Festival Internacional de Cine Sordo de Argentina ()

Argentina International Deaf Cinema Festival



Fristen

12 Jul 2023
Aufruf zu Einschreibungen

01 Aug 2023
Festival geschlossen

13 Aug 2023
Benachrichtigungsdatum

13 Sep 2023
18 Sep 2023

Adresse

Av. Rivadavia 6015,  C1406GLD, Capital Federal, Buenos Aires, Argentina


Festival Beschreibung
Thema Kultur und Identität von Gehörlosen.
Kurzfilmfestival
Spielfilmfestival


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Genres
 Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Online und physischer Standort
 Produktionsdatum: Jede
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme 
 Spielfilme 
 Sprachen 
Spanish
 Untertitel 
Spanish
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Photo of Festival Internacional de Cine Sordo de Argentina
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Photo of Festival Internacional de Cine Sordo de Argentina
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Spanish
English
German ML


Festival Start: 13 September 2023      Festival Ende: 18 September 2023

Das Hauptziel von FICSOR ist es, zum Kampf um die Anerkennung der sozialen, kulturellen und sprachlichen Rechte der Gehörlosengemeinschaft beizutragen. In diesem Zusammenhang glauben wir, dass diese künstlerische Veranstaltung eine hervorragende Gelegenheit ist, das Bewusstsein für die kulturelle, sprachliche, soziale und anthropologische Perspektive gehörloser Menschen zu schärfen.

Unter Berücksichtigung der Rahmenvereinbarung zwischen THE ARGENTINA INTERNATIONAL DEAF FILM FESTIVAL (im Folgenden als „FICSOR“ bezeichnet) und THE PRESENTING FILMMAKERS (im Folgenden als „ROP?“ bezeichnet) , der „AUFRUF ZUR EINREICHUNG VON EINREICHUNGEN“ (im Folgenden „AUFRUF ZUR EINREICHUNG“ genannt) lädt Produzenten mit oder ohne nationalen und internationalen Hintergrund ein, am „AUFRUF ZUR EINREICHUNG VON EINREICHUNGEN“ (im Folgenden „AUFRUF ZUR EINREICHUNG VON EINREICHUNGEN“ genannt) teilzunehmen.

2.- Dieser AUFRUF ZUR EINREICHUNG VON EINREICHUNGEN ist für die Einreichung von nationalen und internationalen Kurz-, Mittel- und Spielfilmen bestimmt, die sich auf die Kultur und Identität von Gehörlosen beziehen. Filme, die nichts mit der Kultur und Identität von Gehörlosen zu tun haben, werden nicht akzeptiert. Es wird keine Einschränkungen in der Originalsprache geben. Alle Filme müssen mit spanischen Untertiteln eingereicht werden, um ein FESTIVAL zu veranstalten, das sich mit der Kultur und Identität gehörloser Menschen in einem beliebigen Land befasst (im Folgenden als das „PROJEKT“ bezeichnet), und zwar in Übereinstimmung mit den Qualitäts- und Formatanforderungen des internationalen Marktes und wie in diesen REGELN UND BEDINGUNGEN festgelegt (im Folgenden die „REGELN UND BEDINGUNGEN“ genannt).

3.- Das FESTIVAL findet vom 13. bis 18. September 2023 statt.

4.- Das FESTIVAL findet in der Autonomen Stadt Buenos Aires, Argentinien, statt.

Das PROJEKT muss auf der Grundlage eines Originalwerkes oder auf Bearbeitungen oder Ableitungen eines bereits existierenden Werks verschuldet werden, und in jedem Fall muss der PROJEKTTRÄGER den rechtmäßigen Eigentümer der Rechte nachweisen, die für die Realisierung des Arbeitsobjekts des PROJEKTS erforderlich sind, und zwar in Übereinstimmung mit diesen REGELN UND BEDINGUNGEN.

6.- Für die Realisierung des Werks, das Gegenstand des betreffenden FESTIVALS ist, muss derjenige, der der REALIZER ist, alle Nutzungsrechte an dem Werk, das Gegenstand des PROJEKTS ist, ohne zeitliche, geografische oder ausstellungsmediale Beschränkungen besitzen oder ermächtigt sein, sie unter diesen Nutzungsbedingungen zu vergeben.

7.- PROJEKTE, bei denen es sich um Weiterführungen, Prequels oder Fortsetzungen von FILMEN, TELEFILMEN oder SERIEN handelt, die zuvor eine andere Staffel entwickelt und/oder produziert haben, gelten nicht als gültig.

