Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
11 Aug 23
0$
Oberá en Cortos - International festival of short film for the identity and Cultural Diversity
01 Jun 2023
Aufruf zu Einschreibungen
11 Aug 2023
Festival geschlossen
11 Okt 2024
Benachrichtigungsdatum
10 Okt 2024
12 Okt 2024
Festival Start: 10 Oktober 2024 Festival Ende: 12 Oktober 2024
Ein Raum, in dem die Begegnung mit Verschiedenem willkommen ist, da er die Krise und die Reflexion über die Hegemonie ermöglicht.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN INTERNATIONALER WETTBEWERB
1. Ziele und Festivalmission:
-Förderung der Verbreitung von Kurzfilmen, die die Identitäten der Menschen, die Vielfalt der Kulturen, Sprachen und Erzählungen durch Film und audiovisuelle Kunst verkörpern.
-Entwicklung und Verknüpfung alternativer Netzwerke für Ausstellung, Lernen, Rundfunk, Produktion, Debatte und Unterhaltung.
2. Thema des Wettbewerbs: „Identität und kulturelle Vielfalt“
Die Jury wird insbesondere das Verhältnis zwischen den eingereichten und den vorgeschlagenen Werken beurteilen, wobei Format und Genre im Ermessen der Autoren liegen. Vom Festival aus verstehen wir Identität als einen ständigen Prozess der Veränderung, Entdeckung und des Durchbruchs; den Motor kultureller Vielfalt, der sich weit von traditionellen Ikonen und Klischees unterscheidet.
3. Allgemeine Bedingungen:
a) Zulässige Genres: Fiktion, Animation, Dokumentarfilm, Experimentalfilm (Videokunst, Videodanz, Videoessay usw.)
b) Format: Die folgenden Videodateien werden akzeptiert: .MOV or.MP4, 1920x1080 oder 1280x720. Bilder pro Sekunde: 23,976, 24, 25 oder 30. Codecs: H264 (MPEG4) oder DCP (mpeg2000). Mbit/s: zwischen 10 und 20. Das Einreichen von Inhalten in anderen Formaten erfordert eine vorherige und ausdrückliche Genehmigung des Festivals).
c) Höchstdauer: 20 Minuten (inklusive Credits)
d) Sprache: Alle Kurzfilme, die nicht auf Spanisch sind, müssen in diese Sprache untertitelt werden.
e) Um teilnehmen zu können, muss die Produktion aller Arbeiten zwischen Juni 2021 und Juni 2023 abgeschlossen sein.
4. Einsendeschluss:
Alle, die an einer Teilnahme interessiert sind, müssen sich zwischen dem 27. März 2023 und dem 30. Juni 2023 für den Wettbewerb registrieren und ihre Arbeiten und Informationen über die Webplattform festhome.com einreichen. Die Anforderungen finden Sie auf der offiziellen Website des Festivals www.oberaencortos.com
5. Teilnahmevereinbarung und Exklusivität:
Alle Kurzfilme, die für den internationalen Wettbewerb eingereicht wurden, dürfen nicht an den anderen Wettbewerben der Ausgabe 2023 des Festivals teilnehmen.
Wenn das ausgewählte Werk für die Teilnahme an einem Wettbewerb dieser Ausgabe ausgewählt wird, darf es nicht an anderen Festivals oder Kostproben teilnehmen, die zuvor in der NEA Argentina und der Mercosur-Region veranstaltet wurden, was die Exklusivität der Ausstellung für Oberá En Cortos während der Dauer dieser Ausgabe beeinträchtigt.
6. Autorisierung:
Indem Sie Ihre Arbeit für den Wettbewerb einreichen, autorisieren Sie das „Oberá en Cortos Film Festival“, Ihren Kurzfilm für gemeinnützige, kulturelle und pädagogische Zwecke auszustellen, zu senden, online hochzuladen und zu speichern. Nach 2 Jahren Wettbewerb werden die Kurzfilme online hochgeladen, ohne dass die Download-Option aktiviert ist. Jedes Mal, wenn das Werk ausgestellt, veröffentlicht oder ausgestrahlt wird, werden die Kontaktinformationen des Autors angezeigt
7. Auswahl:
a) Es werden 10 Kurzfilme ausgewählt.
b) Für die Auswahl ist eine von der Festivalkoordination ernannte Jury zuständig.
c) Die Ankündigung der ausgewählten Kurzfilme erfolgt per E-Mail oder Telefon an jeden der Teilnehmer und wird auf der offiziellen Website des Festivals veröffentlicht www.oberaencortos.com
8. Einreichung von Inhalten:
a) Das Filmfestival „Oberá en Cortos“ verwendet den Begriff „Inhalt“, um alle eingereichten Videos, Filme, Medien, Aufnahmen, Grafiken, Werbefotos oder anderes unterstütztes Material zu bezeichnen.
b) Der Inhalt muss in der höchsten verfügbaren Qualität über FESTHOME gemäß den Kriterien in Punkt 3-b eingereicht werden.
c) Alle Kurzfilme, die nach Ablauf der Frist — 31. August 2023 — eingereicht werden, werden disqualifiziert.
d) Jegliche verleumderischen, verleumderischen, rassistisch/kultur-/sexuell anstößigen oder diskriminierenden Inhalte werden nicht akzeptiert.
e) Das Festival haftet nicht für beschädigte, verlorene, fehlgeleitete, unbrauchbare oder nicht wiederverwendbare Inhalte.
