Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
31 Aug 25
0€
IKUSKA - Internacional Short Film Festival of the Bay of Pasaia
22 Mai 2025
Aufruf zu Einschreibungen
31 Aug 2025
Letzter Termin
3
Monate
15 Okt 2025
Benachrichtigungsdatum
14 Nov 2025
22 Nov 2025
Festival Start: 14 November 2025 Festival Ende: 22 November 2025
XXVII Die Internationale Kurzfilmausstellung der Bucht von Pasaia, IKUSKA 2025.
Das Festival veranstaltet einen internationalen Kurzfilmwettbewerb mit 5 Vorführungen und andere parallele Veranstaltungen ohne Wettbewerb, die sich mit der Entwicklung des baskischen und sprachlichen Zusammenlebens (MINTZAGUN-Projektion in Zusammenarbeit mit Oarsoaldea euskaltegis), Gleichstellung der Geschlechter (BEKOZ BEKO-Preis in Zusammenarbeit mit der Vereinigung gegen geschlechtsspezifische Gewalt Bekoz Beko), Förderung der Kultur in Pasaia und Umgebung usw. befassen.
1. — Das 27. internationale Festival of Short of the Bay of Pasaia, IKUSKA 2025, wird vom 14. bis 22. November 2025 in Pasaia (Gipuzkoa) gefeiert.
2. — Teilnehmen können natürliche Personen jeglicher Herkunft (mit Ausnahme der Personen, die mit der Organisation in Verbindung stehen) oder juristische Personen mit Rechtsform. In jedem Fall immer älter als 18 Jahre. IKUSKA erhält keine Einschreibungen für die teilnehmenden Kurzfilme.
3. — Das Datum des Erfolgs wird später als der 1. Januar 2024 sein und die maximale Dauer jeder Kurzveranstaltung beträgt 20 Minuten.
4. — Das Thema und das Genre werden kostenlos sein. Die Werke werden sowohl stumm als auch klangvoll sein können.
5. — Den Dialogen können Werke in jeder Sprache präsentiert werden.
a.-) Wenn die Dialoge in der Registrierungs- und Vorauswahlphase in einer anderen Sprache als Baskisch oder Spanisch abgehalten werden, müssen sie Untertitel in einer dieser beiden Sprachen haben. Wenn dies nicht möglich ist, werden die Untertitel in Englisch oder Französisch sein.
b.-) Wenn der Kurzfilm in einer anderen Sprache als Baskisch oder Spanisch gedreht wurde, werden für die endgültige Auswahl nur Kurzfilme ausgewählt, die der Organisation eine Kopie des Kurzfilms OHNE Untertitel und eine Liste von Dialogen auf Spanisch oder Englisch für die Untertitelung zur Verfügung stellen.
6. — Der Empfang der Anmeldungen wird bis (einschließlich) 31. August 2025 stattfinden.
7. — Der Versand der Kurzfilme erfolgt über die Online-Mailing-Plattformen, die im Internet www.ikuska.eus erscheinen, und das Ausfüllen der Anmeldekarten, die die entsprechenden Plattformen bieten. Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmer, die Kosten, die sich aus ihrer Teilnahme durch die Nutzung der oben genannten Online-Plattformen ergeben, zu kennen und in diesem Fall zu übernehmen.
Ebenso wird die Teilnahme zugelassen, indem das Formular, das sich auf der Website des Festivals befindet, erneut ausgefüllt und zugeschickt wird. In ihm wird auch ein Link enthalten sein, um den Kurzfilm von Vimeo, Wetransfer, Drive, Dropbox usw. zu sehen und zu entladen.
8. — Ein zu diesem Zweck ernanntes Komitee wird eine Auswahl der eingereichten Werke vornehmen, um die Kurzfilme zu bestimmen, die für die offizielle Wettbewerbsabteilung und für die parallelen Sektionen ausgewählt werden. Im Falle der parallelen Sektionen wird die Organisation der Stichprobe die ausgewählten Gruppen auffordern, an denselben teilzunehmen, wobei diese die Einladung ablehnen und die Projektion nicht genehmigen können. Dieses Verfahren gilt auch für die Sektion Mintzagun (siehe Punkt 9). Das Festival wird allen registrierten Personen die Entscheidung des Auswahlausschusses mitteilen. Ebenso wird er den ausgewählten Personen über die Einzelheiten seiner Teilnahme Bericht erstatten: Datum und Uhrzeit der Projektion, Anfrage, ob eine hochwertige Kopie erforderlich war, usw.
9.-Der MINTZAGUN Award für den besten Kurzfilm auf Baskisch wird im Rahmen einer Sonderprojektion und mit den Stimmen der Zuschauer verliehen, bei denen es sich um Schüler der Euskaltegis (Bildungszentren für die baskische Sprache) der Region Oarsoaldea in Gipuzkoa handelt.