8.- Die Registrierungsunterstützung für das zu präsentierende Werk muss nicht ausschließlich, sondern vorzugsweise wie folgt sein: Die Auflösungen betragen 1920 x 1080 oder 1280 x 720 Pixel, die Formate Quicktimemovó mpg4 oder h264 und die Codecs mpg4 oder h264. Jede Art von Videoformat wird akzeptiert, mit einem Vorschlag zu den oben genannten. Untertitel können überdruckt oder im SRT-Format geliefert werden.

9.- Die bloße Präsentation des PROJEKTS durch den PRÄSENTIERENDEN REALIZER setzt die Kenntnis und Akzeptanz aller Bedingungen dieser REGELN UND BEDINGUNGEN durch denselben voraus.

Ziel der Ausschreibung für FISCOR ist es, die Kultur der Gehörlosen und die Gehörlosengemeinschaft zu fördern und zu verbreiten sowie den Zugang der Gemeinschaft zur Produktion und zum Genuss von Filmen zu fördern. Darüber hinaus soll das Bewusstsein für die Rechte und die Inklusion gehörloser Menschen in die Gesellschaft geschärft und gleichzeitig Inhalte von öffentlichem Interesse generiert werden, die in audiovisuellen Medien ausgestellt werden sollen. Der VORTRAGENDE PRODUZENT kann eine MENSCHLICHE oder EINE JURISTISCHE PERSON sein, muss jedoch in beiden Fällen nachweisen, dass er mindestens EIN (1) JAHR vor dem Datum dieses WETTBEWERBS seinen rechtmäßigen Wohnsitz in der Provinz Jujuy hatte und in dieser Provinz oder diesem Land im öffentlichen Register der kinematografischen und audiovisuellen Aktivitäten der INCAA (im Folgenden „RPACA“ genannt) registriert sein.
Um an diesem WETTBEWERB teilnehmen und auf das Online-Anmeldesystem der Plattform „FISCOR online“ zugreifen zu können, ist eine Registrierung bei der RPACA Voraussetzung. Der VORTRAGENDE PRODUZENT, der noch nicht im RPACA registriert ist, kann dies in der kostenlosen Kategorie „Teilnehmer“ tun.

Handelt es sich bei dem PRÄSENTIERENDEN PRODUZENTEN um eine MENSCHLICHE PERSON, muss er/sie nachweisen, dass er/sie mindestens EIN (1) Jahr vor dem Datum dieses WETTBEWERBS in der Provinz Jujuy gelebt hat. Zu diesem Zweck muss eine Kopie des Personalausweises des HERSTELLERS (Vorder- und Rückseite) beigefügt werden, dessen Ausstellungsdatum mindestens EIN (1) Jahr in der Provinz Jujuy sein muss, sowie ein Nachweis über die Registrierung bei der AFIP (Steuerbehörde), der den Wohnsitz in der oben genannten Provinz belegt.
Der VORLEGENDE HERSTELLER muss als Voraussetzung für die Unterzeichnung des Vertrags einen vor einem Notar, einer Bank oder einem Gericht beglaubigten Personalausweis vorlegen. Falls es sich um eine AUSLÄNDISCHE MENSCHLICHE PERSON handelt, muss er/sie zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen nachweisen, dass sie in den letzten ZWEI (2) Jahren im Land gelebt hat und über alle für ihren Aufenthalt erforderlichen gesetzlichen Genehmigungen verfügt. Zu diesem Zweck muss eine Kopie des Personalausweises des HERSTELLERS (Vorder- und Rückseite) beigefügt werden. Das Ausstellungsdatum des Personalausweises muss mindestens ZWEI (2) Jahre alt sein.
Das Ausstellungsdatum des Personalausweises muss mindestens ZWEI (2) Jahre alt sein.

Handelt es sich bei dem PRÄSENTIERENDEN PRODUZENTEN um eine JURISTISCHE PERSON, muss er, um an diesem WETTBEWERB teilnehmen zu können, eine Kopie der Statuten oder des Unternehmensvertrags und seiner Änderungen einreichen, die ordnungsgemäß bei der Inspección General de Justicia (IGJ) des Ministeriums für Justiz und Menschenrechte der Nation registriert sind, sowie Protokolle oder Versammlungen, in denen die Ernennung der Behörden und die Verteilung ihrer Positionen eingesehen werden können. Zum Gegenstand dieser Statuten muss angegeben werden, dass die JURISTISCHE PERSON audiovisuelle Aktivitäten ausübt. In der jeweiligen SATZUNG muss das Gründungsdatum der JURISTISCHEN PERSON mindestens EIN (1) Jahr alt sein und der Wohnsitz muss in der Provinz Jujuy liegen. Ebenso muss es einen Registrierungsnachweis bei der AFIP (Steuerbehörde der Provinz Jujuy) vorlegen, aus dem der Wohnsitz in dieser Provinz hervorgeht. Die in der Satzung, im AFIP-Nachweis und im öffentlichen Register für Filmaktivitäten der INCAA angegebene Adresse muss sich in der Provinz Jujuy befinden.

