IKUSKA - Muestra Internacional De Cortometraje De La Bahía De Pasaia (28)

IKUSKA - Internacional Short Film Festival of the Bay of Pasaia



Fristen

08 Jun 2026
Aufruf zu Einschreibungen

31 Aug 2026
Letzter Termin

2
Monate

15 Okt 2026
Benachrichtigungsdatum

13 Nov 2026
21 Nov 2026

Adresse

Avda. Ulía 13 bis,  20110, Pasaia, Gipuzkoa, Spain


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival 20'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2025
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  20'<
 AI Tools 
 Jede Sprache
 Untertitel 
Spanish Basque French English
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Photo of IKUSKA - Muestra Internacional De Cortometraje De La Bahía De Pasaia
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Spanish
English
German ML


Festival Start: 13 November 2026      Festival Ende: 21 November 2026

XXVIII. Internationale Kurzfilmausstellung der Bucht von Pasaia, IKUSKA 2026.

Das Festival veranstaltet einen internationalen Kurzfilmwettbewerb mit 5 Vorführungen und andere parallele Veranstaltungen ohne Wettbewerb, die sich mit der Entwicklung des baskischen und sprachlichen Zusammenlebens (MINTZAGUN-Projektion in Zusammenarbeit mit Oarsoaldea euskaltegis), Gleichstellung der Geschlechter (BEKOZ BEKO-Preis in Zusammenarbeit mit der Vereinigung gegen geschlechtsspezifische Gewalt Bekoz Beko), Förderung der Kultur in Pasaia und Umgebung usw. befassen.

Geldpreise: 61,000€

* Bester Kurzfilm: 1.500€
* Feminine Plural Award: 1.000€
* MINTZAGUN-Preis: 600€
* Bester animierter Kurzfilm: 500€
* Bester dokumentarischer Kurzfilm: 500€
* Beste Schauspielerin: 500€
* Beste Hauptdarstellerin: 500€
* Preis der Jugendjury: 500€
* Publikumspreis: 500€

1.- Die 28. Internationale Kurzfilmausstellung von Pasaia Bay, IKUSKA 2026, findet vom 13. bis 21. November 2026 in Pasaia (Gipuzkoa, Spanien) statt.

2.- Die Teilnahme steht jeder natürlichen Person unabhängig von Nationalität oder Herkunft (mit Ausnahme derjenigen, die direkt mit der Organisation verbunden sind) sowie juristischen Personen offen. Alle Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. IKUSKA erhebt keine Einreichungsgebühren für teilnehmende Kurzfilme.

3.- Teilnahmeberechtigte Werke müssen nach dem 1. Januar 2025 fertiggestellt worden sein und dürfen nicht länger als 20 Minuten sein.

4.- Es gibt keine Einschränkungen in Bezug auf Thema oder Genre. Eingereichte Werke können entweder stumm oder mit Ton sein.

5.- In Bezug auf den Dialog können Werke in jeder Sprache eingereicht werden, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

a) Während der Einreichungs- und Vorauswahlphase müssen Filme, deren Dialog in einer anderen Sprache als Baskisch oder Spanisch geführt wird, Untertitel in einer dieser Sprachen oder alternativ in Englisch oder Französisch enthalten.

b) Wenn der Kurzfilm in einer anderen Sprache als Baskisch oder Spanisch gedreht wird, müssen die Teilnehmer der Organisation für die endgültige Auswahlphase entweder eine Kopie mit spanischen Untertiteln (bevorzugt) oder eine Kopie ohne Untertitel zusammen mit einer Abschrift des Dialogs auf Spanisch oder Englisch zur Untertitelung vorlegen.

6.- Einreichungen werden bis einschließlich 31. August 2026 akzeptiert.

7.- Kurzfilme müssen über die auf der Website [www.ikuska.eus] (http://www.ikuska.eus) aufgeführten Online-Einreichungsplattformen eingereicht werden, indem die von diesen Plattformen bereitgestellten Anmeldeformulare ausgefüllt werden. Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, die mit der Teilnahme über diese Online-Plattformen verbundenen Kosten zu verstehen und gegebenenfalls zu übernehmen.

Eine kostenlose Einreichung ist auch möglich, indem Sie das auf der Festival-Website verfügbare Formular ausfüllen und abschicken. Dieses Formular muss einen Link zum Ansehen und/oder Herunterladen des Kurzfilms über Vimeo (bevorzugt), WeTransfer, Google Drive, Dropbox oder ähnliche Dienste enthalten.

8.- Das Showcase-Auswahlkomitee wird alle eingereichten Arbeiten prüfen und die Filme auswählen, die für den offiziellen Wettbewerbsbereich und die parallelen Sektionen ausgewählt wurden. Für die parallelen Sektionen lädt die Organisation ausgewählte Filmemacher zur Teilnahme ein. Eingeladene können die Einladung ablehnen und die Genehmigung zur Vorführung verweigern. Das Festival wird alle Bewerber über die Entscheidung des Auswahlausschusses informieren. Die ausgewählten Teilnehmer werden außerdem über die Einzelheiten ihrer Teilnahme informiert, einschließlich Datum und Uhrzeit der Vorführung, gegebenenfalls Anfragen nach hochwertigen Vorführkopien und andere relevante Informationen.

