung
Kultur- und Identitätsthema für Gehörlose.
Kurzfilmfestival >3' 10'<
Spielfilmfestival >20' 180'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Genres
 Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Online und physischer Standort
 Produktionsdatum: Jede
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  >3' 10'<
 Spielfilme  >20' 180'<
 Sprachen 
Spanish
 Untertitel 
Spanish
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Photo of Festival Internacional de Cine Sordo de Argentina
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Photo of Festival Internacional de Cine Sordo de Argentina
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Spanish
English
German ML


Festival Start: 24 September 2025      Festival Ende: 27 September 2025

Das Hauptziel von FICSor ist es, zum Kampf um die Anerkennung der sozialen, kulturellen und sprachlichen Rechte der Gehörlosengemeinschaft beizutragen. In diesem Zusammenhang glauben wir, dass diese künstlerische Veranstaltung eine hervorragende Gelegenheit ist, das Bewusstsein für die kulturelle, sprachliche, soziale und anthropologische Perspektive gehörloser Menschen zu schärfen.

BEDINGUNGEN DER AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON ARBEITEN ZUR EINREICHUNG VON BEWERBUNGEN

KAPITEL I - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Gemäß der zwischen dem International Deaf Film Festival of Argentina (im Folgenden „FICSor“) und den Produzenten der eingereichten Werke (im Folgenden „ROP“) geschlossenen Rahmenvereinbarung wird hiermit die Aufforderung zur Einreichung von Bewerberarbeiten (im Folgenden die „Aufforderung“) veröffentlicht. Sowohl nationale als auch internationale Produzenten mit oder ohne Erfolgsbilanz können teilnehmen.

2. Die Ausschreibung richtet sich an nationale und internationale Kurz-, Mittel- und Spielfilme, deren Thema sich auf die Kultur und Identität von Gehörlosen bezieht. Filme, die sich nicht auf dieses Thema beziehen, werden nicht akzeptiert.
- Es wird keine Einschränkungen in Bezug auf die Originalsprache geben.
- Alle Filme müssen spanische Untertitel haben.
- Die ausgewählten Filme werden Teil des Festivals sein, dessen Ziel es ist, die Kultur der Gehörlosen auf internationaler Ebene zu verbreiten.

3. Das Festival findet vom 24. bis 27. September 2025 in der Autonomen Stadt Buenos Aires, Argentinien, statt.

KAPITEL II - TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN

4. Bei den eingereichten Werken muss es sich um unveröffentlichte Werke handeln, entweder um Originale oder um Adaptionen bereits existierender Werke. In jedem Fall muss der einreichende Filmemacher gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich nachweisen, dass er über die erforderlichen Rechte für seine Ausstellung verfügt.

5. Der einreichende Filmemacher muss die Rechte zur Nutzung des Werkes ohne zeitliche, territoriale oder räumliche Einschränkungen besitzen oder befugt sein, diese Rechte unter diesen Bedingungen abzutreten.

6. Projekte, bei denen es sich um Fortsetzungen, Prequels oder Fortsetzungen von Filmen, Fernsehfilmen oder Serien mit zuvor entwickelten oder produzierten Staffeln handelt, werden nicht akzeptiert.

7. Das bevorzugte Präsentationsformat wird sein:
- Auflösungen: 1920x1080 oder 1280x720 Pixel.
- Dateiformate: MOV, MP4 oder H.264.
- Codecs: MPEG4 oder H.264.
- Untertitel können überdruckt oder im SRT-Format geliefert werden.

8. Die Einreichung der Arbeit setzt die vollständige Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus.

KAPITEL III — ZWECK DER AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON BEITRÄGEN

9. Die Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen zielt darauf ab:
- Förderung und Verbreitung der Kultur und Gemeinschaft von Gehörlosen.
- Förderung des Zugangs gehörloser Menschen zur Produktion und zum Genuss von Filmen.
- Sensibilisierung für die Rechte und die Inklusion gehörloser Menschen in der Gesellschaft.
- Generierung von Inhalten von öffentlichem Interesse für die Ausstellung in audiovisuellen Medien.