10. — Die Jury der offiziellen Wettbewerbsabteilung setzt sich aus mehreren Personen zusammen, die von der Organisation benannt werden, die über den Gewinner der einzelnen Auszeichnungen entscheidet. Der dortige Jugendpreis wird von einem jungen Mann der Jury verliehen, der von der Organisation benannt wird und einen Preis für den Preis der Offiziellen Sektion vergeben wird. In beiden Fällen sind die Entscheidungen unanfechtbar und werden im Rahmen der Abschlusszeremonie der Stichprobe veröffentlicht. Die Preise können von den Jurys als Deserts erklärt werden.
11. — Die preisgekrönten Arbeiten werden mit einer Trophäe und einer Geldprämie ausgezeichnet. Der wirtschaftliche Umfang der Auszeichnungen wird sich wie folgt zusammensetzen:
• BESTER KURZFILM IKUSKA 2025:1.500€
• BESTE INTERPRETATION: 1000€
• BESTER ANIMATIONS-KURZFILM: 500€
• PREIS DES PUBLIKUMS: 500€
• AUSZEICHNUNG „MINTZAGUN“: 1.000€
• AUSZEICHNUNG „FEMENINO PLURAL“: 1.000€
• PREIS DER JUGEND: 500€
12. — Die Trophäen werden in der Abschlusssitzung am 22. November vorzugsweise an Regisseure, Produzenten oder Schauspieler und Schauspielerinnen verliehen, die mit einem Preis ausgezeichnet wurden und an der Gala teilnehmen. Sollte der Preisträger nicht teilnehmen können, würde er an die von ihm benannte Person oder Personen ausgehändigt.
13. — Alle Geldpreise werden an die natürliche oder juristische Person ausgezahlt, die auf dem Anmeldeformular als Preisempfänger aufgeführt ist. Wenn kein Begünstigter aufgeführt ist, wird die natürliche oder juristische Person, die den Kurzfilm eingereicht hat, kontaktiert. Diese Klausel gilt weder für den Preis für die beste Leistung noch für den Sonderpreis der Jury, wenn er an eine Einzelperson verliehen wird. Die Organisation übernimmt (soweit es ihr möglich ist) die Transport- und Unterbringungskosten der Preisträger, die zur Abschlusszeremonie kommen. Alle Preise werden zu einem späteren Zeitpunkt nach Abschluss des Festivals per Banküberweisung ausgezahlt. Die Preise unterliegen den steuerlichen Abzügen, die nach geltendem Recht vorgeschrieben sind.
14. — Die Organisation von IKUSKA 2025 wird sich darüber im Klaren sein, warum die Kopien für die Projektionen an die Projektion angepasst und von höchstmöglicher Qualität sind. Die Autoren und/oder Produzenten der in die engere Wahl gezogenen Projekte ermächtigen die Organisation von IKUSKA 2025, bis zu 10% der Dauer des Kurzfilms (maximal anderthalb Minuten) für die Verbreitung in den Massenmedien ohne kommerzielle Zwecke zu verwenden. Ebenso werden die technischen und künstlerischen Informationen, die auf der Inschriftenkarte enthalten sind (Titel, Dauer, Leitung usw.), in die Veröffentlichungen des Festivals aufgenommen. Die zur Auswahl gesendeten Kopien werden zufällig Teil der Musterdatei sein.
15. — Die ausgewählten Kurzfilme können aus der richtigen Stichprobe, in Werbeprojektionen derselben Serie oder in Aktivitäten im Zusammenhang mit Jugend, Frauen, Bildung usw. und in Zusammenarbeit mit lokalen Verbänden projiziert werden. Ihre Projektionen sind stets kostenlos und ohne die Absicht, dass die entsprechenden Genehmigungen bei den Inhabern der Projektionsrechte eingeholt werden. Diese können die Einladung ablehnen und die Projektion nicht autorisieren.
16. — Die Person, das Unternehmen, die Gesellschaft usw., die die Kurzverpflichtung unterzeichnet hat, sicherzustellen, dass sie dafür zugelassen ist und dass die Teilnahme an IKUSKA 2025 nicht die Rechte Dritter, Sponsoren usw. verletzt. Außerdem entbinden sie die Organisation von jeder rechtlichen Verantwortung, die ihr entstehen könnte.
17. — Die Organisation behält sich das Recht vor, diese Grundlagen zu ändern, um alle Eventualitäten zu lösen oder den Wettbewerb auszusetzen. Sollte dies der Fall sein, werden die Teilnehmer gewarnt.
18. — Die Aufnahme in dieses XXVII Sample of Short bedeutet die vollständige Annahme dieser Regeln.
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
31 Aug 25