9.- Der MINTZAGUN-Preis für den besten baskischsprachigen Kurzfilm wird im Rahmen mehrerer Sondervorführungen vergeben, an denen Studierende der Euskaltegis (baskischsprachige Lernzentren) der Region Oarsoaldea in Gipuzkoa teilnehmen.

10.- Die Jury für die offizielle Wettbewerbsabteilung setzt sich aus von der Organisation ernannten Personen zusammen und bestimmt den Empfänger der einzelnen Auszeichnungen. Der Jugendpreis wird von einer von der Organisation ernannten Jugendjury verliehen, die einen Film aus der offiziellen Wettbewerbsabteilung auswählt. In beiden Fällen sind die Entscheidungen der Jurys endgültig und werden während der Abschlussfeier bekannt gegeben. Die Jurys behalten sich das Recht vor, jeden Preis zurückzuhalten.


11.- Die Geldpreise sind wie folgt:

* Bester Kurzfilm: 1.500€
* Feminine Plural Award: 1.000€
* MINTZAGUN-Preis: 600€
* Bester animierter Kurzfilm: 500€
* Bester dokumentarischer Kurzfilm: 500€
* Beste Schauspielerin: 500€
* Beste Hauptdarstellerin: 500€
* Preis der Jugendjury: 500€
* Publikumspreis: 500€

12.- Die Trophäen werden während der Abschlusszeremonie am 21. November 2026 vorzugsweise an Regisseure, Produzenten, Schauspieler, Schauspielerinnen oder andere Vertreter der Gewinnerfilme verliehen, die anwesend sind, um ihre Preise entgegenzunehmen. Wenn eine Teilnahme nicht möglich ist, können die Trophäen einem bestimmten Vertreter überreicht werden.

13.- Die Organisation übernimmt, soweit ihre Ressourcen dies zulassen, die Reise- und Übernachtungskosten der Preisträger, die an der Abschlussfeier teilnehmen. Alle Geldpreise werden nach Abschluss des Festivals per Banküberweisung ausgezahlt. Die Preise unterliegen allen Steuereinbehaltungen, die nach geltendem Recht erforderlich sind.

14.- Alle Geldpreise werden an die natürliche oder juristische Person ausgezahlt, die im Einreichungsformular als Begünstigte des Preises angegeben ist. Wenn kein Begünstigter angegeben ist, wird sich die Organisation mit der Person oder Organisation in Verbindung setzen, die den Kurzfilm eingereicht hat. Diese Bestimmung gilt nicht für den Preis für die beste Leistung oder für den Spezialpreis der Jury, wenn er an eine Einzelperson verliehen wird.

15.- Die Organisation von IKUSKA 2026 wird alle Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die Vorführkopien für die Ausstellung geeignet und von höchstmöglicher Qualität sind. Die Autoren und/oder Produzenten ausgewählter Filme ermächtigen die Organisation von IKUSKA 2026, Auszüge aus ihren Werken ohne kommerzielle Absicht für Werbezwecke in den Medien zu verwenden, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 10% der Filmdauer und in keinem Fall mehr als eine Minute und dreißig Sekunden.

Ebenso können die im Einreichungsformular enthaltenen technischen und künstlerischen Informationen (Titel, Laufzeit, Regisseur usw.) in die Veröffentlichungen des Festivals aufgenommen werden. Zu Auswahlzwecken eingereichte Exemplare werden Teil des Showcase-Archivs.

16.- Ausgewählte Kurzfilme können auch außerhalb des Festivals selbst gezeigt werden, im Rahmen von Werbeveranstaltungen im Zusammenhang mit dem Showcase oder im Rahmen von Aktivitäten in den Bereichen Jugend, Frauen, Bildung, Förderung der baskischen Sprache und ähnlichen Initiativen in Zusammenarbeit mit lokalen Verbänden. Solche Vorführungen werden immer kostenlos und gemeinnützig sein. Eine vorherige Genehmigung wird von den Rechteinhabern eingeholt, die die Einladung ablehnen und die Genehmigung zur Vorführung verweigern können.

17.- Die Person, das Unternehmen, die Organisation oder eine andere Einrichtung, die den Kurzfilm einreicht, muss sicherstellen, dass sie dazu ordnungsgemäß autorisiert ist und dass die Teilnahme an IKUSKA 2026 nicht die Rechte Dritter, Sponsoren oder anderer Interessengruppen verletzt. Die Teilnehmer entbinden die Organisation außerdem von jeglicher rechtlichen Haftung, die sich daraus ergeben könnte.

18.- Die Organisation behält sich das Recht vor, diese Regeln zu ändern, unvorhergesehene Umstände zu lösen oder den Wettbewerb in Fällen höherer Gewalt auszusetzen. In diesem Fall werden die Teilnehmer ordnungsgemäß informiert.

19.- Menschliche Urheberschaft. Eingereichte Werke müssen von Menschen verfasst sein. Die Organisation wird sich nach Kräften bemühen, so weit wie möglich sicherzustellen, dass Werke, bei deren Produktion generative künstliche Intelligenz zum Einsatz kommt, nicht berücksichtigt werden. Das Festival behält sich das Recht vor, bei begründeten Zweifeln Informationen über den kreativen Prozess anzufordern und ein Werk in jeder Phase des Wettbewerbs zu disqualifizieren, wenn die Verwendung solcher Tools bestätigt wird.

20.- Mit der Teilnahme am 28. International Short Film Showcase in Pasaia Bay werden diese Regeln und Vorschriften uneingeschränkt akzeptiert.

  

 
  

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