KAPITEL IV — ANFORDERUNGEN DES EINREICHENDEN HERSTELLERS

10. Der präsentierende Hersteller kann eine menschliche Person oder eine juristische Person sein. In beiden Fällen müssen sie ihren rechtmäßigen Wohnsitz in der Provinz Jujuy mit einem Wohnsitz von mindestens einem (1) Jahr vor dem Datum dieses Wettbewerbs nachweisen und im öffentlichen Register für Film- und audiovisuelle Aktivitäten der INCAA (RPACA, Registro Público de la Actividad Cinematográfica y Audiovisual del INCAA) eingetragen sein.

11. Um an der Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen teilnehmen und auf das FICSor Online-Registrierungssystem zugreifen zu können, müssen Sie im RPACA registriert sein. Diejenigen, die nicht registriert sind, können sich in der kostenlosen Kategorie „Teilnehmer“ registrieren.

12. Handelt es sich bei dem einreichenden Hersteller um eine menschliche Person, muss er/sie Folgendes einreichen:
- Kopie des Personalausweises (DNI, Vorder- und Rückseite).
- Nachweis der Registrierung bei AFIP (AFIP), der den Wohnsitz in Jujuy bestätigt.
- Für Ausländer: legaler Wohnsitz im Land für mindestens zwei (2) Jahre.

13. Handelt es sich bei dem vorlegenden Hersteller um eine juristische Person, muss er Folgendes einreichen:
- Kopie der Satzung oder des Gesellschaftsvertrags mit Registrierung bei der Generalinspektion der Justiz (IGJ).
- Protokolle oder Versammlungen, in denen die Behörden und die Verteilung der Positionen benannt werden.
- Registrierung bei AFIP mit Wohnsitz in Jujuy.
- In der Satzung angegebene Adresse, AFIP-Nachweis und Registrierung in RPACA.

14. Wer das Angebot gewinnt, muss die von einem Notar, einer Bank oder einer juristischen Person beglaubigten Unterlagen vorlegen, einschließlich der letzten registrierten Bilanz und gegebenenfalls einer Vollmacht mit ausdrücklicher Vollmacht.

15. Der einreichende Hersteller darf nicht Eigentümer, Aktionär, Lizenznehmer oder hierarchisches Personal von Fernsehkanälen, Signalen oder Vertriebsplattformen für audiovisuelle Inhalte sein.

KAPITEL V — REGISTRIERUNG UND ZULASSUNG

16. Die Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen wird ab der Veröffentlichung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis zum 1. Mai 2025 um 23:59 Uhr geöffnet sein.
- Beiträge werden nur online unter https://www.ficsor.com.ar akzeptiert.
- Anmeldungen nach Ablauf der Frist werden nicht akzeptiert.
- Projekte mit Präsentationsfehlern haben fünf (5) Arbeitstage Zeit, um diese zu korrigieren.

17. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können unter https://www.ficsor.com.ar eingesehen werden.

KAPITEL VI - WERBUNG UND AUSSTELLUNG

18. Das Festival darf keine kommerzielle Werbung für das Kunstwerk enthalten, aber im Abspann sind gemäß den geltenden Vorschriften nur Dankeschön- oder Austauschplaketten zulässig.

KAPITEL VII - DIE JURY

19. Die FICsor-Jury wird sich aus drei (3) Mitgliedern zusammensetzen, Persönlichkeiten mit langjähriger Erfahrung in der audiovisuellen und kulturellen Aktivität der Gehörlosengemeinschaft.

20. Die Juroren werden die Arbeiten nach folgenden Kriterien bewerten:
- Originalität und Kreativität**: 0 bis 50 Punkte.
- Hintergrund des technischen und künstlerischen Teams: 0 bis 30 Punkte.
- Durchführbarkeit und Produktionsdesign**: 0 bis 30 Punkte.
- Beitrag der assoziierten Partei und/oder des zugehörigen Bildschirms: 0 bis 20 Punkte.
- Potenzial des Projekts (Publikum, abgeleitete Produkte, neue Medien): 0 bis 10 Punkte.
- Frühere Auszeichnungen bei INCAA-Entwicklungswettbewerben**: 10 Punkte.
- Wohnsitz der drei Teamleiter (Produktion, Drehbuch und Regie) in Jujuy: 10 Punkte.

