Einsendungs-Frist
15 Sep 25
5.75€
SMR13 INTERNATIONAL IDEPENDENT FILM FESTIVAL
07 Jan 2025
Aufruf zu Einschreibungen
31 Aug 2025
Standard-Frist
15 Sep 2025
Späte Frist
15 Sep 2025
Letzter Termin
7
Monate
06 Okt 2025
Benachrichtigungsdatum
20 Nov 2025
23 Nov 2025
Filme in anderen Sprachen als Französisch müssen in Französisch untertitelt werden. Nach Auswahl und Benachrichtigung durch E-Mail-Filmemacher wird der Film auf der Festival-Website unter „offizielle Auswahl“ gelistet und im darauffolgenden Jahr archiviert, um auf der Website verfügbar zu bleiben.
Festival Start: 20 November 2025 Festival Ende: 23 November 2025
SMR13 INTERNATIONALES UNABHÄNGIGES FILMFESTIVAL
Das SMR13 International Independent Film Festival ist eine jährliche, von IMDB zertifizierte, viertägige Veranstaltung, die in der zweiten Novemberhälfte in Saint-Mitre-Les-Remparts in Südfrankreich in der Nähe von Marseille stattfindet.
In erster Linie handelt es sich um ein physisches Festival, das in „La Manare“ stattfindet, einer speziellen Aufführungshalle mit einer Gesamtfläche von 1000 m² und einer Kapazität von 250 Zuschauern.
Die 10. Ausgabe des internationalen unabhängigen Filmfestivals SMR13 findet vom 21. bis 23. November 2025 statt.
Das Festival zeichnet sich durch ein hoch entwickeltes Netzwerk, leidenschaftliche Mitglieder und vertrauenswürdige Partnerschaften aus. Es ist ein einzigartiges Schaufenster für unabhängiges Kino, das Profis aus der ganzen Welt anzieht.
Seit seiner Gründung wurde das Festival von einem Mäzen unterstützt, einer emblematischen Persönlichkeit des unabhängigen Kinos. John Carpenter (2018), Regisseur, Drehbuchautor und Komponist (Halloween, The Thing, New York 1997...). Andréa Ferréol (2019), Schauspielerin (La Grande Bouffe, Le Dernier Métro, La Scoumoune...). Francis Ford Coppola (2019), Regisseur und Drehbuchautor (Godfather, Apocalypse Now, Dracula...). Virginie Lemoine (2020), Schauspielerin (Famille d'Accueil, Nos années parallèles, Oscar...). Sean S. Cunningham (2021), Regisseur und Produzent (Friday The 13th, Spring Break, DeepStar Six...). Patrice Leconte (2022 und 2023), Regisseur und Produzent (Les Bronzés, Les Spécialistes, Maigret, Olivier Marchal (2024), Schauspieler, Drehbuchautor und Regisseur (36) quai des Orfèvres, Flics, Braquo und Pax Massillia.
REGELN
ORGANISATION DES FESTIVALS
Art. 1
Ziel des Festivals ist es, das unabhängige Kino, eine eigenständige Form des Kinos, außerhalb der Produktionsmethoden des Populärkinos zu fördern.
Art. 2
Die Auswahlkommission, deren Mitglieder von der Association Française du Cinéma Indépendant (AFCI), der Organisatorin der Veranstaltung, ernannt werden, wird sich alle Filme über einen Zeitraum von Januar bis September ansehen.
Jeder Film muss von mindestens zwei Dritteln (2/3) der Ausschussmitglieder gesehen worden sein und kommt für eine Auswahl nur in Frage, wenn er eine durchschnittliche Punktzahl von mindestens zehn (10) erreicht hat.
Das Komitee wird nach Anmeldeschluss im September zusammentreten, um die offizielle Auswahl zu erörtern.
Die Entscheidungen des Ausschusses sind endgültig und können nicht angefochten werden.
Artikel 3
Die Auswahlkommission des Festivals kann nach eigenem Ermessen eine Auswahl außerhalb des Wettbewerbs treffen.
Art. 4
Alle Filme werden gleich behandelt, unabhängig von ihrer Herkunft oder der Herkunft ihrer Crewmitglieder und unabhängig von ihren ideologischen Aussagen und Verpflichtungen. Zensur jeglicher Art ist nicht erlaubt. Filme, die rassistischen, fremdenfeindlichen, homophoben oder pornografischen Charakter haben oder generell gegen französisches Recht verstoßen, werden jedoch disqualifiziert.