9. Presse und Werbung:
a) Alle ausgewählten Teilnehmer müssen Pressematerial und Fotos einreichen, um ihre Arbeit unter den Massenmedien und den Gästen und Teilnehmern des Festivals zu bewerben.
b) Um das Programm und jeden der ausgewählten Filme bekannt zu geben, autorisieren alle ausgewählten Wettbewerbsteilnehmer das Festival, die eingereichten Fotos und 15-Sekunden-Fragmente ihrer Kurzfilme zu verwenden.
10. Teilnahme des Filmemachers:
a) Entsprechend der epidemiologischen Situation zum Zeitpunkt der Durchführung des Festivals werden die Autoren der ausgewählten Kurzfilme nach Oberá City, Provinz Misiones in Argentinien, eingeladen, um ihre Arbeit auszurichten und zu bewerben. Das Festival deckt nur die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Reisekosten im Bus oder Transfer innerhalb der argentinischen Behörden ab. Wenn die Teilnehmer aus dem Ausland kommen, müssen sie in die nächstgelegene Stadt Argentiniens reisen
b) Die Unterkunfts- und Verpflegungsbedingungen werden in den Ankündigungen der Auswahl in schriftlicher Form und nur für eines der Mitglieder des Produktionsteams, das hinter dem Kurzfilm steht, angegeben. Die ausgewählte Person muss auf dem Einreichungsformular und im Abspann des Films als Teil des technischen oder künstlerischen Teams erscheinen.
11. Jury:
a) Die für die Auswahl der Gewinner zuständige Jury besteht aus drei (3) Persönlichkeiten (innerhalb der Provinz, des Landes oder des internationalen Verfahrens) aus den Bereichen Film, Kunst und Kultur, die von der Festivalleitung ausgewählt werden.
b) Das Publikum stimmt über Urnen oder ein anderes vom Festival festgelegtes Abstimmungssystem ab.
c) Die Entscheidung der Jury ist endgültig.
d) Die Jury wird ausgewählt und schließlich bekannt gegeben.
e) Der offizielle Rekord mit dem Urteil der Jury wird bei der offiziellen Abschlussfeier des Festivals bekannt gegeben.
12. Copyright und Creative Commons-Lizenz:
a) Alle eingereichten Inhalte (Texte, Fotos, Dokumente, Medien und Filme) sind urheberrechtlich geschützt und nicht übertragbar und gehören ihren Autoren. Im Falle einer Ausstellung oder Ausstrahlung der Filme im Rahmen gemeinnütziger Aktivitäten oder audiovisueller Veranstaltungen mit kulturellen und/oder pädagogischen Zwecken, an denen das Festival als Veranstalter oder Gast teilnimmt, werden die Autoren zitiert.
b) Filmemacher können bei der Einreichung ihrer Arbeit die Creative Commons-Option wählen. Diese Art von Lizenz ermöglicht es Dritten, den Kurzfilm auszustrahlen, immer zu gemeinnützigen Zwecken und unter Wahrung des geistigen Eigentums und der Integrität des Werkes. Das Festival wird sich an die Lizenzarten Attribution Non Commercial No Derivatives halten. Weitere Informationen finden Sie unter http://creativecommons.org/
c) Alle Inhalte, die zum Wettbewerb und zur Ausstrahlung beim Festival eingereicht werden, müssen ausschließliches Eigentum der Teilnehmer sein oder mit der entsprechenden Genehmigung der Autoren vorliegen. Verstößt einer der Teilnehmer gegen die Urheberrechtsgesetze oder die Grundsätze des geistigen Eigentums, führt dies zur sofortigen Disqualifikation.
13. Konformitätsvereinbarung:
a) Durch das Einreichen der Inhalte erklären sich die Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs „Oberá en Cortos por la Identidad y Diversidad Cultural“ einverstanden.
b) Die Organisation behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach eigenem Ermessen auszusetzen oder zu ändern. In diesem Fall werden die Teilnehmer benachrichtigt.
c) Jeder Teilnehmer trägt die alleinige Verantwortung für den eingereichten Inhalt und für jegliche Haftung, die mit diesen Inhalten verbunden sein kann.
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
11 Aug 23
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11 Aug 23