Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
30 Apr 23
0€
Oyola Fabián International Documentary Film Festival
01 Mär 2023
Aufruf zu Einschreibungen
30 Apr 2023
Festival geschlossen
01 Aug 2023
Benachrichtigungsdatum
21 Aug 2023
26 Aug 2023
Festival Start: 21 August 2023 Festival Ende: 26 August 2023
Der Kulturverein „El Bujío“ von Segura de León (Badajoz) organisiert in Zusammenarbeit und mit Unterstützung des Stadtrats von Segura de León und des Provinzrates von Badajoz, dem Nachbarn und Freund unseres Volkes, unermüdlichen Forscher und Multiplikator im sozialen und menschlichen Bereich, in Zusammenarbeit und mit Unterstützung des Stadtrats von Segura de León und des Provinzrates von Badajoz die erste Ausgabe des „Andrés Oyío“ ola Fabián“ Internationales Festival für historischen und sozialen Dokumentarfilm (OFFCINEDOC)“
Sobald die teilnehmenden Werke eingegangen sind und sofern sie den in den Regeln festgelegten Aspekten entsprechen, wird eine Auswahl von ihnen von der Organisation getroffen und sie werden einer internationalen Jury vorgelegt, die sich aus Fachleuten aus dem audiovisuellen Bereich und aus verschiedenen Bereichen der allgemeinen Kultur sowie anderen Mitgliedern zusammensetzt, die wir „Volksjury“ nennen werden, die zwar keine Profis auf diesem Gebiet sind, aber über ausreichende Kriterien verfügen, um die ausgewählten Werke zu bewerten, wobei zu verstehen ist, dass auf diese Weise wird eine faire Bewertung vorgenommen das wird sowohl den technischen als auch den kulturellen Wert und das Wissen umfassen, das durch die Arbeit vermittelt wird.
Abhängig von der Anzahl der präsentierten und ausgewählten Werke finden in der Woche vom 15. bis 21. August verschiedene Projektionen im Freien statt und sind für die Teilnehmer völlig kostenlos.
Zum Abschluss des Festivals feiern wir am Samstag, den 27. August, die Abschlussgala, bei der die Preise an die Gewinnerwerke verliehen werden und einige Aktivitäten zum Gedenken an die Figur von Andrés Oyola Fabián durchgeführt werden.
Als letzten Zweck möchten wir mit dieser ersten Ausgabe ein Projekt starten, bei dem alle Arten von Dokumenten, historischen, anthropologischen, sozialen und kulturellen Beiträgen im Allgemeinen gesammelt werden, die im Kurz- oder Spielfilmformat ein audiovisuelles Archiv mit ihrem Namen bilden und sich im Kulturhaus von Segura de León befinden, in dem Studenten, Neugierige und alle, die dies wünschen, auf die Suche nach neuem Wissen gehen können.
REGELN UND BEDINGUNGEN FÜR BEWERBER
1- Wir definieren die soziale und historische dokumentarische Form allgemein als audiovisuelle Produktion, Fiktion oder Sachliteratur, deren primäres Ziel und Zweck darin besteht, innerhalb einer didaktischen oder pädagogischen Ausrichtung die Lebensweisen einer menschlichen Gruppe in Vergangenheit oder Gegenwart in ihren vielfältigen ethnologischen Ausdrucksformen zu zeigen, zu analysieren, zu beschreiben, zu erklären oder zu interpretieren, wobei ein besonderes ethisches Engagement für die große Vielfalt von Kontexten, kulturellen Aspekten, historischen Umständen, Akten der Reinvindikation und des Protests besteht, oder Vielfalt politischer, wirtschaftlicher, religiöser, ästhetischer oder symbolischer Realitäten unter anderem der Welt und ihrer Pluralität.
2- Die Teilnahme am Festival steht allen audiovisuellen Dokumentarproduktionen offen, die in den letzten drei Jahren vor der jeweiligen Ausgabe gedreht wurden. Sie müssen die Mindest- und Höchstdauer einhalten, die für jede der beiden in den „Wettbewerbskategorien“ vorgeschlagenen Sektionen festgelegt ist. Werke, die in früheren Ausgaben vorgestellt wurden, Werke von Personen, die an der Organisation beteiligt sind, solche, die eine touristische, werbliche, kommerzielle oder geschäftliche Ausrichtung haben oder solche, die unkritisch Reden oder Gedanken des Hasses und der Diskriminierung gegenüber anderen Gruppen fördern oder verbreiten, werden nicht akzeptiert. Die Festivalorganisatoren sind die einzigen, die befugt sind, jedes Werk abzulehnen, das ihrer Meinung nach einer dieser oder ähnlichen, noch nicht spezifizierten Einschränkungen entspricht.