Artikel 5
Das Festival behält sich das Recht vor, alle Informationen, einschließlich Festivaldaten, Veranstaltungsorte, Veranstaltungen, Gebühren, Auszeichnungen und Teilnahmebedingungen sowie dessen Regeln, ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
JÄHRLICHER WETTBEWERB
Art. 6
Alle ausgewählten Filme werden in ihrer Gesamtheit auf einer großen Leinwand unter optimalen Übertragungsbedingungen gezeigt.
Artikel 7
Um an der jährlichen Veranstaltung teilnehmen zu können, muss der Beitrag des Films zwischen den Vormonaten Januar und September validiert worden sein.
Artikel 8
An der jährlichen physischen Veranstaltung werden zwei Jurys teilnehmen, die sich aus einem Dutzend professionellen und unabhängigen Mitgliedern der Filmbranche zusammensetzen: Schauspielern, Regisseuren, Komponisten oder Technikern...
Die Jury, die von Jahr zu Jahr variiert, setzt sich hauptsächlich aus französischen Persönlichkeiten zusammen, kann aber auch Personen aus der ganzen Welt umfassen. Es ist üblich, dass ein oder mehrere Mitglieder der Jury aus der offiziellen Auswahl des Vorjahres ausgewählt werden, unabhängig davon, ob sie Preisträger sind oder nicht.
Artikel 9
Die Gewinner werden von der Jury während des Festivals bei der Preisverleihung am letzten Tag bekannt gegeben.
Die Entscheidung der Jury ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
Die Ergebnisse werden innerhalb von fünfzehn (15) Arbeitstagen per E-Mail und auf der Festival-Website bekannt gegeben.
Art. 10
Die Jury kann für jede der Kategorien Kurz- und Langfilm, Dokumentarfilm, Videoclip, Animationsfilm und Studentenfilm mehrere emblematische Preise mit dem Bildnis der Moulin de Saint-Mitre-Les-Remparts, dem „Moulin d'Or“, vergeben, darunter:
Bester Film
Beste Regie
Bestes Drehbuch
Beste Musik
Beste Fotografie
Beste Bearbeitung
Beste Schauspielerin
Beste Hauptdarstellerin
Sonderpreis der Jury
Art. 11
Der Publikumspreis wird an einen einzelnen Film verliehen. Er wird von Zuschauern verliehen, die das Festival besuchen. Jeder Zuschauer erhält zusammen mit seiner Eintrittskarte einen einzigen Stimmzettel.
Art. 12
Die Preise für den besten Dokumentarfilm und den besten Animationsfilm werden an einen einzigen Film zwischen Kurzfilm und Spielfilm verliehen.
EINREISEVERFAHREN
Art. 13
Das Festival legt kein Thema fest. Alle Genres können vertreten sein. Für Mitglieder des Filmteams gibt es keine Altersgrenze oder sozioprofessionelle Statusanforderungen. Alle Länder werden akzeptiert. Es gibt keine Produktionsfristen oder Exklusivitätsanforderungen.
Art. 14
Als Kurzfilme gelten dreißig (=< 30) Minuten oder weniger. Kurzfilme gelten als dreißig (== 80) Minuten lang und Videoclips mit einer Länge von weniger als oder gleich vier (<= 4) Minuten.
Artikel 15
Alle Filme müssen französische Untertitel haben. Filme ohne französische Untertitel werden disqualifiziert.
Art. 16
Filme müssen ausschließlich über die Festhome-Partnerplattform (www.festhome.com) eingereicht werden.
Art. 17
Im Falle einer Auswahl muss ein Link zum Herunterladen eines Films mit den folgenden Angaben direkt an die Festivalorganisation gesendet werden:
- ProRes 4.2.2, ansonsten im komprimierten MP4- oder MOV-Format, H264-Standard, mit einer Mindestauflösung von 1920 mal 1080 Pixeln.
- Je nach Ort der Vorführung kann eine DCP-Datei angefordert werden.
Wenn dieser Link nicht empfangen wird, wird der Film disqualifiziert.
Artikel 18
Filmanmeldungen werden erst berücksichtigt, wenn die Zahlung eingegangen ist.
Art. 19
Einmal bezahlte Anmeldegebühren können nicht zurückerstattet werden, auch nicht im Falle eines Rücktritts, einer Disqualifikation oder einer Nichtauswahl.
Art. 20
Durch die Registrierung seines Films auf den Partnerplattformen verpflichtet sich der Teilnehmer, diesen Film auf dem Festival zu präsentieren und sich nicht zurückzuziehen, was bedeutet, dass er die vorliegenden Regeln versteht und akzeptiert. Jeder ungerechtfertigte Rücktritt kann zu zusätzlichen Kosten für den Teilnehmer führen.