Ebenso muss es einen Registrierungsnachweis bei der AFIP vorlegen, der den Wohnsitz in dieser Provinz bestätigt. Die in der Satzung, im AFIP-Nachweis und im öffentlichen Register für Filmaktivitäten der INCAA angegebene Adresse muss sich in der Provinz Jujuy befinden. Im Falle eines Gewinns des WETTBEWERBS muss der PRÄSENTIERENDE PRODUZENT alle oben genannten Dokumente einreichen, die vor einem Notar, einer Bank oder einem Gericht beglaubigt wurden, als Voraussetzung für die Unterzeichnung des Vertrags über die Durchführung des Preises sowie eine beglaubigte Kopie der letzten Bilanz, die bei der jeweiligen Kontrollbehörde registriert wurde, beifügen. Für den Fall, dass der Unterzeichner nicht der gesetzliche Vertreter des Unternehmens ist, ist eine ordnungsgemäß beglaubigte Vollmacht mit ausreichendem Mandat und ausdrücklichen Verwaltungs- und Verfügungsbefugnissen beizufügen.
DER PRÄSENTIERENDE PRODUZENT darf unter keinen Umständen Eigentümer, Aktionär, Lizenznehmer oder hierarchisches Personal eines Fernsehsenders oder Signals oder einer Plattform für den Vertrieb und die Vermarktung audiovisueller Inhalte auf irgendeine Weise sein.

11.- Der AUFRUF ZUR EINREICHUNG VON PROJEKTEN beginnt am Tag der Veröffentlichung dieses Dokuments und endet am 1. August 2023 um 23:59 Uhr für Beiträge zum AUFRUF ZUR EINREICHUNG VON PROJEKTEN. PROJEKTE müssen ausschließlich online auf der FISCOR-Website (https://www.ficsor.com.ar) eingereicht werden. Beiträge, die nach Ablauf der in diesen REGELN UND BEDINGUNGEN festgelegten Frist eingereicht werden, werden nicht akzeptiert. Sobald die Frist für die Einreichung von Beiträgen zu dieser AUFFORDERUNG zur Einreichung von Vorschlägen abgelaufen ist, wird ein Zulassungsverfahren durchgeführt, und diejenigen PROJEKTE, die Präsentationsfehler aufweisen, haben eine Frist von FÜNF (5) Arbeitstagen, um diese zu korrigieren, nachdem sie von FISCOR über die Plattform www.ficsor.com.ar benachrichtigt wurden. Werden die jeweiligen Fehler nicht behoben, gilt die Präsentation von Rechts wegen als nicht zugelassen. Es wird auch klargestellt, dass diese REGELN UND BEDINGUNGEN auf der Webseite www.ficsor.com.ar eingesehen werden können.

12.- THE FICSor darf während der künstlerischen Darbietung keinerlei kommerzielle Werbung betreiben, es sind lediglich Anerkennungstafeln oder der Austausch von Abschlussleistungen erlaubt. Ebenso muss der PRÄSENTIERENDE REALIZER die geltenden Werbevorschriften für solche Plaketten oder Börsen einhalten.

13. Die FICSOR-Jury wird sich aus renommierten Filmprofis und Gehörlosen zusammensetzen. Die Jury wird für die Preisverleihung der besten Arbeiten in jeder Kategorie verantwortlich sein. Die Preise werden während der Abschlusszeremonie des Festivals bekannt gegeben.

FISCOR ernennt eine Jury, die sich aus DREI (3) Mitgliedern zusammensetzt, bei denen es sich um Persönlichkeiten handeln muss, die eine anerkannte Laufbahn in der audiovisuellen und/oder kulturellen Aktivität der Gehörlosengemeinschaft haben und die dafür verantwortlich sind, die besten Werke in jeder Kategorie auszuwählen, wobei alle korrekt für den CALL zur Einreichung von Beiträgen eingereichten Arbeiten berücksichtigt werden.

15.- Die Jury ist für die Auswahl der besten Werke verantwortlich, indem sie sie anhand der folgenden Kriterien und Punktzahlen bewertet und bewertet:
A - Originalität und Kreativität des Projekts: 0 bis 50 Punkte.

B - Hintergrund des präsentierenden Produzenten, Drehbuchautors, Regisseurs und Darstellers: 0 bis 30 Punkte.
C - Durchführbarkeit und Produktionsdesign des Projekts: 0 bis 30 Punkte.
D — Qualität des Beitrags der zugehörigen Partei und/oder des zugehörigen Bildschirms: 0 bis 20 Punkte.