3- Jeder Regisseur kann für jede der für das Festival vorgeschlagenen Kategorien maximal zwei Werke einreichen.
4- Die Filme müssen unabhängig von der Originalsprache in ihrer Originalsprache präsentiert werden und spanische Untertitel enthalten. Die Untertitel müssen auch an den zu übersetzenden Soziolekt angepasst und so gut wie möglich verständlich sein. Mangelnde Klarheit in der Übersetzung kann dazu führen, dass das Werk vom Auswahlverfahren ausgeschlossen wird. Untertitel sollten vorzugsweise eingebettet und in die digitale Datei des Dokumentarfilms aufgenommen werden, oder sie können in eine SRT-Datei angehängt werden.
5- Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, nach Rücksprache mit der Jury jeder Ausgabe einen Film zuzulassen, und informieren die Regisseure, die ihn über die offizielle Festivalplattform beantragen, über ihre Entscheidung.
ANMELDUNG
6- Direktoren können ihre Arbeiten bis zum 15. Juni 2022 einreichen. Alle Arbeiten, die nach diesem Datum eingereicht werden, werden abgelehnt. Einmal registriert, kann ein Film nicht mehr zurückgezogen werden.
7- Die Registrierung erfolgt vorzugsweise online über die Website des Festivals gemäß den im Abschnitt Registrierung aufgeführten Richtlinien. Falls Autoren aus irgendeinem Grund ihren Film nicht über dieses Medium registrieren können, können sie ihre Werke nach vorheriger Rücksprache mit der Organisation über die E-Mail-Adresse offcinedoc@gmail.com physisch oder telematisch senden. Für physisch gesendete Werke und für die Zwecke der Anmeldefrist muss das Versanddatum auf dem Poststempel oder dem bestimmten Paket deutlich angegeben werden. Für die Zusendung der Unterlagen können alle in Artikel 38.4 des Gesetzes 30/1992 vom 26. November 1992 über die Rechtsordnung der öffentlichen Verwaltungen und das Verwaltungsverfahren enthaltenen Formulare verwendet werden.
AUSGEWÄHLTE DOKUMENTARFILME
8- Die Direktoren der Werke oder, in ihrer Abwesenheit, ihre Vertreter werden vor dem 15. Juli über ihre mögliche Auswahl für das Festival informiert. Zu diesem Zeitpunkt müssen sie innerhalb von 15 Tagen die Informationen für die Katalogisierung und Programmierung vorlegen, einschließlich des Pressedossiers, repräsentativer Fotofilme, Trailer oder Dias sowie des ausgefüllten Formulars zur Genehmigung des Asoc. Cultural El Bujío, den Film der an den Galas teilnehmenden Öffentlichkeit zu präsentieren, entweder weil der Film mit einem Preis ausgezeichnet wurde oder einfach weil die Organisation den Film für interessant hält, auch wenn er nicht ausgezeichnet wurde.
9- Die ausgewählten Werke werden Teil des „Andrés Oyola Fabián Audiovisual Archive“ sein, das ex profeso im gleichnamigen Kulturhaus in Segura de León eingerichtet wurde. Der Direktor des Werkes muss die Hinterlegung für private Konsultationen, Forschungszwecke oder für didaktische und pädagogische Zwecke unbedingt genehmigen. Ebenso können diese Werke von der Festivalorganisation für kulturelle Zwecke, Präsentation, Verbreitung oder für gemeinnützige Bildungsprogramme verwendet werden.
10- Die Festivalorganisation kann außerhalb des Wettbewerbs parallele Sektionen mit Material einrichten, das nicht ausgewählt wurde, das aber dennoch von kulturellem Interesse ist, und stellt in diesem Fall eine Projektionsbescheinigung aus, in der das audiovisuelle Werk aufgeführt ist. Ebenso können Werke, die in früheren Ausgaben vorgestellt wurden, Werke von Personen, die an der Organisation beteiligt sind, oder Werke mit touristischer und werblicher Ausrichtung gezeigt werden, wenn die Organisation dies aufgrund ihres Interesses oder ihrer Qualität für angemessen hält, auch ohne für die Festivalpreise in Frage zu kommen.
WETTBEWERBSKATEGORIEN
11- Das Internationale Festival für historischen und sozialen Dokumentarfilm „Andrés Oyola Fabián“ ist je nach Dauer der Arbeiten in zwei Wettbewerbskategorien unterteilt. „Kurzdokumentationen“ müssen eine Mindestdauer von 5 Minuten haben und dürfen 15 Minuten nicht überschreiten. „Lange Dokumentarfilme“ müssen mindestens 30 Minuten lang sein und dürfen keine Höchstgrenze haben. Die Umsetzung und die verwendeten Medien werden von den Autoren frei gewählt, obwohl das audiovisuelle Format der eingereichten Werke in mp4 (H.264) mit einer HD-Auflösung von 1920×1080 Pixeln vorliegen muss, was kein Hindernis dafür darstellt, dass die technische Qualität für die Annahme der Werke oder für die Preise des Wettbewerbs positiv bewertet wird. Die maximale Länge der Werke in jeder der Kategorien beinhaltet die Präsentation von Überschriften, Eröffnungssequenzen, Danksagungen, Credits oder allen zusätzlichen Informationen, die in den Dokumentarfilmen enthalten sein sollen.