RECHTE UND NUTZUNG
Art. 21
Der Film muss das Originalwerk des Teilnehmers sein. Mit der Teilnahme bestätigt der Teilnehmer, dass er alle Rechte besitzt oder von Dritten erworben hat, die für die Verwertung seines Werkes erforderlich sind. Der Teilnehmer übernimmt die alleinige und vollständige Verantwortung für Verstöße gegen französische und internationale Gesetze über geistiges Eigentum und Urheberrecht.
Artikel 22
Der Teilnehmer überträgt der Association Française du Cinéma Indépendant (AFCI) für die Dauer des SMR13 International Independent Film Festival kostenlos die Verwertungsrechte an seinem Werk im Rahmen einer Festivalvorführung im Kino „La Manare“, in Saint-Mitre-Les-Remparts, 13920, Frankreich, oder in einem anderen dem Festival zur Verfügung gestellten Vorführraum, insbesondere Kinos. Somit hat AFCI das Recht, die Sequenzen, Trailer, Poster, Fotos, Zusammenfassungen und/oder Titel und Informationen des Films für Werbezwecke zu verwenden, insbesondere über Partnerplattformen (einschließlich Festhome), die Website und soziale Netzwerke des Festivals sowie für die Werbekampagne des Festivals (physische Displays, Programme...).
Art. 15
Alle nicht-französischen Filme müssen französische Untertitel haben. Das Versäumnis, französische Untertitel bereitzustellen, führt zur Disqualifikation.
Artikel 16
Filme müssen ausschließlich über die Festhome-Partnerplattform (www.festhome.com) eingereicht werden.
Art. 17
Im Falle einer Auswahl muss ein Link zum Herunterladen eines Films mit den folgenden Angaben direkt an die Festivalorganisation gesendet werden:
- ProRes 4.2.2, alternativ im komprimierten MP4- oder MOV-Format, H264-Standard, mit einer Mindestauflösung von 1920 mal 1080 Pixeln.
- Je nach Ort der Vorführung kann eine DCP-Datei angefordert werden.
Wenn dieser Link nicht empfangen wird, wird der Film disqualifiziert.
Artikel 18
Filmanmeldungen werden erst berücksichtigt, wenn die Zahlung eingegangen ist.
Art. 19
Einmal bezahlte Anmeldegebühren können nicht zurückerstattet werden, auch nicht im Falle eines Rücktritts, einer Disqualifikation oder einer Nichtauswahl.
Art. 20
Durch die Registrierung seines Films auf den Partnerplattformen verpflichtet sich der Teilnehmer, diesen Film auf dem Festival zu präsentieren und sich nicht zurückzuziehen, was bedeutet, dass er die vorliegenden Regeln versteht und akzeptiert. Jeder ungerechtfertigte Rücktritt kann zu zusätzlichen Kosten für den Teilnehmer führen.
RECHTE UND NUTZUNG
Art. 21
Der Film muss das Originalwerk des Teilnehmers sein. Mit der Teilnahme bestätigt der Teilnehmer, dass er alle Rechte besitzt oder von Dritten erworben hat, die für die Verwertung seines Werkes erforderlich sind. Der Teilnehmer übernimmt die alleinige und vollständige Verantwortung für Verstöße gegen französische und internationale Gesetze über geistiges Eigentum und Urheberrecht.
Artikel 22
Der Teilnehmer überträgt der Association Française du Cinéma Indépendant (AFCI) für die Dauer des SMR13 International Independent Film Festival kostenlos die Verwertungsrechte an seinem Werk im Rahmen einer Festivalvorführung im Kino „La Manare“, in Saint-Mitre-Les-Remparts, 13920, Frankreich, oder in einem anderen dem Festival zur Verfügung gestellten Vorführraum, insbesondere Kinos. Somit hat AFCI das Recht, die Sequenzen, Trailer, Poster, Fotos, Zusammenfassungen und/oder Titel und Informationen des Films für Werbezwecke zu verwenden, insbesondere über Partnerplattformen (einschließlich Festhome), die Website und soziale Netzwerke des Festivals sowie für die Werbekampagne des Festivals (physische Displays, Programme...).
Einsendungs-Frist
15 Sep 25
Einsendungs-Frist
15 Sep 25
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15 Sep 25
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15 Sep 25
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15 Sep 25
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15 Sep 25
Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.