21. Die Auszeichnungen werden bei der Abschlussfeier des Festivals bekannt gegeben.

KAPITEL IX - AUSSTELLUNGSRECHTE

22. Die wirtschaftlichen und geistigen Eigentumsrechte der Werke sind ausschließliches Eigentum des PRESENTING REALIZER of the CALL FOR PROJECTS. Letzteres gewährt FICSor jedoch während des FESTIVALS die nicht ausschließlichen Rechte zur Ausstellung des Werks sowie zur Verwendung eines Standbilds und/oder eines Fragments der audiovisuellen Präsentation für Rundfunkzwecke.

23. Die FICSor übertragenen Rechte dürfen nur für FÜNF (5) Tage, die Dauer des FESTIVALS, genutzt werden, wie in Punkt drei dieses Dokuments festgelegt. Die Registrierung im CALL zur Einreichung von Beiträgen bedeutet, dass der PRESENTING REALIZER auf jegliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Übertragung dieser Rechte verzichtet.

24. Die Vorführungen können in Kinos, kulturellen Räumen, Online-Plattformen und anderen Ausstellungsmitteln stattfinden, die FICSor für relevant hält. Die Übertragung von Rechten bedeutet keine Exklusivität und erfolgt im Rahmen des Festivals mit dem Ziel, gehörlose Werke und Kultur zu fördern.

25. Ab dem Datum der Instrumentierung des jeweiligen Vertrags behält sich FICSor das Recht vor, die Werke während der Feierlichkeiten des FESTIVALS nicht exklusiv im Rahmen von Ausstellungen, Festivals oder anderen Verbreitungsaktivitäten auszustellen.

KAPITEL XI - GEMEINNÜTZIGE FEIER

26. Der FICSor ist eine gemeinnützige Veranstaltung. Folglich erhalten die PRESENTING REALIZERS und/oder die ausgewählten Werke keinerlei Zahlung oder Gebühr und sind nicht berechtigt, diesbezüglich Ansprüche geltend zu machen.

27. REGISTRIERUNG VON WERKEN

Werke können auf folgende Weise eingereicht werden:

- Über das Google-Formular, das auf der offiziellen FicSor-Website verfügbar ist: www.ficsor.com.ar. In diesem Formular müssen die erforderlichen Informationen bereitgestellt werden, einschließlich eines Links zum Herunterladen oder Ansehen des Films mit spanischen Untertiteln und Kontaktinformationen.
- Über die Online-Plattform Festhome, wobei die auf der Plattform angegebenen Anweisungen und Anforderungen befolgt werden.
- Per Post, indem Sie einen USB-Stick mit dem Film mit spanischen Untertiteln zusammen mit dem Anmeldeformular im PDF-Format (zum Herunterladen unter www.ficsor.com.ar) an die folgende Adresse senden: Avenida Patricias Argentinas 171, Piso 11, Departamento „E“, Barrio de Caballito, Ciudad Autónoma de Buenos Aires, Argentinien. Postleitzahl: 1414.

Einsendeschluss ist der 1. August 2023. Werke, die nach diesem Datum eingehen, werden nicht für die Auswahl berücksichtigt.

28. AUSWAHL

Das FICSor-Auswahlkomitee wird für die Auswahl und Programmierung der Werke verantwortlich sein, die an den verschiedenen Abschnitten des Festivals teilnehmen werden. Nach der Auswahl darf das Werk nicht aus dem Programm genommen werden. Die Entscheidung des Auswahlausschusses ist endgültig und unanfechtbar. Die ausgewählten Werke werden per E-Mail benachrichtigt.

29. AKZEPTANZ DER REGELN

Die Einreichung einer Arbeit beim FICSor und das entsprechende Anmeldeformular setzen die Kenntnis und uneingeschränkte Akzeptanz dieser Regeln und Bedingungen voraus. Fälle, die in diesem Dokument nicht vorgesehen sind, werden von der Organisation des Festivals gelöst. Die Vorauswahl und/oder Auswahl eines Werks bedeutet keine Verpflichtung des Festivals, es auszustellen.

30. MODIFIKATIONEN

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

31. KONTAKT

Für weitere Informationen oder Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an das FICSor-Team unter info@ficsor.com.ar oder besuchen Sie die Website www.ficsor.com.ar.

Wir wünschen allen Teilnehmern des 4. Internationalen Deaf Film Festival of Argentina (FICSor) viel Erfolg!



  

 
  

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