E - Potenzial des Projekts (Zielgruppen, abgeleitete Produkte, neue Medien): 0 bis 10 Punkte.

G - Dass dasselbe Projekt in einem früheren INCAA-Entwicklungswettbewerb ausgezeichnet wurde: 10 Punkte.
H- Dass die 3 Teamleiter (Produktion, Drehbuch und Regie) in der Provinz Jujuy wohnen: 10 Punkte.

16.- Die Preise werden von der Jury während der Abschlusszeremonie des FESTIVALS bekannt gegeben.

17. Die wirtschaftlichen und geistigen Eigentumsrechte an den Werken bleiben ausschließliches Eigentum des PRÄSENTIERENDEN REALIZERS of the CALL. Ungeachtet dessen werden FISCOR die nicht ausschließlichen Ausstellungsrechte des Werks während des FESTIVALS zur Verwendung eines Standbilds und/oder eines Fragments der audiovisuellen Präsentation für Sendezwecke übertragen.

18. Die zugunsten von FISCOR übertragenen Rechte dürfen nur für FÜNF (5) Tage genutzt werden, d. h. für den Zeitraum, in dem FICSOR gehalten wird, wie in Punkt drei dieses Dokuments angegeben. THE PRESENTING REALIZER verzichtet mit seiner Registrierung in der CONVOCATION auf jegliche Ansprüche im Zusammenhang mit der oben genannten Übertragung von Rechten.

19. Die Vorführungen können in Kinos, kulturellen Räumen, Online-Plattformen und in allen für relevant erachteten Ausstellungsmedien ohne Exklusivität stattfinden, immer im Rahmen des Festivals und mit dem Ziel, die Werke und die Kultur der Gehörlosen zu fördern.

20. FICSOR behält sich ab dem Datum des jeweiligen Vertrags über die Ausführung der Arbeiten das nicht ausschließliche Recht vor, während der Dauer der Feier jederzeit in Ausstellungen, Festivals oder anderen Verbreitungsaktivitäten auszustellen.

21. Die FICSOR wird auf gemeinnütziger Basis veranstaltet, daher erhalten die PRÄSENTIERENDEN REALIZERS und/oder die präsentierten Arbeiten keinerlei Zahlungen und/oder Gebühren, für die sie keine Ansprüche geltend machen können.

06. REGISTRIERUNG VON WERKEN
Arbeiten können auf folgende Weise eingereicht werden:
Über das Google-Formular, das auf der offiziellen Ficsor-Website verfügbar ist: www.ficsor.com.ar. Das Anmeldeformular muss die erforderlichen Informationen, einen Link zum Herunterladen oder Ansehen des Films mit spanischen Untertiteln sowie die Kontaktinformationen enthalten.
Über die Online-Plattform Festhome, wobei Sie die auf diesen Plattformen angegebenen Anweisungen und Anforderungen befolgen.
Per Post auf einem USB-Stick mit dem Film mit spanischen Untertiteln zusammen mit dem Anmeldeformular im PDF-Format (zum Download unter www.ficsor.com.ar verfügbar), geschickt an die Avenida Patricias Argentinas 171, 11. Stock. Viertel Caballito. Autonome Stadt Buenos Aires. Buenos Aires, Argentinien. Postleitzahl 1414.
Die Frist für die Registrierung von Werken ist der 1. August 2023. Werke, die nach diesem Datum eingehen, werden nicht für die Auswahl berücksichtigt.

07. AUSWAHL
Das Ficsor-Auswahlkomitee wird für die Auswahl und Programmierung der Werke zuständig sein, die in den verschiedenen Bereichen des Festivals teilnehmen werden. Sobald das Werk ausgewählt wurde, kann es nicht aus dem Programm genommen werden. Die Entscheidung des Auswahlausschusses ist endgültig und unanfechtbar. Die ausgewählten Personen werden per E-Mail benachrichtigt

10. AKZEPTANZ DER REGELN
Die Einreichung eines Werkes bei der FICS und das Anmeldeformular setzen die Kenntnis und die vollständige Akzeptanz dieser Regeln und Bedingungen voraus. Fälle, die in diesen Regeln nicht vorgesehen sind, werden von der Festivalorganisation gelöst. Die Vorauswahl und/oder Auswahl der Werke impliziert nicht die Verpflichtung des Festivals zur Ausstellung.

12. ÄNDERUNGEN
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

13. KONTAKT
Für weitere Informationen oder Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an das FicSor-Team unter info@ficsor.com.ar oder besuchen Sie die Website www.ficsor.com.ar.

Wir wünschen allen Teilnehmern des 3. Internationalen Sorority Film Festivals viel Erfolg.
des 3. Internationalen Filmfestivals für Gehörlose in Argentinien (FicSor)!



  

 
  

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