BERATUNG DER JURY UND PREISVERLEIHUNG
12- Die Festivaljury behält sich das Recht vor, alle Preise in den entsprechenden Kategorien für ungültig zu erklären. Keiner der Preise kann ex aequo verliehen werden. In derselben Kategorie können nur zwei Preise gewonnen werden. Parallel zu den Auszeichnungen wird es keine Auszeichnungen in Form von Diplomen, zweiten Preisen, Akkreditierungen oder ähnlichem geben.
13- Die Jury setzt sich aus verschiedenen Persönlichkeiten aus der Welt des Kinos, der Geschichte, der Anthropologie, der Geisteswissenschaften und der audiovisuellen Kommunikation sowie aus der Festivalorganisation zusammen. Letztere wählen die Jury für jede Ausgabe aus, die wiederum aus mindestens 10 und maximal 20 Mitgliedern zwischen der Fachjury und der Volksjury bestehen muss. Die Jury wird ein internationales Profil haben, das in Bezug auf ihre Geschlechterzusammensetzung gerecht und in Bezug auf ihre thematischen Spezialisierungen pluralistisch ist.
14- Die Werke werden vor der Vorführung der Filme von den Mitgliedern der Jury überprüft und der Organisation mindestens vier Wochen vor Beginn des Festivals eine begründete Bewertung und einen Bewertungsbericht vorgelegt.
15- Die Höhe der Auszeichnungen wird von der Organisation als Scheck an den Inhaber oder in Form einer Banküberweisung überwiesen. Die Preisträger tragen alle Bank- oder Überweisungsgebühren.
16- Es ist eine unabdingbare Voraussetzung, an der Preisverleihung, die am letzten Tag des Festivals stattfindet, bei der „Abschlussgala“ anwesend zu sein. Die Direktoren, die aufgrund höherer Gewalt oder geografischer Bedingungen nicht persönlich an der Preisverleihung teilnehmen können, können nach Benachrichtigung der Organisation und Angabe ihrer Gründe einen Dritten entsenden, der sie vertritt. Falls einer der ausgezeichneten Regisseure an diesem Tag nicht anwesend ist oder seine Anwesenheit nicht delegiert, wird der Preis auf die Hälfte des Gesamtbetrags reduziert, der Rest wird für die Organisation künftiger Ausgaben des Festivals verwendet.
17- Die Organisation wird die Gewinner jeder Kategorie im Voraus benachrichtigen. Die Organisation reserviert auch, wenn möglich zu geringeren Kosten, Touristenunterkünfte in der Stadt oder in nahe gelegenen Städten für die Autoren der Gewinnerwerke sowie für die Jurymitglieder, die teilnehmen möchten.
ANDERE ÜBERLEGUNGEN
18- Die Organisation des Festivals wird ermächtigt, ein Fragment der ausgewählten Werke für die öffentliche Verbreitung in den Medien zu verwenden. Dieser Trailer wird von den Autoren selbst erstellt und muss den Organisatoren zur Verfügung gestellt werden, sobald sie wissen, dass ihre Arbeit ausgewählt wurde. Trailer müssen für kurze Dokumentarfilme weniger als eineinhalb Minuten und für lange Dokumentarfilme bis zu 3 Minuten lang sein. Ebenso behält sich die Organisation die Möglichkeit vor, die Werke je nach den sozialen und gesundheitlichen Umständen zum Zeitpunkt des Festivals persönlich oder online zu zeigen.
19- Die Direktoren der präsentierten Werke sind diejenigen, die auf die zuverlässige Urheberschaft und Originalität achten und die Organisation des Festivals von jeglicher Verantwortung für Plagiate, Inhalte oder andere rechtliche Fragen befreien.
20- Die Teilnahme am Festival durch die Anmeldung setzt die vollständige Annahme der allgemeinen Bedingungen/Grundlagen des Wettbewerbs voraus, die nur der Organisation, deren Auslegung, Anwendung und Berufung entsprechen.
21- Die Regeln werden auf Spanisch und Englisch veröffentlicht. Bei Problemen, die sich aus seiner Auslegung ergeben, wird der spanische Text als Referenz verwendet, da letztlich die bestehenden spanischen Rechtsvorschriften zu diesem Thema gelten.
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
30 Apr 23
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30 Apr 23
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30 Apr 23